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5.2.1901 Erstes Blatt
 
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Krßi-8 Blatt.

Dienstag den 5. Februar 151. Jahrgang 1901

Wehener Anzeiger

Heneral -"Anzeiger

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Fernsprecher Nr. 5L

Eine Meuterei auf St. Helena

des Kreises.

Bundesrat auf eine

*) Vergl. Zentralblatt für Vas Deutsche Reich Rr. 49.

solgung zu bringen.

Darmstadt, den 10. Dezember 1894.

gedrückt. , , , T

2. Jede Privatperson, welche Militärbriestauben h^ten will, muß Mitglied eines Vereins sein, der dem Ver

künftighin das gleiche jämmerliche Schauspiel gewähren, wie man es seit Jahren von ihr gewohnt ist.

Gegen das französische Vereinsgesetz ver-

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Ausland schenkt man diesen Symptomen natürlich auf. merksame Beachtung. In Ungarn und in Rußland werden

ohne Unterschied, ob sie der Militär-(Marine^)Verwal hing oder Privatpersonen gehören, dient das Kaiserttche Wappen in beistehender Form und Größe. ) Dn Stempel wird auf der Innenseite beider Flügel aus-

§ 1.

Die Vorschriften der Landesgesetze, nach welchen das Recht, Tauben zu halten, beschränkt ist, und nach welchen im Freien betroffene Tauben der freien Zueignung oder der Tötung unterliegen, finden auf Militärbrieftauben keine

§ 3.

Als Militärbrieftauben im Sinne dieses Gesetzes gelten Brieftauben, welche der Militär-(Marine )Derwaltung ge­hören oder derselben gemäß den von ihr erlaffenen Vorschriften zur Verfügung gestellt, und welche mit dem vorgeschriebenen Stempel versehen sind.

Privatpersonen gehörige Militärbrieftauben genießen den

Schutz dieses Gesetzes erst dann, wenn in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist, daß der Züchter seine Tauben der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt hat.

band deutscher Brieftaubenliebhaber-Vereine angehörtI bereits Stimmen laut, i°^cr Kr

und statutengemäß seine Brieftauben der Militär- die Notwendigkeit cmes Zollkrieges ernstlich erörtern Me fWnrtnA SRprmnhnnn wr ftpHt I Regierungen haben die Folgen einer extrem agrarischen

(Manne) Verwaltung zur Verfügung stellt. I überleaen. Eine blühende Export-Industrie

Aeder Verein erhält zur Abstempelung der seinen : 6n(b ®runbe gerichtet; aber die brotlos gewordenen Mitgliedern gehörigen Milttarbneftauben einen Stempel, Arbeiter könnten dann doch den Regierenden manches, zu der von dem zuständigen Kriegsministerium (Reichs-1 raten aufgeben.

marineamt) beschafft wird und deffen Eigentum bleibt.I Das österreichische Parlament ist wieder zu.

3. Die OrtSpolizeibehördeu erhalten alljährlich im Laufe sammengetreten. Eine so schöne Gelegenheit, sich zu des Dezember durch die vorgesetzten VerwaltungS blamieren, durften gewisse Volksvertreter natürlich nicht behörden - denen daS zuständige Kriegsministerium unbenützt vorüber gehen lassen Schon als der Alters- wssä.säJ ESSSS? liebhaber-Vereine. Die Vereine haben 8um . De- P^c-ria gedacht wurde, hielten die Radikalen deii Zeit-, zember jedes Jahres der Ortspolizeibehörde Listen em- ft =ür geeignet, um eine Demonstration gegen England zureichen, aus welchen für jedes einzelne Mitglied her- inszenieren. Die anständige Presse Oesterreichs ist dar. vorgehen muß: Name, Stand, Wohnung jedes Mit- über entrüstet, und die Regierung hat in einem offiziösen gliedeS, Zahl seiner Militärbrieftauben und Lage des Organ ihr lebhaftes Bedauern über diese Vorkommnisse Taubenschlages. Die Ortspolizeibehörde erläßt hierauf ausgesprochen. Auf die rabiaten Heißsporne des Reichs bis zum 15. Januar des folgenden JahreS die im rats wird das aber kernen Eindruck machen, und dre U«7' 2 ÖC6 Gesetze- vorgeschrLene

4. Di- Orlspolizeibehörden haben die Befolgung der g-^ uu

setzlichen Vorschriften und dieser Ausführungsvorschristen -ucben ae§ ^tzt die Klerikalen mit der Obstruktion, seitens der Privatpersonen zu überwachen, insbesondere ^tten lange Reden, bringen eine Menge Gegenentwürfe jeden Mißbrauch des Stempels zur strafrechtlichen Ver-' ' - - - '" "--------**«**»

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

DaS nachstehend abgedruckte ReichSgesetz vom 28. Mai 1894, betr.Den Schutz der Brieftauben und den Brief tauben verkehr im Kriege", bringen wir nebst den hierzu erlassenen AusführuugSbestimmungen wiederholt zur öffcnt-1 lichev Kenntnis.

