die Arbeitslosigkeit auch keine so große Dimension amtimmt, so müssen doch schon überaus reichliche Gaben fließen, um auch nur der größten Not zu steuern. Durch reichliche Arbeitsgelegenheit wäre zugleich beiden Teilen geholfen, den Arbeitern wie der Stadl, deren Armenbudget ohnehin nicht klein ist. — Auch noch auf eine andere Fürsorge für die Arbeiter bei dem gegcnlvärtigen Notstände werden wir von geschätzter Seite aufmerksam gemacht. Der Arbeiter ist versichert gegen Krankheit, Invalidität und für das Alter, eine Versicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit tennt man bislang noch nicht. Daß eine solche gut angebracht wäre, manche Tbräne trocknen und viel Kummer ersticken könnte, wer wollte es im jetzigen Augenblick leugnen? Wenn auch schon viel soziale Arbeit bei uns gethan ist, wir sehen, es bleibt noch genug zu thun übrig. Wie ganz anders können gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit versicherte Arbeiter industrielle Niedergänge überwinden! Die niedrigen Beiträge zur Zeit der Hochkonjunktur würden niemandem zur Last fallen. Und wenn in schweren Zeiten der Staat noch eine Leistung müßte zuschießen, so wäre auch das noch aufzubringen und — der Sozialdemokratie wäre wieder ein Stein des Anstoßes aus dem Wege geräumt.
"ReligionsgeschichtlicheVorträge. In dem bekannten Luftkurort Davos wird Ende dieses Monats eine herrlich gelegene und vorzüglich eingerichtete deutsche Heilstätte für unbemittelte Lungenkranke zunächst mit 80 Betten eröffnet werden. Die Anstalt steht unter Leitung des deutschen Vizekonsuls. Hauptarzt ist der preußische Stabsarzt a. D- Dr. Br ecke; die Pflege ruht in den Händen von Schwestern aus der von Pastor v. Bodel- schwingh gegründeten westfälischen Tiakonissenanstalt Bethel bei Bielefeld. Leider fehlen noch die letzten Zehntausende zur Bestreitung der Inneneinrichtung. — Zur Förderung dieses gemeinnützigen Zweckes hat sich Professor Holtzmann entschlossen, im Laufe dieses Winters sechs religionsgeschichtlich,e Vorträge öffentlich zu halten, deren Reinertrag nach Davos fließen soll. Die Themata werden sein: Israel und die Propheten; das jüdische Gesetz; das Jahrhundert Jesu Christi; Jesus Christus; die Eroberung. der Welt durch die Kirche; das Evangelium und die Konfessionen. Die Vorträge werden im Konfirmandensaal der Johanneskirche abends von 8 bis 9 Uhr stattfinden und wahrscheinlich Freitag, 15. November ihren Anfang nehmen. Eine Liste wird nicht zirkulieren. Die Preise sind möglichst niedrig gestellt, um im Interesse der Sache eine Beteiligung recht vieler zu ermöglichen. Wegen alles Weiteren verweisen wir auf die demnächst in diesem Blatt erfolgenden Anzeigen.
wpl. Aus dem Dekanat Gießen. Dieser Tage wurde in der Johanneskirche hier die Synode des Dekanats Gießen abgehalten, zum ersten Mal unter dem Vorsitz des im vorigen Jahre neu erwählten Dekans, Pfarrers Strack von Leihgestern. Im Eröffnungsgottesdienst predigte Pfarrer Haacke von Steinbach über die Frage des Herrn: Hast du Mich lieb? (Joh. 21, 15—19.) Zu Beginn der Verhandlungen, die tm Konfirmaudensaal stattfanden, verlas Dekan Strack den Bescheid des Gr. Oberkonsistoriums auf die vorjährige Synode und der Dekanstellvertreter, Pfarrer Dr. Naumann, den sehr ausführlichen Rechenschaftsbericht des Dekanatsausschusses über das Jahr 1900. Dann erstatteten die beiden Synodalvertreter für innere Mission kurzen Bericht: Pfarrer Schwabe von Rödgen über den Stand der Landkrankenpflege und Pfarrer Weber von Lang-Göns über die ersten Schritte des von der vorjährigen Synode geschaffenen „Erziehungsbeirats", durch den die