Nr. 51 Erstes Blatt.
151. Jahrgang.
Freitag 1. März 1901
Redaktion, Expedition und
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Amtlicher Heil.
Bekanntmachung.
Betr.: Abhaltung landwirtschaftlicher Borträge.
Herr Landwirt schaftSlehrer Lintz von Büdingen wird folgende Vorträge halten:
1. Sonntag, 3. März, nachmittags 31/, Uhr iw Rathaussaale zu Gillingen über „Fruchtfolge, Bieh- fütternng und andereS."
2. Sonntag, 10. März, nachmittags 3*/8 Uhr tm Saale der Johann Lotz Witwe zu Nieder-Besstngeu über „Viehzucht und Mast-.
Die Herren Bürgermeister der VortragSorte werden ersucht, die Bereitstellung der Lokale zu veranlassen und die Vorträge ortsüblich bekannt zu machen.
Gießen, den 26. Februar 1901.
Der Direktor des landwirtschaftlichen Bezirksvereins, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul« und Klauenseuche zu Büdesheim.
Nachdem die Maul- uud Klauenseuche zu Büdesheim, Kreis Friedberg, eine größere Verbreitung erlangt hat, und infolge dessen eine größere und allgemeine Seuchengefahr vorhanden ist, so ist auf Grund des § 22 Abs. 3 des Reichsviehseuchengesetzes und des § 64 Abs. 3 der Reichs Instruktion für die Gemarkung Büdesheim die Gemarkungssperre angeordnet worden. Hiernach ist das Durchtreiben von Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen durch Büdesheim, sowie durch die zu der Gemeinde gehörigen Feldmark verboten.
Die Ausführung von Tieren dieser Art aus Büdesheim, sowie der dazu gehörige Feldmark ist nur auf Grund einer kreisveterinäramtlichen Bescheinigung und nur zum Zwecke der soforttgen Abschlachtung nach zuvor eingeholter Erlaubnis der Ortspolizei gestattet worden.
Diese Erlaubnis darf nur dann erteilt werden, wenn kein Tier des betreffenden Transportes von der Maul- und Klauenseuche befallen ist, was in dem zu erteilenden Erlaubnisschein zu beurkunden ist. In dem letzteren ist weiter zu bedingen, daß diese Tiere zu Wagen oder auf solchen Wegen transportiert werden müssen, die von Wiederkäuern und Schweinen aus seuchefreien Gehöften nicht betreten werden, uud zwar:
1. nach benachbarten Orten;
2. nach der in der Nähe befindlichen Eisenbahnstation behufs der Weiterbeförderung nach solchen Schlacht Viehhöfen oder öffentlichen Schlachthäusern, welche unter geregelter veterinärpolizeilicher Ausficht stehen, vorausgesetzt:
a) daß die Polizeibehörde des Schlachtortes fich mit der Zuführung der Tiere vorher einverstanden erklärt hat;
b) daß die Tiere diesen Anstalten direkt mittelst der Eisenbahn oder doch von der Abladcstation au- mittelst Wagen zugeführt werden. Durch vorgängige Vereinbarung mit der Eisenbahn-Ver waltung oder durch unmittelbare polizeiliche Be gleitung ist daher Sorge zu tragen, daß eine Berührung mit anderen Wiederkäuern oder Schweinen auf dem Transport nicht stattfinden kann.
Weiter find folgende Schutzmaßregeln angeordnet worden:
1. Die Ausfuhr ungekochter Milch aus Büdesheim ist bis auf weiteres untersagt. Da die Seuche durch ungekochte oder mangelhaft gekochte Milch auch auf Menschen, ins besondere Kinder, übertragen werden kann, so ist es ange- zetgt, die Milch nur gut durchgekocht zu genießen. Bor dem Genüsse ungekochter Milch wird dringend gewarnt.
