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Freitag 5. April 1901
151. Jahrgang
Nr. 81 Erstes Blatt
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SietzenerAnzeiger
W General-Anzeiger v
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Giessen
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Telephon 6S
lassen ist. Die Inhaber der Firma sind dadurch in die äußerste Not gebracht worden und Meister Piel hat nur mit Hilfe guter Freunde es ermöglichen können, nach Deutschland zu kommen, um den Beistand deS Reiche« zu erbitten. Seine Bemühungen, durch den deutschen Konsul Rückgabe der weggenommenen Objekte oder Bezahlung zu erlangen, waren fruchtlos. Für ein bezügliches Schreiben, das der Konsul ihm an Woodgate mitgab, hatte der letztere nur ein Lachen. Meister Albert Piel wird in den nächsten Tagen in unserm Auswärtigen Amt persönlich vorstellig werden und seine Beschwerden vortragen.
WaS saut der S'natelekretär v. R'chtboten dazu?
Au die Großh. Bürgermeistereien der BezirkSkasse Lich.
Am 11., IS und 13. eines jeden Monats werden weder Zahlungen in Empfang genommen noch geleistet. All« gemeine Zahltage find DienStag und Freitag. Großh. Ministerium der Finanzen, Abteilung für Steuerwesen, hat verfügt, daß dieses in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen sei.
Wir ersuchen Sie, das Erforderliche zu veranlaffen.
Lich, den 2. April 1901.
Großherzogliche Bezirkskaffe Lich. Nahrgang.
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mit erhöhten Ansprüchen an die Bundesstaaten herantritt, d. h. ihnen Matrikularbeiträge auferlegt, für die sie in den lleberweisungssteuern keine Deckung finden. Dies können die Bundes st aalen unmöglich leisten. Ihnen stehen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse außer dem Ertrage ihrer Domänen und Gewerbe in der Hauptsache nur die direkten Steuern zu Gebote. Mit diesen beschränkten, einer plötzlichen Steigerung teils überhaupt nicht, teils nur schwer fähigen Einnahmen, die sich ebenfalls unausgesetzt steigernden eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, ist schon jetzt eine schwierige Aufgabe. Wenn aber die Einzelstaaten außerdem noch di - rekte Leistungen an das Reich machen sollten, so wäre das eine Forderung, die für mehr als einen Bundesstaat einfach unerfüllbar ist.
Daß das Reich endlich einmal an eine ausgiebigere Tilgung seiner Schulden herantreten müsse, ist ein Verlangen, dessen Berechtigung die Bundesstaaten zur Genüge dadurch anerkannt haben, daß sie auf die ihnen zustehenden Mehreinnahmen aus den Ueberweisungssteuern schon seit einer Reihe von Jahren nahezu vollständig verzichteten. Bedarf das Reich, sei es zum Zwecke der Schuldentilgung, sei es für andere Zwecke, weiterer Mittel, so darf es diese nicht von den Bundesstaaten einheben, dann muß es sich vielmehr selbst neue Einnahmequellen erschließen, dann muß aber auch — und diese Forderung ist im Interesse der Einzelstaaten immer ivielter zu erheben — eine definitive finanzielle Auseinandersetzung zwischen dem Reich und den Bundes st aaten stattfinden, und zwar auf der einzig richtigen Basis, daß keiner von den beiden Teilen an den andern mehr zu zahlen hat, als er von demselben empfängt. Die politische Notwendigkeit einer solchen Auseinandersetzung scheint gerade in denjenigen Reickzstagskreisen, die sonst für die Selbständigkeit der Einzelstaaten eintreten zu wollen erklären, nicht gewürdigt zu werden. So lange das Reich in der Lage ist, durch eine beliebige Erhöhung der Matrikularbeiträge in der störendsten Weise in den .Haushalt der Einzelstaaten einzugreifen, kann von einer finanziellen Selbständigkeit der letzteren nur bedingt die Rede sein. Ihr Haushalt müßte sich dann jeweils nach den Ansprüchen richten, die das Reich erhebt, und an die Erfüllung der den Einzelstaaten obliegenden Aufgaben könnte nicht eher und nur soweit herangetreten werden, als das Reich nicht auf die Mittel der Einzelstaaten Beschlag legt. Zu welchen Konsequenzen ein solches Verhältnis führen würde, braucht nicht näher dargelegt zu werden. Man wird daher wohl die Hoffnung aussprechen dürfen, daß bis zur Wiederaufnahme der Verhandlungen über den Antrag Müller-Fulda sich die lieber» zeugung von der Notwendigkeit einer organischen Finanzreform Bahn gebrochen habe, die dem Reiche gewährt, was des Reiches ist, aber den Bundesstaaten läßt, was ihnen gehört.
