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2.2.1901 Zweites Blatt
 
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1901

151 Jahrgang

Samstag den 2. Februar

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Amts- und Anzergeblntt für den Tiveis Gieren

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Zum englischen Thronwechsel.

DieNordd. Allg. Zig " schreibt: Bei den Erörterungen über die Ehrung für die verewigte Königin von Groß britannien im deutschen Reichstage ist in der Presse mehrfach hervorgehoben worden, daß bei diesem Anlaß zum ersten Male der deutsche Reichskanzler die Initiative zu einem Nachruf für das Oberhaupt einer auswärtigen Macht vor der deutschen Volksvertretung ergriffen habe. Dem­gegenüber mag daran erinnert werden, daß auch beim Tode des Präsidenten der französischen Republik, Felix Faure, der damalige Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe dem ver-

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N« 28 Zweites Blatt

Politische Tagesschau.

Unser parlamentarischer Mitarbeiter schreibt unterm

Erscheint täglich mit AuSnabmc des

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Die Gießener Kgpiilienö kälter Derben dem Anzeiger tat Wechsel mitHess. Landwirt" u.Blätter für Hess. Bolkrkunde- w-chtt. 4 mal brigelegt.

MeßenerAnzeiger

General-Anzeiger

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Spekulation und der schwindelhaften Ausbeutung dienen önnen und thatsächlich dienen. Daraus ergiebt sich, daß man den Auswüchsen kaum anders wirksam beikommen kann, als indem man zugleich dem reellen und loyalen Börsenverkehr Einschränkungen auferlegt. Das Termin-Ge- chäft insbesondere kann einen spekulativen Charakter haben, es kann aber und soll seiner eigentlichen Bestimmung nach dahin wirken, sich gegen Schwankungen der Konjunktur zu ichern, und in dieser Anwendung ist es das gerade Gegen­teil der Spekulation. Auch das ist richtig, daß gesetzliche Beschränkungen und Erschwernisse viel sicherer solche soliden Abschlüsse hindern, als sie die Spekulation vermindern wer­den, denn diese ist niemals um Mittel und Wege verlegen, an Stelle der einen verbotenen Form eine andere zu setzen, die sie gleichfalls zum Ziele führt. Ob es aus diesem Grunde besser ist, auf Reglementierung des Börsenverkehrs ganz zu verzichten, oder ob man lieber solche Mängel mit in den Kauf nehmen, und dennoch wenigstens versuchen oll, das Börsenspiel einzuschränken, das ist eine Frage der rraktischen Erwägung. Die Gesetzgebung hat sich für den letzteren Weg entschieden. Daß man in Börsenkreisen den ersteren für richtiger hält, ist leicht zu verstehen.

Auch das ist zu verstehen, daß von dieser Seite behauptet wird, gerade das Gebiet des Verbots des Termingeschäfts sei, wie auch neuere Erfahrungen bestätigen, dazu angethan, wirtschaftliche Krisen noch zu verschärfen, weil es das wirk­samste Mittel, sich durch rechtzeitige Deckung zu schützen, unanwendbar gemacht habe. Daran aber, daß aus diesem Grunde die Regierung zu einer Wiederaufhebung des Ver­bots die Hand bieten sollte, ist nicht zu denken. Es wäre ja sehr schön, wenn man Bestimmungen treffen konnte, die nur die Spekulation einschränken, ohne zugleich das solide Geschäft zu belästigen. Daß das bisher nicht ge­lungen ist, niuß ohne weiteres zugegeben werden. Wissen die S a ch v e r st ä n d i g e n der Börse Vorschläge zu machen, die dieses Ziel zu erreichen geeignet sind, so mögen sie damit hervortreten. So lange das nicht geschieht, wird man es wohl bei dem bestehenden.Gesetze belassen.

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"Daß die Nervosität und Gereizheit in der Politik durch die immer schärfer sich gestaltenden

kämpfe zu einem hohen Grade gediehen ist, läßt sich s st jeder parlamentarischen Verhandlung ersehen. E- geht mit.

Preußischer Landtag.

