Ausgabe 
5.7.1901 Erstes Blatt
 
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151» Jahrgang

Freitag 5. Juli 1901

Erstes Blatt

Nr. 155

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Ein neuer deutscher Hafen

Binnen wenigen Wochen werden die Erweiterungs- und Neubauten im Emdener Hafenbecken, deren Gesamt-Kosten­aufwand etwa 8 Millionen Mark beträgt, vollendet, und Deutschland um einen Handelshafen reicher sein. Die natür­liche Lage des Emdener Außenhafens ist vorzüglich!, durch seinen Ausbau wird Emden seine frühere günstige Lage unmittelbar am tiefen Emsstrom wiedergewinnen, die sie durch die infolge von Sturmfluten eingetretene Verlegung des Flußbettes in früheren Jahrhunderten verloren hatte. Der Außenhafen steht in offener Verbindung mit dem Meere und wird damit jederzeit für Seeschiffe frei und ungehindert zugänglich sein, wie dies auch in Rotterdam der Fall ist Zweifellos werden sichi deshalb bald auchi sogenannte Tourdampfer einstellen, die einen regelmäßigen Verkehr mach- deutschen und ausländischen Häfen aufnehmen. Mn Kohlenkipper wird dafür sorgen, daß den vom Tort- mund-Ems-Kanale kommenden, insbesondere nachi den Unterweserhäfen und Hamburg bestimmten Seekähnen, die auf dem Kanäle nur bis zu zwei Meter Tiefe beladen werden können, soweit erforderlich eine weitere Beladung mit Kohlen zu teil werde. Auch im übrigen werden nach! den eingestellten Ermittelungen die Eisenbahn und der Kohlen- kipper häufig für den Kohlentransport, insbesondere der! Bunkerkohle in Anspruchi genommen werden. Der Staats­eisenbahn erwachsen aus der Anlegung des Außenhafens auch! sonst voraussichtlich, nicht unerhebliche Einnahmen an Frachtgebühren, zumal im Winter, wenn der Kanalverkehr eingestellt werden muß. Zugleich! erfährt der Personenver­kehr nach, den pstfriesischen Bade-Inseln, insbesondere Borkum, Norderney u. s. w., der in Emden zur Zeit etwa 20000 Personen umfaßt, durch! die Anlage eine wesentliche Erleichterung, sodaß deren Konkurrenzfähigkeit gegen die ausländischen, holländischen und belgischen, Nordseebäder gestärkt wird.

Das Fahrwasser der llnterems, das ursprünglich eine Tiefe von 8 einhalb Metern besaß, ist auf 10 Meter unter gewöhnlichem Hochwasser gleich 7,3 Meter unter gewöhn­lichem Niedrigwasser und 6,7 Meter bei Niedrigwasser- Springzeit vertieft worden. Tie llnterems hat hierdurch etwa dieselbe Fahrwassertiefe erlangt, die zurzeit die Weser bei Bremarhaven besitzt.

Im Emdener Außenhafen ist eine Tiefe von 11 einhalb Meter unter gewöhnlichem Hochwasser hergestellt worden, damit auch dort bei tief abfallenden Ebben große Schiffe von 8 Meter Tiefgang flott bleiben. Tas hier gewonnene Erdmaterial ist zur Aufhöhung des linken Ufers des Außen­hafens verwendet worden und so ein großes Areal von Lagerplätzen geschaffen, die von der Hamburg-Amerika- Linie, der Westfälischen Transportgesellschaft zu Dortmund usw. bereits in Miete genommen worden ist.

Tie Eröffnung des neuen Hafens soll, da der Kaiser selbst daran teilnehmen will, nach seiner Rückkehr von der Nordlandsfahrt erfolgen.

bis der Präfekt einen Schiedsspruch! gefällt habe. Die Leute winkten mit blauen Taschentüchern und der Leiter der Arbeiter-Liga, Desvo, ging ruhig, den Hut in der Hand, auf den Leutnant zu.

Ich bitte das Wort!" rief er dem Leutnant zu.

Hier haben Sie's!"

Tamit feuerte der Leutnant di Benedetto drei Kugeln aus seinem Revolver auf ihn ab. Desvo, von drei Kugeln in den Kopf getroffen, stürzte tot zu Boden. Sodann kom­mandierte der Offizier Feuer, und als er bemerkt, daß die Soldaten absichtlich zu hoch schießen, schlägt er die Gewehrläufe der Soldaten nach unten, damit die Kugeln ihre Opfer treffen. Zwei Salven wurden abgegeben; die Zahl der Verwundeten, von denen viele in den Rücken geschossen waren, beläuft sich auf 50. Ein Bauer Fussati, der, von einer Kugel getroffen, zusammenbricht, ruft: Mut, Kameraden! Hocy der Sozialismus!

