Ausgabe 
4.5.1901 Erstes Blatt
 
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handele es sich darum, ob der Verdienst den Hinterbliebenen oder den Verlegern zugute kommen soll; die Entscheidung hierüber könne nicht zweifelhaft sein.

Abg. Dietz (Soz.) betont, die Verlängerung der Schutzfrist au 50 Jahre sei eine ausländische Institution; sie bestehe in romanischen Ländern. In Deutschland haben sich große Bereinigungen gegen die Ver­längerung auf 50 Jahre ausgesprochen. Redner erklärt, seine Partei werde geschloffen gegen die Verlängerung der Schutzfrist stimmen, und sollte diese angenommen werden gegen daS ganze Gesetz überhaupt.

(Infolge der durch das Wolff'jche Bureau verbreiletm Nachricht über die Einberufung beider Häuser des Landtages herrscht im Hause große Erregung und Unruhe; überall steht man Gruppen von Ab­geordneten in lebhafter Unterhaltung.)

Abg. Schrempf (kons.) erklärt, seine Freunde würden ein­stimmig für die Verlängerung der Schutzfrist aus 50 Jahre stimmen. Nach mehreren persönlichen Bemerkungen erfolgt namentliche Ab­stimmung über den Antrag Esche auf Wiederherstellung der Regier- unaSoorlage. Abgesttmmt haben 231 Abgeordnete, für den Antrag sind 107, gegen den Antrag 123 Stimmen bet einer Stimmenthaltung; der Antrag auf Verlängerung der Schutzfrist auf 50 Jahre ist sonach abgelehnt.

Mehrere Paragraphen werden ohne weitere Debatte genehmigt.

Abg. Fischer (Soz.) begründet einen Antrag Albrecht auf Etn- füguog eine« $ 39a betreffend die Aufhebung des fliegenden Gerichts­standes für die Presse.

Abg. Müller-Sagan (fr. 93p.) beantragt einen S 39a, wonach die Paragraphen, die unter dieses Gesetz fallen, nicht nach dem fliegenden Gerichtsstand aufzufassm sind.

Abg. Spahn (C.) spricht gegen diese Anträge.

Staatssekretär Nteberding bittet die Anträge abzulehnen; nach den bisherigen Verhandlungen zwischen den verbündeten Regierungen sei in nicht allzulanger Zeit eine den Wünschen drg Hauses entgegen­kommende Vorlage zu erwarten.

Die Anträge der Abgg. Albrecht urd Müller-Sagan werden ab- gelehnt und hierauf daS ganze Gesetz ohne weitere Debatte genehmigt.

Nächste Sitzung morgen.

Tagesordnung: Jnoaltden-VersorgungSgesetz, Petitionen.

Schluß der Sitzung 6Vt Uhr.

Sitzung der Stadtverordneten.

Gießen am 2. Mai 1901.

Anwesend: Bürgermeister Mecum, die Beigeordneten Georgi, Grüneberg und Wolff, die Stadtverordneten Brück, Emmelius, Euler, Faber, Flett, Dr. Fuhr, Dr. Gaffky, Dr. Gutfleisch, Grünewald, Hanau, Haubach, Helfrich, Heyligenstaedt, Huhn, Jug- hardt, Keller, Kirch, Krumm, Leib, Löber, Petri, Schiele, Schmal! und Wallenfels.

Entschuldigt: die Stadtverordneten Heichelheim, Orbig und Dr. Schäfer.

Bürgermeister Mecum bringt zunächst eine Einladung des Wohlthätigkeits VereinsContentia" zu dessen am 5. Mai stattfindenden Sommerfest zur Kenntnis der Versammlung. Tiner nachträglichen Kreditforderung zu Lasten des Voran­schlags für Aufstellung einer Laterne am Bedürfnishäuschen an der Licherstraße, für die Beschaffung eines eisernen Schrankes zur Aufbewahrung der Grundbücher und eines Hölzernen Schrankes zur Aufbewahrung der Karten stimmt die Versammlung zu.

Zum Voranschlag selbst wird mitgeteilt, daß nach Auf. stellung des SteuerkommiffariatS voraussichtlich bei Zugrunde­legung von 360 000 Mk. Staatssteuern 351 247 Mk. Ge meindesteuern zur Erhebung gelangen. Die Einkommen bis 500 Mk. bleiben steuerfrei. Von der Befugnis, die Ein­kommen bis 900 Mk. steuerfrei zu kaffen, soll abgesehen werden, da dies eine höhere Besteuerung der übrigen Klaffen (3 Prozent) und für die Steuerfreien selbst den Verlust des Wahlrechts zur Folge haben würde. Beigeordneter Georgi empfiehlt, nachdem in voriger Sitzung sein Antrag auf Ber- Minderung der jährlichen TilguugSquote abgelehnt worden, für die Zukunft größere Sparsamkeit in den Ausgaben und Vorsicht bei Festsetzung des SteueransotzeS.

