Ausgabe 
4.6.1901 Zweites Blatt
 
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ZU thun hatte, der wahr- ^x tvar. In Kleidung (fremde den vollendeten -Sgestortheit nicht anmerkte. 'N dein 88. Jnf.-Regiment l ^elbstmordverfu^ ae in den Main, er wurde ort mit einem Aachen aus n Mhr, gerettet. - Zwei w;ug in Chiita mitmaHen, die dortige Bürgermeisterei Wann, der gestern aus die wieder ans Ufer schwimmen zwei Kompagnien des hier nterieregiments sind enickstarre aufgetreten, urden sofort dislociert und esunden hatten, desinfiziert. clrantungsfaU mehr vorge- orkehrungen getroffen, daß s ganze Regiment in ein arbeit [olle.

Der, Direktor der.Gern s- Zean Noth hat noch den Ltaud von den Wen ifferpartie gemacht. Es ist on feinem Eintreffen aus troffen. Kennzeichnend für kannten Mchdirektors Roih eine Leitung, die die NA eiteten Untersuchung brachte, fetzt rasch beendet sm wi^ ^uni. Wie man hört, beging sch deshalb Selbstmord, M g zum KriegsgeMsrat d . Endlich noch ehe sie in die Hack §am29.MaiemeAet Unguter Mensch *Wl bete'®» teWd*' bei 'Nm-MWtha f

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Oberstaatsanwalt Tr. Güngerich, Gerüchtsschreiber Gerichts - asfessor Deibel.

Unter Anklage stand der Maurer Johannes Phi­lipp Dietrich von Klein-Karben wegen Brandstiftung aus § 308 St.-G.-B. Der der Anklage zu Grunde liegende Sachverhalt ist kurz folgender: 2bn Morgen des 28. März d I. gegen halb neun Uhr brannte in der Gemarkung Klein- Karben direkt beim Ausgang dieses Ortes an der Straße Groß-Karben-Dortelweil ein Strohhaufen ab, der dem Pacl>ter Philipp Menget von Groß-Karben gehörte. Der Verdacht, denselben angesteckt zu haben, lenkte sich sofort auf den Joh. Phil. Dietrich einmal da dieser kurz vorher in der Nähe des Strohhaufens gesehen worden war, dann dann aber auch deshalb, weil er ein arbeitsscheuer Mensch ist und einige Tage vorher in der Wirtschaft von Bech geäußert halte, binnen 48 Stunden passiere etwas, er werde etwas anstellen. Bei der sofort vorgenommenen Festnahme gestand er die That denn auch ein, bedauerte aber nur, daß der zweite, größere Strohhaufen, der nur wenige Meter von dem abgebrannten saß, nicht auch mitverbrannt war. Er glaubte, er habe dem Pachter einen Gefallen gethan, da dieser versichert sei und hei dem nassen Wetter nun sich nicht die Mühe des Nachhausefahrens zu nehmen brauche. In Wirklichkeit war der Pachter zu der Zeit nicht mehr versichert und erlitt, da ihm ca. 400 Zentner Haserstroh verbrannten, einen Schaden von mindestens 600 Mk. Tie That selbst vollführte der Angeklagte dadurch daß er ein gewöhnliches Streichholz entzündete und es an den Stroh­haufen hielt, zum Glück an der Seite, von der der Wind kam, der die Flammen von dem anderen Haufen abtrieb. Als der Haufen in Flammen stand, ging der Angeklagte querfeldein nach Groß^Karben und benack)jrichtigte dort das eine Mchenmädchen des Pachters Philipp Menge! von dem Brand des Strohhartfens bei Klein-Karben, worauf er nach Hause ging, wo er festgenommen wurde.

Tie Verhandlung selbst entrollt ein düsteres Familien­bild. Sowohl Vater wie Großvater des Angeklagten hatten des öfteren das Zuchthaus bezw. Gefängnis geziert und gar oft äußerte dieser sich dahin, sein Großvater und sein Vater hätten Brot gehabt, er bekäme auch Es scheint auch in der That so, als habe er sich nur eine längere Freiheits­strafe zuziehen wollen, um der Sorge für seine zahlreiche Familie enthoben zu sein, zumal seine Ehe durch sein und seiner Mutter Verschulden keine glückliche genannt wer­den kann. Aus Rach hat er die That jedenfalls nicht be­gangen, da er niemals auch in der geringsten Weise etwas mit dem Geschädigten gehabt hat. Er selbst gesteht auch die That ein und giebt nur seinem traurigen Familienleben die Schuld an seinem Unglück. Die Verteidigung des An- geNagten liegt in den .Händen des Rechtsanwalts Raab.