Polttische Tagesschau.
Zu den deutschen Existenzen, die Südafrika ihren Ruhm zu verdanken haben, kommt noch eine hinzu, der Fleischer meister und Wurstfabrikant Albert Piel aus Johannesburg, deffen Fall so kraß liegt, daß er für die gesamte deutsche Oeffentlichkeit ein hohes Interesse besitzt. In der „Allgem. Fleischer-Zeitung" werden seine Schicksale wie folgt geschildert:
Meister Piel, Mitinhaber der Firma Angehrn u. Piel, ist deutscher Reichsangehöriger und im September 1893 aus Berlin nach Kapstadt und von da nach vtermonatigem Aufenthalt nach Johannesburg übergesiedelt, wo er mit dem Schweizer Angehrn zusammen eine Fleischerei und Wurstfabrik errichtete, die sich aus kleinen Anfängen allmählich zu sehr großer Höhe entwickelte. Die Firma schlachtete monatlich im Durchschnitt 350 Ochsen, 1500 Schafe, 100 Kälber und 500 Schweine, unterhielt neben dem Hauptgeschäft noch vier Filialen in Johannesburg, arbeitete mit Dampfkraft und hatte überhaupt einen Betrieb, der in allen Beziebunaen dm neuesten technischen Fottschritten entsprechend eingerichtet war. DiesiS ganze zu so hoher Blüte gebrachte Geschäft ist von den Engländern in Grund vernichtjet worden. Zwischen dem 30. Mai und dem 6. Juni 1900 sind aus den Kühl- röumen der Firma 139322 Pfund auSgeschlachtete« Ochsen- und Hammelfleisch und am 15. Septrmoer auS ihrem V ehbestand« die besten 29 und am 17. Dezember wiederum die 84 besten Ochsen, ohne die Firma zu benachrichtigen, gewaltsam von den Engländern auf Befehl des Majors Woodgate fortgenommen worden. Der Selbstkostenpreis deS Weggenommenen beträgt 160 000 Mk. Die Engländer wollten aber für das lebende Vieh nur die Hälfte des Wertes bezahlen und wegen deS Fleisches erst später verhandeln. Darauf ging die Firma nicht ein. — Weiterer großer Schaden ist der Firma Angehrn u. Piel durch folgendes Verfahren verursacht worden: SamStag vor Weihnachten mußten aus englische Anordnung sämtliche Fleischereien und Wurstfabriken in Johannesburg geschlossen werden. In der Proklamation, durch die der Schluß der Geschäfte verfügt wurde, war angekündigt, daß die Engländer alles vorhandene Vieh übernehmen würden. Die Engländer thaten dies aber nicht, sondern verkauften in den Fleischerläden, die sie selbst eröffneten, lieber das Fleist, des Viehes, da« sie aus den Gehöften derjenigen Buren, die im Felde standen, ihren zurückgebliebenen Frauen weggenommen hatten. So wurde das Vieh der Johannesburger Fleischermeister und Wurstfabrikanten unverkäuflich und ging zu gründe. Der Verlust, der der Firma Angehrn u. Piel dadurch entstanden ist, beläuft sich bei den Rindern, von denen sie einige hundett im Stalle hatte, auf 40 000 Mk. und bei den Schafen, wo ein Vorrat von etwa 5000 Stück vorhanden war, auf 140 000 Mk., so daß sich ein Gesamtverlust von 360000 Mk. ergiebt. Allem aber setzt die Krone auf, daß von den Engländern ohne jede Angabe von Gründen das sehr beträchtliche Guthaben der Firma bei der „Banque frantjaise do l’Afrique du Sud“ beschlagnahmt und eine Beschwerde über dieses unbegreifliche Vorgehen ohne Antwort ge-
Kolonialpost.
DieWiedereröffnungderTabakPflanzunT Jomba in Neu-Guinea. Die Tabakpflanzung Jomba. der Neu-Guinea-Kompagnie, welche hinter Friedrich- Wilhelmshaven gelegen ist, ist, nach einem Bericht des deutschen Kolonialhauses Bruno Antelmann vor einiger Zeit: wieder eröffnet worden, nachdem der Betrieb vor mehreren. Jahren eingestellt worden war. Auf der alten Station wurden die Hauptwege und Gräben wieder hergestellt, und echs Gebäude errichtet, so daß für den Betrieb jetzt eine Europäerwohnung mit Nebengebäuden, zwei Arbeiterhäuser und eine große Scheune fertig sind. Außerdem sind noch ein kleines Verkausshaus und ein Gemüsegärtnerhaus aufgebaut. Außer dem Landwege, der die Station mit Friedrich-Wilhelmshaven verbindet und bereits zum dritten Teil Feldbahngeleise hat, wurde auch der Wasserweg zwischen Friedrich-Wilhelmshaven soweit schiffbar gemacht, daß ein Transport mittels Tampfbarkasse möglich ist. Jomba ist wieder als Tabakpflanzung in Aussicht genommen und dementsprechend unter Zuhilfenahme von Eingeborenen der Insel Tabobb der Busch auf einem Terrain von ca. 120 Hektar gekappt. Jedoch konnte die Anpflanznug aus Mangel an chinesischen Kulis nicht sogleich vorgenommen werden. Dafür wurde zunächst die dortige Kokospflanzr weiter gepflegt und ergänzt und auch mit dem Anpflanzen von Kakao begonnen. Es sind jetzt bereits 1300 Kakaobäume ausgepflanzt. Der ganze Bestand beträgt ca. 4000 Pflänzlinge.
