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Erscheint täglich mit
Ausnahme des MontagS.
Die Gießener Familien- Vlätter werden dem Än« Zeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" und „Blätter für Hess. Volkskunde" vier« mal wöchentlich beigelegt.
«nnahmr uon önxetgen ru der nachmittag« ,ür den olgendem Lag erscheinenden Nummer bi« vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätesten« abend« vorher.
Redaktion, Expedition und
Druckerei: Schutftratze 7.
Erst-S Blatt.
1151. Jahrgang.
Mittwock, 14. August 1901
GiehenerAnzeiger
General-Anzeiger “
Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Bezugspreis Vierteljahrs. Mk. 2.20, monatl. 75 Pfg^ mit Bringerlohn; durch die Abholestcllen vicrteljädrl. 2)if. 1.90, monatl. 65 Pfg.
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Mk. 2.00 ohne Bestellgeld.
Äste?lnzrigcn-BcrmitllungS« .cll'n de« In- und AuLIaiidrt chmen Anzeigen für de« Hichrncr Anzciqrr entgegen. Jctlcnpvctß. lokal 12 Psg^ auöwärt« 20 Pfg.
Adresse für Depeschenr Anzeiger Gießen.
Fernsprechanschluß Nr.bl.
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Bekanntmachung.
Die nachstehende Bekanntmachung bringe ich zur Kennt« «iS von Interessenten. Für unseren Bezirk werden besonder- die Gruppen 1, 3 (Flachs) und 11 in Betracht kommen. Da die Ausstellung verhältnismäßig nahe unserem Bezirk ist, so ist eine Beteiligung nur zu empfehlen. Anmeldungen können bei mir gemacht werden.
Gießen, den 10. August 1901.
Der Direktor des landw. Bezirksvereins.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Wanderausstellung der Deutschen Landwirt- schaftSgesellschaft zu Mannheim im Juni 1902.
Für die Wanderausstellung zu Mannheim im Juni 1902 fyit die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft auf Grund eines Beschlusses des Gesamtausschusses vom 14. Februar l. IS. ein Preisausschreiben für landwirtschaftliche Feld Erzengntffe erlassen, das folgende Gruppen umfaßt:
Gruppe 1 Samen.
A. Preisbewerb für Samen, nur für Erbauer.
Preise.
1. Preis 2. Preis 3. Preis «1. 1. Für einzelne Samen 40 Mk. 30 Mk. 20 Mk.
B. Sammlungen von S amen aller Art von Erbanern und Nichterbauern.
(Außer Preisbewerb.)
C. Preisbewerb für Getreidezucht.Genossen« schäften.
Preise:
1. Preis: Große silberne Preismünze,
2. Preis. Kleine silberne Preismünze.
Gruppe 2: Gebrauchsgetreide.
Ein Preisbewerb um Geldpreise für Brau« und Brenngerste, sowie Brauweizev ist in der Weise vor« gesehen, daß die Prüfungen auf der von der Deutschen Land- wnrtschaftS«Gesellschaft in Gemeinschaft mit dem Verein „Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei- in Berlin uud dem Deutschen Hopfenbauverein eingerichteten Gersten« uud Hopfen-Prüfung in Berlin im Oktober 1901 stattfinden, die zugleich für die Wanderausstellung zu Mannheim Geltung haben. Die Ausstellung findet so statt, daß der Verein „BersuchS« und Lehranstalt für Brauerei- in Berlin Proben der preisgekrönten Gersten und Weizen auf der Berliner Herbstausstellung entnimmt und die Deutsche Landwirtschafts- Gesellschaft diese in Mannheim zur Ausstellung bringt.
Gruppe 3: HaudelSgewächse.
1. Hopfen.
A. Frischer Hopfen der Ernte 1901, ausgestellt vom Erbauer.
Die Ausstellung von frischem Hopfen wird in der Weise veranstaltet, daß die Hopfen zur Berliner Hopfenprüfung, die im Herbst 1901 stattfindet, eiugesandt, dort in frischem Zustande geprüft, dann zu Dauerware umgearbeitet und durch die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft in Mannheim zur Ausstellung gebracht und dort durch die Gesellschaft aufgestellt Derben.
ES ist daher erforderlich, Anmeldepapiere für die Gruppen 2 und 3, für welche Geldpreise in Aussicht ge- -tommen sind, von der Hauptstelle der Deutschen Landwirt- schaftSgesellschaft im Laufe des Sommers einzufordern.
B. Konservierter Hopfen der Ernte 1901, ausgestellt in handelsgemäßer Packung.
Preise:
1. Preis: Silberne Preismünze.
2. Preis: Große bronzene Preismünze.
3. Preis: Kleine „ „
0. Darstellungen der Hopfenkultur in jeder Form, Lehrmittel, Modelle u. s. w.
(außer Preisbewerb).
