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einer Straßenbeleuchtung ist jetzt einem längst gefühlten Bedürfnisse hier Rechnung getragen.
Darmstadt, 8. Febr. Infolge des Offenbacher Eisenbahnunglücks hat auch die Direktion der Main Neckar-Bahn wesentlich verschärfte Sicherheitsmaßregeln angeordnet. So heißt es in der neuen Signal oidnung: „tßenn bei dichtem Nebel anzunehmen ist, daß die Stellung der Signale an den Signalmasten oder den Bor fignalen von dem Zugpersonal nicht rechtzeitig, d. h. auch nicht auf eine Entfernung von 100 Metern erkannt werden kann, so sind wenigstens zwei Knallsignale vor dem Vorsignal nnd zwar möglichst in Entfernung von 100 Meter davor ourch den diesem Signal am nächsten stehenden Wärter aus- zulegen. Sobald der Zug daraufhin zum Halten gekommen ist, hat der Wärter selber oder durch einen Boten dem Zugführer den Grund für das Auslegen der Knallfignale mitzuteilen, worauf der Zug je nach dem Stand der Signale seine Fahrt fortzusetzen hat." Im Zweifelsfalle hat der Ober Betriebsinspektor ein- für allemal den Weichenstelleroder Wärterposten zu bezeichnen, dem das Auslegen der Knall signale obliegt.
8. Michelstadt i. D, 8. Febr. Unter außerordentlich zahl reicher Beteiligung fand gestern nachmittag die Beisetzung des LandtagSabg. Brunner aus Stockheim statt. Außer vielen Freunden und Verehrern waren u. a. anwesend Kreisrat Fey Erbach, sowie die LandtagSabg. Hänsel, Ripper, Schönberger, Schubart und Weidner, sowie Kanzleidirektor Schenk. Nach der kirchlichen Feier legte der Abg. Hänsel im Namen der Kammer unter warmer Anerkennung der Verdienste des früh Verblichenen einen Kranz nieder; einen zweiten Kranz widmete Hänsel dem Dahingeschiedeuen im Namen der nationalliberalen Partei. Auch der hessische Landwirtschaftsrat widmete einen Kranz, ebenso der Kirchenvorstand und zahlreiche Vereine. Im Trauerhause wie am Grabe trug der Verein Choräle vor. Die ganze Trauerkundgebung gab Zeugniß von der großen Beliebtheit, deren sich B. erfreut hat.
Frankfurt, 8. Febr. In die hiesigen Theater- v erhältnis se .läßt der Rechenschaftsbericht des Intendanten Claar einen tieferen Einblick zu. Vorausgeschickt sei, daß das Stadttheater bekanntlich an eine Privatgesellschaft, die „Reue Theater-Aktiengesellschaft", verpachtet ist. Der Bericht bezeichnet das Betriebsjahr 1899/1900 als ein normales. Man hätte einen günstigeren finanziellen Abschluß erlangt, wenn nicht im letzten Monat das Ausstattungskonto an Dekorationen, Maschinerien, Kostümen und Requisiten durch die gänzlich neue Jnscenierung von Webers „Freischütz" besonders belastet worden wäre, die Verteilung der Anschaffungssumme aber auf zwei oder drei nachfolgende Jahre — wie dies in gleichem Falle wiederholt geschah — durch den mit dem 1. November 1900 beginnenden neuen Vertrag der Gesellschaft mit der Stadt sich formell als nicht angängig herausgestellt hätte. Die Ausgaben beliefen sich aus 1 463599.93 Mk., die Einnahmen auf 1256 774.03 Mk., einschließlich der Billet- steuer, welche die Höhe von 109 769.73 Mk. erreichte. Es war also ein Zuschuß von 206825.90 M k. erforderlich. Es ist dies nahezu 7000 Mk. mehr, als die städtische Subvention beträgt. Die tion der Gesellschaft vertragsmäßig in den Besitz der Stadt übergegangenen Neuanschaffungen an Garderobe, Dekorationen, Mobiliar, Bibliothek, Musikalien, Requisiten usw. verursachten einen Kostenaufwand von 28 889.65 Mk. Der Jahresrechnung entnehmen wir im einzelnen folgenden Ziffern: Die Gagen erforderten eine Ausgabe von 8 5 7992 Mk., Spielgelder 193 575 Mk., Gastspiele 45 877 Mk., Tantiemen 47 047 Mk., Extramusik 17 507 Mk., Beleuchtung 66 854 Mk., Garderobe 21 874 Mk., Betrieb lund Verwaltung 30 785 Mk. Die Abonne