Synode der in § 70, Pos. 2 der Kirchenverfassung ihr auferlegten Pflicht der Fürsorge für die verwahrloste Jugend nachkommen will. Für den verstorbenen Bürgermeister Geißler von Lollar wurde dessen seitheriger Stellvertreter, Bürgermeister Krämer von Steinbach, zum ordentlichen und Bürgermeister Krailing von Heuchelheim zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses gewählt. Nachdem die Synode nach dem Voranschlag der Dekanatskasse für 1902—5 die Genehmigung erteilt, der Wahl des weltlichen Abgeordneten der Pfarrei Kirchberg jedoch wegen eines erheblichen Formfehlens die Genehmigung versagt hatte, trugen Pfarrer Schwabe das Referat und Fabrikant Schm all von hier das Korreferat vor über die Frage: Wie soll eine christliche Gemeinde für die aus dem Gefängnis Entlassenen sorgen? Beide Vorträge, von denen der erste in gründlicher Stoffbeherrschung mehr die Pflicht, der zweite aus eigenen Erlebnissen heraus mehr die Schwierigkeit ihrer Ausübung betonte, zeugten von warmem Eifer für eine Aufgabe, von deren Lösung Kirche,
Staat und Volksleben gleichmäßig berührt werden. In zwei deutschen Staaten hat die Kirche allein die Fürsorge für die Entlassenen, und man fährt dort gut mit dieser Einrichtung. Auf die Vorträge folgte eine kurze Besprechung, wobei die Synode als solche den Wunsch aussprach, der in unserem Großherzogtum bestehende Verein für entlassene Sträflinge möchte sich einer rascheren Geschäftsführung befleißigen. Leider konnte, da die Zeit schon weit vorgeschritten war, die Sorge für die Entlassenen einer erschöpfenden Beratung nicht mehr unterzogen werden. Diese soll nächstes Jahr erfolgen.
** Die Werningschen Kriegsfestspiele erfreuen sich fortgesetzt des regsten Besuches. Äe Nachfrage nach Eintrittskarten ist auch für die kommenden Vorstellungen sehr groß, sodaß wir denen, die sie noch besuchen wollen, nur raten können, sich rechtzeitig einen Platz zu sichern. Wie uns von dem Festausschuß mitgeteilt wird, findet eine Vermehrung der Spieltage nicht statt. Daß die Aufführungen den Zuschauern gefallen, zeigt der starke Beifall, der allen Bildern zu Teil wird. Uno man muß in der That sagen, „alles klappt jetzt vorzüglich". Kaum ist der Vorhang gefallen, so giebt ein Glockenzcigen das Signal für das nächste Bild und der Deklamator beginnt mit dem Vortrag des begleitenden Textes. Ter Abänderung des Schlußbildes können wir nur zustimmen. Jetzt ist es im ganzen Saal gut sichtbar und wirkt prächtig.
st. Butzbach, 6. Nov. Gestern abend brachte der Gesangverein „Orpheus" seinem treuen Freunde und An- hänger Msermeister Grüninger, der das Fest der silbernen Hochzeit mit seiner Ehegattin feierte, ein schönes, aus drei Liedern bestehendes Ständchen. Danach gratulierte der Vorstand den Jubilaren in herzlicher Weise. — Schon seit einiger Zeit grassieren hier die ja an und für sich ziemlich harmlosen Masern. Doch kommen jetzt auch hartnäckige Fälle dieser Krankheit vor.
8 Hausen b. Butzbach, 6. Nov. In dem zur angrenzenden Gemarkung Oes gehörenden Walde fand man heute verschiedene, anscheinend von einem kleinen Kind herrührende innere Körperteile. Aus Weisung der von dem unheimlichen Fund benachrichtigten Gerichtsbehörde wurden die Körperteile nach unserem Gemeindehause in vorläufigen Verwahr gebracht.
r. E b e r st a d t, 6. Nov. Seit einigen Wochen wurden hier Vermessungsarbeiten betr. Neubaus einer Straße von Eberstadt nach Grüningen vorgenommen, die jetzt beendigt sind. Mit dem Bau dieser Straße würden die Wünsche Vieler befriedigt werden. — Auch ist, wie verlautet, für die kommenden Jahre der Bau einer Wasserleitung geplant.
