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Sine herrschaftl. Wohavvs, >a S Zimmer mit Zubehör, wird n einem jungen Shepm |u«i ptember zu mieten gesucht Knerbieten unter Nr. 01845 an
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Nr. 110 Erstes Blatt.
151. Jahrgang
Samstag 11. Mai 1901
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
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waren 64 824 erwachsene männliche über 16 Jahre alte Arbeiter, find 75,9 Prozent.
Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Vorschriften über Sonntagsarbeit im Gewerbebetrieb finden noch immer statt.
Dem Beamten deS Aufsichtsbezirkes Gießen ist von Seiten
und 241 jugendlichen Arbeiterinnen. Im Jahre 1897 stieg die Zahl der Fabriken aus 43 mit 505 erwachsenen, 64 jugendlichen Arbeitern und 1646 erwachsenen und 209 jugendlichen Arbeiterinnen. Im Jahre 1898 waren 65 Fabriken mit 792 erwachsenen und 84 jugendlichen Arbeitern und 1777 erwachsenen und 254 jugendlichen Arbeiterinnen. Im Jahre 1900 waren ebenfalls 65 Fabriken mit 497 erwachsenen, 57 jugendlichen Arbeitern und 1689 erwachsenen und 238 jugendlichen Arbeiterinnen. (Die Zahlen vor 1898 beziehen sich nur auf die Zigarrensabrikcn des Greises Gießen, diejenigen von 1898 dagegen aus ganz Oberhefien.) Zum Vergleich dieser Industrie im Verhältnis zu Stadt und Land dien« nachstehende Zusammenstellung: In unserer Stadt Gießen waren 1888 15 Zigarrenfabriken mit 364 erwachsenen, 30 jugendlichen Arbeitern und 582 erwachsenen und 77 jugendlichen Arbeiterinnen Im Jahre 1900 hatten wir 19 Zigarrenfabriken mit 289 erwachsenen, 30 jugendliche« Arbeitern und 698 erwachsenen und 73 jugendlichen Arbeiterinnen.
Die gesamte Zigarrenindustrie des Bezirks Gießen be» schäftigte somit am 1. Oktober 1900, wie aus dieser Zusammenstellung ersichtlich, insgesamt 2476 Arbeiter, gegen 2494 im Jahre 1899. Zur Zeit des stärksten Betriebes waren im Betriebsjahr bis zu 2593 Arbeiter thätig, 1899 deren 2663. Im Jahre 1900 wurden demnach in der Zigarrenindustrie einige Arbeiter weniger beschäftigt als im Vorjahre.
Die Heimarbeit in der Zigarrenindustrie ist in dem Bezirke Gießen nur gering, sodaß man von einer solchen im eigentliche Sinne de« Wortes in diesem Gewerbe nicht sprechen kann. Die Zigarrenfabriken beschäftigen möglichst sämtliche Zigarrenarbeiter in ihren Betriebsräumen.
Im ganzen Großherzogtum Heffen befanden sich Ende <900 nach Ausweis der Arbeitszählbogen 4302 Fabriken und diesen gleichgestellte Anlagen, die eine Gesamtzahl von 85 316 Arbeitern beschäftigen, davon
erst nachdem bereits das ganze Gewerbegericht von Sozialdemokraten besetzt war.
S 13a wird in der Fassung der Regierung, ebenso eine weitere Reihe Paragraphen ohne Erörterung angenommen.
Auf Vorschlag deS P ästdentenGrafen Ballestrem vertagt sich daS Haus auf morgen 1 Uhr.
Tagesordnung: Dritte Beratung deS DiStm-AotrageS, Fort sehung der beut»ien Beratung.
Schluß 5 Uhr 45 Min.
Jahresbericht der Grotzh. Hess. Gewerbeinspektio» für daS Jahr 1900.
P. «ietzerr, 7. Mai 1901.
(Schluß.)
Die Gesamtzahl der Fabriken und diesen gleichgestellten Anlagen im Großherzggtum Hefirn, in denen erwachsene, d. h. über 16 Jahr- alte Arbeiterinnen beschäftigt werden, beträgt 888. Diese verteilen sich auf den Bezirk Darmstadt mit 232 Anlagen, Bezirk Offenbach 284 Anlagen, Bezirk Mainz 204 Anlagen und Bezirk Gießen 168 Anlagen.
