•* Als Reichspaleut aogemeldet wurden: ein GesprächS- ieitzähler mit einem nur beim anrufenden Teilnehmer nach Drehung der Jnduktorkurbel vom Fernhörerhaken aus freigegebenen Uhrwerk von D. Lutz in Frankenthal in Verbindung mit A. Wiegand & I. Koch in Worms; ein Verfahren zur Darstellung substantiver Diazofarbftoffe aus Diazosul- fonaphtolsulfosäuren von K. Oehler in Offenbach; eine Sperrvorrichtung an selbstthätigen Gleiswaagen von C. Schenk, Eisengießerei und Maschinenfabrik Darmstadt G. m. b. H. in Darmstadt; ein Warenbaum für Webftühle von F. A. Sichel L I. N. Ludwig in Mainz; ein Verfahren, Elfenbein streifen biegsam zu machen, von Wilh. Fritz in Offenbach; eine Theaterversevkung von Fr. Lorenz in Lauterbach.
•• Die Zahl der katholischen Schuler an den höheren Lehranstalten unseres Großherzogtums steht nicht im entsprechenden Verhältnis zum Anteil der Katholiken an der Bevölkerungszahl. Auch im Schuljahre 1899/1900 hat sich dies nicht geändert. Nach der soeben erschienenen Statistik derselben weisen unsere Gymnasien unter 3547 Schülern nur 849 katholische, mithin nur 23,9 Prozent der Gesamtzahl auf. Noch ungünstiger stellt sich da» Verhältnis an den ver schiedeneu Realanstalten, wo unter 6019 Schülern sich nur 1223 Katholiken befinden, was einem Prozentsatz von 20,3 gleichkommt. Diese Zahlen bedeuten bei einem Anteil von 29,6 Prozent an der Bevölkerung des Landes eine Rück stäudigkeit der Katholiken von 5,6 bezw. 9,3 Prozent. Nm an deu Gymnasien von Mainz und Bensheim überwiegt unter den Schülern das katholische Element um ein Weniges, und von den Realschulen find nur die von Mainz und Bingen vorherrschend von Katholiken besucht. Dasselbe gilt von der höheren Bürgerschule in Dieburg, wo über vier Fünftel der Schüler katholisch find. Aehnlich wie in den übrigen Bundesstaaten ist auch bei und das jüdische Element verhält- nismäßig stark in der Schülerzahl der höheren Lehranstalten vertreten. Was die Konfession der Abiturienten anbelangt, so befanden sich im Berichtsjahre unter den 39, die sich dem Studium der Theologie widmeten, 23 Protestanten und 15 Katholiken, während sich nach der Kon- sesfionenverteilung im Lande das Verhältnis wie 27:11 stellen müßte.
-u- Treis a. d. Lumda, 3. März. Gestern feierte Förster Stein hier, der nun in den wohlverdienten Ruhestand tritt, fein 50jährigeS Dien stjubiljtum. Zur Feier dieses Ereignisses versammelte sich eine kleine Schar Gäste in dem Saale des Bürgermeisters Benner. Oberförster Schneider eröffnete abends 8 Uhr die Feier mit einer Ansprache, in der er den Jubilar als einen treuen, gewiffenhaften und pfiichteifrigen Beamten feierte, dem daher auch Anerkennung in reichem Maße von seiner vorgesetzten Behörde, sowie von seinem hohen Landesherrn zu teil geworden sei. Er schlo seine Rede mit einem dreifachen Hoch auf den Jubilar. Sodann toastete Lehrer Kurz auf die Frau des Jubilars. Bal herrschte allgemein eine muntere Stimmung, die hauptsächlich durch Jägerlieder, vorgetragen von den Forstwarten der Oberförsterei Treis, hervorgerufen wurde, diese Gelänge veranlaßten Oberförster Schneider noch zu einem Toaste au den deutschen Wald. Daß die Feier recht gemütlich war, beweist der Umstand, daß die Festteilnehmer erst in früher Morgenstunde auseinandergingen.
•o- Lardenbach, 4. März. Der Landwirt Thomas Deubel von Flensungen; fand gestern in dem bei Lardenbach vorbeifließenden Bach die Leiche des Landwirts Johannes Biedenkopf von Weickartshain. Da der Fußpfad direkt an dem Waffer entlang führt, ist anzunehmen,
Universttüts Nachrichten.
