Rr. 54 Erstes Blatt.
151. Jahrgang.
Dienstag 5. März 1901
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MM
Amtlicher Heil.
Gießen, 1. März 1901.
vetr.: Die Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahreu.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen An bie Großh. Bürgermeistereien der Land« gemeinde» des Kreises.
Bei der Prüfung der für das Jahr 1900 ausgestellten Ueberrechnungsbogen obigen Betreffs hat sich wieder eine Reihe von Anständen ergeben. Wir verweisen für die Zu kunft auf das Amtsblatt ohne Nummer vom 3. April 1900 zur püuklichen Nachachtung.
v. Bechtold.
Bckmintnmtlnmg.
Da im nächsten Monat die Obstbaukurse an der Großh. Obstbauschule zu Friedberg wieder beginnen, mache ich darauf aufmerksam, daß der landwirtschaftliche Bezirksverein solchen jungen Leuten aus dem Bezirk, welche sich als be rufsmäßige Baum- oder Straßenwärter ausbilden wollen, über 16 Jahre alt und unbescholten find, eine erhebliche Beihilfe zu den Kosten des Aufenthalts in Friedberg gewährt. Der Unterricht ist für dieselben honorarfrei. Gesuche um Gewährung der Beihilfe sind an die betr. Bürgermeisterei zu richten, welche sie mit berichtlicher Angabe der persön lichen und Bermögensverhältniffe des Gesuchstellers an mich einzusendeu hat. Im letzten Jahre wurden 75 Mk. für jeden Teilnehmer gewährt.
Gießen, den 1. März 1901.
Der Direktor des landw. Bezirksvereins.
v. Bechtolds
Swgabe der Großh. Handklskammer Gießen an dss Großh. Ministerium des Innern, betr. die GeireidrMe.
Vom 26. Februar 1901.
«Schon im «September vorigen Jahres hat die Generalversammlung der drei landwirtschaftlichen Provinzialvereine des Großherzogtums, sowie die Generalversammlung des hessischen Bauernbundes die Großh. Regierung ersucht, für Verdoppelung der bestehenden Getreioezölle einzutreten. Unterm 3. Februar ist nunmehr auch in der Zweiten Kammer der Landstände ein Dringlichkeits-Antrag einge- dracht worden, des Inhalts, die Zweite Kammer wolle beschließen, die Großh. Negierung zu ersuchen, ihre Bundesratsmitglieder zu instruieren, bei den demnächstigen Handelsvertragsverhandlungen nur einem Minimal-Zoll von mindestens 7 Mark auf 100 Kilogramm der vier Hauptgetreidearten zuzustimmen.
Wir nehmen heute Veranlassung, im Interesse von Handel und Industrie unseres Bezirks Großh. Ministerium im Nachstehenden die schwerwiegenden Bedenken zu unterbreiten, die den beantragten Zollerhöhungen entgegenstehen und es geboten erscheinen lassen, von der Befürwortung einer Zollerhöhung vor allem auf das uns in erster Linie interessierende Brotgetreide gänzlich Ab st and zu nehmen.
Nach der landwirtschaftlichen Betriebszählung vom Juni 1895 gab es im ganzen Großherzogtum 133 840 landwirtschaftliche Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Fläche von zusammen 434 730 Hektar. (Die forstwirtschaftlich benutzte Fläche, das Oed- und Unland, sowie die sonstige unbenutzte Fläche sHaus- und Hofraum, Wege und Gewässer) sind hierbei nicht mit eingerechnet.)
Diese Betriebe und Flächen verteilten sich auf die verschiedenen Betriebsgrößenklassen folgendermaßen:
(St ötzenklassen.
Die landw. benutzten Flächen der einzelnen Bet'iebe betragen
landw-rtschaftl. Betriebe Zahl
landwirtschaftl. Fläche ha
un'er 0,1 At
7
0,0 8
0,1 Ar bis „ 2 „
1068
10 3
2937
87 B
14120
1682 p
20 „ „ „ 50 „
20942
6865 S
50 „ „ „ 1 ha
19669
13804 '.
