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7.5.1901 Zweites Blatt
 
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Nr. 106 Zweites Blatt.

161. Jahrgang.

Dienstag 7. Mai 1901

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Der Kaiser in Schlitz.

(Drifltnalartilel desGießener Anzeigers^.)

Sch. Schlitz, 5. Mai.

Punkt V29 Uhr lief dec kaiserliche Sonderzug hier ein. Der Bahnhof war abgesperrt. Der Graf und der Trbgraf, der die Uniform des Gardegrenadierregiments trug, waren zum Empfang erschienen. Die Begrüßung war überaus herzlich. Durch längere Unterredung zeichnete der Kaiser den von langer Krankheit glücklich genesenen gräflichen Hofmarschall Frhrn. von und zu Eggloffstein aus. Darauf fuhr der Kaiser im offenen Wagen, den Grafen zur Linken, von Hochrufen der spalierbildenden hiesigen Vereine, der Schulzugend und Neugierigen begrüßt, dem Schlöffe Hallen­burg zu, das inmitten des herrlichen Schloßgartens lsegt. Der sonst dem Publikum zugängige Park ist während des Besuchs von gräflichen Forstschützen gesperrt. Heute morgen brachte der MännergesangvereinHarmonisches Kränzchen" dem Kaiser ein Ständchen und um 10 Uhr fuhr der hohe Gast, von seinem Gefolge und dem ganzen gräflichen Hause begleitet, und von einer großen Menge begrüßt, zur altehr­würdigen, schönen Kirche. Der Frcmdenandrang war trotz der anfangs zweifelhaften Witterung sehr groß. Am Nach­mittag hatten wir wieder das alte, freundlicheKaiserwetter". Um 12 Uhr fand in der Ottoburg große Gratulationskur zum Geburtstage der Gräfin statt, die in letzterer Zeit zwar etwas leidend war, trotzdem noch eine vielbcwunderte Schön­heit ist. Um 1 Uhr wartete eine große Menge am hinteren Eingang der Ottoburg, durch die der Kaiser und der Erb- graf, beide in Uniform des Gardegrenadierregiments, zum Frühstück kamen. Heute abend war große Abendtafel, zu der 48 hiesige Bewohner geladen waren, zur Feier der sil­bernen Hochzeit des gräflichen Paares.

Der Kaiser führte die Gräfin zur Tafel und nahm zwischen dem Silberpaar Platz. Links vom Grafen saß des Grafen Mutter, dem Elternpaar gegenüber nahmen die gräflichen Kinder Platz. Während der Tafel hielt dec erste gräfliche Beamte, Forstmeister Stockhausen eine markige Rede, in der er die freundschaftlichen Beziehungen des Kaiserhauses zum gräflichen Hause betonte, die bis ins Mittelalter zurückreichen. Dann feierte er die guten Beziehungen der Schützer Be­völkerung zum gräflichen Hause und endete mit einem Hoch auf das Silberpaar. Der Graf dankte mit freundlichen Worten und schloß mit einem Hoch auf den Kaiser. Nach der Tafel brachten dem Jubelpaar sämtliche hiesige Vereine einen Fackel- und Lampionzug. Im Namen aller Kor­porationen sprach Herr Hühn die herzlichsten Glückwünsche aus. Der Graf dankte für den Beweis der Treue und Liebe und antwortete mit einem Hoch auf Schlitz. Die Vereine fangen darauf, von Musik begleitet:Jrn weiten deutschen Reiche, da liegt ein Städtlein klein, umringt von grünen Bergen, ein heller Edelstein" rc. rc., ein Lied auf Schlitz gedichtet von Kirchenrat Dieffenbach und von Kern komponiert. Die Vereine defilierten dann vor Kaiser und Graf zum Park hinaus. Anläßlich der Feier erhielten viele bewährte gräfliche Beamte Auszeichnungen. Die beiden ältesten Revierförster, Bangard und Gniß erhielten vom Silberpaar Ehrenhirsch fänger. Freiherr von und zu Eggloffstein erhielt vom Kaiser Die Krone znm roten Adlerorden. Die Einwohner find in gehobenster Feststimmung und erwarteten den Kaiser, ihm bei seiner Abreise um 11 Uhr Abschiedsgrüße zuzurufen.

Die Thronfolge im Grotzherzogtum Hessen.

