Ausgabe 
30.9.1900 Zweites Blatt
 
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Nr. 229 Zweites Blatt. Sonntag de« 30 September 150. Jahrgang lt>OO

Kie Heuer Anzeiger

Heneral-Mn^iger

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Die Gießener Aamilieuvkatter werden dem Anzeiger im Wechsel mitHess. Landwirt" u.Blätter -für Hess. Volkskunde" wöchtl. 4 mal beigelegt.

Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher.

Amts- unfc Anzeigeblatt für den Kteis Gieren.

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Gratisbeilagen: Gießener Famitienblätter, Der hessische Landwirt, Kttttter fiir hessische UatKsKunde.

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Abonnements-Einladung.

DerGiessener Anzeiger tritt am kommenden 1. Oktober in das letzte Viertel seines 150., seines Jubeljahrgangs, ein.

DerGiessener Anzeiger ist das älteste, reichhaltigste und für ganz Oberhessen und die angrenzenden Landesgebiete am weitesten verbreitete Organ und als solches hervorragend geeignet, Inseraten weiteste Verbreitung und Beachtung zu verschaffen.

Mit Genugthuung stellen wir fest, daß sich der Gießener Anzeiger dank seiner gedeihlichen Fortentwickelung und der beträchtlichen Erweiterung seines Inhaltes nicht nur seine alten Freunde bewahrt hat, sondern fortwährend neue in stattlicher Anzahl hinzuerwirbt.

Die in letzter Zeit angeknüpften vorzüglichen Beziehungen desGießener Anzeigers" zum Mittelpunkte der Reichspolitik ermöglichen es ihm, die Leser aufs genaueste und schnellste mit allen bedeutsamen politischen Ereignissen bekannt zu machen.

In politischer Beziehung richten wir unser Hauptaugenmerk auf China, das durch die jüngsten Unruhen im Mittelpunkte unserer auswärtigen Politik steht. Wir werden fortsahren, unsere Leser durch erschöpfende Berichte ständig und zuverlässig auf dem Lausenden zu halten. Im Lause der nächsten Monate beabsichtigen wir unseren Abonnenten eine in mehrfachem Farbendruck vortrefflich ausgeführte und auf das genaueste orientierende

grössere Karte von China unentgeltlich

ju liefern. crinnern ferner Qtt die bevorstehende Einberufung des deutschen Reichstages, dessen Beratungen die ernsthafte Aufmerksamkeit jedes denkenden Mannes in hohem Grade beanspruchen werden.

Auf die Erweiterung und Vervollkommnung unserer Nachrichtenaus Stadt und Land sind wir, wie unsere Leser wohl bemerkt haben werden, m der letzten Zeit ganz besonders bedacht gewesen, und wir werden in diesen Bemühungen rüstig vorwärts schreiten. Die Zahl unserer Berichterstatter in Stadt und Land hat sich in den letzten Monaten sehr erheblich vermehrt. Tüchtige Mitarbeiter sind uns auch weiterhin jederzeit willkommen.

Der Unterhaltung und Belehrung dienen nicht nur die mit fesselnden großen und kleinen Erzählungen und intereffanten Original-Abhandlungen aus allen Wissensgebieten reich auSgestattetenGiessener Familienblätter, die unsere Leser vier mal wöchentlich als Beilage zu den jeweiligen Tagesnummern erhalten, sondern auch das Feuilleton des Hauptblattes, daS in der bevorstehenden Saison über die Vorgänge aus dem Gebiete der Kunst, namentlich der dramatischen, ausführlich unterrichten wird.

Den Interessen deS Handels und Verkehrs zu dienen, werden wir uns fortan ganz besonders angelegen sein laffen. Wünsche in dieser Hinsicht würden wir aus dem Kreise unserer Abonnenten gern entgegennehmen und nach Möglichkeit stets berücksichtigen.

Wir haben uns entschlossen, vom 1. Oktober ab einen täglichen telephonischen Kursbericht von der Frankfurter Börse zu veröffentlichen, womit wir unseren Lesern besonders entgegenzukommen glauben.

