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Nr 33
CHrftc» Blatt.
Freitag den K- Februar
151. Jahrgang 1901
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Anrts- und Zlnzeigeblntt füt? den Ttveis Gieszen
Alle Anzeigen-Vcrmittlungsstellen des In- und An«- landes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pf., auswärts 20 Ä,
grschetut täglich mir AuSnahm' bei
Montags.
Sie Vießener A-»ilie»VlLtter werden dem Anzeiger tm Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter für Hess. Volkskunde" wLchtl. 4 mal beigelegt.
Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für >tn folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher.
2St|ugsprti» viertcljährl. Mk. M8 monaili^ 75 Pfg. mit Brmgerloh»; durch die Abholestele» »ioneljährl. Mk. 1.96 monatlich 65 Pfg.
Bei Posibezug Mk. 2.— vierteljährl. ohne Bestellgeld.
Redaktion, Expeditton und Druckerei: rchulftrahe Nr. 7.
Grütisbeilagen: Gießener FainilienbiäUer, Der hessische Landwirt, Dlätter für hessische AolKe-Knude.
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Adresse für Depeschen: Anzeiger »ietz«. Fernsprecher Nr. 5L
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Kreisarzt, Dr. Koeniger,
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Professor Professor Professor Professor
Dr. Poppert, Dr. Riegel, Dr. Sommer, Dr. Steinbrügge, Dr. Vossius,
Stuttgart:
L«hr: Mannheim: Darmstadt: St aßburg i.
4 Mk.
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251 „
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Dr. Boetticher, prakt. Arzt Dr. Haupt, prakt. Arzt Dr. Zinser.
im Obstbau.
Honorar für Hessen 30 Mk-, für Nichthessm 50 Mk.
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ihm zugedachte Rolle des Hungerkünstlers zu spielen zielt er aus dem Tabakbau keine auskömmliche Rente, dann ° . , . ., , r . i. ... ______wrtfipnnnTt DIE
per H ktar 1895: 1896: 1897: 1898: 1899:
996 Mk.
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Lehrer fiel.
e. Kursus für die Kandidaten des Prediger-Seminars und Freunde des Obstbaues aus Friedberg und Umgebung. Dauer vom 1. Mai bis Ende August.
Vorträge Freitag von 5-7 abendS; Hebungen im Obstbau Samstag vormittag und Montag nachmittag. Honorar tut Hoffen 10 Mk., für Ntchttzrfim 15 ML Obstverwertungskurse für Frauen. Erster Kursus vom 2.-4. September. Zweiter Kursus vom 9. bis 11. September. „ r o = «d*
Honorar 3 Mk. für Teilnehmerinnen aus Hkffrn, sonst 5 Mk. Obstoerwertungskursus für Männer vom 23. dis
geschickt werden, sind honorarfret.
Kursus für Obstweinproduzenten. Vom 15. bis 20 April.
Er umfaßt die Bereitung der Obstweine. Gärungschemie einschl. Reinbefen. Obstwelnkrankberten. Uebungen im Laboratorium. Vorträge von 10—12. Uebungen von 2—5 Uhr.
Honorar für Hessen 10 Mk, für Nichthessen 15 Mk. Repetitionskursus für Baum- und Straßenwärter. Dauer vom 22.—27. April.
Für Baum- und Straßenwä'.ter, welche schon einen Kursus tm Obstbau besucht oder längere Praxis hab n. 10 Teilnehmer au« Oberhessen erhalten vom Oberhess. Obstbauoerein eine Reisevergütung von 10 Mk. und können nach bestandener Schlutz- prüfung den Titel „Vereinsbaumwart deS Oberhess. Obstbauvereins" erhalten. „ ± t _
Für berufSmäßifle Baum- und Straßenwärter ist der Kursus honorarfret. Für Private und Nichlhesfen beträgt daS Honorar 10 Mk
Obstbaukursus für Geistliche, Lehrer und sonstige Freunde des Obstbaues. Dauer 14 Tage. Erster Teil vom 22.-27. April. Zweiter Teil im Sommer nach Neber eiukunft mit den Teilnehmern.