Nachdem die Geschworenenbank durch Auslosung ge­bildet und die Geschworenen selbst beeidigt waren, wurde der Angeklagte zur Person vernommen, alsdann die sech Zeugen vorgerufen und vorläufig entlassen. Alsdann wurde der Angeklagte zur Sach vernommen. Tas Familienleben, das dieser jchildert, ist kein erquicklichs. Sein Großpater hat sich erhängt, sein Vater wurde zweimal wegen Brand­stiftung mit Zuchthaus bestraft, sein Bruder, der gegen­wärtig wieder im Zuchthaus sitzt, wurde in diesem mit 28 Jahren konfirmiert, seine Frau lebt getrennt von ihm, seine Mutter, mit der er auf gespanntem Fuß steht, führt ihm den Haushalt. Er will die That aus Zorn gethan haben, da feine Mutter seinen Kindern untersagt habe, ibn Vater zu nennen. Er giebt zu, daß er Schnaps trinke, das thue er aber nur aus Zorn über seine traurigen Familienver­hältnisse. Tie Zeugen bestätigen im großen und ganzen die Aussagen des Angeklagten. Ter Bürgermeister stellt ihm für die früheren Jahre ein ganz gutes Zeugnis aus, in den letzten Jahren aber hätte er ein rechtes Säufer­leben geführt. Auf eine diesbezügliche Frage eines Ge­schworenen hin giebt der Bürgermeister Auskunft über die geistigen Fähigkeiten des Angeklagten. Er hält ihn für einen völlig normalen Menschen, der sehr wohl wisse, was er thue. Er trinke eben aus Gram über seine Familienver­hältnisse, und wenn er betrunken sei, mache er dann der­artige Streiche. Nacht Schluß der Beweisaufnahme werden die Schuldfragen festgestellt. Gerichtsseitig wurde die Frage auf vorsätzliche Branostiftung gestellt, der Verteidiger bean­tragt eine Nebenfrage auf mildernde Umstände zu stellen, welchem Antrag entsprochen wird. Alsdann erhält Ober- staatsanwalt Tr. Güngerich das Wort. Nach einer kurzen Rechtsausführung bezügl. des § 308 St.-G.-B.s geht er aus die Sgche selbst ein. Er schildert den Sachverhalt, be­leuchtet die Familienverhältnisse des Angeklagten und re­sümiert seine Ausführungen dahin, daß der Angeklagte seine That lediglich aus Frivolität gethan habe, und auf einige Zeit ingeordnete Verhältnisse",ins Trockene", d. h. ins Zuchthaus zu kommen, und hierdurch der Arbeit zu

entgehen. Er weist die Möglichkeit zurück, daß der Anbe­klagte ein ' geistig unnormaler Mensch fei. Bezüg­lich der Frage auf Zubilligung mildernder Umstände führt er aus, daß solche seiner Ansicht nach hier nicht vorlägen, in Anbetracht der Frivolität, mit der die That begangen worden sei. Er bittet daher, die Haupt­frage zu bejahen, die Nebenfrage zu verneinen. Der Ver leidiger, Rechtsanwalt Raab führt aus, daß das Bild, das sich ihm aus seinem Verkehr mit dem Angeklagten dar­geboten habe, ihn überzeugt habe, daß von Frivolität bei oer That nicht gesprochen werden könne. Lediglich die traurigen Familienverhältnisse hätten ihn zu der That ver­anlaßt. Er nimmt auch Bezug auf § 310 St.-G.-Bs., nach dem der Angeklagte eigentlich freizusprechen sei. Wenn dieser aber schuldig sei, dann müssen ihm mildernde Um­stände zugebilligt werden. Oberstaatsanwalt Güngerich wendet sich gegen die Ausführungen des Verteidigers hin sichtlich der Anwendung der 4? 310 und 51 St.-G.-Bs., indem er nachzuweifen sucht, daß deren Voraussetzungen absolut nicht gegeben seien. Mildernde Umstände dürften ange­sichts oer Frivolität ^er That, des großen entstandenen Schadens nicht zugebilligt werden. Der Verteidiger, Rechts­anwalt Hoos, wendet sich gegen die Ausführungen des Oberstaatsanwalts hinsichtlich der ebent. Anwendung der 310 unltM 51 St.-G.-Bs. An die Plaidoyers schließt sich die Rechtsbelehrung der Geschworenen durch den Vorsitzen­den an über die §§ 308, 310, 51 St.-G.-Bs. Um 11 Uhr ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Nach einer Beratung von 20 Minuten verkündet der Obmann der Geschworenen, Schuhmacher Heß von Friedberg, den Spruch dahin, daß die erste Frage bezüglich der vorsätzlichen Brandstiftung bejaht, die zweite hinsichtlich der Zubilligung mildernder Umstände verneint fei. Ta kleine Unrichtig­keiten in der Niederschrift der Antworten vorgekommen waren, mußten sich die Geschworenen noch zweimal zur Verbesserung zurüctziehen. Nachdem hierauf dem vorge­führten Angeklagten der Wahrspruch der Geschworenen ver- gelesen woroen war, erhielt Oberstaatsanwalt Tr. Güngerich zur Strafzumessung das Wort. Er beantragt vier Jahre Zuchthaus, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Tauer von fünf Jahren und Verurteilung des Ange­klagten in die Kosten des Verfahrens. Rechtsanwalt Raab bittet, Milde walten zu lassen und die seit dem 28 März 1901 erlittene Untersuchungshaft dem Angeklagten aufzu­rechnen. Um 11 Uhr 45 Mm. verkündet der Präsident das Urteil. *£er Angeklagte wird verurteilt wegen Verbrechens der Brandstiftung im Sinne des § 308 St.-G.-Bs. zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren und in die Kosten des Verfahrens. Tie erlittene Unter­suchungshaft wurde mit zwei Monaten aufgerechnet. Tern Angeklagten werden auf die Dauer von fünf Jahren die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt. Ter Angeklagte nimmt die Strafe an, wie auch seitens der Staatsanwaltschaft die Rechtskraft des Urteils anerkannt wurde.

