Ausgabe 
7.3.1901 Erstes Blatt
 
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Nr. 56 Erstes Blatt.

151. Jahrgang.

Donnerstag 7. März 1601

Redaktion, Expedition und

Druckerei- Zchulstrabe 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags

Die Gießener Kamillen- Blätter werden dem An. riger im Wechsel mitHess, anbroirt" undBlätier f6r Hess. Volkskunde" vier- »al wöchentlich beigelegt.

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Amtlicher Heil.

Gießen, den 4. März 1901.

Letr.: DaS Hallen der hessischen Feuerwehrzeitunq.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Groffh. Bürgermeistereien deS KreiseS.

Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Zahlung der fälligen Abonnementsbeiträge im Rückstände find, wollen diese behufs Vermeidung von Weiterungen baldigst an die Expe­dition der Feuerwehrzeitung einsenden.

Bei dieser Gelegenheit verfehlen wir nicht, alle anderen noch nicht im Befitze der hessischen Feuerwehrzeitung befind­lichen Gemeinden wiederholt auf die Verfügung Großh. Ministeriums d. I. vom 8. Oktober 1897 (Kreisblatt Nr. 6 von 1899) hinzuweisen und Ihnen nochmals die Anschaffung dieser Zeitung anzuraten.

v. Bechtold.

Gießen, 1. März 1901.

Betr.: Die Ausführung deS Gesetzes vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren.

Das Großherzoqliche Kreisamt Gießen Au die Groffh. Bürgermeistereien der Laub- gemeinden des Kreises.

Bei der Prüfung der für das Jahr 1900 ausgestellten Ueberwachungsbogen obigen Betreffs hat fich wieder eine Reihe von Anständen ergeben. Wir verweisen für die Zu hm ft auf das Amtsblatt ohne Nummer vom 3. April 1900 -ur pünklichen Nachachtung.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Betr.: Den Erlaß einer Polizeiverordnung über die Be­nutzung der Bürgersteige in der Stadt Gießen.

Nachstehende Polizeiverordnung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnisnahme mit dem Anfügen, daß die Schutz Mannschaft angewiesen ist, deren Befolg streng zu Über­wachen.

Gießen, den 4. März 1901.

Großher Mögliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des Art. 56 der Städtcordnung wird nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung mit Geneh­migung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom

31. Januar 1901 zu No. M. d. I. 605 für die Provinzial» Hauptstadt Gießen verordnet, wie folgt:

§ 1. Die Bürgersteige sollen für den Fußgängerverkehr freigehalteu werden.

§ 2. Es ist deshalb verboten, auf den Bürgersteigen Wagen jeder Art, Karren, Schlitten und Fahrräder zu fahren. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Fahren mit durch Menschen fortbewegten Kranken- oder Kinderwagen, sofern darin Kranke oder Kinder gefahren werden; solche Wagen dürfen jedoch nicht nebeneinander gefahren oder aufgestellt werden.

§ 3. Das Ueberfahren der Bürgersteige zwecks Ein« und Ausfahrt zu und von Hofraiten und Grundstücken ist gestattet, sofern dies im Schritt auf dem kürzesten Wege und ohne Aufenihalt geschieht.

§ 4. Es ist verboten, den Verkehr durch ungerecht­fertigtes Stehenbletben, durch gewerbliche Verrichtungen, durch Feilbieten von Gegenständen, durch das Tragen von Stöcken oder Schirmen in einer andere Personen gefährdenden Weise zu hindern.

§ 5. ES ist verboten, außerhalb der Frühftunden von 5 bis 7 Uhr Gegenstände, die durch Form, Größe oder Be­schaffenheit geeignet sind, die Vorübergehenden zu beschädigen, zu belästigen oder zu beschmutzen (wie Metzgerbollen, Bäcker- und Marktkörbe, Kaminfegerutensilien, landwirtschaftliche Ge­räte u. dgl.) auf den Bürgersteigen der von der Ost-, Süd-, West- und Nordanlage eingeschlossenen inneren Stadt zu befördern.

§ 6. Unter BezeichnungBürgersteig" find in dieser Verordnung allgemein die Fußwege bis zur Goffe begriffen, ohne Unterschied, ob dieselben erhöht und gepflastert sind oder nicht.

§ 7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimm- nugen werden nach § 306 pos. 10 deS Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.

Gießen, den 2. März 1901.

Großher-ogliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Bekanntmachung.

ES wird hiermit das Folgende zur Kenntnis der Mann­schaften des Beurlaubtenstandes gebracht:

1. In diesem Jahre erfolgt die Aushändigung der Kriegs­beorderungen und Paßnotizen in der Zeit vom IO* bis 25 März, und zwar für die Stadt Gießen durch Ordonnanzen, für die übrigen Ortschaften durch Vermittelung der Ortsbehörden.

2. Die bis jetzt noch nicht zur dienstlichen Kenntnis ge­brachten WohuuugSveräuderuugeu auch die-

jenigen innerhalb der Stadt Gießen sind sofort dem BezirkSfcldwebel zu melden.

3. Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Reserve, Ersatzreserve, Landwehr I und Landwehr II, welche in Gießen ihren Wohnsitz haben, beauftragen falls sie selbst nicht zu Hause sein können einen erwacksinen Anverwandten, den Hauswirt oder einen zuverlässigen Mitbewohner mit der Empfangnahme der KurgS- beorderungen, bezw. der Paßnotizen.

4. Jeder Manu ausgenommen die als unabkömmlich Bezeichneten, die im Bahndienst befindlichen und vom Waffendienst zurückgestelltev und die ungeübten Ersatz­reservisten der bis zum 25. März abeudS keine Kriegsbeorderuug oder Paffnotiz er« halten hat, meldet dies sofort schriftlich oder münd­lich dem Bezirksfeldwebel.

5. Die vom 1. April ab nicht mehr gütigen alten roten Kriegsbeorderungen und die weißen Paßnotizen sind am 1. April durch die Mannschaften selbst zu der» uichteu, die neuen gelbeu KriegSbeorderungen, bezw. die neuen weißen Paßnotizen sind einzukleben, und zwar nach dem Muster, welches für Gießen jede der austragenden Ordonnanzen in Händen hat, für die übrigen Ortschaften dem betreffenden Bürgermeister vom Hauptmeldeamt Gießen übersandt wird.

Gießen, den 15. Februar 1901.

Großherzogliches Bezirkskommando Gießen.

Detring.

Soldatenmitzhandlungen.

Bei der Beratung des Militäretats im Reichstage sind mannigfache Soldatenmißhandlungen zur Sprache gebracht worden. Wir brauchen kaum zu erwähnen, daß wir unsere Militärverwaltung und unser Offizierkorps hoch bewerten, daß wir aber gerade deshalb um so weniger Grund haben, mit der Klarlegung der noch vorhandenen Mißstände zurück­zuhalten.

Vor wenigen Monaten wurde ein Strafprozeß bei dem Kriegsgericht der 11. Division in Breslau gegen einen Unter­offizier des ersten (Leib-)Mrassier-Regiments in Breslau verhandelt. Der Delinquent hatte längere Zeit hindurch einen ihm unterstellten Soldaten auf das Schwerste miß­handelt, ihn mehrfach so geohrfeigt, daß Blut floß, un8 ihn unter anderem an die Pferdekrippe gebunden und Heu kauen lassen. Der zur Verzweiflung getriebene Soldat machte schließlich einen Selbstmordversuch, und nur dadurch ist die Sache zurdienstliche n" Kenntnis der höheren Vorgesetzten gelangt. Der Unteroffizier ist mit fünf Mo­naten Gefängnis bestraft worden, und in den Urteils­gründen soll gesagt worden sein, daß er falschen Pflicht­eifer angewendet habe. Ist diese Art der Begründung wirklich erfolgt, so ist sie allerdings auf das Schärfste

Westdenz-Arief.

(Ortginalbericht deSGieß. Anz")

Nachdruck verboten.

Die versunkene Glocke" als Oper. Hermoine von Preuschen- Telmanu im Kuustverein.

Dem großen Publikum ist der Name Heinrich Zoellner so gut wie unbekannt. DerOpernführer" von Lackowitz, das Tex'buch der Texte, weiß nichts von ihm, und selbst ein so gediegenes Werk wie Mbie deutsche Musik im 19. Jahr­hundert" von Dr. Max Graf, ist über ihn zur Tagesordnung fort­geschritten. ES dauert also noch immer sehr lange, bis die Leben- den zu Wort gelangen. Allerdings, einen kleinen Kreis von Sachkundigen ist Zoellner als ein sehr ernst zu nehmender Künstler bekannt. Und wir sind sogar der Meinung, daß man das KapitelRomantik in der deutschen Oper" fürderhin von rechtSwegeu nicht schreiben kann, ohne Notiz genommen zu haben von jenem köstlichen Sichversenken in das geheim­nisvolle Leben der Bergwelt, zu welchem es denMeister Glockengießer" drängt in dem Satz:Es rauscht so fremd mb voll. Der Tannen dunkle Arme regen sich so rätselhaft."

Das ist die Poesie des deutschen Waldes, wie sie zu allererst in Eichendorffs Lyrik allseitigen Ausdruck fand, und allmählich auch die Musiker mit ähnlichen Gefühlen erfüllte.

Haydn, Mozart beschreiben noch Natur, Weber, Wagner, Schumann, Zoellner laffen das nachtönen, was, Natur in ihnen gewirkt.

