Ausgabe 
2.7.1901 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Vir. 153

Erstes Blatt.

151. Jahrgang.

Dienstag 3. Juli ISO 1

5ZS

e» »*«. 1® llhr.

**M<" WHefien«

Hbreffe für Depesch«« Anzeiger Giehev.

FcrnsvrechanschlußNr.GL.

to&Sfctra, <pe>itton unk 6wA*6: r-chÄ-rotze 7.

Ws V>chm»r ><eU1t<n- 688110 Härte« be« An.

*** w* ^Blätter 0» W SktWuRbe" »kr. WC Xch-Nich txtykfit.

0>rir ich» ~ C r te i < < n

>^ -- er|*»ia<nben

S<WH>reH »tttWH Mk. 2.20, mcMti. 76 «k mit Bringettohn; durch W Äbhoksteü<n tnerteljap* Mk. 1.90, mwati. 65 W»

Bei Postbezug vierttlMch. Mk. MO ohne BestestchM.

Hfl« Bititieen--®ermlttlueeBe ftefien bei In- und Hufliwiü nehm«« Knotigen für He Siebener An-eiaer tntgewt 8«llenprd6. lokal 11 W- auSwärtS 80 Psg.

GietzenerAnzeiger

w Gemral-Anzeiger v

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Kmtlich^ Teil.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli 1893, die polizeiliche Beaufsichtigung der Mietwohnungen und Schlafstellen,betr.

Da in letzter Zeit die Bestimmungen rubr. Gesetzes seitens der Hauseigentümer, sowie Vermieter von Wohnungen und Schlafstellen öfters außer acht gelassen wur^, |e^cn wir uns veranlaßt, die nachstehenden Vors^ten wiederholt zur öffentlichen Kenntnis zu bringen,

Wir empfehlen de^gen^ien Personen, dieselben tünftig ljin um so gewisser ^'ooachten zu wollen, als sie sonst strenge Bestrafung ** gewärtigen haben.

Formular, an beffen Händen die Anzeigen zu er- statten sind, wird aus unserem Meldebureau unentgeltlich ver- abreicht.

Die hier in Betracht kommenden Vorschriften sind im einzelnen folgende:

1. Derjenige, für beffen Rechnung eine Wohnung erst­malig vermietet wirb, ober besten Vertreter ist verpflichtet, hiervon vor dem Einzüge des Mieters der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen, wenn entweder

a, die Mietwohnung (einschließlich der Küche und aus­schließlich solcher Räume, die in Aftermiete gegeben oder von anderen Personen regelmäßig milbenutzt werden) aus drei oder weniger Räumen besteht, oder

1). Kellergeschoste oder nicht unterkellerte Räume, deren Fußboden nicht mindestens 0,25 Meter über Erde gelegen ist, oder

c. unmittelbar unter Dach (ohne Zwischendecke) befind­liche Räume

rzum Wohnen vermietet werden sollen.

Die Anzeige muß Auskunft geben über

a. den Eigentümer, sowie die Lage des Hauses nach Straße und Nummer,

b, die Lage der Wohnung (ob im Haupt« oder Neben­gebäude und in welchem Stockwerk),

c. die Anzahl und Bestimmung der Räume,

d. den Beruf des Mieters, sein Verhältnis zu den in seiner Hausgemeinschaft befindlichen Personen, sowie Namen und Alter derselben.

Die Vermieter sogenannter möblierter Wohnungen sind von dieser Anzeigepflicht befreit, wenn und solange der Miet­preis für das Zimmer den Betrag von monatlich acht Mark überschreitet.

2. Der Ortspolizeibehörde ist ferner binnen einer Woche Anzeige zu machen, wenn in der Person des Vermieters ober Mieters einer Wohnung ber unter 1 vorstehend bezeichneten Art eine Aeuderung eintritt, ober wenn durch Verminderung der Zahl ber Mieträume ober burch Aftervermietnng bte Wohnung nachträglich anzeigepflichtig wirb.

Die Anzeigepflicht trifft bei Aenberungev in der Person des Vermieters den neuen Vermieter.

Bei Aenderungen in ber Person bes Mieters finb zu­gleich bie im vorigen Artikel unter d. vorgeschriebenen An­gaben zu machen.

3. Wer dritten, nicht zu seiner Familie gehörigen Per­sonen Schlafstellen, mit ober ohne Berechtigung zum Aufent­halt über Tag, vermietet, hat hiervon vor Beginn ber Miet- üenutzung der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen.

