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10.7.1901 Erstes Blatt
 
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Nr. 159

Erstes Blatt.

151. Jahrgang.

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Amtlicher Teil.

BekaMtmachuug.

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Herbst 1901.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1901 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meldung des Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum L August 1901

bei der unterzeichneten Kommission einzureichen.

Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungskommission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Grobherzogtum Heffen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.

3. Das Gesuch muß von dem Betteffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizusügen:

a) Geburtszeugnis;

b) Eiuwilligungs Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Frei­willigen während einer einjährigen aktiven Dienst- zeit zu bekleiden, auSzurüsten, sowie die Kosten^ für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähig, keit hierzu ist obrigkeittich zu bescheinigen, und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglau­bigt sein;

<c) ein Unbescholteuheitszeugnis, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde aus­zustellen ist;

d) ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, La­teinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugnis beizulegen.

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, giebt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg.-Blatt Nr. 27 von 1894) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungstermins sowie des Lokals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; aus spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt, den 20. Juni 1901.

Großherzogliche Prüfungs-Kommission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende:

_______________Wick, ReqierungSrat.

Zur gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage.

L, Gießen, 9. Juli 1901.

Die wirtschaftliche Depression, welche seit etwa einem Jahr dem lange dauernden industriellen Aufschwung gefolgt

ist, hat in den letzten Wochen zum Zusammenbruch einer Reihe von Unternehmungen und damit zu einer starken Be­unruhigung des Publikums geführt, nachdem schon früher durch die Katastrophe der beiden Berliner Hypothekenbanken weite Kreise in Mitleidenschaft gezogen waren. Bei einigen dieser Gesellschaften, wie bei der Dresdener Kreditanstalt und der mit ihr in Verbindung stehenden ElektrizitatSgesellschaft Kummer ist der Konkurs nur die Folge der ungünstigen wirtschaftlichen Lage, namentlich der schwierigen Kredit­verhältnisse, der scharfen Konkurrenz auf allen Gebieten, teil­weise auch wohl von Unfähigkeit in der Leitung gewesen, bei einigen anderen in der letzten Zeit zugrunde gegangenen Unternehmungen, der Nauheimer Fabrik für feuer- und säure­feste Produkte, namentlich aber der Leipziger Bank und ihrer famosen Verbündeten, der Kasseler Gesellschaft für Treber- trocknuug sowie auch bekanntlich bei den beiden Hypotheken­banken haben strafbare Handlungen der Leiter, direkte Be­trügereien schließlich zu dem schlimmen Ende geführt. Ins­besondere der Zusammenbruch der beiden sächsischen Banken hat eine große Beunruhigung der weitesten Schichten der Bevölkerung hervorgerufen, weil sehr viele kleine und größere Geschäftsleute Guthaben bei ihnen hatten, ihre Wechsel sehr verbreitet waren und insbesondere auch die Aktien der Leip­ziger Bank, eines alten, angesehenen Institutes mit einem Kapital von nahezu 50 Mill. Mk. sich in sehr vielen Händen befanden. Jetzt sind dieselben fast wertlos, Aber auch die Katastrophe der Nauheimer Gesellschaft sowie der Elektri­zitätsgesellschaft Kummer hat weitere Kreise getroffen, ab­gesehen von ihrem erheblichen Aktienkapital, das sogut wie verloren ist, beide Unternehmungen und [auch die Tochter­gesellschaften der letztgenannten Obligationen herausgegeben haben, durch deren Wertverminderung eine erhebliche Anzahl gerade kleinerer Kapitalisten geschädigt sind. Dagegen find bei dem größten Schwindelunternehmen, der Kasseler Treber- gesellschaft, abgesehen von den Gläubigern der Leipziger Bank, welche in jenes Unternehmen allmählich die ungeheure Summe von 85 Mill. Mk. hineingesteckt hatte, von der nur ein verschwindend kleiner Teil sich beim Konkurs herausholen lassen wird, weitere Kreise weniger in Mitleidenschaft geraten, weil die Verwaltung, die eine unerhörte Agiotage in ihren Aktien trieb und den Kurs zeitweilig bis aus 975 Prozent hinauf­schraubte, schließlich doch den größten Teil der Aktien selbst übernehmen mußte, und weil auch die fortgesetzte Kritik, die dieFranks. Ztg." an dem Unternehmen übte, schließlich die meisten mißtrauisch machte. Wie diese Gesellschaft durch Gründung von Tochtergesellschaften, denen sie ihre Maschinen und Lizenzen zu hohen Preisen verkaufte, später wieder durch Zurücknahme der künstlich in die Höhe getriebenen Aktien, durch Schiebungen hin und her, ferner durch übermäßig hohe Ausnahme der eiugebrachten Werte, durch maßlose Benutzung und verbrecherische Gewährung des Kredits der Leipziger Bank ihr Schwindelgebäude jahrelang aufrecht zu erhalten und hohe Dividende von 50 und 40 Prozent zu verteilen vermochte, das bildet ein interessantes, aber unerfreuliches Kapitel in der sonst glänzenden wirtschaftlichen Entwickelung des letzten Jahrzehnts.

