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Nr. 86 Erstes Blatt.
151. Jahrgang.
Samstag 13. April 1901
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GietzenerAnzeiger
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen saag
Amtlicher Heil.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Forst- und Jagdschutz.
Da die bestehenden Forst, und jagdpolizeilicheu Straf« Hestimmuvgen §§ 368 Z. 9 und 11, 361 Z. 9 R.-St.-G. B. Art. 25 unv 34 Jagdstrafgesetzbuchs vielfach nicht beachtet werden, machen wir darauf aufmerksam, daß an die Polizei organe Weisung ergangen ist, alle Zuwiderhandlungen uu «achsichtlich zur Anzeige zu bringen; insbesondere weise» wir -arauf hin, daß es verboten ist:
Schonungen, die mit einer Einfriedigung versehen find, oder deren Betreten durch Warnungsabzeichen untersagt ist, %u betreten;
Hunde in fremdem Jagdgebiet außerhalb der erlaubten Verbindungswege über 100 Schritte von diesen »entfernt, frei herumlaufeu zu lasten;
Anstalten für die Wildfütteruug, Fallen oder andere Werkzeuge zum Fangen von Raubzeug rechtswidrig zu beschädigen;
Vbafc ferner straffällig wird, wer Kinder oder andere unter seiner Gewalt stehende Personen, welche seiner Aufficht unter« ^eben sind und zu seiner HanSgenoffenschaft gehören, von der Begehung strafbarer Verletzungen der Gesetze zum Schutze der Forsten, der Feldfrüchte, der Jagd oder der Fischerei ab« ,zuhalten unterläßt."
Gießenden 9. April 1901.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Gießen, den 9. April 1901. Betr.: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen »au die Grofth. Bürgermeistereien, Polizeibehörden und Gendarmerien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung beauftragen wir Sie, Uebertretungen der erwähnten Art zur Anzeige zu bringen. Soweit Ihnen Feldschützen und Poli zetdieuer unterstellt find, wollen Sie dieselben entsprechend bedeuten.
v. Bechtold.
Bekanntmachung,
Betx.: Gesuch des Johannes Häuser XIII. zu Klein-Linden um Genehmigung zur Errichtung einer Schlächterei.
Johannes Häuser XIII. von Klein-Linden beabsichtigt auf dem Grundstück Flur I Nr. 536%0 der Gemarkung Klein Linden eine Schlächterei zu errichten.
Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieses in der Darmstädter Zeitung und dem Gießener Anzeiger an gerechnet auf dem Bureau der Großh Bürgermeisterei Klein-Linden zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meldung des AuSschlusteS bei Großh. Bürgermeisterei Klein- Linden vorzubringen.
Gießen, den 2. April 1901.
Großhrrzogliches Kreisamt Gießen.
I. B : Dr. HeinrichS.
Bekanntmachung.
Montag, 21. ds., nachmittags i/,4 Nhr wird Großh. Direktor Dr. v. Peter von Friedberg in Muschevheim im Lokale von K. Roth einen Vortrag über „Feldbereinigung und Anwendung künstlicher Düngemittel" halten, wozu ich jedermann, der sich dafür inte r cf fiert, freundlichst einlade. Die Herren Bürgermeister von Muschenheim und der Nachbarorte ersuche ich um Bekannt machung im Orte.
Gießen, den 10. April 1901.
Der Direktor des landwirtschaftlichen Bezirksvereins, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Im Hinblick auf die bevorstehenden Gießener Viehmärkte bringen wir die von uns unternt 2S. März 1900 /Gießener Anzeiger Nr. 78) getroffenen Anordnungen nad>- ftehend wiederholt zur Kenntnis der Beteiligten.
Gießen, den 10. April 1901.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
§ 1. Alles zu den Viehmärkten in Gießen aufgetvieSene Klauenvieh (Rindvieh und Schweine) wird beim Marktein- igana kreisveterinärärztlich untersucht und nur zugelassen, wenn es seuchenfrei befunden worden ist.
§ 9. Tie Gastställe und Ställe von Viehhändlern in Dießen, Heuchelheim und Wieseck werden der vetemnär- trztlichen AufsiM unterstellt.
