Ausgabe 
9.3.1901 Zweites Blatt
 
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Aufsicht unter ft HL Zu diesem Zwecke ist die Monarchie in RevisionSbezirke eingetellt. Die Revisoren haben alljährlich an den Minister über Die Ergebnisse der Revision Bericht zu erstatten.

Geestemünde, 7. März. Das erste Schulschiff des deutschen Schulschiffvereins ist heute nachmittag auf der Werft von Tecklenborg vom Stapel gelaust». Herzvu Adolf Friedrich von Mecklenburg Schwerin taufte das Sch ff »Großherzogin Elisabeth" (zu ergänzen: von Oldenburg. D. Red.) Prinz Heinrich hielt folgende Ansprache:

Mit Gmehmtgung der hohmFestoersammlung möchte ich in drei Worten besten gedenken, der unser Herz tief bewegt. Ick bin in de» glücklichen Lage, sagen zu könnm, daß eS Seiner Majestät den Verhältnissen nach gut geht. (Lebhaftes Bravo!) Eine Schonung von acht bis vierzehn Tagen wird nötig sein, um Seine Majestät wied-rherzusteUen. Ich möchte dem noch arcknüpfen, daß ich glaube mit Bestimmtheit sagen zu können, aus Grund mein-' Kenntnis des CbarakterS und des hohen Sinnes Seiner Majestät des Kaisers, Seine Majestät wird angrfichiS der treuen Bremer nicht iw mindesten auf den Staat Bremen auch nur ein Gränchen fallen last.n, was wider ihn sprechen würde. (Lautes Bravo.)

München,7. März. Der Prinzregent hat aus Anlaß seines 80. Geburtstages 307 Personen die gegen sie aus gesprochenen Strafen erlassen, gemindert oder ge mildert und 115 Personen den Rest der Strafe erlassen, so daß sie am 10. März in Freiheit gesetzt werden. Unter diesen befinden sich fünf, die seinerzelt wegen Mordes zum Tode verurteilt, aber zu lebenslänglichem Zuchthaus begna digt wurden und sich seitdem musterhaft betragen haben. Außerdem ist zum April die Begnadigung einer Anzahl von Verurteilten zu erwarten, deren Begnadigungsgesuche nicht mehr rechtzeitig geprüft werden konnten. Ferner hat der Prinzregent 47 militärisch abgeurteilten Personen die Strafe ganz erlassen oder gemilvert. Den Militärpersonen wurden alle bis zum 11. März verhängten und noch nicht vollstreckten Disziplinarstrafen erlassen. Aus Anlaß des Geburtsfestes haben beide Gemeindekollegien beschlossen, auf der Terrasse vor dem neuen Nationalmuseum dem Prinzregenten ein Denkmal zu errichten und den Grundstein hierzu am 12. März zu legen.

Preußisches Abgeordnetenhaus.

