Nr. 265 Drittes Matt.
151. Jahrgang.
Sonntag 10. November 19V L
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
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GiehenerAnzeiger
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Krankenkasse« mrd Aerzte.
Wir erhalten folgende Zuschrift:
Nachdem seit einiger Zeit in Ihrem geschätzten Blatte sowie in fast allen übrigen ProvinMlblättern Notizen und Auslassungen über das Verhältnis der Krankenkassen zu den Aerzten erschienen sind, gestatte ich mir, zur Aufklärung des Sachverhalts auch einiges beizutragen. Es liegt von Seiten der Krankenkassen um so mehr Veranlassung dazu vor, da die Publikcttiön derartiger kleiner Nachrichten in kurzen Zwischenräumen in allen Tagesblättern auf eine geschickt eingeleitete Agitation der Aerzte zu Gunsten ihrer Forderungen hindeutet. Von dem seither veröffentlichten, und die Art und Weise, wie die ganze Angelegenheit von den Herr:: Aerzten ausgearbeitet wird, muß jedem Laien die Ansicht aufdrängen, daß an der heutigen teilweise schlechten Lage des Aerztestandes ganz allein die Krankenkassen schuld seien, während doch gerade umgekehrt die Aerzte seit Bestehen des Krankenverficherungsgesetzes einen ganz enormen Vorteil aus den Kassen zu ziehen gewußt
Bevor man auf die Forderung der Herren eingeht, dürfte es sich empfehlen, vorübergehend die Naturgeschichte deS K.-V-G. etwas zu streifen.
Lange bevor bei der Reichsregierung der Gedanke eines allgemeinen Gesetzes betr. die Zwangsversicherung der Arbeiter gegen Krankheit in Erwägung gezogen worden war, hatten sich die Arbeiter, die kaufmännischen Vereine, sowie ein Teil des mittleren Bürgertums (erstere sowie die Kaufleute zentralisiert, letztere mehr in lokalen Verbänden) Institute gegründet, welche dazu dienen sollten, den Mitgliedern im Fälle einer Krankheit hilfreich unter die Arme zu greifen; es waren dies die sogenannten freien Hilfskassen. Bei allen diesen Kassen trat das Bestreben hervor, dem Mitglied vor allen Dingen während der Krankheit annähernd den Ausfall des Lohnes zu ersetzen, während in zweiter Linie erst eine Vergütung für Arzt- und Apothekerkosten in Erwägung trat.
Obwohl nun der denr Reichstage im Jahre 1883 vorgelegte Gesetzentwurf in seinem Paragraph 6 für die im Paragraph 1 benannten Versicherungspflichtigen allgemein freie ärmliche Behandlung vorsah, schien man damals auch von Seiten der Regierung einzusehen, daß vor allen Dingen, um den eigentlichen Zweck des Gesetzes zu erfüllen, eine ausreichende bare Krankenuntcrstützung am Platze sei, denn im Reichsgesetze vom 1. Juli 1884 betr. die eingeschriebenen Hllfskassen wurde denselben noch, das Rocht gewährt, nur Geldunterstützung zu gewähren und dabei doch den Zwangskassen gleichberÄsiigt zu sein. Erst die Novelle von 1892 hob diesen Zustand auf, und zwar ist dieses m. E. auch nur zurückzuführen aus Grund einer Agitation der Aerzte, welcher damals wohl keine Beachtung geschenkt wurde.
Wie zwar die Aerzte behaupten, ist die Gewährung der freien ärztlichen Behandlung Die wichtigste Leistung der Krankenkassen. Hierin wird ihnen von den Beteiügten und in der Verwaltung Stehenden nicht zugestimmt werden können. Es ist ja immerhin mißlich, fru sagen, welche Leistung der Krankenkassen die wichtigste ist. Sollten die letzteren aber einmal vor die Wahl zwischen der Gewährung der freien ärztlichen Behandlung einerseits und des Krankengeldes andererseits gestellt werden, so müßten sie sich m. E unbedingt für das letztere entscheiden. Die Gewährung eines möglichst hohen Krankengeldes ist die erste Voraussetzung einer geeigneten Krankenfürsorge. Mit der Erkrankung des Arbeiters fällt sein Lohn weg, Ersparnisse sind in der Regel nicht vorhanden, denn der Arbeiter lebt
von der Hand in den Mund. Kein Arzt kann einen: Kranken kurieren, wenn dieser nichts' zu essen hat.