? A l t e n st a d t, 6. Nov. Für die Bürgermeisterwahl fanden hier bereits zwei Wahlgänge statt. Gegen die letzte Wahl wurde nun von der unterlegenen Partei Reklamation eingelegt. Man hat deshalb schon umfangreiche Erhebungen angestellt. Bei einem heute hier durch Kreisamtmann Dr- N eid h ar d t-Büdingen abgehaltenen Termin wurde eine große Anzahl Zeugen vernommen. Viel Unfriede ist in unserer sonst ruhigen Gemeinde erwachsen. Es ist zu wünschen, daß der besonnene Teil der Gemeinde das ©einige dazu beiträgt, daß dieser Zwist bald weicht.
Gerichtssaal.
D a r m st a d t, 6. Nov. Die Strafkammer verhandelte am Montag gegen eine Reihe Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder der Rheinischen Zucker farik, G. m. b. H. in Gernsheim, wegen Verfehlung gegen 'das Reichsstrafgesetz, das Gesetz, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht, welches noch! sehr wenig bekannt zu sein scheint, und gegen die Konkursordnung. Angeklagt sind Andreas Frieß von Kitzingen, wohnhaft in Gernsheim, anfangs kaufmännischer Direktor, Friedrich Karl Hofmann, Bernhard Hofmann, Adam Meckerte von da, Georg Nungesser von Pfungstadt, Ludwig Fischer von Gernsheim, Georg Friedrich Allendörfer von Klein-Rohr- heim, Karl Werger von Worms, Jakob Krebel 2. von Gernsheim, Val. Dolger von Biblis, Gg. Weitzel von Gernsheim, Valentin Esselbach von da und Jakob Voltz von Biebesheim, daß sie am 4. Nov. 1896 als Mitglieder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht, der Rheinischen Zuckerfabrik in Gernsheim, behufs Eintragung der Gesellschafter in das Handelsregister des Amtsgerichts Gernsheim hinsichtlich der Einzahlungen auf die Stammeinlagen wissentlich falsche Angaben gemacht haben, indem sie die Versicherung abgaben, daß das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß der Leistungen bewirkt und sich in freier Ver
fügung der Geschäftsführer befinde, obwohl tbatsachlich! nichts bezahlt war, Johann Mengler 5. außerdem, daß er dasselbe gethan und weiter am 4. Sept. 1899. als Geschäftsführer behufs Eintragung der Erhöhung beS Stammkapitals die Versicherung abgegeben habe, daß die Einzahlung erfolgt sei, und der Betrag sich in freiet Verfügung der Geschäftsführer.befinde, daß er ferner die Geschäftsbücher der stonfur» gewordenen Gesellschaft so unordentlich habe führen lassen, daß eine Uebersrcht über den Vermögensstand unmöglich war, und daß er nicht die vorgeschriebene Bilanzzicyung veranlaßte. Mengler und Friedrich Ruppert von Gernsheim sind angeklagt, als Geschäftsführer, letzterer ist der technische, es unterlassen zu haben, dem Gesetz entsprechend im Jahre 1899 ober 1900 das förmliche Konkursverfahren über das Vermögen der Gesellschaft einleiten zu lassen. Jean Roth, der Direktor der Malzfabrik, und Landwirt Karl Heinrich Lau- mann, die wesentlich bei der Sache beteiligt waren, sind zeitig flüchtig gegangen. Tie Angeklagten erklären sämtlich, daß ihnen von Roth erklärt worden sei, sie hätten 50 Prozent ihrer Zeichnung auj Anfordern zu zahlen, der Rest bleibe stehen, im Termin am Amtsgericht sei zuerst die Feststellung der Beteiligung erfolgt und das Stammkapital mit im ganzen 250 000 Mk. angesetzt worden. Von der Versicherung, die ihnen vorgeworfen werde, hätten sie keine Ahnung gehabt. Der Vertrag sei von einem' Rechtsanwalt entworfen worden, daher habe man angenommen, daß alles in Ordnung sei. Daß die Geschäfte nicht gut gingen, sei richtig, man habe aber stets auf Besserung gehofft. Die Beweisaufnahme war für die Angeklagten sehr günstig. Es wurde feftgestellt, daß der im Termin dem Protokoll zu Grunde gelegte Vertragsentwurf des Rechtsanwalts Dr. Reiß hier noch ein Stammkapital von 1 Mill. Mark vorsah. Dieses war nicht sestzuhalten, nachdem Freiherr v. Heyl die Beteiligung ablehnte. Man faßte dann zuerst einhalb und schließlich eine Viertel-Million ins Auge. Die Anteile betrugen zwischen 5000 bis 50 000 Mk.; besonders verstand es Roth für das Interesse die fragliche Gegend zu begeistern. Nach dem Gesetz sind nur die Geschäftsführer, nicht alle Mitglieder verpflichtet, die Versicherung, welche den Angeklagten als wissentlich falsch vorgehalten wird, abzu- geben, der Entwurf .des Anwalts sah solches auch vor, versehentlich wurden jedoch alle „Erschienenen" im gerichtlichen Protokoll als Abgeber der Erklärung bezeichnet. Geschäftsführer waren aber nur Mergler und der flüchtige Laumann. Noch am 23. Januar hoffte man, einen Konkurs zu vermeiden, und eine außergerichtliche Ordnung der Sache herbeizuführen, erst als die Unmöglichkeit, dies zu thun, sich erwies, wurde, der Gesetzesvorschrift genügend, der Konkurs angemeldet. Die Verhandlung dauerte, bis spät am Abend fort.
