Ausgabe 
7.2.1901 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

8e der

An Lohnbuch!. ^Kratze 16, u

Fräulein, perfekt J Stelle als Hau«, Urten unter L 0411 ton W Platte«.

!N empfiehlt sich m «den in und außer ftirifttlR, Hlrh. U

m Nunter, arten er«er Weg, arten sah aus längere Zähre

855 Miet, vrandgaße.

Merrtit

Marburg *! ghr vorin- v io95

bura

ituefl ÄtirfuS tönnen men und Schüler xb ^ch 'm mm« avumUra^t 5, an« dachtungSvoll 858 iph Möhl

Hichene»

SeVäroSW q O.&Oe. * 4? roppttstas'

ß^llbr abends- ST

** «ersa«»ltM-

v 1. Wt'lunM Sfr ff?,.*

curtl«'

Ȁh ,;X

j llhr-

Ma Acht«! »terstr-S- lOl. )0Mk.

otbel Iti Wl« ü1tt Sen. ,WW« ^i^pebttto^ Sffifii Schule Tur: Architekt»' afisssg ESrfit

32 SrKcs Blatt. Donnerstag den 7. Februar 1S1. Jahrgang 1901

GießenerAnzeiger

Keneral-An^eiger

Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorrn, M) ühr. Abbestellungen spätestens abends vorher.

AezugspreiL vierteljährl. Mk. 2J8 monatlich 75 Pf>. mit Bringerlohnr durch die Abholestel« merreljährl. Mk. I.SV monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2. vierteljährt. ohne Bestellgeld.

Alle Anzeigen-Vermittlungsstellen des In- und Hi* Landes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzes«« entgegen. Zeilenprets: lokal 12 Pf., auswärts 20 «.

Orscheiett täglich mt Ausnahme deS

Montags.

Die Vießener Aamtttenvlttter werden dem Anzeiger im Wechsel mitHeff. k-ndwirt" u.Blätter für heff. Volkskunde" ü»ächÜ. 4 mal beigelegt.

Amts- und Zlnzeigeblntt für den Ureis Gieren.

Aedattion, Expedition und Druckerei:

Schvlprahe Nr. 7.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische Volkskunde.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gietze«.

Fernsprecher Nr. 5L

Amtlicher Feil.

Gießen, den 4. Februar 1901. Betr.: Die Vertilgung der Raupennester.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien bezw. Lokal» Poltzeibeamteu deS Kreises.

Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden unter Hin. weis auf § 368 pos. 2 des Reichsstrafgesetzbuches, Art. 80 des Feldstrafgesetzes zur Vertilgung der Raupennester an Bäumen, Sträuchern und Hecken unter dem Bemerken öffent­lich aufzufordern, daß gegen diejenigen, welche dieser Auf­forderung nicht längstens bis zum 1. April l. I. entsprochen haben werden, auf Grund der genannten Gesetzesstellen %n- Zeige erhoben, sowie daß die Vertilgung auf Kosten der Säumigen angeordnet werden würde.

Wir erwarten, daß Sie die Feldschützen bei Erfüllung ihrer Obliegenheiten in dieser Beziehung überwachen und die bezüglich der säumigen Baumbesitzer anzuordnende Reinigung alsbald nach Ablauf des Termins anordnen, sodaß die Säuberung bis zum 15. April überall vollständig ausgeführt ist. Außerdem ist gegen die Säumigen Anzeige zur Feldrüge nach § 368 pos. 2 des Strafgesetzbuches zu erheben.

Auf den der Gemeinde gehörigen Grundstücken wollen Sie die Säuberung von den Raupennestern auf Gemeinde- kostev alsbald veranlaffen.

Wenn hiernach auch jeder Baumbesitzer selbst zur Ver­tilgung der Raupennester verpflichtet erscheint und dieselbe gegen ihn erzwungen werden kann, so empfiehlt es sich doch viel mehr, wie in manchen Gemeinden üblich ist, daß die Gemeinde die Vertilgung in die Hand nimmt. In den be­treffenden Gemeinden, welche diesen Weg eingeschlagen haben, werden taugliche Personen bestellt, welche auf Kosten der Ge­meinde und unter Aufsicht des Ortsvorstandes die Säuberung der Bäume vornehmen, wodurch eine bedeutend größere Garantie für eine gründliche Reinigung geboten wird. Wir können Ihnen dieses Verfahren nur empfehlen.