Die Landwirtschaft wird sowohl in dem monatlich einmal erscheinendenHessischen Landwirt wie in dem Hauptblatte stets zu ihrem vollen Rechte kommen. Die Ziehungslisten der Grossh. hessischen Lotterie werden wir auch in Zukunft vollständig veröffentlichen.

Trotz der allgemein anerkannten Erweiterung unseres Blattes nach jeder Richtung hin, trotz der enormen Steigerung der Papierpreise und sonstiger zur Herstellung einer Zeitung erforderlichen Materialien, und trotz deS neuen erheblich verteuerten Poftzeitungstarifs die letzteren beiden Umstände haben in vielen deutschen Orten die Veranlassung dazu gegeben, den Abonnementspreis zahlreicher Blätter zu erhöhen beträgt der Abonnementspreis desGiessener Anzeiger" einschließlich derGiessener Familien­blätter, der MonatsbeilageDer Hessische Landwirt und der zwanglos erscheinendenBlätter für hessische Volkskunde (redigiert von Pros. Dr. Strack), vierteljährlich Mk. 2,20, monatlich 75 Pfg., für die Postabonnenten Mk. 2,40 pro Vierteljahr.

Abonnements werden in unserem Geschäftshause sr Schulstrasse 7 jederzeit entgegengenommen. Wir bitten dringend um recht baldige Bestellung, damit der Andrang in unserer Geschäftsstelle und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten thunlichst vermieden werden.

Bestellungen durch die Post bitten wir umgehend bei dem zuständigen Postamte zu bewirken, damit keine Unterbrechung in der Zusendung eintritt.

Verlag und Redaktion des Gießener Anzeigers.

Politische Tagesschau.

Th. Mommsen schreibt in derDeutschen Revue": Die Stiftung des Goethebundes wird wohl als ernste Mah­nung empfunden worden sein. Dieses Ausbäumen der Nation, soweit sie noch nicht auf geistige und staatliche Freiheit Verzicht geleistet hat, richtete sich nicht gegen das eigentliche Uebel, sondern gegen ein einzelnes Symptom desselben. Was liegt denn thatsächlich an diesen Schau­fenster- und Theaterparagraphen? Die Gerichte treten bei der Handhabung der staatlichen Sittlichkeitsordnung not­wendigerweise in den Hintergrund; auf die Verwaltung kommt dabei der Sache nach so gut wie alles an. Eine kulturfeindlrche Administration kann auch unter dem gegen- wLrtig geltenden Gesetz ziemlich alle, erreichen, was sie be- zweckt; und bei verständigem und schonendem Verfahren der Polizei würde auch bte Normalmenschdoktrin bloß lächerlich geblieben sein. Wäre das Gesetz durchgegangen, es hätte unsere Crvrlisation weniger geschädigt als geschändet- eS war das Ausziehen der weißen Flagge gegenüber den Kultur- feinden. Ernste Abwehr hat sich nicht gegen diese Para- graphen zu richten, sondern gegen die kulturseindliche Reichs- tagSmehrheit. Das Böse find wir los, die Bösen find ge- blieben. Und an ihrem Bleiben ist mit schuldig nicht blos, wer bei den Wahlen einem solchem Manne seine Stimme giebt, sondern auch wer am Wahltag zu Hause bleibt. An der Gleichgültigkeit gegen daS politische Leben mehr noch als an der Feindseligkeit gegen die gesunde staatliche Snt- Wicklung krankt unsere Nation. Gewiß ist nicht blos das Politische Lied ein garstiges; auch die politische Thätigkeit ist wohl bei den Berufenen als Lebensarbeit das Größte «nd Höchste, was der Mensch zu leisten vermag, aber wo fie nur beiläufig au den Menschen herantritt, immer un- dankbar und ost recht unbequem. Aber fie ist Männer- pfiicht, und es ist recht übel, daß unsere Litterateu und

Künstler in dieser Hinsicht vielfach sich verhalten, wie die Frauen. Hier wird nun einmal eben diesen sehr nach­drücklich zum Bewußtsein gebracht, daß diese politische Gleichgültigkeit auch das geistige Leben der Nation bedroht. Möchten alle diejenigen, die nach Goethes Wort Wiffen- schast und Kunst besitzen, alle die, die dem Goethebund bei- getreten sind oder innerlich sich ihm zugehörig empfinden, sich die Frage vorlegen, ob nicht ein jeder an seinem kleinen Teil an dieser unseligen Mehrheit eine Schuld mit­trage, und möchte in Zukunft keiner von diesen bei den Reichstagswahlen seine Stimme einem andern geben, als wer sich verpflichtet hat, unter dem Zeichen Goethes die deutsche Kultur zu achten und zu schützen.

