Ausgabe 
4.4.1901 Erstes Blatt
 
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Nr. 80 Erstes Blatt

Donnerstag 4. April 1901

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Waffen.

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Adresir für Depesch««!

Anzeiger Sietzea.

Frrntprrchanschlub Nr. Vt.

151. Jahrgang

Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots (Kleiner Dienstanzug: Mütze, Waffenrock, Achselstücke, lange Hosen oder hohe Stiefel beliebig, bei schlechter Witterung Paletot).

Reservisten, sowie zur Dispofilion der Truppenteile und der Ersatz-Behörden Entlasienen aller Waffen.

Wehrleute I. Aufgebots, die vom 1. Oktober 1888 ab eingestellt worden sind.

Ersatz-Reservisten, geübte und nicht geübte.

Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller 2. Appell vormittags 11 Uhr 80 Minuten:

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der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.

2. Appell nachmittags 12 Uhr 30 Minuten:

Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen und sämtliche Ersatz- Reservisten.

Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Steinbach, und zwar: Am 18. AprU 1901.

1. Appell vormittags 9 Uhr 80 Minuten: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve Landwehr 1. Aufgebots.

Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile

E. Zu Hungen

an der Post für die Bewohner von: Bellersheim, Betten­hausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim mit Hof-Gill, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof-Graß, Röthges, Stein­heim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen, und zwar:

Am 19. AprU 1901.

1. Appell vormittags 9 Uhr 30 Minuten:

Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots.

Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassene Mannschaften aller Waffen.

2. Appell mittags 12 Uhr:

Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen und sämtliche Ersatz- Reservisten.

Befreiungsgesuche sind bis längstens 8 Tage vor dem Appell auf dem Dienstwege (durch das Hauptmeldeamt) ein­zureichen und müffen durch die Bürgermeisterei bezw- be Beamten durch die vorgesetzte Behörde beglaubigt sein, werden aber nur im dringendsteu Notfälle genehmigt.

Diejenigen Mannschaften, bei welchen Fnhmeffungen vorgenommen werden (Sämtliche Mannschaften aller Waffen, welche im Jahre 1896 eingetreten sind mit Ausnahme der nicht geübten Ersatz-Reservisten) haben überhaupt keine Aus- ficht auf Befreiung.

Die Leute haben in bürgerlicher Kleidung, sowie mit reinen Strümpfen zu erscheinen. Stöcke, Schirme, Pfeifen und Cigarren sind vorher wegzulegen.

Die Militärpapiere (Paß mit eiugeNebter Kriegsbeorderuvg und Führungszeugnis) müssen zur Stelle sein.

Sämtliche Mannschaften stehen im Laufe des ganzen Kontrolltages bis einschließlich Mitteroacht unter dem Militärgesetz

Gießen, den 4. März 1901.

Großh. Bezirks-Kommando.

Detring,

Oberstleutnant und Kommandeur des Landwehrbezirks Gießen.

Sommermühle, Keffelbach mit der Rabenauischen Papier­mühle, Lauter mit der Artzlmühle, Bingmühle, Georgenhammer, Strellesmühle und Walkmühle, Lindenstruth, Londorf mit der Burg Rabenau, Burgmühle, Schmittmühle, Reitzenmühle und Ziegelhütte, Lumda (Groß- und Klein-), Odenhausen mit Appenbörnerhof, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wir- >crg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain mit dem Hainer-Hof, Winnerod, und zwar:

Am 17. April 1901.

1. Appell vormittags 9 Uhr 15 Minuten:

Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamleu der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots.

Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und

Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen.

3. Appell nachmittags 1 Uhr: Sämtliche Erfah-Reservisten.

D. Zu Lich

der Amtsgerichtsstraße für die Bewohner

Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und Eisatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller übrigen Waffen, und zwar der Garde, Jäger, Kavallerie, Feld- und Fuß-Artillerie, Pioniere, BerkehrStrupPen (Eisenbahn-, Tele- graphen- und Luftschiffertruppen), des Trains (einschl. Kranken träger), SanitätS- und Veterinärpersonals, Büchsenmacher- Gehilfen, Oekonomie-Handwerker und Marine-Mannschaften.

C. Zu Grünberg

«m westlichen Ausgange auf der Straße nach Gießen .

Bewohner von: Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, »Göbelnrod, Grünberg mit der Dickelsmühle, Neumühle, -Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latzmühle, Hattenrod, Harbach mit der Kolbenmühle xnb

Ettingshausen, Garbenteich, Gxüningen, Holzheim, Lich mit Albacher Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Nieder-Bessingen,

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Amtlicher Wl.

Gießen, 1. März 1901.

Betr.: FrühjahrSkontrollversammlungen.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

an die (ftr. Vürgermeistereien deS KrciseS.

Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weife zur öffentlichen Kenntnis bringen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Bei den diesjährigen Frühjahrs-Kontrollversammluugen im Kreise Gießen haben zu erscheinen alle zum Hauptmeldeamt Gießen gehörigen:

Am 15. April 1901.

1. Appell vormittags 8 Uhr: Wehrleute 1. Aufgebots aller übrigen Waffen.

2. Appell vormittags 10 Uhr:

Ersatz-Reservisten oet Jahrgänge 1894, 1895,1896,1897, 1898, 1899 und 1900.

3. Appell nachmittags 2 Uhr:

Ersatz-Reservisten ver Jahrgänge 1888, 1889,1890,1891, 1892 und 1893.

B. Zu Lollar

an dem Bahnhof für die Bewohner von Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lda., Trohe, Wieseck, und zwar:

Am 16. AprU 1901.

1. Appell vormittags 8 Uhr 45 Minuten:

Offiziere, Sauitäts Offiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots.

Reservisten, sowie zur Dispofition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlasienen Mannschaften aller Waffen.

2. Appell vormittags 11 Uhr:

Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen.

3. Appell nachmittags 1 Uhr: Sämtliche Ersatz-Reservisten.

Die hessische Laudessynode.

In der vergangenen Woche Ijat Darmstadt nicht weniger als drei Parlamente tagen sehen: Die Erste Ständc- kammer, die Zweite Ständekammer und die evangelische Landessynode. Allgemach gewinnt auch das geistliche Par­lament mehr an Interesse, d. h. man sieht ein, daß in der Landessynode Tinge zur Beratung stehen, die den Gliedern der Landeskirche an und für sich nicht gleichgiltig sein können, und man beginnt daher, etwas mehr, als dies noch vor ettva^zwei Jahrzehnten geschah, seine Auf­merksamkeit auf die Verhandlungen in der Synode zu richten.

Mit größerer Spannung als sonst hat man der dies­maligen Tagung der Synode entgegen gesehen. War doch allbekannt, daß eine Interpellation Bernbeck über die be­absichtigte Verlegung des Totenfestes vorlag, worüber das Oberkonsistorium sollte Rede und Antwort stehen; und weil die Interpellation als dringlich angesehen wurde, ftanb sie als erster Punkt auf der Tagesordnung. Beide

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Teile, Interpellanten und Interpellierte, waren gut ge­rüstet, die Geister waren schon stark aufeinandergeplatzt, man sprach vonmählicher" undkünstlicher Agitation", da schlug der Präsident einen versöhnlicheren Ton an und bat, durch die ganze Angelegenheit einen dicken Strich zu machen, was von allen Seiten angenommen wurde.

Nach der verlesenen offiziellen Erklärung gesteht die Kirchciibehörde ein, daß sie den Totensonntag in dem Bewußtsein des evangelischen Volkes zu gering eingeschätzt habe, und da ihre gutgemeinte Verlegung, die geschah, um diesen Tagvor der Unruhe, die mit der Feier des! Doppelgeburtstages (dessen Feier damals für den 25. No- vember seststand) verbunden ist, zu sichern", das gerade Gegenteil hervorgerufen hat, nämlicheine Aufregung, die chlimmer war, als die Nachteile des Zusammenfallens beider Feiern gewesen fein würden", verspricht die ikirchen- behörde,fruenn abermals beide Feiern auf einen Tag zusammenfallen, dem sogen. Totenfest unter allen Um- tön den seinen feststehenden Tag zu belassen". Die .Mirdjen- behörde hatte für vergangenes Jahr eine Verlegung des Totenfestes auf acfyt Tage an geordnet, und das war ein Fehler, den die Behörde selber zugegeben hat. Wie war die Sache aber in der Praxis? Die Bevölkerung läßt sich die Verlegung nicht gefallen. Ter Totensonntag am letzten Sonntag irMKirchenjahr ist ihr feststehend, es giebt eine große natürliche Aufregung, es wird gestattet, die Feier am letzten Sonntage beizuhalten, überall geschiehts und - es ging sehr gut Die Festveranstaltungen wurden am Samstag vorher gehalten, der Totensonntag hat unter einernaturgemäßen" Unruhe nicht zu leiden gehabt. Wenn die Mrchenbehörde in dieser Voraussicht fest gewesen wäre, wäre die ganze Erregung nickst entstanden und den Feinden der Kirche wären Angriffspunkte nicht geboten worden. Nun find wir um eine Erfahrung reicher. Das Verständnis für das Totenfest ist im Volke aufs neue angefacht und das ist der praktische Erfolg der ganzen Bewegung und wir dürfen gewiß sein, daß es bei einer eben wellen späteren Kollision der beiden so verschiedenartigen Feiern ebenso gut gehen wird, wie es dieses Mal gegangen ist, zumal das Oberkonsistorium nun sestzubleiben versprochen bat, schade nur, daß Oberkonsistorialrat Waas, dem alle Welt zugestimmt hat, hat gehen müssen. Ein tfuriofum ist zu verzeichnen. Die Geburtstagsfeier sand offiziell am Sonntag, 25. November statt, wurde aber that sächlich überall am 24. November gehalten. Die Feier des Toten­festes sollte offiziell am 18. November stattfinden, wurde aber thatsächlich am 25. November begangen.

