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Der, Direktor der.Gern s- Zean Noth hat noch den Ltaud von den Wen ifferpartie gemacht. Es ist on feinem Eintreffen aus troffen. Kennzeichnend für kannten Mchdirektors Roih eine Leitung, die die NA eiteten Untersuchung brachte, fetzt rasch beendet sm wi^ ^uni. Wie man hört, beging sch deshalb Selbstmord, M g zum KriegsgeMsrat d •. Endlich noch ehe sie in die Hack §am29.MaiemeAet Unguter Mensch *Wl bete'®» teWd“*' bei 'Nm-MWtha f
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Oberstaatsanwalt Tr. Güngerich, Gerüchtsschreiber Gerichts - asfessor Deibel.
Unter Anklage stand der Maurer Johannes Philipp Dietrich von Klein-Karben wegen Brandstiftung aus § 308 St.-G.-B. Der der Anklage zu Grunde liegende Sachverhalt ist kurz folgender: 2bn Morgen des 28. März d I. gegen halb neun Uhr brannte in der Gemarkung Klein- Karben direkt beim Ausgang dieses Ortes an der Straße Groß-Karben-Dortelweil ein Strohhaufen ab, der dem Pacl>ter Philipp Menget von Groß-Karben gehörte. Der Verdacht, denselben angesteckt zu haben, lenkte sich sofort auf den Joh. Phil. Dietrich einmal da dieser kurz vorher in der Nähe des Strohhaufens gesehen worden war, dann dann aber auch deshalb, weil er ein arbeitsscheuer Mensch ist und einige Tage vorher in der Wirtschaft von Bech geäußert halte, binnen 48 Stunden passiere etwas, er werde etwas anstellen. Bei der sofort vorgenommenen Festnahme gestand er die That denn auch ein, bedauerte aber nur, daß der zweite, größere Strohhaufen, der nur wenige Meter von dem abgebrannten saß, nicht auch mitverbrannt war. Er glaubte, er habe dem Pachter einen Gefallen gethan, da dieser versichert sei und hei dem nassen Wetter nun sich nicht die Mühe des Nachhausefahrens zu nehmen brauche. In Wirklichkeit war der Pachter zu der Zeit nicht mehr versichert und erlitt, da ihm ca. 400 Zentner Haserstroh verbrannten, einen Schaden von mindestens 600 Mk. Tie That selbst vollführte der Angeklagte dadurch daß er ein gewöhnliches Streichholz entzündete und es an den Strohhaufen hielt, zum Glück an der Seite, von der der Wind kam, der die Flammen von dem anderen Haufen abtrieb. Als der Haufen in Flammen stand, ging der Angeklagte querfeldein nach Groß^Karben und benack)jrichtigte dort das eine Mchenmädchen des Pachters Philipp Menge! von dem Brand des Strohhartfens bei Klein-Karben, worauf er nach Hause ging, wo er festgenommen wurde.
Tie Verhandlung selbst entrollt ein düsteres Familienbild. Sowohl Vater wie Großvater des Angeklagten hatten des öfteren das Zuchthaus bezw. Gefängnis geziert und gar oft äußerte dieser sich dahin, sein Großvater und sein Vater hätten Brot gehabt, er bekäme auch Es scheint auch in der That so, als habe er sich nur eine längere Freiheitsstrafe zuziehen wollen, um der Sorge für seine zahlreiche Familie enthoben zu sein, zumal seine Ehe durch sein und seiner Mutter Verschulden keine glückliche genannt werden kann. Aus Rach hat er die That jedenfalls nicht begangen, da er niemals auch in der geringsten Weise etwas mit dem Geschädigten gehabt hat. Er selbst gesteht auch die That ein und giebt nur seinem traurigen Familienleben die Schuld an seinem Unglück. Die Verteidigung des An- geNagten liegt in den .Händen des Rechtsanwalts Raab.
