Ausgabe 
12.12.1901 Viertes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

nommen, welche bekunden, daß die Tendenz des Vor­trages nur darauf hingezielt habe, eine objektive Dar­stellung des Prozeßganges zu geben und den Juden nahe zu legen, daß sie ihr Vertrauen auf die Behörden setzen mußten.

Daran schließen sich die Aussagen des Stenographen Bürger, der die Konitzer Verhandlung stenographiert und des Redakteurs Tr. Petras, der der Verhandlung in Könitz beigewohnt, und sich stenographische Notizen über die Aeußerungen der Verteidiger und des Ersten Staats­anwalts Schweigger gemacht hat. Der letztere be­kundet als Zeuge, daß er zu jener Zeit erst frisch nach Könitz gekommen war. und noch nicht Gelegenheit hatte, das etwa 50 Bände umfassende Aktenmaterial in Sachen der Ermordung Ernst Winter's bis ins Kleinste durch­zustudieren. Richtig sei es. daß er sich mit der Verteidig­ung dahin verständigt habe, die Verdächtigung der Thäter- ichaft in der Winter scl)en Mordsache nicht in die Verhand­lung^ zu werfen. Er sei erstaunt gewesen, daß ihm von der Verteidigung der Vorwurf der Stimmungsmacherei und Illoyalität gemacht werden konnte, und habe es deshalb für feine Pflicht gehalten, sestzustellen, daß der erste Ver­teidiger seine erste Aeußerung unrichtig aufgefaßt habe, und er selbst das zweite Mal dasselbe gesagt habe, wie das erste Mal. Es sei nicht richtig, daß seine Aeußerung gewissermaßen wie eine Bombe in die Reihen der Ge­schworenen geschlagen sei. Nach seinen eigenen Beobacht­ungen waren die Geschworenen von der Schuld des Moritz Levy vollständig überzeugt. Es habe ihm jede Absicht fern gelegen, in jenem Stadium gegen Levy die Beschuldigung des Mordes zu erheben.

Auf Befragen des Justizrats M u n ck e l bestätigt der Zeuge, daß bis jetzt eine Anklage gegen Moritz Levy wegen Mordes nicht erhoben sei, er selbst das Verfahren vielmehr eingestellt habe.

Zeuge Rechtsanwalt Appelbaum-Kvnitz: Er sei erstaunt gewesen, als sich Erster Staatsanwalt Schweigger in seiner Replik erhob und erklärte, daß er zur Zeit nicht genügende Beweise gegen Moritz Levy habe. Er habe nicht das Bewußtsein, daß er die Aeußerung des Ersten Staats­anwalts falsch aufgefaßt und behauptet habe, daß letzterer die Unschuld Levys bekundet habe. Noch erstaunter sei er gewesen, als der Erste Staatsanwalt die Bemerkung in seiner zweiten Replik noch einmal in unterstrichener und ganz acceiituiertcr Weise oorbrachte. Er habe mit vielen anderen die Auffassung gehabt, daß dem Ersten Staats- anwalte ganz neue Beweise zu Gebote stehen müßten. Er habe nicht gefunden, daß der Erste Staatsanwalt auch den Vorwurf der Illoyalität zurückgewiesen habe. Er habe den Angriff des Rechtsanwalts Sonnenfeld für einen scharfen und sehr persönlichen gehalten, und deshalb auch eine persönliche Zurückweisung erwartet. Die Zurückweisung des Ersten Staatsanwalts habe ihm nicht genügt.