§ 3. Vieh, welches an den Markttagen und an den vier vorhergehenden Tagen in den Bezirk der Gemarkungen Gießen, Wieseck und Heuchelheim eingebracht und daselbst eingestellt wird, muß an dem ersten Standort mindestens 7 Tage lang verbleiben und darf ihn innerhalb der nächsten 14 Tage nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne nur verlassen, wenn es nach dem Zeugnis des Großh. Kreis- veterinärarztes keine seuchenverdächtigen Erscheinungen gezeigt (jat. Von dieser Quarantänepflicht ist das Vieh nur dann befreit, wenn es auf den Marft gebrackst und der tierärztlichen Untersuchung daselbst unterworfen wird. Alle Tiere, die vom vierten Tage vor dem Markt bis zum letzten Markttag eingestellt werden, sind sofort vom Eigentümer oder Begleiter der Tiere der Ortspolizeibehörde und von dieser vem Großh. Kreisveterinäramt anzumelden; in gleicher Weise ist der Besitzer des Stalles zur Anmeldung verpflichtet und verantwortlich.
§ 4. Das Handeln auf Straßen und Plätzen der Stadt Gießen, der Orte Wieseck und Heuchelheim ist verboten.
§ 5. Vieh aus Gemarkungen, in welchen die Seuche herrscht, darf nicht aufgetrieben werden und wird nickst zugelassen.
§ 6. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 328 des Reichs straf gesetzbuchB und § 66 Abs. 4 des Reichsvieh-- seucheilgesetzes bestraft.___________________________________________
Bekanntmachung.
Die Proviuzialfohleuweide bei Merlan.
Ter Weidebetrieb auf der genannten Anstalt beginnt in diesem Jahre am 1. Juni. Die Fohlen müssen an diesem Tage zwischen 10 und 2 Uhr mittags daselbst mit gezeichneter Halfter und Kette, sowie mit Gesundheitsschein der betr. Großherzogl. Bürgermeisterei, oder eines approbierten Tierarztes abgeliefert werden. Die Weidezeit dauert bis gegen Ende September je nach den Witterungsperhältnissen dieses Monats.
Die Fohlen erhalten neben dem Weidefutter auf circa 34 Hektaren Waldfläche, wozu jetzt noch ca. 2 Hektar freies Gelände einbezogen worden ist, jeden Morgen vor Austrieb 4 Pfund Heu, abends 3 Pfund Hafer, sodann Grünfutter von Kleegras ev. Wickftltter auf die Raufen. Jeder Besitzer kann jedoch Haferzusatz in Natur oder durch Bezahlung geben lassen.
Tas Weidegeld für die bezeichnete Zeit von 4 Monaten beträgt pro Fohlen 55 Mark und muß die Hälfte beim Antrieb, die andere Hälfte vor dem 1. August an den Rechner' des landw. Vereins für die Provinz Ober Hessen: Herrn Stadtrechner Schreiner in Laubach, bezahlt werden. Tie Besitzer der Fohlen können ihre Tiere wegen begründeter Verhältnisse au jeder Zeit zurücknehmen und bezahlen dann nur für die entsprechende Weidezeit. Kranke und bösartige Tiere, sowie über eineinviertel Jahr alte Hengste, welche die anderen Tiere stören, werden ausgeschlossen.
Die Aufsicht über die Anstalt führt .eine von dem Provinzialverein ernannte Kommission, bestellend aus den Herren Oberverwalter Beilstein-Laubach Gutsbesitzer Müller-Neuhof bei Lang-Göns und Mühlenbesitzer Zimmer sen.- Binamühle bei Lauter, von welchen Herren auch sonstige Auskunft erteilt wird. Anmeldungen sind schriftlich gleichfalls an diese Herren, oder an die Geschäftsstelle des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen in Alsfeld, zu richten.
Hardt-Hof, den 4. April 1901.
Ter Präsident jdes landw. Vereins für die Provinz Oberhessen. Schien ke.
Wiederbeginn der Reichstagssesfion.
