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längerer Zeit beim Turnen, indem der von ihm zum Hochsprung benutzte Stab zusammenbrach, als er gerade aus der Höhe des Sprunges war. Der Sturz hatte einen doppelten Bruch des einen Oberarmes zur Folge. Der Vater forderte nun von der Stadt Ersatz der Kurkosten in der Höhe von 291 Mk. Die S'adt fühlt sich aber zur Zahlung nicht verpflichtet, da nach Aussage des Magistrats bezüglich der Ge äte alles geschehen ist, um Unglücksfälle zu verhüten. Da auch nach Ansicht des konsultierten RechtS- anwaltS die Sache für die Stadt nicht aussichtslos ist, soll eine rechtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Sollte die Stadt wider Erwarten verurteilt werden, so gedenkt sie den betreffenden Turnlehrer regreßpflichtig zu machen. Auf den Ausgang des Prozesses darf man gespannt sein.
♦ Brüssel, 3. Febr. Dr. Fritz Friedmann, der hier seit einiger Zeit eine kommerziell fwirtschatliche Wochen schrift herauSgiebt, ist von der belgischen Regierung aus- gewiesen worden. Er hat sich nach Paris begeben, wo seine Wochenschrift weiter erscheinen soll.
• Die südlichste und nördlichste deutsche Garnison. Seit dem Jahre 1887 tauschen die Offiziere der Lind unser Garnison mit ihren Waffenbrüdern in Memel zum Geburtstage des Kaisers telegraphische Grüße aus. Bei der heurigen Kaiserfeier wurde den nordischen Brüdern folgendes Telegramm übermittelt:
3. Bataillon Ins Regt. v. Doyen, Memel, Sonst b>aust ein Rus dem Sturme gleich Am Äatferiag durch» Deutsche Reich, 6» jauchzt daS Volk, e8 jauchzt das Heer Vom Fel» zum Meer:
Hurrah der Kaiser!
Doch heut! — Germania trauernd steht, Halbmast deS Landes Flagge weht, Richt Freude tönt, kein Laut der Lust Aus deutscher Brust.
Der Kaiser trauert.
Vom Bod-nsee zum Ostseestrand Hin ft (l G denken sei gesandt. Es grüßt tn alter btrd'rer Treu' Den Aar der Leu:
Hurra der Kaiser? Hurra!
von dem Gedicht, da- in den NachmitttagSstunden aus Memel als Antwort eintraf, lauten die beiden letzten Strophen:
Wir, die wir uns'reS Kriegsherrn Schwert Stets scharf und wehrhaft sollen hallen, Wir sind nur deutschen RamenS wert, Wenn Deutschlands Schild wir rein erhalten. Dum treu dem Kaiser, treu dem Reich! vom Nord zum Süd k'.ingt e6 zugleich.
So laßt unS, Preußen oder Bayern, Beim Hurraruf durch deuischeS Land Den Tag durch das Gelübde feiern, Das uns umschließt mit festem Band: Im Dienst d,S Kaisers nie genug, Treu bis zum letzten Atemzug!
Hurra!
Die Offiziere deS 3. Bat. RegtS. v. Bayen.
Da» OhrfetgeruDueÜ.
Dem Schoenlank haut der Katzenstein, Beim Sternenschein, Sinst „eine rein!" Der Bruno Schoenlank aber spricht: „Ich gab sie ihm! Er gab sie nicht!-' Damit nun Alles werde klar Und offenbar Bis auf das Haar, Kommt's rasch, damit es Jeder kennt, Hinein in den „Correspondent". — Dort steht's gedruckt: „Ich war so kühn Und haute ihn!
All' sein Bemüh'n,
Daß er sich wasche davon rein, Nutzt nichts ihm. Simon Katzenstein l"
O armer Bruno Schoenlank hör: Gekränkt bist schwer Du jetzt auf Ehr!
Künd' uns des Rätsels Lösung laut Hast Du ihn, hat er Dich gehaut? —
UmverMs Nachrichten.
— Ein neuer Etuderrtenverei«. A, der Berliner Friedrtch- wilhelms-Univ-rfität ist ein murr Studentenverein „Silingta" mit schwarz-weiß hellblauem Blerzipfel haup sächlich durch Mitglieder deS SchwarzburabundeS gegründet worden, zu dem die Verbindungen Uttmruthi* Erlangen, Burschenschaft Germania-Göttingen, TuiSconia Halle, Nordalbingia-Leipzig, Srdinia Greifswald, Nckaria-Tübingen, Franconia-Marburg, Hermtnouia-München gehören. In der lieber: zeuzung, daß die Stubentenjahre zu den entscheidungsreichsten des Lebens gehören, erwartet der Verein von seinen Mitgliedern nicht blos
gewiffenhafte Vorbereitung auf ihren zukünftigen Beruf, sondern auch i-tne Äu4 inanders' tzuog mit den die Zeit bewegenden Fia <n, w'i! dir Weltanschauung drm Leben erst den Wert gibt. E'n «rnfteS religiös sit'stchks Sireven steht aber der Verein als die Giund'aoe zu ein», Charakterbildung an Dabei bietet er ein frisches, jugendliches Zu i«mmenirhen, nbne Duell, Mensur und Trinkgelage.