Wohl kann man sagen: OhneSiegfried" keineDer sunkene Glocke" als Musikdrama die Stimme des Wald- vögleins, das Sichbefinnen auf Vater und Mutter, wie es in d m Rautendelein Satz sich anzeigt:Aber manchmal fühl' ich ein Brennen! möchte so gerne Vater und Mutter kennen" leiten sofort auf das große Vorbild hin Aber man muß nicht versäumen, hinzuzufügen, daß vom Apparat deS Wagner scheu MusikdramaS doch noch niemals ein so schöner, einheit­licher und zielbewußter Gebrauch gemacht worden ist als in liefet musikalischen Nachdichtung derVersunkenen Glocke", bei welcher Schönheit und Wahrheit einen harmonischen

Bund eingegangen sind. Nichts macht sich auf Kosten der inneren und äußeren Wahrheit der Hauptmann'schen Dichtung bemerkbar. Während man sonst immer genötigt war, peinlich zu unterscheiden zwischen dem, was der Dichter gegeben und dem was der Musiker sich für seine speziellen Bedürfnisse und Neigungen herausgesucht hatte, so daß man in einer Oper" die zu Grunde liegende Dichtung nur selten in ihrem Charakter wieder erkannte das eklatanteste Beispiel ist in der GounodschenFaust" wird man von Zoellner ge­zwungen, fich in den Gefühlskreis Hauptmanns einspinnen zu laffen. ES ist ganz unmöglich, daß wir uns durch die Musik von der Grundstimmung der Dichtung entfernen laffen. Im Orchester wie in den Vokalfiimmen offenbart sie ihr innerstes Leben. Sonst würde auch wohl Hauptmann schwerlich seine Ge­nehmigung zu einem Werk gegeben haben, daS seiner eigenen Ideenwelt fremd gegenüber stände.

Die Cxtase deSMeister Heinrich", die auch der Schau spieler, welcher sich am Goethe'schenFaust" erprobt, nicht zu überbieten vermag, wird in der Orchestersprache, ohne daß diese allzu sehr über eine mittlere Temperatur hinausdringt, ihrer egoistischen Kaltherzigkeit entkleidet und in blühendes Leben umgesetzt. Zwischen der Musik und dem Text besteht kein künstliches Anpassungsverhältnis, beide gehen ineinander auf. Darauf beruht des Werkes Reiz, dem bei uns ein fein- iühliger Dirigent, eine umsichtige Regie und ein an großen künstlerischen Aufgaben erstarktes Sängerpersonal zum Erfolg verhalfen.

ImDarmstädter Kuustverein" stehen sämtliche Räume im Augenblicke unter dem ZeichenHermione von Preu sch en" (Berlin-Gruncwald). Die Zeit ihres Pariser Aufenthalts hat die Künstlerin dazu benützt, sich von der Pariser Preffe, die in jüngster Zeit gegen deutsche Kunst sehr entgegenkommend ist, eine Menge Liebenswürdigkeiten sagen zu laffen. DaS soll auf die Deutschen entsprechend reflek­tieren! UnS wäre es übrigens total gleichgiltig, obGauloiS", Figaro" oderLa Fronde" die Preuschen anerkennt, wenn wir nicht selbst in ihr und an ihr hervorragende künstlerische Qualitäten entdecken könnten.

Aber warum muß sie diese unter Geröll und Gestrüpp begraben? Warum dominiert der Eigensinn, die Schrulle Über Energie und Selbstdisziplin von Jahr zu Jahr mehr?

Die übersprudelnde Phantasie, der Reichtum an Farben­sinn setzt einen solchen Fonds von Können voraus, daß man nur immer von neuem bedauern muß, daß gerade die großen Vorwürfe mit symbolischer Tendenz ästhetisch unbefriedigend ausgefallen find.

DemAsraSl", derSphinx" und derRegina Vitae" sind wir hier schon ein mal begegnet es liegt kein Grund vor, daß Frau von Preuschen un- diese, mehr in der Idee als in der Ausführung interessanten Kompositionen abermals vor- sührt. Uns geben sie keine neue Seite ihres Könnens, und ihr schaffen sie keinen neuen Verehrerkreis. Solchen erwirbt sie sich vorzugsweise durch ihre Blumenstücke und jene halb aus Stillleben, halb aus Landschaft gewobenen Phantasien, die zum Träumen einladen und zwar zu jenen orgiastischen Träumen unter römischer Sonne.

In keiner deutschen Mondscheinnacht, in tropischer MittagSschwüle find die Bilder-Phantafien der Hermione von Preuschen erstanden.

Wenn sie neb n ihren Gemälden auch noch ihre dichte- rischen Produktionen auslegt, so wiffen wir, daß sie auch von dieser Seite aus erfaßt sein will. Und sie hat eigentlich Recht: denn Novellen wie sie inTollkraut", inDunkel­kammer" und Lieder wie sie inVom Mondberg" stehen, roerf?n Streiflichter auf ihre Malereien und rücken und in diesen manches näher, was wir sonst schlechterdings nicht zu goutieren vermöchten.

Es giebt unter den Lebenden vielleicht keine Malerin, die mit so origineller Kraft ausgestcutet an ihren Beruf ging, und wohl auch keine, die so schlecht Haus damit zu halten wußte, die ihr unendlich reiches Können nur nach der extravageanten, nicht nach der idealen Seite hin gesteigert hat.

Helfe dir Gott aus deinem Traum!" Wir haben kein anderes Schlußwort als diesen Stoßseufzer aus der©er. sunkenen Glocke." Dr*