Wetterberatung des KultusetatS. Beim Titel »Höhere Lehranstalten" legt Minister Dr. Studt dar, von welchen Gesichts- punkten die Regierung sich bei der Ausführung des Rooembereriasies leiten ließ. Die drei höheren Lehranstalten sind als gleiche wertig anerkannt und geben die Berechtigung zum Studium im allgemeinen. Neben allgemeiner Bildung wird, wie bisher, für gewisse Zweige eine Spezialbildung verlangt werden. Aut den Gymnasien soll di« humanistische Bildung den Mittelpunkt des Unterrichts bilden, auf den Realschulen Mathematik und Naturwiffenschaften. Während die Abgeordneten sich erhebtn, hält der Präsident folgende Ansprache: Der Ministerpräsident hat mir die Mitteilung zugehen laffen, daß Se. Majestät gestern abend in Bremen auf der Fahrt nach dem Bahnhof verletzt worden sind. Se. Majestät der Kaiser und König find am Gesicht verletzt worden durch ein eisernes Instrument, das von einem anscheinend unreifen Buben geworfen ist. Se- Majestät haben, wenn auch nicht erhebliche Verletzungen, so doch eine solche Ve'- letzung erlitten, daß Alleihöchstdieselben einige Tage werden zu Beti liegen müssen und daß die Wunde genäht werden muß. Ich weiß daß Sie Alle mit mir über diese fluchwürdige That denselben Abscheu empfinden wie ich. Ich bitte Sie, dem dadurch Ausdruck zu geben, daß Sie mit mir einsttmmen in den Ruf: Seine Majestät der Kaiser, Unser «llergnädigster König und Herr, Er lebe hoch!" Die Abgeord neten stimmen drei Mal in den Ruf ein. Hierauf wird die Sitzung auf eine halbe Stunde unterbrochen. Nach der W ederaufnahme be­grüßt Beumer die obige Erklärung des Ministers und wünscht Gleich: stellung der drei höheren Lehranstalten auch bezüalich des ein jäh rigen Dienstes. Dr. Kropatschek warnt davor, die Anforderungen für das philosophische Studium herabzusetzen, und wünscht, da die Resorm, wie sie sich aus der letztjährigen Schu konferenz ergeben, nicht zweckentsprechend sei, eine neue Konferenz. Ministerialdirektor Althoff verteidigt den Standpunkt deS Ministers.

Ausland.

London, 7. März. Nach dem Handelsausweis für Fe­bruar ergab der Wert der Einfuhr eine Zunahme von 2069 631 Pfund Sterling, der Wert der Ausfuhr eine Abnahme von 2 182 396.

Amsterdam, 7. März. Am Vormittag wurden im könig lichen Schlöffe Abordnungen empfangen, die Geschenke überbrachten. Die in Moskau lebenden Holländer überreichten eine Mappe mit Photographien von Rußland, insbesondere von Moskau, sowie eine silberne, zur Darreichung von Salz und Brot bestimmte Schüssel. Die aus Südafrika Aus- gewiesenen Überreichten eine HuldigungSadreffe. Das Nationalgeschenk der Niederländer ist ein Diadem, zwei Arm spangen, ein Halsgeschmeide aus Diamanten und Saphieren, alles Amsterdamer Arbeit. Amsterdam überreichte als An­gebinde ein silbernes Tafelgerät, die Eisenbahngesellschaftev schenkten einen vollständigen, für die königliche Familie be­stimmten Eisenbahnzug. Zahlreiche Vereine aus dem ganzen Lande und der Kolonien, Heer, Marine und die Bürgergarde sandten ebenfalls Geschenke. Das Hochzeitsgeschenk des Prä­sidenten Krüger besteht in einem silbernen Tintenfaß, das dieGelderland" darstellt, die Krüger nach Europa brachte.

Paris, 7. März. (Senat) Die Verhandlung über den Antrag betr. Schaffung von Einfuhrgutscheinen für Mehl und Getreide wird fortgesetzt. Der Ackerbau­minister bekämpft den Antrag, der für den Staatsschutz ge- Ehrlich sei, und führt aus, es heiße Staatssozialismus treiben, wenn man Getreide den MindestoerkaufSpreiS sichern wollte. Es fei nicht richtig, die Zollrückvergütungen t al0 ®cifpiel anzuführen, denn Deutsch

®ctfrreibc ein, während Frankreich solches ausführe. Das für Gutscheine geopferte Geld würde hauptsächlich in die Taschen der Zwischenhändler und Spekulanten fließen.

Schwurgericht.

K. Gießen, 7. März.

Scl)luß in der Strafsache gegen Leschhorn, Walther und Hahn wegen Körperverletzungmittötlichem Erfolg.

