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Nr. 4 Erstes Blatt Samstag dm 5. Januar 151. Jahrgang 1901
GießenerAnzeiger
General-Anzeiger
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Annahme von Anzeigen zu der nachmittags f-üe- den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorrn. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher.
Amts- und Anzrigeblatt für den Kreis (Sieben.
Redaktion, Expedition und Druckerei:
Zchulstrahe Nr. 7. ,
Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klütter für hessische Volkskunde.
Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen. Fernsprecher Nr. 5L
Amtlicher Heil.
Bekanntmachung.
Betr.: Erteilung von Meldescheinen zum freiwilligen ®in- tritt in daS Heer.
Mit Rücksicht auf die zurzeit eingehenden zahlreichen Gesuche um Ausstellung von Meldescheinen zum freiwilligen Diensteintritt in das Heer für den kommenden Herbst l. IS. sehe ich mich veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß diese jetzt erteilt werdenden Meldescheine am 31. März l. I. gesetzlich ihre Giltigkeit wieder verlieren, und daß daher nach diesem Zeitpunkt neue Meldescheine ausgestellt werden müssen, da die Truppenteile keine Freiwilligen ohne noch gütigen Meldeschein einstellen dürfen.
ES ist daher am zweckmäßigsten, wenn die betreffenden Gesuchsteller mit ihren Anliegen bis nach Ende März l. IS. warten.
Für diejenigen Leute, welche bereits dieses Jahr milikär- pflichtig sind, empfiehlt es sich, im nächsten Musterungslermine ihr Gesuch zum freiwilligen Eintritt vor der Ersatz-Kommission vorzubringen, wo ihr Wunsch dann meistens Berücksichtigung findet, und sie dann ohne Meldeschein zu dem von ihnen gewünschten Truppenteil gelangen.
Vielfach ist die ganz irrige Meinung verbreitet, daß die« jenigen Leute, welche sich im Besitze eines Meldescheins be fänden und dieses Jahr militärpflichtig find, sich nun nicht vor den Ersatz-Behörden zur Musterung zu stellen brauchten. Hiervor muß dringend gewarnt werden, da nur solche Militär Pflichtige beim Ersatzgeschäft fehlen dürfen, welche ausdrück lich vorn Erscheinen befreit sind, was aber durch den Meldeschein nicht geschieht, und setzen sich daher diese Leute, welche dennoch aus diesem Grunde fehlen sollten, den gesetzlichen Strafen aus.
Gießen, den 3. Januar 1901.
Der Zioilvorsitzende der Großh. Ersatz-Kommission Gießen Boeckmann.
Bekanntmachung,
betreffend das Ersatz Geschäft für 1901.
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr- Ordnung werden 1. alle im Jahre 1881 geborenen Militär Pflichtigen, sowie 2. die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder 3. welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge andere?Lehranstalten, oder als Hausund Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 10. Januar biS zum SO. Januar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres dauernden Aufenthaltsortes zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein, welcher nunmehr von dem betreffenden Standes mt zu erwirken ist, und wenn sie sich bereits bei einer früheren Musteruug gestellt haben, ihren Losungs- Schein vorzulegen.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche die Anmeldung unterlaßen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Teilnahme an der Losung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche aus Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.
Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zurzeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder-, Lehr-, Brod- nnd Fabrikherren zu diesen Anmeldungen verpflichtet.
Die Großherzoglicheu Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu laßen.
Gießen, den 2. Januar 1901.
Der Zivilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatz Kommission Gießen. Boeckmann.
Bekanntmachung,
betreffend daS Ersatzgeschäft pro 1901.
Unter Hinweis auf obige Bekanntmachung bringe ich weiter zur Kenntnis der Beteiligten, daß als dauernder Aufenthalt anzusehen ist:
a) für militärpflichtige Dienstboten, HauS- und Wirt- fchaflsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen;
b) für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten an gehören, sofern dieselben auch au diesem Orte wohnen.
Gießen, den 2. Januar 1901.
Der Zivilvorfitzende
der Großherzoglichen Ersatz Kommission Gießen. Boeckmann.
Bekanntmachung.
Betr.: Zurückstellung der mit Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen.
Die im laufenden Jahre militärpflichtig werdenden und mit Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen haben sich, sofern sie nicht bereits zum aktiven Dienst eingetreten find, alsbald bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen längstens aber bis zum 1. Februar l. I. bei mir schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen, einerlei, ob sie bereits am 1. April l. I. zum Dienst eintreten wollen ober nicht. Ohne den ZurückstellungSvermerk auf dem Berechtigungsschein findet die Annahme bei einem Truppenteil nicht statt.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche mit Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst versehen find und im Kreise Gießen geboren sind, haben sich auch an ihrem Geburtsorte, wenn sie daselbst wohnen, zur Stammrolle anzumelden. Soweit die Berechtigung auf Grund des Schulzeugnisses bei der Großh. Prüfungskommission in Darmstadt noch nicht nachgesucht sein sollte, hat dieses sofort zu geschehen, und werden die Interessenten noch ausdrücklich auf die dem Schulzeugnis aufgedruckten Bestimmungen zur genauen Nachachtung aufmerksam gemacht.