1 ha „ 2 „
20224
28700 •
2 „ „ „ 3 „
12448
30399 :
3 „ . „ 4 „
9049
31232
7014
31207
16684
115788
10 „ „ „ 20 „
7570
102534
20 „ „ „ 50 „
1532
40229
50 „ „ „ 100 „
153
10924
100 „ „ „ 200 v
93
12440
200 „ „ „ 500 „
29
8291
500 „ „ „ 1000 „
1
538
Zulammen 133810
434730
In demselben Jahre 1895 betrug die mit Brotgetreide (Roggen, Weizen, Spelz) bestellte Fläche im Großherzogtum 101424 Hektar, also 23,3 o/o der gesamten landwirtschaftlichen Fläche von 434 730 Hektar.
Gin ziffermüßiger Nachweis darüber, in welcher Weise
diese Brotgetreidefläche sich über die verschiedenen Betriebsgrößenklassen verteilt, fehlt leider (sowohl für Hessen, als ür das Reich). Man ist deshalb auch nicht in der Lage, genau festzustellen, wieviel Brotgetreide in den verschiedenen Betriebsgrößenklassen erzeugt wird. Nur soviel ist allbekannte Thatsache, daß der Brotgetreidebau in den Parzellen- und Klein-Betrieben nur - eine geringe Rolle pielt, erst in den Mittelbetrieben eine größere Bedeutung erlangt und in den Großbetrieben die Hauptrolle spielt.
Angesichts des Mangels einschlägiger statistischer Zahlen aus den amtlichen Erhebungen über die landwirtschaftliche Bodenbenutzung ist nun gerade für die Verhältnisse in Hessen eine Enquete von Wert, die der bekannte Nationalökonom Prof. Dr. Conrad in Halle — ein gewiß unverdächtiger Zeuge — in den Kreisen Fulda und Lauterbach veranstaltet har, und bei welcher dem genannten Herrn dort allgemein versichert wurde, daß der Bauer dort erst bei einem Besitze von 10 Hektar und mehr beginnen könne, Getreide zu verkaufen; daß bei weniger Land alles Brotgetreide, das nicht zu menschlicher Nahrung gebraucht werde, verfüttert werde. Aus dieser Feststellung geht zum mindesten soviel hervor, daß gerade in unserem Bezirk und wohl überhaupt in Hessen die Betriebe mit einer Fläche unter 10 Hektar entweder keine nennenswerten Mengen Getreide verkaufen oder, wenn sie verkaufen, — was allerdings viel vorkommen mag — von ihrem eigenen Bedarf verkaufen und dann genötigt sind, ihrerseits wieder eine entsprechende Menge Brot zu kaufen, wodurch der event. erzielte Vorteil der höheren Getreidepreise wieder verloren geht.
Nimmt man hiernach für Hessen 10 Hektar als die Grenze an, von der ab aufwärts ein Ueberschuß an Brotgetreide über den eigenen Bedarf erzeugt wird, so trifft dies für Hessen auf 9378 Betriebe d. h. 7 o/o der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe zu.
Damit ist aber zugleich gesagt, daß den Vorteil von einer Erhöhung der Brotgetreidezölle nicht wie man es darzustellen beliebt, die „heimische Landwirtschaft" als Ganzes, sondern nur ein verhältnismäßig sehr geringerProzentsatzvonMi ttel- undnament- lich Groß-Grundbesitzern einheimsen würde.
Dieser Vorteil würde überdies — wie sehr betont werden muß — nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb als solchem, sondern lediglich den augenblicklichen Inhabern der einzelnen Betriebe (event. zunächst dem augenblicklichen Pächter bis zum Ablauf der Pachtzeit) zu gute kommen. Denn der höhere Getreidepreis würde einen höheren Geldertrag des Bodens bei gleichbleibenden «Selbstkosten liefern. In dem Maße, in welchem dies der Fall wäre, würde aber naturgemäß auch der Bodenwert steigen. Dadurch hätte, und zwar der augenblickliche Besitzer einen Vorteil. Sowie aber das Gut verkauft oder bei einer Erbteilung einem der Erben zugeteilt oder neu verpachtet würde, würde sich der Kaufpreis, Annahmepreis und Pachipreis entsprechend erhöhen und der Besitznachfolger oder Pächter wäre infolgedessen nicht besser daran, als es der frühere Besitzer bezw. Pächter war.