3. Sitzung Hrotzh. Handelskammer Hießen für die Kreise Hießen, Alsfeld und Lauteröach.
(Protokollauszug.)
Gießen, 2. April.
Amvesend sind die Herren: Kommerzienrat Koch, Kommerzienrat Heichelheim, Türbeck, Grünewald, Hoos, Jhring, Katz, Moll, Notvack, Rinn, Röhr, Schmoll, Steinecke und Zurbuch, sowie der Sekretär Dr. Kehm.
1. Geschäftsbericht. Der Entwurf der Zollsätze des neuen Zolltarifs wird demnächst an den Bundesrat und die Einzel-Regierungen gelangen. Die Kammer hat daher das Großh. Ministerium d. I. ersucht, ihr diesen Entwurf zwecks rechtzeitiger Wahrnehmung der ihr durch Gesetz anvertrauten Interessen baldmöglichst zur Begutachtung zu übersenden.
Die Königl. Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. hat die Kammer um eine Aeußerung über einen Antrag auf Einführung ermäßigter Frachtsätze für den Bezug von Bauxit in Wagenladungen aus Südfrankreich ersucht. Die Kammer hat sich im Interesse der auch in ihrem Bezirk vertretenen deutschen Bauritindustrie, die durch diese Tetärifierung schwer geschädigt werden würde, entschieden gegen den Antrag ausgesprochen.
Ebenso hat die Kammer gegen einen derselben Direktion vorliegenden Antrag Stellung genommen, der eine Ausdehnung der in den östlichen Landesteilen geltenden ermäßigten Staffeltarife für Hölzer des Spezialtarifs II auf das Gebiet westlich von Berlin bezweck'^ um hierdurch für den im Bereiche der östlichen Provinzen nicht absetzbaren Ueberschuß der Produktion neue Absatzgebiete zu schaffen. Maßgebend war hierbei die Erwägung, daß durch die beantragte Detarifierung angesichts deS ohnehin auch im Westen Deutschlands vorhandenen lieber» slusses an Holzsorteu des Spezialrarifs II geradezu eine Ucberflutung mit letzteren herbeigeführt und insbesondere auch die galizische Sägewerksindustrie eine sehr empfindliche Konkurrenzstärkung erfahren würde.
Im Laufe des vorigen Monats ist zunächst am 3. Marz, in Wetzlar in einer Versammlung der Lahninteressenten und hernach am 24. März in Frankfurt «. M auf einer Versammlung des Vereins für Hebung der Fluß- und Kanalschiffahrt für Süd- und Westdeutschland die Frage der Lahnkanalisierstng wieder eingehend erörtert worden. Die Kammer war bei beiden Besprechungen durch ihren Sekretär vertreten. Der Verein für Flußschiffahrt u. s. f. faßte einstimmig eine Resolution, welche namentlich im Hinblick auf die projektierte Mosel- und Saar-Kanalisierung die Kanalisierung auch der Lahn als ein dringendes Bedürfnis bezeichnet. Im übrigen ist als Resultat der Verhandlungen hervorzuheben, daß eine eingehende Schätzung des mutmaßlichen Verkehrs auf der zu kanalisierenden Strecke, sowie eine Rentabilitätsberechnung in Angriff genommen werden sollen.
2. Jahresbericht. Der Entwurf der E i n l e i t u n g zum Jahresbericht, betr. den - Charakter des Wirtschaftsjahrs 1900 im allgemeinen, kommt zur Verlesung und wird mit einigen unwesentlichen Abänderungen genehmigt.
Tn spezielle Teil. tetr, die Sage der verschiß denen Erwerbszweige des Kammerbezirks im Beicht i y, sowie der Bericht über die Wirksamkeit der H-n^ammec in demselben (But achten-TeiN smd rm Entwurf eben^
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Amtlicher Feil.
