Ausgabe 
4.4.1901 Erstes Blatt
 
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trat, tourten als das anerkannt, was sie waren. Mancher

Vermischter

Umoersitäts Nachrichten.

Gerichtssaat.

lick nicht.

Volitische Tagesschau.

besonders vortrefflich dazu. Dagegen hat man bis jetzt ver­geblich gekämpft. In Hessen und Preußen wird es gleich start empfunden. Darum begegnen sich die Casseler und Wiesbadener Synode den kirchlich Gesinnten in der Nähe von Frankfurt mit ihren Wünschen in der hessischen Landes- fynode.

Der Sonntag Palmarum als hessischer Buß- und Bettag steckt von alters her tief in unserem evangelischen Volk, noch tiefer vielleicht als der Totensonntag, an dem man vergeblich gerüttelt hat. Mindestens müßte der Palm­sonntag, der als Sonntag vor der Karwoche zum Buß- und Bettag sich vorzüglich eignet, als solcher beibehalten werden. Ob auch der neue sich gut einbürgern würde? Die Frage bedarf noch der Lösung.

DerVoss. Ztg." wird von einem Arzte geschrieben: In den Erörterungen, die sich an den Bremer Zwischenfall knüpfen, tritt vielfach eine Thatsache her­vor, die beachtet zu werden verdient: das geringe Ver­ständnis für psychiatrische Tinge. Es zeigt sich hier, wie

Mteratur.

- Illustrierte Geschichte ver deutsche« Litteratur mit auraewählten Proben aus dm Hauptwerken hervorragender Dichter. HerauSaegeben von I. G. Bogt. Zwei Bände. In Lieferungen L 10 P g. oder in Heften A 50 Pfg. Verlag von Ernst Wiest Nachf., Leipzig. Lieferung 6670. ES fehlt uns hier an Raum, um auf bte Vorzüge des Werkes näher einzugehen, aber wir empfehlen die Bogt'sche Litteratru- geschichte Allen, zumal da der geringe Pret« dieselbe in Jedermanns Be­reich stellt.

Hatten hat ausnahmsweise kann das Ministerium für einen lange und wie stark falsche Anschauungen und Vorurteile Einzelfall 'einen besonderen Denkmalrat berufen. in den Gemütern haften bleiben. In der Geschichte der

Noch einen Schritt weiter geht das Gesetz, indem es Jrrenheilkunde sind Fälle in Hülle und Fülle verzeichnet, (Artikel 2932) auch Naturdenkmäler durch ähnliche wo Geisteskranke zur Verantwortung gezogen und hart be- Maßregeln zu schützen unternimmt. Als solche bezeichnet es straft wurden, weil die Obrigkeit - es handelt sich um die "natürliche Bildungen der Erdoberfläche, wie Wasserläufe, Zeit, in der Gericht und Verwaltung noch m einer Hand Felsen, Bäume u. dgl., deren Erhaltung aus geschichtlichen vereinigt waren Nicht glauben mochte, daß sie einen oder naturgeschichtlichen Rücksichten oder aus Rücksichten Geisteskranken vor sich habe. Nur ganz ausgesprochene Falle auf landschaftliche Schönheit und Eigenart im öffentlichen geistiger Erkrankuna, Falle, in denen auch dem Laien Interesse liegt, und sieht ein allgemeinesciaesement grobsinnlich dieVerrücktheit" undTollheit" entgegen- solcher Denkmäler vor, mit denen auch ihre Umgebung ----- '""

in gleichem Sinne geschützt werden kann. Mit Freude be­grüßt man hier die besondere Bestimmung, daß solche amtlich geschützte Naturdenkmäler oder ihre amtlich ge- chützte Umgebung nicht durch Anbringung vonGegen- tänden, welche für sie mißständig erscheinen", gestört Wer­ren dürfen, eine Bestimmung, die sich, wie man leicht bemerkt, hauptsächlich gegen geschmacklose Ausartungen des

Denkmalschutz.

