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12.4.1901 Erstes Blatt
 
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tragenden die weibliche Gesellschaftskleid u n g einer durchgreifenden Aenderung ^»ach künstlerischen Gesichts­punkten. Nicht sowohl auf dic^inrelnen Toiletten, als viel­mehr auf die Gesamtwirkung sämtlicher Toiletten legt van de Veldte hier den Hauptwort, und sein Ideal wäre darum ein künstlerisch vollendetesNormalgesellschaftskleid", durch das beispielsweise auf Bällen und bei großen Empfängen die Frauen als Masse eine herrliche Gesamtwirkung aus­üben würden. Von welcher Art dieses Normalidealklcid sein soll, darüber hat Professor van de Veldte leine näheren Andeutungen gemacht. Als Gegenstück zum Frack gedacht, dürfte es aber wohl schwerlich bei der Damenwelt große Begeisterung erregen.

König Eduard alsEhrendoktor-. DieAlu- mini, eine Wochenschrift, die in der Universität zu Princeton veröffentlicht wird, druckt einen Brief ab, den Sir Francis Knollys, der Prioatsekretär König Eduards, als er noch Prinz von Wales war, geschrieben haben soll. Der Brief ist datiert vom 10. April 1871 und ist eine Antwort auf einen Brief, den drei Studenten scherzeShalber geschrieben haben, und in dem sie dem Prinzen mitteilten, daß er einstimmig zum Ehren- Mitglied der flprinceton medical faculty, einer Organi­sation, die niemals existiert hat, gewählt sei.Seine Königliche Hoheit", heißt es in dem Briefe, wird sich immer mit Stolz und Befriedigung der Auszeichnung erinnern, die Sie von derprinceton medical faculty empfangen hat." Der Brief ziert jetzt einen der Räume der Universität.

Gerichtssaat.

Darmstadt, 10. April. Vor der Strafkammer II gKangle die Strafsache gegen den früheren israelitischen Lehrers Benjamin RooS von Ober>Ramftadt wegen Verbrechens wider die Sitt­lichkeit nach S 176, Pos 3, beS St.-G.-B unter Ausschluß der O ffmtlichkett zur Verhandlung. Der au« Werneck in Bayern stammende Angeklagte ist 26 Jahre alt, seit vier Jahren verheiratet und Vat«r dreier Kinder. Seines während de» vorigen Jahres in drei Fällen verübten Verbrechens war er im wesentlichen geständig. Diese» Ge- NändniS und seine Reue verschafften ihm mildernde Umstände, sodaß rr vor dem Zuchthaus bewahrt blieb. DaS Urteil lautete auf eine Gesamtstrafe von 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis, abzüglich 3 Monete Untersuchungshaft, sowie auf dreijährigen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.

Königsberg, 10. April. Eines Abends im Jahre 1896 faßen Derr E. und Herr F. in Königsberg etwas länger als gewöhnlich am Biertisch Als die Tochter des ersteren Herrn, Fräulein E., im Lokal erschien, um ihren Vater abzuholen, bat Herr F. sie um einen Kuß. Frl. E. lehnte dankend ab, Herr F. aber erklärte, er werde ihr bet erreichter Großjährigkeit 5 0 0 Thaler zahlen, wenn sie ihm den Kuß gebe. Es wurde lange und eingehend verhandelt. Der dabeisitzenbe Zeuge B. redete der jungen Dame lebhaft zu, Vater E. gab seine Genehmigung, das Geschäft wurde durch Handschlag be­siegelt, Zeuge B. schlug durch, und die neiderfüllten Stammgäste sahen, wie ein erster Kuß von rosigen Mädchenlippen gegeben und ge­nommen ward. Frl. E, die Klägerin, ist großjährig geworden, und hat Zahlung der 500 Thaler verlangt. Aber den undankbaren Beklagten reute das Geschäft: Er verweigerte die bedungene Zahlung und erklärte sich äußerstenfalls nur bereit,den empfangenen Kuß zurackzugeben". Da ouf dieser Grundlage keine Einigung zu erzielen war, entschied das Land­gericht, und zwar zugunsten der Klägerin, unter der Voraussetzung, daß sie beschwört, die Zusage der Zahlung für ernst genommen zu haben. Aus die vom Beklagten eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht zu Königsberg (3. Civil-Senat-Entsch. vom 11. Febr. 1901, U. 238 00) die Vorentscheidung bestätigt. Die Abrede stelle sich nicht als Schenkungs­versprechen, sondern als Vertrag über Handlungen dar, der, nachdem die Handlung seitens der Klägerin geleistet sei, der Schriftform zur Klagbar­keit nicht bedürfe. (§ 165 I 5 AM) Interessant ist besonders die aus­drückliche Feststellung, daß ein Kuß an sich nicht gegen die guten Sitten verstößt, womit der alte SpruchEin Küßchen in Ehren, soll niemand wehren" wenigsten» für den Ob-rlandesgerichtib--zirk Königsberg Rechts- k.ast erlangt haben dürfte. Da daS Objekt 1500 Mk nicht übersteigt, geht die Sache leider nicht ans Reichsgericht, sodaß eine endgiltige Norm für das Küssen im sonstigen Reichsgebiet noch nicht geschaffen ist.