Die Gesamtzahl der erwachsenen Arbeiterinnen ist 13 427, das sind 15,7 Proz. aller Arbeiter. Es kommen hiervon auf den Bezirk Darmstadt 3192 Arbeiterinnen, Bezirk Offenbach 4114 Arbeiterinnen, Bezirk Mainz 3525 Arbeiterinnen und auf den Bezirk Gießen 2596 Arbeiterinnen. Die bei der Zählung gestellten Fragen über die verheirateten Frauen ergaben eine G-samtzahl von 3676.
Der Bericht des Aufsichtsbeamten für Gießen gewährt eine lebersicht über die Zigarrenindustrie des Bezirkes. Wir kaffen nach- tehende Zusammenstellung folgen: Im Jahre 1888 waren 30 Fabriken mit 504 erwachsenen und 52 jugendlichen Arbeitern und 1079 erwachsenen und 162 jugendlichen Arbeiterinnen. Im Jahre 1895 waren 34 Fabriken mit 561 erwachsenen und 60 jugendlichen Arbeitern und 1525 erwachsenen
Herr v. Hammerstein werde ein zweiter Köller werden, erfüllen.
Kraetke, Staatssekretär des Reichspostamts.
Der neue Staatssekretär des Reichr-P^stamts, Wirklicher Geheimer Rat Kraetke, ist, wie der „ReichSanz." bekannt giebt, mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Bereiche des Reichs Postamts beauftragt worden. Der Unterstaatssekretär im Reichs-Postamt Fritsch hat um Urlaub nachgesucht.
Freiherr v. Hammerfteirr, preußischer Minister des Innern.
Der neue preußische Minister des Innern wird in der Arbeiterpresse als ein Gegner der gewerkschaftlichen Be« wegung geschildert. Bor etwa Jahresfrist soll er der Ab ordnung einer Metzer Gewerkschaft folgende Antwort gegeben haben: „Wir haben hier genug mit den Franzosen zu thun und keine Zeit, um uns auch noch mit den Arbeitern abzugeben!" Als Bezirkspräsident von Lothringen wird er geschildert als ein Mann der eisernen Faust, einer der unerbittlichsten Vertreter des Systems der Diktatur. Jetzt, da er Minister in Preußen geworden, gratuliert man sich im ReichSlaud. — Es bleibt abzuwarten, in wie weit diese herbe Kritik berechtigt ist. Die eigenartigen lothringischen Verhältnisse lassen sich mit den preußischen denn doch nicht vergleichen. Wir wollen hoffen, daß sich die Befürchtungen
Deutscher Reichstag.
Der Präsident teilt dem Haus das Ableben deS Abg. Smalakys Remel mit, worauf sich die Mitglieder von ihren Sitzen erheben. Sodann teilt der Präsident die Uebernahme deS Staatssekretariats des Reichspost amtetz durch Ärätle mit, ferner, daß der Abg. Semmler (natl.) sich gestern bei der Abstimmung über den Diätenantrag der Stimme enthalten habe.
Bei der nochmaligen Abstimmung wird die gestern bei der Beratung des Weingesetzes angenommene Resolution, betr. die Ueberwachung des Verkehrs mit Nahrungsmitteln, die von der Kommission gestellt und vom Abg. Rüsicke Kaiserslautern abgeändert war, nochmals angenommen.
ES folgt die 2. Beratung dec von den Sozialdemokraten und dem «bg- Trimborn (Zentr) eingebrachten Gesetzentwürfe, betr. Abänderungsgesetze über die Gewerbegerichte auf Grund deS Kommissionsberichtes.
Die SS 1 und la werden verbunden. S 2 des bestehenden Gesetzes handelt von der fakultativen Errichtung der Gewerbegerichte. Ein Antrag Albrecht hierzu will die Errichtung obligatorisch machen. Der von der Kommission eingeschobene S la führt die obligatorische Errichtung von Gewerbegerichten für Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern ein. Die Landeszentralbehörden haben die Errrichtung anzuordnen.
Ein Antrag Albrecht (Soz) zu S ,a will die Gewerbegerichte schon bei 15 0 0 Einwohnern einsühren, oder wenn mindestens 3000 gewerbliche Arbeiter am Platze sind.