Ter Zweiten Kammer des hessisck>en Landtags ist der Entwurf eines Gesetzes betreffend den Denkmalschutz zu- gegangen, das einem langempfundenen Bedürfnis entgegen­kommt und unserem Staate wieder einmal einen Vorsprung , vor anderen deutschen Staaten giebt, die zwar älterer und ausgebildeterer Organisation der Denkmalpflege sich rühmen können, nicht aber zu gesetzlicher Regelung des eigentlichen Denkmalschutzes vorgegangen sind. An einer gesetzlichen , Grundlage hat es uns allerdings auch bisher nicht gefehlt; : doch war die von Georg Moller entworfene Verordnung von . 1818, auf der alle früheren Maßnahmen beruhten, nichk wirksam genug zur Verhütung der Gefahren, mit denen ; das moderne Leben die der flüchtigen Betrachtung leicht , überflüssig erscheinenden Reste vergangener Kulturen be­droht. Was jene Verordnung und die im Laufe der Jahr- zehnte im Anschluß an sie erlassenen leisten konnten und erfreulicherweise wirklich geleistet haben, war die Erziehung der Staatsbeamten zu verständnisvoller Beurteilung und , Behandlung der Denkmäler, mit denen sie amtlich in Be­rührung kamen, und damit eine praktische Stärkung idealer , Interessen, die, auf dem Boden der Geschichtsforschung er­wachsen, langsam, aber unaufhaltsam auch außerhalb der gelehrten Kreise Boden gewannen. Der stillen Arbeit vieler Jahrzehnte ist es zu danken, daß heute die Notwendigkeit . des Denkmalschutzes allgemein anerkannt ist und Aufwend­ungen aus Staatsmitteln, wie sie bei uns bereits seit 1884 , bis zu beträchtlicher Höhe bewilligt wurden, nicht mehr als Verschwendung gelten. Aber es gilt jetzt^idas Macht­bereich des Staates zu erweitern: auch DenMiäler, über die Privatpersonen zu verfügen berechtigt sind, soll er schützen, indem er einerseits Organe der Denkmalpflege be­stellt, andererseits im stände ist, für die Erhaltung von Denkmälern, die im Privatbesitz zu Grunde gehen würden, aus seinen Mitteln zu sorgen.

Artikel 120 des neuen Gesetzes beziehen sich auf Bau­denkmäler, Artikel 2227 auf Denkmäler, die durch ge- legentlickseGrabung" gewonnen werden oder durch metho­discheAusgrabung" gewonnen werden sollen, Artikel 21 sorgt für sinngemäße Anwendung der vorhergehenden Be­stimmungen auf bewegliche Denkmäler. Me künftige Or­ganisation der Denkmalpflege ist in Artikel 28 vorgezeichnet, Strafbestimmungen enthält Artikel 33.

Es liegt in der Natur der Sache, daß Baudenkmäler und eben erst dem Boden entsteigende bewegliche Denk­mäler am ausgiebigsten den Schutz des Gesetzes erfahren werden. Ein Bauwerk, heißt es in Artikel 1, dessen Er­haltung wegen seiner Bedeutung für die Geschichte, ins­besondere für die Kunstgeschichte, im öffentlichen Inter­esse liegt, darf nur nach vorgängiger behördlicher Geneh- migung veräußert, ganz oder teilweise beseitigt, verändert, wiederhergestellt oder erheblich ausgebessert werden, und Artikel 2 sorgt dafür, daß auch Veränderungen in der Um­gebung das Baudenkmal nicht schädigen. Nur eine Kon­sequenz dieser Bestimmungen ist es, daß der Staat die Möglichkeit haben soll, auf Grund des Enteignungsver­fahrens vernachlässigte oder bedrohte Baudenkmäler zu retten oder durch ungeeignete Umgebung beeinträchtigte freizulegen. Eine Schädigung privater Interessen ist da- dnrch ausgeschlossen, daß auf Baudenkmäler, über die Privatpersonen zu verfügen berechtigt sind, jene Vor­schriften nur dann Verwendung finden, wenn siein das amtliche Verzeichnis der Baudenkmäler (Denkmalliste) ein­getragen worden sind." Es wird damit das zuerst in Frank­reich angewendete und bewährte Verfahren desciaBBement1*, derbehördlichen Einwertung" der Denkmäler in die deutsche Tenkmalpflege»eingeführt, ein Verfahren, das ausreichenden Schutz sowohl gegen Uebertreibungen der Altertümelei wie gegen gedanken- und rücksichtslose Vernichtung und Ver­hunzung wertvollen alten Besitzes gewährt.