ments erbrachten 447 494 Mk., die Tageseinnahmen 652 222 Mark, die Garderobengelder 29 639 Mk. — sodaß also hier ein Ueberschuß von rund 8000 Mk. vorhanden ist — Pachtgelder 3100 Mk., Theaterzettelverlag 600 Mk. — In der Oper wurden zum ersten Male aufgcführt: „Regina", „Schuster Jan", „Die Puppe", „Die Mainacht", „Tie Legende von der heiligen Elisabeth", „Der faule Hans", „Tie Geisha", „Vergißmeinnicht"; im Schauspiel : „Schuld der Schuldlosen", „Wenn die Toten erwack)en", „Jugend von heute", „Kain", „Hedda Gabler", „Sck;laraffenland", flügellahm", „Therese Raquin", „Busch und Reichenbach", „Tie strengen Herren", „Tie Weber", „Ein wahrhaft guter Mensch", „Ter Probekandidat", „Auf Montmartre", „Ter Herr im Haufe", „Gläubiger". Außerdem gab es in der Oper elf, im Schauspielhause zwanzig Neueinstudierungen. — Ter Aufsichtsrat fügt dem Bericht des Intendanten, dem er für die mühevolle und aufopfernde Tbätigkeit als alleiniger Intendant beider Theater während eines Zeitraumes von 20 Jahren Tank und Anerkennung ausspricht, u. a. hinzu: „Die Gesellschaft wird zwar, auch wenn die Trennung der Leitung der beiden Theater in Bezug auf die Leistungen sich bewähren wird, trotz der erhöhten Subvention in den nächsten zwei Jahren nur durch weise Sparsamkeit finanzielle Schwierigkeiten vermeiden können, dagegen darf mit Eröffnung des neuen Schauspielhauses die Gesellschaft auf erhöhte Einnahmen rechnen."
Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. Das Lehrer Nitter'sche Ehepaar in Heldenbergen feierte am 6. Februar die goldene Hochzeit. — Wegen Mordversuchs an seinem eigenen Kinde wurde am Donnerstag ein Arbeits- mann aus Nie der-Olm in das Mainzer UntersuchungS gefängnis eingeliefert. Der Beschuldigte war mit seiner Frau in Streit geraten. Um seine Mutter vor Brutalitäten zu schützen, warf sich der 20jährige Sohn zwischen die beiden Ehegatten. Darüber aufgebracht, ergriff der Vater ein Messer und stieß es seinem Sohne in die Brust. Der junge Mann ist lebensgefährlich verletzt.
Vermischtes.
* Der Schnee sucht Venedig in diesem Winter zum ersten Male heim; fachte, fachte fällt er über die Dogenftadt und bedeckt mit feinen Flocken Straßen, Brücken und Dächer. Der Löwe von San Marco fetzt sich eine Schlafmütze auf; vor den Fenstersimsen lagert sich wie auf Kissen der unerwartete Gast und verzuckert die Capiläle der verwitterten gothischen Paläste. Auch in das blonde oder schwarze Haar der Venetianerinnen, die halb vermummt wie orientalische Haremsdamen, in lange Shawls gehüllt, einherstolzieren, fällt das weiße Geflimmer. Es macht den Leuten dort einmal Spaß, das ihnen so selten gebotene Schauspiel zu betrachten, obgleich es beinahe halsbrecherisch ist, über die Brücken zu schreiten, und die Menschen unter der Strenge des Winters leiden. Der Schnee schmilzt in kurzer Frist; er verunreinigt die Stadt, seine blendende Weiße verwandelt sich in eine dunkelgraue, schmutzige Masse und darüber leuchtet nun der italienische Himmel.
Universitäts-Nachrichten.
— Der Professor der Philosophie an der Krakauer Universität Lutoslawski, dem vom Unterricht-minister „mit Rücksicht aus den Gesundheitszustand" ein Urlaub erteilt wurde, erklärt jetzt in einem offenen Brief an einen seiner Hörer,! er gedenke von diesem unerbetenen Urlaub keinen Gebrauch zu machen, sondern er werde am 13. d. die Vorträge an der Universität ober außerhalb derselben wieder ausnehmen. Wenn das verleumderische Gutachten über seinen Gesundheitszustand, wie er vermutet, von Universitätsprofefsoren ausgegangen sei, schreibt Professor Lutos« lawskh so hätten diese unehrenhaft gehandelt, und sich als Werkzeuge einer |
politischen Partei, welche die freie nationale Philosophie von der Jagel- tonen Universität verdrängen wolle, benützen lasten
— Der Mathematiker Gehermerat Prof. Schloemilch in Dresden ist gestorben.
Gerichtssaat.
