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10.5.1901 Erstes Blatt
 
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Nr. 109 Erstes Blatt.

151. Jahrgang.

Freitag 10. Mai 1901

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GiehenerAnzeiger

General-Anzeiger v

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

St)Mgspreii mertdHNl MU 2.20, mMtart. 75 PH. mrt Bringrrlohn; durch le 8bholeß<Len v«erldjäh«<. IRL 1.90, leenatL 65 PH Bet Psstde-ug vtertestßchWl, «l. 2.00 »tine BkstelHM

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Adresse fir Depeschoei Kajeig« Sietze». Kernstrechanschluß Ihr. Al.

Amtlicher Heil.

BckinmtmMimq.

Betr.: Maßregeln gegen die Verbreitung der Man!« ewb Klauenseuche.

Grund des § 17 des ReichSviehseuchengesetzeS vom 23. Juni 1880 (1. Mai 1894) ordnen wir hiermit die stän- dige veteriuärpolizeiliche Ueberwachung und Beauffichtiguug sämtlicher von Unternehmern behufs öffentlichen Verkaufs in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten znfammengebrachten sowie der in Gastftälle», privaten Schlachtställen und Ställen von Viehhändlern vorhandenen und fernerhin in solchen ge­langenden Viehbestände, alles dies in der Gemeinde Wiefeck, mit dem Anfügen an, daß dem Großh. Kreisveterinäramt Gießen diese Tiere bei ihrer Einführung nach Stückzahl und zwar, wenn diese Einführung durch die Eisenbahn erfolgt war, unter Vorlage der Frachtscheine auzumelden find. Skt verkauf der Tiere ist vor der daraufhin erfolgende» veterinäramtlichen Untersuchung, die ftühesteuS 24 Stunden uach der Einstellung vorgenommen wird, verboten.

Zuwiderhandlungen werden unnachfichtlich bestraft. Gießen, den 8. Mai 1901.

AroßherzoglicheS KreiSarnS Dietzen. ___________________v. Bechtolds

Bekanntmachung.

Betr.: Viehmärkte im Kreise Gieße».

Im Hinblick auf die bevorstehenden Gießener BiehwSrkte bringe» wir die von uns unterm 28. März 1900 (Gießener Anzeiger Nr. 78) getroffenen Anordnungen nachstehend wieder­holt zur Kenntnis der Beteiligten.

Gießen, den 8. Mai 1901.

Großherzogliches SreiSamt Gießen.

>. v. Bechtold.

§ 1- Alles zu den Biehmärtteu i» Gießen anfgetriebene Klauevvieh (Rindvieh und Schweine) wird bei« Markteingang kreisveterinärärztlich untersucht, und nur -ugelaffe», wenn es fenchenfrei befunden worden ist.

§ 2. Die Gastställe und Ställe von Viehhändlern in Gießen, Heuchelheim und Wiefeck werden der veterinSrärzt lichen Aufficht unterstellt.

8 3. Vieh, welches an den Markttagen und an den vier vorhergehenden Tagen in den Bezirk der Gemarkungen Gießen, Wiefeck und Heuchelheim eiugebracht und daselbst eingestellt wird, muß an dem ersten Standort mindestens 7 Tage lang verbleiben, und darf chn innerhalb der nächsten 14 Tage nach Ablauf der fiebentägigen Quarantäne nur ver- laffe», wenn es nach dem Zeugnis des Großh. SreiSveterinär- arzteS keine seucheuverdächtigen Erscheinungen gezeigt hat. Bon dieser Quarantänepfltcht ist das Bich nur bann befreit, wenn es auf den Markt gebracht und der tierärztlichen Untere snchung daselbst unterworfen wird. Alle Tiere, die vom vierten Tage vor dem Markte bis zum letzten Markttage ein­gestellt werden, find sofort vom Eigentümer oder Begleiter der Tiere der Ortspolizeibehörde und von dieser dem Großh. SreiSveterinäramt anzumelden; in gleicher Weise ist der Be- fitzer des Stalles zur Anmeldung verpflichtet und verant­wortlich.