Berlin, 31. Jan.

Das Haus beendigt die zweite Lesung des Landwirt- schastsetats bis auf ein Kapitel, das zurückgestellt wird. Es folgt Beratung des Justizetats. Im Laufe der Beratung bemängelt Abg. Peltasohn (fr. Vg.), day der Justiz­minister einen Unterschied zwischen Rechts­anwälten ch r i st l i ch e u u n d jüdischen G l a u b e n s mache, und letztere viel länger auf die Ernennung zum Notar warten lasse. Auch bei der späteren Karriere bei Richter -und Staatsanwaltsernennungen, lasse sich eine Zurücksetzung des jüdischen Elements verfolgen. Justizminister S ch ö n st e d t entgegnet, es handle sich nicht um das Verhältnis der jüdischen Anwälte z uden christlichen, sondern um das Verhältnis der beiden Bevol- kerungsklassen. In Berlin seien bei einer jüdischen Bevöl­kerung von 5,4 Prozent über drei Fünftel der Anwälte Juden, und von den Notaren mehr als ein Drittel. Erne weitere Steigerung des jüdischen Elements werde bei der Bevölkerung nicht gern ge­sehen. Ein großer Teil der christlichen Bevölkerung werde Bedenken tragen, seine privaten Verhältnisse einem jüdi­schen Notar anzuvertrauen. Der Mini st er bringt den jüdischen Rechtsbeflissenen größte Hochacht- ung und größtes Vertrauen entgegen, müsse aber damit rechnen, daß die Bevölkerung christliche Beamte wünsche. Von einer Verfassungsänderung seinerseits könne keine Rede sein. Er sei weder berechtigt, noch verpflichtet. Jedem, der sein Examen bestanden, eine Anstellung zu geben. Die Vorwürse seien um so überraschender, als die Justiz­verwaltung die einzige Behörde sei, die jüdische Aspiranten anstelle. Abg. Dr. Barth (fr. Vag.) meint, die Ausführ­ungen des Ministers hätten gegen Die Verfassung verstoßen, die ausdrücklich keine Zurücksetzung der jüdischen Bevölkerung gestatte. Tas erwähnte Vorurteil hege nur ein ganz kleiner Bruchteil der Bevölkerung. (Lärm, Zwischenrufe.) Wolle man Bevorzugung christlicher Beamten, solle man doch die Verfassung ändern. Solange sie aber noch bestehe,))e man auch den Mut haben, sie zu halten! (Bravo! Lärm! Zischen rechts.) ______________

Zur Abänderung des Börsengesetzes.

Aus Juristenkreisen wird uns geschrieben: So lange das Börsengesetz besteht, ist es bekanntlich gerade von den Kreisen, für die es bestimmt war, aufs lebhafteste bekämpft worden, und man hat nichts unversucht gelassen, seine Bestimmungen unwirksam zu machen. Diese Bestrebungen wurden begünstigt durch den Mangel an präziser Faffung, den dieses Gesetz mit manchen anderen Produkten der mo­dernen Gesetzgebung teilt. Die zur Auslegung des Gesetzes berufenen richterlichen Instanzen haben allerdings sehr energisch solche Versuche zurückgewiesen, und sie sind dabei mitunter zu Deduktionen gelangt, gegen die sich nicht ohne Berechtigung einwenden ließ, das sei nicht mehr eine Auslegung gesetzlicher Bestimmungen, sondern eine Erweiterung derselben über den Wortlaut des Gesetzes hinaus eine Erweiterung, die freilich dem Willen des Gesetzgebers erst die rechtliche Wirksamkeit schafft, aber doch die richterliche Thätigkeit in nicht unbedenklicher Weise auf das Gebiet ausdehnt, das dem Gesetzgeber Vorbehalten bleiben soll. Erweist sich eine gesetzliche Vorschrift als unzureichend, das sicherzustellen, was b^mit p wurde, so soll man das Gesetz ändern. Ausgabe des Richters soll es im allgemeinen nicht sein, im Wege der Inter­pretation Fehler zu verbessern, die der Gesetzgeber gemacht hat. Es mag ja richtig sein, daß der Reichstag und die Verbündeten Regierungen dashandelsrechtliche Lieferungs- »eschäft" nicht anders haben behandeln wollen als da- Börsentermingeschäft. Aber das läßt sich doch emma nicht bestreiten, daß es im Gesetze nicht steht, und man wird daher gut thun, wenn man einmal an eine Reform des Börsengesetzes geht, das auch wirklich hineinzuschreiben, loas nach oer Meinung der höchsten Instanzen hätte darin stehen sollen. .. , . .

