>V
Wlttdi gesetzt.
'”*ei"Nf«be
Deien ‘ühjahrs-
tia Wagner Giessen huhosstraheSr.
^v- v. Knab,«- kattllvASgksl-Ljt.
ToppklteS
ItlMltSlll eine Biegmsibme ui) hmaftine, wegen tob* SLmiedemeiKerS Philiyy tt tiu'fbarbiftlbtii iu Ott» Philipp Valin ®Wtv vurkhard-'k^en
MW
Fatz nod) neuer ig)ei=|ifirotOMt i tformat, tadellos fpielenb, I, Steife 81, Tiefe 44 en, ff et bet HJhifHffyibe 68 ca, mit 8 Tage grhen-en Uhrwerk, billig zu bett. u eitt. m Ov Ln^'bvvn. aWct tzm»W M»d meo.efrtW, M r 70 5Rt. iu oelaufen.
Lellnöwea 77.
HMD J'rr ucut ehführungs-
Kursus
„ jode» "..„ihr**. r-LA--
Danen uni hene» ha 1». N«»' SrM Men ELL
erteilt »“«J fn» »MS- -s
'‘‘"‘“’Är»«»'""
3Brf4<61*^»aie*
^röftte* ^ltl u«terK
t für
sStzS
9tr. 1i Zweites Blatt. Sonntag den <3. Januar 131. Jahrgang ISO!
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Alle Anzeigen-Vermittlungsftellen des Zn- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pf., auswärts 20 Pf.
Bezugspreis Vierteljahr!. Mk. 2.20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestellen Vierteljahr!. Ml. 1.90 monarllch 65 Pfz.
Bei Postbezug Mk. 2.— Vierteljahrs, ohne Bestellgeld.
Erscheint täglich mit Ausnahme deS
MontagS.
Die Gießener Kamiltenölätter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter für Hess. Volkskunde" wöchtl. 4 mal beigelegt.
Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für 1>cn folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher.
Anrts- und JlnjeigeWatt für den Tkveis Gieszen.
Redaktion, Expeditton und Druckerei:
Schulstrahe Nr. 7.
Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hesßsche Landwirt, Matter für hesßsche Datlrsbunde.
Adresse für Depeschen: Anzeiger Gieße«.
Fernsprecher Nr. 51
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 2. bis 12. Januar l. Js. sind in hiesiger Stadt und deren Gemarkung
gefunden worden: 1 Taschenuhr, 2 Zwicker, 1 Muff, 1 Regenschirm und 2 Pferdeteppiche;
verloren worden: 1 goldener Trauring und 1 schwarzer Damenpelzkragen.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Gießen, den 12. Januar 1901.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Hechler.
Knauserei gegen die Kriegsiuvaliden.
Unser parlamentarischer Mitarbeiter schreibt unterm 11. Januar: Der Reichstag arbeitete heute mit vertauschten Nollen: die gesetzgeberische Initiative war ihm zugefallen; die „hohe Reichsregierung" hatte seine Anträge entgegen zunehmen. Daß sie den Beschlüffen deS Reichstags keine Folge giebt, pflegt häufig der Fall zu sein, und dies ist auch 'für den konservativen Antrag zu erwarten, mit dem sich der Reichstag heute zunächst beschäftigte: Den Kriegsiuvaliden durch Milderung der Bedingungen die Inanspruchnahme von Beihilfen zu erleichtern. Die Haltung der Regierung in dieser Frage wurde von den Rednern aller Parteien scharf angegriffen, sodaß die Szene zum Tribunal — wie ein Abgeordneter bemerkte — sich wandelte. Doch nur ein einzelner Herr zierte die Estrade, und das war kein verantwortlicher Staatsmann, sondern der Chef des Invaliden Departements im preußischen Kriegsministerium, General v. Viebohn, der im Grunde seines Herzens den darbenden Kriegsveteranen die königlichen Bezüge sicherlich nicht weniger gönnt, als irgend ein Mitglied des Parlaments. Aber ausschlaggebend ist in diesem Punkte das Reichsschatzamt, unix dessen Leiter, Frhr. v. Thielmann, war nicht zur Stelle, was von ein- zelnen Rednern gerügt wurde. Es ist unstreitig an der Zeit, daß die Regierung dem einstimmigen Verlangen des Reichstags Rechnung trägt, — drohte doch ein so loyaler Politiker, wie der reichsparteckiche Abgeordnete Dr. Arndt, er werde dem Bau der ostafrikanischen Zentralbahn so lauge seine Zu stimmung versagen, bis das Reich die Ehrenschuld den KriegS- invaliden gegenüber eingelöst habe! Wenig Hoffnung er weckte die Aeußerung des Geheimrats Plath, er könne sich nicht der Auffassung anschließen, daß alle Kriegsteilnehmer in dürftigen Berhältniffen eine Rente erhalten. Warum nicht? Das große deutsche Reich muß können, waS andere Staaten zu leisten im stände find!