8 4. Das Handeln auf Straßen und Plätzen der Stadt Gießen, der Orte Wieseck und Heuchelheim ist verboten.

§ 5. Bich aus Gemarkungen, in welchen die Seuche herrscht, darf nicht aufgetrieben werden und wird nicht zu- gelaffen.

§ 6. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 328 des Reichsstrafgesetzbuches und § 66, Abf. 4, des ReichS- viehseuchengesetzeS bestraft.

Bekanntmachung.

Zahltage bei Großh. Bezirkskaffe Gießen II: Dienstag, Donnerstag und Samstag von vormittags 812 und nach­mittags 24 Uhr mit Ausnahme am 11., 12. und 13. jeden Monats. An diesen Tagen können weder Zahlungen in Empfang genommen noch solche geleistet werden.

Gießen, den 8. Mai 1901.

Großh. Bezirkskaffe II.

~ Einladung

zur 24. ordentlichen General-Versammlung deS LandeSpferdezucht-BereinS im Großherzogtum Hessen, am Sonntag, dem 12. Mai 1901, nachmittags 3 Uhr, zu Friedberg imHotel Trapp".

Tagesordnung.

1. Bericht des Vorstandes über die Wirksamkeit deS Vereins im Jahre 1900.

2. Vorlage der JahreS-Rechnung und Entlastung des Schatzmeisters.

3. Ergänzungswahl im Ausschuß.

4. Revision der Statuten und Erwerbung der Rechts­fähigkeit für den Verein.

6. Fohlenimport im Jahre 1901 und Dahl der Mit­glieder der Ankanfs Sommisfione».

6. Stntenkörung im Jahre 1901. Referent: Herr Landstallmeister v. Wiüich.

7. Ueber die Fohlenweide Merlau. Referent: Herr Oekonomierat Leithiger.

8. Antrag der Züchter vereinignng: »RheinhesfischeS Stutbuch", betr.: Einfuhr von Sangfohlen und älteren Stuten aus dem Rheinlande unter denselben Vergünstigungen, wie bei der Fohlen«Einfuhr aus Oldenburg und Belgien.

Darmstadt, de» 1. Mai 1901.

Der Präsident:

v. Westerweller.

Handelsminister Möller.

Der neue preußische Handelsminister Th. Möller ist im Plenum der Parlamente nicht sehr hervorgetreten, umsomehr hat er in den Kommissionen seine bedeutende Arbeitskraft bewährt, und im vorigen Jahre wurde er zu Verhandlungen im Ministerium des Innern heraugezogen, die er selbständig leitete. Scho» damals mag man an leitender Stelle auf die Arbeitskraft des nationalliberalen Abgeordneten aufmerksam geworden sein »nd die Blicke des Kaisers auf ihn gelenkt haben. Denn wie der Kaiser im Jahre 1890 dem Frank fettet Oberbürgermeister Johannes Miquel die Hand mit den Worten drückte:Sie find mein Mann!", so sagte er im August vorigen Jahres, als er zur Enthüllung des Großen Kurfürsten-Denkrnals auf der Sparenburg weilte zu Möller.

Im Dezember 1898 fand vor dem Berliner Landgericht ein Majestätsbeleidigungsprozeß gegen einen Amerikaner statt, in dem Möller als Zeuge austrat. Der Amerikaner war in einer Berliner Weinstube verhaftet worden; über die Vor­gänge, die zur Verhaftung führten, sagte Möller folgendes aus:

In einer Nische sei eine ttsteifceltung in so lautem Tone ge­führt worben, daß die allgemeine Aufmerksamkeit daraus gelenkt werben mußte. 6r habe gehört, daß in der Nische ein Herr von bet ^erbärm­lichen deutschen Nation" und in beleidigender Weise über die Hohenzollern «nd dm deutschen Kaiser sprach. Da hab« er sich nach der Nische begeben, in welcher der Angeklagte mit seiner Be­gleiterin saß. Er habe ihn voller Entrüstung unterbrochen:Ich verbitte mir, daß Sie in solchem Tone von Seiner Majestät, den Hohenzollern und dem deutschen Volke sprechen. Sie füllten sich schämen, hier so aufzutreten. Ich könnte Sie prügeln, und wenn Sie nicht innerhalb fünf Minuten da» Lokal verlaßen habm, laste ich Sie htnauSbrtngm, und wenn eS durch die Polizei tstl"

