Ausgabe 
9.5.1901 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

nale

Nr. 108 Erstes Blatt

Donnerstag 9. Mai 1901

ueeirte so Vfg.

6M

151. Jahrgang

JBr Hl. Uolttkundr" vier«

t -Aheatlich betykflt.

Stimmgewinn mit dem AufgcbeneinesgutenTeils gerade der inner st en Eigenart Wüllners er­kauft worden. Ich kann es nicht leugnen: Was Wüllner am Tonnerstag bot, das entbehrte starkderpersön- lichen Note, die Wüllner heißt, das kann jeder einigermaßen über dem Mittelmäßigen stehende Sänger auch. Ter Stimmgewinn gegen früher bedeutet keinen Ge­winn an Modulationsfähigkeit, er bleibt ein relativ früher wenig vermißter Gewinn für einzelne Accente, es fehlt ihm die beruhigende Gewißheit, aus dem Vollen zu schöpfen. Was Wüllner an Ausgiebigkeit im Ton gewonnen hat, ist erkauft auf Kosten dessen, was früher gerade das bei Wüllner Wirksame war, ans Kosten der früher unüber? trefflichen Teutlichkeit der Aussprache, der sinngetreuen Deklamation, der packenden Ge­walt seines Vortrags von früher. Darunter hat aber gelitten, und das ist entschieden das Bedauerlichste dabei, die wahrhafte Kunst, die große Wahrhaftigkeit, unter deren Bann man früher widerstandslos stand. Es ist ja

n*mug« fHr »en erscheinenden nm Ml wm ie Uhr *#*He*<e* spLiesten»

§ 2. In jeder Gemeinde bestimmt der Gemeinderat all« jährlich eine oder, wenn erforderlich, mehrere Kommissionen von je drei Mitgliedern, welche sich davon zu überzeugen haben, daß die in § 1 angeordneten Maßregeln befolgt werden. Finden dieselben, daß bei einzelnen Besitzern dies nicht oder nicht in genügender Weise der Fall ist, so kann auf deren Antrag die Ortspolizeibehörde das Sammeln der Maikäfer auch gegen den Willen der Verfügungsberechtigten auf deren Kosten vornehmen lasten.

Bezüglich sämtlicher Waldungen fällt die vorstehende einer Kommission überwiesene Aufgabe der Staatsforstver­waltung zu.

§ 3. Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 getroffenen Anordnungen werden auf Grund des Art. 78 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung rc. betr., mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft.

§ 4. Vorstehendes Reglement tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.

Gießen, den 11. April 1894.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Gagern.

Lefcheint täglich mit flfcMetw M Montag«.

Mr Otchimr

MHUr werden dem Sn.

überlegen ist. Aber wer weiß, was die Zukunft bringen wird? Freilich möchte ich meinen, daß Wüllner bester thun wird, seinen alten gewachsenen Bahnen zu folgen, als sich bei dem Mangel natürlicher Frische auf künstlichen Ersatz zu verlassen. Kunst vermag freilich auch beim Ge fange sehr viel, aber auch sie 'bedarf vor allem jung fraulichen Bodens, frischen bildungsfähigen Stimm Materials; Wüllners Stimme klang am Donnerstag manchmal recht müde und alt. Es würde mich sehr freuen zu erfahren, daß etwa momentane Indisposition hieran schuld war. Dr. Spohr.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen in Werkstätten mit Motorbetrieb.

Unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 26. März 1901 (Gießener Anzeiger vom 29. März 1901 Nr. 75) fordern wir hiermit diejenigen Besitzer von Werkstätten mit Motorbetrieb, die noch mit Erstattung der vorgeschriebenen Anzeige im Rückstand sind, auf, dieser ihrer Verpflichtung um so gewisser bis spätestens 20. d. Mts. nachzukommen, als sie sonst Bestrafung zu gewärtigen haben.

Gießen, den 6. Mai 1901.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereiniguug in der Gemarkung Daubringen.

In der Zeit vom 8. Mai I. IS. bis einschließlich 21. Mai I. Js. liegen auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Daubringen folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen:

1. das Projekt über die Herstellung einer Drainage unterhalb des HangelsteinS;

2. die Beschlüße der VollzugSkommisfion hierüber.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Aus­schlußes innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Daubringen schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 3. Mai 1901.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommißär: Sandmann.