Staatsanwalt Koch bedauert zunächst, daß ein der- artiger Fall vorgekommen sei durch Verschulden der Orts­polizei, die damals in keiner Weise ihre Pflicht gethan hätte. Nur dadurch wäre es möglich gewesen.

daß halbwüchsige Burschen unter Führung eines verrohten Erwachsenen derartige brutale Streiche hätten ausführen tonnen. Insbesondere kennzeichnet er das Verhalten des Leschhorn nach dem Tode des Ntohr als einen Akt brutalster Rohheit er hatte den im Tode Röchelnden ins Gesicht uriniert. Er ruft den Geschworenen ins Gedächtnis, daß sie hier seien, um Sühne zu schaffen für das zum Himmel schreiende Verbrechen. Seiner Ansicht nadj sei der ganze Vorfall vom Brettschneiderschen Hause bis zum Gutshos eine fortgesetzte Schlägerei. Aus diesem Grunde, und da bid medizinischen Sachverständigen feine Frage, ob es medizinisch zweifellos sei, daß der an sich gesunde Mohr auf dem Weg von Brettschneiders bis zu der Stelle, wo er gestorben sei, Verletzungen erhalten habe, die den Tod herbeigeführt hätten, einstimmig bejaht hätten, bitte er die Fragen be­züglich des Raufhandels aus § 227 Str.-G.-B. zu bejahen, die Frage bezüglich der Folgen desselben aber bei Hahn zu verneinen.

Rechtsanwalt Mendelsohn betont zunächst, daß es nicht richtig sei, bei derartig verwickelter Sachlage an die Spitze der Ausführung einen Appell an das Gefühl der Entrüstung ob der Rohheit der Handlung zu stellen, wie es der Staatsanwalt gethan habe. Gerade hier sei es Pflicht der Geschworenen, ruhig und sachlich die Beweise zu prüfen und auf Grund dieser Prüfung ihr Urteil abzugeben. Er bestreitet die Behauptungen des Staatsanwalts, daß alles zweiffellos feststehe. Sein Klient habe zwar an der Schlägerei teilgenommen, daß er aber ein gefährliches Werkzeug benutzt habe, fei nicht erwiesen. Er müsse bestreiten, daß es sich um eine einheitliche Schlägerei handle. Es müßten die ein­zelnen Handlungen getrennt werden. Er bittet, alle Haupt­ragen zu verneinen bis auf die Frage, die sich auf (b;e gemeinschaftliche Begehung des Vorfalls beim Mörschelschen Hause beziehe, ebenso mildernde Umstände zuzubilligen. Rechtsanwalt En gisch, Verteidiger des Hahn, führt aus, ein Klient fei an der ganzen Sache überhaupt nicht be­teiligt gewesen, er sei nur durch die Aussagen der Zeugen Glockengießer und Ruppel, die sich selbst hätten reinwaschen wollen, in die Angelegenheit verwickelt worden. Lina Groß und Wilhelm Hahn hätten unter ihrem Eid nur Entlastendes ür seinen Klienten ausgesagt, auch sei demselben von allen Zeugen das beste Leumundszeugnis ausgestellt wor­den. Er beantragt, da für feinen Klienten Belastendes nicht erwiesen sei, die Schulbfragen bezüglich desselben zu ver­neinen, da er für den unglückseligen Zufall, in bie Ange­legenheit verwickelt worden zu sein, durch feine hunderttägige Untersuchungshaft eine hinlängliche Strafe erhalten habe. Rechtsanwalt Katz, Verteidiger des Leschhorn, bittet, mit kühlem Verstand ohne Leidenschaft an die Beurteilung der Sache heranzutreten. Alsdann versucht er, die Geschworenen zu überzeugen, daß sich sein Klient bezüglich des Mohr nachgewießenermaßen in den drei ersten Fällen einer Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeugs nicht chuldig gemacht habe, daß bezüglich der nachgewiesenen ein- achen Körperverletzungen bezüglich des Schurka kein Straf­antrag vorliege, und beantragt, da bezüglich des vierten Falles Mohr nicht erwiesen sei, wer diesen Schlag geführt habe, Walther oder Löschhorn, alle Schuldfragen bezüglich eines Klienten zu verneinen, eventuell wenigstens nur die Hauptfrage 37a bezüglich der Beteiligung desselben an dem Raushandel zu bejahen.