Gießen, am 1, Februar 1901.

Großherzogliches Kreis amt Gießen,

L ! v. Bechtold,

(Nr. 2182.) Gesetz, betreffend den Schuh der Brieftauben und den Brieftauben-Verkehr im Kriege. Vom 28. Mai 1894.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc.

verordnen im Namen des Reiches, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages, was folgt:

Wir benachrichtigen Sie hiermit, daß im Bezirk Nr. 222 meldet man dem Bureau Reuter. Doch handelt es sich der Fleischerei-Berufsgenoffenschast, zu welchem der Kreis dabei nicht um gefangene Buren, sondern um englische Sol- ÜÄKP""«.£,£U's». «es; »K'lK =ipXS.ÄSÄÄ3S

bis zum 30. September 1902 bestellt worden find. unb einigen der westindischen Soldaten zu einer

I. D.: Dr. Wagner. Rauferei, bei der einer der letzteren verletzt und infolge

h f[:iL ins Lazarett geschickt wurde. Während Zeines am

Politische Wochenschau. ^en^n^Wohtthätigkeitskonzerts durchzog eine Anzahl Sol-

Der Austausch von 3reunbW^ ©töd en g^ebund^n en^R^NeVm^e HI r bewaffn^

ein, und stellen allerlei Abänderungsanträgc. Sie erreichen damit zwar die Verschleppung der Beratungen, wohl aber

's ' 1 Darmstadt den Derember I8N4 i kaum das Scheitern der Vorlage. Ihr Artittl I ist nut

Anwendung. Darmstadt, den 1U. Dezemver einer Mehrheit von 353 gegen 93 Stimmen angenommen

Dasselbe gilt von laudeSgesetzlrchen Vorschriften, nach Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz, borden ein Beweis, daß die Opposition numerisch auf welchen Tauben, die in ein fremdes Taubenhaus übergehen, Finger. Rößler. ^hr schwachen Füßen steht. Auch in der Bevölkerung

dem Eigentümer deS letzteren gehören. --------------------- ' ~T~ scheint der Gesetzentwurf an Sympathieen zu gewinnen.

§ 2. I Gießen, den 1. Februar 1901. ^lus Südafrika trafen auch in der vergangenen

Insoweit auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen Betr.: Die Ernennung der Vertrauensmänner und deren Woche für England nur Hiobsbotschaften ein. Die Buren

Sperrzeiten für den Taubenflug bestehen, finden dieselben Stellvertreter der Fleischerei-Berufsgenoffenschaft, setzen die Zerstörung der Minen rm Randgebiet fort, ruw

& M Großherzogttche Kreisamt Wettfe««

zusammenhängenden Zeitraum von höchstens je zehn Tagen ou Orotzh. Polizeiamt Gießen und die >uno ote ^e, . _.

im Frühjahr unb Herbst umfassen. Sinb länger al- zehn > Ghh. Bürgermeistereien der Saubgemeiubett |------ ^ 1?««

tägige Sperrzeiten emgeführt, so gelten für Militärbries­tauben immer nur die ersten zehn Tage.

§ 4. L ^er Ausrauicy von ^unm^airs^zc^.^^ Stöcken gebundenen Rasiermessern bewastner,

etnT cy|in ,{npÄ yrieaes kann durch Kaiserliche Der- den Herrschern von Deutschland und Englano sangl Stadt. Zahlreiche der Bewohner wurden verletzt, ordnung bestimm, werben daß alle gesetzlichen Vorschriften. zwFch^u7enDyn-stiensinü »-rschredene Fr°uen g=

welche das Töten und Emfangen fremder Tauben^gestatten,La maiuf)ma( aucj) die Staatsinteressen ganz ersprießlich! § ch e/ Einigern dem Konzertsaal befindliche Kinder

für das Reichsgebiet oder einzelne Teile desselben außer sw können Gegensätze mildern, die Beilegung von Kon- 3 - .o^oss^sch-wte verletzt. 12 Matrosen er-