Unser parlamentarischer Mitarbeiter schreibt unterm 10. April:
Die Zeit ist nahe, da der „Parlamentskoffer" aus seiner beschaulichen Ruhe hervorgeholt zu werden pflegt. Die Er- wählten des Volkes gedenken wieder der Reichshauptstadt, wo sic in wenigen Tagen zu reger Thäligkeit versammelt sein werden. Zuerst die Herren vom Reichstag. Wenn sie mit dem ihrer harrenden Arbeitspensum bis Pfingsten fertig werden wollen, müßten zum mindesten fünf- bis sechsstündige Sitzungen an der Tagesordnung sein. In der letzten Zeit vor den Osterferien saßen die Reichsboten unentwegt sieben Stunden zusammen, doch nur ein einziges Mal in beschlußfähiger Zahl. In Bezug auf letzteren Mißstand ist es in ^er wärmeren Jahreszeit erfahrungsgemäß noch schlechter bestellt, sodaß die „Obstruktion" bann leichteres Spiel hat. Doch die Anwendung dieser parlamentarischen ultima ratio ist für die den Reichstag zunächst beschäftigenden Gesetz, entwürfe nicht zu besorgen.
Die zweite Lesung des Urheber- und Verlagsrechts wird eine seltene Einmütigkeit unter den Fraktionen erkennen laffen in dem Sinne der Gewährung erweiterten Schutzes an die Autoren. Diese Materie, insbesondere die Frage der freien Uebertragbarkeit des Verlagsrechts, war viel umstritten. Man darf sagen, daß es der Reichstagskommission gelungen ist, einen Mittelweg zu finden, auf dem sich hoffentlich Regierung und Parlament zusammenfinden werden. Auch der größere Schutz der Zeitungsbeiträge wird endlich Gesetzeskraft erlangen. Die Entwürfe über die privaten Versicherungs- Unternehmungen, die Unfallfürsorge im Heere, die in zweiter
und dritter Lesung noch zu erörtern find, dürften fich schneller erled gcn laffen. Die lebhaft umst'ittenen Weingesetze und der dickbändige Entwurf der neuen Seemannsordnung hingegen werden noch längere Erörterungen zeitigen. Neu in Angriff zu nehmen find die Vorlagen betr. die Versorgung der Kriegsinvaliden, die Regelung der Branntweinsteuer und hdd Süßstoffgesetz. Der Garantie - Vertrag zwischen dem Reich und dem Großbanken Konsortium über den Bau der ostaftikanischen Bahn kann leicht für diese Session ins Waffer fallen. Cs sind bis in die Reihen der Konservativen hinein Zweifel vorhanden, ob ein derartiger Vertrag für das Reich vorteilhaft fein werde. Der Wunsch, die Erledigung der Angelegenheit noch weiter zu vertagen, dürste vorherrschend sein. Immerhin wird daS Für und Wider sorgfältig erwogen werden. Rechnet man die noch unerledigten Initiativanträge und Petitionen hinzu, so ergibt fich ein stattliches Arbeitspensum.
Und noch ist der „Kern und Stern" der Sesfion, der Zolltarif, unberücksichtigt, weil nach wie vor völlige Uu- gewißheit herrscht über den Zeitpunkt des Erscheinens. Bon agrarischer Seite wird mit wachsender Energie gefordert, diese landwirtschaftliche Lebensfrage mit Beschleunigung der Lösung entgegenzuführen. Von Ueberstürzung könne jetzt keine Rede mehr fein, zum mindesten müsse der Zolltarif, entrourf beim Wiederzusammentritt des Reichstags dem Bundesrat vorliegen. Nun hat aber noch nicht einmal das preußische StaatSminifterium über den Entwurf Beschluß gefaßt, während andererseits verschiedene Bundesregierungen vertraulich erklärt haben, sie könnten bei allem Entgegenkommen gegen die Wünsche des Reichskanzlers — auf Beschleunigung — mit Rücksicht auf ihre besonderen Landes- interessen von einer genauesten, also zeitraubenden Prüfung des Entwurfs nicht Abstand nehmen. Kommt aber der Zolltarif doch noch, dann würde diese Sommertagung zu den intereffantesten und bewegtesten des Reichsparlaments zählen. Als Seitenstück im preußischen Landtag der Kampf um die Kanäle.
Polttische Tagesschau.