Die gelegentlich der Budgetberatung in voriger Sitzung erwähnte Eingabe der Gießener Spengler und In­stallateure fordert die Beseitigung der durch das städtische GaS- und Wasserwerk durch Ausführung privater Aufträge und den Handel mit BeleuchtungS- und Heizgegenständen den Installateuren bereitete Konkurrenz. Die ausführlich be­gründete Eingabe weist auf daS Verhalten einer Anzahl anderer Städte, in denen Privatarbeit nicht übernommen werde, betont, daß mit der fabrikmäßigen Herstellung von Blecharbeit aller Art den lediglich auf Bauarbeit und Repa- raturen angewiesenen Spenglern die Existenz erschwert wurde und sie gezwungen seien, sich der JnstallatiouSbrauche zu zuwenden; sie wendet sich ferner gegen die Ansicht, daß das Gaswerk beffer arbeite. Die Petenten erklären sich be reit, ihre Arbeiten kontrolieren zu laffen, beziehungsweise Inftallatiousarbeiten nur nach erbrachtem Befähigungs­nachweis auszuführen, und bezeichnen es schließlich als Pflicht der Stadt, den Mittelstand zu schützen, und in seiner Erwerbsfähigkeit zu fördern. In ausführlichem Bericht hebt Direktor Bergen hervor, daß sich diese Frage nicht in allen Städten nach gleicher Schablone behandeln lasse, Großstädte könnten doch nicht mit Gießen verglichen werden, sondern nur solche Städte, welche ähnliche Größenverhältniffe besitzen; auch der Gesamtcharakter einer Stadt und ihrer besonderen Anforderungen sei hierbei von Bedeutung. DaS Einrichtungswesen habe sich hier im Laufe der Jahrzehnte zu hoher Vollkommenheit entwickelt, Baube Hörden, Universitäts Institut und zahlreiche Hausbesitzer würden eS sicher nicht gerne sehen, wenn daS Werk diesen Geschäftszweig aufgebe. Wenn daS GaS« und Wasserwerk in vorbildlicher Weise mitarbeite, so sei der Förderung beider Werke und den Intereffen der Gesamtheit gedient. Der Direktor machte dann noch verschiedene Vor­schläge, womit den Privat-Jnstallateuren entgegen ge­kommen werden könne, als eventuelle Zulassung bei Aus sührung auch von Heizgasleitungen, Erleichterung des Bezugs von Jnstallationsteilen und B>. paraten aus dem Lager b=8 GaS. und Wasserwerk» zu möglichst billigem Preise, in geeignelen Fallen auch Mitbeschllsiiauna von Privat-Jnstallateuren und ähnliches. Insbesondere hat der Direktor die Ueberzeugung, daß, wenn das Weck das Ein- richtungSgelchäft ganz aufgebe, sich alsbald größere InstallationSgefchäfte alS Abzweige auswärtiger großer Firmen in Gießen niederlaffen werden und den seitherigen Privatgeschäften ganz andere Schwierigkeiten machen werden,

