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6.3.1901 Erstes Blatt
 
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srr. 55 Erstes Blatt.

151. Jahrgang.

Mittwoch 6. März 1901

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FcrnsprrchauschlubNr.W.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 4. März.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Post­taxwesens.

Abg. Sch ä dl er begrüßt die Neueinrichtuna verschließ- tzarer Abholungsfächer. Sie werde vom Handelsstande ge­wünscht und die probeweise Aufstellung habe sich bewährt. Viel angesetzten Jahresgebühren von 12 Mk. für gewöhn­

liche, 18 Mk. für größere Fächer erscheinen diskutabel. Die Kommissionsberatuug der Vorlage sei nicht nötig.

Abg. Dr. Müller-Sagan (frs. Vp.) hat Bedenken, daß die Gebühren auf dem Verordnungswege eingeführt werden.

Staatssekretär v. Vodbielski erklärt: Ich kann ver­sichern, daß lediglich Die Pflege der Verkehrsinteressen für mich maßgebend ist bei den Vorschlägen des vorliegenden Entwurfs. Die Versuchsämter in Bremen und Mannheim zeigen, daß die Einrichtung in alten bestehenden Gebäuden teurer ist, als in neuen. Die bei Neubauten sogleich ange­legt wird. Eine Entlastung der Postbeamten tritt nicht ein durch diese Neueinrichtung. Vielmehr muß sorgfältiger sor­tiert werden. Ich bin gegen die Festlegung der Maximal­grenze im Gesetze. Wir wollen keine neue Einnahmen haben, müssen aber die Kosten erstattet erhalten. Es wäre nicht wünschenswert, daß er bei einer etwaigen Gebührenerhöhung jedesmal an den Reichstag herantreten müsse.

Abg. Dasbach (Zentr.) schließt sich den Ausführungen des Abg. Müller-Sagan an.

Damit schließt Die erste Lesung.

In der sich daran schließenden zweiten Lesung wendet sich Staatssekretär v. Podbielskr nochmals gegen den Antrag Müller-Sagan. Man könne vollkommen sicher sein, daß die Post nicht aus fiskalischen Gründen etwa zu hohe Gebühren erheben werde.

Abg. Marconi (Zentr.) spricht sich gegen den Antrag Müller-Sagan aus, da durch Fesllegung der Maximal­grenze die Poft verhindert werden könnte, an Orten, wo die Einrichtung zwar sehr wünschenswert aber kostspielig sein würde, beispielsweise in Badeorten letter lexes ein­zurichten.

Abgg. Dr. Oertel (kons.) und Bassermann (nl.) sprechen sich gleichfalls gegen den Antrag aus, der darauf abgelehnt wird.

Die Vorlage wird in zweiter Lesung unverändert an­genommen.

Es folgt die Fortsetzung der Etatsberatung. (Rest des Militäretats.) Titel:75000 Mk. des sächsischen Extra- ordinariums zur Anschaffung und Einrichtung eines Mili­tär-Begräbnisplatzes für die Garnison Dresden" be­antragt die Kommission zu streichen.

Abg. Dr. Oertel (kons.) beantragt, die erste Rate von 25 000 Mk. zu bewilligen.

Sächsischer Bundesratsbevollmächtigter Major Krug v. Nidda führt aus: Die Kommission faßte ihren Beschluß hauptsächlich, weil sie befürchtete, es würde durch die Ge­nehmigung dieser Forderung der Grundsatz anerkannt, daß die größeren Garnisonen ihre eigenen Begräbnisplätze be­kommen. In Dresden liegen aber so eigenartige Verhält­nisse vor, daß die Anlegung des Kirchhofs durchaus nicht die generelle Anerkennung notwendig in sich schließe, analoge Militärkirchhöfe zu schaffen.

Abg. v. Frege (kons.) befürwortet den Antrag des Abg. Oertel. Sowohl die evangelische wie auch die katho­lische Kirche haben sich für die Errichtung eines Garnisons- Begräbnisplatzes ausgesprochen.

Abg. Gröber (Zentr.) erllärt, daß nach den Aus­führungen des sächsischen Bundesratsbevollmächtigten kein Grund mehr vorhanden sei, gegen den Antrag zu stimmen.

Der Antrag Oertel wird hierauf angenommen.

Bei Titel:290 000 Mk. für. das württembergische Extra- ordinarium beantragt die Kommission, die angesetzten 240000 Mk. für den Erwerb und die Herrichtung eines Exerzierplatzes der Garnison Tübingen zu streichen.

Abg. Dr. Paasche (nl.) beantragt, den Titel in Höhe von 235 000 Mk. zu bewilligen, wofür auch der württem­bergische Oberkriegsrat v. Schäfer eintritt.

