Nr. 104 Erstes Blatt.
151. Jahrgang.
Samstag 4. Mai 1901
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hy. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Bei der demnächstigen Generalversammlung des landwirtschaftlichen Bezirksvereins wird Herr Schulrat Dosck aus Worms einen Vortrag über Teichwirtschaft halten. Wie machen darauf mit dem Bemerken einstweilen aufmerksam, daß im Berlage von Emil Roth hier, ein Buch: «Die Ftschwasser und die Fische im Großherzogtum Hessen" von Ludwig Dosch erschienen ist, das für Interessenten sehr empfehlenswert ist. Der Preis beträgt 3 Mk. für ein un. gebundenes Exemplar.
Gießeu, den 1. Mai 1901.
iJct Direktor des landwirtschaftlichen Bezirksvereins, v. Bechtold.
Gießen, den 1. Mai 1901. ©etr.: Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen. Die Großh. Kreisschulkommisfion Gießen sm die Schulvorstande des Kreises und die Bor-
. steher von Privatschulev.
„ clenJ^n von Ihnen, welche unserer Verfügung vom 15. «prtl 1901 (Gießener Anzeiger Nr. 89) noch nicht nach' hinc™01611 ^^2 an deren sofortige Erledigung er-
______________ v. Bechtvlv.________________
Gießen, den 1. Mai 1901. ”etr,: Die Ableistung des Huldigungs- und BerfaffungS-
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des KreiseS mit Ausnahme derjenigen der Amtsgerichtsbezirke Grüuberg «ud Homberg.
Die Ableistung des HuldigungS- und BerfaffuugSeideS der in Ihren Gemeinden neu aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Unterthanen, welche sich, ohne OrtSbürger zu werden, verheiratet haben, soll wie nachstehend angegeben, statifinden:
1. Der OrtS- und Staatsbürger aus den in den Amtsgerichtsbezirken Lich und Butzbach gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Freitag den 17.Mai ds. Is., nachmittags 2J/a Uhr in dem Rathause zu Lich;
2. Der OrtS- und Staatsbürger aus den in den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Laubach und Nidda gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Dienstag den 21. Mai d. IS., nachmittags 3 Uhr, in dem Rathause zu Hungen;
3. Der Orts- und Staatsbürger aus den in dem Amtsgerichtsbezirk Gießen gelegenen Gemeinden Mittwoch, den 22. Mai d. IS., vormittags 11 Uhr in dem Regierungsgebäude (auf dem Brand) zu Gießen.
Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Personen zu den Terminen vorzuladen, und, wie geschehen unter Angabe der Namen der Borgeladenen anzuzeigev, oder zu berichten, daß niemand vorzuladen war.
Halten sich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.
v. Bechtold.
Das Nebenregiment.
In den „Hamb. Nachr." ist ein Artikel veröffentlicht, cm dem man auch dann nicht vorübergehen darf, wenn man oruch gegen einzelne positive Angaben, die er macht, gewisse Zweifel hegt. Im Anschluß an die Gerüchte, die sich mit beut Rücktritt des Reichskanzlers, der Herren v. Miquel, V. Hammerstein und v. Rheinbaben beschäftigen, führt das Hanseatische Blatt aus:
„Hat man es bei diesen Gerüchten vorerst wohl mit Reflexwirkungen des Gefühls der Unsicherheit zu thun, und begegnet man auch in klerikalen und linksliberalen Blättern der Auffassung, daß die Herren v. Siemens und v. Marschall wohl nur in Szene gesetzt würden, um die Agrarier von allzu scharfer Opposition gegen eine hinter ihren Erwartungen zurückbleibende Normierung der landwirtschaftlichen Zölle und gegen den Zkanal abzuschrecken, so ist eine weitere Version über die innere Lage zu charakteristisch, um mit Stillschweigen übergangen zu werden. Man spricht in parlamentarischen und außerparlamentarischen Kreisen, die mit einer gewissen Vorliebe sich in Kombinationen über die Vorgänge in den höchsten Regionen des Staats- und Hoflebens ergehen, von einem heftigen Kampfe des Herrn v. Lucanus gegen Graf Bülow, weil dieser jenem zu mächtig geworden sei, wobei zweifellos der Chef des Civilkabinetts als Personifikation der Kabinettsregierung beziehungsweise der Camarilla gedacht ist. Es würde sich dann um den Kampf der um ihren Einfluß bangenden, unberufenen und unverantwortlichen