Kraft treten, sowie daß die Verwendung von Tauben zur flikten erleichtern, und sogar em Zusammenarbeiten für mehr oder weniger schwere Verletzungen. Die Leute Beförderung von Nachrichten ohne Genehmigung der Mili- Zwecke des Friedens und des Kulturfortschritts ermog- ^^^ ^ au§ ihren Kasernen aus, und die Versuche der

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und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. I solcher bedenklicher Einfluß auf die Ziele der deutschen s ö 9 ^-^o^^üren Offizieren die halbe Nacht

Gegeben Neues PalaiS, den 28. Mai 189 . .leitenden Staatsmänner in den letzten Wochen ausgeübt , . Straßen hin und her gejagt, damit sie

(L. 8.) Wilhelm. . . worden, dafür fehlt zurzeit jeder thatsächliche Anhaltspunkt, ^du'ch Matrosen nicht zusammen

Graf von Caprivi. !Immerhin ist man in unserem Vaterlande von derartigen Swlieülick stürmten die Soldaten das See-

------ , Besorgnissen nicht ganz frei. Ein freundschaftliches Ver- ^annsheim und schlugen dort Thüren und Fenster kurz R^kiinntmackuna / hältnis zu England wirb ja jeder einsichtige Polrtrker Nicht mannsyerm I

ftQÄ'M'tr un9ern konstatiert sehen. Aber eine hochgradige Intimität n folgenden Tage wurde ihnen befohlen, nach dem die Ausführung des Reichsgesetzes vom 28. Mai lo9^Über erscheint vielen als ein Zustand, der für England wden- $ ei. ' gehen. Sie verweigerten jedoch den Ge- den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im falls erheblich vorteilhafter wäre, wie für Deutschland. So\ » .a3m "nfc) lohten, die Häuser in der Stadt in die Kriege betreffend. hoch man auch die diplomatische Kunst des Reichskanzlers ' f sprengen. Die Pioniere und Artillerie wurden

Vom 10 Dezember 1894. einschätzt, so ist man doch nicht sicher, daß sre dem I a(a'rmaiert/ unb eitle starke Abteilung von dem Kriegsschiff

Die von dem BundeSrat in seiner Sitzung vom 8. No- Raffinement der engltschen Staatsmänner voll^> ßewachfen rourbe getanbet/ und die Straßen wurden die ganze Nacht

h cv in, ö(«ntni: blatt für das Deutsche wäre. Mißtrauen ist m der auswartlgen Politik em sehr pbsetzt gehalten. Am nächsten Morgen wurde eine Kom-

Nr' 49 J f m ^Dcröffentliditen nachstehenden löblich Ding besonders aber gegenüber unfern stamm- b-A §es Gloucester-Regiments von Teadwood geholt und

« 7^' 9 ! ^0. v. Mts. veröstentttchren na^ verwandten Vettern lenses des Kanals! Westindiern befohlen, sofort nach dem Lager zu gehen,

Ausführungs-Bestlmmungen zu dem Gesetz vom I)ÖT)ere Getreidezolle hat sich letzt Graf! ' lls man auf sie schießen werde. Ta sie sahen.

28. Mar d. I. (Reichsgesetzblatt S. 463) werden ^ermitUüiOto festgelegt. Nach seinen Erklärungen un preußi-^^ man Erlist mache, formierten sie sich und marschierten zur öffentlichen Kenntnis gebracht. . scheu Abgeordnetenhause, wie nach den Kundgebungen der i narf) bem Lager. Ter ganze Ort ist in Aufregung, und

1. Als Stempel zur Bezeichnung der Militarbrteftaubev, offiziösenBerliner Korrespondenz steht e» außer ^weiset, fürchtet, daß die Westindier ihre Drohung wahr machen - ...... 1 daß die Reichsregierung der Jnteressenpolitik des.Agrarier- ^inen Ueberfall der Stadt versuchen werden. Vorsichts-

tums ganz beträchtliche Konzesftonen machen wrrd. Auch I sind getroffen worden. Das Lager wird von

die Württembergische Abgeordnetenkammer hat nut ^exx Judiern bald geräumt werden müssen, da neue K^iegs- einer Dreiviertel-Mehrheit den Antrag angenommen, rm f^^^ ankommen, und 250 Mann Militär nach St. Bundesrat auf eine 61^0^9 5er ®etmt)e. § |inb. Tie westindischen Soldaten sollen

zölle hinzuwirken, und der Ministerpräsident v. Schott ist Lager^nahe der Stadt untergebracht werden, bis

gern bereit, einem solchen Wunsche zu entsprechen Jm 'n x^sporischiss sie forischafft"

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