Gießen, den 1. April 1901. Betr.: Die Anstellung der Kreisftraßenwarte.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen fin die Gr. Bürgermeistereien der Landgemeinden deS Kreises.
Sie wollen, soweit aus Ihren Gemeindekaffen Gehalte litt Straßenwarte bezahlt worden find, die Gemeinde-Ein- nehmer veranlaffen, sofort mit der Kreiskaffe abzurechnen, damit diese in den Besitz sämtlicher Hauptquittuugen gelangt.
Binnen drei Wochen sehen wir Ihrem Bericht entgegen, daß diese Abrechnung stattgefunden hat.
v. Bechtoldt.
Bekanntmachung.
ES wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß infolge Verfügung Großh. Ministeriums der Finanzen, Abteilung für Steuerwesen vom 26. März l. Js. zu Nr. F.-M.« St. 11335 von den unterzeichneten Großh. Bezirkskaffen am 11., 12. und 13. eines jeden Monats weder Zahlungen in Empfang genommen, noch solche geleistet werden.
Gießen, den 3. April 1901.
Die Großh. Bezirkskaffen Gießen I und Gießen II.
Das Reich und die Bundesstaaten.
Ter Reichstag hat sich in seiner letzten Sitzung eingehend mit den finanziellen Beziehungen zwischen dem Reich und den Bundesstaaten beschäftigt. E§ wurde der Antrag Richter, die Verwendung etwaiger Heb er - S d> ü s s e im eigenen Haushalt des Reichs zur M i n b e r u n g der Reichsschuld durch das Etatsgesetz festzulegen, in dritter Lesung abgelehnt und der Antrag Müller-Fulda, einen derartigen Nachtrag dem Schuldentilgungsgesetz zuzufügen, vertagt.
Man kann der Beseitigung dieser beiden Anträge nur zustimmen. Von den Bundesstaaten werden bekanntlich M atriku la r beitrage erhoben. Unser Großherzogtum hat z. B. in diesem Jahre, wie wir vor kurzem bereits mitteilten, 11367 990 Mk. an Matrikularbeiträgen an das Reich zu zahlen. Ueberschüsse des Reichs als solche sind dazu da, nickst die Schulden des Reichs zu verringern, sondern die Matrikularbeiträge herabzusetzen, die nach Artikel 70 der Reichsverfassung nur insoweit ein gefordert werden dürfen, als das Reich nicht in seinen eigenen Einnahmen die Mittel zur Befriedigung seiner Bedürfnisse besitzt. An diesem Grundsätze wurde auch seit Bestehen des Reiches festgehalten. Hatten sich bei seinen eigenen Einnahmen Mehrungen, oder bei seinen Ausgaben Minderungen •ergeben, so wurden diese Ueberschüsse stets als Einnahmeposten auf das jeweils nächste Jahr übertragen und dort in erster Linie zur Bestreitung ordentlicher Ausgaben verwendet. Streng genommen hatte sogar diese Verrechnungsweise beanstandet und gefordert werden können, daß die Matrikularbeiträge des betreffenden Jahres um den Betrag der Uebersckstisse zu kürzen seien. Aus praktischen Gründen hat man aber einen anderen Weg eingeschlagen, der indessen die Ueberschüsse den Bundesstaaten gleichfalls, nur etivas später, zu gute bringt. Durchaus unzulässig ist es jedoch, solche Ueberschüsse den Bundesstaaten zu entziehen und zur Tilgung von Reichs- schulden zu verwenden.
Abgesehen von diesen staatsrechtlichen Bedenken bestehen aber auch gegen die beiden Anträge ine schwersten finanz-politischen. Die Erfahrung zeigt, daß die Ausgaben des Reichs weit rascher wachsen als seine Einnahmen. Während man noch in den Jahren 1898 wnb 1899 ganz erklecklick)e Mehreinnahmen aus den Ueber- doeisungssteitern zur Minderung der Reichsschuld verwenden Konnte, ergab schon das Jahr 1900 keinerlei solche Ueber- ßchüsse mehr, und im Jahre 1901 wird voraussichtlich das Erträgnis der Ueberweisungssteueni hinter dem Betrage der Matrikularbeiträge um eine Summe zurückbleiben, die Kn der letzten Reichstagssitzung auf 10 bis 12 Millionen, toon anderer Seite sogar noch beträchtlich höher geschätzt twurde. Verwendet man nun etwaige Ueberschüsse im eigenen Laushalte ches Reiches aus dem Jahre 1901 bereits in diesem Jahre zur Schuldentilgung, anstatt sie zur Bestreit- una ordentlicher Ausgaben des Jahres 1903 zu reservieren, fso wird es im Jahre 1903 noch weit weniger möglich sstin, einen Etat aufzustellen, der nicht schon von vornherein