Ratgeber gegen den berufenen, im Reiche allein, in Preußen an erster Stelle verantwortlichen Berater der Krone handeln: also um einen Vorgang, wie er sich selbst unter Kaiser Wilhelm I. nicht eben zu selten abspielte, der aber besondere Beachtung verdient unter einem Regiment, für das das Bismarcksche Wort gilt, daß der Kaiser sein eigener Kanzler sein will. Sier setzt, wenn man jener Version folgt, offensichtlich der Angriff em, indem dabei die Parole ausgegeben wird, Graf Bülow sei zu mächtig geworden. Denn Graf Bülow hat im Gegensätze zu den Lückenbüßern im Reichskanzleramte seit Bismarcks Rücktritt wiederholt gezeigt, daß er es durchaus ernst mit seiner persönlichen Verantwortlichkeit als politisch leitender Minister nimmt. Stellt er damit gerade im Interesse der Regierung und ihrer führenden Rolle so notwendige Verbindung zwischen Krone und Parlament wieder her und gewährt er damit zugleich dem unverantwortlichen Herrscher die nötige politische Deckung, so bedingt diese Auffassung der Stellung des Reichskanzlers und Ministerpräsidenten andererseits eine gewisse Selbständigkeit und politische Bewegungsfreiheit, auch gegenüber der Krone, welche einem Kaiser, der sein eigener Kanzler sein will, naturgemäß sehr viel unbequemer sein muß, als die militärische Unterordnung Caprivis oder die Passivität Hohenlohes, zumal, wenn damit die Notwendigkeit verbunden ist, sich an eine stetige politische Gesamtpolitik zu binden und ihr nötigenfalls auch mit Vorliebe gepflegte Pläne unterzuordnen. Würde dies erst als lästige Schranke empfunden und könnte man das Gefühl erwecken, daß Bülows „Macht" diejenige der Krone beeinträchtigt, so wäre eine gefährliche Waffe gegen diesen geschmiedet. Und zwar umsomehr, als die Entschiedenheit, mit welcher Graf Bülow die leitende Rolle gegenüber den Ressortchefs namentlich im Reiche in Anspruch nimmt, den einen oder anderen von diesen, welcher das Ohr des Kaisers hat und bisher über sein Ressort hinaus Einfluß auf die allgemeine Politik zu üben wußte, sicher recht unbequem ist und ihn die Regierungsanarchie unter dem guten alten Hohenlohe zurückwünschen läßt.
Dabei wird, um in dem Gedankengange der Version eines Kampfes des Herrn v. Lucanus zu bleiben, nicht etwa der Sturz Bülows erstrebt, weil dies zu bedenklich und schwierig wäre; es gilt vielmehr, ihm das politische Rückgrat zu brechen, indem man ihn gerade in der Frage der landwirtschaftlichen Zölle, in der er sich vor der Nation engagiert hat, unter das caudinische Joch einer mit seinen Zusagen nicht voll vereinbaren Ordnung dieser Zölle zwingt. Wäre dieses Ziel erreicht, so würde nicht nur die parlamentarische Stellung des Reichskanzlers für immer erschüttert, sondern er auch in den Augen des Monarchen zu einem Werkzeug herab- gedrückt werden, das man, wenn man es nicht mehr braucht, wegwirft, wie eine ausgepreßte Citrone.
Diese Anschauung klingt stark an die Auffassung an, welcher man vielfach in konservativen Kreisen begegnet, wenn man auf die ungünstige Rückwirkung der Kanalgegnerschaft auf das Verhältnis der konservativen Partei zur Krone hinweist. Wenn die Konservativen umfielen, würde der Stachel doch bleiben und nur die Verachtung hinzutreten; bleiben sie aber fest, so wird man sie stets als ein Element von Stärke, auf das man sich in Zeiten der Gefahr sicher verlassen und stützen kann, ansehen und dementsprechend gebührend beachten.