Vermischtes.

* Berlin, 2. Juni. Grstern Abend spät entdeckten auf einem Müllhaufen am Güterbahnhof WilmerSdorf-Friedenau bei Berlin Arbeiter Reste einer zerstückelten Leiche. Es werde vermutet, daß in Berlin ein Mord verübt und die Leichenteile dort in einen Müllkasten geworfen worden feien.

Vandel und Verkehr. Volkswirtschaft.

ko. Frankfurt u. 3. Juni. (Ortg.'Telegr. desGießen. Anz.") Fruchtm arktpre»se. Weizen Mk. 17.75 btS Mk. 18, Kurhesstfcher Mk. 18, La Plata Mk. 17,50-17.75, Hansa Mk. 17.50 bis 17.75, Roggen (hiesiger) Mk. 1515 25, Gerste (Wetterarier) Mk. 16.50, Pfälzer Mk. 17.50-17.75, Hafer Mk. 15.00-00 00, Mat« Mk. 11.75, Weizenmehl 0 Mk 25.50 btS Mk. 26, 2. Qual. Mk. 23 50 bis Mk. 24, 3 Qua'. Mk. 21-23 Roggenmeht 0 Mk. 22 50-23.50, 01 Mk. 21.-23, Malzttete Mk. 9.75-10, Welzenkleie Mk. 9.75 bis Mk. 10, Roggenklcte Mk. 1010,50. Alles per 100 Kg. ab hier.

FC. Frankfurta. Ml, 3.Juni. (Telegr. Orig.-Bericht des 21/). Amtliche Notierungen der heutigen Viehmarktpreise. Zum Verkauf standen 447 Ochsen, darunter 138 aus Oesterreich, 39 Bullen, da­runter 0 aus Oesterreich, 338 Kühe, Fersen, Stiere und Rinder, 299 Kälber, 202 Schafe und Hämmel, 1089 Schweine, 1 Ziege, 2 Ziegen-, 9 Schaflämmer. Bezahlt wurde für 100 Pfund Schlachtgewicht: Ochsen 1. Qual. 63-65 Mk., 2. Qual. 5759 Mk., 3. Qual. 53-56 Mk.; Bullen 1. Qual. 53-55 Mk., 2. Qual. 49-50 Mk.; Kühe 1. Qual. 58-60M!., 2. Qual. 53-54Mk., 3.Qual. 41-43Mk., 4.Qual. 30-32 Mk., 5. Qual. 2829 Mk. Bezahlt wurden für 1 Pfd. Schlachtgewicht Kälber 1. Qual. 7880 Pfg., Lebendgewicht 46-49 Pfg., 2. Qual. 7174 Pfg, Lebendgewicht 4244 Pfg., 3. Qual. 68 Pfg., Schlachtgewicht 0000 Pfg.; Schafe l.Qual. Schlgw. 64 Pfg., 2. Qual. 5759 Pfg.; Schweine 1. Qual. 60 Pfg., Lebendgewicht 47 Pfg., 2. Qual. 59 Pfg., Lebendgewicht 46 Pfg., 3. Qual. 4850 Pfg, Lebendgewicht 00 Pfg. Geschäft: Hornvieh flau, Ueberstand bedeutend, Kleinvieh gut, Markt geräumt.