Die Streichung wird darauf abgelehnt und der An­trag des Abg. Paasche angenommen.

Sodann bewilligte das Haus den Rest des Militär- Etats.

Es folgt der Etat des Reichsmilitärgerichts.

Abg. Gröber (Ztr.) begründet seine Resolution, den Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß die Ver­öffentlichungen einer Statistik über die Mllitärstrafsachen ergänzt toerben durch eine Statistik über die bedingte oder unbedingte Begnadigung in Militärstrassachen.

Kriegsminister v. Goßler: Die Resolution sei for­mell unzulässig, denn es handele sich hierbei um ein Recht der Krone. Der Bundesrat werde auch der Resolution schwerlich zustimmen. Jedenfalls werde die preußische Stimme im Bundesrate abgegeben werden.

Abg. Bekh-Koburg (frs. Vp.) führt aus, es müsse festgestellt werden, in welcher Weile von dem Rechte Ge­brauch gemacht werde. Auf Grund der erhaltenen Nach­weisungen werde man dann das Militärstrafrecht zu ändern suchen.

Nach weiteren Bemerkungen des Generalleutnant von Viebahn und des Abg. Gröber wird die Resolution Gröber angenommen, nachdem der Antragsteller die Worte bedingt und unbedingt" aus derselben gestrichen hat.

Der Etat des Reichsmilitärgerichts wird hierauf genehmigt.

Es folgt der Etat der Zölle und Verbrauchssteuern.

Abg. Speck <Ztr.) führt aus,; für 1901 sei eine Minder­einnahme an Zöllen und Verbrauchssteuern zu erwarten. Redner wünscht Zollfreiheit für Petroleum und Motor­betriebe.

Abg. Richter (frf. Vp.) empfiehlt die Herabsetzung beziehungsweise Aufhebung des Zolles auf Papier Uno polemisiert gegen das Papiersynbikat.

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Im preußischen Abgeordnetenhause hat der der Süddeutschen Volksparter angehörende Abg. Sänger eine Eisenbahnrede gehalten, die in den Kreisen der preußischen Eisenbahnbeamten lebhafte Beachtung gefunden hat. Er schüttelte über Herrn v. Thielens Ressort ein nicht sowohl gründliches, als vielmehr unergründliches Füll­horn des Tadels aus und geißelte namentlich in sehr scharfen Worten die übertriebene Sparsamkeit der preußi­schen Eisenbahnverwaltung. Sie nütze eine Menge von Hilfs­kräften aus, ohne die Leute gemäß ihrer Verwendung anzustellen, lasse z. B. Rottenarbeiter die Funktionen der Wärter von Blockstationen verrichten, um das Gehalt dieser Wärter zu sparen. Herr Sänger hatte im wesentlichen durch­aus recht mit seinen Klagen. Wir wissen, daß z. B. Rotten- arbeiter zuweilen selbst zu Bremserdiensten verwendet wer­den. Die Eisenbahnbeamten in Hessen haben sich vor der preußisch-hessischen Eisenbahn-Gemeinschaft, die ja un­zweifelhaft auch ihre Vorzüge hat, trotz geringeren Ge­haltes viel wohler gefühlt, denn damals hatten sie erheblich weniger Dienst und wesentlich höhere Diäten. So verdiente z. B. früher monatlich ein Zugführer 5865 Mk. an Kilo­metergeldern, heute aber nur 4245 Mk. Der Zugführer eines gemischten oder Güter-Zuges erhielt ftüher an Fahrt­gebühren 9 Pfg. pro 10 Kilometer. Jetzt werden Fahrt- gebühren bei gemischten. Zügen von unter 45 Kilometer Fahrt gewährt wie bei Personenzügen, d. h. pro 10 Kilometer nur 6 Pfg. Uebernachtungsgebühren an das Fahrpersonal werden nur gewährt, wenn der Beamte 18 Stunden von seinem Wohnorte entfernt ist. Nun ist es aber am grünen Tisch mit vielem Scharfsinn ausgeklügelt worden, daß die Beamten eine 18 stündige Entfernung von ihrem Wohn­orte nur höchst selten erreichen, wohl aber eine 17 bis 17 einhalbstünoige, sodaß der Beamte gezwungen ist, aus­wärts sein Nachtquartier aus eigener Tasche zu bezahlen. Herr v. Thielen sagt mit dem alten ehrlichen Freunde des schwarzen Mannes aus Venedig:Thu Geld in Deinen Beutel."

Und dann diese Uebernachtungslokale! Hier in Gießen wird ja z. Z. ein für das auswärtige Fahr­personal bestimmtes Gebäude gebaut, das hoffentlich zweck- entfprechend ausgestattet wird. Aber wie kläglich rst es damit in vielen anderen Orten bestellt. In Weilburg z. B. hat es lange Zeit überhaupt fein solches Lokal gegeben. Fast überall wird geklagt über schlechte Betten, über die harten Seegras-Matratzen rc., sodaß die Beamten nach dem Schlafe ost größere Müdigkeit verspüren als vordem.