— Professor Franz von Liszt, der bekannt« Lehrer deS Strafrechts an der Berliner Universität, beging am 2. dS. MtS. seine« fünfzigsten Geburtstag. Liszt, ein Detter des großen Komponisten, etn geborener Wiener, zählt zu den Hauptvertretern der modernen Auf- fastung deS Verbrechens als einer sozialen KrankhettSerscheinung. Er ist Mitbegründer der Internationalen krimtnaltsttschen Vereinigung und wurde nach längerem Wirken in Gießen, Marburg und Halle na» Berlin berufen.
Offenbach, 4. März. Der „Verein für Bogel- und Geflügelzucht" hält in den Tagen vom 9. btS 11. März wiederum eine große allgemeine Geflügel- und Bogel- AuSstellung ab. Das Protektorat über die Ausstellung ;at der Großherzog übernommen und einen Ehrenpre S gelistet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, nicht nur dem Sportgeflügel, sondern auch hauptsächlich dem Nutz- geflügel seine Aufmerksamkeit zu schenken, und hierzu eme tattliche Anzahl Ehrenpreise für diese Klaffen ausgesetzt. Aber nicht allein der Geflügelzucht, sondern auch der Vogelzucht hat der Verein seine Aufmerksamkeit gezollt, und wird diese Ausstellung eine ausnahmsweise große Zahl an in- und ausländischen Sing- und Ziervögeln aufzuweisen haben, da einer der größten Vogelzüchter Deutschlands bereits sein Er- cheinen zugesagt hat und über hundert verschiedene Sorten Vögel zur Schau bringen wird. Die Eröffnung der Anstellung findet am 9. dS. MtS. durch KreiSrat v. Hombergk zu Dach statt.
Frankfurt a. M., 4, März. Der neue Fixstern im "Perseus" konnte in Frankfurt bisher in vier Nächten beobachtet werden, jedesmal aber nur in ganz kurzen Zeit- abschnitten. Die Hauptschuld an dieser erschwerten Sichtbar- feit trägt die seit einer Woche andauernde schwere Bewölkung des Himmels, die meist auch dem Mondlicht nicht wich; sodann war aber auch bei geringer Klärung der wachsende Mond selbst, der om 5. März in dir Volllicht-Phase tritt, in zunehmendem Maße der Beobachtung hinderlich, weil er sich an den Abenden nach dem 22. Februar in nächster Nähe HS Zeniths und zugleich des PerseuS-SternbildeS befand. Die Leuchtkraft des neuen Sternes ist zudem leider seit seinem ersten Erscheinen bedeutend herabgesetzt. Am abend des 26. Februar war daS neue Gestirn gut sichtbar; eS war indessen längst nicht mehr, wie am 23. Februar (dem Höhepunkt seines Glanzes) erster Größe und dem SiriuS oder Aldebaran vergleichbar, sondern befand sich zwischen erster und zweiter Größe. Heute ist eS nur noch zweiter Größe und genau so hell wie der etwas westlicher stehende Algol im „PerseuS". Somit ist der Stern ohne Vergleichung guter Sternkarten für den Laien schwer anfzufinden, während die erste Größe jederzeit orientiert. Am 28. Februar nacht« war zwischen 1 und 2 Uhr, am 2. März gegen 3 Uhr kurze Rdt Beobachtung möglich. Eine schöne Sichtbarkeit war endlich Sonntag 3. März abends von 7 bis 7 Uhr 30 Min. gegeben, zu welcher Zeit auch der Mond bereits weit nach Osten abgerückt war. Wer ohne die schwierigere Orien- tiernng der in Frage kommenden Sternbilder das neue Gestirn auffinden will, möge abends halb 8 Uhr vom Scheitelpunkt des Himmels aus eine kleine Strecke westlich die Westgrenze der Milchstraße aufsuchen; hier steht der Stern etwas östlich vom Algol, er bildet mit den beiden hellsten Sternen der Zenithregiov, Capella und Aldebaran, die westliche Basisecke eines gleichschenkligen Dreiecks, deffen Spitze der letztgenannte Fixstern ist.
Aus Stadt und Sand.
Gießen, 5. März 1901.
•• Ernannt wurde am 28. Februar bet Friedrich Mohrhard zum Schreibgehilfen bei dem Amtsgericht Friedberg.