2. Die Ausfuhr von Rauhfutter, Stroh rc. aus Büdes heim ist verboten.
3. Wird die polizeiliche Erlaubnis zur Ausfuhr von Schlachttieren ausnahmsweise erteilt, so muß der Führer der Tiere den oben erwähnten Erlaubnisschein während des Trans Porte- mit sich führen. Dieser Erlaubnisschein, sowie die kreisveterinäramtliche Bescheinigung verlieren mit Ablauf des dem Tage der Ausfüllung folgenden TageS ihre Giltigkeit.
4. Die Einfuhr von Rindvieh. Ziegen, Schweinen und Schafen ist, außer zum Zwecke sofortiger Abschlachtung, untersagt.
Gießen, den 26. Februar 1901.
GroßherAogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit das Folgende zur Kenntnis der Mannschaften des Beurlaubtenstandes gebracht:
1. In diesem Jahre erfolgt die Aushändigung der Kriegsbeorderungen und Paßnotizen iu der Zeit vom IO. bis 25. März, und zwar für die Stadt Gießen durch Ordonnanzen, für die übrigen Ortschaften durch Vermittelung der Ortsbehörden.
2. Die bis jetzt noch nicht zur dienstlichen Kenntnis ge brachten Wohuuugsveräaderuuge« — auch die jenigen innerhalb der Stadt Gießen — find sofort dem Bezirksfeldwebel zu melden.
3. Die^Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Reserve, Ersatzreserve, Landwehr I und Landwehr II, welche in Gießen ihren Wohnsitz haben, beauftragen — falls sie selbst nicht zu Hause sein können — einen erwachsenen Anverwandten, den Hauswirt oder einen zuverlässigen
Mitbewohner mit der Empfangnahme der Kriegsbeorderungen, bezw. der Paßnotizen.
4. Jeder Mann — ausgenommen die als unabkömmlich Bezeichneten, die im Bahndienst befindlichen und vom Waffendienst zurückgestellken und die ungeübten Ersatz- reservisten — der bis zum 25. März abeudS feine Kriegsdeorderuvg oder Patznotiz erhalten hat, meldet dies sofort schriftlich oder mündlich dem Besirksfeldwebel.
5. Die vom 1. April ab nicht mehr gütigen alten rote« Kriegsbeorderungen und die weißen Paßnotizeu find am 1. April durch die Mannschaften selbst zu vernichte«, die neuen gelben Kriegsbeorderungen, bezw. die neuen weißen Paßnotizen find einzukleben, und zwar nach dem Muster, welches für Gießen jede der austragenden Ordonnanzen in Händen hat, für die übrigen Ortschaften dem betreffenden Bürgermeister vom Hauptmeldeamt Gießen übersandt wird.
Gießen, den 15. Februar 1901.
Großherzogliches Bezirkskommando Gießen. Detring.
Großh. Fachschule für Elfenbeinschnitzerei und verwandte Gewerbe.
flunftgew. Fachschule mit Lehrwerkstätten zu Erbach i. O.
Beginn des Sommerhalbjahres 9. April 1901.
Gründliche Ausbildung von jungen Leuten in den gesamten Zeichen- und Modellierfächern, sowie in Werkstätten für Elfenbeinschnitzer, Holzbildhauer, Drechsler und Ciseleure.
Die Anstalt enthält eine Vorklasfe, zwei Fachkurse und Lehrwerkstätten für: Ciseleure, Schnitzer und Dreher in Elfenbein, Bein, Holz usw.
Die Vorklasfe umfaßt in einjährigem Lehrplan die elementaren KonstruktionS- und Zeichk-nsächer.
Die Fachkurse haben je einjährigen Lehrplan: ^Figuren« und Ornamentmodellieren, Figurenzeichnen, Aquarellmaleu, Fachzeichnen und Entwerfen (in alten und modernen Stilen), Gewandstudien, Aktzeichnen, Perspektive.