Wir verfehlen Nicht, hier darauf hinzuweisen, daß genau dieselbe Perspektive z. B. Dr. Conrad in Halle a. S. wähnten Nationalökonomen Prof. Dr. Conrad in Halle a. S. eröffnet wird, der sich ungefähr folgendermaßen äußert:
„Eine Zollerhöhung würde der Landwirtschaft gar nichts nützen. Denn, sind durch die Zollerhöhung die Kornpreise in die Höhe gegangen, so steigt damit der Wert des Bodens, gleichzeitig aber auch die Pacht; damit ist aber die Zollerhöhung wieder ausgeglichen. Denn der neue Pächter hat in demselben Gute nun ein höheres Kapital zu verzinsen, das Verhältnis von Produktionskosten und Ertrag würde dasselbe bleiben, eine Erhöhung der Kornzölle wäre somit nur eine Kapitalschenkung an die gegenwärtigen Grundbesitzer. Der neue Käufer oder Pächter, der auf Grund der erhöhten Bodenpreise mehr Pacht oder eine größere Kaufsumme bezahlt hat, würde aus der Zollerhöhung keinen Vorteil mehr ziehen; er würde eine weitere Zollerhöhung verlangen. Die Hoffnung auf! die Wirkung der Zölle hat die Landwirtschaft fast anderthalb Jahrzehnt, von 1880 bis 1895, veranlaßt, zu hohe Pacht,! zu hohe Kaufpreise zu bieten. Beide sind dadurch auf der unnatürlichen Höhe erhalten, auf welche sie durch die hohen Getreidepreise Anfang der 70er Jahre hinaufgeschraubt waren. Da nun allgemein zugestanden wird, daß«eineHaupt- ursache der neueren Agrarkrisis auf die übertrieben hohen Preise des Grundwertes wie der Pacht zurückzuführen ist, so muß man sagen, daß die Gesundung der Verhältnisse wesentlich durch die Getreidezölle zurückgehalten ist."
In Uebereinstimmung hiermit erklärt auch der Münchener Professor der Nationalökonomie L. Brentano, daß es an der Höhe des Bodenwertes liegt, wenn der deutsche Getreidebau mit dem amerikanischen und russischen nicht zu konkurrieren vermöge, daß aber eine Erhöhung des Getreidezolls gerabe diesen Bodenwert und damit die Ursache steigere, in welcher der Mangel an Konkurrenzfähigkeit liege; du der Getreidezoll das Verhältnis des Bodenertrags zum Bodenwert nicht verändert hat, bleibt der Getreidebau nach wie vor unrentabel. Bleibt der Landwirt beim Getreidebau, so ist er notwendig alsbald wieder notleidend. Dann erschallt aufs neue der Ruf nach aber- maliger Erhöhung des Getreidezolls. Und so geht es fort. Es ist eine Schraube ohne Ende.
Die bisherige thatsächliche Entwickelung steht mit diesem Ausblick in die Zukunft vollständig in Einklang. Wir hatten erst einen Zoll von 1 Mark für Brotgetreide; dann von
3 Mark; hernach von 5 Mark; nun verlangt man einen olchen von mindestens 7 Mark. Es würde aller Wahr- cheinlichkeit nach nicht lange dauern, bis man im Interesse des „notleidenden Getreidebaus" einen Zoll von 9 odep 11 Mark fordern würde!
Kommt nach dem Gesagten die beantragte Zollerhöhung nicht dem landwirtschaftlichen Betriebe als solchem, sondern nur den augenblicklichen Inhabern (event. eine zeitlang auch den momentanen Pächtern) der Betriebe über 10 Hektar d. h. 7 o/o der Gesamtzahl der hessischen Landwirtschaftsbetriebe zu gute, so haben 9 3 o/o der letzteren zum Teil kein Interesse an der Zollerhöhung, zum Teil würden sie durch dieselbe geradezu geschädigt werden, sofern sie in größerem oder geringerem Umfange genötigt sind, Brotgetreide (bezw. Mehl) für ihren eigenen Bedarf zu kaufen bezw. zuzukaufen. Leider läßt sich ein exakter ziffermäßiger Nachweis der Zahl der letzteren Klasse von, Betrieben nicht geben. Man wird aber der Wahrheit ziemlich nachkommen, wenn man annimmt, daß es die Betriebe mit einer Gesamt-Fläche unter 5 Hektar sind (wobei wir übrigens auch hier wieder den Vorbehalt machen, daß wohl möglich ist, daß ein Teil dieser Betriebe Getreide verkauft; dieselben werden aber immer entsprechend Brot kaufen müssen). Die Betriebe dieser Klasse stellen in Hessen 80 o/o aller Betriebe dar!
Innerhalb der Landwirtschaft selbst steht also dem Interesse von 9378 Betrieben (7 o/o aller) dasjenige von 124 462 Betrieben (80 o/o aller) direkt gegenüber, während 16 684 (13 o/o) an der Frage des Getreidezolls kein In
teresse haben.
Zu dem gegensätzlichen Interesse der 80 o/o landwirtschaftlicher Betriebe tritt nun noch das Interesse der übrigen hessischen Bevölkerung. Die hauptberuflich in Landwirtschaft, Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere, Milchwirtschaft, Molkerei, Wein-, Obst-, Gemüse-, Tabak- u. s. w -Bau Erwerbsthätigen einschl. Angehörige und Dienstboten für häusliche Dienste bezifferten sich 1895 auf zusammen 361565, die übrige Bevölkerung auf 670579 Personen.
Aus diese nicht-landwirtschaftliche Bevölkerung entfällt schon heute eine Last von mehreren Millionen Mark an Brotgetreidezoll. Nach den Berechnungen des Kaiserl. Stat. Amts entfielen nämlich auf den Kopf der Bevölkerung des Reichs an Brotgetreide für menschliche Ernährung im Durchschnitt der Jahre 1880/98 180 Kilogramm. Unter genauer Befolgung derselben Berechnungs- Weise stellt sich der Kopfanteil im Durchschnitt 1897/189$ folgendermaßen:
Tonnen zu 1000 Kg.
Roggen
Weizen
Speh 484 249
a) Erntemenge
8626159
3 572 764
b) dazu Einfuhr
777 385
1342609
55
c) ab Ausfuhr
119866
167 867
291
d) ergiebt Einfuhrüberschuß e) also im Inland zur Ver
657 519
1174 742
235
fügung
9 283 678
4 747 506
484 013
f) davon ab Aussaatquantum g) bleibt zum Verbrauch für
menschl., Her. und in
1206 400
427 500
72 000
dustrielle Zwecke h) Abzug für Her. und in
8 077 478
4 320006
412 018
dustrielle Zwecke
20119 000
432000
—
(ein Viertel von Roggen, ein Zehntel von Weizen) i) bleibt zum Verbrauch für
menschl. Zwecke rund 6 058000 3 888000 412 000 k) pro Kopf der Reichs-Be
völkerung 112 Kg. 72 Kg. 8 Kg.
(1897/99:54 Mill.) in Kg. zusammen 192 Kg.
Nun ist statistisch festgestellt, daß der heutige Ge- treidezoll im wesentlichen vom Inland getragen wird, wie dies u. a. von dem schon mehr er* wähnten Nationalökonomen Prof. Dr. Conrad in den ebenfalls schon zitierten „Beiträgen" nachgewiesen worden ist. Es kostete z. B. die Tonne Weizen im Durchschnitt des
Jahre 1891/98
in England 130 Mark in Preußen 165
in Preußen mehr 35 Mark gleich dem Betrag des Zolls pro Tonne Weizen.
Hiernach läßt sich die heutige Belastung mit Brotzoll pro Kopf der Bevölkerung ungefähr auf 35 Mark mal 0,192 Tonnen gleich 6 Mark 20 Pfg. ober, wenn man annehmen will, oaß einige Mark des Zolls vom Ausland getragen werden, auf rund 6 Mark ansetzen. Dies ergiebt für eine Haushaltung von 4 Köpfe« eine Zollbelastung mit 24, von 5 Köpfen mit 30 Mark u. s. f.
Diese Belastung ist indessen nur erst die durchschnittliche. Sie ist gerade für die ärmeren Volksklassen, die mehr Brot verzehren als die reichen Klassen, noch eine erheblich stärkere. Man wird sie mit mindestens 7 Mark pro Kopf in Ansatz bringen müssen; so daß sich für einen Haushalt von 4 Köpfen eine Belastung mit 28, von 5 Köpfen mit 35 Mark u. s. f. jährlich ergiebt.
Würden nun die Brotgetreidezölle verdoppelt und würden dieselben den beabsichtigten Zweck einer entsprechende« Steigerung der Getreidepreise im Jnlande erreichen, f» würde die Belastung pro Kopf auf 12 bezw. 14 Mark anwachsen. Eine Arbeiterfamilie z. B. mit b Köpsen würde dann mit 7 0 Mark Zoll d. i. — bei lohn von 2,20 Mark, wie er z. B. hier als ortsüblich wv den erwachsenen männlichen Arbeiter festgesetzt ift und