P. Gegen 8 Uhr-Ladenschluß. Die gestern abend abgehaltene Versammlung im oberen Saale des „Cafö Ebel", )ie von Detaillisten und Jntereffenten besucht war, sprach ich gegen den beabsichtigten 8 Uhr-Ladcnschluß au«, da er )ie Interessen der kleinen Kaufleute äußerst schädige. Es kam eine Resolution zu stände, in der das Großh. KrerSamt und die Großh. Bürgermeisterei ersucht werden, an dem Fortbestand des jetzt üblichen 9 Uhr-Ladenschluffes festzuhalten. Alsdann machte die Versammlung energisch gegen den jüngst entstandenen Konsumverein des „Eisenbahnbeamten- Vereins" Front. Alle Berufszweige würden durch die Konsumvereine geschädigt, gesetzlich ließe sich aber nichts dagegen machen. Wohl aber könnten die Kleinkaufleute Gießens und der Umgegend gegen die Verpachtung eines, dem Eisen- bahnfiSkus gehörenden Lagerraums als Lager an den Konsum verein protestieren. ES wurde folgende Resolution einstimmig genehmigt:
Die unterzeichneten Geschäftsleute der Stadt Gießen erklären, daß der vom „Allgem. Eisenbahn-Verein" zu gründen beabsichtigte Konsumverein eine ungemeine Schädigung der Geschäftswelt unserer Stadt bedeutet. Die Versammelten weisen darauf hin, daß der Vorteil, den der Einzelne durch seine Mitgliedschaft bei einem Konsumverein hat, nicht im Verhältnis sieht zu dem Nachteil, der besonders der kleineren und mittleren Geschäftswelt durch die damit bedingte Entziehung der Kundschaft entsteht. Wir bitten die hohe Eisenbahnbehörde, dem Konsumverein der Eisenbahnbeamten in keiner Weise förderlich zu sein.
Die Resolution wirb an bie Eisenbahn-Direktion Frank surt a. M. und an den hiesigen Eisenbahn-Direktor Schobert gefenbet werben.
** Oeffentliche Lesehalle. Im Februar würben 2137 Bänbe ausgeliehen. Davon kommen auf: Illustrierte Zeitschriften 651, Erzählenbe Litteratur 894, Jugenbschrifteu, Märchen, Sagen 299, Kulturgeschichte 22, Litteratur- qeschichte 12, Länber- unb Völkerkunbe 42, Geschichte unb Biographieen 87, Naturwissenschaft, Technologie 56, Kunstgeschichte 7, Seewesen 16, Gesundheitslehre 9, Philosophie 3, Staatswiffenschaft 7, frembsprachliche Litteratur 5, Versbichtungen 27 Bänbe. ES würben verliehen an Männer: Hanbwerksmeister 344, akabemisch Gebilbete 47, Kaufleute 205, Beamte 33, Unterbeamte 128, Techniker, Schriftsetzer 153, Diener, Hausburschen 45, Arbeiter, Tagelöhner 134, Lehrlinge, Gehilfen 307, Studenten 49, Rentner 10, zusammen 1455 Bänbe; an Frauen: Ehefrauen, Witwen, ältere Unverheiratete 270, Gewerbetreibeube 118, Dienst- mäbchen, Lauffrauen 60, Arbeiterinnen, Labenmäbchen 52, Beamtinnen 12, Pflegerinnen 17, junge Mäbchen, Lehr mäbchen 153, zusammen 682 Bänbe. Nach auswärts kamen 117 Bänbe.
baß B, der im 80. Jahre staub, durch einen Fehltritt in das Waffer gestürzt und ertrunken ist.
-o- Wahlen, 3. März. Gestern vormittag 6 Uhr wurde der hiesige Landwirt Kaspar Martin I. von seinem Sohne Karl in der Scheuer seiner Hofraithe erhängt aufgefunden. Da der Tod kurz vorher eingetreten war, versuchte der Sohn, eine« Vater durch Wiederbelebungsversuche ins Leben zn- rückzurufen, jedoch ohne Erfolg. DaS Motiv bet That ist unbekannt. M. stand im 56. Lebensjahre.
*• Geiß-Nidda, 3. März. Vor etwa 14 Tagen entfernte sich, wie mir seinerzeit berichteten, ber 13 Jahre alte Pflege- ohn des JohS. Vogel von hier. Er hatte ein aus ber Schule entroenbetc« Buch verbrannt, unb fürchtete Strafe. Jedermann nahm an, her Junge hätte sich ein Leid angethan, bis er nach Verlauf einer Woche plötzlich wieder erschien. Seine Pflegemutter fand ihn eines Morgens wieder auf dem Heuboden in halb erstarrtem Zustande. Nach Aussage de« Jungen hatte er sich bis nach Busenborn im Vogelsberg durchgebettelt, und dort bei einem Bauer bie Kühe gefüttert. Als er hort merkte, daß man ihn suchte, machte er sich mieber auf, und kam eine Woche nach seiner Flucht abenbs spät wieder hier an, unb versteckte sich in ber Scheune seiner Pflegeeltern, wo man ihn am Morgen »ieberfanb.