München, 9. April. Ein für einen Arzt recht unange­nehmer Patient ist der Sozialdemokrat Maurer Kallmann. Er war im Dezember v. I. in die Sprechstunde des zuständigen Kaffenarztes der Ortskrankenkasse, Dr. Hetz, g. kommen, um sich dort seine Hand verbinden zu lassen Zufälligerweise war Dr. Hetz am Krankenlager eines Schwer« kranken aufgehalten worden und konnte nicht rechtzeitig zur Ordinations­stunde kommen, weshalb er nach Hause telephonierte, es mochten die Patienten einr Stunde warten, er komme bestimmt bis 3 Uhr, womit sich auch alle Patienten bis auf Kallmann einverstanden erklärten. Dieser fing -über denpflichtvergessenen" Arzt zu raisonnieren an und führte sich derart aus, daß ein anderer Patient ging und bemerkte, er komme in einer Stunde wieder, er könne den Kallmann nicht anhören, denn er müßte denfaden Kerl sonst zum Fenster hinauswerfen". Kallmann raisonnierte aber weiter, und schließlich beschwerte er sich auch über die kalte

Temperatur im Wartezimmer. Punkt 3 Uhr kam Dr. Hetz nach Hause und nahm sofort den Kallmann vor, um ihm einen neuen Verband anzulegen. Zum Dank dafür beschimpfte er den Arzt und nannte deffen Behandlungsart einenSchweinstall". Schließlich stieß er Dr. Hetz auf den Unterleib und entfernte sich, nachdem ihm Dr. Hetz die Thür gewiesen, mit den Worten:Ich danke recht schön für die freundliche Behandlung, jetzt zeige ich Sie an.* Dies war Dr Hetz denn doch zu bunt, und er zeigte den Kallmann an. In der schöffen­gerichtlichen Verhandlung behauptete Kallmann, er habe sich im Warte­zimmerganz anständig" aufgeführt; Dr. Hetz habe ihn angepackt und ihm den Verband heruntergertffen. Diese Angaben wurden nicht nur von Dr. Hetz, sondern auch von sämtlichen Zeugen widerlegt. Kallmann er­hielt wegen Hausfriedensbruchs und Körperverletzung drei Wochen Ge. fängnis, wegen groben Unfugs sieben Tage Haft. Gegen dieses Urteil legten sowohl Kallmann als auch der AmtSanwalt Berufung ein. In der Verhandlung vor der Strafkammer führte Kallmann mit großer Zungenfertigkeit seine Verteidigung und hob zu der schönsten Bierrede an, als ihn der Vorsitzende unterbrach:Verschonen Sie uns mit Ihren sozialdemokratischen Sprüchen und halten Sie solche Reden in Versamm­lungen, aber nicht im GerichtSsaale." Kallmann wurde zwar hinsichtlich des groben Unfugs freigesprochen, dafür aber wegen der beiden übrigen Anklagen zu fünf Wochen Gefängnis verurteilt, wobei betont wurde, daß die Aerzte gegen derlei Unbilden durch energische Strafen geschützt werden müßten.

Familien Nachrichten.

Gestorbep r D. Dr. Wilhelm Bender, Professor der Philosophie, Bonn. Valentin Hüter, WormS. Jettchen Mayer, Butzbach.

Kunst und Wissenschaft.