Die Anzeige muß Auskunft geben über

a. Lage des Hauses nach Straße und Nummer, sowie über den Vermieter,

b. Lage, Länge, Breite und Höhe der zu Schlafstellen bestimmten Räume,

D. die Anzahl der in jedem einzelnen Raum vor­handenen Schlafstellen.

Von jedem Wechsel in der Person des Vermieters der Schlafstellen hat der neue Vermieter ber Polizeibehörbe binnen einer Woche Anzeige zu machen. Der Wechsel in ber Person bes Mieters ist im Unterschied gegen bte unter 2 bezeichnete Vorschrift nicht anzuzeigen.

4. Der Vermietung im Sinne dieses Gesetzes steht gleich jebe Vergebung von Wohnräumen ober Schlafstellen gegen Entgelt.

5. Wer die Erstattung der vorgeschriebenen Anzeigen unterläßt, ober in bcuselben wissentlich unrichtige Angaben macht, wirb mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft.

Gießen, den 28. Juni 1901.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. ____________________Hechler.

Bekanntmachung.

Zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche wird bte Abhaltung des auf den 4. Juli d. I. in Ehringshausen anstehenden Viehmarktes an bie Bebiug- ungen geknüpft, welche durch meine den Markt in Leun be­

treffende Bekanntmachung in Nr. 42 des KreiSb(atttzs von 1901 veröffentlicht worden sind.

Der Austrieb beginnt um 8 Uhr vormittags.

Aus der Provinz Oberheffen des Großherzogtums Heffen darf Rindvieh nicht aufgetrieben wexdeu.

Wetzlar, den 25. Juni IM.

Der Khnjgliche Landrat. _______J---LM....,...... ' -gjggg "-BJ--LWjJ

45tägige Rückfahrkarten.

Der preußische Eifenbahnminister v. Thielen hat soeben eine Verfügung getroffen, die eine bemerkenswerte Reform im Eisenbahnwesen darstellt und vielen Beifall finden wird. Amtlich wird publiziert:

Nachdem unter den deutschen Regierungen ein Einverständnis über die einheitliche Regelung der Personen- und Gepäcktarife der Eisenbahnen nicht erzielt ist, wird auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen nunmehr eine Aenderung der Personentarife durchgeführt, die eine wesend liche Vereinfachung dieser Tarife zur Folge haben wird. Vom 4. Juli d. I. ab werden alle Rückfahrkarten zu den jetzigen regel- mäßigen Preisen (das heißt dem anderthalbfachen Preise der Per­sonenzugskarte) zwischen Stationen der preußisch hessischen Staatsbahnen, die ausschließlich von diesen Bahnen bedient werden, eine Giltigkeit von 45 Tagen haben. Die Giltigkeit erlischt wie jetzt schon bei den zusammengestestten Fahrscheinheften zur Mitternacht des 45. Tages, so daß di? Rückfahrt spätestens an diesem Tage beendet sein muß.

"$)ie Rückfahrkarten von kürzerer Giltigkeit zu ermäßigten Preisen (nach dem Harz, Thüringen rc.) bleiben einstweilen bestehen, doch wird ihre Aufhebung baldthunlichft erfolgen; ebenso werden in Zukunft Sommerkarten auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen nicht mehr aus- gegeben und besondere Preisermäßigungen für Ausstellungen, Kongresse, Festlichkeiten und dergleichen nicht mehr gewährt werden.

Da die königliche Staatsregierung besonderen Wert darauf legte, daß diese Verkehrserleichterung noch den zahlreichen Ferienreisenden zu Gute kommt, so ist ihre sofortige Durchführung beschlossen, und sind Anweisungen an die Direktionen erteilt worden, daß vom 4. Juli an alle gewöhnlichen Rückfahrkarten, auf denen eine kürzere Geltungsdauer auf­gedruckt ist, ohne Aenderung des Aufdruckes die verlängerte Giltigkeit besitzen."

Das ist eine Thal von ganz hervorragenber Bedeutung, woburch einmal bie preußisch-hessische Eisenbahngemeinschaft bie süddeutschen Bahnverwalkungen schlägt. Auf den füb deutschen unb sächsischen Bahnen gelten bie Rückfahrkarten bekanntlich zehn Tage. Fortan beträgt aber bie Giltigkeits bauer ber preußisch-hessischen Fahrkarten nicht nur mehr als bas Vierfache ber süddeutschen, sondern sie können auch ohne Zuschlag auf Schnellzügen benutzt werden, unb ber Reisende hat das Recht, 25 Kilogramm Freigepäck mit sich zu führen.

Allerdings hat Herr v. Thielen für dieses Geschenk, das er bei feinem zehnjährigen Verkchrsministerjubiläum dem Publikum macht, einige früher gewährte Vergünstigungen wieder aufgehoben; so sollen die Rückfahrkarten mit kürzerer Giltigkeit zu ermäßigten Preisen bald abgeschafft werden. Auch Fahrpreisermäßigungen für bestimmte Fälle, Ausstell­ungen, Kongreffe und dergleichen sollen nicht mehr gewährt werden. Das geschieht, wie offiziös mitgeteilt wird, um die Tarife zu vrreinfachen. Daß die Sornrnerkarten Wegfällen, versteht sich von selbst, die 45tägtgen Rückfahrkarten, die obenein billiger sind als die Sornrnerkarten, sind ein ziemlich vollgiltiger Ersatz für diese Kartenkategorie, die zu ewigen Beschwerden seitens der Babeverwaltungen und Sommer­frischler führte.