Auf die ablehnende Haltung der Börsenkreije hat übri­gens diese Judikatur wenig Einfluß geübt. Nach wie vor wird das Terminregister gewissermaßen boykottiert, und auch der Beschluß der Berliner Stempelvereinigung, Ter­mingeschäfte nur noch mit registrierten Firmen zu machen, jft rasch wieder aufgehoben worden. Aber gerade diese Haltung der Interessenten wird es der Reichstagsmehrheit, die auf dem Boden des Gesetzes steht, wie dem Bundesrat erleichtern, vorläufig jede Abänderung grundsätzlich von der Hand zu weisen. Dem Standpunkte, daß eine Revisions­bedürftigkeit so lange nicht anerkannt werden könne, als nicht zum mindesten ein ehrlicher Versuch gemacht worden -ei, s i ch dem Gesetze zu fügen, und mit seinen Bestimmungen «uszukommen, ist die Berechtigung nicht abzusprechen.

Die Schwierigkeit der Materie liegt darin, daß der Gesetzgeber immer nur bestimmte Formen des Börsen­verkehrs treffen kann, daß aber diese Formen saft aus­nahmslos ebensowohl dem soliden Geschäfte als der soliden

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ewigten Staatsoberhaupte der Franzosen Worte ehrenden Ge- denkens vor dem Reichstage gewidmet hat.

Aus guter Quelle verlautet, daß der Tttel eines Prinzen von Wales unter der gegenwärtigen Regierung nicht wieder verliehen werden soll. Die Entscheidung wurde in voller Harmonie zwischen dem König und dem Herzog von York getroffen. Das Publikum, namentlich aber das auf den Titel stolze Herzogtum Wales dürfte die Aufgabe des historischen Titels einigermaßen mit Befremden aus­nehmen. , , .

Der König der Belgier bestndet sich noch immer in Dover. Man glaubt, daß er eine Botschaft vom König Eduard erwarte, um seine Reise fortzusetzen. Andererseits findet das Gerücht immer mehr Glauben, daß Miß Hellig­keiten zwischen dem König und Kaiser Wilhelm be- stehen, die die zögernde Haltung deS Königs verursacht haben. _ ..

Der Zarewitsch und der Groß Herzog von Hessen wurden um Mitternacht durch einen besonders gecharterten Dampfer in Vlissingen abgeholt. Der Herzog von Orleans hat nach Madrider Nachrichten beschloffen, einem unfreundlichen Empfang zu trotzen und dennoch zum Be. gräbniS zu erscheinen. . , _,

Auf telegraphischen Befehl des Königs Eduard hat sich der englische Botschafter am Berliner Hofe, Sir Frank Lascelles, nach England begeben.

Das deutsche Geschwader ist in Spithead ein- getroffen. _____________

Engländer und Buren.

Lord Kitchener telegraphierte ans Pretoria:Knox hatte am 29. d. mit den Truppen Dewets südlich von Welcome ein Gefecht. Nach mehrstündigem ununter­brochenem Kampfe ließen die Buren 5 Tote aus dem Schlachtfelde, 3 Mann wurden gefangen genommen. Die Buren nahmen eine große Anzahl Verwun­deter mit. Auf englischer Seite wurde ein Offizier und ein Mann getötet, ein Major und zwei Mann verwundet. Abeyds überschritten die Truppen Dewet's bei I s r a e l s p o r t die n ach Bl o e rn fo n t e i n führende Bahnlinie. Die Kolonne Bruce Hamilton, die im der Nähe lagerte, konnte nicht mehr mit dem Feinde in Berührung kommen. French säuberte mit Kavallerie nn» berittener Infanterie das Land östlich von Pretoria und Johannesburg zwischen den nach der Delagoabai und Natail führenden Bahnlinien. Er stieß im Thal der Wilge auf etwa 2000 Buren. Der Feind zog sich unter Verlust vo« 4 Toten und 9 Verwundeten zurück. Die Briten hatten 1 Toten und 9 Verwundete."