Mteratur, Wissenschaft und Kunst.
Man schreibt uns aus Darmstadt unterm 30. Jan.: Nach längerer Zeit wurde gestern abend wieder Sophokles' „Antigone" in der Donnerschen Übersetzung und mit der Mendelssohnschen Musik aufgeführt. Die Vor stellung, die ohne jede Pause stattfand, dauerte zwei Stunden. Die zweiteilige Bühne zeigte vorne den Raum für den Chor mit dem Altar in der Mitte, im Hintergründe die erhöhte Bühne für die Darsteller mit dem Königsbau als Hinterwand; von dem Vorderraume, der vor Beginn der Aufführung von dem Hinterraume durch einen Vorhang getrennt war, führte eine Treppe zu der Bühne. Die Aufführung war sehr stilvoll gehalten, die Chöre machten aber, mit Ausnahme des Liedes an Eros, keinen dem klassischen Geiste der Dichtung entsprechenden Eindruck. Die Rolle der „Antigone" spielte Fräulein Eichelsheim, die des Kreon Herr Hacker, die des Tiresias Herr Werner und die des Hämon Herr Loehr.
Gerichtssaal.
W-. Gießen, 4. Febr. Schöffengericht. Vor dem Schöffengericht kam am Freitag die Privalklagesache des Rechtsanwalts Dr. Spohr von Gießen gegen den verantwortlichen Redakteur der „Frkf. Ztq ", Listorsky, wegen Beleidigung zur Verhandlung. Die Vorgeschichte dieses Prozesses ist folgende: In der Schöffengerichtsverhandlung vom 2. Oktober 19<’O wurde über eine Privatklage des Kaufmanns Julius Siesel von Gieß-m geegn den Handlungsgehilfen Karl Weber von Herborn und den Redakteur W. Schack von Hamburg wegen Beleidigung verhandelt. Rechtsanwalt Dr. Spohr hatte die V-rteidigung der Angeklagten übernommen. Jnkriminürt war u. a. ein Artikel der „Deutschen Handels wacht" mit der Spitzmarke „Schwarze Liste" und der parenthetischen Bemerkung: „Inhaber ist der Jude Julius Siesel". Rechtsanwalt Dr. Spohr hatte sich nun während des Plaidoyers darüber zu erklären, ob in dem Zusatz: „Inhaber ist der Jude Siesel" eine Beleidigung zu erblicken sei oder nicht. Bei dieser Gelegenheit nahm Dr. Spohr in ziemlich scharfer Weise Stellung zur Judenfrage. Die hierbei gefallenen Aeußerungen des Dr. Spohr gaben der „Frkf. Ztg." Veranlassung zu einem Artikel, in dem es hieß: „Wohl aber soll eine Aeußerung des Rechtsanwalts Dr. Spohr hier wieder- gegeben werden, die zeigt, mit welcher Dreistigkeit sich der Anti semitismuS vor Gericht beträgt. Dr. Spohr erklärte u. a.: Die den Juden angeborene Profitwut verleitet sie, ihr Personal bei äußerster Ausnutzung der Arbeitskraft schlecht zu bezahlen und zu beköstigen. Es gäbe zwar auch einige anständige Juden, da aber die Mehrheit mit Fehlern und üblen Gewohnheiten belastet ist, so muß ein Jude vor Ge richt erst beweisen, daß er ein anständiger Mensch ist Kann er es nicht, so muß das Gegenteil angenommen werden." Darunter stand: „Eme so haßoerdlendrte und den Grundbegriffen der G rechligkeit wohl absichtlich hohnsprechende Denkweise gereicht j<dem gebildeten Menschen zum Vorwurf, einem Anwalt des Rechts aber o,nimmt sie außer der persönlichen auch die berufliche Würde. R d." Wegen dieses Artikels hatte Dr. Spohr gegen den Redakteur Listowtzky Pcivatklage erhoben. Vor überfülltem Auditorium ging nun vor dem diesigen Schöffengericht die Hauptoerhandlung vor sich. Den Vorsitz führte Gertchtsaff ssor Gläser. Nach Schluß der Beweisaufnahme ergriff Dr. Spohr das Wort zur Begründung seiner Prioaiklage. Er stell e eine Reihe von Thesen ü er die Judmsrage auf und führte aus, der fragliche Artikel sei insofern tendenziös gefärbt, als er den Zusammenhang oer chweige, in dem die bekannten Aeußerungen gefallen sei und aus dem heraus allein eine objektive Beurteilung seiner Worte möglich sei. Abgesehen