Ausgabe 
13.3.1901 Erstes Blatt
 
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Nr. 61 Erstes Blatt.

151. Jahrgang.

Mittwoch 13. März 1901

Erscheint täglich mit LaSnahmr deS Montags.

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Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen sss:

.....Iiujimiiliiii .'*a?-.-rr.

Amtlicher Heil.

Gieß en, den 9. März 1901.

Betr.: Die Bureaukosten der Bürgermeister der Landge­meinden.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grohh Bürgermeiftereieu der Land­gemeinden des Kreises.

Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 29. Januar l. I.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Büßseld.

Nachdem die Maul» und Klauenseuche in Büßfeld, Kreü Alsfeld, erloschen ist, ist die Aufhebung der verhängten Ge höftesperre angeordnet worden.

Gießen, den 11. März 1901.

Gro hher-oglrcheS Kreis amt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Gelegentlich deS V'ehmarktes zu Grünberg am 28. März ds. IS. wird zum Zwecke der Ankörung eine öffentliche Fasel schau durch die Köckommission von 11 Uhr ab abgehalten werden. ES werden nur sprungfähige Bullen Vogelsberger und Simmenthaler Raffe berücksichtigt; sie müssen sicher ge feffelt sein und dürsen vor 10 Uhr nicht aufgetrieben werden.

Gießen, den 9. März 1901.

Großherzogliches Kreis amt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung der Reichsgewerbeordnung.

Die nachfolgende Bekanntmachung des Reichskanzlers bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnisnahme. Die am 1. April 1901 in Kraft tretenden Bestimmungen legen den Oeschäftsinhabertt die Verpflichtung auf, für das in offenen Verkaufsstellen und den dach gehörigen Schreibstuben (Kontoren) beschäftigte männliche und weibliche Hilfs­personal eine nach der Zahl dieser Personen ausreichtude und nach Lage uno Beschaffenheit geeignete Sitzgelegenheit zu beschaffen, und deren Benutzung in entsprechender Weise zu gestatten.

Den Geschäftsinhabern wird ewpsohlen, recht­zeitig die erforderlichen Einrichtnngen zn treffen,

nm polizeilichevBeanftaudungen nach dem t. April 1901 vorzubengen.

Gießen, den 8. März 1901.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Auf Grund des § 139 h Ansatz 1 der Gewerbeordnung hat der Bundesrat über die Einrichtung von Sitzgelegenheit ür Angestellte in offenen Verkaufsstellen folgende Bestimmungen erlaßen:

1. In denjenigen Räumen der offenen Verkaufsstellen, in welchen die Kundschaft bedient wird, sowie in den zu solchen Verkaufsstellen gehörenden Schreibstuben (Kon toren) muß für die daselbst beschäftigten Gehilfen und Lehrlinge eine nach der Zahl dieser Personen aus reichende geeignete Sitzgelegenheit vorhanden fein. Für die mit der Bedienung der Kundschaft beschäftigten Pcr sonen muß die Sitzgelegenheit so eingerichtet sein, daß sie auch während kürzerer Arbeirsunlerbrechungeu de nutzt werden kann.

Die Benutzung der Sitzgelegenheit muß den bezeich ueten Personen während der Zett, in welcher sie durch ihre Beschäftigung nicht daran gehindert sind, geftattti werden.

2. Unberührt bleibt die Befugnis der zuständigen Behörden, im Wege der Verfügung für einzelne offene Verkaufs stellen (§ 139 g der Gewerbeordnung) oder durch all gemeine Anordnung für die offenen Verkaufsstellen ihres Bezirks (§ 139h Absatz 2a) zu bestimmen, welchen be­sonderen Anforderungen die S tzgelegenheit in Rücksich' auf die Zahl der Personen, für welche sie bestimmt ist, sowie hinsichtlich ihrer Lage und Beschaffenheit ge­nügen muß.

3. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. April 1901 in Kraft.

Berlin, den 28. November 1900.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers: gez. Graf von Posadowsky.

Gießen, den 8. März 1901.

Betr.: Wie oben.

Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen an die Gr. Bürgermeistereien der Landgemeinden des KreiseS.

Unter Hinweis auf vorstebende Bekanntmachung geben wir Ihnen auf, soweit Interessenten in Ihren Gemeinden in Betracht kommen, die Beteiligten auf die betreffenden Be­stimmungen hinzuweisen.

v. Bechtold.

Ernst Wichert.

Don T. Kellen.

(Nachdruck verboten.)

8s ist eine alte Klage, daß die deutschen Dichter viel­fach erst Beachtung finden und geehrt werden, wenn sie vaZ 70. oder 80. Lebensjahr erreicht haben oder gar schön­er ein besseres Jenseits hinübergeschlummert sind.