Nachdem die Geschworenenbank durch Auslosung gebildet und die Geschworenen selbst beeidigt waren, wurde der Angeklagte zur Person vernommen, alsdann die sech Zeugen vorgerufen und vorläufig entlassen. Alsdann wurde der Angeklagte zur Sach vernommen. Tas Familienleben, das dieser jchildert, ist kein erquicklichs. Sein Großpater hat sich erhängt, sein Vater wurde zweimal wegen Brandstiftung mit Zuchthaus bestraft, sein Bruder, der gegenwärtig wieder im Zuchthaus sitzt, wurde in diesem mit 28 Jahren konfirmiert, seine Frau lebt getrennt von ihm, seine Mutter, mit der er auf gespanntem Fuß steht, führt ihm den Haushalt. Er will die That aus Zorn gethan haben, da feine Mutter seinen Kindern untersagt habe, ibn Vater zu nennen. Er giebt zu, daß er Schnaps trinke, das thue er aber nur aus Zorn über seine traurigen Familienverhältnisse. Tie Zeugen bestätigen im großen und ganzen die Aussagen des Angeklagten. Ter Bürgermeister stellt ihm für die früheren Jahre ein ganz gutes Zeugnis aus, in den letzten Jahren aber hätte er ein rechtes Säuferleben geführt. Auf eine diesbezügliche Frage eines Geschworenen hin giebt der Bürgermeister Auskunft über die geistigen Fähigkeiten des Angeklagten. Er hält ihn für einen völlig normalen Menschen, der sehr wohl wisse, was er thue. Er trinke eben aus Gram über seine Familienverhältnisse, und wenn er betrunken sei, mache er dann derartige Streiche. Nacht Schluß der Beweisaufnahme werden die Schuldfragen festgestellt. Gerichtsseitig wurde die Frage auf vorsätzliche Branostiftung gestellt, der Verteidiger beantragt eine Nebenfrage auf mildernde Umstände zu stellen, welchem Antrag entsprochen wird. Alsdann erhält Ober- staatsanwalt Tr. Güngerich das Wort. Nach einer kurzen Rechtsausführung bezügl. des § 308 St.-G.-B.s geht er aus die Sgche selbst ein. Er schildert den Sachverhalt, beleuchtet die Familienverhältnisse des Angeklagten und resümiert seine Ausführungen dahin, daß der Angeklagte seine That lediglich aus Frivolität gethan habe, und auf einige Zeit in „geordnete Verhältnisse", „ins Trockene", d. h. ins Zuchthaus zu kommen, und hierdurch der Arbeit zu
entgehen. Er weist die Möglichkeit zurück, daß der Anbeklagte ein ' geistig unnormaler Mensch fei. Bezüglich der Frage auf Zubilligung mildernder Umstände führt er aus, daß solche seiner Ansicht nach hier nicht vorlägen, in Anbetracht der Frivolität, mit der die That begangen worden sei. Er bittet daher, die Hauptfrage zu bejahen, die Nebenfrage zu verneinen. Der Ver leidiger, Rechtsanwalt Raab führt aus, daß das Bild, das sich ihm aus seinem Verkehr mit dem Angeklagten dargeboten habe, ihn überzeugt habe, daß von Frivolität bei oer That nicht gesprochen werden könne. Lediglich die traurigen Familienverhältnisse hätten ihn zu der That veranlaßt. Er nimmt auch Bezug auf § 310 St.-G.-Bs., nach dem der Angeklagte eigentlich freizusprechen sei. Wenn dieser aber schuldig sei, dann müssen ihm mildernde Umstände zugebilligt werden. Oberstaatsanwalt Güngerich wendet sich gegen die Ausführungen des Verteidigers hin sichtlich der Anwendung der 4? 310 und 51 St.-G.-Bs., indem er nachzuweifen sucht, daß deren Voraussetzungen absolut nicht gegeben seien. Mildernde Umstände dürften angesichts oer Frivolität ^er That, des großen entstandenen Schadens nicht zugebilligt werden. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Hoos, wendet sich gegen die Ausführungen des Oberstaatsanwalts hinsichtlich der ebent. Anwendung der 310 unltM 51 St.-G.-Bs. An die Plaidoyers schließt sich die Rechtsbelehrung der Geschworenen durch den Vorsitzenden an über die §§ 308, 310, 51 St.-G.-Bs. Um 11 Uhr ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Nach einer Beratung von 20 Minuten verkündet der Obmann der Geschworenen, Schuhmacher Heß von Friedberg, den Spruch dahin, daß die erste Frage bezüglich der vorsätzlichen Brandstiftung bejaht, die zweite hinsichtlich der Zubilligung mildernder Umstände verneint fei. Ta kleine Unrichtigkeiten in der Niederschrift der Antworten vorgekommen waren, mußten sich die Geschworenen noch zweimal zur Verbesserung zurüctziehen. Nachdem hierauf dem vorgeführten Angeklagten der Wahrspruch der Geschworenen ver- gelesen woroen war, erhielt Oberstaatsanwalt Tr. Güngerich zur Strafzumessung das Wort. Er beantragt vier Jahre Zuchthaus, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Tauer von fünf Jahren und Verurteilung des Angeklagten in die Kosten des Verfahrens. Rechtsanwalt Raab bittet, Milde walten zu lassen und die seit dem 28 März 1901 erlittene Untersuchungshaft dem Angeklagten aufzurechnen. Um 11 Uhr 45 Mm. verkündet der Präsident das Urteil. *£er Angeklagte wird verurteilt wegen Verbrechens der Brandstiftung im Sinne des § 308 St.-G.-Bs. zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren und in die Kosten des Verfahrens. — Tie erlittene Untersuchungshaft wurde mit zwei Monaten aufgerechnet. Tern Angeklagten werden auf die Dauer von fünf Jahren die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt. Ter Angeklagte nimmt die Strafe an, wie auch seitens der Staatsanwaltschaft die Rechtskraft des Urteils anerkannt wurde.