Infolge dieser Vorkommnisse hat man neuerdings wieder mehrfach staatliche Eingriffe, Verschärfung der Haftung der Aussichtsräte und Direktoren, Erweiterung des Börsengesctzes u. dgl. gefordert. Im Zusammenhang mit der Katastrophe

der Hypothekenbanken ist ja auch ein neues Hypothekenbank­gesetz mit schärferer Aufsicht zu Stande gekommen. Aber auch dieses wird betrügerische Handlungen nicht ganz ver­hindern können, und ebensowenig wird es anderen Unter- nehmungen gegenüber möglich sein. Die AufstchtSräte, die selbst nichts Strafbares begangen haben, haften aber auch nach den heutigen Gesetzen schon dafür, daß sie bei der Ueber- wachung der Geschäftsführung nicht die Sorgfalt eines ordent­lichen Kaufmanns angeweudet haben, solidarisch und mit ihrem ganzen Verwögen (Handelsgesetzbuch § 249). Ich glaube nun nicht, daß sich die Fülle einer solchen Haftung erweitern lassen. Höchstens könnten vielleicht die Gerichte in der Annahme eines Verschuldens etwas schärfer vorgehen. Dazu gehört dann aber, daß die Aktionäre selbst schon bei kleineren Verlusten ich erinnere z. B. an die Vorgänge bei der Hamburger Kommerzbank und nicht erst, wenn alles verloren ist, Vorstand und Auffichtsrat zur Verant- wortnng ziehen. In der großen Masse der Aktionäre ist aber dafür selten die nötige Energie vorhanden, und erst, wenn es zum Konkurs kommt, schafft der Staat den Gläu­bigern eine entsprechende Vertretung.

Auch im Wege einer Verschärfung der Bestimmungen des Börsengesetzes wird sich kaum etwas ausrichten lassen. Ja, wenn man auf diesem Wege den Spekulationstrieb überhaupt beseitigen könnte, dann würde auch allen Schwindelunter­nehmungen der Boden entzogen sein. Aber das ist eben un­möglich. Erfreulich wäre es allerdings, wenn man z. B die Fälschung von Bilanzen durch strengere Bestimmungen über die Aufstellung sowie über die Revision erschweren und eine Prüfung derselben einführen könnte in der Art wie das Börsengesetz sie für den Prospekt bei der Einführung von Wertpapieren an der Börse vorgeschrieben. Aber auch hier ergeben sich große praktische Schwierigkeiten.

Uebrigens gibt eS im Börsengesetz schon Bestimmungen, die nur etwas strenger angewendet zu werden brauchten, um manche Benachteiligung des Publikums verhüten zu können. Ich erinnere nur an die Bestimmung deS § 36, wonach die Zulassungsstelle schon zum Börsenhandel zugelassene Wert­papiere von demselben wieder ausschließen kann. Das hätte z. B. mit den Aktien der Trebertrocknungsgesellschaft, deren Verhältnisse, wie es heißt,, den großen Banken seit lauge bekannt waren, und die deshalb alle Verbindung mit ihr abgebrochen hatten, schon langst geschehen können. Es wären dann wohl noch manche Unkundige, die sich durch die glänzenden Bilanzen und Gewinne zum Ankauf von Aktien haben be­stimmen lassen, vor Schaden bewahrt geblieben. Im all­gemeinen gilt freilich gerade bei diesen Dingen, daß sich das Publikum selbst schützen muß und nicht alles vom Staate erwarten darf. Diejenigen, die gar keine GeschäftSkenntniffe haben, sollten sich daher nicht an Jndufirieunternehmungen beteiligen; wer aber Aktien erwerben will, muß sich eben um die Verhältnisse seines Unternehmens kümmern.