Auch ziWllig oder durch absichtliche Ausgrab­ungen gewonnene Fundstücke werden in Zukunft besser als bisher vor Nichtachtung, Zerstörung, Verschleuderung geschützt sein. Sofort nach dem Fund ist der Behörde Anzeige zu erstatten; die Fortsetzung der Arbeiten ist erst drei Tage von Erstattung der Anzeige ab zulässig, falls die bereits gefundenen Gegenstände oder weiter zu erwartende Funde dabei gefährdet werden können; ferner ist der Staat berechtigt, Grundeigentum im Wege des Enteignungsver­fahrens zu entziehen ober zu beschränken, soweit es zu Aus­grabungszwecken erforderlich ist.

Bewegliche Denkmäler älteren Besitzes konnten leider so ausgiebig nicht geschützt werden. Hier bleibt das Verfügungsrecht privater Personen ungeschmälert, während auf sbeweglick)e Gegenstände, die sich im Besitz von Ge­meinden, Kirchen, Religionsgemeinschaften oder öffentlichen Stiftungen befinden, der Denkmalschutz ebenso wie auf Bau­denkmäler sich erstreckt. Eine weitere, sehr berechtigte Be­schränkung des Verfügungsrechtes solcher Körperschaften be­steht darin, daß sie ihre Baudenkmäler nur nach behördlick)er Genehmigung mit beweglichen Gegenständen als Zubehör ausstatten dürfen.

Abgeordnetenhause durchgemacht. Es kann also verstehen ist. Kranke ausgesucht, von denen nicht

eruhigenden Gefühl in die Osterferien gehen, ^fürchten ist, daß sie anderen Schaden zufügen tverden.

Nie und nimmer aber wird es sich vermeiden lassen, daß

» ------ . k msolch ein Kranker doch einmal sich vergeht. Der Laie aber

waren. Optimisten wollen daraus die Schlußfolgerung b s^er:, wenn er den Kranken lange unter

ziehen, daß die parlamentarischen Zustande m Frankreich ch^unden sich hat frei bewegen sehen, zumal wenn sich allmählich zu konsolidieren beginnen, und daß ein auf- ber kranke auch noch seinem Erwerbe nachging. Den richtig republikanisches und Abenteuern abgeneigtes Ko- I x n ä r z t e n e r w ü ch st die Pflicht, für die Auf- binett, wie es das gegenwärtige zweifellos ist, alle Au^ närunq desVolkes auch in dem Gebiete ihrer icht habe, noch recht lange am Ruder zu bleiben. Ob sich Lhätigkeit zu sorgen. An Anfängen darin fehlt es diese Annahme bewahrheiten wird, muß man abwarten; .Z.

einstweilen hat das Ministerium einen Erfolg für sich. Und y' auch sonst sind Zeichen der Besserung unverkennbar. Man agt wohl, daß die Regierung nur deshalb noch nicht gestürzt ei, weil man in Verlegenheit sei, wer mit Aussicht auf Erfolg die Erbschaft übernehmen könne. Mer wäre nicht