Der Staatsanwalt bittet die Geschworenen, seinen Anträgen zu entsprechen. Die Verteidiger begründen noch­mals ihre Ansichten und Anträge, wobei die Rechtsanwälte Mendelsohn und Katz die besonders gegen sie erhobenen Angriffe der Staatsanwaltschaft zurückweisen und darzuthun uchen, daß sie sich alle Mühe gegeben hätten, Klarheit in liefe verworrene Sache zu schaffen. Nach der dreiviertel- tünbigen Rechtsbelehrung ber Geschworenen zogen sich biefe zur Beratung zurück. Nach ungefähr einer halben Stuckde verkünbete ber Obmann, Hofbuchhänbler Fr eesvon Gießen, ben Wahrspruch ber Geschworenen bahin, daß bie Frag cm 117 verneint worben finb, weshalb bie Fragen 1835 auszufallen hätten. Die Schulbfragen 36 unb 37 bezüglich ber Beteiligung bes Walther unb bes Löschhorn an einer Schlägerei ober einem von mehreren gemachten Angriff, woburch ber Tob bes Jakob Mohr verursacht toorbem fei, werben bejaht, bie gleiche Frage 38 bezüglich bes Hahn verneint. Ebenso werben bie Nebenfragen, ob einem An­geklagten eine von mehreren Verletzungen bes Jakob Mohr zur Last falle, welche nicht einzeln, fonbern nur burch ihr Zusammenwirken ben Tod bes Jakob Mohr verursacht haben, bezüglich ber Angeklagten Walther unb Löschhorn bejaht, auch bie Frage ber erforberlichen Einsicht bezüglich Walthers bejaht, biesem aber auch andererseits milbernbe Umftänbe zugebilligt, bie bem Löschhorn versagt werben. Die Schulb- tage 39 bezüglich ber Körperverletzung bes Arno Hof­mann seitens bes Walther wirb bejaht, ebenso bie Neben- rage, ob er bie erforberliche Einsicht gehabt habe.

Darauf beantragt ber Staatsanwalt bezüglich des Hahn Freisprechung, bezüglich bes Löschhom 4 Jahre Zucht­haus unb Aberkennung ber bürgerlichen Ehrenrechte auf bie Dauer von fünf Jahren, bezüglich bes Walther für ben Fall Mohr 2 Jahre, für ben Fall Hofmann 4 Monate, bezw. eine Gesamtstrafe von 2 Jahren 2 Monaten Gefängnis, bie Anrechnung ber Untersuchungshaft stellt er ins Ermessem bes Gerichts. Rechtsanwalt Menbelsohn hält bieStrafe für zu hoch unb bittet um Aufrechnung ber Untersuchungs­haft unb um Entlassung bes Walther aus ber Haft, da Flucht­verbacht nicht mehr vorliege. Rechtsanwalt En gisch stellt keinen Antrag, ebenso nicht Rechtsanwalt Katz, ber nur bie Untersuchungshaft anzurechnen bittet. Dem Antrag auf Haftentlassung bes Walther wiberspricht ber Staatsanwalt, worauf sich ber Gerichtshof zurückzieht. Nach etwa viertel- stünbiger geheimer Beratung verkünbet ber Präsident fol­gendes Urteil: 1) Hahn wird freigesprochen, 2) Walther erhalt wegen Vergehens bezw. Verbrechens ber Körperverletzung unb des Raufhanbels 1 Iahr 4 Mo­nate unb 4 Tage Gefängnis, worauf 4 Monate unb 4 Tage von ber erlittenen Untersuchungshaft aufgerechnet werben: 3) Löschhom 2 Jahre Zuchthaus, auf welche 3 Monate Untersuchungshaft aufgerechnet werben, auch werben ihm auf 5 Jahre bie bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt. Die Kosten tragen Walther unb Löschhom je zu vier Zehntel: zwei Zehntel fallen der Staatskasse rur Last. Der Antrag auf Haftentlassung des Walther wird wegen Fluchtverdacht abgelehnt.