Staatsanwalt Schmidt: Er müsse feststellen, daß es eine falsche Zeitungsnotiz war, welche besagte, daß der erste Termin aufgehoben worden sei, weil Vergleichs-Ver­handlungen schwebten; dies sei geschehen, weil der An­geklagte noch einen Schriftsatz eingereicht hatte. Der Staatsanwalt erklärt, daß nach der Beweisaufnahme das Odium der Verleumdung vom Angeklagten genommen wer­den müsse, dieser aber nach §§ 185 und 186 schuldig sei. Tas Verfahren des Ersten Staatsanwalts Schweigger sei nicht illoyal gewesen; im Gegenteil! Er habe sich von vornherein der Hereinziehung der Mordverdächtigung gegen die Familie Levy's durchaus widersetzt, er habe das lieber» einkommen mit der Verteidigung strikte inne gehalten, nach­dem aber die Verteidigung die Hilfsfrage gestellt hatte, mußte er pflichtgemäß diese Hilfsfrage erörtern und dabei habe er Gelegenheit genommen, eine Aeußerung, die der Rechtsanwalt Appelmann offenbar falsch aufgefaßt habe, richtig zu stellen. Er habe dies in durchaus sachgemäßer Weise gethan. Der Angeklagte, der wohl gesehen, daß sein Klient nicht mehr zu retten sei, sei nun persönlich geworden, und der Erste Staatsanwalt Schweigger habe sich dahin entschieden, nicht erregt und in persönlicher Weise zu er­widern, sondern sich auf sachlichen Boden zu stellen, und nur sein Erstaunen über das Verhalten der Verteidigung auszusprechen. Der Vorwurf der Illoyalität sei eine schwere Beleidigung gegen einen Staatsanwalt. Bei der Abmessung der Strafe müsse berücksichtigt werden, daß der Angeklagte sich in einer Versammlung habe hinreißen lassen. Den Juden sei geraten worden, sich an die Behörden an­zulehnen; der volle Schutz durch die Behörden sei den Juden in Könitz auch vollauf geworden, und es sei eine grobe Undankbarkeit, wenn nun ein Rechtsanwalt, der Die Sache der Juden in Könitz geführt habe, öffentlich so schwere Anklagen gegen den Vertreter der Anklagebehörde erhebe. Es müsse ferner berücksichtigt werden, daß der Angeklagte das Verdikt von Geschworenen kritisiert habe, daß die Angelegenheit die öffentliche Aufmerksamkeit im höchsten Maße erregt habe, und daß jetzt allgemein ein Streben dahin gehe, Ehrenbeleidigungen recht streng zu

ahnden. Aus diesen Gründen beantrage er eine Geldstrafe von 1000 Mark evcnt. für je 15 Mark ein Tag Gefänanis, und Publikation des Urteils imKonitzer Tageblatt", imBerliner Tageblatt", in derKreuzzeitung" und in derStaatsbürger Zeitung". Er wolle mit einem Rat an den Angeklagten schließen: sobald er wieder einmal Gelegen­heit habe, in Ausübung seines Berufs einen Vertreter der Staatsanwaltschaft persönlich anzugreiien, so möge er genau darauf achten, was ihm erwidert werde, damit es ihm nicht noch einmal passiere, wegen seiner Angriffe in öffent­licher Versammlung gegen einen hvchangcseheiien Beamten wegen Verleumdung angeklagt zu werden. Er könne nur sagen:Si taeuisses".

Hieran schließen sich längere Ausführungen des Justiz­rats M unckel und des Angeklagten selbst, die darin gipfelten, daß der Angeklagte nicht die Absicht und auch nicht das Bewußtsein einer BeleiDigung gehabt, daß er in der Versammlung nur Wahres berichtet und daß der Erste Staatsanwalt Schweigger den Vorwurf der Illo­yalität nicht in deutlich erkennbarer Weise zurückgewiesen habe. Auch müsse dem Angeklagten der Schutz des § 193 zur Seite stehen.