Die Befürchtungen, die man vielfach hinsichtlich einer weiteren Ausbreitung derartiger Vorkommnisse heute hegt, sind aber gewiß übertrieben. Es soll natürlich nicht gesagt sein, daß die ungünstige Konjunktur schon ihren Tiefstand erreicht hat dieser ist vielmehr wohl noch nicht eingetreteu und daß nicht auch noch bei anderen Unternehmungen Zahlungseinstellungen möglich find. Doch wird man über die finanzielle Lage unserer großen Banken wohl unbesorgt

Darmstädter Künstler-Kolonie.

(Ortginalbericht deSGieß. Anz.")

Nschdrvck verboten.

XII.

Nachdem in den letzten Aufsätzen, von anderer Seite Nus, der Charakter der Künstlerhäuser im allgemeinen, nach denen in ihnen zu Tage tretenden architektonischen Gesichts­punkten aus einer eingehenden Prüfung unterzogen wor­den ist, sei es uns verstattet, der Inneneinrichtung nähere Betrachtung zu schienten. Und für diesen Zweck möchten wir mit den Wohnungen, welche gewissermaßen als Anti­poden aufgefaßt werden können, mit den Häusern von Peter Behrens und Joseph Olbrich den Anfang machen. Das des Erstgenannten bezeichnet auf dem Wege, den der Ausstell­ungsbesuch wandelt, sozusagen die erste Station. So sehr im äußern mit der Farbe zurückgehalten wurde, sie an Mauern und Portal nur gedämpft auftritt, so sehr ist dafür im Innern alles auf koloristische Wirkung gestellt, neben welcher die architektonische bedeutend zurücktritt, ßchon das Aufgeben der großenHalle" als Mittelpunkt des häuslichen Lebens und der Geselligkeit, welche in den anderen Heimen eine so große Rolle spielt, bedingt die Abkehr vom Wuchtigen und das Hinwenden zum Intimen. Intime. Wirkungen ergeben sicb nun zumeist aus geschstnack- wllen oder doch aparten Farbenzusammensetzungen. Prof. Jeter Behrens betont ausdrücklich, daß er die Anlagen der Räumlichkeiten für die Verhältnisse einer Familie ge­troffen habe, für welche kein Zwang zu ausgedehnteren repräsentativen Verpflichtungen vorliege. Nichtsdestoweniger spricht er in dem einleitenden Aufsatze seines Katalogs davon, daß die am Ende der Tiele einstoßende Treppe, durch eine Seitwärtswendung wie eine Freitreppe wirke (eine solche hat man aber doch vorzugsweise in Häusern, die enger begrenzte Lebensverhältnisse überschreiten), und in seinemMusikzimmer" hat er tatsächlich einen Prunkraum geschaffen, der an vornehmer, gehaltener Würde und präch,-