Die westliche Bur en ko könne unter Hertzog hat sich in Calvinia häuslich eingerichtet und auch das nördlicher gelegene Brandvlei besetzt; sie sind vorläufig weit vom Schuß, da die Engländer unter Bethune und De Lisle erst bis Clanwilliam vorgedrungen sind. Die östliche Bureukolonne unter Krnitzinger hat sich in mehrere Teile aufgelöst und sich in den Kamman- nassieberqen, die sich von Westen nach, Osten durch die Bezirke Ludtshoorn und Uniondale ziehen, eingegraben. Eine Abteilung der südafrikanischen leichten Retter h»t den Ort Avontuur am südlichen Abhang dieser Berge, wenige Kilometer südlich von der Stadt Uniondale, besetzt.

Eine Meldung des Reuterschen Bureau- lautet. Der kürzlich stattgehabte Angriff der Buren ans die Mienen von Vanryn und Modderfontem war, wie jetzt bekannt wird, ernst; er wurde von demselben Kommando ausgeführt, das die Werke von Kleinfontein und Bragpau zerstört hat. Man befürchtet, daß der Schaden sich aus etwa 300 000 Pfund Sterling (Gestern war von 200 000 Pfd. die Rede. D. Red.) belaufen werde. ES sind Schritte zum besseren Schutze der auswärts liegende« Mttien gethan worden. Die Militärbehörden haben ge­nehmigt daß zwei Mitglieder der Kammer sich nach den Minen von Johannesburg begeben, um die Interessen der Minenbesitzer wahrzunehmen

Der Kommissar in Kronstad teilte dem britischen Mi­litärgouverneur von Bloemfontein mit, daß Andries Wessels, der die Friedenskommission nach Morgendaal begleitete, am 28. Januar auf BefehlDewetsin Klip- fontein erschossen worden sei.

10000 für Südafrika bestimmte Pferde sind am 30. ^an. in Southampton eingeschifft worden.

Bekanntmachung.

Vetr.: Gesuch der Braunkohlengrube und Brikettsabrik Friedrich" um Genehmigung zur Aufstellung eines Dampfkeffels.

Die Braunkohlengrnbe und BrikettfabrikFriedrich- in Hungen beabsichtigt, auf dem Grundstück III Nr. 364 der Gemarkung Trais-Horloff einen Dampfkeffel aufzustellen.

Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieses in demGießener Anzeiger" an ge rechnet, aus dem Bureau der Großh. Bürgermeistrrei Trais Horloff zur Einsicht der Jntereffenten offen. Etwaige Ein Wendungen find binnen dieser Frist bei Meldung des Aus schlufseS bei Großh. Bürgermeisterei TraiS-Horloff vor- zubringen.

Gießen, am 29. Januar 1901.

Großherzogliches Kreis amt Gießen.

I. V.: Dr. Wagner.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Maul- und Klauenseuche.

Nachdem die Seuche in Ober-Breidenbach, Kreis Als­feld erloschen ist, ist die angeordnete Gehöftsperre aufgehoben worden. , ,,

Die Seuche zu WiffelSheim, Kreis Friedberg ist erloschen und die angeordneten Sperrmaßregeln aufgehoben worden.

Nachdem die Seuche zu Hartenrod, Kreis Biedenkopf, erloschen ist, sind die angeordneten Sperrmaßregeln aufge­hoben worden.

In Allendorf und Hörnsheim ist die Seuche erloschen. Die Kreise Biedenkopf und Wetzlar sind wieder seuchenfrei. Gießen, den 29. Januar 1901.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B: Dr. Heinrichs.