davon also, daß wichtige Punkte weggelassen seien, lege ihm andererseits der Artikel Behauptungen in den Mund, die aufzustellen ihm nicht eingefallen sei. Insbesondere müsse er die Behauptung deS Artikels zurückweisen, er habe in der Verhandlung eine gerichtliche Beweispräsumption dafür aufstellen wollen, daß ein Jude, der vor Gericht auftrete, immer erst beweisen müsse, daß er ein anständiger Mensch sei. In Wahrheit aber habe er von einem gerichtlichen Beweise nicht im geringsten gesprochen. Der 3.Punkt endlich, worüber eine Bestrafung beantragt wird, ist die abfällige Kritik, die die Redaktion über die Perfon deS Privatklägers fällte. Ter Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Hertz, trat in längerer Rede den Ausführungen des PrioatklägerS entgegen. Er betonte insbesondere. daß nicht nachgewiesen sei, daß die „Frkf. Ztg." in irgend welcher Weise einen tendenziös gefärbten Bericht gebracht habe. Im Gegenteil fei als erwiesen anzusehen, daß der fragliche Artikel streng obzektio gehalten sei. Auch die Kritik der Redaktion enthalte keine Beleidigung. Sollte jedoch daS Gericht darin eine Beleidigung erblicken, so habe die „Frkf. Ztg." in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt und sei somit nicht straffällig. Nach Replik und Duplik erhielt Listowsky das Wort, der sich auch tn längeren Ausführungen gegen Dr. Spohr wandte. Das Gericht zog sich danach zu einer kurzen Beratung zurück, um gegen 3l/8 Uhr nachmittags zu verkünden, daß die Publikation deS Urteils Dienstag den 5. Februar, vormittags 9 Uhr, e- folgen werde.
Mannheim, 1. Febr. Der Kaufmann Sigmund Cahn ist vom Schöffengericht wegen Betrugs zu 200 Mk Geldstrafe oder 4 Wochen Gefängnis verurteilt worden. Sowohl der Staatsanwalt als der Verurteilte haben hiergegen Berufung eingelegt. Im Januar v. I. etablierte die Kellnerin Paula Langer hier ein Zigarrengeschäft. Durch Vermittlung trat der Angeklagte zu ihr in Geschäftsbeziehungen. Als sie ihm erklärte, sie gedenke nur von einem Fabrikanten zu kaufen, gab sich Cahn, obwohl er nur Agent war, als Fabrikant aus, seine Fabrik sei in Schwetzingen. Auch dem Kaufmann Ferdinand Mayer, bei dem die Langer ihren Laden
mietete, stellte sich Cahn al-Fabrikant aus Schwetzingen vor. Die Langer bestellte denn auch bei Cahn für 1000 Mk. Zigarren und bezahlte 8OO Mk. baar an. Cahn schickte ihr aber unverlangt für ca. 700 Mk mehr Ware und berechnete ihr Preise, daß der Detallv-rkauf absolut keinen Nutzen abwersen konnte. Zigarren, welche die Konkurrenz um 6 Pfg. verkaufte, bezahlte die Langer schon im Ankauf mit 8 Pfg. Die Langer verstand eben nichts von der Branche. Bei ihrer Einvernahme erklärte sie, wenn re gewußt hätte, daß Cahn nicht Fabrikant, sondern nur Händler sei, hätte sie nicht bei ihm gekauft. Der Angeklagte leugnete, sich als Fabrikant ansgespielt zu haben. Zigarrenhändler Nathan Gutjahr war beauftragt worden, die Angelegenheit zu unieisuchen. Er hat das Geschäftsgebahren Cahns unreell gefunden. Cahn habe Frl. Langer Jmportzigarren zu 70 Pfg. das Stück verkauft, die überall im Detail zu 25 Pfg. das Stück verkauft würden. Statt 10 Stück waren vielfach nur 7 Stück in den Kistchen, aber auch andere Kisten zeigten Manko. Zigarren, die man für 42 Mk. pro Mille laufe, habe ihr Cahn mit 58 Mk berechnet. Frl. Langer konnte bei diesen Preisen unmöglich bestehen, zumal die Zigarren der „reinste Mist" waren. Die D-taillisten tauften in der Regel direkt bei den Fabrikanten. Frl. Langer hätte beim Fabrikanten nicht nur billiger gekauft, sondern bei einer Barzahlung von 1OCO Mk. wäre ihr auch