Abg Hilbck (natl) beantragt: In Gemeinden, wo ein Bedürfnis zur Errichtung eines Gewerbegerichtes nicht vorhanden ist, insbesondere wo Berggewerbegerichte bestehen, kann die Errichtung eines Gewerbe. zerichtS unterbleiben. Ueber die Bedürfnisfrage entscheidet die Verwaltungsbehörde.
Abg. Z u b e i l (Soz.) begründet den Antrag Albrecht und spricht sich gegen den Antrag Hilbck aus. Die Arbeiter seien keineswegs mit den Äerggewerbegertchten zufrieden.
Abg. Trimborn (Zentr.) spricht sich für die Kommissionsfaffung «us; der Antrag Albrecht gehe zu weit.
Abg R ö s i ck e - Deffau (wild) hält die Kommissionsbeschlüffe für nicht weit g;nug gehend. Gewerbegerichte seien überall da nötig, wo Arbeiter in größerer Zahl thätig seien. Der Antrag Hilbck sei überflüssig.
Abg. Bergmann (freis. Dp.) befürwortet die Kommissions- Iveschlüffe.
Abg Raab (Antis.) bezeichnet die Kommissionsbeschlüffe für genügend.
Abg. Stötze! (Zentr.) wendet sich gegen den Antrag Hilbck.
Abg. Zubeil (Soz.) verweist auf die Massen Ziegeleiarbeiter, die bei Ablehnung des sozialdemokratischen Antrages immer wieder auf die Amtsgerichte angewiesen wären.
Abg. Bassermann (natl.) meint, die Gewerbegerichte hätten segensreich gewirkt und das Vertrauen der Arbeiter erworben. Wir stimmen für die Kommissionsbeschlüffe.
Abg. Jakobskötter (kons.) erklärt, daß die Kommissionsbeschüsse im großen und ganzen annehmbar seien.
Abg. Rösicke-Deffau (wild) sagt, auch er werde trotz seiner weiter- gehenden Wünsche für die Kommissionsfaffung stimmen.
Abg. v. Kardorff (Rp.) führt aus, ein Bedürfnis für den Gesetzentwurf liege nicht vor, aber wir haben ja die Gewohnheit, überflüssige Gesetze zu machen. Die Reichspartei stimme gegen den Gesetzentwurf in der Hoffnung, daß die verbündeten Regierungen nicht den politischen Kehler begingen, daS Gesetz anzunchmen.
Unter Ablehnung aller gestellten Anträge wird hierauf S 1 unverändert, S la in der Kommissionsfaffung angenommen.
Zu S 2, Bezeichnung derjenigen Personen, die unter das Gesetz fallen, begründet Abg. Zubeil (Soz.) einen Antrag, der alle im Bergbau, in der Land- und Forstwirffchaft, im Handel, im Verkehrsdienst oder als Gesinde bezeichneten Personen in das Gesetz einbeziehen will.
Abg. Spahn (Zentr.) beantragt, mit der Besprechung auch die Über die SS 79a und 80 zu verbinden. Ersterer bestimmt, nach der Kommissionsfaffung, daß durch Ortsstatut die vorläufige Entscheidung Über Streitigkeiten zwischen der Dienstherrschaft und dem Gesinde dem Vorsitzenden des Gewerbegerichts übertragen werden kann, während § 80 bestimmt, daß dem Vorsitzenden die vorläufige Entscheidung in diesen Fällen durch die Landeszentralbehörde Übertragen werden kann.
Abg. Spahn (Ztr.) begründet seinen Antrag auf Streichung tzer SS 79a und 80. So lange das Gesinderecht der Landesgcsctz- ßebung vorbehalten sei, solle man dasselbe von der Reichs-G-setzgebung fernhalten.
»bg. Trimborn (Ztr.) führt au5: Wir find darin einig, daß Vie verbündeten Regierungen endlich ein- Vorlage über kaufmännische Schiedsgerichte machen feilten. Was das Gesinde angeht, so ist es nicht angängig, eS unter das Gewerdegericht zu stellen. Ich suchte deshalb mit b^m S 79a einen Mittelweg, da ich aber nicht will, doß dec Gesetze twurs später in Grund und Boden frttiftert wird, will ich $S 79a und 80 ihrem Schicksal überlassen. Notwendig ist unbedingt, dcM G-sinde eine billigere und promptere Rechtsprechung zu cioffstv.
Abg. o. Rtchthofen (kons.) bittet, SS 79a und 80 adzuleynen. ES würde nur ein Notstands-Gesetz werden, und zu einem solchen liege kein Anlaß vor.