Nach kurzer Beratung verkündete der Vorsitzende folgendes Urteil: Der Gerichtshof sei überzeugt, daß der Erste Staatsanwalt Schweigger durch seine sachlich ge­haltene Erwiderung den Vorwurf der Illoyalität habe zu- rückweisen wollen, und auch zurückgewiesen habe. In der hieftgen Versammlung handle es sich nicht um einen Rechenschaftsbericht des Angeklagten seinen Auftraggebern gegenüber, auch die Thatsacln, daß er als Jude über die Konitzer Verhältnisse gesprochen, könne ihm nicht den Schutz des § 193 gewähren. Indem er den Vorwurf erhob, daßilloyal" gehandelt und der Vorwurf der Illoyalität nicht zurückgewiesen worden sei, habe er unwahre That- sachen behauptet, durch die er den Ersten Staatsanwalt Schweigger in der öffentlichen Achtung herabwürdigte. Er sei deshalb zu 300 Mark Geldstrafe verurteilt und dem Be­leidigten die Publikationsbefugnis in derOstdeutschen Tagesztg.", demBerk. Tageblatt", derKreuzztg." und derStaatsbürger-Zeitung" zugesprochen.

Politische Tagesschau.

Dueüstatistik.

Die ministerielleBert. Korr." schreibt:

In einem Teile der Tagespresse sind die vom Kriegs­minister am 27. November im Reichstage angegebenen Zahlen der Duelle, an denen aktive Offiziere beteiligt waren, als nicht maßgebend bezeichnet worden; die Sta­tistik werde erst vollständig, wenn auch die Offiziere des Beurlaubtenstandes berücksichtigt würden. Die Zahl dieser Duelle sei aber außerordentlich hoch, wie aus der Menge der von den bürgerlichen Gerichten wegen Zweikampfs Verurteilten zu entnehmen sei. Tenn diese seien mit geringen Ausnahmen Offiziere des Beurlaubtenstandes. (Aus der Kriminalstatistik werden dann die entsprechen­den Zahlen von 1883 bis 1898 aufgereiht.) Diese Annahme ist völlig verfehlt, denn die Offiziere des Beurlaubten­standes unterstanden nach der früheren und unterstehen nach der jetzigen Militärstrafgerichtsordnung wegen Zwei­kampfes usw. der Militärstrafgerichtsbarkeit; sie können also in der Zahl der von den bürgerlichen Gerichten wegen Zweikampfes Verurteilten gar nickst enthalten sein. Aus jener irrigen Annahme heraus werden nun u. a. fol­gende Zahlen fast durchweg den Offizieren des Beurlaubten­standes zugeschrieben

140 int Jahre 1897, 154 im Jahre 1898.

Thatsäch 1 ich stellt sich aber die Zahl der abge­urteilten Fälle, in denen Offiziere des Beurlaubtenstandes beteiligt waren, auf 8 im Jahre 1897, und auf 6 im Jahre 1898.

Gerichtssaal.

8. Darmstadt, 10. Tez. Strafkammer. Es scheint kaum glaublich und doch ist es Thatsache, daß ein schon 28 Mal, darunter 15 Mal wegen Bettelei, 5 Mal wegen Diebstahls, im übrigen wegen Hehlerei uno Landstreicherei vorbestrafter, am 12. April 1857 zu Hof i. Bayern geborener früherer Bierbrauer seit 1896 bei dem hiesigen Kreisamt als Hilfsdiener beschäftigt war. Anfangs hatte er 1000 Mk., später 1200 Mk. und seit 1. April 1900 1400 Mk. Ein­kommen und ca. 200 Mk. Nebenverdienst. Er war aber zum Trinken geneigt und die Gelegenheit machte ihn wieder zum Dieb. Es ist erwiesen, daß er aus der Kasse des die Stempelgelder ver­einnahmenden Kreisamtsgehilfen D. den Betrag von ca. 2000 Mk. nach und nach entwendet und dafür Anschaffungen aller Art ge­macht hat. Seiner Familie erklärte er, daß er in der Lotterie ge­wonnen habe. Bei der Voruntersuchung leugnete er zunächst, gab aber, als ihm seine Ausgaben vorgerechnet rourben, erst die Ent­wendung von 200 Mk., dann 500 Mk., endlich 760 Mk. zu, die er unter altem Papier, das aus dem Papierkorb in den Keller ge­wandert war, in einem Kouvert gefunden haben will. Ta er aber Zugang zu allen Räumen hatte, auch öfter die nur in einer Tisch­