Der Amerikaner wurde vom Gerichtshof freigesprochen, weil er sich nicht in normaler Geistesverfassung befunden habe. ES verlautet, der Kaiser sei bei dieser Gelegenheit besonders auf Möller aufmerksam geworden.

Herr v. Miquel und die Preffe.

Tas neue preußische Ministerium ist nach dem Gesichts­punkt gebildet worden, daß es ein einheitliches Re­gieren ermöglichen soll. Jetzt erst giebt es ein Ministe­rium Bülow. So schreibt dieNationalztg." ToZ Blatt hat Recht insofern, als bis zur Krisis nicht Graf Bülow, sondern Herr v. Miquel als dieSeele" der Regierung galt und thatsächlich, kraft seiner Erfahrungen und seines Amtes als Vizepräsident des Staatsministeriums, die Führ­ung in allen entscheidenden Fragen beanspruchte. Herrn v. Miguels S tär ke bestand darin, daß'er die o f fizi ös e Presse dirigierte, d. h. nicht etwa die vom Mini­sterium des Innern gespeisteBerl. Korrespondenz", son­dern vor allem dieBert. Pol. dtachr." Für die Ideen und Absichten, die in dem Ministerhotel im Kastanicnwäld- chen entstanden, machten diePol. Nachr.", gleichzeitig das Organ desVerbandes deutscher Industrieller", Stimmung. Herr v. Miquel selbst wird nur in sehr seltenen Fällen, wenn überhaupt, die Feder angesetzt haben zu einem Entrefilet;

Deutscher Reichstag.

Berlin, 8. Mai.

Aus der Tagesordnung st/ht die dritte Beratung de» Weingesetzes.

In der Generaldiskussion erklärt

Abg. Schmitt-Mainz (Ztr.), er werde für bad Gesetz stimmen, trotzdem dre Kellerkontrolle ausgenommen sei. Tie Hauptaufgabe des Gesetzes sei, einer Fabrikation des Kunstweines entgegenzutreten. Man habe den deutsche» Weinhandel gegenüber dem Auslande verleumdet. Er habe aber das Vertrauen zu den Winzern und Weinhändlerp, daß sie mit Hilfe dieses Gesetzes den Ruhm des Vaterlandes, den besten Weißwein der Welt besitzen, nicht nur erhalten, sondern auch befestigen. (Beifall.)

Abg. Wallenborn (Ztr.) wendet sich gegea^den Ver­schnitt der Weißweine mit Rotwein zur Herstellung von Rot­wein. Ein solches Produkt dürfe nicht als Rotwein ver­kauft werden.

Abg..Teinhard (Ztr.) bleibt duf der Tribüne unver­ständlich.

Abg. Schuler (Ztr.) bemerkt, die Wein pantsch er ei, die mit Hilfe umständlicher Apparate, sogenannte Weinfabri- lation, betrieben werde, sckMige die kleinen Winzer, die gar nicht in der Lgae seien, derartige Manipulationen: vorzuneymen. £er Verkauf verschnittener Weine sei offen­bar Betrug.

Abg. Preiß (Els.) führt aus: Tas Gesetz ist für die Reichslande, das größte Weinbaugebiet Deutschlands, von größter Bedeutung. Tie Erwartungen, die an den Entwurf geknüpft waren, sind nicht ganz erfüllt. Ost hätte man glauben können, es handele sich mehr um ein Wassergesetz, als um ein Weingesetz. Immerhin enthält das Gesetz Ver­besserungen gegenüber den früheren Zuständen.

Abg. Cahensly (Ztr.) sagt, er werde für das Gesetz stimmen, zumal da die Kontrollvorschriften aufrecht er­halten seien.