Ärmste Meldungen.

Karlsruhe, 3. Juni. Die chemische Industrie-Berufs- genossenschast hat den Hinterbliebenen derjenigen versicherungs­pflichtigen Personen, die bei dem Unglück der chemischen Fabrik in GriesheimElektron" verschieden find, die Vorbescheide für die Entschädigung zugehen lasten. DaS Sterbegeld für die Verunglückten beläuft sich auf 1908 Mk. Die Rente für 11 Witwen beträgt 2479 Mk. und für Kinder 6472 Mk. im Jahre. In den Krankenhäusern von Frank­furt a. M. und Höchst befinden fich über 60 Personen, die bei dem Unglück Verletzungen davon getragen haben.

Zwiesel, 3. Juni. Zur 37. Wanderversammlung bay­rischer Landwirte traf heute nachmittag Prinz Lud­wig in Begleitung des Regierungspräsidenten von Nieder­bayern, Meixner, des österreichisch ungarischen Gesandten, Grafen Zichy, und des badischen Gesandten, Frhrn. v. Bod- mann, hier ein. Der Prinz besuchte nachmittags die mit der Wanderversammlung verbundene landwirtschaftliche Aus­stellung. Später findet Begrüßungsabend statt.

London, 3. Juni. Der Korrespondent derTimes" tele* graphiert aus Hongkong vom 1. Juni, er habe gehört, daß die Franzosen im Juli Hainan zu annektieren be­absichtigen. Im Truppenlager von Sharndiffe brach eine Meuterei aus. Es kam zu einem Zusammenstoß zwischen den Aufrührern und der Wache, welche den Befehl hatte, die Ordnung wiederherzustellen. Die meuternden Soldaten gaben auf die Wache mehrere scharfe SchÜste ab und widersetzten fich dann mit aufgepflanztem Bajonett ihrer Verhaftung. Zwei Mann von der Wache erlitten durch Bajonettstiche er­hebliche Verwundungen. Zehn Dublin-FÜfilicre wurden verhaftet,

Rom, 3. Juni. Der König verlieh persönlich Zanardelli den Anunciatenorden und teilte ihm ferner mit, daß er zu Rittern des Anunciatenordens die Minister ViSconto Venosta und San Marzano ernennen würde.

Karlsbad, 3. Juni. Ein arges Unwetter wütete gestern nachmittag in Karlsbad. Don den Bergen strömten Wassermengen herab, rissen die Straßen auf, Überfluteten die Läden und entwurzelten Hunderte von Bäumen in den umliegenden Wäldern. Ein starkes Gewitter zwang die Feuerwehr, in Aktion zu treten. Menschen sind nicht ver­unglückt. Abends hatte die Stadt ihr gewöhnliches Aussehen.

Athen, 3. Juni. Die gesamte Presse nimmt die Nach­richt von dem Anträge der christlichen Deputierten betr. Ein­verleibung Kretas in Griechenland mit Enthusias­mus auf. Nach den hier aus Kreta eingetroffenen Nach­richten fanden auf der Insel Volkskundgebungen in diesem Sinne statt.

Telephonischer Kursbericht-

8*/i % Beichsanleihe . . 99 25 8 o/g do . . 88.00 8>/i */o Konsolfl . . . 98 90 8 % do .... 81.10 8Vi % Heesen .... 95.50 5 % Italien. Rente . . . 96.85 4<J/o Griech. Monop.-Anl. 44.20 8 o/g Portugiesen . . . 25.90 8 °/o Mexikaner 6 . . . 26.80 41/i % Chinesen .... 85.20

Tendenz

Frankfurt, den 3. Juni

Kreditaktien.....216 50

Diskonto-Kommandit . . 185 50

Darmstädter Bank . . . 188 80

Dresdener Bank . . . . 144 20

Berliner Handelsgee. . . 160.00

Oesterr. Staatsbahn . .149 40

Gotthardbahn . . . . 167 50

Laurahütte . . . . 202 00

Bochum ...... 185 50

Harpener...... 176 50

schwach.

Meteorologische Beobachtungen

der Station Gieße».

Juni

Barometer auf 00 reduziert

Temperatur der Luft

Absolute Feuchtigkeit

Relative Feuchtigkeit

K* 2 «e G

A St s

Windstärke

Wetter

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2.

2.

2.

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3.

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715

228

925

725

225

Höchst

Niedfi

Höchst

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745,7

746,1

748,4

749,6

750,3

749,4

Tempk gste

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4- 22,5 + 21,2 + 22,2 + 17,9 + 14,7 + 21,6

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