ein kleiner Kredit eingeräumi worden. Zeuge Joh. Mehl hat als Schrist- führer des Zigarrendetaillistenvereins ebenfalls Frl Langer besucht und b kündet, daß Cahn dem Fräulein Jmportzigarren zu 67 Pfg. pro Stück verkauft habe, die im Detail um 17 Pfg. billiger verkauft würden. Vielfach seien die Kisten unvollständigen Inhalts gewesen. Fabrikant Neuhaus» Schwetzingen hat dem Angeklagten verschiedene Sorten Zigarren verkauft, auch einige Restpartien, die aus Waren zu bestehen pflegen, die auS irgend welchem Grunde Zurückbleiben, aber durchaus nicht minderwertig sind. Der Zeuge bestätigt, daß man beim Fabrikanten billiger kaufe, als beim Händler, der mit größeren Spesen und mit größerem Risiko arbeite. Wirt Tafel muß zugeben daß er für feine Vermittelung von dem Angeklagten 67 Mk. baar uud noch einige Kistch n Zigarren als Provision erhielt, also fast 10 Prozent des Auftragswertes. Kaufmann Gg. Fischer, der Konkursverwalter des Konkurses Langer ist, giebt an, daß Cahn eine Forderung von 964 Mk. an die Masse einreichte. Es wurden aber nur 640 Mk. anerkannt. Bei Annahme letzteren Betrages konnten 25 Prozent verteilt werden, dagegen bei Annahme des vollen Betrags nur 18 Prozent. Der Sachverständige, Zigarrenhändler Gehrig, roiefl in einem ausführlichen Gutachten nach, daß Cahn sich bei den besseren Sorten Zigarren einen Nutzen bis zu 80 Mk. pro Mille berechnete. Im Durchschnitt llVt Mk. pro Mill. Gegenüber einem Detaillisten sei das ein zu hoher Nutzen, 5 Mk. wäre ein ausreichender Satz gewesen. Das Urteil verwarf beide Berufungen. Das Gericht hielt es für erwiesen, daß der Angeklagte der Langer die Zigarren zu bedeutend höheren Preisen verkaufte, als sie bei einem Fabrikanten hätte anlegen müssen. Eine allbekannte Thatsache fei, daß ein Fabrikant die Ware billiger abg'ben kann als ein Händler; namentlich, wenn auch noch Bezahlung geleistet werde. Indem er sich also der Langer .gegenüber als Fabrikant ausgab und sie dadurch bestimmte, bei ihm zu bestellen, habe der Angeklagte sie um den Betrag, von 400 Mk. geschädigt und außerdem habe sie ihr ganzes Vermögen dabei verloren. Anderseits hätten derartige Geschäftsleute infolge ihres Risikos in gewissen Punkten ein weites Gewissen und habe der Angeklagte einen erheblichen Gewinn aus dem Geschäft nicht gezogen.
Leipzig, 1. Febr. TaS Reichsgericht verwarf die Revision deS Arbeiters Maßloff in Könitz sowie diejenige des Staatsanwalts datz Urteil deS Konitzer Schwurgerichts vom 10 November v. I.
Auszug aus -en Kirchenbüchern
-er Stadt Gießen. Evangelische Gemeinde. Getraute.
Matthäusgemeinde.
Den 29. Januar. Wilhelm Konrad Christian Lotz, Lokomotivheizer zu Betzdorf und Frieda Paul, Tochter des WeißbindermeisterS Loms Paul in Nidda.
Getaufte.
Matthäusgemeinde.
Den 27. Januar. Ein unehelicher Sohn, Friedrich Karl, geboren den 27. September.
Denselben. Dem Bau-Aspirant August Maringer ein Sohn, August, geboren den 10. Dezember.
Markusgemeinde.
Den 27. Juni. Dem Gastwirt Ludwig Flamme eine Tochter, Anna Katharine Sophie, geboren den 29. Dezember.
Johannesgemeinde.
Den 28. Januar. Dem Eisendreher Karl Martin Schäfer eine Tochter, Johannette Luise Katharine, geboren den 10. Januar.
Beerdigte.
Matthäusgemeind e.
Den 28. Januar. Christian Reuter, Privatier, ein Wittwer, 62 Jahre alt, starb den 25. Januar.
Lukasgemeinde.
Den 1. Februar. Wilhelm Belloff, Weichensteller, 50 Jahre alt, starb den 30. Januar.
Johannesgemeinde.
Den 30. Januar. Christoph Mantz, Eisenbahn-Sekretär a. D., Rechnungsrat, 70 Jahre alt, starb den 28. Januar.
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