—®ie.ßen, 9. 5ebr. (Strafkammer.) Außer ^>€1, die Einziehung falscher Zweimarkstücke betreffenden Verhandlungen standen heute nur zwei, allerdings um- fangreick;ere Strafsachen auf der Sitzungsliste der Strafkammer. — Ludwig Schwalm, Heinrich Schwalm und Adam Gondolf, Bürschchen in jugendlichem Alter aus Friedberg, sind beschuldigt, in der Nacht vom 14. auf den 15. Oktober v. I. den Karl Hegar in Friedberg und den Rudolf Hill auf Hof-Hasselheck daselbst vorsätzlich mittels gefährlicher Werkzeuge mißhandelt und an der Gesundheit beschädigt zu haben, indem sie mit Stöcken auf die Genannten schlugen, Ludwig Schwalm den Hegar auch durch Messerstiche erheblich verletzte. Tie Angeklagten gestehen in der Hauptverhandlung zwar zu, in eine Rauferei mit den Verletzten verwickelt gewesen zu sein, sich auch thätlich an ihr beteiligt zu haben, Ludwig Schwalm leugnet auch die Benutzung eines Messers keineswegs ab, sie machen aber als Strafausschließungsgrund geltend, daß sie sich bcii Verletzten, als den Angreifern, gegenüber in berechtigter Notwehr befunden hätten. Tas Gericht erkennt alle Angeklagten der Körperverletzung aus §§ 223, 223 a St.-G.-B. dem Karl Hegar gegenüber begangen, schuldig, während es sie bezüglich der ihnen dem Hill gegenüber zur Last gelegten thätlichen Mißhandlungen freispricht, und zwar mangels ausreichenden Beweises. Demgemäß wird Ludwig Schwalm in eine Gefängnisstrafe von einem Jahr, wovon zwei Monate durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt angerechnet werden, die beiden anderen Angeklagten in eine Geldstrafe von je 60 Mark verurteilt, die im Nichtbeitreibungsfalle mit zwölf Tagen Gefängnis zu verbüßen sind. Als strafmildernd wird in Betracht gezogen, daß die Verletzten allem Anschein nach sich dem Angeklagten gegenüber herausfordernd und keineswegs einwandfrei benommen haben. Ludwig Schwalm erkennt die sofortige Rechtskraft des gefällten Urteils alsbald an. — Otto, Heinrich Len und Otto Bach von Effolderbach waren durch Urteil des Schöffengerichts Ortenberg in geringe Gefängnisstrafen verurteilt worden, weil sie den August Salmann in Selters vorsätzlich gemeinschaftlich körperlich verletzt hatten. Die Staatsanwaltschaft, sowie die drei Angeklagten hatten gegen das erstinstanzliche Erkenntnis das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Das Gericht kommt zu der Ueberzeugung, daß die Angeklagten der ihnen zur Last gelegten Delikte schuldig sind, verwirft ihre Berufung und beläßt es bei den vom Schöffengerichte ausgesprochenen Strafen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Freisprechung des Angeklagten Bach wurde nicht stattgegeben.
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DaS nachstehende, im laufenden Winter gefällte Bau- und Nutzholz soll auf dem Wege der Submiflion verkauft werden und sind Gebote in verschfostenen und portofreien Schreiben mit der Aufschrift .Holz-Submission" bis spätestens den Ä8. Februar d. J. bei der unterzeichneten Großh. Bürgermeisterei Lich einzureichen. Später eingereichte Gebote bleiben unberücksichtigt.
Die E'öffnung der eingelaufenen Schreiben erfolgt am folgenden Tage, d. h. am 28. Februar 1901, vormittags lOVi Uhr, auf dem Bürgermersterei-Büreau in Lich in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter.
Die Gebote sind getrennt nach Waldeigentümer, Holzart und Sortiment pro Raummeter und Festmeter (ohne Rinde gemeffen) einzureicken und zwar ohne jeden Vorbehalt. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen, denen sich die Käufer stillschweigend zu unterwerfen haben, sind bei den betreffenden Waldeigentümern einzusehen oder gegen 70 Pfg. in Briefmarken bei uns zu beziehen. Sämtliches Holz ist ohne Rinde gemeffen.
Das Holz wird auf Wunsch im Walde vorgezeigt nach vorheriger Anmeldung bei den unter Ord.-Nr. 1 bis 3 angeführten gleichnamigen Großherzoglichen Büraermeistereien.
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gereicht
2. s.
Zvakdeigenlümer
Gemeinde Lich a) Vorderwald b) Hinderwald o) Grobhäuserberg
Gemeinde Langsdorf Gemeinde Nonnenroth
Auf das unter Ord -Nr. 1 bezeichnete Gehölz kann getrennt für jeden Bezirk, a, b und o, einwerden, ebenso bleibt der Zuschlag resp. die Genehmigung für jeden der Bezirke Vorbehalten.
1208
Lich, den 7. Februar 1901.
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Gambach, den 6. Februar 1901.
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