III. (Schluß.)

Aus ben Darlegungen der beiden früheren Artikel er­hellt, daß, falls der gegenwärtige Großherzog ohne Hinter­lassung männlicher Deszendenz sterben sollte, der Reihe nach auf den Thron berufen würden:

1. die Agnaten der drei landgräflich-hessischen Linien, vorab die der Rumpeuheimer;

2 die Agnaten der erbverbrüderten Häuser, deren Thronfolgerecht aber seinerzeit noch einer eventuellen Re­gelung bedürfte;

3. die Kognaten nach dem Verwandtschasrsverhältnis zu dem zukünftigen letzten Großherzog.

Durch diese Bestimmungen ist das Thronsolgerecht im Großherzogtum in einer dem deutschen Rechtsbewußtsein durchaus entsprechenden Weise geregelt und in Anbetracht der großen Zahl thronberechtigter Agnaten, besonders in den erbverbrüderten Häusern, aller menschlichen Voraussicht nach auf Jahrhunderte hinaus gesichert. Daß aus dieser Siegelung in näherer oder entfernterer Zeit für den hessi­schen Staat oder das hessische Volk irgendwelche Gefahren entstehen sollten, ist in keiner Weise abzusehen.

Ter A n t r a g K ö h l e r, der das bestehende, auf Ver­fassung und Hausgesetze festgegründete Thronfolgerecht in der denkbar radikalsten Weise abändern will, muß daher schon ein sich Verwunderung erregen, und diese Verwunder­ung kann durch eine nähere Betrachtung des Inhalts des Antrages nur gesteigert werden.

Herr Köhler will zunächst das Thronfolgerecht auf das eigentliche groß herzogliche Haus beschränken, d. h. da ältere ebenbürtige Seitenlinien desselben nicht vor­handen sind, auf die Nachkommen des regierenden Groß-

Herzogs. Sollte nun diesem, was ja Noch in keiner Weise als ausgeschlossen betrachtet werden kann, noch ein männ­licher Thronerbe gehören werden, dann würde dies von Herrn Köhler erstrebte Resultat auch schon nach dem gel­tenden Rechte praktisch erreicht werden können. Insofern muh also der Antrag als zurzeit gänzlichüberflüssig bezeichnet werden. Andernfalls aber, wenn das von Fürst und Volk gleichmäßig erhoffte und durchaus mögliche Er­eignis nicht eintreten sollte, würde durch die von Herrn Köhler beantragte Verfassungsänderung zunächst das gewiß nicht als wünschenswert zu bezeichnende Resultat herbei geführt werden, daß die Thronfolge, statt auf Jahrhunderte hinaus gesichert zu sein, auf zwei Augen gestellt wäre. Es würde aber ferner der Thron zunächst einer Prinzessin zufallen, und damit willkürlich und ohne Not etwas herbeigeführt werden, was alle deutschen Hausgesetze und Verfassungen so weit nur irgend möglich zu verhüten oder wenigstens hinauszuschieben streben: eine weibliche Re­gierung. Eine solche widerstrebt aufs Aeußerste dem ganzen, tief gewurzelten Rechtsbewußtsein des deutschen Volkes, welches eben nun einmal nicht, weder direkt noch indirekt, durch Weiber regiert werden hüll, und sich eine weibliche Regierung nur im äußersten > Notfälle vorüber­gehend gefallen lassen würde. Es hängt dies zusammen mit dem echten und starken monarchischen Gefühl des deutschen Volkes, mit der ihm eigenen hohen Auffassung vom Wesen und den Aufgaben der monarchischen Gewalt. Ter Monarch soll nach deutscher Auffassung nicht ein bloßes Symbol sein, nicht eine bloße Dekoration des Verfassungs­gebäudes darstellen; er soll in Wahrheit Herrscher sein und die in ihm verkörperte Staatsgewalt im Rahmen der Verfassung selbstthätig ausüben. Er soll nicht nur herrschen, er soll auch persönlich regieren. Dazu ist aber nach der im deutschen Volke weit überwiegenden Ansicht eine Frau nicht geeignet, selbst wenn sie mit den hervorragendsten Geistesgaben ausgestattet sein sollte. Mag in parlamentarisch regierten Staaten, wie in England, wo in Wahrheit die der Krone von der Parlamentsmehrheit aufgezwungenen Minister regieren und der Einfluß des Monarchen thatsächlich beinahe gleich Null ist, mag dort die fast rein nominelle Herrschaft ohne Nachteil für den Staat auch einmal von einem Weibe geführt werden: in Deutschland liegen die Verhältnisse anders; die d e u t sch e Monarchie verlangt einen Mann a ls Träger der Krone.

Tie von dem Abg. Köhler beantragte Verfassungsänder­ung würde also, indem sie den Uebergang des Thrones an eine Prinzessin herbeiführte, nicht nur das Rechtsgefüh! des Volkes verletzen, sondern zugleich die wahren Interessen der Monarchie und des Staates auf's Empfindlichste schädigen.