schublade verschlossenen Gelder gesehen hat, wirb er als uber^hrt erachtet und zu einer Zuchthausstrafe von 2 Jahren 6 Monaten verurteilt. Emer ähnlichen Versuchung ist bie 26jahnge 3atob B li r l Wwe. geb. Volz von hier unterlegen, die ihrer auf dem hiesigen Volizeiamt schon seit 28 Jahren bie Reinigung besorgenden Mutter behilflich war. Nachdem un vorigen Jahr ihr Mann und ihr Kind krank geworden und gestorben sind, scheint sie in schlechte Verhälliiisse geraten zu sein, eie stahl mittels eines 'Nachschlüssels aus einem Pult des Bureausekretärs Kaiser nach und nach 200 Mk. Bureausekretär Kaiser giebt zwar seinen Verlust auf mindestens 1800 Mk., nach der Beivelsaufnahme hat er aber über diese Posten keine Bücher geführt, auch wird festgestellt, daß er wiederholt ver­gessen Halle, abends sein Pult zu schließen, sodaß das ganze über 20 Personen zählende Personal des Polizeiamts ungehindert zu den Geldern gelangen konnte. Ter Gerichtshof legte daher der An», geklagten nur den Diebstahl von 200 Mk. zur Last und oerurteute| he unter Zubilligung mildernder Umstände zu 10 Monaten Ge­fängnis, wovon 4 Wochen als durch die Untersuchung verbüßt er­achtet werden.

llcni'ltc Meldungen.

Lrigiiraldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers.

Berlin, 11. Dez. Auch der kommandierende General des Garde-Korps v. Bock und Pollach dementiert die Potsdamer Nachricht von einer angeblichen Rede deL Kaisers über das Duell in folgender Form: Ein un­gewöhnlich dreister Schwindler hat eine Anzahl der TageS- blättcr mit einer detaillierten Erzählung betrogen, an der einzig und allein wahr ist, daß der Kaiser sich nach Beendig­ung des Gottesdienstes m der Potsdamer Garnisonkirche am 1. Dezember kurze Zeit im Regimentshause des 1. Garde- Regiments zu Fuß aufgehalten hat, wo der Kaiser unange­meldet erschien und sich mit denjenigen Offizieren unterhielt, die zufällig dort anwesend waren, ein Vorgang, der keines­wegs neu, sondern auch früher schon vorgekommen ist. Der ganze übrige Inhalt der Erzählung mit allen Details beruht auf völlig freier Erfindung.

Berlin, 11.Dez. Gegen die Erhöhung der Malz, und Hopfensteuer veranstaltet der deutsche Brauer­bund, der seinen Sitz in Frankfurt a. M. hat, heute in der hiesigen Viktoria-Brauerei eine große Protest-Versamm- lung, die aus allen Teilen Deutschlands, insbesondere aus Süddeutschland, zahlreich besucht war. Kommerzienrat Henrich aus Frankfurt a. M, eröffnete als Vorsitzender des Bundes die Versainmlung und hob hervor, daß an eine Preiserhöhung des Bieres nicht zu denken fei, weil damit ein erheblicher Rückgang des Konsums und der Ruin zahlreicher Gastwirte verbunden sei. Direktor Jdelbauer- Munchen hielt den ersten Vortrag über die Schädigung des Braugewerbes durch die Zollerhöhung auf Gerste und Malz. Redner berechnete die Mehrbelastung der Braugerste durch die von der Regierung vorgeschlagenen Zollsätze auf 17 Millionen, im Falle der Annahme der agrarischen Forderungen auf 68 Millionen Mark. Generaldirektor Goldschniidt von der hiesigen Patzenhofer-Brauerei sprach sodann überHopfen­zoll", der von 14 auf die enorme Höhe von 60 Mk. pro. 50 Ko. gebracht werden soll. Die vorn Vorstand des deutschen; Brauerbundes vorgeschlagene Protest-Resolution wurde ein­stimmig angenommen.

