Freitag dm 30. März
1900
Drittes Blatt
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Das Großherzogliche Oberkonfistorium hat an die mlngelischen Pfarrämter ein Ausschreiben erlassen. Danach j3t auch für dieses Jahr nach alter frommer Sitte Seme Kmigl. Hoheit der Großherzog wieder einen allgemeinen Su.ß- und Bettag angeordnet, welcher am Sonntag Pallium, 8. April, gefeiert werden soll. Für die in allen evangelischen Kirchen des Landes abzuhaltenden Gottesdienste warben von Se. König!. Hoheit die nachstehenden Predigt- iQte ausgewählt und bestimmt, nämlich: 1. für den vor- Mittag: LukaS 5, 31. 32. Jesus antwortete und sprach zu Men: Die Gesunden bedürfen des Arztes nicht, sondern die Kranken. Ich bin gekommen die Sünder zur Buße zu rufen und nicht die Gerechten. 2. Für den Nachmittag: Amer 8, 31. 32. Ist Gott für unS, wer mag wider uns
sein? Welcher auch seines eigenen Sohnes nicht hat schonet, sondern hat ihn für uns alle dahin gegeben; sollte er uns mit ihm nicht alles schenken?
schwebte, hat nun das hiesige Bankhaus gegen den Erbprinzen eine Klage auf Zahlung der geschuldeten DarlehnS- summe erhoben und damit zugleich auf Gestattung des Pfandverkaufs. In diesem Prozeß wandte der Erbprinz
Kassel, 26. März. Eine übertriebene Furcht vor dem Gericht, die dazu noch unbegründet war, legte eine jugendliche Gefangene an den Tag, welche sich wegen fahrlässiger Brandstiftung heute vor der hiesigen Strafkammer zu verantworten hatte. Es war dies ein Mädchen von 24 Jahren aus Friedewald im Kreise Hersfeld. Als diese in ihrer Wohnung in Friedewald festgenommen wurde, um nach Kastel zum Termin transportiert zu werden, setzte sie ihrer Abführung solch hartnäckigen Widerstand entgegen, daß sie in Ketten gelegt und gewaltsam in einem Wagen fortgeschafft wurde, wobei die Widerspenstige an Händen und Füßen gefeffelt werden mußte. Auf diese Weise erreichte man gestern Abend die Station Hönebach mit Mühe und Not, um den Personenzug nach Kassel zu benutzen. Auf dem Bahnhof in Kastel angelangt, wollte die Festgenommene im Dunkel der Nacht entfliehen, was jedoch vereitelt wurde. Mit Hilfe von zwei Schutzleuten wurde sie abermals gefeffelt, in eine Droschke gewaltsam hineingedrückt und festgebunden. Auf diese Weise kamen die Transporteure glücklich im hiesigen Landgerichtsgefängnisse an. Nach Uebernachtung in einer Zelle im Gefängnis, sollte die Angeklagte heute Vormittag zur geladenen Stunde nun zu ihrer Vernehmung vor die Strafkammer geführt werden. Sie benahm sich aber wiederum so angstvoll und widerspenstig, daß sie abermals gefesselt in eine Droschke gebracht und festgebunden nach dem Justizgebäude gefahren werden mußte. Hier angelangt, mußte sie mit Gewalt fortgeschoben werden, warf sich aber auf der Treppe, im Hausflur rc. wiederholt platt auf die Erde, so daß ein Aufgebot vieler Kräfte nötig war, um ne nach oben in den Sitzungssaal zu bringen. Durch gütigen Zuspruch beruhigte sie sich allmählich und so konnte zu ihrer Vernehmung geschritten werden. Ihr Vergehen war geringfügiger Natur, es handelte sich um eine fahrlässige Brandstiftung, wobei der angerichtete Schaden nur 12 Mark beträgt. Die Angeklagte wurde zudem von den Zeugen und Sachverständigen für schwachsinnig erklärt. Die Sitzung schloß damit, daß das Gericht die Angeklagte zwar für schuldig aber straflos erklärte und zwar auf Grund der Bestimmungen des § 310 des Reichsstrafgesetzbuches. Die Angeklagte (24 Jahre alt) war allerdings frei, aber nun stand sie auch ohne Mittel, hungrig und abgehetzt da. Wie wir hören, gewährt indeffen in solchen Fällen die Armenverwaltung der Stadt Kassel aus städtischen Mitteln die i Kosten für Verpflegung und Rückfahrt mit der Eisenbahn
Darmstadt, 27. März. Seine Königliche Hoheit Großherzog werden Sich am Freitag, 30. d. M., Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und
»♦ Tchuldtenstvachrichteu. Äm 17. Januar wurde dem Ichulamtsaspiranten Georg Sander aus Dorn-Dürkheim, fr. WormS, die Lchrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober- Icharbach, Kr. Heppenheim übertragen; am 22. Januar Ede der von dem Herrn Grafen zu Erbach-Erbach auf —.....