Zählt ein Dichter achtzig Jahr Kommt er hier zu hohen Ehren, Auch zu höherem «Solar,

Es im Jenseits zu verzehren.

So sagte Bauernfeld in einem Gedicht zu Grillparzers 80. Geburtstag. Wichert zählt erst 70 Jahre. Er hat wohl auch manchmal über die Ungunst des Publikums und der Kritik Klage geführt, allein wenn er jetzt das Faeit ferner kitterarischen Thatigkeit zieht, so wird er sich sagen müssen, daß es ihm im großen Ganzen nicht an Erfolg gefehlt

hat. Er ist als Erzähler beliebt, und als Lustspieldichter hat er auf vielen Bühnen ein dankbares Publikum ge­funden. Zudem war er in der erfreulichen Lage, nicht auf den materiellen Erfolg seiner litterarischen Arbeiten an­gewiesen zu sein. Und das ist jedenfalls ein Vorzug, den er vor manchem anderen Dichter hatte.

Richter undDichter", so hat Wichert vor ein paar Jahren seine autobiographischen Mitteilungen überschrieben. Er ist nämlich 42 Jahre als praktischer Jurist thätig ge­wesen, und da ist es gewiß ein Beweis unermüdlicher Schaffensfreudigkeit, wenn er trotz seiner dienstlichen Ge­schäfte in jener Zeit mehr als 30 Theaterstücke, mehr als 10 Romane, die meisten sogar dreibändig, mehr als 50 Novellen und zahlreiche Artikel, Gedichte usw. veröffentlicht hat. Wie er dieses fertig gebracht hat, werden wir sehen, nachdem wir einen kurzen Rückblick auf seinen Lebenslauf geworfen haben werden.

Wichert wurde am 11. März 1831 zu Insterburg in Ostpreußen geboren, wo sein Vater vorübergehend als Gerichts-Assessor fungierte. Seinen ersten Unterricht erhielt er in Königsberg und auf der Realschule in Pillau, sowie auf dem Gymnasium in Königsberg.

Er studierte dann an der Universität in Königsberg zuerst Geschichte und Philosophie und dann die Rechte. Am 24. September 1853 bestand er das Auskultatorexamen. Im Jahre 1860 wurde er Kreisrichter in dem drei Meilen von Memel entfernten litauischen Marktflecken Prökuls an der russischen Grenze, wo er Gelegenheit hatte, Stofs zu feinen litauischen Geschichten zu sammeln. Hier begann er den auf diesem Boden spielenden RomanÄus anstän­diger Familie", der 1866 in drei Bänden in Berlin erschien. Die Erlebnisse seines infolge privater Verhält­nisse abgesetzten Amtsvorgängers boten chm den Stoff zu einem RomanEin häßlicher Mensch".

1863 wurde er Stadtrichter in Königsberg, 1877 Ober­landesgerichtsrat dort und 1887 wurde er als Kammer­gerichtsrat nach Berlin berufen. Am 1. April 1896 trat er in den Ruhestand.

Er hatte bereits int Juli 1860 geheiratet, obschon er in den ersten sieben Jahren, in denen ihm drei Kinder geboren wurden, nicht mehr als 600 Thaler Gehalt hatte. Später wuchs aber das Gehalt, und es kamen die Honorare und Tantiemen hinzu.

Der kaiserliche Schulerlatz im preußischen Abgeordnetenhaus.

Am 7. März stand im preußischen Abgeordnetenhaus die Fortsetzung der Beratung des Kultusetats auf der Tages­ordnung, und hat Minister Dr. Studt bei dem Titel der höheren Lehranstalten gleich zu Anfang in längerer Rede die Gesichtspunkte entwickelt, die zur Durchführung der Schul» leform innerhalb semeS R'fforlS maßgebend fein sollen. Zu­nächst tritt er b<n Auslassungen verschiedener Blätter ent­gegen als ob er nur mit schwerem Herzen den Grundsätzen des Kaisers zngestimmt habe, er ist im Gegenteil von ihrer Richtigkeit so sehr durchdrungen, daß er die in Aussicht ge­stellte Reform für die Schule, wie auch für das Vaterland sehr dienlich und darum von der größten Wichtigkeit hält. Er spricht sodann die einzelnen Sätze des Erlasses nach­einander und eingehend durch.