K ö 1 n, 12. Dez. Die Strafkammer verurteilte beit Schutzmann Dressel, der einen Schlosser bei der Ver­folgung mit dem Säbel schwer verletzt hat, zu drei Ddonaterri Gefängnis.

Stockholm, 12. Dez. Ter Professor der Medizin^ K'ossel in Heidelberg, ist zum ausländischen Mitglied: der schwedischen Akademie der Wissenschuften ernannt: worden.

London, 12. Dez. Ter Kriegsminister Bvodrick hielt in Glasgow eine Rede, in der er aus führte, die Softem des Krieges hätten sich in den letzten zwei Monaten; erheblich vermindert. Es werde nunmehr möglich sein, ine- Industrie des Rand auf einen erheblich größeren Fuß: wieder einzurichten. Es kehrten jetzt wöchentlich 400 Flächt, linge zurück, anstatt wie ftüher 200 in 14 Tagen.

Sofia, 12. Dez. Tie Missionarin Stone, die an* aeblich von den Räubern, die vergeblich auf das verlangte Lösegeld warteten, ermordet sein sollte, ist in Koprivem folibi bei Dubrtza lebend gesehen worden.

New-Ao rk, 12. Dez. Tie anarchistische Presse der-» anstaltet Sammlungen zur Errichtung eineF Czo 1 gosz^ Denkmals.

------------ . , 1 '»' Couverts mit Firma liefert billigst

Brühlsche Universitäts - Druckerei, Schulstr. 7

Weihuachtslitteratur.

Wilh elm von Polenz, Junker und Fröhner. Dorftragödie in 3 Akten. Berlin W. F. Fontane & Eo. Preis geh. 3 Mk. Eine Dorftragödie nennt P. sein Drama. Das Stück spielt um die Mitte des achtzehnten Jahr­hunderts, zu einer Zeit, da bereits die Aufklärung in voller Blüte stand und trotzdem der deutsche Bauer formell noch Leibeigener war. In diesen Widerspruch hineingestellt sehen wir die Repräsentanten des Junker- und des Bauernstandes. Ter wackere Bauer Christian Noack geht im Kampfe um sein Recht zu Grunde. Neben ihm stehen eine ganze Reihe meisterhaft gezeichneter bäuerlicher Typen; im Gegensatz dazu der hoffähige Adel, der auf seine Rechte pocht. Aber auch der Erb-, Lehn- und Gerichtsherr von Altenroda, der Frerherfv von Hayn, ist eine tragische Figur. Er erscheint als schwankender Halb Charakter, oer bei allem Wvhlwolen, gerade durch seine Emancipationsideen dem Manne, dem er helfen will, zum Verderber wird. W. von Polenz zeigt sich hier als Kulturdichter ersten Ranges und als feinster Kenner deutschen Landlebens.

Johannes Schlaf: Die Suchenden. Roman. Verlag von F. Fontane u- Eo., Berlin W. Preis Mk. 5.. Die Suchenden" ist ein Liebesroman. Doktor Falke ist ein feinneröiger, moderner Nervenmensch und hat, trotz seines Berufes und seiner bürgerlich rangierten Lebensführung die seinem Typus eigene Neigung zur Reflexion, die so oft gleichbedeutend ist mit einem Knick des Willens und Handelns. Er ist ein tüchtiger Arzt, ein wohlhabender Mann, glücklicher Gatte und Famllienvater. Er ist in jeder Hin­sicht rangiert und sühll sich in ferner Lebenslage glücklich. Da tritt ihm eir Weib entgegen, eine junge ungarische Musik­lehrerin und, j^ehe, ein heimlicher Widerspruch, in dem er