Heber die Schulreformvirhaudluugeu der Berliner Schulkonferenz im Juni v. I. teilt die „Kreuzztg." nach den jetzt erschienenen „Verhandlungen über Fragen des höheren Uu- lcrrichtS" mit:
„Diesmal wurde die Frage: „In welchen Beziehungen erscheint eine Umgestaltung deS Berechtigungswesens nötig" vorangestellt, und nachdem der Kultusminister erörtert hatte, wie zum Zweck weiterer Verbreitung „realistischen Wissens" entweder das Gymnasium mit mehr derartigem Unterrichtsstoff zn beladen sei oder die mod-rnen neunklassigen Anstalten eine Erweiterung ihrer Berechtigungen erfahren müßten, nachdem ferner Geheimrat Hintzpeter in einem Rüäblick auf die Dezemberkonferenz von 1890 seine Ueberzeugung ausgesprochen hatte, daß entweder im Gymnasium der klassische Unterricht noch weiter beschnitten oder daS sogenannte Gymnasialmonopol aufgehoben werden müffe, begründete der ministerielle Referent über die Berechtigungsfrage, Geheimer Ober-Regierungsrat Schmidt, folgende These, die natürlich nach Tendenz und Fassung als vom Ministerium gebilligt angesehen werden muß: „Bezüglich des Berechtigungswesens ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Realgymnasien und Oberrealschulen den Gymnasien insofern völlig gleichgestellt werden, als es sich um Studien über Berufszweige handelt, welche nur die allgemeine wissenschaftliche Vorbildung und keine darüber hinausgehenden Spezialkenntniffe in einzelnen Fächern voraussetzen. — Insoweit sich das bei gewissen Studien und Berufszweigen anders verhält, ist der Nachweis der erforderlichen Spezialkenntniffe, wenn dieselben nicht auf der Schule (gleichviel ob Gymnasium, Realgymnasium ober Oberrealschule) erworben sind, besonders und zwar in der Regel durch eine Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch von Vorkursen auf der Universität oder der je nach Verschiedenheit der Fächer in B-tracht kommenden sonstigen Hochschule zu führen." In der Debatte wurden nun von den verschiedensten Setten erklärt, daß in der That die Realgymnasien und Dbetreafe schulen den Gymnasien in Bezug auf die allgemeine wissenschaftliche «or- bübung gleichgestellt werden sollten, aber den hochfiiegenden Hoffnungen, die der Professor der Elektromechanik an der Charlottenburger Hochschule Slaby an die Erklärung der Gleichwertigkeit aller neunjährigen höheren Schulen knüpfte, wurde von anderer Seite (Dr. Kropatscheck) starker Zweifel entgegengesetzt und die Meinung ausgesprochen, daß diese ßr- klärung fich mehr durch eine vorhandene Notlage al« durch rationelle Erwägung begründen lasse. Und ob wirklich der Satz von der Gleichstellung ohne jede Ausnahme, in Bezug auf alle Berufsartm und alle drei Anstaltsgattungen, ausgesprochen werden sollte, darüber waren die Versammelten doch nicht einig. Professor Harnack, der auch an Theologen, die ihre Vorbildung an Oberrealschulen empfangen hatten, keinen Anstoß nahm, da diese Erscheinung nur ganz ausnahmsweise bei tiefem inneren Drange vorkommen werde, welcher für ein allmähliches, gründliches Nachholen aller notwendigen Grundlagen des theologischen Studiums Gewähr leiste. — Harnack erklärte sein starkes Bedenken gegen die Zulassung von Realgymnasial-, und Oberrealschul-Lbiturienten zum juristischen Studium und Berus, da diese ßtudiosi jaris zwar das notwendigste Maß von Spezialkenntniffen durch ein« bis zweijähriges Studium des
Lateinischen und Griechischen erwerben könnten, aber nimmermehr die eigentümliche Art von langsam und stetig angeeigneter humanistischer Sil- düng, die das Gymnasium gebe, und die für juristische Berussthätigkeit die zweckmäßigste Grundlage sei. Schließlich wurde folgende von Harnack vorgeschlagene Resolution angenommen: „Wer die Reifeprüfung einer
neunklassigen Anstalt bestanden hat, hat damit die Berechtigung zum Studium an den Hochschulen und zu den entsprechenden Berufszweigen für sämtliche Fächer erworben. Da aber die drei neunklassigen Anstalten in Hinsicht auf Spezialkenntniffe und auf die Art der Gesamtbildung in verschiedener Weise für die verschiedenen Berufszweige vorbereiten, so ist in Bezug auf jedes Studium die geeignetste Anstarr ausdrücklich zu bezeichnen. Ist eine andere gewählt worden, so hat eme ausreichende Ergänzung durch Besuch von Vorkursen auf der H chlch oder in sonst geeigneter Weise zu erfolgen. Drese wirb fflr lebet Fach durch besondere Anordnung bestimmt.^


