Politische Tagesschau.
Gerichtssaal.
flehen, eine Gnade, die sie so oft uns gegenüber geübt haben
müssen, ziemlich oft, daß wir uns gewährten Bedingungen angenommen haben bis zu der Stunde, da unsere Feinde zu unseren Füßen um Gnade
einen Krieg beginnen unter lauter Anerkennung der Regeln zivilisierter Kriege, daß wir selbst um Pardon gebeten haben, und zwar, wie wir mit Beschämung gestehen
habe, rief der Vorsitzende: Das glaubt Ihnen kein Mensch!! (Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Wollenberg hatte! das Verlängert geäußert, doch endlich als Zeuge vernommen! zu werden. Da rief der Staatsanwalt- Wenn Wollenberg! hier bezeugt, daß er hinausgegangen ist und nicht gerufen! hat, dann lasse ich ihn auf der Stelle verhaften' (Hört,! hört! bei den Sozialdemokraten.) Ist jemals ein solcher! Terrorismus in einem Gerichtssaal dagewesen? (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Welche Wirkung mußte diese Drohung auf die Geschworenen haben! Ihre Berarungl dauerte vier Minuten, daun kamen sie mit dem „Schuldig" heraus Als der Vorsitzende in einem späteren Prozeß auf gefordert wurde, einen objektiven Prozeßbericht zu verfassen, schrieb er darin, daß die Geschworenen sich durch die
— daß wir dann unbarmherzig diese unglücklichen Männer abschlachten sollten, ist eine That nicht allein so grausam, sondern auch so gemein und feige, daß ich jetzt, da ich dies schreibe, mich kaum überzeugen kann, daß sie jemals ein englischer Offizier planen konnte. Ich empfing den Befehl persönlich von einem General höchsten Ranges, der eine der ersten Stellen in Südafrika einuimmt, und der Befehl wurde zweimal wiederholt, damit kein Irrtum stattfinden konnte. Nicht allein diesem, sondern auch allen älteren Offizieren war derselbe Befehl zugegangen. Ich weiß nicht, was sie dazu dachten oder beabsichtigten, aber ich hörte kein Wort des Tadels." „Freemans Journal" veröffentlicht diesen bemerkenswerten Brief angeblich, wie er von dem Offizier geschrieben wurde; ein oder zwei Sätze sind auSgelaffen, die zur Entdeckung der Persönlichkeit deS Briefschreibers führen könnten, deffen Laufbahn in der englischen Armee dadurch voraussichtlich ein rasches Ende bereitet werden würde.
Landwirt Hedbertch D« dem
In der „Evang.'Luth. Kirchen-Ztg." lesen wir Fol- gendes: Von einem Blutbefehl KitcheuerS wissen die „Times" zu erzählen, die Folgendes schreiben. Die Redaktion von „FreemanS Journal" veröffentlichte mit „dem vollen Gefühle der Verantwortlichkeit ihrer Stellung" einen langen Brief,! der von einem jetzt in Südafrika dienenden Offizier an einen Freund in England geschrieben sein soll. Nachdem der Schreiber, welcher der Redaktion angeblich bekannt tft, den Versuch Kitcheners beschrieben hat. De Wet zwischen den Flüssen Caledon und Oranje zu fangen, fährt er folgendermaßen fort: „ES ist mir sehr entgegen, das Folgende zu schreiben, weil eS den meisten unglaublich erscheinen wird; aber ich darf es nicht unterlaffen, weil ich überzeugt bin, daß der Mann, der eine so teuflische Idee gehabt hat, i sich vor den Folgen derselben zu schützen suchen, und den Vorwurf auf Andere ablenken wird, wenn sein Plan auSge- führt ist. Man wird Soldaten und Offiziere mit Vorwürfen überhäufen; die Ehre des Heeres steht daher auf dem Spiele. Der Vorwurf soll deshalb gerechterweise auf den Urheber des Planes fallen, anstatt auf jene, mit denen ich so manches Jahr gedient habe, deren Freundschaft ich beanspruchen darf, und deren Ehre mir so teuer tote! meine eigene ist. Als Lord Kitchener glaubte, seinen Feind eir.gekreist zu haben, sandte er geheime Befehle an die Truppen, keine Gefangenen zu machen, das heißt soviel als: Dre Buren sollten, wenn sie, unfähig, Widerstand zu leisten, die weiße Flagge als Zeichen der Uebergabe hiffen würden, bis auf den letzten Mann totgeschossen werden.
Aus Stadt und Land.
Gießen, 6. Februar 1901.