K. Gießen, 8. März.

Um 9 Uhr morgens kommt bie vierte Anklage zur Ver- t>anbhinQ Ten Vorsitz führt Landgerichtsral Dr. Schäfer,

als Beisitzer fungieren die Landgerichtsräte Seeger unfr Dornseiff, Vertreter ber Staatsanwaltschaft Gerichtsassessor Dr. Maurer, Verteibiger Rechtsanwalt Rosenberg. Tie Anklage richtet sich gegen ben Maurer Karl Habicht wegen versuchter Notzucht. Er ist 28 Jahre alt und lebig, wohnhaft in Engelrob. Der Angeklagte ist wegen Sittlichkeitsverbrechens mit 1 Jahr 3Monaten Gefängnis schon vorbestraft. Es werben zwei Haupt­fragen wegen Notzuchtsversuchs unb Hausfrie- bensbruchs,im Falle ber Bejahung ber ersten Frage noch eine Nebenfrage auf milbernbe Umftänbe unb eine auf Be- leibigung aus § 185 St.-G.-B. festgelegt, nachbem ber Vor- sitzenbe aus ben Akten konstatiert hatte, baß seitens des Vaters ber Wißmann Strafantrag wegen Hausfriebensbruch gestellt worben ist. Der Staatsanwalt sucht in längerer Ausführung barzulegen, baß Notzuchtsversuch unb Haus­friebensbruch vorliege unb bittet beshalb, bie beiben Haupt­fragen zu bejahen, bie Nebenfrage auf milbernbe Umstände zu verneinen, alsbann falle bie Hilfsfrage wegen thät- licher Beleibigung weg. Rechtsanwalt Rosenberg führt aus, baß feiner Ansicht nach ber Thatbestanb bes Notzucht- Versuchs unb bes Hausfriebensbmchs nicht vorliege, er bittet beshalb bie Geschworenen, bie beiden Hauptfragen zu verneinen unb bie Hilfsfrage zu bejahen, eventuell bittet er, im Falle ber Bejahung ber .Hauptfragen bie Neben frage bann auch zu bejahen. Nach. Replik unb Duplik bes Staats­anwalts unb bes Verteibigers tritt ber Vorsitzenbe in die Rechtsbelehrung ein. Alsdann ziehen sich bie Geschworenen zur Beratung zurück. Bei Schluß ber Rebaktion bauert Die Sitzung fort.

Aus Stadt und Land.

Gießen, 8. März 1901.

* Am Großh. Gymnasium fand die mündliche Reife­prüfung statt, bei welcher der Direktor zum RegierungS- oertreier ernannt war. Sämtliche 15 Prüflinge konnten für bestanden erklärt, und 8 davon der mündlichen Prüfung von vornherein enthoben werden.

* Kammer Eingänge. Abg. Sor eil und Genoffen be­antragen : JuKapiiel60, Entschädigung^r getötetes und gefallenes Vieh in Seuchefällen, statt 32500 35000 Mk. zu bewilligen. Abg. Dr. Frenay und Ge» «offen stellen den sehr bemerkenswerten und hoffentlich zur Annahme gelangenden Antrag, die Kammer wolle die Regie­rung ersuchen, bei dec Aufstellung des nächstjährigen Budgets die Anstellung von nicht akademisch technisch gebildeten, womöglich dem Arbeiter stände entnommenen Hilfs­kräften der Gewerbeinspektion ins Auge zu faffen".

* Schiedsgericht für Arbeiter-Berficherurrg. Die gestrige Sitzung des Schiedsgerichts leitete Kreis amtmann Hein richs. Beisitzer seitens der Arbeitgeber: Kaffenschrankfabrikaat Krogmann und Bäckermeister Löb er, der Arbeitnehmer: Brauer Holtberg und Buchdrucker Keßler. ES standen 7 Falle zur Verhandlung. In zwei Fällen wurden die, eine Rente beantragenden Arbeiter abgewicsen, in einem Falle dem Arbeiter die Rente erhöht; ebenso einem Arbeiter eine Rente ;ugesprochen, die die Steinbruchs-BerufSgenoffenschaft abge­lehnt hatte; in zwei Fällen wurden nochmals ärztliche Gut­achten eingefordert, und im siebenten Falle nochmals eine Lohnliste eingeholt, um zu einem Entscheide kommen zu können.