An bet Universität Greifswald werden, wie man unS von dort schreibt, auch In diesem Sommer (8. Jahrgang) die seit 1894 ein­gerichteten Ferienkurse gehalten werden vom 15. Juli bis zum 3. August. Die Fächer find folgende: Sprachphysiologie (Geh.-Rat Prof. LandoiS); Deutsche Sprache und Litteratur (Prof. Siebs, Privatdozent Brutnier); Englisch (Prof. Konrath, Mr. Lovel-Cambridge); Franzbsisch (M. Monod-Paris); Religion (Konsistorialrat Prof. Cremer); Phtlofophte und Pädagogik (Prof. Rehmke); Geschichte (Proff. Geh.-Rat Ulmann, Seeck, Bernheim); Geographie (Prof. Credner); Physik (Proff. Richarz und König); Botanik (Prof. Schütt); Zoologie (Dr. Rosemann).

qa-ast uverneymen rönne. wuu uw * Heidelberg, l.^bril. e 0

das schon ein wesentlicher Fortschritt. Wann haben sich ist von ihrem letzten Besitzer an den LöwenbrLuwir Graaf bisher die französischen Ministerstürzer von Profession dar- in Straßburg um 500000 Mk. verkauft worden. Die Besitz'- über den Kopf zerbrochen, was darnach kommen soll? Es übernähme erfolgt am 1. Mai.

genügt ihnen, dem gerade am Ruder befindlichen Ministe- * Bom Bodensee, 2. April. Ungeheure Schneemassen rium eine Niederlage zu bereiten; alles andere war neben- siegen Heuer noch auf den Bergen, letztere sind fast bis zum sächlich. Auch heute noch giebt es unzweifelhaft Parlamen- ~ & -n blendendes Weiß gehüllt. Auch die Appenzeller und tarier, die dieser Maxime huldigen. Aber sie erhalten)heute Thurgauer Höhenzüge zeigen noch sehr viel Schnee. Auf nicht mehr so leicht wieftuher die Mehrheit, und das ,st gar 3 Mir. hoch. Wegen bestLndiger

tmm^rnoÄemit8 bm Le^'!,LrAnsgesetz" belegte Lawinengesohr 'denen die Bergtouren Heuer erst spät beginn,n. Gesetzentwurf richtet sich bekanntlich, wo nicht ausschließlich, "o doch in erster Linie gegen die zahlreichen Kongregationen, >ie ohne formelle Autorisation bestehen und immense Ver­mögensobjekte an sich gerissen haben. Es gehört immerhin ein gewisser Mut dazu, und nicht allein in Frankreich, in dieses Wespennest zu'stechen. Andererseits ist aber bei den republikanischen Grüppen in Frankreich der Kampf gegen den Klerikalismus so populär, daß die Regierung wenigstens nicht zu befürchten hatte, daß in dieser Frage die republi­kanische Opposition sich mit ihren Gegnern a tout pmx ver­einigen werde. Tie Rechnung stimmte denn auch: das Gesetz sand Annahme. Geflissentlich war vorher das Gerücht aus­gesprengt worden, daß im Falle der Annahme em ernst­licher Konflikt mit dem Vatikan unausbleiblich sei.. Die Römische Kurie ist aber viel zu diplomatisch, um es dieser- halb zu einem unheilbaren Bruch koinmen zu lassen. Sie hat längst ihren Frieden mit der Republik gemacht, und sie steht sich recht gut dabei. Auch aus diesem Aiilaß wird sie es schwerlich zu offenen Feindseligkeiten kommen lassen. Zunächst hat das Gesetz noch den Senat zu passieren, und es ist keineswegs ausgeschlossen, daß dieserVerbesserungen" im Sinne der Wünsck)e, die in Rom gehegt werden, daran vornimmt. Sodann aber kommt es bei solchen Gesetzen weit weniger darauf an, wie sie auf dem Papier stehen, als

wie sie ausgeführt werdem Um sich aber eine Einwirkung v. Gießt«, 2. April. Strafk.mmer. Der Oberförster i P. auf die Praxis zu sichern, darf es die Kurie mit der Regier- ftatI Forfchner in Gtehw war vom Schöffem

ung nicht ganz verderben. fleriät tn eine Gefängnisstrafe von 3 Wochm und die Kosten M