Die Justizreformen.
AuS Berlin, 11. Jan. wird uns geschrieben:
Aus den Justizreformen, auf die man große Hoffnungen gesetzt hat, scheint nicht viel werden zu sollen. Die Juristen sind am schwersten unter einen Hut zu bringen. Gerade in den wichtigsten Punkten schließen die Beratungen der Justizkommission deS Reichstags ohne Ergebnis ab. Wir wollen unentschicden lassen, trotz oder, wegen der äußerst gründlichen nnd jegliche Möglichkeit berücksichtigenden Erörterungen. Heute sind Antiäge von freisinniger und sozialdemokratischer Seite zu Gunsten der Presse (lleberweisung von Preßver gehen an die Schwurgerichte) abgelehnt worden, und daß der sogenannte „fliegende Gerichtsstand" der Presse beseitigt wird — die Abstimmung über den entsprechenden Antrag steht noch aus — dürfte ebenfalls ein noch lange unerfüllter Wunsch sein. Hier hat insbesondere die Regierung Bedenken. Die Sache der Presse ist die Sache der Oeffentlichkeit, darüber kann kein Zweifel herrschen. Als Organ der öffent lichen Meinung wird die Presse umso bester und umso zufriedenstellender ihre Aufgaben erfüllen, je weniger sie be engenden Bestimmungen unterworfen, je wirksamer sie gegen Verfolgungen geschützt ist. Die Wiedereinführung der Berufung gegen Strafkammerurteile erscheint auch so gut wie aussichtslos, nach den bisherigen Resultaten der Beratung. Daß der Antrag gefallen ist, die Strafkammern statt, wie jetzt mit fünf, mit drei Richtern zu besetzen, wird allerdings weniger zu bedauern sein. Wenn die Wiedereinführung der Berufung endgiltig scheitert, so wird ein anderer Vorschlag zu erwähnen sein: der nämlich, das Unter« suchunaSverfahren von Grund aus zu Verbestern. Man macht geltend, daß es doch viel darauf ankomme, ob Jemand durch eine Reform des Untersuchungsverfahrens vielleicht
ganz davor bewahrt werde, auf die Anklagebank tu müssen. Auch bei einem Freispruch werde in vielen Fällen seine Existenz und soziale Stellung schon durch die Thatsache des AngeklagtseinS und der öffentlichen Verhandlung empfindlich geschädigt. In der That hat es viel für sich, auf diesem Gebiete größere Garantien zu schaffen, die dann auch jedem Angeschuldigten, dem Unbemittelten wie dem Bemittelten, zu Gute kommen würden.
China.
Aus Peking w-ird telegraphiert: Prinz Tschun, der Bruder des chinesischen Kaisers, von dem es kürzlich hieß, daß er als kaiserlicher Abgesandter nach Berlin gehen wird, hat dem deutschen Gesandten Dr. Mumm von Schwarzenstein einen Besuch abgestattet. Nach den hier herrschenden Begriffen ist daß ein ganz ungewöhnliches Ereignis. Zum erstenmale geschah es, daß ein so naher Verwandter des Kaisers den Vertreter einer europäischen Macht besucht hat. Prinz Tschun ähnelt seinem kaiserlichen Bruder sehr, nur ist er etwas stärker und sieht gesünder aus. Seine Züge haben etwas sehr Sympathisches und verraten eine gewisse Intelligenz. Der Besuch bei Dr. v. Mumm währte zwanzig Minuten, die Unterredung, bei der Legationsrat von der Goltz und Dr. Krebs als Dolmetscher fungierten, sand im Arbeitszimmer des' Gesandten statt. — Die von englischer Seite verbreitete Nachricht über die Entsendung des Prinzen Tschun nach Berlin ist, wie man in Berlin an unterrichteter Stelle erfährt, unzutreffend. Der deutsche Gesandte in Peking hat in der Sache keinen Schritt gethan und sie ist noch keineswegs entschieden. Es haben sich zwar mehrere Prinzen des kaiserlichen Hauses angeboten, die Sühnereise zu unternehmen, indessen ist von selten des Kaisers Kwangsu, in dessen Hand die Entscheidung liegt, eine solche noch nicht getroffen worden. Auch in diesem Falle würde immer erst in Berlin noch eine Anfrage stattfinden, ob die gewählte Persönlichkeit genehm sein würde. — Es ist anzunehmen, daß sich der Prinz jetzt durch seinen freiwilligen Besuch bei Dr. v. Mumm in Berlin genehm gemacht hat.