dennoch, gegen sein Wissen, mit seinen Verhältnissen ge­standen, wird offenbar und akut. Ilona Uraf ist ein Werb­typus, der ihm bereits in feinen jüngeren Jahren gefährlich zu werden gedroht hat, und mit dem sich endgiltig abzu­finden ihm nun dennoch vom Schicksal bestimmt ist. Zunächst ist er in eine DoppeHiebe verstrickt und in einem hamletschcn Schwanken zwischen Ilona und Greta, seinem Weibe. Er sucht sich aus dieser schwierigen Lage herauszuhelfen, indem er beide Frauen zusammenführt und ein Dreiverhältnis herzustellen sucht. Es gelingt ihm auch zunächst; aber, und dies ist mit großer psychologischer Feinheit durchgeführt, beide Frauen, jede in ihrer Art, Greta in ihrer stillen, dis­kreten, Ilona in ihrer stürmisch, temperamentvollen, revo­lutionären gar bald gegen den, wie idealen auch immer, Zwang eines solchen Verhältnisses. Ilona, die stärkere der beiden Frauen, fesselt ihn dauernd, er giebt Weib, Kind, Praxis und sein ganzes bisheriges Leben auf, um mit ihr ein neues zu beginnen. In der Charakteristik zeigt Schlaf wieder all seine plastische Kunst und im besonderen sind die Gestalten der beiden Frauen meisterhaft ausgeführt. Alle Poesie und Stimmung, die Schlaf vermag, bestätigt er in der Ausgestaltung des Milieus auch in diesem Werke. Man vergleiche nach dieser Richtung besonders das eingefügte Lievestagebuch des Doktor Falke. Nicht der geringste Vor­zug des Werkes ist ferner die maßvolle und geflärte Form, in die Schlaf die oft recht leidenschaftlichen Vorgänge ge­bannt hat.

Go ethesLeben und Werke. Von Ludwig Geiger. (Einzeldruck aus: Goethes sämtliche Werke. Vollständige Ausgabe in 44 Bänden. Mit Einleitung von Ludwig Geiger. Mit zwei Bildnissen Goethes, einem Gedicht in Faksimile und einem Regrfterband.) Oktav. 207 S. Leipzig, 1901. Max Hesses Verlag. 3 Mark. Eine neue Darstellung

von Goethes Leben, sowie eine Einführung in ba§ Verständ­nis seiner Werke und seines Wesens wird hier von einem: Altmeister der Goetheforschung geboten, der als Heraus-, geber des Goethe-Jahrbuches seit Jahrzehnten in der Sitte# ratur-Wissenschast eine der ersten Stellen einnimmt. Die Sck)rift bildet die Einleitung zu einer neuen, demnächst in der Reihe vonMax Hesses Neuen Leipziger Klassiks- Ausgaben" erscheinenden Goethe Gesamt-Aus- g a b e; diese wird unter Benutzung der Weimarer Aus­gabe eine ganze Reihe dort zuerst veröffentlichter Goethe- Schriften mit ausnehmen, und darf vermöge der hierdurch erreichten Vollständigkeit und wegen der beigegebenen fünf Register der Beachtung aller Litteraturfteunde sicher fein.

Die Stauffer-Mühle" nennt Johanna Spyri ihre letzte Erzählung, die sie uns hinterlassen hat. (Verlag von Martin Warneck, Berlin.) Es ist eine gar liebliche, rührende Geschichte aus ihren Schweizer Bergen, die sie da erzählt. In erster Linie ist sie ja wohl für Kinder geschrieben, aber auch jeder, der nodji etwas von unbe-i fangen em Kindersinn in sich hat, wird sie mit Freude lesen; und diese kurze Geschichte mag manchem mehr Wahrheit und wirklichen inneren Gewinn bringen als manches dicke Werk. Auch die Ausstattung des Büchleins ist recht hübsch. K Hoffmann.

Die Friedrich Naumann'sche nationalsozialeZeit" macht daraus aufmerksam, daß Weißheimer, der Komponist der neulich im Hoftheater zu Darmstadt mr Aufführung gelangten Oper Meister Martin und feine Gesellen", die den besonderen Beifall unseres Großherzogs fand, dem vorjährigen sozialdemo­kratischen Parteitage zu Mainz eigens eine Kantate ge­widmet hat. In das ^kräftige Hurra" der genannten Wochen» fchrist stimmen wir freudig ein,