Die Lehrwerkstätten nehmen nach schriftlichem Lehrvertrage Schüler vom 14. Lebensjahre auf; die Lehrzeit beträgt 3 Jahre. Nach erfolgreicher Vollendung derselbe« erhalten die Schüler einen Lehrbrief ausgestellt. (Gew.- Ord. § 129).
Vorträge finden statt über Anatomie, ornamentale Formenlehre, Stilkunde, Materialienkunde, Technologie, Konstruktionslehre und Kostenvorauschläge.
Werkstattlehre. Dienstags uud Freitags stehen die Werkstätten unter Leitung der Fachlehrer zur Benützung Meistern und Gehilfen kostenlos offen, und werden Ratschläge und praktische Winke erteilt. Unbemittelte auswärtige Besucher
Arankfurter Schauspielhaus.
Aie Schmetterlingsschtacht.
Komödie in 4 Akten von Hermann Sudermann.
Am Samstag ging „Die Schmetterlingsschlachf Hermann Sudermanns, die als erste Hauptaktion des 1894/95er Winterbühnenfeldzuges gleichzeitig in den Reichshauptstädten an der Spree und der Donau zum erstenmale geschlagen wurde, über die Bühne des Frankfurter Schauspielhauses in neuer Einstudierung. Das Interesse, das man an dem Stücke nehmen kann, erwächst nicht sowohl aus der Handlung, als vielmehr aus der Vorführung von Charakteren, Zuständen und listig angeordneten Situationen.
Sudermanns Komödie ist eine Sittenkomödie, sie schildert Zustände der bürgerlichen Gesellschaft, in einem Falle viele Fälle, in einer Familie Tausende von Familien. In dieser Verallgemeinerung liegt ihre Schwäche. Trotz wahrer und wirklicher Einzelheiten führt das Typische schließlich zur Unwahrheit und Unwirklichkeit.
Wie in seiner „Ehre- führt uns der Dichter wieder zwei Familien vor, eine arme und eine reiche, deren Scheck sale ineinandergreifen. Die armen Mädchen ernähren sich durch Malen von Schmetterlingsschlachten auf Damenfächern, in ihren heißen Liebeskämpfen schlagen sie selbst eine Schmetterlingsschlacht. So erklärt sich der preziöse Titel des Stückes. Die Figuren sind altes Theaiergut mit neuen gröblichen Beleuchtungseffekten. Mit grenzenloser Ungenirt- heit werden die Verhältnisse einer töchterreichrn Beamten witwe bloSgelegt.
Die verwitwete Frau Steuerinspektor Hergentheim hat eine aus ihren ärmlichen Verhältniffen vielleicht erklärliche sonderbare Erziehungsmethode. Sudermann posiert nun Len tugendreichen, alles vergebenden Elhiker, indem er uns Ireit auseinandersetzt, daß wir über die Beamtenwitwen nicht sittlich entrüstet sein dürsten, die ihre Töchter alle Mittel
schnöder List gegenüber der Männerwelt lehren, wenn sie nur zum Zweck der „Versorgung- führen. Er erhebt, seinem „Johannes- gleich, einen Stem gegen den Staat mit theatralischer Geberde. Man denke sich, so will's Sudermann, den Zustand irgend einer Beamten Familie, wenn durch den Tod des Vaters ihr Einkommen plötzlich von 6000 Mk. auf 600 Mk. sinkt. Was wird aus den Töchtern bei deren ganz unzureichender praktischer Erziehung?
Nach altbewährtem Rezept mischt Sudermann Rosenrot mit Grau, die Romantik mit der Alltäglichkeit. Neben manchen lebensvollen und lebenswahren und auch lustigev Zügen finden wir ein gut Stück Pseudoromantik, namentlich in der reizenden Rofi. Man ist mit 16 Jahren am Ende kein verträumtes Kind mehr, zumal wenn man, wie Rofi, am eigenen Herd Not genug und noch manches andere in aller Deutlichkeit kennen gelernt hat, einer Deutlichkeit, die dem Philisterlustspiel Gerippe als lüsternes Kostüm umgehängt ist.