Honorar für Hessen 10 Mk., sür Nichthessen 15 Mk.; hessische
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Gemäß § 8 deS Reichegesetzes vom 30. Juni 1900 betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß bei der am 31. Januar 1901 stattgehabten ersten Spruchsitzung des Schiedsgerichts aus der Zahl der am Sitze des Schiedsgerichts wohnenden approbierten Aerzte als Sachverständige
Prof.ssor ...
1. Assistenzarzt an der chirurg. Universitäts
gewählt worden sind die Herren: Kreisarzt, Medizinalrat Dr. Haberkorn,
Die Lehrfächer sind: 1. Agrikultur-Chemie, Bodenkunde und I zu beskreiten sein iirirb. Hiernach betrugen die ProduL- Düngerlchre. 2. Botanik (Morphologie, A. atomte und Physto. tionskosten einschließlich der Bodenverzinsung, aber abzug- logte d«S Obstbaumes). 3. Zoologie (die tierischen Schä^l-nge ^ch der damaligen Flächensteuer, in den südwestdeutscheu und Nützlinge des Obstbaumes). 4. Obstbau und Obst-.^auvtvroduktionsgebieten des Tabaks für den Erhebungsverwertung. 5 Wutschiitslehre. 6. Buchführung. 7. Deutsche 11 • f Sprache. 8. Rechnen. 9. Zeichnen. 10 Uebungen im chemt« d 9utwiaSbafen- scheu und botanisch-physiologischen Laboratorium. 11. Uebungen I ß
2. Auherordeutlicher Lehrgang.
Kursus für Baum- unD Straßenwärter. Beginn am
18. März. oder
Dauer 10 Wochen, und zwar 7 Wochen im Frühjahre, sind 2 Wochen im Sommer, 1 Woche int Herbste. Die Teilnehmer müssen ein Alter von mindestens 16 Jahren haben. Theoretischer Unterricht von 10—12, Uebungen im Obstbau und prakischen Arbeiten von 7—10 und 2—6 Uhr täglich.
Honorar 20 Mk. für Private und Ntchth fiert; Schüler aus Hessen, welche sich zu berufsmäßigen Baumwärtern ausbllden und von Landwirtschaftlichen BeztrkSvereinen, Gemeinden rc
Hektar stellen. L, ..
Gegen diesen Betrag bleiben nun dte m den letzten Jahren erzielten Bruttoerlöse ganz erheblich zuruck. Für jene südwestdeutschen Gebiete ergab sich nach steueramtlichen Ermittelungen im Jahrzehnt 1890/99 ein durchschnittlicher Bruttoertrag von 910 Mk. pro Hektar, sodaß ein Verlust; gegenüber den Erzeugungskosten von 90 Mk. verblieb. Noch unerfreulicher gestaltet sich das Bild der Rentabilität für die letzten fünf Jahre, denn es betrugen die Bruttoerlose
Differenz gegen Unkosten
im Durchschnitt 196 Mk.
natürlich weit höhere Ziffern einzusetzen
die beim Tabakbau ausschlaggebende menschliche Ar- beitskraft wesentlich im Preise gestiegen ist. Unter jenen 196 Mk. Unkosten entfielen etwa die Hälfte — 98 Mk. — auf Arbeitslöhne, und sicherlich ist seit 1875 eine Erhöhung, der ländlichen Arbeitslöhne um 33 eindrittel Prozent erfolgt. Wo damals Sommerlöhne für männliche Arbeiter von 1.70—2 Mk. pro Tag gezahlt wurden, sind heute Taglöhne von 2.50—3 Mk. üblich, und ähnlich wuchs die Bezahlung der Frauen- und Kinderarbeit. Hierdurch allein erhöhen sich die Unkosten schon um 33 Mk. pro Morgen. Aus den gleichen oder ähnlichen (firünben wuchsen aber auch die Kosten der Gespann und Viehhaltung, damit der Wert des Gespanntages und der Düngung, der Wert der Gebäude, und rücktvirkend hiervon der Nutzungswert bezw. der Mietswert der Schuppenräume und weiter auch vielfach die Grundstückswerte. In letzterer Beziehung hat insbesondere die lebhafte industrielle und städtische Entwicklung- die Nachfrage nach Land und damit auch dessen Preis merk lieft gesteigert. Endlich gesellt sich noch ein empfindliches Steigen staatlicher, insbesondere aber kommunaler Reale- steuern und -Abgaben hinzu. Auch hier heißt es mäßig schätzen, wenn man die solcher Gestalt verursachte Erhöhung der Produktionskosten auf etwa 20 Mk. pro Morgen veranschlagt, wodurch sich insgesamt die Produktionskosten inN. Bodenrente auf 250 Mk. pro Morgen, gleich 100 Mk. pro
Gießen, den 4. Februar 1901.