Bei einem minimalen Krankengelde fehlt es dem Kranken an der nötigen Pflege. Wie will z. B. ein Arzt einen Schwindsüchtigen heilen, der während der Zeit des Krankengeldbezugs von Kaffee und Brot leben muß? Aerzt- liche Hilfe kann m. E in zahlreichen Fällen ganz entbehrt werden.
Wenn ein Arbeiter, z. B- Barbier, Schneider rc., sich eine Fleischwunde an der rechten Hand beibringt, die ihn nötigt, die Hand längere Zeit im Verband zu tragen, so ist er krank und erwerbsunfähig im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes. Eine Person des Mittelstandes, z- B. der Prinzipal, würde wegen einer solchen Verletzung den Arzt überhaupt nicht oder nur einmal zum Vernähen oder erstmaligen Verbinden in Anspruch nehmen. Der Gehilfe muß aber dauernd in Behandlung bleiben, um fich seine Erwerbsunfähigkeit bescheinigen zu lassen. Wir haben Rechnungen über derartige Behandlungen in Höhe von 10 bis 12 Mark gezahlt. Der Prinzipal käme vielleicht mit zwei Mark weg. Me zahlreichen Arbeiter, die den Arzt wegen Rheumatismus in Anspruch nehmen und denen lediglich ein Mittel zum Einreiben vevordiniert wird, würden nicht zum Arzt gehen, wenn derselbe nicht die Erwerbsunfähigkeit bescheinigen oder das Mittel zum Einreiben verordi- nieren müßte. Sie würden sich vielmehr ein solches Mittel in einer beliebigen Drogerie kaufen, ebenso wie es jetzt diejenigen Personen thun, die nicht versichert sind. Und so giebt es noch eine ganze Anzahl derartiger Fälle.
Dieses alles zeigt, daß man ärztliche Hilfe zu jeder Erwerbsunfähigkeit nicht oder doch nur in ganz geringem Maßstabe nötig hat, während der Verlust des Arbeitsverdienstes in diesen Fällen stets eintritt und ein Aequi- valent unbedingt erforderlich ist. Seither wurde die Honorierung der Aerzte von den Kassen in den meisten Fällen nach der Kopfzahl der Mitgüeder vorgenommen, d. h. es wurde pro Mitglied und Jahr, einerlei ob krank oder gesund, ein bestimmter Betrag gezahlt. War für die Familie ebenfalls die freie ärztliche Behandlung vorgesehen, so wurde das Doppelte des Betrags angesetzt.
Die Ortskrankenkasse Gießen zahlt z. B- seit 1. Januar 1901 für ein lediges Mitglied 3 Mk und für jedes verheiratete Mitglied 6 Mk., was für die Stadt Gießen allein in diesem Jahr annähernd 9000 Mk. ausmachen dürfte.
Verträge wurden in fast allen Krankenkassen mit einem, in den meisten Fällen mit mehreren Aerzten abgeschlossen. Vollständige freie Aerztewahl, die ja jetzt schon gemäß den §§ 6a Abs. 1 Ziffer 6 und 26a Ziffer 2b des K--V.-G. eingeführt werden kann, was jedoch von den Herrn Agitatoren wohlweislich verschwiegen wird, hat seither wenig Anllang gefunden. Da, wo sie eingeführt war, hat man solche zum größten Teile wieder aufgehoben oder doch versucht, solches zu thun.