Zweifelhaft aber erscheint es uns, ob die Abschaffung ber Fahrpreisermäßigungen für Kongreßreisenbe rc. not­wendig war.

Indem aber die preußisch-hessische Eisenbahngemeinschast in dieser Beziehung sich weitaus an die Spitze der deutschen Eisenbahn-Verwaltungen gestellt hat, wird sie diese zwingen, ihr, wenn auch vielleicht nur allmählich, nachzuthun. Auf ber Main-Neckar-Bahn haben bekanntlich die Rückfahrkarten nur dreitägige Giltigkeit. Im nächsten Sommer wohl werden sie schon 10 Tage, unb im übernächsten bann wohl, wie hoffentlich allenthalben, auch 45 Tage gelten.

Jedenfalls söhnt uns diese neueste That des Herrn v. Thielen wieder um einiges mehr mit der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft aus. ES ist ja wohl zweifellos, daß s. Zt. die Uebernahme sämtlicher hessischer Privatbahnen in hessischen Staatsbesitz für unser Verkehrswesen am vorteil­haftesten, und für unsere Finanzen zum mindesten nicht un­zuträglich gewesen wäre. Doch derartige Erwägungen sind heute zwecklos, da an ein Zurück heute selbstverständlich nicht zu denken ist. Wir können heute nur hoffen und wünschen, daß die preußische Eisenbahnverwaltung in ihren Reformen in dieser Weise fortfchreitct unb ferner, daß sie sich Hessen gegenüber fortan entgegenkommender zeigt als seither.

Politische Wochenschau.

Obwohl bie Jahreszeit ziemlich weit vorgeschritten ist, obwohl die Parlamente längst in die Ferien gegangen sind, will sich die sommerliche Stille auf dem Gebiete ber hohen Politik, bie sogenannte Sauregurkenzeit noch nicht einstellen. Ter politische Gesprächsstoff.gestaltet sich viel­mehr immer reichhaltiger, auf dein Gebiete ber äußeren wie ber inneren Politik tauchen allerlei Fragen auf, bie bie Köpfe erhitzen unb zu scharfen Auseinandersetzungen zwischen beit Parteien führen. Tie Kieler Woche hält bie Aufmerksamkeit ber politischen Kreise nach wie vor rege,

und neuerbings ist biefe Aufmerksamkeit erhöht worben durch die Fahrt des Reichskanzlers nach Kiel zum Vortrage beim Kaiser. An biefe Fahrt knüpfte sich ein üppiger Sagen­kranz von Krisengerüchten. Zunächst hieß es, die Stellung des Reichskanzlers sei erschüttert durch eine zu schwung­hafte Lobrede auf den alten Reichskanzler. Was Herr v, Lepetzow und Graf v. Bülow am zu enthüllenden Bis- marckdenkmal ausführten, hatte aber gewiß vorher bereits bie Billigung des Kaisers gesunben, ja, man geht letzt sogar so weit, zu behaupten, ber Kaiser hätte bei der Ent­hüllung jenes Denkmals das Wort nehmen wollen, hatte bann aber das, was er sagen wollte, dem Reichskanzler überlassen. Im übrigen ist das Verhältnis zwilchen dem. Monarchen und seinem Kanzler so eng, baß Krtsengeruchte zurzeit wenigstens von vornherein als ausgeschlosien gelten Müllen. Auch bieieniap«, meinen, ycye

in ber Frage des Zollschutzes sehr viel weiter als vek' Kaiser, unb dem Grafen Bülow werde es gelingen, die Zustimmung des Kaisers zu diesem größeren Schutze der nationalen Produktion zu gewinnen, dürften in einem Irrtum befangen sein. Stände Graf v. ^tvuiig tif dieser Frage so weit retz^, rote in "politischen Zirkeln be­hauptet wird, so hätte er sich von den Männern des preu­ßischen Staatsministeriums nicht getrennt, die den neuen' Zolltarif vorbereitet haben und seine tüchtigsten Mitarbeiter für die parlamentarische Vertretung dieses größeren Schutzes gewesen wären. Bei dieser Sachlage mußte von vornherein für den Eingeweihten das Gerücht von einer Kanzlerkrisis als haltlos erscheinen, und es dauerte kaum 24 Stunden, bis das Dementi in der Bülow-Presse erfolgte^