Schiedsgericht für Arbeiterversicherung.
Dr. Heinrichs.
Scherf.
Bekanntmachung.
Betr.: Die veterinärpolizeiliche Ueberwachung der Vieh« und Pferdemärkte.
Im Hinblick auf die am 12., 13. und 26. dieses, sowie am 5., 6., 19. und 20. de» folgenden Monats stattfindenden Biehmärkte bringen wir die von uns unterm 28. März 1900 (Gießener Anz. Nr. 78) getroffenen Anordnungen wiederholt zur Kenntnis der Beteiligten.
Gießen, den 5. Februar 1901.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
§ 1.
Alles zu den Viehmärkten in Gießen aufgetriebene Alauenvieh (Rindvieh und Schweine) wird beim Markteingang kreisveterinärärztlich untersucht und nur zugelassen, wenn es seuchenfrei befunden worden ist.
§ 2.
Die Gastställe und Ställe von Viehhändlern in Gießen, Heuchelheim und Wieseck werden der veteriuärärztlichen Aufsicht unterstellt.
§
Vieh, welches an den Markttagen und an den vier vorhergehenden Tagen in den Bezirk der Gemarkungen Gießen, Wieseck und Heuchelheim eingebracht und daselbst eingestellt wird, muß an dem ersten Standort mindestens 7 Tage lang verbleiben, und darf ihn innerhalb der nächsten 14 Tage nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne nur verlassen, wenn es nach dem Zeugnis des Großh. KreisvetermärarzteS keine seuchenverdächtigen Erscheinungen gezeigt hat. Von dieser Quarantänepflicht ist das Vieh nur dann befreit, wenn es auf den Markt gebracht, und der tierärztlichen Unter- suchunq daselbst unterworfen wird. Alle Tiere, die vom vierten Tage vor dem Markt bis zum letzten Marttag ein gestellt werden, sind sofort vom Eigentümer oder Begleiter der Tiere der Ortspolizeibehörde und von dieser dem Großh. Kreisveterinäramt anzumelden; in gleicher Weise ist der Besitzer des StallcS zur Anmeldung verpflichtet und verantwortlich.
DaS Handeln auf Straßen und Plätzen der Stadt Gießen, der Orte Wieseck und Heuchelheim ist verboten.
§ 5.
Vieh aus Gemarkungen, in welchen die Seuche herrscht, darf nicht ausgetrieben werden und wird nicht zugelaffen.
§ 0
Zuwiderhandlungen werden auf Grund deS § 328 beß Reichsstrafgesetzbuchs und § 66 Abs. 4 deS Reichsvlehseuchen- gesetzeS bestrafe__________________________
zehMlig für Obstbau au der Großherrogl. ObstbWschule uud
jaudwirtschastlicheu Miuterschule ja Friedberg 1901.
1. Ordentlicher Lehrgang. Dauer vom 18. Marz bis
28. September. Im Juni find Fenen. . b .
Die aufzunehmenden Schüler müssen ein Alter von mindestens 1« Jahren haben.