Gedenket der hungernden Vögel!
•• Auszeichnung. Das Ritterkreuz erster Klaffe mit der Krone des Großh. Hessischen Verdienst Ordens Philipps des Großmütigen ist dem Ober^Kriegsgerichtsrat Mülberger bei dem General-Kommando des 18. Armeekorps verliehen worden.
Ein öffentlicher Vortrag für Kaufleute findet, tote auS dem Anzeigenteil ersichtlich, am Freitagabend 97a Uhr im Cafv Ebel statt. Da das Thema „Sozialpolitische Ausgaben des deutschen Kaufmannstandeö" jeden Kaufmann interessieren dürste, wird wohl ein zahlreicher Besuch zu erwarten sein.
** Schulden und Vermögen im Großherzogtum Heffen. Nach einer offiziellen Zusammenstellung beliefen sich im letzten Jahre die Gesamtschulden der Gemeinden auf 106 627 000 Mk., das Gesamtvermögen auf 259 089 292 Mk. Auf den Kops der Bevölkerung kamen daher durchschnittlich 99.67 Mk. Schulden, vor 10 Jahren waren es nur 65.99 Mk. Die größte Schuldenlast hat Worms mit 350.55 Mk. aus den Kopf der Bevölkerung gegen 216.64 Mk. vor 10 Jahren, dann kommt Mainz mit 299.49 Mk. gegen 270.47 Mk. vor 10 Jahren, Gießen mit 273.80 Mk. gegen 162.86 Mk. Offenbach mit 228.99 Mk. gegen 111.94 Mk., Darmstadt mit 220.64 Mk. gegen 101.35 Mk. vor 10 Jahren.
** Herr Professor Dr. Höhlbaum sendet uns solgende
„Erklärung": ,
„Zu dm Bemerkungen in Nr. 30 des „G. 21", vom 4. Februar, über bte Bedenken, die die Veröff.ntlichung deS Artikels über die „Wiederherstellung der alten Burg in den Gießen in Nr. 27 erregt hat, habe ich für den Vorstand des Oberhefsifchen GefchichtsVereins, den ich als fein Vorsitzender nach außen alUin vertrete, ergänzend zu erklären, daß der Vorstand jener Deloffmt- ltchung völlig fern steht, daß er das dort benutzte amtliche Schriftstück weder besitzt, noch tennt, die Benutzung also weder hat zuiassen noch verbieten können, und daß er der Uebrrzeugung ist, daß eine fo'.che indiskrete V-rwendung eines amtlichen Schriftstücks mit dm Intentionen drS GefchichtsveretnS nicht im Einklang steht."
Wir haben hierzu zu bemerken, daß alles dieses von keiner Seite behauptet worden ist. Nach unseren Ausführungen in Nr. 30 unseres Blattes konnte u. E. keineswegs in unserem Lesepublikum der Eindruck entstehen, als ob mit Besitztümern des Oberhesfischen GeschichtvereinS Mißbrauch getrieben worden sei. Die Großh. Bürgermeisterei hat ja I die Angelegenheit bereits öffentlich klar gestellt und kennt den Autor jenes Artikels.
*• Herr Professor Dr. Sticker schreibt uns: „Bet der Verunglückten im Theater habe ich weder eine erhebliche Beinverletzung festgestellt, noch gesagt, daß deren Heilung mehrere Wochen in Anspruch nehmen würde."
R. Rodheim v. d. H., 4. Febr. Unser Lehrer Göckel, der vor einigen Jahren sein 50jähriges Dienftjubiläum feierte, wurde aus sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner treuen Dienste in den Ruhestand versetzt. Die Stelle ist zur Neubesetzung ausgeschrieben. Es hat sich eine ganze Anzahl Lehrer um diese beworben.
Treibereien des sozialdemokratischen Parteiführers HerzseldI von dem Wege, den sie als Recht erkannt hätten, nicht hatten! abbringen lassen. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Tie Prozeßführung hatte es so weit gebracht, bte politischen Leidenschaften der Geschworenen zu erregen, xie Geschworenen hatten nicht mehr den einzelnen Fall vor Augen, sondern die Sozialdemokratie. Sie sprachen das Urteil aus, nicht um einen Schuldigen zu strafen, sondern um die Sozialdemokratie niederzuhalten. (Sehr richtig! bet den Sozialdemokraten.) Der Redner führt schließlich Beschwerde, daß auf Grund landesrechtlicher mecklenburgischer Vorschriften Leute, die Unterstützung bekommen haben, an das Arbeitshaus überwiesen werden.