Gleichwohl ist die Lage des französischen Kabinetts feine mrurtetlt worden, weil er den Handelsmann Eltes«

beneidenswerte. Die internationale Politik giebt zwar zu Emanuel Stern, genannt Leonhard, tn Nieder-Ohmen, in der Haubach' unmittelbaren Besorgnissen keinen Anlaß; aber ebensowenig jdjen Wirtschaft dahter mit brr ««S-bung -in'« Verbrechens - näw- fäftt siclr bestreiten daß jederzeit ein unerwarteter Zwischen^ l'ch mit Erstechm b*droht hat. Gegen das Urteil der eisten Instanz all eiickreten kann, der d^^ntracht der Mächte stört und bat der MgeUagte Berufung an di-Str.fkammer^ewgelegt, um. tine den Frieden bedroht. Im Innern machen die ^oßen Aus- ^"^R^Smtttel ^ha?"jedoch' nicht d-S von dem Angeklaodn et» stände der Hafenarbeiter in Marseille und der Gruben- Ergebnis, vielmehr wird die erhobene Berufung kostmfölltg

arbeiter in Monteeau-les-Mines der Regierung viel Kopf- --u..m

zerbrechen, und ebenso wird sie nach Beendigung der Ferien auf neue parlamentarische Kämpfe gefaßt sein müssen. Auf Rosen gebettet ist also das Kabinett Waldeck-Rousseau sicher-

»urückgewtesen. Wegen SittltchkettsverbrechenS gemStz S 176, Pos. 3, wird der am 14. Februar zu Harheim geborene rmd dort wohnhafte Friedrich Philipp Guth nach erfolgter umfangrctcher Beweisaufnahme, die ein wenig erfreuliches Bild der Harheimer Jugend, insbesondere der weiblichen, eufroUt, tn eine Gefängnis' strafe von zwei Monaten, unter Anrechnung von sechs Monaten erlittener Untersuchungshaft, mrurtetlt. Der Angellagle erkennt die sofortige Rechtskraft deS Urt*U6 an. In vollem Umfange geständig ist der mehrfach vorbestrafte Taglöhner Georg Schmidt in Eichmrod, dem zur Last gelegt wird, dem Paul Tscharaken tn Dauernheim « rechtswidriger Absicht eine diesem gehörige Joppe weagevommev^ baden. Die Strafkammer erkennt gegm den Angeklagten, gemätz dob Latrag der Sta-isanwaltschast, unter Zubilligung mildernder U»e

Lode, auf eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten, auf dte

So einschneidende Neuerungen sind ohne entspreck)ende Umgestaltung des behöwlichen Organismus nicht durch­führbar. Demgemäß erscheint in dem KapitelDenkmal­pflege", das im Voranschlag für 1901/02 zum ersten Male aufgeführt wird, auch das neue Amt des Penkmal- pslegers, der als der fachmännisch zuständige Vertreter der Regierung in allen Fragen des Denkmalschutzes die Verwaltungsbehörden zu beraten hat, auch vom Ministerium des Innern die wichtige Befugnis erhalten kann, in Fällen driuaender Gefahr vorläufig die Einstellung gesetzividrig beWneuer Arbeiten zu verfügen, lieber ihm soll ein vom Ministerium des Innern einzusetzeiider Denkmalrat stehen, der in geeigneten Fällen ein Obergutachten zu er

Justizmord kam bei dieser Einengung des irrenl)eilkundigen Wissens zu stände. Erst allmählich ist die Jrrenheilkunde zu der Erkenntnis gelangt, daß es eine ganze Reihe von Seelen- "törungen mit Einschränkung des bewußten Handelns giebt, die ohne auf den ersten Blick erkennbare gröbere Zeichen einher gehen. Es bedurfte feinsinniger, aufmerksamer und andauernder Beobachtung, ehe diese Leiden richtig erkannt Reklamewesens richtet. werden konnten. Bisweilen währte es lange Zeit, ehe einem

