Ausgabe 
30.3.1900 Zweites Blatt
 
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Freitag den 30. März

1900

Amts- unt* Anzeigeblatt für den Ureis Gieren

II.

enr Anzeigen.BermittlungSstrllen des In- und Au-laavtß nehmen Anzeigm für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

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MaMas, Wffpedition und ®ru<eni: Nr. 7.

densarten, die der Bayer treffendSprüch" nennt. Zwar räumt Fontane selbst ein, daß in diesem ausgiebigen Pa­rallelenziehen eine müßige Beschäftigung liege, und er verkennt den bedingten Wert solcher Vergleichungen keines­wegs. Trotzdem hat er ein ganzes KapitelParallelen", das wir schmerzhaft vermissen würden, einem eingehenden Vergleiche deutschen und englischen Wesens gewidmet. Es stecken wahrhafte Goldkörner darin. Seine wichtigsten Er­gebnisse lauten:

England und Deutschland verhalten sich zu einander wie Form und Inhalt, wie Schein und Sein. Der Deutsche lebt um zu l^ben, der Engländer lebt um zu repräsentieren. In Deutschland lebt man glücklich, wenn man behaglich lebt, in England, wenn man beneidet wird. Der Deutsche lebt um seinetwegen, der Engländer ver­steht sich in egoistischem Sinne um anderer willen. Der allerunbedeutendste Engländer hat mehr Form, Hal- tung und Rednertalent, als ein ganzes Kollegium deutscher Stadträte zusammengenommen. Das deutsche Leben hat etwas von einem Gymnasium, das englische von einem Kadetten Haus. England ist aristokratisch, Deutschland demokratisch.

Und nun folgt ein so charakteristischer Absatz über Deutschland, daß es schade wäre, auch nur ein Wort da­von zu unterschlagen. So hat Fontane vor fast fünfzig Jahren geurteilt. Soll man sich mehr über die Weite seines Blickes oder über die Langsamkeit, mit der die Zeit voranschreitet, wundern?Wir haben Bevormundung und Polizei; wir werden klein genommen und sind's in unserer Jagd nach Titel und Orden, wir sind zu hunderttausenderr noch die Philister und Krähwinkler der Weltgeschichte und stehen doch da als die Träger und Apostel einer echten Demokratie. Das Wort von der Freiheit und Gleichheit

und wieder nichts beziehen. Wir halten es für ganz ge­rechtfertigt, wenn nur für die Zeit Tagegelder gezahlt werden, welche ein Abgeordneter thatsächlich in Ausübung seines Berufes in der Reichshauptstadt verbracht hat. Dieser Ansicht neigte auch die Mehrheit des Reichstages zu, indem sie dem Antrag Bassermann ihre Zustimmung gab.

Wir haben schon oben der Befürchtung Ausdruck ver­liehen, daß die Regierung auch diesmal die Resolution des Reichstages unbeachtet lassen wird. Das wäre höchst be­dauerlich, da zwingende Gründe für eine Versagung der Genehmigung nicht gefunden werden können, das Entgegen­kommen der Regierung in diesem Falle aber manch gute Früchte tragen könnte.

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Gratisbeilage«: Gießener FamrlienblMer, Der hessische Kan-wirl, MSttrr für hessische Volkskunde.

des Distrikts EinnehmereibezirkS Gießen

Unser Bureau befindet sich von heute ab

Krünvergerstraße Hlr. 12III.

Gießen, den 28. März 1900.

Adresse für Depeschen: Anzeiger chießSL.

Fernsprecher Nr. 51.

Wiener Hi UHtelCiHtt tum dem Anzeiger

*6 «Hess. bün*t* «.Blätter Rr Heß. Mvlttkunde" l4*tl 4*d deigelegt.

Hessischer Landtag.

Zweite Kammer der Laudstäode.

M. G. Darmstadt, 28. März 1900.

Die Einführung einjähriger Budget-Pe­rioden, die den Wünschen und Beschlüssen der zweiten Kammer entspricht, machte zwei Regierungsvorlagen not­wendig, die eine Abänderung der Art. 64 und 67 oer Ver­fassungsurkunde und die Festsetzung der Staatshaushalts­perioden bezwecken, notwendig. Die Vorlagen werden ohne Debatte genehmigt.

Hiervon abgesehen, war die ganze heutige Sitzung, die sich mit den für die Kirchen zu bewilligenden Beiträgen weiter beschäftigte, durch eine Debatte kirchen­politischer Natur ausgefüllt, die ein erquickliches Bild ge­rade nicht gewährte. Die Führer der sozialdemokratischen Partei unterließen es nicht, ihre Weltanschauung darzu­legen. An persönlichen Angriffen und verletzenden Aeußer- ungen fehlte es bei der Schwierigkeit der Behandlung religiöser Dinge natürlich nicht, und gegen Schluß der Sitzung lösten sich, nachdem der Präsident von seinem Rügerecht ausgiebigen Gebrauch hatte machen müssen, die Meinungsverschiedenheiten in persönliche Bemerkungen auf.