als dies seither der Fall gewesen. AuS dem Bericht geht unter Hinweis auf die Einbuße durch die elektrische Beleuch­tung ferner hervor, daß geplant wird, Beleuchtungsflammen für besondere häusliche Zwecke unter gewiffeu Bedingungen wie seither in den Küchen auch zu dem billigen Preis für Heizgas zuzulaffen und namentlich im Einrichtungswesen Erleichterungen zu treffen, welche auch kleineren Haus­haltungen gestatten, Gas für Leucht- und Kochzwecke anzu wenden. Die Deputation für daS Gas- und Wafferwerk empfiehlt, der Beschwerde nicht stattzugeben; der Direktor des Werks soll beauftragt werden, Vorschriften auszuarbeiten, nach denen die bisher bestehenden Ungleichheiten bei Aus­führung der Gasleitungen beseitigt werden sollen. Die vom Direktor früher in Anregung gebrachte Anlage eines Ausstellungslokals soll unterbleiben. Stadtverordneter Grünewald führt den Grund, warum die Installateure nicht zurecht kommen, auf die Konkurrenz des GaS- und Wasserwerks zurück; erwürbe es begrüßen, wenn sich infolge des von der Direktion des Gas- und WafferwerkS als drohend bezeichneten Zuzuges auswärtiger Geschäfte ein tüchtiger In- stallateurstand entwickelt; ein Handwerk, das die Konkurrenz nicht herausfordere, solle man nicht drücken; er würbe der Vor­stellung der Installateure stattgeben. Der Vorwurf, daß die­selben nicht mit der erforderlichen Sorgfalt arbeiteten, werde entkräftet durch ihm übergebene Zeugnisse über ausgeführte Arbeiten, er stelle der Deputation Beweise zur Verfügung, daß auch bei den vom städtischen Werk ausgeführten Arbeiten grobe Fehler gemacht worden seien. Behufs Klärung der Sachlage und Erbringung der Beweise stelle er den Antrag, die Sache an die Deputation zurückzuverweisen. Stadto. Schmal! ist im Interesse der Erwerbsfähigkeit der In­stallateure dafür, daß dieselben unter Kontrolle des Werks Installateurarbeiten ausführeu können. Stadtv. Petri erkennt die Berechtigung der Installateure, bis zu gewissen Grenzen Arbeiten ausführeu zu dürfen, an, verkennt aber nicht, daß mit Eingehen des städtischen Betriebs auch unreelle Geschäfte entstehen würden. Stadtv. Wallenfels em- pficht vorläufig die Einstellung des Handels mit Beleuchtungs- und HeizungSgegenftänden. Stadtv. Huhn ist für gänz­liche Einstellung des JnstallatiouSgeschäftS, eine Kontrolle über die von Privatinstallateuren ausgeführten Arbeiten hält er für durchführbar. Stadtv. Krumm erklärt aus prinzipiellen Gründen Gegner der Einstellung deSInstallationsbetriebs zu fein; er spricht sich im Uebrigeu für nochmalige Kommiffions ieratung aus. Stadtv. Gut fleisch teilt die vom Vor­redner entwickelten Gesichtspunkte, und bemerkt, wenn das m Gaswerk betriebene JnstallationSgeschäft im öffentlichen Jntereffe liege, dasselbe auch weiterbetrieben werden müsse; man sei nicht sicher, daß sich die Installateure coaliren und )ann die Preise vorschreiben, wie dies kürzlich die Bäcker mit der Brotlieferung für die Armenverwaltung gethau. Die kontrolle würde er ablehnen, da die Stadt eine zu große Verantwortung auf sich nehme. Direktor Bergen glaubt owohl der Versammlung, wie seiner Ehre, eS schuldig zu ein, die von Stadtv. Grünewald erwähnte unliebe Verzöge­rung seiner Berichterstattung zu erklären. Zum Teil längere Erkrankungen von vier Beamten des Werkes, dazu noch Wechsel anderer Beamten, insbesondere aber der lang- andauernde heftige Winter haben den beiden Werken namentlich in der Stadt eine große Menge außergewöhnlicher, eitraubender Arbeiten auferlegt, deren gewiffenhafte Erle- »igung auch seine Arbeitskraft neben den hiermit zusammen treffenden größeren VerwaltungSarbeiten bis zur Grenze des Möglichen in Anspruch genommen habe. Er erinnere nur an die zahlreichen Straßenrohrbrüche, und sei heute genötigt, zu erklären, daß dieselben teilweise bei der festgefrorenen Straßendecke geradezu Lebensgefahr in sich bargen. Bei olchen Schwierigkeiten müffe alles zurückgestellt werden, was nicht auf dem Nagel brenne; er dürfe dieserhalb wohl auch auf Nachsicht rechnen. Direktor Bergen spricht ich gegen die Kontrolle aus, die eine ganze Anzahl von Be amten erfordere. Stadtv. Brück ist für Aufgabe des iädtischen JnstallationSgeschäftS und für Beaufsichtigung der von privaten Installateuren auSgeführteu Arbeiten. Stadtv. 3öbet teilt die Befürchtung, daß die coalirten Installateure üe Preise in die Höhe treiben würden, nicht, dies würde chon die Konkurrenz verhindern; er ist für Beseitigung der tädtischen Konkurrenz. Stadtv. Hanau bemerkt, daß Kontrolle über Wasserinstallation schon jetzt geübt werde; die Privatinstallateure könnten sich ebenso tüchtige Leute heran ; kt)en, wie sie das Gaswerk besitze. Stadtv. Kirch spricht ich behufs Durchsicht des vom Stadtv. Grünewald in Aus- icht gestellten Materials für nochmalige KommisfionSberatung aus, erklärt sich im übrigen dagegen, daß die Stadt Handel mit Heiz- und Beleuchtungsgegenständen treibt. Bürger meister Mecum tritt der Ansicht entgegen, daß die Stadt >as JnstallationSgeschäft monopolisiere, GaS und Waffer önnten erst von der Stelle an freigegeben werden, an der ie gemessen wurden. Stadtv. Dr. Gaffky ist für Ein tellung des Verkaufs von Heiz- und Beleuchtungskörpern, vertritt aber die Ansicht, daß den Jntereffenteu das Recht gewahrt werden müffe, ihre Installationsarbeiten durch das Gaswerk ausführen zu lassen. Direktor Bergen bezeichnet )ie Mitteilung, daß sich das Gaswerk zur Ausführung vou InstallationSarbeiten angeboten habe, für unrichtig. Den Verkauf von HeizuugS- und Beleuchtungsgegenständen müfst >as Gaswerk beibehalten, da nur das Gaswerk vermöge seiner Einrichtungen in der Lage sei, diese Gegenstände auf ihre Brauchbarkeit, Lichtstärke u. f. w. zu prüfen. Stadtv. Krumm empfiehlt, den Installateuren die Möglichkeit zu geben, ihren Bedarf an Installationsmaterial und EinrichtungS gegenständen beim Gaswerk zu beziehen. Stadt. Heyligen staedt bezeichnet das städtische JnstallationSgeschäft als an­ständige Konkurrenz, mit Aufhebung desselben würde sich unanständige Konkurrenz von außen einstellen, damit sei aber den Installateuren nicht gedient. Gegen eine Ausdehnung des städtischerseits betriebenen Handels mit EinrichtungS gegenständen sei auch er. Stadtv. Haubach ist nicht für vollständige Aufgabe des JnstallationSgeschäftS, dagegen für Fortfall des Verkaufsgeschäfts. Beia. Wolff teilt die