)ik Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Erzbach, Kr. I Prinzessin Heinrich nach Kiel begeben. In Begleitung ve- Lrbach, präsentierte Schulamtsaspirant Friedrich Roth aus I findet sich Oberstallmeister Freiherr v. Riedesel.
Eilhard, Kr. Dieburg, für diese Stelle bestätigt; an dem- I Itlben Tage wurde dem Schulamtsaspiranten Friedrich Jung I M Friedberg eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu I Dom Dürkheim, Kr. Worms, am 25. Januar wurde dem Schullehrer Otto Lentz zu Rebgeshain, Kr. Schotten, eine I Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Geiß-Nidda, Kr. I W ingen, am 30. Januar wurde dem Schullehrer Friedrich I Will'zu Langenhain, Kr. Friedberg, eine Lehrerstelle an I ker'Gemeindeschule zu Queckborn, Kr. Gießen, an demselben I Tatze wurde dem Schulamtsaspiranten Karl Uhl aus I Michelnau, Kr. Büdingen, die 2. Lehrerstelle an der Ge meindeschule zu Mittel-Gründau, Kr. Büdingen, an dem- I selben Tage wurde dem Schulamtsaspiranten Jakob Bumann I aitß Schlierbach, Kr. Bensheim, die Lehrerstelle an der Ge- I meindeschule zu Tiefenthal, Kr. Alzey, am 1. Februar wurde I bem Schullehrer Philipp Cuntz zu Grüningen, Kr. Gießen, eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Dreieicheuhain, kr. Offenbach, übertragen; am 3. Februar wurde der von I dem Grafen zu Erbach-Fürstenau auf die 1. Lehrerstelle an der'Semcindeschule zu Falken-Gesäß, Kr. Erbach, präsentierte Schullehrer Jakob Flath daselbst, für diese Stelle bestätigt; an d emselben Tage wurde dem Schullehrer Heinrich G ö r l a ch I ju Vadenrod, Kr. Alsfeld, die Lehrerstelle an der Gemeinde- jchulle zu Nieder-Ofleiden, Kr. Alsfeld, übertragen.
Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen fremder I Crbiftt. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben üiergnäbigft geruht: am 3. Februar dem ordentlichen Professor an der Landesuniversität, Geh. Medizinalrat Dr. Hermann Löh lein die Erlaubnis zur Annahme und M Tragen des ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha verliehenen Komturkreuzes 2. Klaffe des Sachsen-Erneftinischen HauSordens, an demselben Tage dem Architekten Heinrich Metzendorf zu SenSheim die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen beß ihm von Sr. Hoheit dem Fürsten von Montenegro verliehenen Daniloordens 4. Klaffe, am 10. Februar dem Post- pckmeister Leisler in Mainz und dem Briefträger Berz in Groß Gerau die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen des ihnen von Sr. Majestät dem deutschen Kaiser unb König von Preußen verliehenen Preußischen Allgemmen Ehrenzeichens, am 3. März dem Kaiser!. Geh. Re- gierungSrat und ständigen Mitglied des ReichSversicherungs- mtS Bernhard Jaup zu Berlin die Erlaubnis zur An- nähme und zum Tragen des ihm von Sr. Majestät dem deulschen Kaiser und König von Preußen verliehenen Roten ildlerordenS 4. Klasse, am 13. März dem Kaiser! Geh. tberpostrat und vortragenden Rat im Reichspostamt tz. Kobelt zu Berlin die Erlaubnis zur Annahme und jlim Tragen des ihm von Sr. Majestät dem deutschen Kaiser und König von Preußen verliehenen Roten AdlerordenS 2. Klasse mit Eichenlaub, an demselben Tage dem Fabrikanten Agust Philips zu Offenbach die Erlebnis zur Annahme $nb zum Tragen des ihm von Ihrer Majestät der Kaiserin ton Rußland verliehenen, für die Mitglieder der Kaiserlich liussichen Gesellschaft zur Rettung auf dem Wasser genisteten Abzeichens in Silber am Andreasbande, an demselben Tage der Konzertsängerin Therese Behr zu Mainz die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen des ihr von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe verliehenen Verdienstordens für Kunst und Wissenschaft 2. Klasse
in die Heimat.