Heute nachmittag wurde das Urteil verkündet. Es lautet auf Freisprechung, nur gegen den ehemaligen Geschäftsführer Mergler wurde wegen einfachen Bankerottes auf eine Geldstrafe von 200 Mk. erkannt-
Thorn, 5. Nov. Wegen des in der Neujahrsnacht am Erbbegräbnisse des Rittergutsbesitzers v. Wolff zu Gronowo verübten Einbruchsdiebstahls, wobei 11 Särge, zum Teil verlötete, gewaltsam geöffnet, deren Inhalt durchwühlt und von den Leichen zwei wertvolle Ringe entwendet wurden, verurteitte die Strafkammer den Slrbeiter Theophil Blanczewski aus Gramischen zu 8 Jahren, den Arbeiter Johann Kwiatkowski zu 4 Jahren Zuchthaus, den 16jähriaen Sohn des letzteren, Ludwig, au 5 Monaten Gefängnis. Tie Ehefrau des Blanczewski, welche oer Anstiftung zum Einbruch beschuldigt wird, erschien nicht im Termin und ent- l erbte sich durch einen Schnitt durch die Kehle kurz vor der Verhaftung durch die Gendarmen.
Handel und Verkehr. Uollrswirlschast.
Märkte.
Limburg a.d. Lahn, 6. Skovember. Fruchtmarkt (Durchschnittspreis pro Malter.) Rother Weizen 13,81 Mk., weißer Weizen 00.00 Mk., Korn 10,17 Mk., Gerste 8,96 Mk., Hafer 7,10 Mk., Erbsen —All.
Seid. Bluse m. «s sbN
schwarz, weiß
u. farbig von 95 Pf. bis Mk. 18.65 p. Met. Absolut kein Zoll za zahlen! da die portofreie Zusendung der Stoffe durch meine Seidenfabrik auf deutschem Grenzgebiet erfolgt. Nur echt, wenn direkt von mir bezogen! Muster umgehend, ti. Henne berg, Seidenfabrikant (K. u. K. Hoflief.), Zürich. 6890
Bekanntmachung.
Nach einer Mitteilung Großh. Bezirkskaffe Gießen II können die diesjährigen Holz- uni) Grasgelder bis zum 25. d. Mts. noch ohne Kosten an genannte Kasse berichtigt werden. Wir bringen dies zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 5. November 1901. 7296
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Bekanntmachung.
Aus der Minna Kcil-Bogt-Stiftung sind für das Jahr 1901 drei Gaben von je 70 Mark an orei in Gießen wohnhafte, würdige und bedürftige Handwerksmeister oder deren Witwen, evangel. Konfession, zu vergeben. Bewerbungen haben bis längstens 30. November d. I. bei der uitterzeichneten Behörde — Zimmer Nr. 2 — zu geschehen.
Gießen, den 4. November 1901. 7310
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
________I. V.: Wolfs.__________________
Bekanntmachung.
Die fälligen Holz- und Grasgeldcr können in den nächsten 14 Tugen noch ohne Kosten bezahlt werden.
Zahltage nur vormittags neu 8 bis 12 Wr.
Gießen, den 6. November 1901.
Stadtkaffe Gießen.
Toepfer. 7308
Bekanntmachung.
Der Voranschlag der Gemeinde Beuern für das Jahr 1902,03 liegt vom 9. d. Mts. an acht Tage lang zur Einsicht der Beteiligten auf hiesiger Bürgermeisterei offen.
Beuern, den 6. November 1901.
Großh. Bürgermeisterei Beuern.