Ansicht HaubachS, soweit sie sich auf das Verkaufsgeschäft beziehen, und ist im übrigen der von Stadtv. Dr. Gaffky vertretenen Meinung, daß den Intcreffenten die Möglichkeit belasten werben müffe, ihre Arbeiten auch vom Gaswerk ausführen zu lasten. Die Eingabe wird an die vereinigte GaS- und Wasserwerks- und die Bau-Beputation zurück- verwiese».

Das Baugesuch von Karl Nicolaus für die Moltke- straße (DiSpenS von § 18 des Ortsbaustatuts) wird befür­wortet, dasjenige vonJohs. Prang für LöberS Hof auf Gruud oes § 16 der Lokal-Polizei-Verordnung abgelehnt, daS Bau­gesuch von Hermann Er ebner für die Crednerstraße, sowie dasjenige der Firma Nowack für ein Lagerhaus an der Schanzenstraße befürwortet.

DaS Gesuch von Ph. Benner II. um Erlaubnis zur Aufstellung eines Häuschens zum WasterauSschank wird ab­gelehnt, da nach Ansicht der Deputation ein Bedürfnis zur Errichtung derartiger Häuschen nicht vorliegt.

Bei dem Punkt: Uebertragung der Vereinbarung bett, der Marktlauben mit Emil Schmal! auf den neuen Besitzer des Frankfurter Hofes (Gg. Seipp) bemängelt Stadtverord­neter Wallenfels die schlechte Aussicht, die dem Befchauer die Rückseite der Schloßgaste bietet. Beigeordneter Wolfs bemerkt dazu, daß das Gelände f. Z. zur Anlage weiterer Marktlauben bestimmt gewesen sei, die Anlage solcher stehe aber noch im Hinblick auf die geringe Rentabilität der be stehenden Marktlauben in weiter Ferne.

Die Rechnung über Arbeiten zur Tieferlegung der Zu­fuhrstraße zur Jrrenklinik (Mk. 321,05) wird genehmigt, deSgl. die Anstellung zweier Gehilfen für den Stadt- geometer.

Den Vorarbeitern im Stadtwald wird eine Lohnerhöhung um 30 Pfg., den Stellvertretern derselben eine solche um 15 Pfg. pro Tag bewilligt.

Betr. Beschaffung von Bureauräumen für die Bürger­meisterei teilt Bürgermeister Mecum mit, daß Stadtverord­neter Keller mit Rücksicht auf die in der letzten Sitzung ge­fallenen Bemerkungen um Entbindung von dem Vertrag, nach dem er den unteren Stock seines Hauses in der Ost anlage mietweise an die Stadt abzugeben bereit war, gebeten hat. ES wird beschloffen, das Erdgeschoß des Thaer'fchen Hauses in den Neueubäuen auf die Dauer von 5 Jahren für 1000 Mk. jährlich zu mieten.