Aus Zürich wird geschrieben: Seit der im Sep­tember 1900 erfolgten Ermordung des Königs von Italien vergeht kaum eine Woche mehr, in der nicht von neuen anarchistischen Verschwörungen und Atten­tatsprojekten gegen irgend einen monarchischen Herr­scher oder Präsidenten einer Republik geschwindelt wird. Jüngst hieß es, in seiner Heimatgemeinde Schio, Provinz Vicenza, habe ein Italiener einen Selbstmordversuch be­gangen, und als Grund zu demselben angegeben, daß er Mitglied eines anarchistischen Komplotts in dem sonst so friedlichen und idyllischen Wädensweil am Zürichsee ge­wesen und von demselben beauftragt worden sei, Kaiser Wilhelm II. zu ermorden. Er habe aber nicht ge­wagt, den Auftrag auszuführen, sondern wollte sich lieber selber das Leben nehmen. Natürlich wurde sofort nach Rom und Berlin telegraphiert, und aus Veranlassung der dortigen Regierungen nahm sich der schweizerische Bun­desrat bezw. Bundesanwaltschaft der Sache an. Schleunigst reiste der Bundesanwalt Kronauer von Bern nach Wädens­weil, um da an Ort und Stelle die Untersuchung selbst zu führen. Diese ergab indessen ein völlig negatives Re­sultat. In Wädensweil arbeiten allerdings mehrere Schr­oten, die sich nichjt durch besondere monarchische Gesinnung auszeichnen; aber der Selbstmörder hat nichit Wädensweil wegen eines anarchistischen Auftrags verlassen, sondern weil er einem Nebenarbeiter 270 Fr. gestohlen hatte! Als er diese Summe verjubelt hatte, kehrte er in seine Hei­mat zurück, wo ihm seine Pflegemutter, die inzwischen von dem Diebstahl unterrichtet worden war, wohl einen sehr unfreundlichen Empfang bereitet haben mag. Aus Ver­zweiflung darüber beging er dann einen Selbstmordver­such, zog es aber nachher tnt Spital vor, statt der be» schämenden Wahrheit eine Attentatsgeschichte zu erzählen.

etwa 20 Soldaten ausgestellt war. Dieser gebot Halt und orderte die Streitenden auf, sich zurückzuziehen; als diesem Befehl nicht stattgegeben wurde, kommandierte er Feuer. Zwei Tote blieben auf dem Platze liegen und 35 waren verwundet. Jetzt hat sich die Turiner Bank dem Schiedsspruch des Präfekten unterstellt und schließlich die Bedingungen der Arbeiter angenommen.

Es wird nun in sozialdemokratischen Blättern erzählt, daß die ganze Schuld den Osfizier trifft. Der Zug der Arbeiter hielt auf der Brücke an, und verlangte von dem Offizier einen Parlamentarier. Tie Streikenden wollten den kommandierenden Offizier wissen lassen, daß sie ohne Waffen seien, daß sie ohne oöse Absichten gekommen wären; nur aufklären wollten sie ihre Arbeitsbrüder, sie auffor-

PMische Tagesschau.

Tie Berufung im Gumbinner Mord-Prozeß zei­tigt immer neue bedenkliche Vorgänge. In zuverlässiger Weise wird derNat.-Ztg." berichtet- daß 6erGerichts­herr", Generalleutnant v. Alten, sich bei der Anlegung der Berufung in amtlich; festgestellter Weise dahin geäußert hat: durch die Beweisaufnahme der Hauptverhandlungi erster Instanz seien sämtlichen wesentlichen, Marten und Hickel schwer belastenden Thatsachen, auf welche die An­klage wegen Mordes und Meuterei aufgebaut ist, erwiesen worden; es hätte demnach eine Verurteilung der beiden Angeklagten Marten und Hickel nach! dieser Richtung im Sinne der Anklage erfolgen müssen. Ist eine derartige amt­liche Beurteilung eines Richterspruches unter allen Um­ständen sehr bedenklich so kommt hier erschwerend in Be­tracht, daß sie sich seitens eines hohen Vorgesetzten gegen das Erkenntnis eines der Mehrheit nach aus Offizieren bestehenden Gerichtes wendet, und daß über die derart motivierte Berufung ein ebenfalls in seiner Mehrheit aus Ossizieren bestehendes Gericht zu entscheiden hat.

Aber derGerichtsherr" hat sich wie dieNat.-Ztg." weiterhin bemerkt, auch zu einer Maßnahme veranlaßt ge­glaubt, die wohl überall den schlimmsten Eindruck mack)en wird: er hat den beiden bisherigen Verteidigern die Verteidigung in der Berufungsinstanz entzogen! Beiden Verteidigern ist-von dem General­leutnant v. Alten angezeigt worden, daß ihre Bestallung nach der Einlegung der Berufung nicht auch für die zweite

tersweg 19.