Ihrem Berichte, daß in Gemäßheit vorstehender Ver­fügung die Vertilgung der Raupennester erfolgt ist, sehen wir bis zum 15. April d. I entgegen.

v. Bechtolds

Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Vereinsthaler österreichi­schen Gepräges.

Vom 4. Dezember 1900.

Unter Bezugnahme auf die nachstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Einlösung und Umwechslung der mit Wirkung vom 1. Januar 1901 außer Kurs gesetzten VereinSthaler österreichischen Gepräges bis zum 31. März 1901 bei der Großh. Hauptstaatskaffe, den Großh. DiftriktSeinnehmereien und Untererhebstellen statt­finden kann.

Darmstadt, am 4. Dezember 1900.

Großherzogl. Ministerium der Finanzen.

Gnauth.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes, betreffend die Ver­einsthaler österreichischen Gepräges, vom 28. Februar 1892 (ReichS-Gesetzbl. S. 315) hat der BundeSrat die nachfolgenden Bestimmungen getroffen.

§ 1.

Die in Oesterreich bis zum Schluffe des Jahres 1867 geprägten Vereinsthaler und Vereinsdoppelthaler gelten vom 1. Januar 1901 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kaffen niemand ver­pflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

§ 2.

Die Thaler der im § 1 dieser Bekanntmachung bezeich- neten Gattung werden bis zum 31. Marz 1901 bei den Reichs- und Landeskaffen zu dem Wertverhältniffe von drei Mark gleich einem Thaler sowohl in Zahlung als auch zur Umwechselung angenommen.

§ 3.

Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den ge­wöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte, sowie auf ver­fälschte Münzstücke keine Anwendung.

Berlin, den 8. November 1900.

Der Reichskanzler.

In Vertretung:

Freiherr von Thielmann.

Gießen, 4. Februar 1901.

Betr.: Wie oben.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Rechner der KreiSkasse, der Gemeinde», Kirchen und Stiftungen im Kreise.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung be­auftragen wir Sie, darnach zu verfahren. Vom 1. Januar 1901 ab wollen Sie womöglich keine Thaler der obigen Art in Zahlung nehmen, die vorhandenen rechtzeitig vor dem 31. März 1901 bei den Reichskaffen oder der Großherzogl. Hauptstaatskasse, den Großh. Bezirkskaffen (Distrikts Em- nehmereien) oder den Untererhebestellen zur Einlösung oder llmwechselung vorlegen.

v. Bechtold.

Zur Apothekenfrage.

DieApothekenfrage" ist in den letzten Jahren nicht nur in den Fachzeitungen, sondern auch in einzelnen politi­schen Tagesblättern und in den Parlamenten lebhaft er­örtert worden. Man hat dabei vielerlei Gründe und Vor­schläge für eine Neuorganisation des ganzen deutschen Apo­thekenwesens vorgebracht, und so erscheint es wohl angezeigt, die Angelegenheit in einer das große Publikum einigermaßen aufklärenden Weise zu behandeln. Jedenfalls ist sie unter zwei Gesichtspunkten ins Auge zu fassen, nämlich einmal vom Standpunkte des Apothekers, das anderemal vom Standpunkt aller Arzneibedürftigen aus. Der Apotheker wünscht die Neuregelung, weil er sich bei den heutigen Apo­thekenpreisen, denen der einzelne Berufsgenosse vollkommen machtlos gegenübersteht, nur sehr notdürftig und mit Ueber- nahme eines unverhältnismäßig grossen Risikos durch­schlagen kann, trotzdem aber fortgesetzt unter den Angriffen nicht oder nur sehr mangelhaft orientierter Kreise zu leiden hat; das arzneibedürftige Publikum aber (voran die Kranken­kassen) möchte eine Neuorganisation lediglich deshalb, weil es durch eine solche zu billigeren Medikamenten zu kommen hofft.

Allgemein wird angenommen, daß einzig und allein durch eine Verbilligung der Apothekenpreise das Ziel er­reicht werden kann, und tatsächlich laufen auch alle bis heute gemachten Vorschläge auf eine solche Verbilligung hinaus. Betrachtet man aber diese Vorschläge genauer, so ergiebt sich wohl für den Apotheker, der sich selbständig machen will, eine Besserung insofern, als er keilt so großes persönliches Risiko mehr auf sich zu nehmen braucht, in keinem Falt aber wird für das Publikum auch nur ein kleiner Bruchteil der Erwartungen in Erfüllung gehen können. Ob Staatsapotheke, ob Personalkonzession, ob Frei­gabe eine Verbilligung der Medikamente wird in keinem Falle eintreten.