An manchen Orten, und gerade bei uns in Gießen, ist der Wohnungsgeld-Zuschuß völlig unzu­reichend. Daß wir hier auf ganz besonders teurem Pflaster leben, ist ja hinreichend bekannt. Wenn ein Zug­führer in Frankfurt a. M. 480 Mark, und in Gießen 360 Mark erhält, so ist das keineswegs das rechte Verhältnis. Gerade die Mietpreise lleinerer Wohnungen in Gießen kommen denen in Frankfurt recht nahe.

Ganz eigenartig werden die Weihnachtsgratifikationen gehandhabt. Die Bnreanbeamten erhalten ihr Weihnachts­geld regelmäßig ohne jede Einschränkung. Ganz anders beim Fahrpersonal. Da werden Gratifikationen gegeben, wenn der betreffende Beamtebedürftig" ist und wenn er im verlaufenden Jahre nicht gestraft worden ist. Strafen aber sind beim Fabrpersonal sehr häufig. Wenn z. B. ein Schaffner an irgetib einer Station einen Passagier abzusetzen vergessen hat, dann wird er mit 50 Pfg. gestraft, und wer 50 Pfg. hat Strafe zahlen müssen, an dem geht der Eisenbahnweihnachtsmann unsichtbar vorüber. Bremser pflegen 15 Mark, Schaffner 20 Mark, Zugführer 30 Mark ujw. zu erhalten. Ob nun diese Beamten dieses Geschenkes bedürftig" sind, das gerecht zu ermessen, muß u. E. den Kisenbahnsäckelleuten doch recht erhebliche Kopfschmerzen machen. Auf den hessischen Bahnen gab es früher überhaupt leine Weihnachtsgaben, und die Beamten lebten dabeistill und harmlos", wie der Teil. Geßlersche Art aber ist un­beliebt!

Auch die Pensionsverhältnisse waren in Hessen günstiger. Damals gab's 85 Prozent, jetzt nur 75 Prozent es Gehalts an Pension. Und gar lange müssen die Unter­beamten auf definitive Anstellung warten. | Die Hilfsbremser klagen ganz besonders darüber. Dazu kommt, daß die Pensionsberechtigung erst nach dem Ablauf von 10 Dienst­jahren im hessisch-preußischen Dienste eintritt, während im hessischen Dienste jeder Beamte vom Tage seines Dienst­antrittes ab pensionsberechtigt war.

Wir haben hier nur einzelne der uns jüngst vorge­tragenen Glossen zur preußisch-hessischen Eisenbahn-Gemein- chaft zur Sprache gebracht, wollen aber wünschen, daß ie an maßgebender Stelle gehört werden und eut- prechende Berücksichtigung finden. Man kann auch auf riefe Weise partikularistischen Neigungen wirksam begegnen.

Abg. Graf Kanitz (kons.) wünscht, daß man der Bildung und Ausbreitung der Syndikate mit allen Mitteln

entgegentrete.

Nach weiteren Bemerkungen einiger Abgeordneter er­klärt Staatssekretär v. T h i e l m a n n, der Gesetzentwurf über die Saecharinsteuer sei im Reichsamte fertiggestellt und werde dem Bundesrat nächster Tage zugehen.

Abg. Wurm (Soz.) polemisiert gegen das Zuckerkartell; es treibe zum mindesten Wucher.

Abg. Stolberg (kons.) wünscht eine Beschleunigung der Saecharinsteuervorlage.

Abg. Paasche (nl.) bemerkt, die Angaben des Abg. Wurm träfen keineswegs zu. Niemand wäre froher, wenn die Zuckersteuer aufgehoben würde, als die Zuckerindustrie. In Frankreich müsfe für jedes Pfund Zucker 28 Pfg. Steuer an den Staat gezahlt werden. Das Kartell hat sich gebildet nur im Hinblicke auf die gewaltige Steigerung der Pro­duktion in allen Zuckerländern und ebenso in den Rohzucker-Gebieten.

Abg. v. Staudy (kons.) führt aus, der Spiritusring und das Zuckerkartell haben nur den Zweck, den Groh- Kartoffelbau und Zuckerrübenbau zu ermöglichen. Sie können nur regulierend, nicht aber verteuernd wirken wie die anderen Ringe. (Lachen links.)