Bom «ottgretz der Alkoholgegtter i» Wien wird gemeldet : Den Schluß der Eröffnungssitzung bildete ein Vortrag Dr. Meinerts aus Dresden, der so heftige Angriffe machte, daß beinahe ein Skandal erfolgt wäre. Er leitete die Rede damit ein, daß er des Untergangs derElbe" gedachte, bei welcher Gelegenheit verantwortliche Persönlichkeiten, welche die Katastrophe herbeiführten, betrunken waren.Wir müffen die höher gebildeten Klassen für uns gewinnen. Das größte Hindernis ist der Stand der Aerzte"; hier gab es schon Widerspruch.Die Studenten saufen fast alle, die Aerzte werden auf der Universität zum Trinken ab gerichtet. Die Patienten bieten dem Arzt Bier ober Schnaps an, die er annimmt". Lebhafter Widerspruch.Auf dem Lande gewiß. Ich muß offen aussprechen, daß es unter den akademisch gebildeten Ständen sehr viele Potatoren giebt. Auch im Aerztestand giebt es viele Trinker. Ich kann beweisen, daß im ärztlichen Stande der Alkoholismus oft die Todesursache und die der Abkürzung des Lebens ist." Stürmische Rufe:Das ist eine Schmach, das sagt man nichtöffentlich! Schluß!" Gleichzeitig wurde applaudiert. Während der große Lärm andauerte, ließ der Minister Harte! dem Sprecher raten, er solle sagen, daß er selbst Arzt sei. Daraufhin wurden seine Behauptungen mit mehr Ruhe angehört. Er schloß mit Den Worten:Wir müffen die Festung des A koholismus stürmen!"

Meratur.

Leitfaden zur Tienstführung der Unter­erheb er staatlicher Gefälle" betitelt sich ein von Ober-Rechnungsrevisor 5z. Erb bearbeitetes Buch, das uns vorliegt. Es Hilst einem Mangel ab, der sich seit Ein­führung der Untererhebstellen fühlbar gemacht hat, da ein- genügende Einleitung in das allen Untererhebern selbst wenn diese bereits eine andere öffentliche Kasse verwaltet hatten neue Kassewesen nicht vorhanden war. In dem Buche sind alle Bestimmungen der Dienstanweisung leicht faßlich erläutert, und insbesondere die Buchführung, Ab­lieferungen, Beitreibung und Rechenschaftsablage eingehend erklärt; ferner ist an der Hand von verschiedenen Bei­spielen beschrieben, wie etwaige Fehler in der Buchführung aufgefunden und beseitigt werden können. Es bildet also für den Untererheber ein praktisches Nachschlagebuch in allen möglichen Fällen und kann als solches wärmstens empfohlen werden. Der Preis des im Selbstverläge des Verfassers erschienenen Buches beträgt bis zum 15. April d. -I. 2 Mk., und von da an 3 Mk. i.

Oe ft en, Opern - Album. Nr. 1. BelliniNacht­wandlerin". Nr. 2. BelliniNorma". Nr. 3. Donizetti Lucrezia Borgia". Nr. 4. DonizettiLucia bi Lammermoor". Nr. 5. RossiniTell". Mr. 6. Weber.Oberon". Für die Opernfreunde ein Leckerbissen. Die Bearbeitung obiger sechs 9!ummern, die besten, die Theodor Oesten geliefert hat und die zum ersten Male zu einem Album vereinigt sind, ist in hohem Maße klaviermäßig, voller harmonischer Schön­heiten, klangreich und dabei leicht zu spielen. Die ge­wählten Melodien sind die schönsten der betreffenden Opern und bieten dem Spieler und dem Zuhörer reichen Genuß. Der billige Preis (Mk. 1.) wird dem Album Eingang in

die weitesten Kreise verschaffen. (Verlag von P. I. To n ger> Köln a. Rh.)

Eingesandt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Mittel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

De« Milchrtpg.

Im Juli oerg. Jahres entftanb ber Gießener Mllchrina. Den Anstoß zur Bildung desielben gab der Oberocrwa'ttr der Fürstlich Lich'fchen Güter, Herr Büchs,nfchütz. Er suchte mich eine» Tage« «uf und bat mich, die Sache tn die Hand zu nehmen. Der MUchpreiS et zu niedrig, eS ließe sich keine R nie aus der Milchwirtschaft heraus« bringen, da die Unkosten sich täglich steigerten.