Die rechnerische Bedeutung dieser Ziffern wird nun dadurch etwas gemildert, daß, wie betont, die Erzengungs- 98 ' (S^htpmber- l kosten schon die Bodenrente einschließen, insofern laßt
10 röp für (Seifen 15 Mk für Ntchthessen lsich von einem Verlust im eigentlichen ©inne Nicht sprechen, ääta* d-y-* es: s ssss-jts durch unterfertigte Direktion zu erhalten. au§ ihnen zu entnehmen, daß sich das relativ erhebliche
Großherzogliche Direktion Grundkapital des Tabakpflanzers im Laufe des letzten Jahr-
ber Obstbauschule und Landwirtschaftlichen Winterschule. zehntes nur* mit etwa 2 Prozent verzinst hat, eine Ber-
Dr. v. Peter. zinsung, die angesichts der häufig vorhandenen hohen
— Verschuldung begreiflicherweise ganz unflermgenb ifi, uno
Zur Rentabilität des heimischen Tabakbaus.
^ie ^ientabilitätsberechnur!g könnte nun der
Die Korrespondenz der deutschen Tabak- 6 werden, thatsächlich würde die Tabakkultur b au-Ko mm ission, herausgegeben und redigiert vom t enb üon selbständigen Kleinbauern und deren Fa- Vorsitzenden der Kommission, Geh. Regierungsrat Haas, ubenviegeno v s blieben, infolge dessen gelangten die schreibt in ihrer Nr. 1: . hoben für fremde Lohnarbeit angesetzten Betrage in Wirk-
Die Jahrzehnte lang ungünstige Lage des heimischen M l nichtzur Auszahlung. Tas heißt indetz bchauplen, Tabakbaues hat in jüngster Zeit Bestrebungen und Kund-1 Ar angestellte Arbeiter das verbürgte Recht auf.
gedungen gezeitigt, die auf eine Erhöhung dev Zollschutze^ daß * Löhne hat, dem selbständigen Arbeiter hin- bei der kommenden Neuregelung des Zolltarifes^hinzielew au* _ insbesondere bcm ländlichen Kleinbesitzer - ledrg- Gegen diese erst im Entstehen begriffene Entwickelung hat gege f . firf) durchzuhungern zusteht. Eine ge- alsbald die Händlerpresse einen krafttgen Sturmlauf er- Uch irtschastliche und sozialpolitische Auffassung must öffnet. Man versuchte jene Bestrebungen gleich damit. tot u obne Broeifel dem kleinbäuerlichen Landwirt, der zu schlagen, baß man bie <8e^aut)t^ma f^re Jcin nicht unbedeutendes Risiko trägt, und neben der me-
des Tabakbaues sei eine so glanzende, daß dieser emes mn cyr bic geistige Thätigkeit der Leitung smneK
erhöhten Zollschutzes gar nicht bedürfe. Alleri voranbemüht ^a^lch^ ,nindesten den Anspruch auf gleich
sich die „Sudd. Tabakzeitiing" mit Stoßer Fixigkeit, ein i Belohnung seiner Arbeit, wie einem bezahlten, in- z°deut°nd°n T°b°kpfl°nzer, Herrn Frhr. - veyl nach, hohl »Tagelöhner gewähren. An sich zurechnen, daß er an feiner Tabakkulmr die stalNicy n . bereditiat den Wert der Arbeitsleisttingen Kleinigkeit von angeblich 100 Prozent irn ^afjre 1. v - roa e veranschlagen, wodurch sich das Bild
dient habe. nnb mit den Verhält- der Rentabilität entsprechend ungünstiger gestalten wurde
MchEM-W WLMZMM Sette ausüben und^bei der ernsten^Bedeutung der Sache giebt er ihn eben auf ober toenbe , uh erscheint es indes geboten, noch einmal auf diese Polemik herangewachfene Öeneratton, bem ^nb“nf6nr^ie ^bna^nic zurückzukommen und die thatsächliche Rentabilität des Tabak- schaftlichen Gewerbe überhaupt den . em 1; 6ö2 Hw baus durch einige Ziffern zu beleuchten ^u^ge9artge^ fet be§ Tab»“ von 22 076 hn m Jahre 1896, m hierbei von den Ermittelungen der Tabakenquete in den rm Jahre^1898 auf 14 786\ b)a TTt^tHche Wa^^ung.
70er Jahren, eine Grundlage, deren Richtigkeit schwerlich I diefer Richtung hin doch erne recht


