Ausgabe 
11.9.1901 Erstes Blatt
 
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Nr. 213

Erscheint tägttch mtt Ausnahme des

Montags.

Die Gießener Zainlllen- blAter werden dem An­zeiger im Wechsel mit demHess. Landwirt" und denBlättern für bessische Volkskunde" mermal wöchentlich bei« gelegt.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schulstraße 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.

Fernsprechanschluß Nr.51.

Erstes Blatt.

181. Jahrgang.

Mittwoch 11. September 1901

Mts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Annahme von Anzeigen zu der für den folgeiwen Tag erscheinenden Nr. bis vormittags 10 Uhr. Alle Anzeigen-Vermitt- lungSstellen des In-und Auslandes nehmen An­zeigen entgegen.

Zeilenpreis: lokal I2Ps^ auswärts 20 Pfg. 1

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen! Univcrsitäts - Druckerei (Pietsch Erbest).

Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

Zulässige Zahl der Lehrlinge,

Gewerbe.

und auf je weitere 6 Gehilfen 1 Lehr-

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3 Gehilfen 1 Lehrling

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Höchstzahl

9

für

Gewerbe.

Zulässige Zahl der Lehrlinge.

§ 4.

Gewerbe

Zulässige Zahl der Lehrlinge

Schlosser

Schmiede

ff

Jean Falk, Vorsitzender.

Engelbach, Sekretär.

Buchdrucker

Steindrucker

7 17 27 37 47 57 67

2

3

4

5

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3

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9 Lehrlinge.

Engelbach, Sek-elär.

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47

812

1318

19-24

bis zu auf

daS Lehrlingswesen durch einen von ihr eingesetzten Ausschuß für das Lehrlingswesen und durch von ihr ernannte Beauf­tragte überwachen lassen. Letzteren ist während der Betriebs­zeit der Zutritt zu den Werkstätten und Unterkunftsräumen, sowie den sonst in Betracht kommenden Räumlichkeiten zu ge­statten und Auskunft über alle Gegenstände zu geben, welche für die Erfüllung ihres Auftrags von Bedeutung sind. (§ 94c b. G^-O.)

Darmstadt, den 31. August 1901.

Handwerkskammer zu Darmstadt.

mit 0 Gesellen und 2 Lehrlinge, auf ie 2 Gesellen 1 weiterer Lehrling. Höchstzahl 4 Lehrlinge

Bandagisten Brunnenmacher Bürstenbinder Dachdecker Feilenhauer

Gold- u. Silberschmiede Graveure

Gürtler

Bäcker Barbiere Beinschnitzer Bierbrauer Bildhauer Buchbinder Kartonnagearbeiter Konditoren Drahtflechter Färber Formstecher

Friseure und Perrücken­macher

Gerber Glaser Holzdreher Kammacher Korbmacher Küfer Metzger

Mühlenbauer Müller Pflästerer Schreiner ©etter Wagner Weber

mit 02 Gesellen 2 Lehrlinge, ' Höchstzahl 3 Lehrlinge,

daß gemäß § 126b der G.-O. die Lehrverträge schriftlich abzuschließen sind, sowie daß die Lehrmeister die Ver­pflichtung haben, der Handwerkskammer auf Erfordern Lehrvertrag einzureichen.

Wir haben ein Lehrverttagsformular festgestellt,

Schiffbauer

Steinmetze Steinschleifer

Zimmerer

Backofenbauer

Maurer

Portefeuiller Stuckateure

Weißbinder und Maler

lina mehr.

Bei der ersten Staffel (1 Lehrling) kann in den letzten 2 Jahren der Lehrzeit ein zweiter Lehrling halten werden.

allen gesetzlichen Besttmmungen entspricht, und dürfte es empfehlen, nur dieses zu benutzen. Das Formular trägt Stempel der Kammer und wird von dem Sekretariat 10 Pfg. das Stück abgegeben.

Die Kammer wird die Befolgung der Vorschriften

bis zu 2 Gehilfen 1 Lehrling

§ 1»

Die Dauer der Lehrzeit beträgt 3 Jahre mit 4 Wochen Probezett, bei den Buchdruckern und Feinmechanikern 4 Jahre mtt gleicher Probezett. In Einzelfällen können seitens der Kammer gemäß § 130a der Gew.-O. auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden.

Bekanntmachung.

In Verfolg der Bestimmungen in den §§ 130 und 130a Abs. 1 der Gew.-O., sowie in § 6 Abs. 1 Ziffer 13 und § 6 Abs. 2 des Statuts für die Handwerkskammer zu Darm­stadt vom 12. Dezember 1899 (Reg.-Bl. S. 1351) werden mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern zu Nr. M. d. I. III. 3931 vom 13. August l. I. nachstehende Vorschriften über die zulässige Zahl von Lehrlingen, sowie über die Dauer der Lehrzeit in Handwerksbetrieben erlaffen.

§ 6.

Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. September 1901 in Kraft. Hinsichtlich solcher Gewerbe, deren Zugehörig­keit zum Handwerk z. Z. noch nicht feststeht, und welche des­halb oder aus anderen Gründen vorstehend nicht aufgeführt ind, bleibt der Erlaß von Nachtragsbeslimmungen entsprechend den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften vorbehalten.

Darmstckdt, den 31. August 1901.

H irrdwcrMammer zu Darmstadt.

Schneider

Schuhmachep

Bekanntmachung,

betr.r Die Regelung des gewerblichen Lehrlingswesens.

Unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 10. De­zember v.I. bringen wir hierdurch in Erinnerung, daß alle Lehrlinge, welche innerhalb des Großherzogtums eine hand­werksmäßige Ausbildung erhalten, bei dem Sekretariat der unterzeichneten Kammer anzumelden sind. In gleicher Weise ist der etwaige Austritt eines Lehrlings aus der Lehre unter Angabe des Grundes anzuzeigen.

Die Anzeige ist spätestens 4 Wochen nach dem Ein- bezw. Austritt auf vorgeschriebenem Formular durch die Lehrmeister zu bewirken. Die Innungen haben für ihre Mitglieder am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres ein Verzeichnis der ein- und ausgetretenen Lehrlinge ebenfalls auf vorgeschriebenem Formular bei dem Sekretariat einzureichen.

Diese Anmeldungen müssen außer dem Namen und ge­nauer Adresse des Lehrmeisters enthalten:

a) Vor- und Zunamen, Geburtsort, Tag und Jahr der Geburt, sowie Wohnung des Lehrlings,

b) Bezeichnung des Handwerks, in welchem der Lehrling auszubilden ist, .

c) Beginn und Dauer der Lehrzeit. \

Formularien können unentgeltlich von dem Sekretariate der Kammer bezogen werden.

Gleichzettig machen wir wiederholt darauf aufmerksam,

Handschuhmacher Hutmacher Installateure Kupferschmiede Lackierer Mechaniker Messerschmiede Metallgießer Musikinstrumentenmacher Posamentiere

Säckler Satller Schirmmacher Schnittmacher Spengler Tapezier Uhrmacher

auf 35

6-9

10-14

1520

re 2° 30 6 »

und auf je weitere 8 Gehilfen 1 Lehr­ling mehr.

Bei der ersten Staffel (1 Lehrling) kann in den letzten 2 Jahren der Lehrzeit ein zweiter Lehrling ge­halten werden.

mit 02 Gesellen 2 Lehrlinge, auf je 3 weitere Gesellen 1 Lehrling mehr.

Höchstzahl 6 Lehrlinge.

ohne Gesellen bis zu 2 Lehrlinge

bis 2 3

4 4

aus ie3 weitere Gesellen 1 Lehrling mehr

Höchstzahl 8 Lehrlinge

ohne Gesellen 2 Lehrlinge

bis 2 3

o 4 » 4

Höchstzahl 4 Lehrlinge

mit 03 Gesellen 2 Lehrlinge mit mehr wie 3 Gesellen 3

Höchstzahl 3 Lehrlirtge

mit 02 Gesellen 2 Lehrlinge

§ 2.

Die zulässige Zahl der Lehrlinge in den einzelnen Ge­werben ergiebt sich aus der in § 4 abgedruckten Tabelle. Soweit sich diese Zahl nach derjenigen der eingestellten Ge­sellen richtet, ist hierfür die bei normalem Geschäftsbetrieb während der letzten 3 Jahre durchschnittlich beschäftigte Anzahl der Gesellen (Vollarbetter) maßgebend.

§ 3.

Bei Haltung nur eines Lehrlings kann mit Genehmi­gung der Kammer die Annahme eines weiteren Lehrlings zu Beginn des letzten Lehrjahres des ersteingestellten Lehrlings erfolgen. Der Anttag ist 2 Monate vorher bei der Kammer einzureichen»

Kcirannlmachnng.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des ReichSgesetzeS vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Auf­schlags von Fünf vom Hündert pro Monat August 1901 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen:

Hafer Mk. 16,00, Heu Mk. 10,20, Stroh Mk. 6,40.

Gießen, den 10. September 1901.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

b. Bechtold.

Zuw Zolltarifentwurfe.

Der Handelsverl'.agsverein verfolgt in einer handels­politischen Chronik fortlaufend Aeußerungen und S t i i;i m e n 5 u m 3 0111 a r i f c n 110 u r f. Es ist von In­teresse, einen kurzen Ueberblick aus dieser Zusammenstell­ung zu geben. Bemerkenswert ist zunächst der Umstand, daß bis jetzt sowohl in der Tages- und Fachpresse, als auch bei den Interessenten absolut zustimmende Aeußer­ungen noch nicht zu verzeichnen sind.