Sollte sich die Behauptung von Machenschaften der bezeichneten Art gegen Graf Bülow bestätigen, so ist nach alledem der Schluß berechtigt, daß unbeugsame Festigkeit und der feste Entschluß, lieber zurückzutreten, als sich unter ein caudinisches Joch zwingen zu lassen, die unerläßliche Vorbedingung für deren Ueberwindung bildet." Es ist natürlich, daß diese Ausführungen das größte Aufsehen erregen. Man darf sie als ein deutliches Zeichen dafür betrachten, daß ein starker Sturm im Anzuge ist. Und wieder, wie seit Jahren, taucht vor uns das Gespenst einer Nebenregierung auf, halb vergessene Schatten werden lebendig und das böse Wort von der „Camarilla" findet neues Gehör. Und es ist nicht zu leugnen, daß in der That die jüngsten Ereignisse den (Ändruck Hervorrufen müssen, als wenn allerlei Strömungen und Gegenströmungen sich dort geltend machen, wo oie letzten Entscheidungen ruhen. Selten war es schwerer, als heute, aus all den Wiver- prüchen das klare Bild einer konsequenten Staatsleitung ich zu konstruieren, heute, wo die Kanalfrage zu Komplikationen geführt hat, die kaum als Mittel zur Hebung der Autorität der Krone angesehen werden können, wo andererseits das Versteckspiel mit dem Zoll die Gemüter auf das Härteste bedrückt. Will man daher aus den Ereignissen der immerhin noch kurzen Aera des Grafen Bülow eine vorläufige Bilanz ziehen, so wird man auf der einen Seite nur ein stark gemindertes Vertrauen entdecken, während auf der Gewinnseite keineswegs eine nennenswerte Verbesserung der Beziehungen zu den Gegnern der Rechten hervortritt. In keiner Frage, die heute das politische Leben beherrscht, hat Graf Bülow grundsätzlich und entschlossen Stellung genommen, weder Wnservative, noch Liberale, weder Industrie noch Landwirtschaft sind darüber klar, wessen sie sich von ihm zu versehen haben, in der wichtigsten preußischen Frage, wie in dem beherrschenden Problem der Reichspolitik, hat er nicht offen Stellung genommen.
So ist es natürlich, daß zahllosen Gerüchten die freie Bahn eröffnet wird. Wieder taucht, wie vor fünf Jahren,
die Erzählung von einer Nebenregierung auf, und der Name des Herrn v. Lucanus dringt an die Oberfläche. Damals mußten die Generale v. Blume und v. Schjichting dem Einfluß des Herrn v. Hahnke iveich<en, ihnen folgte General v. Spitz und der beste Kriegsminister, den Preußen feit Roons Hagen gehabt hat, Bronsart v. Schellendorf. Auch der Sturz Koellers wurde durch unkontrollierbare Einflüsse herbeigeführt, und unvergessen ist die Jagd von Liebenberg, die gleichzeitig einen Reichskanzler und einen Ministerpräsidenten zur Strecke brachte. Und es ist auch ganz natürlich daß solche Gerüchte immer wieder Glauben finden. Schon durch die Preisgabe der bekannten Kabinettsordre, die den Verkehr des Monarchen mit seinen Ministern in bestimmter Weife regelte, wurde der Charakter der neuen Zeit festgestellt. Tas Wort von dem Kaiser, der sein eigner Kanzler sein wolle, gab der Situation nur den prägnanten Ausdruck. Es mußten die Fälle immer häufiger werden, in denen Persönlichkeiten das Ohr des Monarchen gewannen, denen ein ressortmäßiger Einfluß verschlossen war. Kaiser Wilhelm empfand immer lebhafter das Bedürfnis, sich vielseitig zu informieren, und es konnte nicht fehlen, daß für feine Entschlüsse gerade, solche Persönlichkeiten maßgebend wurden, die seine augenblickliche Stimmung am Geschicktesten auszunützen wuAew, oder durch eine gewisse Eleganz der Sprache und Zierlichkeit des Ausdrucks das künsÜerische Empfinden des Kaisers erfreuten. Rücksichtslose Sachlichkeit, die sich um ihrerf selbst willen durchsetzt, hat solchen Einflüssen gegenüber stets einen schweren Stand. Schon der große preußische, Staatsmann Frhr. v. Stein hat in seiner Eingabe vom April 1806 auf die Gefahren einer Situation, wie sie jetzt das Hamburger Blatt darstellt, mit Bitterkeit hingewiesen, indem er schrieb:
„Die Kabinettsbehörde verhandelt, beschließt, fertigt aus in der Gegenwart des Königs, und int Namen deS Königs. Sie hat alle Gewalt, die endliche Entscheidung aller Angelegenheiten, die Besetzung aller Stellen, aber keine Verantwortlichkeit, da die Person des Königs ihre Handlungen sanktioniert. Den obersten Staatsbeamten bleibt die Verantwortlichkeit der Anträge, der Ausführung, die Unterwerfung unter die öffentliche Meinung. Mle Einheit unter den Ministern selbst ist aufgelöst, da sie unnütz ist, da die Resultate aller ihrer UeVerlegungen, ihrer gemeinschaftlichen Beschlüsse von der Zustimmung des Kabinetts abhängen. Der Monarch lebt in Llbgeschiedenheit von seinen Ministern. Eine Folg« dieser Lage ist die Einseitigkeit in den Eindrücken, di« er erhält, in den Beschlüssen, die er faßt, und Abhängigkeit von feinen Umgebungen."