Vermischtes.
* Berlin, 2. Juni. Grstern Abend spät entdeckten auf einem Müllhaufen am Güterbahnhof WilmerSdorf-Friedenau bei Berlin Arbeiter Reste einer zerstückelten Leiche. Es werde vermutet, daß in Berlin ein Mord verübt und die Leichenteile dort in einen Müllkasten geworfen worden feien.
Vandel und Verkehr. Volkswirtschaft.
ko. Frankfurt u. 3. Juni. (Ortg.'Telegr. des „Gießen. Anz.") Fruchtm arktpre»se. Weizen Mk. 17.75 btS Mk. 18, Kurhesstfcher Mk. 18, La Plata Mk. 17,50-17.75, Hansa Mk. 17.50 bis 17.75, Roggen (hiesiger) Mk. 15—15 25, Gerste (Wetterarier) Mk. 16.50, Pfälzer Mk. 17.50-17.75, Hafer Mk. 15.00-00 00, Mat« Mk. 11.75, Weizenmehl 0 Mk 25.50 btS Mk. 26, 2. Qual. Mk. 23 50 bis Mk. 24, 3 Qua'. Mk. 21-23 Roggenmeht 0 Mk. 22 50-23.50, 01 Mk. 21.-23, Malzttete Mk. 9.75-10, Welzenkleie Mk. 9.75 bis Mk. 10, Roggenklcte Mk. 10—10,50. Alles per 100 Kg. ab hier.
FC. Frankfurta. Ml, 3.Juni. (Telegr. Orig.-Bericht des 21/). Amtliche Notierungen der heutigen Viehmarktpreise. Zum Verkauf standen 447 Ochsen, darunter 138 aus Oesterreich, 39 Bullen, darunter 0 aus Oesterreich, 338 Kühe, Fersen, Stiere und Rinder, 299 Kälber, 202 Schafe und Hämmel, 1089 Schweine, 1 Ziege, 2 Ziegen-, 9 Schaflämmer. Bezahlt wurde für 100 Pfund Schlachtgewicht: Ochsen 1. Qual. 63-65 Mk., 2. Qual. 57—59 Mk., 3. Qual. 53-56 Mk.; Bullen 1. Qual. 53-55 Mk., 2. Qual. 49-50 Mk.; Kühe 1. Qual. 58-60M!., 2. Qual. 53-54Mk., 3.Qual. 41-43Mk., 4.Qual. 30-32 Mk., 5. Qual. 28—29 Mk. Bezahlt wurden für 1 Pfd. Schlachtgewicht Kälber 1. Qual. 78—80 Pfg., Lebendgewicht 46-49 Pfg., 2. Qual. 71—74 Pfg, Lebendgewicht 42—44 Pfg., 3. Qual. 68 Pfg., Schlachtgewicht 00—00 Pfg.; Schafe l.Qual. Schlgw. 64 Pfg., 2. Qual. 57—59 Pfg.; Schweine 1. Qual. 60 Pfg., Lebendgewicht 47 Pfg., 2. Qual. 59 Pfg., Lebendgewicht 46 Pfg., 3. Qual. 48—50 Pfg, Lebendgewicht 00 Pfg. Geschäft: Hornvieh flau, Ueberstand bedeutend, Kleinvieh gut, Markt geräumt.
Ärmste Meldungen.