Die Gesuche von Oscar Kemmrich (Kaiserhof) und Ph. Schneider Ehefrau (früher Löwenstein'sche Wirt schäft in der Schloßgaste) um Erteilung der Erlaubnis zum Wirtschaftsbetrieb werden befürwortet.______________________

Akt neue Wersklder MUüärbkftkMllgs prostk

XVI.

Elberfeld, 1. Mai.

Ter Angeklagte Kaufmann Alexander Wüster (Cro­nenberg) bemerkt auf Befragen des Präsidenten, er habe das Einjährigfreiwilligenzeugnis. Er interessierte sich seiner­zeit für eine in Magdeburg lebende junge Dame, die dort in einem Pensionat war. Deshalb meldete er sich im März 1897 zum Feldartitlerieregiment in Magdeburg. Er wurde von Dr. Schimmel untersucht und lvegen allgemeiner Körperschwäche, Kurzsichtigkeit und chronischen Leidens der Atmungsorgane abgewiesen.

Ter Angeklagte Fabrikant Julius Wüster sen. bemerkt, er wollte, daß sein Sohn in Hannover sein Jahr ab» >ienen solle, da dort eine Tochter von ihm verheiratet ei; später erfuhr er erst, sein Sohn wollte in Magdeburg dienen, da er sich für eine daselbst lebende junge Dame interessierte. Bei Wüster sen. ist ein Notizbuch gefunden worden, in dem die von Dr. Schimmel gemachten Auf­zeichnungen der Fehler, derentwegen sein Sohn freige­kommen, abgeschrieben waren. Wüster sen. bemerkt auf Befragen des Präsidenten, er habe sich nachdem das gegenwärtige Verfahren gegen ihn eingeleitet war, diese Aufzeichnung bei dem Bürgermeister in Cronenberg ab­geschrieben.

Oberstabs- und Regimentsarzt Dr. Weber vom 137. Infanterieregiment bekundet, er habe 1898 die General­musterung in Vohwinkel geleitet. Daß sich auch dort »er Angeklagte Wüster gestellt, sei ihm nicht erinnerlich. Er habe denselben aber jedenfalls, gleich allen anderen Leuten, aufs gewissenhafteste untersucht. Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Wallach. Herr Oberstabsarzt, haben Sie jemals zu Baumann, Dieckhoff oder irgend einen an­deren Freimacher Beziehungen gehabt? Zeuge: Ich habe Baumann und Genossen zum erstenmal hier gesehen und habe niemals, weder zu Baumann, Dieckhoff, noch zu irgend einem anderen Freimacher irgendwelch Bezieh­ungen unterhalten. In meiner langjährigen Thätigkeit ist auch niemals, weder in offener, noch in versteckter Form, auch nur der leiseste Versuch gemacht worden, mich zu einer Pflichtverletzung zu veranlassen. Daß aber eine solche Frage an michgestelltwird, ist geradezu, empörend. Präs.: Herr Oberstabsarzt, Sie scheinen den Herrn Verteidiger mißverstanden zu haben. Der Sperr Verteidiger hat offenbar die Frage an Sie gestellt, um eine verneinende Antwort zu erhalten. Bert. Rechtsanw. Dr. Wallach: Ich habe die Frage an Sie gestellt, um den Beweis zu erbringen, daß die Vermutung, Militärärzte hätten mit Baumann und Genossen Beziehungen unter­halten, unwahr ist. Zeuge: Das ist etwas anderes.

Es folgt die Vernehmung des Angeklagten Kluppen- chmied Albert Hufschmidt (Lüttringhausen bei Rem­scheid). Dieser bemerkt, er habe sich an Baumann gewandt. Dieser gab ihm Pillen mit der Anweisung, davon vor dcv Generalmusterung 15 Stück zu nehmen. Er that dies und wurde deshalb wegen Gelbsucht zurückgestellt. Im folgen­den Jahre wollte ihm Baumann wieder Pillen geben. Ta er sich aber weigerte, solche einzunehmen, habe Baumann ihm geraten, sich in Bochum ein Logis zu mieten und sich dort polizeilich anzumelden, um sich daselbst mustern lassen zu können. Baumann sagte: In Bochum kommen Sie auch ohne Pillen frei. Sie brauchen blos dem untersuchenden Arzt zu sagen. Sie hätten einen Herzfehler, dann kommen Sie frei. (Sr habe dies gethan, und sei auch freigekommen. Rach der Musterung habe er Baumann in Bochum getroffen. Als er diesem sagte, daß er freigekommen sei, sagte Bau­mann, ich habe bei dieser Aushebung noch mehr Lenke freigemaM Sein Vater habe an Baumann 2000 Mark gezahlt. , M j