§ Grebenhain, 1. März. Eine sehr ergebnisreiche Fischbach kommt in der Kürze in bem benachbarten Bermuthshain wieder zur Verpachtung. Das kristallhelle Waffer liefert besonders vorzügliche und viele Forellen. Der seitherige PreiS war nur 5 Mk. pro Jahr, bem Vernehmen nach soll jetzt schon ein Gebot von 40 Mk. pro Jahr von einem hiesigen Liebhaber eingelegt worben sein. Man erwartet einen Pacht- preis von 100 Mk., was auch nicht zu hoch ist.
§ Vom oberen Vogelsberg, 28. Febr. Fortuna scheint jetzt öfters hier Einkehr halten zu wollen, denn nachdem Weihnachten ein Gewinn von Vs Los ber hessischen Lande«- Lotterie (mit Abzug) von 51 000 Mk. auf 10 Spieler ge* meinschaftlich gefallen war, kam dieser Tage ebenfalls etn weiterer Gewinn von 10000 Mk. nach Vaitshatu, auch unter eine Spielgesellschast bestehend aus 6 Personen. Das Los war von der 2. Freiburger großen Geldlotterie.
6 Klassen (also bis 9000 Mark) ganz frei gelassen werden. Solche Fälle können eintreten bei Unglücksfällen, ober wenn । ber Chef des Geschäftes dauernd krank ist und er deshalb ; mit fremdem Personal arbeiten muß, ferner auch bei außergewöhnlich reichem Kindersegen.
Das Veranlagungsverfahren entspricht im allgemeinen dem der Einkommensteuer. Als gemeiner Wert eines Ver- mögensgegenstandes ist überall der Verkaufswert anzusetzeu. Nichtnormale Verhältnisse, wie Abrundungskäufe, Käufe zur Vermeidung störender Anlagen, Liebhaberkäufe, Zwangsverkäufe und Erbauseinandersetzungen sind nicht für den Wert maßgebend. Bei Gebäuden bildet einen Anhaltspunkt für die Schätzung der Erwerbspreis, die Feuerversicherungssumme, die Mieterträge, Taxationen bei Hypothekerrichtung u. s. tq. Besonders schwer ist bekanntlich das Baugelände zu schätzen. Rechtsanwalt Raab machte auf einen Artikel in Nr. 182, 183 unb 184 vorigen Jahres im „Gießener Anzeiger" aufmerksam, wo es heißt: .
„Es wäre die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß Gelände von den verschiedenen Kommissionen verschieden bewertet werde, zur Brandkasse geringer, zur Steuerveranlagung höhe r."
Diese Möglichkeit, meint der Redner, wird wohl immer eintreten, denn die Br and Versicherung fragt nur nach bem 58 a um er t, ber Wert des Grund und Bodens kommt dabei nicht in Betracht, noch weniger der Wert der zugehörigen Höfe, Plätze, Gärten rc. Ter Steuerwert wird deshalb fast immer höher fein, wie der Bauwert. Selbst bei Häusern wie dem Abermannschen Sonnen- und Drachenhaus (Ecke Sonnen- und Schulstraße) wird die Brandkasse den Bauwert niedriger ansetzen, als den Verkaufswert, der für die Steuerbehörde maßgebend ist.
Auch das Anlage- und Betriebskapital wird geschätzt. Für die Schätzung sind die gezahlten Kaufspreise maßgebend. Der Verkaufswert ist der Wert, den das Anlage- und Betriebskapital zur Zeit der Veranlagung unter der Voraussetzung hat, daß das Unternehmen als Ganzes unter normalen Verhältnissen und zum Fortbetriebe verkauft werde. Hilfsmittel für die Schätzung sind weiter die Feuerverficherungspolice des Gewerbetteibeudeu, seine Angaben in den Einkommensteuererklärungen betr. Gewerbe, weil aus ihnen der Geschäftsumfang, Zunahme und Rück- e des Geschäftes zu ersehen ist. Bei der Schätzung nen nur die materiellen Hilfsmittel in Betracht, der Ruf ber Firma, gute Freundschaft, etwaige persönliche Eigenschaften des Besitzers, die auf die Rentabilität des Geschäftes von Einfluß sind, kommen nicht in Ansatz. Bon dem Entstehen und der Fortdauer eines Gewerbes erhält, die Steuerbehörde Nachricht durch den Gewerbeschein, der bei Meldung von Strafe vor Beginn des Betriebes erwirkt und jedes Jahr vor Beginn des Steuerjahres erneuert werden muß.