Karlsruhe, 3. Juni. Die chemische Industrie-Berufs- genossenschast hat den Hinterbliebenen derjenigen versicherungspflichtigen Personen, die bei dem Unglück der chemischen Fabrik in Griesheim „Elektron" verschieden find, die Vorbescheide für die Entschädigung zugehen lasten. DaS Sterbegeld für die Verunglückten beläuft sich auf 1908 Mk. Die Rente für 11 Witwen beträgt 2479 Mk. und für Kinder 6472 Mk. im Jahre. In den Krankenhäusern von Frankfurt a. M. und Höchst befinden fich über 60 Personen, die bei dem Unglück Verletzungen davon getragen haben.
Zwiesel, 3. Juni. Zur 37. Wanderversammlung bayrischer Landwirte traf heute nachmittag Prinz Ludwig in Begleitung des Regierungspräsidenten von Niederbayern, Meixner, des österreichisch ungarischen Gesandten, Grafen Zichy, und des badischen Gesandten, Frhrn. v. Bod- mann, hier ein. Der Prinz besuchte nachmittags die mit der Wanderversammlung verbundene landwirtschaftliche Ausstellung. Später findet Begrüßungsabend statt.
London, 3. Juni. Der Korrespondent der „Times" tele* graphiert aus Hongkong vom 1. Juni, er habe gehört, daß die Franzosen im Juli Hainan zu annektieren beabsichtigen. — Im Truppenlager von Sharndiffe brach eine Meuterei aus. Es kam zu einem Zusammenstoß zwischen den Aufrührern und der Wache, welche den Befehl hatte, die Ordnung wiederherzustellen. Die meuternden Soldaten gaben auf die Wache mehrere scharfe SchÜste ab und widersetzten fich dann mit aufgepflanztem Bajonett ihrer Verhaftung. Zwei Mann von der Wache erlitten durch Bajonettstiche erhebliche Verwundungen. Zehn Dublin-FÜfilicre wurden verhaftet,
Rom, 3. Juni. Der König verlieh persönlich Zanardelli den Anunciatenorden und teilte ihm ferner mit, daß er zu Rittern des Anunciatenordens die Minister ViSconto Venosta und San Marzano ernennen würde.
Karlsbad, 3. Juni. Ein arges Unwetter wütete gestern nachmittag in Karlsbad. Don den Bergen strömten Wassermengen herab, rissen die Straßen auf, Überfluteten die Läden und entwurzelten Hunderte von Bäumen in den umliegenden Wäldern. Ein starkes Gewitter zwang die Feuerwehr, in Aktion zu treten. Menschen sind nicht verunglückt. Abends hatte die Stadt ihr gewöhnliches Aussehen.
Athen, 3. Juni. Die gesamte Presse nimmt die Nachricht von dem Anträge der christlichen Deputierten betr. Einverleibung Kretas in Griechenland mit Enthusiasmus auf. Nach den hier aus Kreta eingetroffenen Nachrichten fanden auf der Insel Volkskundgebungen in diesem Sinne statt.
Telephonischer Kursbericht-
8*/i % Beichsanleihe . . 99 25 8 o/g do . . 88.00 8>/i */o Konsolfl . • . . 98 90 8 % do .... 81.10 8Vi % Heesen .... 95.50 5 % Italien. Rente . . . 96.85 4<J/o Griech. Monop.-Anl. 44.20 8 o/g Portugiesen . . . 25.90 8 °/o Mexikaner 6 . . . 26.80 41/i % Chinesen .... 85.20
Tendenz
Frankfurt, den 3. Juni
Kreditaktien.....216 50
Diskonto-Kommandit . . 185 50
Darmstädter Bank . . . 188 80
Dresdener Bank . . . . 144 20
Berliner Handelsgee. . . 160.00
Oesterr. Staatsbahn . .149 40
Gotthardbahn . . . . 167 50
Laurahütte . . . . 202 00
Bochum ...... 185 50
Harpener...... 176 50
schwach.
Meteorologische Beobachtungen
der Station Gieße».
Juni
Barometer auf 00 reduziert
Temperatur der Luft
Absolute Feuchtigkeit
Relative Feuchtigkeit
K* 2 «e G
A St s
Windstärke
Wetter
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2.
2.
2.
3.
3.
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715
228
925
725
225
Höchst
Niedfi
Höchst
Nievri
745,7
746,1
748,4
749,6
750,3
749,4
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4- 22,5 + 21,2 + 22,2 + 17,9 + 14,7 + 21,6
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