Einen weiteren Schlag gegen das Rechtsbewußtsein und das monarchisch-dynastische Einpfinden des Volkes müssen wir aber in dem Mittel erblicken, durch welches Herr Köhler die unmittelbare weibliche Thronfolge zu ermöglichen sucht, nämlich in dem von ihm beantragten Ausschluß der hessischen wie der erbverbrüderten Agna­ten von derThronfolge. Herr Köhler hat ganz recht: die hessische Gesetzgebung ist f o r m e l l zu einer derartigen radikalen, auch verfassungsmäßig anerkannte Thronrechte rücksichtslos beiseite schiebenden Äendernng des Thronfolae- rechts berechtigt. Aber ebenso sicher ist es doch, daß die Gesetzgebung für eine derart tiefgreifende Maßregel sich nur entscheiden darf, wenn diese auch als eine innerlich berechtigte erscheint, d. h. wenn das über allen Einzel­interessen und Einzelrechten stehende Staatsinteresse die­selbe gebieterisch erfordert. Wo aber liegt im vorliegenden Falle das Staatsinteresse, das den Ausschluß der bisher thronberechtigten Agnaten erforderte? Wir vermögen ein solches nirgends zu erkennen. Es ist nicht die geringste Veranlassung, oder Berechtigung vorhanden, daran zu zweifeln, daß ein etwa künftig auf den Thron berufener Prinz ans dem stammverwandten kasseliscüen Hause den neu an ihn herantretenden Pflichten als Lanoesherr und Bun- desfürst nach jeder Richtung hin genügen würde. Gewiß sind diese anderen Linien mit dem Leben und den Inter­essen des hessen-darmstädtischen Volkes nicht so eng ver­wachsen, wie unser großherzogliches Haus, dessen Erlöschen darum auch das hessische Volk mit wohlberechtigtem Schmerz erfüllen würde. Aber die hessischen Prinzen der land­gräflichen Linien können doch selbst vom Standpunkt des engherzigsten Partikularismus aus nicht als Fremde, als Ausländer betrachtet werden? Taß wirkliche Fremde, d. h. Reichsausländer, nach dem Köhler'schen Antrag gänzlich von der Thronfolge ausgeschlossen sein sollen, billigen wir übrigens durchaus, vermögen aber auch für diese Be­stimmung ein Bedürfnis nicht anzuerkennen, da auch nach dem geltenden Recht eine derartige Gefahr für absehbare Zeit nicht vorhanden ist. Aber, wir wiederholen es, die Agnaten der landgräflichen Familien sind für uns in keiner Beziehung Fremde; sie sind nicht nur Deutsche, sie gehören auch unserer engeren Stammesgemeinschaft an, sie sind endlich Glieder des hessischen Fürstenhauses, was die Abkömmlinge der Prinzessin Elisabeth im strengen Sinne des deutschen Fürstenrechts nicht sein würden

Dem Abg. Köhler muß aber offenbar der Uebergang des Thrones an die hessischen oder gar an die erbver­brüderten Agnaten als das schlimmste Unheil erscheinen, das unser armes Hessenland überhaupt treffen könnte! Tenn er will diese Prinzen ein für allemal von der Thronfolge

ausschließen, selbst für den Fall, daß das Großherzogliche^ Haus auch in der weiblichen Linie gänzlich erlöschen sollte. In diesem Fall soll der hessische Staat lieber Selbstmord^ begehen, lieber auf seine selbständige staatliche Existenz ganz verzichten. Denn dies ist die, dem Abg. Köhler allerdings nicht zum Bewußtsein gekommene ftxiatfr- rechtliche Bedeutung der Vor Wandlung des Groß­herzogtums in ein Reichsland nach dem Vorbild Elsaß-Lothringens. Das Reichsland ist kein Staat, sondern eine bloße ReichSProvinz; es besitzt feine eigene, selbst­ständige Staatsgewalt, sondern untersteht direkt der Reich^- gewalt, die durch ein Reichsorgan, den Kaiser, im Namen des Reichs ausgeübt wird. Wie jemand gerade vom partt- kularistischen Standpunkt aus zu einem solchen Vorschlag gelangen konnte, den selbst der ausgesprochenste Unitarist kaum zu formulieren wagen würde, das ist unbegreiflich, oder besser, das erklärt sich nur aus einer völligen Unklar­heit über die wichtigsten staatsrechtlichen Grundbegriffe. Diese staatsrechtliche Begriffsverwirrung erreicht bann ihren Höhepunkt in den weiteren Vorschlägen, die Herr Köhler bezüglich der näheren staatsrechtlichen Gestaltung des von ihm in Aussicht genommenenReichslandes Hessen und bei Rhein" in seinen Antrag aufgenommen hat. Wir glauben uns einer näheren Erörterung der in diesen Vorschlägen liegenden staatsrechtlichen Unmöglichkeiten umso eher enthalten zu dürfen, als wir überzeugt sind, daß für diesen Teil des Köhler'schen Antrags außer der seines Urhebers im ganzen Großherzogtum keine drei Stimmen sich finden werden.