Frühere Erfahrungen hatten mich gewitzigt ; unter gewissen Voraussetzungen war ich bereit, noch einmal mNzuwtrken. Die In­teressenten traten zusammen, die Einigkeit war groß und unter ftter» ttchen Versicherungen, an dem allseitig unterzeichneten Beschluß unter allen Umständen festzuhalten ging die Versammlung auseinander.

Die Konsumenten gewöhnten sich an den mäßig e höhten Preis. Die Milchproduzenten waren zufrtedengestellt. Da aus einmal bekam ttr Milchrtng einen Sprung. Nicht kleine Milchprvduzenten, noch Mtlchhändler, die vielleicht einmal die bittere Not hätte zwingen können, von dem Abkommen abzuweichen, gaben die Veranlassung, nein, einer ber größten Miichproduzenten, der Oder Verwalter ber Ltch'schen Güter, der, wir oben geschildert, die Anregung zu der Rtngbtldung gegeben hatte, brach ohne weiteres daS auch von ihm unterzeichnete Abkommen, indem er zugestandenermaßen seinen sogen.Hosj^den" zu den Haupt- mtlchabnehmern, den Bäckermeistern in Gießen, hrrumsandte und die Milch um einen Pfennig billiger anbieten ließ. Die Bäckermeister hatten natürlich keine Veranlassung, daS Anerbieten zurückzuwetsen, sie gingen vielmehr daraus ein, und wenn der Sache nicht Einhalt gethan wird, so wird bald ein Milchproduzent den andern unterbieten. Dann hat der Milchrtng aufgehort zu existieren.

ES ist unbegreiflich, wie gerade von dieser Seite daS Abkommen gebrochen werden konnte. Die Auffassung jener Jnteressenten-Ber« sammlung war allgemein die, daß eS Ehrenpflicht sei, im berechtigten Interesse aller Miichproduzenten an dem BeiLluffe sestzuhalten. Ohne diese Auffaffung werden die meisten der Unterzeichner ihre Unter­schriften nicht bergegeben haben.

Die Fürst!. Gutsverwaltung Lich macht mit diesem Vorgehen natürlich auch ihren Fürst!. Ltch'schen Pächtern, die daS Abkommen treu halten, eine höchst sonderbare Konkurrenz. Dieselben haben Mühe, unter den heutigen sehr schwierigen Verhältnissen ihren Verpflichtungen gegen die Renlkammer nachzukommen und dce Fürst!. GutSoerwaltung erschwert ihnen diese Pflichterfüllung durch ihr Verhalten. Sie macht ihren Pächtern nicht allein bei den Bäckern Konkurrenz, sondern jagt ihnen auch sonstige gute Milchabnehmer durch Unterbieten deS ver­einbarten Preises ab.

Sind die Pächter durch langfristige Pachtverträge unter den bestehenden Verhältnissen schon auf Dornen gebettet, so wird ihre Lage durch das Verhalten der Fürst!. Ltch'schen GutSoerwaltung gewiß nicht bester.

Ich glaube gar nicht, daß die Fürst!. Rmtkammer Kenntnis von hm Vorgängen hat und ich bin auch überzeugt, daß sie daS Vorgehen ihres Beamten unter ben mitgeteilten Umständen nicht billigen, fonbern > ückgängig machen wirb.

Die Belege für bte von mir aufgestellten Behauptungen in Bezug auf das Abkomme- vom 9hili IflOO sind in meinen Händen.

Handel und Uerkehr. Volkswirtschaft.

GernSheim, 10. April. In dem Konkurs der hiesigen Zucker­fabrik steht, wie bereits den einzelnen Gläubigern mttgeteilt wurde, den 18 d. M. Termin zur Prüfung ber angemelbeten KonkurS- forderungen an. Da mehr als 4000 einzelne Posten zu prüfen ftab, so wirb das Geschäft mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die An­wesenheit sämtlicher Gläubiger tn bem Termin ist burchauS nicht nötig. .

Berlin, 10. April. Die zur Prüfung ber Vermögenslage unb Geschäftsführung ber Aktiengesellschaft für Grundbesitz unb Hypotheken verkehr eingesetzte VertrauenSkommisston stellte fest, vatz der Geschäftsbericht und die Bilanz nicht nur per 31. Dezember 1899, sondern auch der vorangegangenen Jahre ein durchaus falsches Bild von der Lage der G-sellfchaft gabin, und daß die Bilanzen seit Jahren systematisch künstlich konstruiert worden find, und daß der Vorstand durch die Art seiner Geschäftsführung sich unb seinen Freunden rechtswidrige Vorteile zuführte.