tigem Glanz die Olbrichsche große Halle, in der es Einem entschieden, trotz allen festlichen Gepräges, traulicher und behaglicher zu Mute wird, weit überbietet. Daß sich in diesem Musikzimmer mit seiner goldenen Märchendecke, seinem Wandbelag aus blauem Glas, seinen ernsten Möbeln aus schwarz gebeiztem Birnbaumholz, ein Mensch sehr glück­lich fühlen kann, will uns schwer in den Sinn, ganz ab­gesehen von dem rätselhaften und doch nichjt fesselnd genug um zur Rätsellösung anzuregen entworfenen Tempercv-Ge- mäldeEin Traum", das gretentiös über dem grauen, kost­baren Ahornflügel hängt und den Geist in eine ganz be­stimmte Bahn zwängt, sodaß neben dieser aufdringlichen Fee Mab", die mit ihren Füßen auf der Magengrube des Schläfers steht und unwillkürlich an die plumpen Worte Franz Moors erinnert:Träume kommen aus dem Bauch" keine andere Stimmung, die etwa eine Chopin oder Beethoven in unserem Gemüt auslösen könnte, siegreich aufzukommen vermag. Wir wollen kein entschiedenes, gar abfälliges Urteil über den Maler Peter Behrens fällen. Schön deshalb nicht, weil uns die Art und der Ton, in welcher berufsmäßige Journalisten in den letzten Wochen wie Wegelagerer, wie Stegreifritter der Presse über die wehrlose Künstlerschar) und zudem noch! meist unter dem Teckschlild der Anonymität hergefallen sind, tiefen Ekel erweckt hat. Und, wenn wir auch- nicht bei jedem Detail, bei jedem Zimmerschmuck, jedem Orna­ment intensives Wohlgefallen spüren, so werden wir als Kritiker doch nie vergessen, daß wir in den Leistungen der Künstlerkolonie, die nicht erst die bekannten Horazischen neun Jahre gebraucht hat, um ans Tageslicht zu gelangen, eine Summe bedeutenden Fleißes und starken Könnens vor uns haben. Oben in demArbeitsraum" des Behrens- Hauses, in welcksem wir eine Anzahl Portraits und Studien ausgestellt sehen, treffen wir auf manchen glücklichen Wurf. Dazu rechnen wir vor allem das Bildnis des Rosenmontags- Verfassers Otto Erich! Hartleben und einige Frauenköpfe. Garnicht hineinfinden können wir uns jedoch in das Brust­bild des Großherzogs. Ganz abgesehen von der Schönheit! Von einem Künstler unserer Tage verlangen wir auch nicht,

daß er Repräsentationsstücke in der fein abgetönten Manier van T-Ycks giebt. Das Portrait erreicht seinen Zweck, wenn es den Kern der Persönlichkeit erfaßt hat. Mer das ist unseres Bedünkens hier nun eben garnicht geschehen. Unser Großherzog wer ihn einmal länger gesprochen, wird mir da uneingeschränkt beipflichten ist ein liebenswürdiger Sanguiniker, ein rasch! begeisterter Temperamentsmensch, dem die Worte frisch und leicht von den Lippen fließen und der lieber die Miene zum Lachen als zur Trübsal verzieht. Mer aus der Arbeit von Peter Behrens könnten wir auf ein gerade entgegengesetztes Naturell schließen. Und der Ge-- danke, den Landesfürsten als Schirmherrn der Künste, also ideal, aufzufassen, lag doch! so iiahe! Ueberhaupt will es uns scheinen, als wenn Prof. Behrens in den rn [erneut Baisse zur Schau gestellten Bildern in _ dem Bau für ^Flächenkunst' fehlt seine Handschrift vollständig nur einen Bruchteil seines Könnens entfaltet hat. Mehr als in seinen Bildern erkennen wir den Smn des Maler» m der Ausstattung des Speisezimmers, das in seinem Ge­stimmtsein auf zwei Haupttöne: Weiß und Rubmrot, ersteres an der Stuckdecke und der Heizvergitterung mit Silberton verbunden, ein Muster von Frische und Vornehmhett ist. Tie leuchtend tiefrote Farbe der Fußgestelle an den Tafel- qläsern soll uns auch noch eine tu der Geschichte der Glasfabrikation interessante Thatsache in Erinnerung! bringen: die Kunst der Herstellung dieser schönen Glaser, die sich auf einen Alchimisten Johann Kunkel aus den Tagen des Großen Kurfürsten zurückführen läßt, war gegen Mitte des 18. Jahrhunderts wieder verloren gegangen, und erst der neueren Zeit blieb es aufbehalten, sich mit der Wiederherstellung des alten Goldrubins erfolgreich! zu be­schäftigen. Einen gleich wohlthuenden Eindruck wie von dem Speisezimmer nimmt man mit hinweg von dem Damen­zimmer, welches mit seinen Möbeln' in gebeiztem Birn­baumholz und seiner japanischen Mattenverkleidung an den Wänden, im Gegensatz zu der früheren Parfum-Atmo­sphäre des Rokoko-Boiidoirs, ftisch und gesund bewahrt. Ten Schlafzimmern, im ersten Stock, mit den für das Damen-