Da der Antrag aber, wie wir gezeigt haben, auch in seinen übrigen Bestimmungen nicht nur ungerecht­fertigt ist, sondern den wahren Interessen des Staates und der M o n a r ch i e direkt widerspricht, da er endlich im gegenwärtigen Augenblick jedenfalls als verfrüht und «in opportun erscheint, so können wir nur wünschen, daß derselbe vom Lanotag überhaupt nicht zum Gegenstand der Beratung gemacht, sondern durch ein­fachen Uebergang zur Tagesordnung erledigt wird. Wenn irgendwo, so ist hier der Satz berechtigt: Quieta non movere! H.

Engländer und Buren.

General Kitchener telegraphiert aus Pretoria vom 3. Mai. Seit meinem letzten Bericht sind von den verschiedenen briti­schen Truppenabteilungen 10 Buren getötet und 93 gefangen genommen worden; 13 haben sich ergeben; erbeutet sind 286 000 Pack Patronen, 100 Wagen mit Bespannung und 2070 Pferde.

Eine kleine Abteilung der Diamond FieldSreiterei wurde von dem BurenkommandantenMalan in der Nähe von Cradock gefangen genommen. Die Mann­schaften, so meldet ein englischer Bericht aus Kimberley, fochten tapfer und ergaben sich der Uebermacht erst, als alle ihre Pferde erschossen waren und der kommandierende Offi­zier verwundet war. Oberst Scobell vermochte sie später zu befreien.

Die holländischen Landwirte sagen, die Burenkomman- bauten Fonchs, Malan und ScheeperS erwarteten jetzt das Eintreffen KruitzingerS.

DieWiener Pol. Korresp." meldet: Da der öster­reichisch-ungarische Generalkonsul in London schon in der ersten Sitzung der Kommission für Prüfung der süd­afrikanischen Entschädigungsansprüche die Ueber- zeugung gewann, daß die Wahrnehmung der Interessen der österrreichisch - ungarischen Staatsangehörigen durch einen Juristen von Fach zweckmäßig wäre, soll die Vertretung der. selben vor der Kommission von der Botschaft dem bekannten Londoner Rechtsanwalt Lousada übertragen werden.

Das Bureau Laffan meldet: Der Gerichtshof, der die Verräterei bestraft, hat 370 holländische Kolonisten zu Dortrecht ihres Stimmrechtes beraubt auf Grund der Behauptung, daß sie Rebellen seien. 262 von diesen seien bereits als stimmfähig eingetragen gewesen.

DasHandelsblad" erklärt die Nachrichten über Reisen des Präsidenten Krüger nach Brüffel und Amerika für völlig unrichtig. Ueber das tägliche Leben Paul KcügerS wird einem Londoner Blatte aus Amsterdam folgendes be­richtet: Präsident Krüger steht ziemlich früh auf, nämlich um 6 Uhr, da er von seiner Jugend an das Frühaufsteheu gewohnt ist. Nachdem er seinen ersten Morgenkaffee ge­trunken hat, liest er eine Stunde in der Bibel und raucht dabei seine Pfeife. Ueberhaupt nimmt er diese nur aus dem Munde, wenn er Getränke und ^Speisen zu sich nimmt; sie ist eine unzertrennliche Gefährtin des alten Mannes. Wenn Ohm Paul die Bibel gelesen hat, werden ihm Briese und Telegramme vorgelesen, die noch immer in beträchtlicher An- zahl bei ihm eintanfen; nachher hört er, was die verschie­denen Zeitungen über die Buren und ben Krieg in Afrika sagen. Er achtet besonbers darauf, daß die England feinb< liehen französischen Blätter sorgfältig durchgesehen werden, ob etwas gegen die Briten Nachteiliges darin enthalten ist, und je schärfer die Zeitungsartikel sind, umsomehr freut er sich darüber. Da Krüger kein Sprachkenner ist, muß er sich wegen der Uebersetzung dieser Zeitungsausschnitte ganz aus sein Gefolge verlaffen. Wenn das Wetter schön ist, unter­nimmt er später am Tage in einem mit dem Transvaal-