•*Frankfurta.TL,26. März. Fürstliche Schuldner. Vor mehr als zehn Jahren hat der damalige Erbprinz Leopold von Jsenburg-Birstein bei einem hiesigen Bankhaus ein Darlehen ausgenommen und dafür einen kostbaren Perlenschmuck (auf Mark 400,000 geschätzt) und Brillanten, die seine Mutter, eine geborene Erzherzogin von Oesterreich, bei ihrer Verheiratung als Hochzeitsgeschenk erhalten hatte, verpfändet. In der Zwischenzeit wurde der Erbprinz einer Reihe ungarischer Gläubiger hohe Geldbeträge schuldig. Da diese auf Grund erlangter Urteile fruchtlos pfändeten, mußte er den OfsenbarungSeid leisten. Den Gläubigern wurde nun aber die Thatsache bekannt, daß bei dem hiesigen Bankhaus noch ein großer Edelstein- schmuck lagere, auf den sie nun bei etwaiger Rückgabe des Schmuckes nach erfolgter Zahlung Beschlag legen ließen. Die Mutter des Erbprinzen war indessen auch wegen Schulden verklagt worden und wurde nach ergangenem Urteil von den Gläubigern zum Manifestationseid geladen. Dies veranlaßte die fürstliche Familie, den Gläubigern mitzuteilen, daß die bei dem hiesigen Bankhaus liegenden Vermögensgegenstände Eigentum der Mutter, nicht des Sohnes seien. Die Gläubiger der Mutter pfändeten nunmehr der letzteren Ansprüche auf Herausgabe des Schmuckes. Hieraus entstand der erste Prozeß. Während dieser Prozeß
ein, er habe diesen Schmuck nicht persönlich, sondern im Auftrag seiner Mutter verpfändet. Ec schlug hierfür eine Reihe von Persönlichkeiten aus der fürstlichen Familie als Zeugen vor. Während in dem ersten Prozeß das Gericht eine Entscheidung dahin hat ergehen laffen, daß das Eigentumsrecht der Fürstin dem Rechte des Verpfänders vorgehe, hat es in dem zweiten Prozeß den Beschluß dahin erlaffen, daß die betreffenden fürstlichen Persönlichkeiten zunächst als Zeugen vernommen werden sollen.
Zur Entlastung des Fürsten Bismarck.
Die 2lussassung, die Fürst Bismarck über die Gründe seiner Entlassung hegte, ist freilich schon in zahlreichen Interviews und Artikeln zum Ausdruck getommen. NichtSdeftowemger erscheint die Auskunft hierüber sehr interessant, die der Fürst dem. Dr. Hans Blum am 29. April 1893 in Friedrrchsruh gab, und die Blum in seinem in den nächsten Tagen bei Albert Langen (München! erscheinenden Buch „Persönliche Erinnerungen an den F ü r st e n B i s m a r ck", wie folgt, w,eder- giebt: . _ v ,
„Die bereitwillige Antwort, die nur Fürst Bismara auch auf diese letzte schwerste Frage (nach der Entlassung) gab, gestaltete sich zu einem förmlichen Vortrag über die Ursachen und Umstände feiner Entlassung. Die eigenen Worte deS Fürsten - wie ich sie eine Stunde später im Eisenbahnwagen stcnographUch. aufzeichnete — gebe ich hier in besonders bezcrchnenden Wendungen wieder, soweit sie mitteilbar sind. Alle sind es nicht.
Ter Fürst begann diesen Vortrag mit einer Darlegung der Meinungsverschiedenheiten, tue sich schon längere Zeit vor der Katastrophe vom 20. März 1890 zwischen dem Kaiser und dem Altreichskanzler aufgethan hatten. Ich war erstaunt, zu Horen, datz diese Meinungsverschiedenheiten auf dem Gebrete der auswärtigen Politik begonnen hätten, indem Bismarck die iwnte „Friedensreise" des Kaisers nach Rußland und dessen Meisen nach England, Griechenland und Konstantinopel widerriet, der Kaiser sie aber dennoch ausführte. ‘ „ lT f
„Meine Kollegen im Ministerium, die früher in voller lieber- einstimmung mit mir gearbeitet hatten, machten mir mehr oder- minder offen und je länger je mehr eine Opposition, die nur in dem Glauben an höhere Deckung wurzeln konnte. Außerdem aber sah ich im inneren, namentlich jedoch im auswärtigen dienst, überall die unrechten Männer an den unrechten Platz gestellt. Das vornehmlich war der Grund der Schlaflosigkeit memer Nachte und meiner Sorgen in den letzten Zeiten, da ich noch im 2lmt war, wie auch seither nach meinem Ausscheiden."