Verschiedene Kassen waren gezwungen, die freie Aerzte- wahl wieder agfzuheben, da sie sonst dem Ruin entgegengingen, und dies alles, wohlgemerkt, nicht bei Honorierung nach .der Minim altaxe.
Me die Agitation leitenden Herren des Aerztestandes möchten nun die jetzigen Zustände beseitigt und dafür ein Gesetz gewahrt wissen: *
1. obligatorische Einführung der freien Aerztewahl, 2. Honorierung nach dem Mindestbetrage der je- welligen Taxe.
Es sind dies zwei recht niedliche Forderungen, durch welche man, falls sie Gesetzeskraft erlangen würden, ge
zwungen wäre, in Zukunft nicht mehr von einer Versicherung oer Arbeiter gegen Krankheit, sondern von einer Existenzversicherung des Aerztestandes zu sprechen, und es müßte alsdann auch m. E. der Titel des Gesetzes so lauten.
Das Auffallendste bei dieser Angelegenheit ist die That- sache, daß die Agitation hur Herbeiführung der zwangsweisen Einführung der freien Aerztewahl und Honorierung nach der Mindesttaxe nicht von den Beteiligten — das sind in erster Linie die die Lasten der Krankenversicherung tragenden Arbeiter und Arbeitgeber und dann die der- zeitigen Kassenärzte — sondern von Nichtkassenärzten und Aerztevereinigungen geführt wird.
Gewiß, die Einführung der freien Aerztewahl ist ein sehr idealer Gedanke, und ihm könnte im Grunde genommen jedermann zustimmen, wenn es eben bei dem idealen Gedanken nur einigermaßen bliebe, den die Herrn Agitatoren angeblich für die Versicherten zur Schau tragen. Aber uns, die wir in der Verwaltung stehen, mache man nicht weis, daß die Aerzte alle ideale Menschen, Engel der Humanität und Nächstenliebe wären, denn unser heutiges: Leben steht doch zu sehr im Zeichen des Profits, der Konkurrenz, oer Unterbietung und Ausbeutung. Bei der ganzen Agitation ist nur die Geldfrage maßgebend, und diese sucht man durch gesetzliche Festlegung der obengenannten Punkte zu realisieren.
Charakteristisch ist übrigens die Art und Weise, wie die Herren ihre Agitation einleiten und zu fördern suchen. In ihren sämtlichen Eingaben verlangen sie in allererster Linie Gewährung ifjrer Wünsche bei den Ortskrankenkassen. (Ich muß hier einschalten, daß die hessischen Aerzte es angeblich versuchen wollen, ihren Wünschen zuerst bei den staatlichen Betriebskrankenkassen Geltung zu verschaffen; sonst überall hat man sich die Ortskrankenkassen als Opfer erkiesen.) Warum nun dieses und warum nicht bei den Betriebskrankenkassen? Nun, der Grund dieser Ausnahme liegt einfach darin, weil man den Einspruch der Betriebe fürchtet, welche Betriebskrankenkassen errichtet haben. Man weiß recht gut, daß der Einspruch o i e s e r Personen bei den gesetzlichen Faktoren einen Eindruck hervorbringen würde, ber ihre ganze Agitation über den Haufen würfe, während der Einspruch der Vorstände der Ortskrankenkassen von den agitatorisch vor gehenden Stellen als unter sozialdemokratischem Einfluß stehend bezeichnet wird, um damit auf das Eingehen ihrer Ausführungen Zentrum und Konservative abzuschrecken.
Es soll damit nicht behauptet werden, daß dies bei allen an der Agitation Beteiligten der Fall ist.