In Berlin nahm man einst das Stück recht abfällig, in Wien dagegen mit lebhaftem Beifall auf. Als Unparteiischer hübsch in der Mitte zu sitzen, ist für ein drittes Theater Publikum nicht ohne Reiz Man kann fich dabei wie Dickens' „Herr auf dem Feldstuhl- Vorkommen, der ein Vergnügen daran fand, Streitigkeiten mit der reinen Freude des unbe teiligten Beobachters beizuwohnen. In Frankfurt blieb, um der Abwechselung halber einmal im echtesten Reporters!: i zu reden, kaum eine Hand „ungeklatscht-. Ich erlaube mir anzunehmen, daß dec Beifall äußerlich der vorzüglich abge rundeten Darstellung galt, die ausschließlich zwischen dem Natura listischen und dem Philiströsen, das in dem Stück dicht neben einander wuchert wie junges neben altem Unkraut, vielleicht ein wenig mehr hätte vermitteln und ausgleichen können. Die Sucht des Verfaffers, kleine Züge, kleine Beobachtungen äußerliche Merkmale in den Lebensgewohnheiten einer vorkommenden Familie dick übereinander zu häufen, trat grell zu Tage.
Im Einzelnen entfaltete als kleine Rofi, die überall
mitliebt, Frl. Saugora, ein Gast aus Hamburg, ein sehr hübsches naives Talent. Ihre äußeren Mittel find nicht hervorragend, aber mit vollendeter Lebensechtheit plauderte die kleine „anatomische Unschuld-, wie Börne von einer Lesfing'schen Figur sagt, von ihren ungeklärten Empfindungen, und mit größter Nonchalance machte sie alle Sprünge eines ihörichten Backfischherzleins mit. Ihr Ton war fast durchweg so kindlich, so warm und einschmeichelnd, daß man dahinter einen echten Menschen ficht. Herrn Bolz' Keßler sprudelte von Laune und Leben, eine geradezu musterhafte Leistung, die noch gewonnen hätte, wenn er über seine gefährlichsten Szenen mit etwas mehr Diskretion hinübergeholfen hätte; erquicklicher wäre die Figur ganz gewiß dadurchDgeworden, natürlicher freilich nicht. Herr Diegelmann brachte in bem alten Quäkelekel Winkelmann eine originelle Figur heraus und verstand es, im Gegensatz zu Herrn Bolz, hinter ihr ganz zu verschwinden, sodaß von dem Schauspieler nichts mehr übrig blieb, allerdings zu ungunsten der Wirkung auf die Massen, sehr zu gunsten aber des künstlerischen Eindrucks. Kaum weniger gut war Frl. St ei mann als die unvergleichliche Frau Else Schmidt, deren „Mann sich das Leben genommen hat, ja!- Als gute Spielerin bewährte fich Frau Freund in der üblen Mutterrolle, einer Figur von deutschem Sklavenmarkt. Eine kleine Dofis von thv gezwungcriheit mehr hätte freilich wohler gethan. Herrn Fricke war die danklose Jammerfigur des jungen Fabri- kavtensohnes, eine neue verschlechterte Auflage des Robert Heinecke, zugefallen; er bemühte sich, sie zso natürlich al- möglich zu veranschaulichen, doch hier würden Götter selbst ver- cirbens kämpfen Die von ihrer Schwester „dumm- gescholtene Laura war Frl. Polna zugefallen. Ihre einzige Pflicht, nämlich schön auszusehen, erfüllte sie vollkommen.
Um ein zusarnmenfaffendes Urteil abzugeben: ein Poet aus der Zopfzeit würde vielleicht sagen: die Tugend sitzt in einem Winkel und vergießt Thränen über die Verführung dieser Art Dramatik.