Gießen, den 2. Januar 1901.
Der Zivilvorsitzende
der Großherzoglichen Ersatz-Kommission Gießen. Boeckmann.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1901.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1901 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung fpätestens bis zum 1. Februar 1901
bei der unterzeichneten Kommission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungskommisfion nut dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogtum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulaffung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffe angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a) Geburtszeugnis;
” b) Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Mckitär- Verwaltung bestritien werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbst- fchuldner verbürge.
Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder deS Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Uebernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in vorstehendem Absätze bezeichneten Verbind
lichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon kraft des Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung.
e) ein Unbescholtenheitszenguis, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;
d) ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugnis bcizulegen.
Heber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, giebt die Prüfungs Ordnung (Anl. 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 — Reg.-Blatt Nr. 27 von 1894 —) Aufschluß.
Bezüglich des Prüfungstermins sowie des Lokals, ix welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt, den 15. Dezember 1900.
Großherzogliche Prüfungs-Kommission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende:
Wick.
Englische Preßbestechnngen?
Die „Leipz. Reuest. Rachr." hatten kürzlich behauptet, es seien 'e n g l i s ch e B e st e ch u n g s g e l d e r i n D e u t s ch - land verwandt worden. Dr. Liman, der Berliner Vertreter des genannten Leipziger Blattes, hatte allerlei Merkwürdiges aus dem Agitationsfonds der de Beers Company mitgeteilt. Daraufhin hatte ihn die „Köln. Ztg." einen Verleumder genannt und die Behauptungen des Leipziger Blattes, ihr selbst seien Gelder aus diesem Fonds zugeflossen, auf das Entschiedenste in Abrede gestellt. Dr. Liman ergriff nun wiederum das Wort und veröffentlichte folgende Erklärung:
Ich erkläre, daß die in den „Leipz. Reuest. Rachr." Nr. 346 und Nr. 351 veröffentlichten Mitteilungen über gewisse Posten in dem Geschäftsbericht der De Beers Company von 1899 von mir herrühren. Die „Köln. Ztg." hat diese Mitteilungen als eine Verleumdung bezeichnet. Ich fordere hiermit die „Köln. Ztg." auf, mich wegen dieser angeblichen Verleumdung gerichtlich zu belangen, wenn anders sie nicht in den Augen jedes anständigen Menschen dauernd gerichtet erscheinen will. Ich bin bereit, alsdann eine Reihe von Zeugen Zu nennen, die den betreffenden Bericht gelesen und auch Kenntnis von weiteren, mit der Angelegenheit zusammenhängenden Vorgängen gewonnen haben. Dr. Paut Liman, Berlin, Wittenbergplatz 1.
Diese Erklärung des Dr. Liman bringt die interessante Angelegenheit um keinen Schritt weiter. Die Aufforderung Dr. Limans an die Kölnische Zeitung, ihn gerichtlich zu belangen, ist in keiner Weife ernst zu nehmen, da bie Kölnische Zeitung als Verleumdung nur die Behauptuna bezeichnet habe, sie — die Kölnische Zeitung — sei durch das englische Geld bestochen worden, nicht aber die Mitteilung Limans, daß im Bericht der De Beers Company die Verausgabung von ein einhalb Millionen Mark in K ö l n verzeichnet sei. Baldige Klarstellung ist um so erwünschter, als die ausläMsche Presse das „deutsche Panama" in der gehässigsten Weise nicht nur gegen die deutsche Presse, sondern auch gegen andere Kreise verwertet. Datz das gerade seitens der russischen und der französischen Presse geschieht, wiewohl doch Rußland das klassische Land der Beamtenbestechungen ist und Frankreich an feine« eigenen zahlreichen großen und kleinen Panamas genug zu sorgen haben sollte, wirkt freilich erheiternd.
Tie „Tägliche Rundschau" hat inzwischen „entdeckt, welch opferfreudige Gönner die deutsche Kannst i» den Direktoren der De Beers Company besitzt". Im „Reichs- Anzeiger" vom 13. Dezember unter der Rubrik „Aus Kunst und Wissenschaft" finde sich nämlich unter „N euerwerb - ungen der königlichen Museen" folgendes:
Eine Schenkung des Herrn Julius Wern her ix London, der der Gemäldegallerie schon wiederholt wertvolle Zuwendungen gemacht hat, bereicherte diese Sammlung mit einem für die Geschichte der deutschen Malerei außerordentlich wichtigen Monument: acht Tafeln mit Darstellungen aus dem Marienleben und der Passion Christi, die 1437 von Hans Multscher ausgeführt worden find ... Die acht kürzlich im Londoner Kunsthaudel aufgetauchten und nun .für die Berliner Gallerie gewonnenen Tafeln bildeten ursprünglich zwei, auf beiden Seiten mit fe zwei Darstellungen übereinander geschmückte Altarslugei. Herrn A l f r e d B e i t verdankt die Sammlung das ticine vlämische Porträt eines jüngeren Mannes, das schon oer Tracht nach offenbar aus der ersten Hälfte des 15. ^apr