Tendenz und Formulierung des neuen Gesetzes sind solchen neuen Krankheitsbilde eine Stelle in dem System gleicherweise zu rühmen. Ideale Güter, zu deren gerechter der Jrrenheilkunde gegeben wurde. Viel ist jetzt auf dem Würdigung man langsam genug gelangt ist, erfahren hier Gebiete noch zu thun. Den Aerzten ist allgemein bekannt, Anerkennung und Schutz vom Staate, der ivirksamer als daß Psychische Störungen hier vorliegen, die nur bet dem ber Einzelne oder mit beschränkten Mitteln arbeitende genaueren Studium des Falles festzustellen sind. Sie wissen, Körperschaften ich denke dabei besonders an die um die wie hier die landläufige grobe Beobachtung leicht zu einem Denkmalpflege so verdienten Geschichts- und Altertums- verhängnisvollen Irrtum verleiten kann. In den Kreisen vereine diesen Schutz auszuüben vermag. Daß es dabei der Laien fehlt es an dem rechten Verständnis für diese nicht büreaukratisch zugehen soll, dafür bürgt die geplante schwerer erkennbaren psychischen Erkrankungen. Tie Laien- Organisation der staatlichen Denkmalpflege, die vielleicht welk beharrt nock) zumeist bei dem Vorurteil, als geistes- bald schon weiterer Ausbildung bedürfen wird, in ihren gestört nur denjenigen anzusehen, der tobt oder melan Grundzüqen aber gewiß bestehen bleiben kann. Die Gefahr cholisch ist oder sichtlich ganz verkehrt handelt. Wenn bet eines zu ängstlichen Denkmalschutzes zum Schaden der le- diesen nicht so drastischen psychischen Leiden der Irrenarzt bendiqen Gegenwart braucht man noch weniger zu fürchten; mit seinem Fachurteile zu Worte kommt stoßt er bei den im einzelnen wird vor ihr schützen das im Gesetz vor- Nichtärzten oft genug auf schweren Widerstand Er muß gesehene verwaltung'srechtliche Verfahren, das dem vom hören, daß seine Annahme als durch fern SonderMidium Denkmalschutz Bedrohten offen steht, im allgemeinen die beeinflußt und dem gesunden Laienverstande als unfaßbar Besckwidenheit der Geldmittel, mit denen auch heute und bezeichnet wird. Hat man es doch erlebt, daß irrenarztliche künftig der Staat einzugreifen in der Lage ist. Unsere Gutachten in derlei Fällen von den ^urijken aufs ab- Volksvertreter werden, wenn sie diesem überaus umsich- fälligste beurteilt wurden. Mehr Wissen aus diesem Ge- tiqen und gediegenen Gesetzentwurf ihre Zustimmung er- biete würde der Mgemeinhett gut thun. Tie irrige An­teilen unserem staatlichen Organismus ein neues Element schauung der Laienwelt wird noch durch einen Grundzug höherer Kultur einverleiben, das nach seinem Vorbild der modernen Jrrenpflege verstärkt, einen Grundzug, der hoffentlich auch andere Bundesstaaten recht bald sich ungemein segensreich ist. Er geht daraus hinaus, dem (baffen werden. Sauer. Geisteskranken so viel Freiheit wie nur möglich ist, ohne ihn

1 und seine Umgebung zu gefährden, zu gewähren. Nicht nur,

erteil in Frankreich. daß das Offenthürsystem Eingana in die Jrrenheilanstalten 4-arzamenrSserten IN ^fimden hat. Geisteskranke werden iii landwirtschaftlichen

Tas Kabinett Waldeck-Rousseau hat trotz ^s^ger Kolonien untergebracht. Die Zuweisung von Geisteskranken Stürme eine neue Parlamentssesfion überstanden, und es in Stadt und Land findet immer weiteren

hat sogar, wenn auch nicht ganz mühelos, den Vereinsgesetz- torben diese freie Verpflegung, wie das

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mit dem beruhigenden Gefühl in daß es Erfolge zu verzeichnen hat, wie lange einem französischen Ministerium nii

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