Die Staatsapotheke, die merkwürdigerweise be­sonders von sozialer Seite so sehr herbeigewünscht wird, würde schließlich wohl den Beifall einer Apothekermehrheit finden, aber ebenso sicher, wenn der Staat nicht Geld zulegen will, eine Verteuerung der Medikamente im Ge­folge haben. Der Apparat würde ein sehr komplizierter werden, und bei einer derartigen Regelung müßte doch auch für den kleinen Landapotheker, der bisher in be­scheidenster Weise ohne Gehilfen und ohne Lehrling bei Tag und Nacht, jahraus jahrein seines verantwortungsvollen Berufes waltet, durch regelmäßige Ablösungen dem Ge­rechtigkeitssinn jedes billig denkenden Menschen entsprechend besser gesorgt werden als bisher.

Die strikte Durchführung der reinen Personal- k o n z e s s i o n, die nur durch Ablösung der bestehenden Realrechte und wohl am besten nach dem von dem Leiter der süddeutschenApothekerzeitung", Apotheker Kober, gemachten Vorschlag (Selbstablösung mit Hilfe des Staates) denkbar erscheint, ist im Interesse des Standesnachwuchses vom Standpunkt des unparteiisch urteilenden Apothekers unbe­dingt als die glücklichste Lösung der Standesfrage anzu­sehen. Durch Einführung derselben würden die hohen Apothekenpreise auf <ihren richtigen Wert gebracht, das Risiko des kaufenden Apothekers würde somit ein bedeutend geringeres, und nebenbei könnte, bei der dann zu gewärti­genden gesunden Vermehrung der Apotheken, auch wieder eher auf einen Zugang zum Fach gerechnet werden. Es ließe sich also zugleich dem Personalmangel steuern, der nachgerade bedenklich zu werden beginnt. Eine Medika­mentenverbilligung kann aber auch bei Einführung der Per- sonälkonzession nicht erwartet werden.

Eine völlige Freigabe des Apotheker-Ge­werbes müßte, vom rein fachmännischen Standpunkt be­trachtet, unbedingt als ein beklagenswerter Rückschritt sich darstellen. Die Apothekenpreise würden wohl infolge einer voraussichtlich eintretenden ungesunden Vermehrung der Apothekenbetriebe beträchtlich zurückgehen, an eine Medika­mentenverbilligung aber wäre auch bei der Freigabe nicht zu denken, eher könnte das Gegenteil eintreten.

Weshalb aber, so wird man fragen, ist die Verbilligung der Medikamente ausgeschlossen, gleichviel in welcher Weise das Apothekenwesen künftighin geordnet werden mag.

Eine Medikamentenverbilligung wäre überhaupt nur denkbar bei einer bedeutenden Reduzierung der bestehenden Geschäfte. Würde eine solche durchgeführt, so würde der Umsatz der restierenden Geschäfte naturgemäß in die Höhe gehen und die Bedingungen für eine Verbilligung der Medikamente, wären gegeben. Eine Reduzierung der be­stehenden Geschäfte hätte aber insofern üble Folgen, als zunächst die vielen kleinen Geschäfte -auf dem Lande ver­schwinden wüßten, während deren Vorhandensein all­gemein als notwendig erachtet, ja deren Vermehrung gar vielfach und mit vollem Recht erstrebt wird. An eine Redu­zierung der Zahl der Apotheken kann also nicht gedacht werden, und somit können, wenn wie gewünscht bei der jährlichen Revision der Arzneitaxe an dem z. Z. gelten­den Prinzip festgehalten wird, alle Hoffnungen auf eine Medikamentenverbilligung zu Grabe getragen werden.