Hierauf wird der Antrag Albrecht abgelehnt und der Antrag Spahn angenommen; mithin sind SS 79a und 80 gestrichen.
$3 betrifft die Zuständigkeit der Gewerbegertchte.
Ein umfangreicher Antrag Albrecht will die Zuständigkeit bedeutend erweitern.
Abg. Stadthagen (Soz.) begründet den Antrag
Abg. Trimboro (Ztr.) bittet, den Antrag Albrecht adzulehnen Dies geschieht.
Eine Reihe weiterer Paragraphen werden debatteio? angenommen.
Ein sozialdemokratischer Antrag zu 8 10, welcher daS passive Wahlrecht zu den Grwerbegertchten weite. auSdebncn will, u. a. auch auf Frauen, wird, nachdem Abg. Trimborn (Zentr.) ihn bekämpft hat, abgetehnt.
S 13 handelt vorn aktiven Wahlrecht. Ein Antrag Albrecht, der dasselbe erwritern will, wird abgeiehnt.
8 13a in der Komm ssionssassung führt das fakultative Pro. portionalwahlsystem ein, in dem auch die Regelung nach dm Grundsätzen der Verhältniswahlen für zulässig erklärt wird.
Abg. Molkenbubr (Soz.) bemängelt diese Fassung. ES scheine sich hier um eine speziell für Köln zurechtgeschntttcne Bestimmung zu handeln.
Abg. Trimborn (Zentr.) bestreitet dies ES handle sich um das bekannte Proportionalwahlsystem, durch daS die Minderheit eine entsprechende Vertretung finde. Die Einzelheiten müßten dem OrtS« statut überlassen bleiben.
Abg. Hoch (Soz.) weist darauf hin, daß bie Sozialdemokraten in Frankfurt oorgefchlagen haben, pioporttonol zu wählen, aber
Arbeitgeber mehrfach Klage geführt worden, daß Arbeiter, namentlich jüngere, ohne die Kündigungsfristen einzuhalten, ihr ArbeitsverhältntS plötzlich aufgeben. In den meisten Gewerbetrieben des AufstchtsbezirkeS sind 8- oder 14tägige Kündigungssristen mit den Arbeitern vereinbart.
Aus verschiedenen vorgelegten Arbeitsordnungen konnte ersehen werden, daß die Art der Durchführung der in S 119a der Gew Ord. festgelegten Bestimmungen wenig bekannt ist. Der Betrag des Lohnes, der zur Sicherung eines aus der widerrechtlichen Auflösung deS Arbeits- verhältniffes erwachsenen Schadens ausbedungen wurde, überschritt nicht l die Höhe des durchschnittlichen Wochenlohnes, abrr es ist allgemein der I Glaube verbreitet, daß dieser Betrag bei der letzten Lohnzahlung einge» j halten werden könne, obgleich ausdrücklich bestimmt ist, daß bei jeder . Lohnzahlung nur ein Viertel des WochenlohneS abgezogen werden darf. " Hiervon macht die letzte Lohnzahlung keine Ausnahme. Größer, Fabriken ' des Aufsichtsbezirkes Gießen rechnen gewöhnlich den Lohn nicht biS zur I letzten Stunde der Lohnzahlung ab, sondern schließen die Lohnperiode zwei > Tage vor der Löhnung, so beispielsweise am Donnerstag, wenn SanlstagS ' der Lohn gezahlt wird. In solchen Fällen büßt ein Arbeiter bei plötzlichem Aufgeben seines Arbeitsverhältniffes einige Tage vom Lohn ein. Kleinere Gewerbebetriebe rechnen zumeist nach alter Gewohnheit den Lohn ihrer Arbeiter bis zur Stunde der Lohnzahlung voll aus und vermögen . dann bei unmittelbar nach der Löhnung eintretendem Kontraktbruch sich nicht einmal teilweise an dem rückständigen Lohn für den erlittenen Nachteil schadlos zu halten. Die Arbeitgeber verzichten in der Regel 6et solchen KontraktbrÜchen außerdem noch auf eine Klage gegen die Arbeiter, da sie sich keinen Vorteil davon versprechen.