Diese sowie die vorhergehende Abteilung wird bis 28-. Februar 1902 unter den gewöhnlichen Schaubedingungen augemeldet.
2. Flachs.
Zur Ausstellung zugelassen werden alle Arten von Roh- ßachS, sowie von halb oder vollständig bearbeiteten Flächsen, ebenso Samen und kleinere Apparate und Gegenstände, welche jiic Flachs-Kultur und -Bereitung dienen.
Unter Preisbewerb stehen nur die Erzeugnisse des Flachsbaues unter A und B.
Preise.
A. a) Flachs, ausgestellt von Einzel-Erbauern.
Klaffe 1: Rohflachs
1. Preis 2. Preis 3. Preis 4. Preis
25 Mk. 20 Mk. 15 Mk. 10 Mk.
Klaffe 2: Rohflachs und daraus gewonnener Röstflachs
1. Preis 2. Preis 3. Preis 4. Preis
50 Mk. 40 Mk. 30 Mk. 20 Mk.
Klaffe 3: Rohflachs und daraus gewonnener Röstflachs und Brech- bezw. Schwingfiachs.
1. Preis 2. Preis 3. Preis 4. Preis
100 Mk. 80 Mk. 60 Mk. 40 Mk.
b) Flachs, ausgestellt von Flachsbau-Geuoffenschaften. Klaffe 4:1. Preis 100 Mk., 2. Preis 80 Mk.
B. Ausstellung von Flächsen, roh oder in beliebiger Bearbeitungsform bis e inschl. Garn von Erbauern uud Nichterbauern des Flachses.
Klasse 5:
1. Preis: Kleine silberne Preismünze.
2. Preis: Große bronzene „
3. Preis: Kleine „ „
C. Darstellung der Flachskultur in Form von Modellen und schriftlichen Darstellungen jeder Art. (Außer Preisbewerb).
3. Hanf.
A. Rohhanf
der Ernte 1901 gebrecht oder geschleißt in Bunden ausgestellt und außerdem entweder gebrecht oder geschleißt im Gewicht von 20—25 Kilogramm, ausschließlich von Erbauern ausgestellt.
Preise.
1. Brechhauf.
1. Preis 40 Mk.
2. „ 30 „
3. „ 20 „
2. Schleißhanf.
1. Preis 40 Mk.
2. „ 30 „
3. „ 20 „
B. Darstellung der Hanfkultur in Form von Modellen, schriftlichen Darlegungen und Lehrmitteln jeder Art.
(Maschinen und Geräte stehen in der Geräteabteilung).
Kl.
M
Anerkennungen.
1. Elsaß.
2. Baden und Hessen.
3. Rheinpfalz.
4. RechtSrhein. Bayern.
Für jede Klasse werden ausgesetzt: 1. Preis 5Ö Mk.
Kl. 5. Württemberg.
„ 6. Niederrhein.
„ 7. Uckermark.
„ 8. Uebrige Norddeutsch!.
Groppe 4: Tabak.
A. Fermentierter Rohtabak ausgestellt von Erbauern.
Preise.
Der Tabak wird nach ErzeuguvgSbezirken in folgende
Klassen eingeteilt:
2. „ 30
3. „ 20
4. „ 10
Anstatt des 1. uud 2. Preises ist eS gestattet, Preismünzen an Stelle der Geldpreise zu fordern, und zwar: für den 1. Preis große bronzene Preismünze, w w 2. „ kleine M „
Erste Preise können nur für Zigarrentabak auSgegeben werden.
Für die mit dem ersten Preise gekrönten Tabake aller Klaffen (Aubaugebiete) werden Siegerpreise zur Aussetzung kommen, bestehend aus Ehrengaben.
Die Anmeldung für Tabak A. hat bis 30. September 1901 zu geschehen.
B. Sammlungen von Tabak, ausgestellt von Erbauern und Nichterbauern.
Preise:
1. Preis: Kleine silberne Preismünze,
2. „ Große bronzene „
3. „ Kleine „ „
Anerkennungen.
C Darftellung von Feldavbauversu chen des Jahres 1901.
Preise:
1. Preis 100 Mk.,
2. m 75 „
3. „ 50 „
Anbauversuche von öffentlichen Anstalten (Versuchsstationen) stehen außer Preisbewerb.
D. Darst ellung von Fabrikationsmethoden, Lehr« Mitteln und allen Hilfsmitteln des Tabakbaus (außer Düngemitteln und Maschinen), Sammlungen ausländischer Tabake.
(Außer Preisbewerb.)