Me Kassenangehörigen selbst wünschen auch die freie Aerztewahl, aber alle Einsichtsvolle wissen auch, daß deren unbeschränkte Einführung derartige finanzielle Mehrbelastung der Arbeiter und Arbeitgeber herbeiführen müßte, die in gar keinem Verhältnis zu dem vermeintlichen Wert der freien Aerztewahl stände. Zudem haben die meisten Ortskrankenkassen Deutschlands entsprechend ihrer Mitgliederzahl eine größere oder kleinere Anzahl Kassenärzte anbestellt, daß bei diesen Kassen thcrtsächlich die auf eine bestimmte Anzahl Aerzte beschränkte freie Aerztewahl längst ein geführt ist und zwar in einem Maßstabe, wie es sämtlichen Landbewohnern und den Einwohnern kleiner Städte niemals geboten werden kann. Me Ortskrankenkasse Gießen z. B. hat für ihre Mitglieder in der Stadt Gießen, deren Zahl inll. Familienangehörigen ca. 3500 beträgt, 3 Aerzte an gestellt.
In welchen Städten von 4—5000 Einwohnern haben denn die Kranken, einerlei ob reich oder arm, eine solche
Maudereien aus der Kaisersiadl.
(Nachdruck verboten.)
Boldt, der kleine Wurzelsepp. — Ausverkäufe und Auktionen. — Internationales vom Theatermarkt.
Man kommt nicht aus dem Kopfschütteln heraus bei den Enthüllungen aus der Praxis des Zahntechnikers Boldt, den endlich, endlich der Arm der strafenden Gerechtigkeit erfaßt hat, um ihm den Prozeß zu machen. Wie find diese sonderbaren Berliner — ob sie nun in Posen oder Katto- witz geboren sind, ist bekanntlich dabei ganz gleichgiltig! — wie sind sie blos in den fabelhaften Ruf der Schlauheit gelangt, wenn sie sich derartig jahrelang von einem unfähigen und ebenso unverschämten Wurzelgräber, der seine Karriere als Barbier angefangen, über's Ohr hauen lassen? Sie reden so gern mit einer gewissen Ueber-Ge- riebenheit von Krähwinkel und Buxtehude — und nun kommt es wieder einmal an das Licht, daß in der geliebten Metropole mitunter bei Tage schlimmere Dinge geschehen, als man sich nachts in Leitomischl oder Gundelfingen träumen läßt. Tiefer Waldemar Boldt ist ein richtiger Tyrann in seinem Atelier gewesen. Dienstmädchen und Baroninnen, Waschfrauen und Rentieren, mit einem Worte: was ihm unter die Zange kam, wurde auf die unerhörteste Weise geschröpft. Rechnungen von 300 Mark hatten nicht viel zu bedeuten. 'Das nahm er kaltblütig denen ab, die gar nichts besaßen und den Betrag in Wechseln decken mußten. Nicht weniger als 1385 Mark verlangte er von einer Näherin, die zu ihm gekommen war, sich zwei Zähne ziehen zu lassen, und der er in der Betäubung des Schmerzes nach und nach die unglaublichsten Tinge als notwendig vorgeredet hat, ohne ihr schließlich ein wirklich brauchbares Gebiß geschaffen zu haben. Von den Exzessen auf sittlichem Gebiete ganz zu schweigen. Und dieser Schwindler hat zehn Jahre in Berlin praktizieren" können, ohne daß sich von den vielen
Geschädigten einer das Herz gefaßt hätte, den Staatsanwatt gegen ihn anzurufen. Natürlich ist er keine typische Erscheinung auf dem von ihm vertretenen Gebiete. Immerhin sitzen in der Gilde der „Wurzelgräber" doch eine ganze An^chl von unlauteren Elementen, die mit annoncierten billigen Preisen anzulocken wissen, bei der Untersuchung höchst vorsichtig ihre Mindestsätze mit den nötigen Verklausulierungen nennen, und nach erledigter Arbeit mit einer Rechnung herausrücken, die das Doppelte der vorn Pattenten erwarteten Summe noch um ein Erkleckliches übersteigt. So kommt es, daß das Volk sich nach und nach mit dem gleichen Mißtrauen gegen den ganzen Stand wappnet, den unsere Großväter z. B. gegen die Uhrmacher hegten, „die blos reinzupusten brauchten" in eine streikende Zwiebel und dafür „einen Thaler" verlangten! 'Das traf auch den ganzen ehrenwerten Stand und war doch nur die Schuld einzelner dreister Pfuscher! Jedenfalls ist die Ungeheuerlichkeit im Auftreten dieses Berliner Wurzelsepp wieder einmal ein glänzender Beweis für die schwindelnde Höhe des höheren Schwindels, der in Berlin möglich ist.