Abg. Schmitt führt aus, daß er die vom Staats­minister gestern geäußerten Grundsätze dankbar anerkenne und als alleinige Basis für eine gedeihliche Fortentwicke­lung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche vom praktischen Gesichtspunkt aus betrachte. Die katholische Kirche sehe in den Leistungen des Staats einmal Gegen­leistungen für die ihr genommenen Güter, auf der anderen Seite vertragsmäßig vereinbarte Unterstützungen. So be­ständen in der juristischen Auffassung des Staatsbeitrages zwar keine Meinungsverschiedenheiten zwischen Kirche und Staat, er wolle diese aber nicht ausgetragen haben, sondern sich mit der Betonung dieses prinzipiellen Standpunktes zufrieden geben, und praktische Politik gut heißen, die den veränderten Zeitverhältnissen Rechnung trage, und durch eine Steigerung des staatlichen Zuschusses das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in alter Weise fortführe. Dem Abg. Ulrich, der die Frage aufgeworfen, woher die Kirche denn das ihr genommene Vermögen gehabt habe, erwidere er, daß die katholische Kirche sich der besten Titel, was den

Großherzogliche Distrikts-Einnehmerei Gießen II. Stroh.

75 Zweites Blatt

Gießen, 27. März 1900.

SJetr.: Die Ausführung des Telegrapheuwegegesetzes vom 18. Dezember 1899.

Dis Großherzogliche Kreisamt Gießen am Großherzogl. Polizeiamt Gießen, die Großh. M ürgermeistereieu der Landgemeinden und die

Großh. Gendarmerie des KreiseS.

Im Hinblick auf das obenbezeichnete Gesetz beauftragen mi r Sie, vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen der 'lilsichS-Telegraphenlinien nach Möglichkeit zu verhüten. Für dtir Ermittelung der Thäter solcher Beschädigungen erhalten dtis Polizeibeamten Belohnungen bis zur Höhe von 15 Mk., ich kinzelfalle nach Festsetzung durch die Ober Postdirektionen.

I. V: Dr. Wagner.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Maul- nnd Klauenseuche.

Da in Nachbarkreisen die Maul- und Klauenseuche teil- rach iu größerem Umfange noch herrscht, dem Bedürfnis e<6tr durch Freigabe der Märkte vorläufig genügt ist, so spm wir un- genötigt, daS Verbot des Handels im llsiherziehen mit Slauenvieh bis zum 20. April ds. IS. zu verlängern.

Zuwiderhandlungen gegen dieses verbot unterliegen d?.7 Bestrafung nach § 328 des R.St.G.-B. und § 56b urtb 148, Ziffer 7 a der R.-Gew.-O.

Gießen, den 28. März 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: Boeckmann.

macht wenig Unterschied, ob man Empfehlungsbriefe hat vder nicht. (Was mir für englische Verhältnisse, nebenbei bemerkt, nicht zuzutreffen scheint.) Der Engländer fährt nur dritter Klasse, wenn er muß, der Schotte, wenn er f a n Ti. Jmpromptuschreiber sind wie die Kinder, die beim Spiel nicht müde werden.

Oder diese Sentenzen werden auf einen einzelnen Ge­genstand, auf einen einzelnen Ort bezogen und für Eng- jand lokalisiert: rr , r . , .

Der Zauber Londons ist feine Massenhaftigkeit, (an einer anderen Stelle wird dies so formuliert:ab­schreckende Monotonie im einzelnen, aber vollste Harmonie des Ganzen".) Westminster forscht nicht nach dem Weg zum Ruhme, es kennt nur den Ruhm selbst. (Wenn's nur wahr wäre! siehe Lord Byron!) Der Engländer hat tausend Bequemlichkeiten, aber keine Bequemlichkeit. Tas ist das Mark dieses Volkes (sc. der Engländer): na­tional bis auf die Matrosendirne hinunter. Solche Kraft kann gedemütigt-verdenl aber nicht gebrochen; jeder Nieder­lage muß die Erhebung folgen. (Vielleicht setzen dies die Engländer als Wahlspruch auf ihre Fahnen in Südafrika.) Der Engländer begreift es entweder nicht, daß unter einem zerrissenen Rock das Herz eines Gentleman schlagen kann, oder das Absehen von Aeußerlichkeiten ist ihm so völlig unmöglich geworden, daß er lieber mit einem Laster in Frack und Handschuh, als mit einer hemdsärmlichen Tugend verkehrt.

Solche Generalurteile, die ein ganzes Volk in Bausch und Bogen zusammenraffen/ sind natürlich immer mit einer Handvoll Salz zu nehmen. Diese Freude an der Pointe hat Fontane gelegentlich auf Kosten der Wahrheit übertrieben. Der einzelne oder auch mehrere beobachtete Fälle werden zu einer Regel erhoben, zu ungedeckten Re-

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Bekanntmachung.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien

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* Diäten für die Neichstagsmitglieder.