Markte.

t Groß-Felda, 10. April. Unser gestriger Oster markt war sehr stark mit Jungschwetnen befahren. Lebhafte Nachfrage darnach brachte flotten Handel und ein sehr gutes Geschäft für die Verkäufer. Die Preise für die Ferkel waren außerordentlich hoch. Galt doch ein Paar guter Art durchschnittlich 55 bis k0 Mk.; geringere Sorten wurden per Paar mit 40 bis 45 Mk. und 45 bis 50 Mark bezahlt. Auch ber Krämermarkt zeigte starken Besuch und nahm einen guten Verlauf.

Limburg a. d. Lahtt, 10. April. Fruchtmarkt. Durch­schnittspreis pro Malter Roter Weizen 18.81 Mk., Weißer Weizen 00.00 Mk., Korn 10.87 Mk., Gerste 0.00 Mk., Hafer, 0.00 Mk., Erbs« 00 00 Mk., Katroffeln 00.00 Mk.

Bekanntmachung,

betreffend: Die Heichelheim-Stiftung.

Aus obiger Stiftung sind am 19. Juni d. I. die halb­jährigen Zinsen mit 525 Mk. an eine in Gießen wohnhafte, würdige und bedürftige israelitische Familie oder Person zu vergeben. Anmeldungen werden bis 15. April er. auf dem Büreau des Armenamts Zimmer Nr. 2 entgegen genommen.

Gießen, den 5. April 1901. 2670

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Wolff.__________________

Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Kymuastum und die Aorschule.

Anmeldungen werden Montag den 15. April vor» 911 Uhr in dem Konferenzzimmer des Gymnasiums ent­gegengenommen- die Aufnahmeprüfungen sinden an demselben Tage von 11 Uhr, die Nachprüfungen von 8 Uhr ab statt. Der Unterricht beginnt Dienstag den 16. April, mor geus 8 Uhr. . 2711

Zur Aufnahme in die Sexta genügt das zurückgelegte neunte Lebensjahr. Bedingungen der Aufnahme: Geläufiges Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, Kenntnis der deutschen Deklination und Konjugation mit lateinischer Terminologie, angehende Sicherheit in der Recht- Schreibung und im Gebrauch ber vier Grundrechnungsarten.

Der Aufzunehmende hat Geburtsschein, Impfschein und gegebenen Falls das letzte Schulabgangszeugnis vorzulegen.

Großherzogliche Direktion des Gymnasiums.

Prof. Dr. Ludwig Schädel.

Bekanntmachung.

Im Pfandlokal, Seltersweg 11, werden Jmewtoj den 25. April 1901, nachmittags 3 Ahr die an Großh. Polizeiamt abgelieferten, gefundenen und von den Verlierern nicht abgeholteu Gegenstände, darunter ver­schiedene Gold- und Silbersachen, 1 Taschenuhr, Sonnen- und Regenschirme. Stöcke, Peitschen rc. rc. zu Gunsten der Armenkaffe gegen Barzahlung versteigert.

Gießen, 4. April 1901. 2724

Armenamt Gießen.

Höhne ii. emeitertk Mcheischiilt zu Gießen.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 15. April. Anmeldungen werden an diesem Tage von 10 bis 1 Uhr im Schulhause, Schillerstraße, entgegen genommen. Dabei find vorzulegen: Geburts- und Impfschein, bezw. Schulzeugnis.

Gießen, den 9. April 1901. 2675

Grofiherzogliche Direktion:

Dr. Stoeriko.

Alke-Hochschule.

Die KMule beginnt am 15. April.

Anmeldungen nimmt die Lehrerin Fräulein Menrrer in der Schule entgegen. 2716

JSeidf loslic^-jEeidfüerjaulic^ aeao

Gebr<iud(

ZubevorstehendemFrühjahr

beehre ick mich, die Anfertigung von

Kattenspalieren, Kassen, Kütten, Waschpfählerr, Aa«m- unb Aosenstange«

sowie aller in dieses Fach einschlagenden Artikel in empfehlende^^ innerung zu bringen.

Fr. August Helfenbein, Schottflr. >