„Morning Post" meldet aus Peking, daß folgende internationale Verfügung durch Maueranschlag verkündet wurde: 1) Die Thore der Stadt sind bei Eintritt der Nacht zu schließen. 2) Ansammlungen von mehr als drei Personen nach Eintritt der Dunkelheit auf den Straßen sind verboten. 3) Die Opium- und Spiel-Spelunken werden aufgehoben. 4) Das Tragen von Waffen ist verboten. 5) Maßregeln zur schnellen Beerdigung der Toten sind sofort zu treffen. — Der Korrespondent desselben Blattes versichert, daß in China die fremdenfeindliche Bewegung infolge der Haltung der Truppen der Verbündeten und infolge der Haltung der Diplomaten sich sehr bemerkbar mache.
Ter „Daily Mail" wird aus Petersburg gemeldet, die englische Regierung habe an die russische Regierung eine energische Protestnote bezüglich der vorgeschlagenen neuen Abmachungen für die Uebergabe der Tientsin- Sch anhaikwan-Eisenbahn gerichtet.
Nach einer Mitteilung des Feldmarschalls Grafen Wal- dersee nimmt die Heilung des Kapitäns zur See v. Usedom einen günstigen Fortgang. Er hat am 9. ds. zum ersten Mal das Bett verlassen.
Die „North China Daily New^" bringt einen Auszug aus einem Artikel des in der Provinz Schantung wirkenden Missionars Whiteright, den dieser^n einer Monatsschrift veröffentlicht hat. Tarin kommen recht günstige Urteile über die Deutschen in Kiautschou vor. Whiteright führt zunächst den Ausspruch eines ihm gut bekannten christlichen Chinesen an, der den ganzen vorigen Winter in Kiautschou gearbeitet hat. Dieser Mann sagte: „Ich hatte gehört, daß die Deutschen die Chinesen schlecht behandeln. Jetzt kann ich aber aus eigener Erfahrung bezeugen, daß die Chinesen von den Deutschen eine Weit bessere Behandlung erfahren als von ihren eigenen L a n d s l e u t e n". Whiteright fährt dann fort: „Tie einheimischen Kontrahenten pflegten einen Teil des von Rechtswegen den Arbeitern zukommenden Lohnes für sich zu behalten, wie das unter Chinesen allgemein Sitte ist. Als die deutschen Beamten dies jedoch merkten, bezahlten sie selbst jeden einzelnen Arbeiter, obwohl ihnen das natürlich viel Mühe und Zeitverlust verursachte". Ein Mandarin gestand Herrn Whiteright, für die Schwierigkeiten beim Eisenbahnbau seien in erster Linie die unteren Mandarinen verantwortlich, denn diese zeigten meist große Widerspenstigkeit und unterließen es absichtlich, das Volk über die Ziele der Deutschen sowie über die Rechte, die sie vertragsmäßig erlangt hatten, aufzuklären. x
* ♦
Telegramme deS Gießener Anzeiger-.
London, 12. Jan. In Hongkong ist in der vergangenen Nacht ein chinesischer Lehrer, als er dort Zuflucht suchte, ermordet worden. Der Getötete war
ein Reform-Chinese und erfreute sich eines großen Rufes. Eine Verhaftung fand aus diesem Anlaß nicht statt.
Paris, 12. Jan. Die heutigen Morgenblätter berichten aus Petersburg: Das Ueberein kommen zwischen Rußland und China betreffs die Abtretung der Insel Laotingfu sowie das absolute Eigentum der Eisenbahn der Mandschurei, die der chinesischen Regierung nach 99 Jahren als Besitztum zufallen sollte. — Der Betrag der Entschädigung, die der Vatikan von der chinesischen Regierung verlangen wird, beträgt angeblich 20 Mill Francs.
Rom, 12. Jan. Ein Brief vom Hilfsbischof im nördlichen Schensi enthält schreckliche Einzelheiten über die früheren Christenmorde in Tschili, wobei die Dekanate vollständig zerstört wurden. Dasselbe Schicksal haben drei Dekanate in der Mongolei erlitten. In einem derselben wurden alle Franziskaner-Schwestern getötet. Dem Monsignore Ferdinand Hamer wurde durch das rechte Schlüsselbein eine Kette gezogen. So wurde er von den Boxern umher geschleppt und endlich gekreuzigt. Ein Mandarin ließ zwei Bischöse und zwei Pater in Eisen legen, ebenso 7 Seminaristen, 20 Brüder, 7 Schwestern, 200 Katholiken und 50 Protestanten. Er ließ dann alle unter entsetzlichen Martern ermorden.