Abg. Richter (fts. Vp.) erklärt, die Saecharingesetz- getimtg dürfe nicht überstürzt werden. Die Frage sei schwierig. Den Zweck des Zuckerkartells habe der Abg. Wurm vollkommen richtig dargestellt. Dre Absicht des Kartells ist, den Zuckerpreis um 3 Mark pro Zentner zu erhöhen; das macht für Deutschland eine jährliche Mehr­belastung von 42 Millionen. (Hört, hört! links.) Von dem Syndikatsgewinn werden nach den Bestimmungen deS Kartells 5 Prozent zu einem Kampf fonds verwandt; dieser dient dazu, neuentstehende Fabriken in den Zuckerpreisen fystematisch zu unterbieten, daß sie den Betrieb einstellen müssen. (Hört, hört!) Hätten wir nicht die Zucker- und Spiritusgesetzgebung, so würden weit mehr Kartoffeln und Rüben gebaut werden. Sie schränken die Produktion aber künftig ein zu Gunsten Heiner Zirkel von Groß gründ- bejitzern int Osten. (Beifall links.)

Abg. Wurm (Soz.) bemerkt, die landwirtschaftlichen Ringbildungen unterscheiden sich in nichts von einander.

Abg. Dr. Paasche (nl.) polemisiert gegen die Richter» schen Ausführungen und verwahrt sich gegen einige Miß­verständnisse. Dem Abg. Wurm gegenüber sucht Redner darznthun, daß in der Zuckerindustrie auskömmliche Löhne gezahlt werden. Die Arbeiter seien heute die Herren und bestimmten die Löhne.

Abg. v. Wangenheim (kons.) wendet sich ebenfalls gegen die Ausführungen des Abg. Wurm bezüglich der Ar­beiterinteressen in der Zuckerindustrie, deren Bedeutung er darlegt.

Die Einnahmen der Zuckersteuer werden hierauf be­willigt. Beim TitelBranntweinsteuer" stellt

Staatssekretär Frhr. v. Thielmcrnn auf Anfrage ein« Novelle in Aussicht, welche Verlängerung der Brennstunden- dauer Md Herabsetzung der Ziffer sür Trinkspiritus Vorsicht.

Beim TitelBrausteuer" erörtert

Abg. Rösicke (wildlib.) die Verwendung der Gersten­menge für die verschiedenen Biersorten. Eine Erhöhung des Gerstenzolls würde zweifellos das Bier verteuern. Daß in Bayern das Surrogatverbot übertreten wird, hat di« Verhandlung gegen sämtliche Brauer in Kulmbach bewiesen, die seit 40 Jahren Zuckerkouleur verwendet haben.

Abg. B e ck h - Koburg verwahrt Bayern gegen den Vor? Wurf, Daß solche Dinge allgemein vorkommen.

Abg. Speck meint: An dem Surrogatverbot werde in Bayern strikt festgehalten.

Die Einnahmen aus der Brausteuer werden be­willigt, ebenso der Rest des Etats. Nächste Sitzung: Dienstag 1 Uhr. (Etats des Auswärtigen AmteS, des Schutzgebietes von Kiautschou usw.)

Vermögenssteuer.

Schluß.

P. Gießen, 4. März.

Die Vermögenssteuer, so fuhr Rechtsanwalt Raab fort, setzt bei 3000 Mark ein, ausnahmsweise bei 10 000 Mar^ nämlich elternlosen Minderjährigen, erwerbsunfähigen Per- fonen und Witwen, wenn das Gesamteinkommen wenige« als 750 Mark beträgt. Für die Frage der Erwerbsunfähig­keit ist die besondere Lebens- und gesellschaftliche Stellung maßgebend. Witwen, die ihr Vermögen durchs freiwillige Vermögensabtretung an ihre Kinder oder sonstige Ange­hörige unter die Beträge von 10 000 Mark und 750 Marl vermindern, genießen die Vermögenssteuerfteiheit nicht; wohl aber wenn dies geschieht auf Grund bestehender Ver­pflichtung, z. B. Verurteilung auf Ausstattung der Tochter. Der Einheitssatz der Vermögenssteuer ist 55 Pfg. pro 1000 Mark. Dieser sÄttz kann durch Finanzgesetz erhöht oder herab­gesetzt werden. Man hat erwartet, so sagt der Redner, dag das Gesetz die größeren Vermögen in gesteigertem Maß« heranziehe (Progressionsskala), dies ist nicht der Fall, im Gegenteil stehen sich die größeren Vermögen infolge deS weiteren Spielraums innerhalb der Klassen günstigem DaE Gesetz sieht Fälle vor, in denen die Erhebung der <5teu«: in ihrem ganzen Betrag zu hart wäre, nämlich dre Fan«, wenn auf die Leistungsfähigkeit des Steuerpflrchtlgen günstig einwirkende Verhältnisse ,» besonderer Be tfliaj- tigung Anlaß geben." Vermögen unter 30 000 Kart rönnra alsdann um 6 Massen herabgesetzt und bte untersten