Und da das Fest des Schenkens langsam näher rückt, möchte ich die alte Warnung wiederholen, sich von „billigen" Einkäufen nicht zu viel zu versprechen. Wer nicht sehr genau Bescheid weiß, fällt sicher bitter herein — und selbst die allerklugsten Hennen legen ab und zu ein Windei. Die Waren vieler angezeigter „Ausverkäufe" find in der Regel Schund. Tie großen reellen Versandgeschäfte aber liefern kaum um das notwendige Porto billiger als der heimische Kaufmann! Das schlimmste sind die sich in irgend einem frei gewordenen Laden aufthuenden frei» händigen Auktionen von Kunstsachen, Porzellan, Zigarren, Garderobe usw., von denen sich unerfahrene Fremde so leicht anlocken lassen. Die schlechtesten Qualitäten, verstaubt, verpaßt, verschossen, brüchig oder verdorben, gelangen da mit einer Gewandtheit an den Mann — häufiger freilich an die Frau — die bewundernswert ist, was man nachher leider von dem erstandenen Trödel nicht sagen kann. Aber ich glaube, der Zahn hat tiefe Wurzeln; in
Berlin kaufen bleibt doch eine schöne Sache; und selbst Boldt könnte ihn mit seiner forschen Zange nicht für vieles Geld herausholen. Immerhin geschätzte Leserin, Du bist gewarnt! Und es ist nicht mein Ohr, über das sie Dich hauen! ...
Auf der Wett der Bretter sieht's in den verflossenen Wochen bunt genug aus. Betty Hennings,'Dänemarks beste Künstlerin, spielte im „Re sidenztheater" Jb- sen'sche Märchen, und Frauenrollen mit vielem Beifalls obwohl sie für die 14 jährige Hedwig Ekdal blos vier Jahrzehnte zu alt war. Im „Berliner Theater" gab man das neue Stück eines tapferen Franzosen „Die rote Robe", das das (Strebertum im Gerichtswesen geißelt, wie eines seiner früheren Dramen die Unsittlichkeit des Ammenwesens, sein neuestes von der Pariser Zensur vorläufig beanstandetes, die Gewissenlosigkeit kranker, in die Ehe strebender Lebemänner beleuchtet. Eugene Brreux war bei der deutschen Aufführung, die unter Mitwirkung der ewig jungen Hedwig Raabe stattfand, anwesend, und wird auch bei der französischen Aufführung mit der Stefane am nächsten Mittwoch zugegen sein. Im O p e r n- häufe gab der berühmte französische Dirigent Colon ne mit seinem Orchester ein start bejubeltes Konzert, in einem anderen Konzertsaale spielten drei ebenso hübsche, wie talentvolle Französinnen, das „Pariser Trio", ihre Stücke; im „Wintergarten" singt der Bariton der Lissaboner Oper, Marquis de Sou za; im „Theater des Westens" Franziska d'Andrade; von den Engländern und Amerikanern bei Busch und Schumann gar nicht zu reden. 'Dazu kommt demnächst Loe Fuller, die bekannte Serpentin-Tänzerin, und Sada Yarro, die japanische Tuse, ans Zentral-Theater: eigentlich kann man's einer jungen lebenslustiben Frau nicht verdenken, wenn sie durchaus in Berlin einkaufen will. Nur soll sie das alte bewährte Rezept des Polinius nicht vergessen: „Thu' Geld in Deinen Beutel!"... A. R.