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Hfle natetaeivBermtttluMB» stellen de« Hn- und 81 u Bl HW nehmen Anzeigen für he (Siebener Anzeiger tntgtwu ZeilenprciS: lokal 11 W» auSmärtS 80 Pfg.

Amtlicher Teil.

Gießen, den 29. Juni 1901.

Betr.: Die Strafregister; hier: Die Nachweisungen der im 1. Halbjahr 1901 verstorbenen best asten Personen.

Der Großh. Ober-Staatsanwalt beim Landgericht der Provinz Oberhessen au sämtliche Ortspolizeibehörden des KreiseS.

Sie werden ersucht, die oben erwähnten Nachweisungen bezw. Fehlanzeigen bis zum 1. August l. I. ohne nochmalige Erinnerung an mich einzusenden.

Dr. Güngerich.

Instanz gelte und erloschen sei. Ter schriftliche und münd­liche Verkehr mit den Angeklagten ist ihnen demgemäß.zur Zeit nicht mehr gestattet. -

Tie formelle Zulässigkeit dieses Verfahrens ist nicht zu bestreiten; die beiden Verteidiger waren von Amts wegen bestellt; Stenglein und andere Kommentatoren der Mili­tärstrafgerichtsordnung erkennen ausdrücklich die Zulässig­keit der amtlichen Bestellung anderer Verteidiger für die Berufungsinstanz an. Mer was formell statthaft, das ist darum noch nicht sachlich gerechtfertigt. Für das Verfahren vor den Militärgerichten werden nach § 341 der M.-St.- G.-O. von der obersten Militärjustizverwaltungnach Maß­gabe des Bedürfnisses und nach Befragung der Anwalts­kammer" Rechtsanwälte ernannt,welchen die Verteidigung übertragen werden kann und welche die Uebernahme der Verteidigung nicht verweigern dürfen." Zu diesen, gewisser­maßen als besonders vertrauenswürdig von den Gesichts­punkten der Militärjustiz ausgewählten Anwälten gehören die beiden bisherigen Verteidiger, und ihnen war, wie schon hervorgehoben, von Amts wegen die Verteidigung über­tragen. Warum ist sie ihnen für die Berufungsinstanz entzogen worden? Es ist kein anderer Grund dafür er­kennbar, als daß die Verteidigung gegen die, nach- der Freisprechung der Angeklagten von der Anklage des Mordes erfolgten gesetzwidrigen Maßnahmen der Gerichtsherren die .Öffentlichkeit angerufen haben.

Tie Zurücknahme der Bestallung der beiden Verteidiger sirr die Berufungsinstanz könnte, wenn dieselben dadurch thatsächlich von der Verteidigung in der zweiten Instanz ausgeschlossen würden, die Angeklagten in verhängnisvoller Weise schädigen; denn es liegt auf der Hand, daß die Verteidiger der ersten Instanz mit der Angelegenheit un­gleich! vertrauter sind, als ein neu eintretender Anwalt es sein kann, und dies fällt schwer ins Gewicht in einem Strafprozeß, in dem auf unsichere Indizien hin über Leben und Tod zu entscheiden ist, Indes ist es anzunehmen, daß die beiden bisher bon Amts wegen bestellten Verteidiger! sehr bald als von den Angeklagten gewählte Verteidiger! fungieren tverden. Ter § 389 Ms. 3 der M.-St-P.-O. be­stimmt ausdrücklich, daß hinsichtlich der Verteidigung auch sür die Berufungsinstanz die Bestimmungen der § 337 ff. gelten. Und diesen zufolge ist ein Verteidiger von Amts wegen nur zu bestellen, wenn der Angeklagte einen solchen nicht selbst erwählt hat. Aber auch; für den Fall, daß die beiden bisherigen Verteidiger wieder fungieren werden, ist die Beziehung der amtlichen Bestallung zu bedauern; denn sie kann den Eindruck hervorbringen, als ob dadurch das Ansehen der Verteidiger bei dem Gerichte zweiter Instanz vermindert werden sollte. Und das wäre im Interesse der neu begründeten Militärgerichtsbarkeit zu beklagen.