Die gewerkschaftliche Organisation der Arbeitet ist im Aufsichtsbezirke Gießen, soweit in Erfahrung gebracht werden konnte, nicht viel weiter fortgeschritten. Im Frühjahr des Jahres 1900 haben sich die Arbeiter einer Glasfabrik organisiert, die 13 jugendliche und 83 biS 100 erwachsene männliche Arbeiter beschäftigt Der Inhaber dieser Fabrik sprach sich sehr lobend über das Betragen seiner Arbeiter aus Seit der Organisation find die Leute ruhiger, höflicher, fleißiger und pünktlicher. Montags wird nicht mehr „blau" gemacht- Von btm Organisator wurde beispielsweise scharf gerügt, daß ein Arbeiter sich auf einmal zu viel Kohlen genommen hätte, die die Fabrik den Glasmachern für ihren Haushalt stellt.
Die Unfälle gelangen infolge Einsendung der Unfallanzeige durch die OrtSpolizeibehörden zur Kenntnis der Gewerbe-Aufsichtsbeamten.
Die Eisenwerke Lollar mit etwa 610 Arbeitern sandten 26 Unfallanzeigen ein, daS wären auf 1- 00 Arbeiter etwa 43 Unfälle. Eine Holz- schm iverei- und Jmprägnieranfialt des Aufsichtsbezirks Gießen mit 53 Arbeitern hat 11 Unfälle angezeigt, was auf 1000 Arbeiter 208 Unfälle wären. In einem Falle wurde der kleine Finger der linken Hand durch eine herabfallende Eisenbahnschwelle abgedrückt. In einem anderen Falle brach ein Arbeiter das Bem dadurch, daß chrn ein Baumstamm auf daS Bein rutschte. Die übrigen 9 Unfälle sind bedeutungslos. In 6 Bierbrauereien im Bezirk Gießen mit insgesamt 228 Arbeitern kamen im Berichtsjahre 26 Unfälle vor. DaS wären auf 1000 Arbeiter etwa 114 Unfälle und in zwei Zuckerfabriken mit insgesamt 383 Arbeitern 13 Unfälle, was auf 1000 Arbeiter 34 wären. Die Zahl der bekannt gewordenen Todesfälle betrug 22.
Auch der Aufsichtsbeamte von Gießen berichtet, baß die SLutz- vorrichtungen an Betriebs- und ArbettSmafchtnen noch häufig viel zu wünschen übrig laffen oder gänzlich fehlen. Den Transmissionen wi,d in vielen Fabriken im Allgrmeinen noch viel zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.
In einer Bleifarbenfabrik deS Aufsichtsbezirks Gießen ist tat Laufe oes Jahres 1900 ein Fall von Bleivergiftung vorgekommen.
Die Entstaubung der Eisengußputzereien deS Aufsichttzbezirkr Gießen ist im Allgemeinen noch ganz ungenügend. Die größeren, nicht mit dem Sandstrahlgebläse zu reinigenden Gußstücke müffen einzeln durch die Hand der Arbeiter geputzt werden. Bci dieser Arbeit entwickelt sich ein schwarzer, schwerer Staub, namentlich beim Ank- fchlagen der Kerne, der die Arbeiter sehr belästigt. Nicht angeuchm wird von den Arbeitern jedoch aus der anderm Sette wieder empfunden, daß der Harz- und Oeizusatz dieser Kerne beim Gießen einen Dunst orrbreitet, der noch übelriechender ist, als der sonst in Eisengießereien herrschende Rauch. Gut: Lüftung und hohe Gießhallen vermindern diese Belästigung etwas.
Zu den in bec Vorjahren bereits erwähnten gemeinnützigen Bauges'llschaften zu Gießen, Friedberg und Tübingen, die fett den Jahren 1894 und 1895 bestehen, ist 1900 noch der geu.e n» 'ühige Bauverktn zu AlSfeld, eingetragene Genoss.'nichast m t be- chränkter Haftpst.cht getreten. Der Zweck aller dieser G.sellschaften ist der gleiche: durch genoffmschaftlicren Zusammenschluß minb.r bemittelten F-mllim gute und billige Wohnungen zu belchaffer-. Im ersten Jahre seines Bestehens hat der gemeinnützige Bauoerein zu ÄlSf-ld entsprechendes Baugelände erworben und drei Häuser erbaut, die im Frühjahr 1901 bezogen werden sollen. DaS erste Haus ent-/ hält vier Wohnungen, von denen die beiden oberen von den untnr