Krieg oder Einmischung?
Tie schon so vielfach besprochene Frage, ob wir uns mit China im Kriege befinden oder nicht, hat an aktuellem Interesse noch nicht verloren und wird es auch nicht verlieren, solange dieser zweifelhafte Zustand noch ändauert. So mag denn auch eine Erörterung dieser Streitfrage vom juristischen Standpunkte aus, wie sie kürzlich von einer Fachzeitschrift gebracht wurde, aufmerksame Leser finden, und zum Teil verdienen diese Ausführungen auch über den. Kreis der Juristen von Profession hinaus Beachtung.
Daß es Zustände giebt, die mit dem Kriege eine fatale Aehnlichkeit haben und doch kein Krieg im eigentlichen Sinne sind, ist freilich nichts neues. Ob man diesen „uneigentlichen" Krieg durchweg als „Intervention" bezeichnen, oder ob man noch weiter zwischen Einmischung, Vergeltungsund sonstigen Maßregeln mit bewaffneter Hand genau unterscheiden will, macht wenig aus. Gemeinsam mit dem Kriege ist allen diesen kriegsähnlichen Zuständen die gewaltsame Selbsthilfe zum Schutze von wirklichen oder vermeintlichen Ansprüchen, die in Güte nicht anerkannt worden sind Wo man im bürgerlichen Leben sich an den Richter wendet, da tritt im Verkehr der Staaten untereinander immer noch das Faust recht ein, wenn es neuerdings auch durch gewisse Normen geregelt ist, die man wohlklingender als „Völkerrecht" bezeichnet. Auch diesen Punkt erörtert der erwähnte Aufsatz, indem er uns belehrt, daß das Völkerrecht überhaupt kein an sich bindendes Gesetz sei, sondern nur soweit Geltung habe, als sich ein Staat ihm ausdrücklich unterworfen hat, und — so möchten wir hinzu- füqeu — soweit er es im einzelnen Falle für zweckmäßig hält, sich an das Völkerrecht zu binden. Tenn nut den Gesehen ist es im internationalen Verkehr wie mit den Verträgen: sie werden solange gehalten, als man wi l l, und gegen ihre Verletzung giebt es kein anderes Mittel, als den Appell an die Gewalt, an die Entscheidung der Kanonen und Bajonette. Tie daraus für den vorliegenden
gezogene Folgerung, daß man den Pekinger Gesandten- mord nicht als einen Bruch des Völkerrechts bezeichnen könne, weil sich eben China den Bestimmungen desselben niemals unterworfen habe, kann umsomehr auf sich beruhen, als gleichzeitig konstatiert wird, daß durch besonderen Vertrag von Tientsin dem deutschen Gesandten die Unverletzlichkeit ausdrücklich gewährleistet istt Durch solche- Wortklaubereien hat sich unser Auswärtiges Amt nicht ab- halten lassen, eine der Frevelthat entsprechende Sühne zu
Welcher Unterschied besteht nun zwischen dem Kriege und der Intervention im weiteren ©inne? Krug kann nur geführt werden gegen die offizielle Re gi er u n g eines Landes, und er schließt den weiteren diplomatischen Verkehr mit dieser Regierung aus; eine Einmischung dagegen Hübet statt, wenn die Interessen des einen Staates in einem anderen verletzt werden, ohne daß dessen Regierung sie in ausreichendem Maße schützt oder zu schützen, im stände ist. Dabei kann der diplomatische Verkehr, wenn auch mit gewissen Einschränkungen aufrecht 'erhalten ^Darnach ist es zweifellos, daß wir nach offizieller Auf- fasfung uns nichtirnKriege mit China befinden. Aber die tvesentliche Frage, ob denn unsere Gegner in Ostasien wirklich nur Aufständische und Rebellen sind, ist danut freilich nicht beantwortet. Ein anderer Unterschied besteht aber noch, der mehr praktischer Natur ist. .^m .Krieg muß ein formeller Friedensschluß folgen und dabei w, d jedermann kund, was des Krieges Preis 0 s§-
Eine Intervention kann jederzeit abgebrochen w 1 l^Ulb b »rrpirßptl VnotttC ' Dwse/ 3ei?punkt kann
erklärt, was er erreichen wollte. Dieser