Otvo. 7302
Vorkehrungen
gegen das Mitten der Hans-Wasserleitnngen.
Unter Hinweis auf die „Bestimmungen über Anlage der Haus- wasferleitungen zu Gießen" machen wir darauf aufmerksam, daß, um dem Einfrieren des Wassers in den Hauswafferleitungcn bei eiutreteudcr Kälte vorzubeugeu, es erforderlich ist, die Hauswasserleitungen des Abends für die Dauer der Nacht au entleeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wasser- messer befindliche Hauptabsperrhahn geschlossen und dann das seitlich desselben besindliche Entleerungshähnchen, nachdem ein passendes Gefäß untergestellt, geöffnet wird und dies so lange geöffnet gehalten wird, bis das in der Hausleittmg stehende Wasser vollständig abgelaufen ist, worauf bezeichnetes Hähnchen wieder geschlossen iDirb.
Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während derselben das in dem obersten Stockwerk des Hauses befindliche Zapfventil der Hausleitung offen zu halten, damit die Lust Zutritt in die Leitung erhalte. — Ein größerer Teil des Wassers kann auch schon durch das Zapfventil der untersten Küche entleert werden, wodurch die Entleerung im Keller vereinfacht wird. — Nach stattgehabter Entleerung sind die beiden Zapfventile, welche dem Eintritt der Lust und der Entleerung des Wassers dienten, wieder zu schließen.
Das Schließen des Hauptabsperrhahncs erfolgt durch Aufsetzen des beiaegebenen Schlüssels auf den vierkantigen Hahnzapfen uno Drehung im Sinne eines Uhrzeigers bis Widerstand erfolgt. — Das Oeffueu des Haupt- absperrhahucs geschieht durch Drehung in entgegengesetztem Sinne, bis Widerstand erfolgt
Behufs Wasserentnahme muß oes Morgens der Hauptabsperrhahn wieder vollständig geöffnet werden.
Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, Hofräumen, Gärten ufw. sind während des Winters mittelst ihrer besonderen Vorrichtungen auf ähnliche Weise zu entleeren und erteilt hierüber im Besonderen am besten derjenige Installateur Auskunft, welcher die betreffende Leitung gefertigt hat Bei anhaltender außerordentlicher Kälte empfiehlt es sich, die WasserenMahme auch während des Tageö auf kürzere festgesetzte Zeit zn beschränken und während der übrigen Tageszeit die Hauswasser- leitungen gleichfalls in oben angegebener Weise abzustellen. Dem Einfrieren folcher Wasserleitungen, welche durch Küchen unbenutzter Wohnungen geführt sind, kann man durch Unterhaltung eines kleinen perbfeuers vorbeugen. Auch empfiehlt es sich, in kalte»
Klosett- ober sonstigen ungeheizten Räumen, durch weiche die Wasserleitung führt, sofern daselbst die Leitung nicht schon durch eine Umhüllung gegen Kälte geschützt ist, die Temperatur durch ein Oeschen ober geeigneten Falls etwa durch eine Gasflamme auf genügender Höhe zu erhatteii.
Sehr lall stehende, insbesondere auch abgestellte und vorübergehend nicht in Gebrauch besindliche Klosetts (wie in Vereins-- häusern usw.) werden durch Einstreuen von etwas Salz (Viehsalz) in das Schlußwasser des Syphons (Wasserabschlusses) gegen Ausfrieren der Schüsseln geschützt
Die Waffermefser nebst dem nächstanschließenden Teil der Rohrleitung sind während des Winters mit Stroh, Säcken oder ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch namentlich die betr. Kellerfenster geschlossen zu hatten. — Die Herstellung aller Waffermcffer, die in Folge ungenügenden Schutzes gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesitzer.
Durch die empkohlenen Vorkehrungen wird dem Wafferabnehmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen an Leitung und Gebäude fern gehalten. Wir curpfchlen daher vorstehende Vorsichtsmaßregeln allen Beteiligte» zur ganz besonderen Beachtung.
Reparaturen und Anschauung von Hauswasserleitungen werden am schnellsten von denjenigen Jnstallationsaefchästen besorgt, welche die betr. Hauswasserleitungen s. Zt. ausgesuhrt haben.
Gießen, den 6. November 1901.
Städtisches Gas- und Wafferwerk Gießen.
Otto Bergen. 7309
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J. Kaan jr., am Kreuz.