Bezugspreis tnertdlifr«. Mk. 2.20, monatl. 76 Vtß. mit Bringerlohn; durch w Abholeftellen viertelMtt. Mk. 1.90, monatl. 65 M.

Bei Postbezug vierteljlchVi. Mk. 2.00 ohne Bestell*»

Oe «nHiflen Benntttlo*«». fMee bei Kn- und HhHmiM nehmen tl nötigen für Mw

lüngtttrkuckch, gesucht.

- Rafsaurr -of, ^E'ttEirliug lucht [0/(71

Naher, TiünbtWchr.4.

MV** MW ZW

^Verg.svf.ge!.

.ehrling gesucht 959 Gebrüder Haer, Ranufotturto. u.ömenkvMm, str» junges «Ldchm <M. J Sieueuveg 88. [?m

UridemachenerlnA

NZN

igijtnatdtttaBejJ.----

Deutscher Reichstag.

Berlin, 7. Mai

Ter Präsident teilt mit, daß der Abg. Möller sein Mandat niedergelegt habe.

Abg. Herold (Ztr.) interpelliert bezüglich der Vor Musterung der Remonten und wünscht, daß die­selben nicht während der Saat- und Erntezeiten anberaumt werden.

Kriegsminister v. G o ß l e r erklärt, die Festsetzung der Ter­mine zur Vormusterung unterliege den Provinzialbehörden. Früher wurden große Pferdemassen auf einmal zusammen gebracht, was für die Musterungen nicht förderlich war. Seitdem sind unter Zustimmung des Reichstages Dor Musterungskommissionen ernannt worden, die jegliche Be­lästigung der Bevölkerung vermeiden sollen. Tie Militär­behörden setzen also die Vormusterungen nicht einseitig an. Tie gegenwärtig noch vorhandenen Unzuträglichkeiten hängen mit dem Uebergangsstadium zusammen.

Ein Antrag Gröber (Ztr.) auf Besprechung der Inter­pellation wird angenommen.

Abg. Tepken (nl.) führt aus, erfreulich sei, daß die Vormusterungen statt alle 5 Jahre jetzt alljährlich stattfinden.

Abg. v. Levetzow (kons.) meint, die Musterungen im Hochsommer seien für den Landwirt sehr unbequem. Viel­leicht genüge eine Musterung alle zwei Jahre.

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Levetzow und Rösicke-Kaiserslautern (wild), der die vorgebrachten Klagen unterstützt und an Beispielen erläutert, betont

Kriegsminister v. Goßler, die einzelnen Beschwerden müßten bei den zuständigen Stellen, den Landräten und Oberpräsidien angebracht werden.

An der weiteren Tebatte beteiligen sich Abg. Spahn (Ztr.), Kriegsminister v. Goßler und Abg. Gröber (Ztr.). Letzterer meint, der Reichstag müsse von deut verantwort­lichen Reichskanzler Abhilfe der Mißstände fordern können.

Kriegsminister v. Goßler entgegnet, er sei gern bereit, die Mißstände in einzelnen Fälle abzustellen, wenn sie ihm bezeichnet würden. Verantwortlich seien die Einzelstaaten. Tie Militärverwaltung habe das wärmste Interesse für die landwirtschaftliche Bevölkerung, von deren Wohlbefinden die Kriegstüchtigkeit der Armee wesentlich abhänge.

Es folgen Bemerkungen der Abgg. Rösicke-Kaiscrslau- tern, Herold und Graf v. Roon, der eine allgemeine Festsetzung des kürzesten Spielraumes für die Musterungs­zeiten wünscht.

' Damit schließt die Besprechung.

Es folgt die Interpellation Albrecht, welche lautet: Ist dem Reichskanzler bekannt, daß die für die Errichtung und den Betrieb chemischer Fabriken geltenden Vorschriften gegenüber derChemischenFabrikGriesheim außer acht gelassen worden sino, und was gedenkt der Reichskanzler zu thun, um eine derartige Ungesetzlichkeit in Zukunft zu verhindern.

In der Begründung führt Abg. Hoch (Soz.) aus: 24 Personen seien bei dem Unglück in Griesheim umgekommen.

10. H

lälde r ein SeMtioDi.

: Mite".

Eintritt frei, Curüx. ^S^elwerden^, u« Mo ' b0« 8 Uhr on;

nzert,

peter Herr.

5>r. Ludwig Wüllner.

Hi» Versuch

Schluß.