Ein den Blättern für Rechtspflege entnommener Fall, wonach ein Entschädigungsanspruch an die Eisen­bahnverwaltung für den Verlust eines den Eisenbahn- Gepäckträgern zur Aufbewahrung übergebenen Reisegepäcks durch Erkenntnis der 12. Zivilkammer des Landgerichts I zu Berlin abgewiesen worden ist, hat bei der Besprechung in verschiedenen Zeitungen zu der irrtümlichen Auffassung geführt, daß damit die über die Haftpflicht bestehenden Unklarheiten gehoben seien und nunmehr seststehe, daß der Gepäckträger, nicht die Eisen­bahn haftbar zu machen sei. Gerade das Gegenteil trifft, wie dieKöln. Ztg." bemerkt, zu: die Abweisung des Entschädigungsanspruchs hat sich nur auf Reisegepäck be­ziehen können, das vor Hem 1. Januar d. I. in Ver­wahrung gegeben worden war, da in der Eisenbahn-Ber- kehrsordnung vom 26. Oktober 1899, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat, die zutreffenden Bestimmungen einer Aenderung unterzogen worden sind. Absatz 3 des § 37 der Verkehrsordnung vom 15. November 1892 bestimmte: Auf den größeren Stationen müssen Einrichtungen be­stehen, welche es dem Reisenden ermöglichen, sein Gepäck ohne Verantwortlichkeit der Verwaltung gegen eine festgesetzte Gebühr zur vorübergehenden Auf­

bewahrung zu übergeben"; dagegen lautet die vom 1. Jan. 1900 ab gütige Bestimmung:§ 38. Auf größeren Stationen müssen Einrichtungen bestehen, welche es dem Reisenden ermöglichen, sein Reisegepäck gegen eine festgesetzte Gebühr zur vorübergehenden Aufbewahrung niederzulegen. Die Verwaltun g haftet in diesem Falle als Ver­wahr e r." Diese den Bedürfnissen des Publikums besser entsprechende Bestimmung steht im Zusammenhang mit der ebenfalls verbesserten Vorschrift der Verkehrsordnung, wonach es nicht mehr in das Belieben der Eisenbahnver­waltungen gestellt ist, Gepäckträger zuzulassen, sondern wonach sie verpflichtet werden, soweit ein Bedürfnis vor­liegt, solches Personal anzustellen. Im Sinne der Ver­kehrsordnung sind die Gepäckträger auch, soweit sie einen zwar von der Eisenbahn nicht übernom-menen, aber mit der Beförderung des Reisegepäcks eng zusammenhängenden Transport besorgen, als Bedienstete der Eisenbahn zu betrachten, woraus sich die Haftpflicht der letzteren für ihr Personal von selbst iergab. Es entsprach daher dem Wesen dieser Einrichtung wie den Bedürfnissen des Ver­kehrs, wenn man der Eisenbahnverwaltung mit der ihr zur Pflicht gemachten vorübergehenden Aufbewahrung des Reisegepäcks durch ihre Bediensteten und in ihren Dienst­räumen auch die Verantwortlichkeit für die Ausführung dieses Dienstes auferlegte.

Aus Stadt rmd Zand.

Gießen, den 29. September 1900.

** Der Wintrrfahrpla», der am 1. Oktober in Kraft tritt, weist folgende für unsere Stadt in Betracht kommen­den wichtige» Aenderungen aus: von Friedberg nach Gießen sind morgens zwei Züge neu eingelegt Friedberg ab 5U, Gieße» an 6oo, Gießen ab 601, Marburg an 6« (nur vom 15. Oktober bi- 28. Februar) und Friedberg ab 6os, Gießen an 755 (nur Werktags bis Schluß der Osterferien); dagegen fällt der Zug, der 455 in Friedberg abgeht, i»