Abg. Hilpert (Südd. Bbd.) spricht sich in demselben Sinne aus.

Abg. Wintermeyer (fr. Vp.) bemerkt: Die Vor­redner waren in der Kommission eigentlich gegen das Gesetz; sie scheinen sich aber damit ausgesöhnt zu haben und schlagen Rückzugsgefechte. Er selbst habe manches gegen das Gesetz einzuwenden, werde aber dafür stimmen, denn er halte das Verbot des Kunstweines für sehr wichtig

Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Jäger (Ztr.), erklärt

Abg. v. Schele (Welfe), er werde mit seinen Freunden gegen das Gesetz stimmen. .

Abg. Gräfe (Antis.) begrüßt das Verbot des Kunst-

er ist dazu ein viel zu vorsichtiger Mann, um Niederschristea politischen Inhalts, die unter Umstanden zu einer Indis­kretion hätten ausgebeutet werden können, aus der Hand au geben. Hetr v. Miquel, der schon als Oberbürgermeister in Frankfurt a M. die Macht der Presse zu schätzen wußte, wählte vielmehr den Weg, Auverlässige Journalisten in der Art zu instruieren, daß er scheinbar absichtslos und nach etlichen harmlosen Bemerkungen das ihn interessierendLi Thema anschlug und seine Meinung darüber auseinaitder- setzte. Aber Herr v. Miquel sagte dann so wird uns vo» einemWissOnden" geschildert keineswegs etwa: Schreiben Sre in diesem Sinne in Ihre Zeitung", sonder» er überließ es seinem Besucher, diesen Schluß selbst z» ziehen und die von dem Minister mit feuriaem Eifer geltend gemachten Argumente in der Presse wiederzugeben. Un­leugbar war ein solcher Modus zweckmäßig und Vorteil­hast. Denn einrnal übernahm Herr v. Miquel für das, waS nun geschrieben wurde, keinerlei Verantwortung er konnte ja ungenau verstanden worden sein: zweitens vergab sich der journalistische Besucher nichts durch eine solchefreie politische Konversation"; dritten- war Herr v. Miquel in der Lage, falls der betreffende Artikel der einen oder anderen Stelle in der Regierung nicht gefiel, voUkommen zutreffend zu erklären:Ich habe keinerlei Auftrag gegeben, meine privatim geäußerte Mein­ung in die Presse zu bringen." Solcherart war Herv v. Miquel ebenso mächtig wie geborgen. In den ihm er­gebenen ossiziösen Organen stand kaum je eine Zeile, die nicht den Intentionen desMeisters" entsprochen hätte. Häusig mag während der Amtszeit des Herrn v. Miqueß in anderen Regierungslagern mit Erstaunen gefragt worde» sein:Wer hat denn diesen Zeitungsartikel inspiriert? Wo­her stammt diese sichere Kenntnis der Pläne der Regier­ung?" Und so wird auch Graf Bülow sich gefragt und u* Stillen gedacht haben, ob da nicht von Herrn v. Miquel die Noten zu der Musik herrühren könnten? Herrn v. Miquels üieblingswort war:W eitgehende Ueberei n st imm­un g." Herr v. Miquel ließ Zweifel an der Einheitlichkeit der Regierung überhaupt nicht gelten. Natürlich : der Mi­nister war mit sich einig und betrachtete seine Entschlüsse als die der Regierung. Unter dem guten alten Fürsten Hohenlohe ging das an. Graf Bülow spürt keine Lust, sich als Ministerpräsident auch nur ein Titelchen seiner leitenden Befugnisse nehmen lassen. Damit das Mi­nisterium dasMinisterium Bülow" und nicht Miquel hieß, war des Letzteren Ausscheiden unvermeidlich geworden und der Minister, die mit Vorliebe auf Herrn Miquel- Seite standen. Gras Bülow dirigiert fortan; er wird ver­mutlich auch Verkeyrungen getroffen haben, die ihm den- maßgebenden Einfluß auf die offiziöse Presse sichern.