An die verunglückten Kanzlergerüchte knüpften sich weitere Krisengerüchte an, die sich mit einiger Hartnäckig­keit erhielten. Bereits! bei der Umbildung pes^Ministeriums im Mai hieß es, baß mit dem Ausscheiden ber Herren von Miquel, Brefelb und Frhr. v. Hammerstein die Personal- Veränderungen nicht abgeschlossen seien, es gab damals noch andere Mitglieder ber Regierung, bie bereits als Tobeskanbibaten stigmatisiert waren, benen aber noch eine Schonfrist vergönnt wurde. Man sprach von dem Rücktritt des Grafen Posadowsky bezw. seinem lieber tritt in ein preußisches Oberpräsidium, man sprach weiter davon, daß ber Minister v. Thielen amtsmübe sei, unb nur noch auf einige Zeit im Amte bleibe, um durch seinen Rücktritt nicht ber Auffassung Raum zu geben, als ob bie Regierung end- giltig auf ben Kanal verzichtet habe. Was ben Grafen Posadowsky anbetrifft, so mögen diese Gerüchte einen ge­wissen Kern von Thatsächlichem enthalten. Herr v. Thielen aber scheint heute weniger denn je an seinen Rücktritt zu denken, unb Herr v. Lucanus wirb an seiner Thür wahr­scheinlich nicht so bald anklopfen. Ter preußische Eisen- bahnminifter hat soeben erst mit ber Einführung ber 451ägi - gen Rückfahrkarten, worüber wir an anberer Stelle unserer heutigen Nummer ausführlich berichten, eine ver­kehrspolitische Maßregel getroffen, für bie auch wir in Hessen ihm zu banken allen Grund haben, unb bie uns diesen Herrn um ein nicht Geringes sympathischer macht, als er uns bisher war. Vielleicht beginnt Herr v. Thielen damit eine neue Aera von wichtigen Reformen im Eisen­bahnwesen, vielleicht aber auch haben wir zu befürchten, daß er mit dieser That sich einen vor ber Allgemeinheit glänzenden Abgang schaffen will. Jedenfalls würbe man ihm, sollte er in kurzem ein politisch toter Mann sein, nun ein höchst ehrenvolles Begräbnis zu teil werben lassen.

Jst's bisher bei unseren werten Nachbarn im Norden, in Preußen, vorerst zu keiner neuen Krisis gekommen, so hat's bei unseren Nachbarn im Silben, im Großherzogtum Baben, um so mehr gekriselt. Tr. Nokk ist vom Minister- präsibium zurückgetreten, unb an seine Stelle ist Herr v. Brauer aufgerückt. Herr v. Tusch würbe Justizminister und Geheimrat Reinhard stimmführendes Mitglied des Staatsministeriums. Reinhard ist im neuen Ministerium der einzige Katholik, der, obgleich! er bei der Reichstags­ersatzwahl in Offenburg-Kehl als nationalliberaler Kan­didat aufgeftcllt war, als ein zentrumsfreundlichjer Mann in bem Sinne gilt, als er der Einführung von Klöstern unb Orben keinen Wiberfpruch! entgegenstellt. Man spricht bavon, baß in absehbarer Zeit bei Bilbung eines Handels­ministeriums (Handel, Gewerbe unb Landwirtschaft) Rein­harb biefem Ministerium Vorstehen wirb. Das Gesamt­ministerium barf als konservativ, wenn auch nicht im streng preußischen Sinne, bezeichnet werben, v. Dusch (1851 geboren), ist politisch ein unbeschriebenes Blatt, bekannt als scharfsinniger Jurist unb ein Mann von liebenswürdigen Umgangsformen, v. Brauer ist 1845 geboren, Reinhard 1846. DieSüdd. Reichskorresp." bemerkt in ihrer Besprechung! des Ministerwechsels folgendes: Eine organisatorische Aender- ung in ber Zustänbigkeit der einzelnen Ministerien tritt nicht ein. Tie Persönlichkeit der neu ernannten Mitglieder bes Staatsministeriums giebt volle Bürgschaft, daß die Grundsätze und Ziele, welche seither bei der Leitung ber Regierungsgeschäfte maßgebend waren, auch in Zukunft die gleichen bleiben.

Tas Automobil-Rennen Paris-Berlin hat mit bem Siege Frankreichs über Tentschlanb geenbet. Frank­reichs Vertreter haben auf ber ganzen Linie gesiegt. NeibloS wird man erkennen müssen, baß wir vorläufig noch zurück­stehen, uns fehlt bie Routine des Rennens. Viel Aufhebens ist in politischem Sinne von den beiben Fahrten, der Touren- und ber Rennfahrt, gemacht worden. Von britter, unbeteiligter Seite in ber englischen Presse wirb bie Ansicht ausgesprochen, daß die französischen Automobilisten noch