Daß das Prinzip, auf welchem sich gegenwärtig die Arzneitaxe aufbaut, kein ungerechtes ist, werden folgende Andeutungen ergeben. Da alle Apotheken unter staatlicher Aufsicht stehen, und an den einzelnen Apotheker vom Staate verhältnismäßig hohe Anforderungen gestellt wer­den, so ist es auch Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, baß die bestehenden Apotheken lebensfähig erhalten bleiben. Und wenn aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Gerechtig­keit für das ganze Land eine einheitliche Taxe vor­geschrieben wird, so muß diese Taxe derart beschaffen sein, daß auch dem kleinsten Apotheker in dem Lande, für welches die betreffende Taxe Giltigkeit hat, nach Abzug der (>>-= schäftsunkosten und Aufwendungen für Haus, Geschäfts­einrichtung und Warenlager ohne irgendwelche Berücksich­tigung eines Jdealwertes von seinem Gesamtumsatz noch so viel zum Leben übrig bleibt, als er in Anbetracht seiner Ausbildung und seiner Leistungen in bescheidenem Maße erwarten kann.

Man hat dem beständigen Drängen, hauptsächlich von Seiten der Krankenkassen, nachgebend, durch geringe Her­absetzungen bei der regelmäßigen Revision der Taxe dem Publikum in den letzten Jahren wohl eine kleine Verbillig­ung der Arzneien gewährt. Ob man recht daran gethan, möchte fraglich erscheinen. Denn während für den ein­zelnen Abnehmer die Reduktion kaum bemerkbar war, hat sie doch manchen der Kleinsten unter den Apothekern an die Grenze seiner Existenzfähigkeit gebracht und schon manche Gemeinde, die ihre Apotheke nicht wieder verliert wollte, mußte sich entschließen, durch ein Wartegeld oder durch freie Ueberlassung eines Geschäftshauses mit Wohn­ung oder auch durch beides zusammen, ihrem Apotheker den weiteren Verbleib am Orte zu ermöglichen. Aber nich4 nur auf dem Lande, sondern sogar in einzelnen Groß­städten macht sich bereits eine Reaktion bemerkbar. So entschloß sich z. B. vor noch nicht langer Zeit in Stuttgart ein Apotheker, sein Geschäft vollständig zu schließen, und sein Haus an einen Kaufmann zu veräußern, weil er aus Grund seiner Erfahrung wohl -wußte, daß ein Apotheker bei der ihm von kaufmännischer Seite gebotenen Kauf­summe für sein Anwesen sein Fortkommen niemals finden würde.

Aus obigen Auseinandersetzungen sollte zur Genüge hervorgehen, daß alle Bemühungen des Publikums, wesent­lich billigere Arzneipreise zu erhalten, vergeblich sein wer­den und daß es sich bei der bevorstehenden Neuregelung der Apothekenfragen einzig und allein um die Standesinter-- essen der Apotheker handeln kann.

Die Studenten in Rußland.

Rußland ohne Studentenunruhen ist eine Seltenheit. In dem jungen Volk lebt unklarer Freiheitsdrang, für den die Behörden und namentlich die Polizei kein Ver­ständnis besitzen. Ter Stadtpolizist sieht noch immer in dem Studenten einen der inneren Femde des Vaterlandes. Zwischen Studenten und Polizei herrscht Kriegszustand, der nicht ohne Humor ist. Foppereien der Polizei sind an der Tagesordnung; der Gorodowoi rächt sich, sobald er kann, durch Handgreiflichkeit. Mancher Polizeimann will sich seine Sporen durch Aufdeckung von Verschwörungen usw. verdienen und belästigt ohne Grund. Anderseits sind zwar die Zeiten vorüber, da verdiente Generäle des alten Schlags als Ruheposten die Rektorstellen an Hochschulen erhielten, aber die heutigen Rektoren, wie in der Reget die Professoren, sind gezwungen, mehr die Beamten des Staates, als entgegenkommende Berater und Beschützer der Jugend zu sein. Tie öffentliche Meinung ist den Studenten nicht ungünstig, was aber als gedruckte öffentliche Mein­ung zu Tage tritt, ist zurückhaltend und häufig mißgünstig. DieNowoje Wremja" schrieb u. a. während der Peters­burger Studentenkrawälle 1899, es gäbe viel zu viel Stu­denten in Rußland und viel zu wenig Handwerker. Tie Wünsche der Studenten sind fast kindlich bescheiden: etwas freieres 'Statut, Aenderungen der Prüfungsordnung, ^Ab­schaffung des Uniformzwanges, hier und da Entfernung eines Professors, bessere Behandlung durch die .Polizei uno dergleichen. Und ein gewisser Korpsgeist fuhrt immer zum Eintreten der anderen für den einen, mag er auch schuldig