Staatssekretär Dr. N i e b e r d i n g erwidert, daß letztere Frage mit dem Reichsjustizamt nichts zu thun habe, und erklärt weiter, daß er den Arbeitern das Koalitionsrecht nicht habe beschränken wollen, aber die Respektierung der I allgemeinen Grenze auch von den Arbeitern verlangen müsse. In Bezug auf den mecklenburgischen Meineids-! Prozeß halte er es für unangebracht, hier über den Prozeß
zu urteilen.
Abg. v. Czarlinski wiederholt seine polnischen Be-! sckstverden. ।
Abg. Bindewald (Antis.) bemerkt gegenüber den! gestrigen Ausführungen von Stadthagen über den S t e r n - l bergproze'ß, daß die Entrüstung sich gegen Stern-! berg hätte richten sollen. Die Gleichberechtigung der Juden I in der Justiz will er diesen nur im prozentualen Verhältnis zu der Bevölkerung zugestanden wissen. Wir haben heute schon mehr an jüdischen Anwälten. Es liegt also! kein Grund dafür vor, daß ein jüdischer Abgeordneter sich darüber beklagt, die Juden werden verkürzt. (Heiterkeit.) Ter Redner geht dann auf den Könitz er Fall ein und wirft den Behörden vor, daß sie nicht gleich entschieden genug vorgegangen seien, und nicht gegen die Juden Untersuchungen angestellt haben, wobei er die antisemitische Verhetzung zu bestreiten versucht.
Staatssekretär v. Nieberding verweist ihn auf das Abgeordnetenhaus, wo die preußischen Minister Rede stehen könnten. Hier führe eine Diskussion über den Konitzer Fall nicht zu einer Aufklärung, sondern nur zu weiterer Aufregung im Lande. Ruhiges Blut sei die erste Voraussetzung, um der Sache auf die Spur zu kommen.
Abg. Rickert: Ich teile die Ansicht des Staatssekretärs. Es ist bequem, hier Details vorzubringen, wo kein verantwortlicher Minister ihm entgegensteht. (Sehr richtig! links.) Die Antisemiten wollen an der Verhetzung in Könitz nicht schuld sein, haben aber doch ihren ganzen iStab dorthin verlegt. Dr. Böcke! meinte gestern, wenn man den Mord nicht aufdeckte, dann würde man vielleicht im Volke glauben, daß von einflußreicher Seite von oben her, Interessen im Spiele sind, welche die Aufdeckung nicht wollen. Das ist eine unerhörte Verdächtigung, auf die man die Antwort nicht schuldig bleiben wird. Der Redner geht darauf seinerseits auf die Aussagen in den Konitzer Prozessen und insbesondere auf die gegen Boch erhobenen Anschuldigungen näher ein. (Unterbrechungen! und Zwischenrufe rechts.) Diese Unterbrechungen und Zwischenrufe verbitte ich mir; soviel Rücksicht sollten Sie gegen mich beobachten, mich nicht in dieser Weise zu unterbrechen. (Vizepräsident Büesing: Ich habe die Unterbrechung nicht für stark angesehen, daß tch mich ge- müßigt gesehen hätte'/ einzuschreiten; der Redner sollte sich dabei beruhigen, gegen unangemessene Unterbrechungen wird ihn das Präsidium schützen.) (Beifall rechts.) Ter Redner verweist auf die kommende Debatte beim preußischen ^usttzetat. ^orn-Sachsen (Soz.) kritisiert die sächsische Rechtsprechung in Arbeitersachen.
Darauf vertagt sich das Haus auf morgen 1 Uhr. — Antrag Bargmann betr. Theaterzensur.