Im ersten derselben ist der Grundsatz betont, daß die drei höheren Lehranstalten Gymnasium, Realgymnasium und Oderrealschule in der Erziehung zur allgemeinen Geistesbildung als gleichwertig anzusehen seien. Eme Er­gänzung der Vorbildung hat nur insofern und insoweit cm» zutreten, als manche Studien noch besondere Dorkenntniffe über Fächer erfordern, die in den einzelnen Lehranstalten nicht in dem nötigen Maße, oder gar nicht unterrichtet werden. Mit dem ausgesprochenen Grundsatz der Gleich nerechtigung soll vor allen Dingen mit demGymnasial' Monopol" gebrochen werden, mit der Anschauung näm« lich, als ob die im Gymnasium erworbene Allgemeinbildung die allein richtige und berechtigte sei. DaS Abiturienten­examen besteht in Preußen seit 1788, jedoch wurde der Besuch der Universität von dem Bestehen desselben damals nicht gleich abhängig gemacht. Erst in dem Reglement vom 4. Juli 1834 wurde zur Immatrikulation die Beibringung eines Reifezeugnisses gefordert. Wenn darum durch den neuen kaiserlichen Erlaß auch den Abiturienten der unter­dessen entstandenen Realgymnasien und Oberrealschulen freie Bahn zur Universität geschafft werden soll, so wird dadurch nuran die freieren altpreußischen Traditionen angeknüpft."

Was die Ergänzung der Spezialkenntnisse anbelangt, die für einzelne Studien neben der auf der Lehranstalt er» worbenen Allgemeinbildung notwendig sind, so ist zu bemerken, daß für die Theologen von der Aneignung der beiden klassischen alten Sprachen nicht abgegangen werden kann. Sie werden darum mit den Altphilologen die einzigen sein, für die der Besuch des Gymnasiums unumgänglich not­wendig ist. Für das Studium der Medizin und Juris­prudenz sind die Entscheidungen noch nicht getroffen. Be­züglich des letzteren Studiums wäre es ganz besonders wünschenswert, wenn man nach Abschluß der Verhandlungen

So befand ich mich", erzählt er selbst,dauernd irr einem Zustand oon Ruhe und Behaglichkeit, die noch durch die zärtliche und pietätvolle Rücksichtnahme der Kinder verstärkt wurde und konnte innerlich ungestört: mit dem beschäftigt bleiben, was meine Phantasie ge­staltete. Ich war nicht einmal genötigt, ängstlich darauf zu denken, daß meine Produktion auch einträglich würde: ich habe stets nur aufgeschrieben, was mir selbst des Auf­schreibens wert schien und dann erst gefragt, wie es sich nutzbar machen ließe. Deshalb hat es mich auch nie sonder­lich beunruhigt, wenn sich etwas als verfehlt ergab oder der Erfolg ausblieb; ich hatte Zeit zu warten, ob etwas neues besser gelingen möchte."

Schon Ende der fünfziger Jahre trat Wichert als dra­matischer Schriftsteller auf. «Sein erstes Werk, das vater­ländische SchauspielU n s e r G en e r a l Y o r k", wurde 18o8 in Königsberg aufgeführt, bann folgte 1860 das Trauer­spielTer Withing (Fürst) von Sam land', 1861. das einen sozialen Konflikt behandelnde «SchauspielLicht: und Schatten", zu dem ihm die zufällige Begegnung mit einem irrsinnigen Theologen den Anlaß gegeben hatte. Das Berliner Schauspielhaus führte 1864 sein kleines Lust­spielIhr Taufschein" auf, das auch in anderen Städten das Licht der Lampen erblickte. Diesem folgte 1867 das LustspielAls Verlobte empfehlen sich". Wickert erhielt 1869 für sein LustspielDer Narr de8 Glücks" einen vom Wiener Burgtheater ausgesetzten Preis. Hierdurch wurde die Aufmerksamkeit weiterer Kreise auf den Dichter gelenkt, obschon das Publikum des Burg- theaters das Stück ablehnte. Das Stück fand aber an reichs­deutschen Theatern trotz des Widerspruchs einzelner Kritiker beifällige Ausnahme, und es hat sich auch auf dem Reper­toire erhalten. Tas LustspielEin Schritt vom Wege" (1871), sowieD i e Realisten" (1873) steigerten noch diesen Erfolg. Mit diesen beiden Stücken hat der Tichter atoei wirksame, lebensfähige Beiträge zum Repertoire des Deutschen Theaters geliefert Tas LustspielDer Freund des Fürsten" (1879) nimmt die Mitte zwischen Schauspidß und Posse ein; neben dem komischen Charakter kommt auch das deutsche Gemüt darin zur Geltung. Es würde zu wett führen, hier die vielen anderen Lustspiele zu erwähn , Die Wichert außerdem geschaffen hat. Tie ^eelams^ " Versal bi bliothek weift nicht weniger als 29 ferner Th