Gruppe 11: Dürrgerwirtschast.
Gründünger.
I. Feldmäßig angebauteGründüngungspflanzen, ausgestellt nur vom Erbauer.
Preise:
1. Gründüngungspflanzen des Sandbodens:
Klaffe 1. Leguminosen:
1. Preis 100 Mk. 2. Preis 50 Mk.
Klaffe 2. Andere Kulturpflanzen:
1. Preis 100 Mk. 2. Preis 50 Mk.
2. Gründüngungspflanzen des Lehm- Klaffe 3. Leguminosen:
3. Preis 25 Mk.
3. Preis 25 Mk. und ThoubodenS:
1. Preis 100 Mk. 2. Preis 50 Mk. 3. Preis 25 Mk.
Klaffe 4. Andere Kulturpflanzen:
1. Preis 100 Mk. 2. Preis 50 Mk. 3. Preis 25 Mk. Für solche GründüngungSpflanzen, die zugleich zur Fütterung geeignet find, können Zuschlagspreise zu obigen unter 1. und 2. ausgesetzten Preisen gegeben werden, bestehend auS:
kleiner silberner Preismünze, Zuschlag für 1. Preis, großer bronzener „ „ „ 2. „
kleiner „ „ „ „3. H
n. Sammlung von Gründüngungspflanzen.
Preise:
1. Preis 100 Mk.,
2. n 50 „
3. „ 25 „
Die Preise in den einzelnen Gruppen werden der An- Meldung entsprechend vermehrt.
Die Ausstellungs-Bedingungen, Anmeldepapiere rc. find von der Hauptstelle der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft zu Berlin SW., Kochstraße 73, zu beziehen. Nach einer Mitteilung des Direktoriums genügt vorläufig briefliche Anmeldung zu den verschiedenen Preisbewerbungen.
Darmstadt, den 1. August 1901.
Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe.
Braun.
Gießen, den 10. August 1901.
Betr.: Errichtung einer Sammelwasenmeisterei für den Kreis Gießen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden deS Kreises.
Wir beauftragen Sie, uns zu Anfang eines jeden Monats bis auf weiteres nach geeigneter Feststellung bericht« lich anzugeben, wie viel Stück Großvieh und wie viel Stück Kleinvieh im Laufe des jeweils zu Ende gegangenen Monats in Ihrer Gemeinde gefallen find.
Unter Kleinvieh wolle dabei verstanden werden: Fohlen und Rinder bis zu 1 Jahr, Schweine, Ziegen, Schafe und dergleichen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Betr.: Erlöschen der Maul« und Klauenseuche zu Wieseck.
Zur Durchführung der durch unsere Bekanntmachung vom 9. Mai 1901 (Gießener Anzeiger Nr. 113) angeordneten veterinärpolizeilichen Ueberwachnng und Beaufsichtigung der von Unternehmern behufs öffentlichen Verkaufs in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten zusammengebrachten, sowie der in Gastställen, privaten Gaststätten und Ställen von Viehhändlern vorhandenen und in solche gelangenden Viehbestände in den Gemarkungen Gießen, Heuchelheim und Wieseck hat die vorgeschriebene Anmeldung bei dem Großh. KreiSveterinär« amt Gießen während des Urlaubs des Großh. Kreisveterinär» arzteS Herrn Schmidt zu Gießen, d. i. bis zum 25. d. MtS. einschließlich, bei Herrn Professor Dr. Winckler zu Gießen zu erfolgen.
Gießen, den 10. August 1901.
Großherzo glich es Kreisamt Gießen.
.v Bechtold.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Heegezeit der Feldhühner und Wachteln.
Aus Grund des § 3 der Verordnung vom 2. September 1893 haben wir mit Rücksicht auf den Stand der Ernte uud der Weinberge das Ende der Heegezeit der Feldhühner und Wachteln für die Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen mit Ausnahme der Kreise Alsfeld, Lauterbach und Schotten auf den 19. August d. Js. festgesetzt.
Für die Kreise Alsfeld, Lauterbach und Schotten behält es bei der allgemeinen Bestimmung, wonach die Heegezeit der genannten Wildarten am 31. August endigt, fern Bewenden.
Darmstadt, den 10. August 1901.
Großh. Ministerium des Innern.
Rothe. ___Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Daubringen; hier Drainageanlagen im II. Feld.
In der Zeit vom 15. l. M. bis einschließlich 21. l. M. liegen auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Daubringen 3 Pläne über die im II. Felde noch auSzu- führenden Drainagen zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen find bei Meidung des Aus« schluffeS innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Daubringen schriftlich einzureichen.
Friedberg, den 9. August 1901.
Der Großh. Feldbereinigungslommissär: Sandmann.