Zum Kapitel „sonstiges Vermögen" bemerkt der Redner, daß noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen mit zwei Drittel der gezahlten Beträge, ebent. zu dem Werte zum Ansatz kommen, zu dem die Versicherungsanstalt die Polize zurückkaufen würde. Dagegen sind steuerfrei: noch nicht fällige Ansprüche aus Feuerversicherungen (Mobiliar- und Jmmobilien-Versicher- un.gen), Versicherungen gegen Vermögensverluste. Hier handelt es sich um ungewisse Ereignisse. Der Fall des Vermögensverlustes ist übrigens im Gesetze vorgesehen. Wenn nachgewiesen wird, daß das gesamte Vermögen um mehr als ein Viertel vermindert worden ift|, HaUn vom Schluß des Verlustmonats ab die Steuer verhältnismäßig herabgesetzt werden. Zu diesem Zweck ist binnen zwei Monaten nach dem Verlust Berufung bei dem Steuerkommissariat einzulegen. Umgekehrt ist Erhöhung des Vermögens im Laufe des Steuerjahres ohne (Änfluß auf die Steuer.
Nach diesen Ausführungen kam der Redner noch auf zwei Kapitel zu sprechen: die Rechtsmittel und bie Strafen. Jeder Steuerpflichtige ist verpflichtet, der Veranlagungs- kommisfion Aufklärung zu geben und auf Wunsch vor ihr zu erscheinen. Ist ein Rechtsmittel eingelegt, dann muß trotzdem die angesetzte Steuer in den bestimmten Terminen bezahlt werden. Die Rechtsmittel nun sind für die beiden Gruppen der Steuerpflichtigen verschieden geregelt. Wer mehr als 2600 Mark Einkommen, oder falls er nicht ein- kommensteuerpflichtig ist, mindestens 60 000 Mark Vermögen hat, also zur ersten Klasse gehört, kann in den ersten zwei Monaten nach Empfang des Steuerzettels Einspruch erheben. Die Steuerpflichtigen ber zweiten Klasse können innerhalb zwei Monaten nach Empfang des Steuerzettels bei oem Steuerkommissariat Einspruch erheben. Ebenso wie der Steuerpflichtige kann auch die Steuerbehörde die Rechtsmittel einlegen und entspricht dies der Staatsanwaltschaft im Anklageverfahren. In den Strafbestimmungen des Vermögenssteuergesetzes kommt ber allgembfne strafrechtliche Unterschied zwischen der bösen Absicht und der Fahrlässigkeit ebenfalls zur Anwendung. Es heißt:
„Wer bei Beantwortung der ihm zum Zweck ber Veranlagung der Steuer oder bei der Verhandlung eines Rechtsmittels amtlich vorgelegten Fragen oder bei der Deklaration seines der Vermögenssteuer unterworfenen Vermögens in Betreff seiner Vermögensverhältnisse wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die zur Verkürzung des Steuerinteresses geeignet sind, oder wer die Steuererklärung, soweit sie vorgeschrieben ist, absichtlich unterläßt, wird wegen Hintanziehung mit bem 4—20 fachen Betrag der Jahressteuer, um welche der Staat verkürzt worden ist oder verkürzt werden sollte, mindestens aber mit einer Geldstrafe von 100 Mk. bestraft."
Bei nachlässigem Unterlassen ber Erklärungen aber ober bei Unrichtigkeit in wesentlichen Punkten tritt Gelbstrafe
-100 Mark ein. Nicht rechtzeitige Lösung eines Gewerbe- schemes ober unrichtige oder unvollständige Angaben bei Anmeldung zieht Ordnungsstrafe bis 20 Mark nach sich.
^lerzogene Steuer muß nachbezahlt werden, soweit nicht Verwahrung eingetreten ist. Diese unerfreuliche Per- spek.rve der strafen eröffnet doch noch einen kleinen Ltcht- blid, unb braucht niemand Angst vor bem Gefängnis zu haben, denn, ]o schloß Rechtsanwalt Raab feinen äußerst interessanten unb lehrreichen, mit großem Beifall aufae- nommenen Vortrag, es heißt ausdrücklich: Eine Umwand- lung der Geldstrafen in Freiheitsstrafen findet nicht statt
Seid. Bluse ml 4.35
und höher — 4 Meter — sowie .Henneberg-Seide" in schwarz, weiß und farbig, v. 95 Psg. bis Mk. 18.65 p. Met. An jedermann franko u verzollt in« Haus. Muster umgehend. Doppeltes Briefporto nach der Schweiz. G. Henneberg, Seiden-Faörikant (U k. Holl.) Zürich.