Schon seit Jahren spielt die Frage der Gewährung von Diäten an die Mitglieder des Reichstags eine nicht unbedeutende Rolle in der politischen Diskussion, und es liegen bereits mehrere Beschlüsse vor, durch welche der Reichstag mit erheblicher Majorität die Zahlung von Diäten an seine Mitglieder fordert. Alle diese Beschlüsse ruhen noch im Schoße des Bundesrats, und es ist kaum an­zunehmen, daß der Antrag, der am Dienstag die Ge­nehmigung des Reichstags fand, ein besseres Schicksal haben wird. Triftige Gründe, welche die Regierung haben könnte, die Gewährung von Diäten zu versagen, liegen nicht vor; man hat es also lediglich mit einer Meinung zu thun, auf welcher die verbündeten Regierungen bestehen. Daß auch innerhalb derjenigen Parteien des Reichstags, welche bisher immer noch der Zubilligung von Diäten widerstrebten, die Anschauungen sich ändern, ersieht man aus den Dar­legungen des Abgeordneten v. Kardorff, welcher erklärt, seine Partei stehe der Einführung von Diäten jetzt freund­licher gegenüber als früher. Unbedingte Gegner des An­trages bleiben nur noch die Konservativen, welche nach ihren srühern Darlegungen in der Bezahlung der Ab­geordneten eine Verletzung der Reichsverfassung erblicken und die Diätengewährung mit der Beibehaltung deS all­gemeinen gleichen Wahlrechts für unvereinbar ansehen.

Man hat Billigkeits- und Opportunitätsgründe für die Einführung von Diäten vorgebracht, und es darf nicht verkannt werden, daß für mancherlei Gründe genügend Raum vorhanden ist. Seit Jahr und Tag wird die gähnende Leere", welche für gewöhnlich im Reichstage herrscht, als des deutschen Volkes unwürdig bezeichnet. Weshalb ist nicht schon längst der Versuch gemacht worden, ob nicht die Berufsfreudigkeit der Reichstagsmitglieder durch Gewährung von Diäten etwas aufgefrischt werden kann?

Denn viele Abgeordnete, die das Vertrauen ihrer Wähler in vollem Maße genießen, sind gar nicht in der Lage, während der ganzen Sessionsdauer aus eigener Tasche in Berlin zu leben. Beachtenswert war jedenfalls der von Abg. Bassermann gestellte Unterantrag, stattDiäten"An­wesenheitsgelder" zu bewilligen. Dadurch soll verhindert werden, daß Abgeordnete, welche vielleicht gar nicht oder doch nur selten ihrer Pflicht nachkommen, Diäten für nichts

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Feuilleton.

Theodor Aontancs erstes W«ch:

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Schluß.

Daneben treten Eigenheiten feines Stils, die später kchmvoller gehandhabt wurden, und einem jeden seiner ANeika sofort den Stempel aufdrückten, schon hier deutlich und bedeutsam hervor. Vor allen Dingen die Lust, Einzel- zu Allgemeinheiten zu erheben, ihnen eine tiefere OtMihing zu supponieren; dann die Freude an Sentenzen u.nd Maximen, die über das ganze Buch aus seinem schier u^iaschöpflichen Füllhorn dicht ausgegossen sind. Eine Mit ine Blütenlese mag hier folgen:

Mes Große wirkt in die Ferne; große Männer haben it:,Lk Vorläufer, so auch große Städte. Man darf Helden- ttqokn nicht in der Nähe besehen. (Oder er warnt vor dBesteigen von Türmen und Säulen; denn)die Ferne betobt Ferne, und die Nähe wird zur Ferne". Die erzne Bereinigung einer königlichen Unbedeutendheit kann nie- nioitein ungelegener sein, als dem Königtum selbst. (Hätt' es bin ahe Fontane noch erlebt, so hätte er diesen Satz mit WMg.er Veränderung auf die Berliner Siegesallee münzen »nm.) Die Musik, wie jedermann weiß, ist die A-Mesferse Englands. Frankreich verändert, auch bi»* $ nte; England konserviert, auch das Schlechte. ES-ist "mit den Landschaften wie mit den Weibern; wer das nndii glauben will, der verliebe sich oder gehe nach Rich- iraoiib. Das ist zum Lachen wie alles in der Liebe. ONnte das nicht wörtlich inStine" stehen?) Es

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Amtlicher Keil.

Gießen, 27. März 1900.

Betr.: Die Befreiung von der Versicherungspflicht auf Grund des § 6 Abs. 2 des Jnvalidenversiche- rungSgesetzeS.

Ms Großherzogliche Kreisamt Gießen

<®e die Großh. Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung obiger Mubril vom 24. Dezember 1899 (Kreisblatt Nr. 11 von 111900) weisen wir Sie darauf hin, daß für die Ausstellung dter Bt rsicherungS-Freikarten je eine Gebühr von 5 Pfg. Ui entrichten ist.

Sie wollen dies in Ihren Gemeinden ortsüblich be- ftmnt machen, und dafür Sorge tragen, daß dieser Betrag jytamul gleich dem Antrag beigefügt wird, andernfalls dem TOvtrazsteller eine wesentliche Erhöhung der Kosten durch die Kosina chnahme-Gebühren erwachsen wird.

v. Bechtold.

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