Nach Erledigung des Voranschlages für 1901/1905, der im ganzen und großen gemäß der Vorlage angenommen nntroe und aus dem ersichtlich ist, .daß endlich die definitive Regelung der Pfarr gehälter vom 1. April 1901 statt- haben kann, folgte die Beratung über die Eingabe deS Evangelischen Bundes, die Einigung der deutschen evangelischen Landeskirchen betr. Bekanntlich hat diese Frage auf derEisenacher Konferenz", der recht­lichen Vertretung der deutschen evang. Kirck)enbehörden, eine etwas kühle Abfertigung erfahren. Trotzdem hat sie viele Gönner im deutschen Vaterlande, und wir glauben gern den Worten des Prof. W e i f f e n b a = Friedberg, daß sie nicht eher von der Tagesordnung schwinden werde, bis eine entsprechende Lösung gefunden sei. Eifrige Befürworter wenden sich an die maßgebenden Instanzen und drängen zu einer baldigen Entscheidung. Aber in der That ist die Frage äußerst schwierig, und zu ihrer cnbgiltigen Erledig­ung wird noch mandje Synode darüber tagen. Aengstliche Gemüter sehen bereits ein allzustarkes föerüortreten Preußens, dessen Mrchenbehörde in anderen Ländern des­halb sich keines allzugroßen Vertrauens erfreut, weil sie in der sozialen Bewegung der (Geistlichen eine stark schwan­kende Stellung eingenommen und vor einigen Jahren eine einflußreiche Persönlichkeit auf der Generalsynode sogar bte Worte fallen ließ, er hoffe die Zeit für gekommen, da her lebte Theologe das letzte national bfonomifdie Kolleg belegt habe. Die Verhandlung endigte mit Annahme einer Resolution: , n. .

Tie Synode spricht der Eingabe des Gesamtvor- standeS des Ev. Bundes, die Einigung der deutschen ev. Landeskirchen betr., ihre Sympathie aus und empfiehlt dem Oberkonsistorium deren warme Förderung."

Von drei Seiten war an die Synode das Ansinnen ge- fommen, den hessischen Buß- und Bettag mit Nord- deutschland zu feiern; alle drei hatten ein starkes Inter­esse daran. In Hessen führt uns nachalter frommer Sitte" der Sonntag Palrnarurn besonders zur Buße, in Preußen der Mittwoch vor dem Totenfest, also ein Werktag. Hier bei uns, an der hessisch-preußischen Grenze, sind durch diese Einrichtung schon viele Unzuträglichkeiten vorgekom­men. Den preußisck>en Untertanen, die in hessischen Be­trieben bcfd)äftigt sind, die Krofdorfer, Launsbacher, Wiß- marer ic., die in Gießen arbeiten, ist dieser Feiertag ge­nommen. In Dörfern mit starker Fabrikbevölkerung kann nur der weibliche Teil den Festtag begehen, die Männer haben Werktag, gehen mit Arbeitskleidung durch die Straßen, sie müssen in die Fabrik und dürfen keinen Tag fehlen. Zu Hause" ist Bußtag, sie stehen aber in der Arbeit. Hin­wiederum müssen die hessischen Untertanen in preußischen Betrieben feiern. Dazu bietet sich reichlich Gelegenheit, oenn M'tÄÄ X Bfc* «PM

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

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tt, MMHorstraße 8t.

Nachstehend ist angegeben, wo und zu welcher Zeil die Kontrollpflichtigen anzutreten haben.

A. Zu Gießen

im Oswalds Garten für die Bewohner von Annerod, Allendorf a. d. Lahn, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg und Herrnwald, Großen-Linden, Heuchelheim, Klein-Linden, Lang­göns, Leihgestern, Oppenrod, Watzenborn und Steinberg, Hausen, und zwar:

Am 12. April 1901.

1. Appell vormittags 8 Nhr:

Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamte» der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots;

Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1893 und 1894 eingetreten sind.

2. Appell vormittags 10 Uhr:

Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1895 und 1896 cingetreten sind.

3. Appell nachmittags 2 Uhr:

Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1897, 1898, 1899 und 1900 eingetreten sind, sowie sämtliche zur DiSpofitton der Truppenteile und der Ersatz-Behörden ent- laffenen Mannschaften der Infanterie.

Am 13. April 1901.

1. Appell vormittags 8 Uhr:

Wehrleute 1. Aufgebots der Infanterie.

2. Appell nachmittags 2 Uhr: