Ausgabe 
10.11.1901 Drittes Blatt
 
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Auswahl? Wenn es sich wirklich um das Wohl der Ver­sicherten bei dieser Agitation handelte, dann wäre dieselbe eine indirekte Anklage gegen die bisherigen Kassenärzte, als ob sie die Kassenmitglieder als Kassenarzt weniger gewissenhaft behandelten wie als freigewählte Aerzte.

In Paragraph 6 des K.-V-G. ist den Gemeinden und Kassenangehürigen die Befugnis erteilt, die ärztliche Be­handlung der Versicherten bestimmten Personen zu über­tragen. Wenn nun die Gemeinden und Kassen von diesem ihnen zustehenden gesetzlichen Rechte Gebrauch machen, so steht es doch aller menschlichen Vernunft nach nur den­jenigen zu, dagegen zu protestieren, welche für die finanzielle Belastung der Krankenversicherung aufzukommen haben. Das sind aber nur die Versicherten und Arbeitgeber, mithin nur die allein maßgebenden Per­sonen, die Aenderungen herbeizuführen berechtigt sind.

Die Krankenversicherung soll der arbeitenden Klasse Erleichterung, aber nicht den Aerzten Vorteile bringen. Dieselbe hat dem Aerztestand aber auch Vorteil gebracht, das beweisen die Ausgaben der Krankenkassen für ärztliche Behandlung.

Daß ja ein Notstand unter den Aerzten besteht, kann nickt abgeleugnet werden, derselbe ist jedoch nur durch die Ueoerhandnahme derselben herbeigeführt worden. Wir hatten 1899 in Deutschland 25 757 Aerzte, 884 mehr wie .im Vorjahre. Preußen zählte im Jahre 1898 im Ganzen 15454 Aerzte, das heißt 497 mehr wie im Vorjahre. In der Zeit von 1876 bis 1885 nahm die Bevölkerung Preußens zu um 10 Prozent, die Aerztezahl aber stieg um 17 Pro­zent, und in den nächsten Jahren, von 1886 bis 1895, war es noch schlimmer. In dieser Zeit stieg die Einwohnerzahl um 12 Prozent, die Aerztezahl um 4 9 Prozent. Aehnlich liegen die Verhältnisse in den anderen Bundesstaaten. Die Einführung der zwangsweisen Krankenversicherung (1884) hat eben eine Menge Studenten der Medizin zugeführt, sodaß heute die Zahl der Aerzte in keinem Verhältnis mehr zur Bevölkerung steht. Ueberdies zieht sich auch das Gros der Aerzte nach den Städten, und von dort kommen auch die Klagen. Daß durch die Einführung der unbe­schränkten freien Aerztewahl der Simulation und unberechtigten Ausbeutung der Kassen der weiteste Spielraum eingeräumt würde, bedarf keiner weiteren Erörterung, da dies beim geringsten Nachdenken jedem selbst einleuchten muß.

Ist die Frage der Einführung der freien Aerztewahl für sich allein für die Kassen zum mindesten noch diskutabel, so kann man dies hezügttch der Honorierung nach der Mindesttaxe nicht behaupten. Würde dieser Wunsch der Herrn Agitatoren in Erfüllung gehen, so hätten die Kassen bei dem jetzigen Prozentsatz der Beitragserhebung die Beiträge fast vollständig nötig, um Arzt und Apotheke zu bezahlen. Käme hierzu noch die freie Aerztewahl, so würde der Rest der Einnahmen für diese beide Poften auch noch draufgehen.

Als Geschäftsführer Göbel (Ortskrankenkasse Mainz) auf der Versammlung der Vereinigung hessischer Krankenkassen zu Heppenheim am 23. Juni l- I. aus­führte, für seine Kasse komme die Einführung beider Punkte auf mindefteuL 100 000 Mark pro Jahr zu stehen, wurde

in verschiedenen Tagesblättern hinter diese Ausführungen ein Fragezeichen gesetzt. Ganz mit Unrecht, denn m- E. ist diese Ziffer viel zu niedrig gegriffen.

Ich will versuchen, dies auf Grund der Erhebungen unserer Kasse darzuthun.

Wir zahlen, wie schon oben erwähnt, für Die Stadt Gießen an ärztlichem Honorar 9000 Mk. Nach unseren Fest­stellungen, die auf Grund der ärztlichen Notizen zu­sammengestellt sind, und von keiner Seite abgeleugnet wer­den können, hätten wir zur Zeit, wenn nach der Mindest­taxe honoriert werden müßte, durchschnittlich pro Viertel­jahr ca. 5 00 0 Mk. Arzthonorar zu zahlen gehabt. Würde die unbeschränkte freie Aerztewahl gesetzlich emgefuhrt wer­den, so würde sich m. E- diese Summe zum mindesten, verdoppeln. Wir hätten alsdann anstatt jetzt 9000 Mk., jährlich für Gießen allein 40 000 Mk. zu zählen-

Für das Land stellt sich die Sache noch ungünstiger. Hier zahlen wir jährlich ca. 8000 Mk- an ärztlichem Honorar. Durch die Kilometergelder und sonstige Umstände würde sich die Berechnung des Honorars wesentlich höher stellen, so daß meines Erachtens an Stelle der 8000 Mk. m i n d e ste n s 30000 Mk. treten würden-

Hier ein Beispiel. Ein Arzt besucht in seinem Bezirk eins unserer Kassenmitglieder, das an Influenza erkrankt war. Der Wohnort des Mitglieds war jedoch dem betr- Arzt von uns nicht zugeteilt worden. Der Arzt rechnet uns deshalb für vier Besuche je 6 Mk. gleich 24 Mk-

Was wäre nun das Resultat:

In einer jährlichen Einnahme von ca. 105 000 Mk- gingen allein an Aerztehonorar darauf______70000 Mk.

sodaß noch verblieben 35 000 Mk.

Da durch die Einführung der seit 1. Jan- 1901 bei uns eingeführten beschränkten freien Aerztewahl der Medikamentenverbrauch er­heblich gestiegen ist, würde derselbe bei unbe­schränkter freier Aerztewahl ganz gering ge- rechnet (jetzige Ausgabe ca. 14 000 Mk.)_______20000 Mk.

betragen, sodaß noch restieren 15 000 Mk.

Hiervon gingen ab die Verwaltungskosten mit ca. ________7 500 Mk-

sodaß für Krankengeld, Klinikspflege, Wöch­nerinnenunterstützung, Sterbegelder und son­stige Ausgaben, die bei uns im Jahre 1900 ca. 50000 Mk- betragen haben, (bei einer Ein­nahme von nur 98000 Mk.) verblieben ca- 8000 Mk.

Im Jahre 1899 hatten wir 1834 Krankheitsfälle und für dieses Jahr werden wir die Zahl 2000 erreichen. Es bliebe sonach für jeden Krankheitsfall ca 4 Mk. übrig- Sterbe­gelder, Wöchnerinnenunterstützung, Krankenhauspflege und Reservefonds müßten ausgeschalten werden. Die naturge­mäße Folge wäre die: die Leistungen müßten auf das gesetzliche Minimum herabgesetzt werden, und eine Beitrags­erhöhung von mindestens zwei Prozent müßte stattfinden.

Ein Arbeiter, der über 3 Mark pro Tag verdient, er­hält z. Zt. im Falle der Erwerbsunfähigkeit das erhöhte Krankengeld von 1.90 Mark pro Tag von uns ausbezahlt. Daß er damit bei der jetzigen Zeit große Sprünge machen kann, wird wohl niemand behaupten. Dieses Krankengeld

müßten wir jedoch auf das Minimum von 1.75 Marr zu­rückschrauben.

Was nun die Beitragserhöhung bedeutet, dürste daraus erhellen, daß ein Arbeiter mit dem vorhin erwähnten Verdienst, der zur Zeit 42 Pfennig Beiträge pro Woche zahlt, pro Woche 60 Pfennig zahlen müßte, der Arbeitgeber dagegen statt seither 22 Pfg. 35 Pfg. Sollte nun der Plan Gesetz werden, daß die Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge du^ eigenen Mitteln in Zukunft zahlen müßten, so würde sick deren Anteil auf 57 Pfg. pro Woche erhöhen, wozu nod die Jnvaliditätsbeiträge kämen. Letzteres dürfte schon Gri d genug sein, um auch die Arbeitgeber zum Protest! gegen den Plan der Aerzte zu veranlassen und solchen nicht allein den Arbeiter zu überlassen.

Das Fazit der ganzen Sache wäre also: auf der einen Seite ungeheurer Vorteil der Aerzte, auf der anderen Seite Herabsetzung der seither gewiß nicht allzu hohen Leistungen und Erhöhung der Beiträge.

Daß von verständigen Kreisen innerhalb der Aerzte- schäft die Unausführbarkeit der Honorierung nach der Mindestleistung schon längst anerkannt worden ist, geht aus den Ausführungen des Berliner Arztes Dr. Munter, hervor, der im Namen der organisierten Berliner Aerzte erst neulich ausführte:

Die Agitation für die Minimaltaxe ist ein extremes Wüten, dem ich mich mit aller Kraft abwehrend verhalte. An diese Forderung denken wir nicht, danach streben wir nicht, das weisen wir mit Entschiedenheit zurück."

Daß übrigens die Aerztehonorare von Jahr zu Jahr steigen, zeigt uns ganz deutlich die Erhebung des kaiser­lichen statistischen Amtes. In der Gemeindekranken- Versicherung stiegen die Ausgaben für Arzt für 1888 von 1,98 Mk. pro Mitglied bis 1898 auf 2,33 Mark, gleich 17,7 Prozent. In den Ortskrankenkassen von 2,15 Mark auf 3 Mk., gleich 3,9 Prozent; in den Betriebs­tr an kenkass en von 3,73 Mk. auf 4,69 Mk., gleich 25,7 Prozent. Also keine rückläufige Bewegung in der Donorierung, sondern immer aufwärts.

Wie die Herren rechnen und Material sammeln, zeigt die neulich publizierte Aufstellung des Herrn aus Mainz.

Ich bin der festen Ueberzeugung, daß es diesem Herrn und einer ganzen Anzahl anderer eine Kleinigkeit ist, zu berechnen, daß sie bei jeder einzelnen Leistung noch Geld darauf legen müßten. H- Fourier.

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