wesen ist. c |i
'Prevent Graf Ballestrem : Herr Abgeordneter, Sic - dürfen nicht sagen, daß ein deutscher Gerichtshof das Organ!, der politischen Leidenschaft der Regierung geworden ist. ^zch . muß jeden deutschen Gerichtshof dagegen in Schutz nehmen. ,
Abg. Herzfeld (fortfahrend): In Mecklenburg hat der Kapitalismus stärker als sonstwo das Herrenrecht. (Sehr richtig! bei beit Sozialdemokraten.) Holst war als Zeuge! dafür vernommen worden, daß in einer tumultuarischen! Versammlung sein Parteigenosse Wollenberg eine aufreizende Aeußerung gethan habe. Deshalb wurde ein Meineids-1 Prozeß gegen ihn eingeleitet, und da die Polizisten auv-1 sagten, daß Holst die betreffende Aeußerung gehört haben müßte, erkannte das Geschworenengericht wegen wisfent- lichen Meineids. Die Geschworenen hätten aus einseitigen I Vertretern des Grundbesitzes und aus Gegnern der Sozial-! demokratie bestanden. Ter Vorsitzende des Gerichtshofes habe den Angeklagten gefragt, ob er Sozialdemokrat wäre! oder einem sozialdemokratischen Vereine angehore. 2lls der! Angeklagte gestutzt habe, fragte der Vorsitzende, ob er taub sei. Später habe derselbe Vorsitzende in einem Preßprozeß zugegeben, daß er die erste Frage gestellt habe, um den | Geschworenen ein Motiv an die Hand zu geben, ob der Mann einen Meineid geschworen haben könne, die zweite Frage, um der Verteidigung eine Handhabe zu bieten, den Angeklagten herauszureden. 'Es handelte sich um einen politischen Tendenzprozeß. Als der Angeklagte erklärte, er könne nicht schwören, etwas gehört zu haben, was er nicht gehört
-W. Gießen, 6. Febr. Strafkammer - Sitzung. Der 19jährige, aus S 176 beSSlr G.-B. schon vorbestrafte Maurerlehrllng K«rl Si-auch von Steinbach ist beschuldigt, am 31 Dezember v. I. die Ehefrau des Gastwirts Wilhelm Hammel in Güßen durch Vorlage einer zum Zwecke der Täufchung fälschlich angefertigten Prtvaturkunde, die mit dem Namen der Ehefrau eines hiesigen Bauunternehmers unte, zeichnet war, zur Herausgabe eines nicht unerheblichen Geld brtmges veranlaßt und außerdem bei seiner Vnhastung
Namen angegeben zu haben. Der Angeklagte, der in allen Pmiktm I geständig ist, wird wegen Verbrechens der Urkundenfälfchuna in( idealer Konkurrenz mit dem Vergehen deS Betruges In *kne Gefängnisstrafe ooo 2 Monaten und wegen der Angabe deS falschen Namens w eine Haftstrafe von einer Woche verurteltt. — Wegen ihm zur Lest gelegten fahrlässigen Körperverletzung und Sachbeschädigung rott der Georg Schimpf IX. von Nieder-Weisel vom Schöffengericht Bad-Nauheim freigesprochen worden, und »war auf Grund mangelnden Beweises. Gegen dieses Urteil hatte die Großh. St-at-anroaltschast Berufung -in-
I gelegt. Es wird dem Angeklagten zum Vorwuh gemacht, dadurch, daß er den erlassenen polizeilichen Vorschriften für Radfahrer wwider nicht «gelrecht ausgewichen fei, den Schmied O.terbein °°n Ober-Rosbach ui»uu|w» -- w . , . I körverltch ziemlich erheblich verletz», auch durch den erfolgten Zusammen-
Nun habe ich zu viel Blutvergießen geseyen, umgleicht Uv ifle €fld)en Wen.
außer Fassung zu kommen, und wenn bte Absicht, schuldlos gehandelt zu baden und genau den^erlcffs «en Bor^ keinen Pardon 8 . > - QT.JLxffwitta «nh I Gegenteil und Eternit11 unter “sublilfflung mildernder Umstände auf
sprochen wäre, als aus betden Setten bte 2!n^ I ®nc ©eibftrafe von 10 Mk. - Der Tagelöhnrr Hetorich Bäcker von
Aussichten auf den Sieg gleich waren, so würde tch dte Ehre " b'er fQ$rwgüen Brandstiftung angeklagt. Er soll durch
des Leeres nicht kompromittiert halten, wenn ich es auch ^ ^15^8*8 Handeln die Inbrandsetzung eines drm La
! dauer umwürbe, baß das englische Volk zur Barbarei seiner I ^^^rSdms gehörigen sttoh^sens^^ ^in-^Schuld nicht
angelsächsischen Vorfahren zurückgehen sollte. Aber daß wir wur^e, dem Anträge der Staat San w° Ns chaftent-
1 ’•• • ~ h'r I «z Euf Freisprechung erkannt. - Dem Kammann Scheel legt die Ar-
d'° ebeImati6trn-die|Ä161.i» “ÄÄ/Ä fe
d'e frag!? B-träge zur Deckung einer ihm der Firma gegenüber zu
lein. So wächst die Lawine. Der Untformzwang hat in Rußland einen praktischen Zweck: der Polizist erkennt leichter seinen „Feind des Vaterlandes". Man wird viel- leidit auch die Studentinnen uniformieren, denn die Erfahrung hat es gelehrt: ihre gestutzten Haare decken verwegene Köpfe. Turch Einschreiten von gruppen wird die Erregung stark gesteigert. Die Kosaken hauen grimmig erfreut mit der Nogaika — der Tartarenpeitsche — em, und die Studenten stechen nach den Pferden. Zweifellos werden Unzufriedenheiten, die wegen Kleinigkeiten ausbrechen, von manchen Hitzköpfen benutzt, um ihre Heilslehren zu verbreiten. Tas geht dann natürlich auch russisch zu. Man ist radikal und gelangt leicht zum nihil. Tie Methoden der Regierung gegenüber solchen Wirren sind nicht immer dieselben. Al'lzugroße Strenge ist nicht behebt: man fürchtet, die Studenten und die Masse in den Stabten, die immer auf Seiten der Studenten ist,, zu reizen. Aber trotz der Abneigung gegen Strenge ist sie gewöhnlich unvermeidbar. Tann folgt auf drakonische Maßregeln die Milde; fast alle werden begnadigt, wieder zum.Besuch der Hochschule zugelassen, und eine Weile herrscht Frieden. I Plötzlich tritt die tiefer liegende Unzufriedenlsett durch irgend einen Zufall wieder in die Erscheinung Man weiß nie, wie weit und wie tief die Erregung geht, und, wie die Studenten trotz aller Verbote ihre geheimen Gesellschaften und Kassen besitzen, so können sie auch planmäßig in die Fußstapfen von Leuten treten, die rücksichtslose Männer und Frauen der That waren. Tas giebt den Studenten und verwandten Kreisen, die nicht an Egyptens Fleischtöpfen sitzen, in Rußland immer etwas Besonderes, das von dem ahnungsvotlen Gemüt des Gorodowm m seine Sprache übersetzt wird. In Kiew gefällt den Studenten ein Professor nicht. Sie randalieren m ihrer Art, und in einer Anwandlung von Besorgnis bittet der Militär-Gouverneur General Drajomirow den Professor, seine Stelle niederzulegen, sonst müsse er ihn — wegen Rilhestörung ausweisen. Zweiter Akt der Operette: Die Studenten senden eine Abordnung zum General, eine I andere zum Professor. Beide Abordnungen erklären feierlich, sie wollen nicht den Teufel durch Beelzebub austreiben. Jetzt muß der Professor bleiben, denn im Bunde mit dem I Militärdrachen kämpfen ehr- und freiheitliebende junge Russen nicht. Dritter Akt: Skandale und Verhaftungen, Parteinahme anderer Hochschulen für Kiew, studentische Flugblätter, Militäraufgebot. Vierter Akt: Die Behörden haben ein klassisches Mittel gefunden, um die jugendlichen
. Hitzköpfe zu beruhigen: man steckt über 200 in bunte Rocke, läßt sie Eide schwören und das Kreuz küssen, und alsdann giebt man ihnen Gelegenheit, in der Mandschurei auf Schildwache drei Jahre oder länger über den Wechsel der irdischen Dinge nachzugrübeln. Was dann später aus dem gestrandeten Studenten wird, wenn er sich im Leben sein Brot verdienen will, das ist seine Sache. Ein slawisches Sprichwort sagt: Auf fremden Gräbern weint man nicht.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 5. Febr.
Bei der fortgesetzten Beratung des EtatsdesReichs- jitstizamts bedauert „ , ... ,
Abg. Bargma u n (freis. Vp.>, daß Vorlagen über den Strafvollzug und die bedingte Verurteilung nicht sobald zu erwarten seien, befürwortet die Angliederung ber kaufmännischen Schiedsgerichte an die Gewerbegerichte, die Revision der Majestätsbeleidigungsparagraphen und die Entschädigung unschuldig Verhafteter. Die Entschädigungs- Pflicht würde auch Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte veranlassen, nicht ohne triftige Gründe eine Ber- haftung vornehmen zu lassen. Dabei brauche man Nichts einmal an eine Regreßpflicht der Beamten zu denken. (Bei
fall links.) r . .
-Abg. Herzfeld (Soz.) wirft den Antisemiten vor, daß sie beim K 0 nitz e r M 0 r d die Justiz zu, einseitiger Richtung der Untersuchung gedrängt hätten, bespricht das Verbot des Streikpostenstehens und verbreitet sich dann über Mecklenburgische Justizverhältnisse. Er geht auf den Güstrower Meineidsprozeß gegen den Händler 5)olst ein, der beweise, daß die Justiz das Werkzeug politischer Leidenschaft ge-