Von 'Industrie- und Handels-Vertret­ungen, die sich gegen den Zolltarifentwurf in seiner Ml- gemeinheit und insbesondere gegen die Einführung des Doppeltarifs für Getreide und gegen die Lebensmittelver­teuerung erklärt haben, sind zu nennen:

Tie Handelskammern Barmen, Bremen, Breslau, Bam­berg, Bayreuth, Elberfeld, Frankfurt a. M., Gießen, Halle an der Saale, Hanau, Hamburg, Harburg, Lauban, Limburg, Lörrach, Ludwigshafen, Lüdenscheid, Magdeburg, Mainz, München, Münster i. W., Nürnberg, Düsseldorf, Potsdam, Pforzheim, Schweidnitz, Sonneberg und Villingen, das Vor­steheramt der Königsberger Kaufmannschaft, das Vorsteher- amt der Kaufmannschaft zu Danzig, die Aeltesten der Kauf­mannschaft zu Berlin, der Ausschuß des deutschen Handels­tages.

Fast noch bemerkenswerter als die Proteste dieser gesetzlichen Vertretungen von Handel und Industrie sind die aus den einzelnen Branchen laut gewordenen Stimmen gegen den Zolltarifentwurf. Es protestierten gegen den Entwurf:

Textilindustrielle in Sachsen und Thüringen zu Weimar, Textilgroßindustrielle von Hessen und Südhanuover in Eisenach, der Verband deutscher Linoleumfabriken, der deutsche Acetylenverein, der Bund der kleineren und mitt­leren Brauer, der deutsche Optikertag, der deutsche Gold­schmiedetag in Stuttgart, Holzinteressenten der östlichen Provinzen in Danzig, Vertreter der Industrie in Ober­franken, Vertreter der Verbände deutscher Lackfabrikanten, oeutscher Wachstuchfabrikanten, deutscher Seifenfabrikanten, deutscher Bleiweißfabrikanten und Buchdruckfarbenfabriken in Berlin, Interessenten der Nahrungsmittel­branche in Darmstadt, Seifenind ustrielle des Handelskammerbezirkes Darmstadt, der 12. deutsche Me- Mechanikertag in Dresden, der deutsche Uhrmacherbund unter Beteiligung von Uhrmachergehilfen in Berlin, der Verband deutscher Lohnfuhrunternehmer, der 5. Verbandstag selb­ständiger badischer Kaufleute und Gewerbetreibender, der Verein Hamburger Wein- und Spirituosenhändler, der Verein der Weinhändler in Lübeck, der Börsenverein der Häute-, Felle- und Lederbranche für Rheinland und West­falen, der Verein zur Wahrung der Interessen der Fär­berei- und Druckerei-Industrie in Rheinland und Westfalen, die Garnverbraucher der' Baumwollindustrie, eine Holz­händlerversammlung in Berlin, der Verein deutscher Pferdehändler, die Lederinduftriellen und Gerbereibesitzer des Deutschen Reiches, der Verband mitteldeutscher Pvr- zellansabriken, der Verein deutscher Gerber, der Vorstand' des Verbandes deutscher Schuhwarenhändler in Gemein­schaft mit den Delegierten der bestehenden Lokalvereinig- ungen Berlin, München, Nürnberg, Magdeburg, Köln und Mannheim, Schuhfabrikanten und Grossisten in Pirmasens, der Verband deutscher Kognakbrennereien, die Hutfabri­kanten, Hutmacher und Huthändler.

Auch das Handwerk beginnt sich gegen die Sätze des Tarifentwurfs zu sträuben. So haben aus Handwerker­kreisen folgende Korporattonen und Verbände gegen den Zolltarifentwurf Stellung genommen:

Die Handwerkskammer für die Oberpfalz, die Hand­werkskammer für Oberbayern zu Regensburg, eme Anzahl Innungen in Greifswald, der Verband badischer Bäcker­meister, die freie Bäckerinnung für Gluckstadt ^und Um­gegend, die freie Weberinnung in Nieder-Aebra, b^r Eims- bütteler Gewerbebund, der <^w.erbeverein Mm^n, Vn^ von Fleischerinnungen des rheiNisch-westsalischen^zndufttre- berjrks in Ruhrort, eine Versammlung sämtlicher Hand­werksmeister in Coburg, eine Versammlung von Metzgern und Wirten in München.

Tculsche Schiffe i» Southampton.

Das Juli-Heft desDeutschen Handels-Archivs" berichtet über Schiffahrt und Handel in Southampton und bringt interessante Angaben über den deutschen Anteil am dortigen Schiffsverkehr. Zrn Jahre 1900 sind im ganzen einschl. der Küstenfahrt 12 351 Schiffe mit 3 187 857 Register- Tons iu Southampton angekommen. Unter diesen waren 288 Schiffe mit 1 048 152 Register-Tons deutscher Natio­nalität. Während also der Anzahl nach nur der 43. Teil auf die deutschen Schiffe kam, betrug die deuffche Tonnage ein Drittel des ganzen Verkehrs. Noch günstiger stellt sich das Verhältnis, wenn man nur die Dampfer in Betracht zieht und von der Küstensahrt absieht. Von 2143 Dampfern