Ter Verteidiger Hickels, Rechtsanwalt Horn, hat be­kanntlich-, als es keine höhere Instanz und kein Beschwerde­recht gegen die neue Untersuchungshaft mehr gab, einen Strafantrag wegen Freiheitsberaubung gegen die beiden Generale eingereicht. In dieser war ausgeführt, die Be­denken der Generale gegen die Freilassung des Hickel aus Gründen der Tisziplin seien nicht stichhaltig, denn Hickel hätte sofort nach, einer anderen Garnison versetzt oder vom Militär gänzlich entlassen werden können, womit et ein­verstanden sei. Ein derartiges Verfahren ist betreffs Hickels offenbar für nicht zulässig erachtet worden. Mer der Haupt­zeuge siir die Anklage, der Tragoner Skoppcik, ist, wie der Nat.-Ztg." jetzt geschrieben wird, schon vor einiger Zeit von der vierten Schwadron der Wedel-Dragoner zum Dra­goner-Regiment König Albert von Sachsen (Ostpreußisches) Nr. 10 nach Allenstein versetzt worden. Tie Versetzung muß der kommandierende General des 1. Armeekorps verfügt haben, denn das Tragoner-Regiment v. Wedel (Pommer- schies) Nr. 11 gehört zur 2. Division und zur 2. Kavallerie- Brigade, die Albert-Dragoner dagegen zur 37. Division und zur 37. Kavallerie-Brigade.

In der italienischen Kammer kam es bei Ge­legenheit der letzten Sitzung vor den Sommerferien, wie wir in unserer Nr. 152, 2. Bl. meldeten, zu erregten Szenen. Ueber die Vorgeschichte wird jetzt folgendes bekannt:

In der Ebene von Ferrara hat die Aktiengesellschaft Turiner Bank" eine große Fläche in Besitz genommen, um Bodenmeliorationen vorzunehmen; es handelt sich um ein Areal von 30 000 Hektaren. Tie landwirtschaftlichen Arbeiter der ganzen Provinz haben in der letzten Zeit Forderungen auf Lohnerhöhung gestellt. Tie meisten der Grundbesitzer bewilligten die Forderungen oder kamen den Arbeitern insofern entgegen, als sie unter Leitung des Präfekten mit den Vertretern der Arbeiterschaft in Unter­handlung traten. Nur dieTuriner Bank", deren Aktien schon infolge der vorhergehenden Streiks stark gesunken waren, weigerte sich, selbst di' Wünsche der Arbeiter zur Kenntnis zu nehmen. Sie ließ Arbeiter aus Piemont kom­men und versprach diesen einen Tagelohn von 7,50 Fr., währenddem sie den Streikenden die geforderten 7 Fr. verweigerte. Tie Ankunft der piemontesischen Arbeiter rie: unter den Streikenden eine starke Aufregung hervor. Tie Mehrzahl der Piemontesen weigerte sich indes, die Arbeit auszunehmen, sobald ihnen der Stand der Tinge bekannt wurde. Nur in einem abgelegenen Teil der Besitzung nahm eine Anzahl piemontesischer Arbeiter die Arbeit auf. Und so machte sich ein Trupp von etwa 500 Bauern, Frauen und Kindern aus, um die Arbeitenden von der Lage der Tinge zu unterrichten. Auf ibrem Marsche dahin hatten sie eine Brücke zu überschreiten, auf der ein Osfizier mit

Kolonralpost.

K o n g o st a a t. Pariser Blättern wird aus Antwerpen gemeldet: Tie letzte Post aus dem Kongo hat eine Nach- richt über eine grauenvolle That, begangen von belgischen Offizieren, gebracht- Tie Offiziere sollen,, total betrunken, dem Häuptling des Torfes, in dem sie sich; befanden, be­sohlen haben, die Frauen zum Tanz herbeizuholen. Ter Häuptling soll geantwortet haben, das ginge nuiyt, weck, ein Toter im Dorfe sei. Darauf hätten die Offiziere den Häuptling und sämtliche Frauen nied erschießen lassen. Tie Meldung bedarf sehr der Bestätigung^^

Aus Stadt und Land? °°

,Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist nur unter genauer Quellenangabe: ^Oietz« gestattet.)

* Persoualnachrichteu. Der Großherzog hat dem Garnisonverwaltungs Aspiranten Kühne, seither BezirkS- feldwebel beim Landwehrbezirk Worms, das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen. Der Großherzog hat den Kreisveterinärarzt des KreiS- veterinäramtcS Alsfeld August Zinßer zum Kreisveterinär­arzt des Kreisveterinäramtes Friedberg, den Kreisveterinär, arzt des KreiSveterinäramteS Lauterbach Dr. Friedrich Eise zum KreiSveteriuärarzt des KreiSveterinäramteS Alsfeld, und den praktischen Veterinärarzt und Schlachthoftierarzt zu Vockenheim Dr. Karl Kick zum Kreisveterinärarzt des KreiS­veterinäramteS Lauterbach ernannt.

Militärdieustuachricht. Der Bureaudiätar von der Jntend. der 25. Div., Heise in Darmstadt, wurde zum Jntend.-Sekretär ernannt.

* Das Regierungsblatt veröffentlicht in Nr. 45 das Gesetz, die Anwendung der Artikel 41 bis 51 des Gesetzes

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

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