Stein wurde für feine Eingabe damit belohnt, daß er „als ein widerspenstiger, trotziger, hartnäckiger Staatsdiener, der aus Capricen, Leidenschaften und persönlichem Hatz handelt", seines Dienstes entlassen wurde, und ungehindert brach das Verhängnis herein. Fürst Bismarck sprach das Wort, daß „die Adjutanten regieren". Er sprach als Prediger in der Wüste.
Das Amt des Grafen Bülow ist wahrlich nicht leicht; am schwersten dürfte für ihn der Kampf gegen Einflüsse sein, die über ihn hinweg direkt an der höchsten Stell« des Reiches sich geltend machen. Und gerade, wenn er „Rückgrat" hat, wenn er sich nicht mit der Apathie des greifen Hohenlohe in sein Kismet fügt, wenn er sich redlich müht, seine Ueberzeugungen durchzusetzen, auch wenn sie unbequem sind, dürsten sich die Erschwernisse noch mehren. So ist es möglich, daß nicht in ihm, sondern anderswo die Ursache dafür liegt, daß noch immer die Politik des Zuwartens, der Unklarheit in Geltung bleibt. Ihm „das Rückgrat zu brechen", wäre darum ein Bemühen, das einen wenig erfreulichen Andruck im Lande Hervorrufen müßte. Andererseits fehlen freilich, so meinen die „Leipz. N. N.", mxfy die sicheren Anzeichen dafür, daß der vierte Kanzler in der That die unbeugsame Entschlossenheit besitzt, alle heimlich wirkenden Gegenströmungen zu besiegen und im Falle des Mißlingens die äußersten Konsequenzen zu ziehen. Jedenfalls deutet alles daraus, daß wir uns in einer überaus kritischen Zeit befinden, deren Schwierigkeiten nur dann überwunden werden können, wenn endlich Graf Bülow volle Klarheit über seine Stellung zu den beiden den Lag und die Zukunft beherrschenden Fragen verbreitet.
Deutscher Reichstag.
Am Bundesratstische befinden sich die Staatssekretäre Posadowsky und Nieberding.
Aus der Tagesordnung steht der Gesetzentwurf betreffend die privaten Versicherungs-Unternehmungen.
Aus Antrag des Abg. Büsing (nl.) wird derselbe in dritter Lesung
en bloc angenommen.
Bei der fortgesetzten Beratung des Urheberrechts beantragt Abg. Esche (natL), bei $ 33 die Regierungsvorlage wieder herzustellen, d. h. die Verlängerung der Schutzfrist von 30 auf 50 Jahre. Tiefe Beschämung müffe den Reichstag ergreifen, wenn er erwäge, wie die Komponisten hier behandelt werden, die Männer, die dem Volke mit das
Größte und Beste gegeben haben.
Abg. Richter (fr. Vp.) bespricht ausführlich das Verhältnis der Komponisten und Verleger; es sei schließlich doch zu einem Vergleich zwischen beiden Genossenschaften gekommen. Die Behauptungen deS Staatssekretärs hierüber seien unzutreffend. Redner empfiehlt, rote er hinzufügt, als .konservativer* Mann die Verlängerung der Schutzfrist auf 30 Jahre. (Heiterkeit.) w
Staatssekretär Rieberding meint, der Abg. R.chterhabe Geg^- sätze zwffchen Verlegern und Autoren konstruiett, während ‘$a WyS «ne vollständige Verständigung zwischen ihnen erztelt sei. In der Frage selbst