Um es kurz auszudrücken, dürfte man vielleicht sagen, daß Wüllner es zu vollendeter Meisterschaft gebracht hatte in der Knnst, den Text der Lieder mrt musika­lischer Sicherheit und Präzision zur Klavier­begleitung zu rezitieren, nicht aber eigentlich zu singen! In dieser Eigenart bestand seine Stärke, auf ihr beruhte die große Wirkung, deren er stets sicher sein durfte. Er sprach rhythmischund melodisch, vom Komponisten geführt.

Ich darf hier einen Punkt berühren, in welchem, wie mir scheinen will, der Künstler sich in einem großen Irr­tum befindet, mindestens in der Hinsicht, daß er sich davon eine ganz andere Wirkung verspricht, als er in Wirklichkeit erzielt. Tas sind seine Gesten, durch die er doch vermutlich seinen Vortrag zu unterstützen trachtet. Auch hier will ich nicht in Einzelheiten mit ihm rechten, wiewohl mir oft scheinen will, daß er nicht über den ganzen Reichtum an Mimik verfügt, der nötig wäre, um den vielfältigen Stimm­ungen der von ihm gebrachten Lieder genug zu thun: so scheint er mir ganz besonders der Schwermut, dem Ernst und hie und da der Satire und einem gewissen Sarkasmus geneigt zu sein, wohingegen es ihm an natürlicher Frische und Heiterkeit des Gemüts Gbricht, und auch der echte Humor keine Note in seinem Ausdrucksvermögen besitzt. Doch darüber zu diskutieren, paßt wenig in den Rahmen dieses Versuchs: in dieser Beziehung handelt es sich viel­mehr hier nur darum, wie weit zum Vortrag im Konzert- (aal Gesten und dergleichen überhaupt angebracht er- cheinen. Und in dieser Hinsicht thut Wüllner viel zu viel es Guten; der Kontrast zwischen der Konzerttoilette thut dann das übrige, d. h. das Ganze ist von widerspruchs­voller Wirkung, weniger wäre mehr. Man darf wohl sagen, daß der Konzertsänger bei einem ernsten Liede nicht lachen und bei einem humoristischen kein bärbeißiges Gesicht machen mag, er muß eben im Gesichtsausdruck der Grund stimmuug des Liedes gerecht zu werden suchen, aber alles was darüber hinausgeht, ist vom Uebel. Alles Nötige zur rechten Charakterisierung muß der Vortrag im übrigen

leider ein viel geübtes Mittel, den Ton tragfähiger, größer erscheinen zu lassen, indem man die Konsonanten sehr stark zurücktreten läßt, und den Charakter der Vokale verschleiert, aber es hat mir bei Wüllner den Genuß des Abends im höchsten Grade gestört. Ter stimmliche Gewinn ist viel zu teuer .erkauft. Ganz /besonders muffte dies bei Schubert auffallen; es giebt ja unzählige Lieder von Schubert, die man mit guter durchdachter Vortragsweise auch ohne besondere spezifisch gesangliche Kunst trefflich zu Gehör bringen kann. Zwischen beiden Vortrags­weisen aber in derMitte stehen bleiben, taugt " absolut nichts. Lieder wieAn die Musik" ver­langen zudem eine stimmliche Hingebung, eine Größe und Tragfähigkeit des Tons bei innigstem Schmelz, daß die große Wirkung, der dieses Lied sonst gewiß ist, gänzlich, ausbleibcn mußlc. Recht betrachtet, war Wolf am besten für die derzeitige Wüllnersche Kunst; er giebt schon in der >tomposition sehr viel Vortragsmäßiges und die gewählten Lieder verlangten stimmlich nur ein gutes Mittelmaß an stimmlicher Kraft. Sehr gut gelang Schu­mann, Blondels Lied; hier vereinigte sich zu einem guten Teil die echte frühere Wüllnersche Kunst mit der ge­wonnenen stimmlichen Entwickelung von heute. Leider war Brahms nicht auf dem Programm vertreten, Schu­manns beide Grenadiere aber brachte uns Wüllner am

Schluß nicht in der echten, wohl angebrachten Ekstase, son­dern in übertriebenen schroff forcierten Accenten.

Alles in allem genommen glaube ich, daß der frühere Wüllner echter war, und ein eigenartiger großer Künstler, während der heutige Wüllner zu einem guten Teile aufgeaeben hat, worin er unerreicht war, ohne doch erreicht zu haben, worin ihm mancher andere bedeutend

Unftre^-j- Kai

KM

ÄS

, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen se

äs

bringen, der Modulationsfähigkeit des Organs ersteht hier die Hauptaufgabe, unterstützt von der Komposition unserer großen Meister.