8. Kirchenksnzert. Wir wollen noch einmal auf bei gottesdienstlichen Charakter der Aufführung der Johannes- Passion aufmerksam machen. Die Passion selbst bietet [ja nur die Erzählung und Darstellung deS Leidens Jesu Christi, also gewiffermaßen eine musikalische Predigt. Während In Den Bach'fchen Passionen die subjektiven Empfindungen der Gemeinde durch den Chor und die Solisten in mannigfachster Weise zum Ausdruck kommen, so giebt hier die Gemeinde selbst die Antwort auf die ihr durch den Chor zuteil werdende Verkündigung. ES gehört dann aber auch zur Wirkung deS Ganzen, daß die Gemeinde in die Choräle, die sämtlich ihr wohlbekannte Melodieen haben, auch kräftig einstimmt. DaS gilt ganz besonders auch von dem Schlußchoral, in dem bie ganze Pasfionsfeicr ausklingt. ES wird darum dringend ge­beten, daß Niemand seinen Platz und die Kirche verläßt, ehe diese beiden Schlußverse zu Ende gesungen sind.

** Die Hauptversammlung desKatholischen Lehrervereins im Großherzogtum Hessen" wird, da Gau Algesheim aus verschiedenen Gründen nblehnt, im katholischen Vereinshause in Bingen tagen. Für die Mitglieder des Katholischen Lehrer- Vereins sollen in der Woche nach Ostern in Mainz Lehrer- exercitien abgehalten werden. Die Leitung derselben über­nimmt voraussichtlich der Abt Wilibrord von Maria Laach.

nn. Friedberg, 7. März. In der heutigen Sitzung ber Hanbelskamnier teilte ber Vorsitzenbe mit, baß bie Stabt Friebberg für eine hier zu schaffende ReichS- banknebenstelle im Höchstbetrage 500 Mark bewilligt habe. Beim ersten Punkt ber Tagesorbnung:Entwurf von Bestimmungen über bie Bilbung eines hessischen Han- belskammertages" wirb ber Entwurf ber Bingener Hanbelskamnier verlesen, ber betont, baß bie einzelnen Hanbelskammern sich ihre Selbstänbigkeit möglichst wahren sollen. Man schließt sich biesem ohne weiteres an. Zur Besprechung kommt weiter ber Fahrplan ber Hom- burg-FriebbergerBahn, wobei betont wirb, baß man bie Interessenten wenig berücksichtigt hat. Man be­schließt, bei ber Äsenbahnbirektion zu reklamieren, baß bei erste Zug morgens etwa um halb 8 Uhr hier ist. Ein An­trag von Schotten wünscht mancherlei Aenberungen im Post- unb Eisenbahnverkehr. Schäfer-Bübingen teilt mit, baß ähnliches von Bübingen aus beabsichtigt wirb. Der Vorsitzenbe weist barauf hin, baß entsprechenbe Reklama­tionen bei ben Behörben, soweit fie allgemeine Interesse« haben, beabsichtigt sind. Es wirb vom Sekretär ein ent» sprechenber Entwurf verlesen. Sobann teilt ber Vorsitzende mit, baß eine Liste sämtlicher Mitglieber unter Einteilung in Branchen angefertigt worben ist: es seien ungefähr 900 Interessenten, bereu Zahl bald auf 1000 steigen würbe. Dar­unter seien ungefähr 100 inbustrielle Betriebe, während bie übrigen Hanbelsfirmen seien. Es wirb auch eine Re­form der Kommunal- und Gewerbesteuer vei> langt. Sobann sprach man sich für Einführung von Staffeltarifen für Holz aus ben östlichen Pw-