Im Vorstehenden habe ich versucht, einigermaßen die Züge zusammenzustellen, die meines Erachtens für Wüll- ner's Eigenart wesentlich sind. Nun scheint aber der so oft gemachte Einwand, daß er keine Stimme habe, ihn nicht haben ruhen lassen, und der Tonnerstag abend ha^, bewiesen, daß Hebung auch in dieser Hinsicht sehr vieles zu ersetzen vermag: besonders in der letzten Abteilung ent­wickelte Wüllner sehr viel Kraft, ja sogar zum Teil über das Maß des Erlaubten. Tem Kenner mußte aber von altem Anfang an auffallen, daß hier nicht eine ge­wachsene ursprüngliche Stimmgewalt schaltete, sondern ein recht künstliches Gewächs, ja es wollte mir scheinen, daß in mancher Hinsicht die Stimme den Charakter des Forcierten annahm, und die sie im Piano vielfach der Wirkung beraubte, die ihr früher zu eigen war. Man hatte dabei des öfteren den Eindruck, daß er an der Grenze des ihm überhaupt Möglichen angelangt sei, während, er so gern noch gewachsen wäre. Auch hie und da unterlaufene geringe Tondifferenzen glaube ich dem­selben Moment zuschreiben zu müssen. Ein leichtes Flackern, besonders im Piano gehört auch hierher. Tabei ist der

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger v

lleinIilbkS Mmäbien (cfort l (iriudjt. BahnboIftraße37,M. Verkäuferin ges. Ein hochfeines Kaffer'ßpqiat -fdrtff fuit per sofort oder 3uli a. c. eine Mlige, ge> Me und braniehinbifit Stt- aferik», die sich durch la ßtuy ie über ifte Ww, -M M'Mtz yiUtttn, aul efyn tarn. kMvMi^e bf vrM. Gtst. Angebote mit Sr> Machrüchen und Photograph» mter Nr. 8410 an bie ßtfebilion (iises Blatte« erbeten.

"oi8Oi| LausmMert

äjbS

151 BabnbosÜraß-

Arbeiterin sucht

Amllicher Heil.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Auf­schlags von Fünf vom Hundert pro Monat April 1901 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen: Hafer Mk. 17,10, Heu Mk. 8,90, Stroh Mk. 6,80.

Gießen, den 7. Mai 1901.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. ,

___________v. Bechtold.___________________

Gießen, den 4. Mai 1901. Betr.: Die Vertilgung der Maikäfer.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grohh. Bürgermeistereien deS KreiseS.

Indem wir Sie wiederholt auf das nachstehend ab« gedruckte Reglement vom 11. April 4894 aufmerksam machen, beauftragen wir Sie, im Falle in Ihrer Gemarkung oder einem Teile derselben ein Hauptmaikäferflug dieses Jahr ein tritt, sofort die in H 1 des Reglements vorgeschriebenen Anord- nnngen zu treffen und nuS dies alSbald auzuzeigen.

Weiter wollen Sie bis zum 1. Juli l. IS. berichten, wie hoch sich die für rubr. Betreff verausgabten Kosten be­laufen, und wie groß ungefähr die Menge der vertilgten Mai­käfer ist; letztere Menge ist in Litern anzugeben.

v. Bechtold.

Polizei-Verordnung,

betreffend die Berttlguug der Maikäfer.

Unter Zustimmung des KreiSauSschuffeS und mit Ge nehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 6. März zu Nr. M. I. 5910 wird in Gemäßheit des Art. 78 des Ges. vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betr., für den Kreis Gießen verordnet, was folgt:

§ 1. Jeder Besitzer eines Grundstückes ist gehalten, innerhalb eines von der Ortspolizeibehörde zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden, geeigneten Zeitraums sämtliche auf dem Grundstück befindlichen Bäume und Ge- büsche täglich morgens bis spätestens 8 Uhr durchschütteln, bezw. durchsuchen und die gesammelten Maikäfer auf geeig nete Weife vernichten zu lassen. Von den Waldungen unter liegen dieser Bestimmung nur die mit Laubholz bestockten BestandSränder längs der Felder, Wiesen, Kulturflächeu, Blößen, Schneisen und Wege.