Der Fürst entwickelte dann weiter seine Meinungsveilchle- denheiten mit dem Kaiser in inneren Fragen. Diese Meinungsverschiedenheiten sind heute bekannt, und ich kann mich daher hiermit einem kurzen Hiniveis aus dieselben begnügen. Bismarck versicherte mir aber, daß er erst bei seiner Rückkehr nach Berlin am 24. Januar 1890 von der Mehrzahl dieser meist tiefgehenden. Meinungsverschiedenheiten Kenntnis erlangt, und daraus auch sofort die Einsicht gewonnen habe, „wie gut die unverantivort- lichen Ratgeber des jungen Herrn die lange Abwesenheit des Reichskanzlers von Berlin benutzt hatten", zu welcher dieser „unfreiwillig, nur durch die stete Mahnung seitens eben dieser Rat-, gebet, er möge doch ja nur für seine Gesundheit sorgen ', veranlaßt worden sei. Diese Erkenntnis erlangte Bismarck schon in dem Kronrat, der am Tage seiner Rückkehr nach Berlin am 24. Januar 1890 unter Vorsitz des Kaisers abgel)alten wurde, und in welchem Herr v. Bötticher, zu Bismarcks namenlosem Erstaunen, plötzlich die kaiserlichen Erlasse über den Arbeiterschutz usw. vorlegte, die später, am 4. Februar, ohne Bismarcks Gegenzeichnung auch wirklich verkündet wurden. Diese Erlasse, durch welche der Kaiser mit der Sozialdemokratie „ganz allein, fertig-zu werden" hoffte, verrieten auch, warum der Kaiser — im Gegensatz zu Bismarck — keinen Wert mehr legte aus das Fortbestehen des Sozialistengesetzes, das dann — vornehmlich' durch die Schuld der Konservativen — in der Reichstagssitzun,- vom 25. Januar auch in der That zu Fall gebracht wurde.
So wichtig nun auch diese Meinungsverschiedenheiten des Kaisers und Kanzlers in der inneren Politik waren, so sah Bismarck doch auch darin keinen Anlaß zu einem baldigen Scheide» von seinen Aemtern. Tenn er meinte: der Ausfall, der bevorstehenden Reichstagswahlen werde den Kaiser selbst über die Notwendigkeit des Fortbestehens des Sozialistengesetzes belehren, und die Beratungen des preußischen Staatsrates und der internationalen Arbeiterschutzkonferenz würden die Unausführbarkeil- der kaiserlichen Erlasse darthun, und jene Körperschaften würden daher diese Erlasse ablehnen. ,Jn alledem sollte ich mich bekanntlich täuschen", erklärte mir Fürst Bismarck resigniert, „der Ausfall der Reichslagswahlen von 1890 belehrte den Kaiser nickst: der Staatsrat nickte dem in den Erlassen bekundeten' Willen des Monarchen einfach zu, und die internationale Kon- sereniz war eine einzige Phrafeologie."
Bei seiner ungeheuren politischen Erfahrung und Weisheit, und bei seiner eindringlichen, mächtigen Beredsamkeit und Vortragskunst hätte Bismarck aber wohl hoffen können, diese inner- politischen Meinungsverschiedenheiten in persönlichen, mündlichen Erörterungen vor seinem jungen kaiserlichen Herrn allmählich! aus dem Wege zu räumen, — obwohl^er „von den Ministern, vom Staatsrat und der Konferenz im Stich gelassen wurde" - 7 wenn ihm nur gelang, seinen vollen verfassungsmäßigen Einflu« als Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident zu behaupten, der durch die Hintertreppenpolitik unverantwortlicher Ratgever rechtswidrig geschmälert und beiseite geschoben worden „e> waren akke bewußt oder unbewußt am Werk, mich -ms^dem Rat zu drängen." Fürst Bismarck betonte haftet fomrtt als den Ministern und Räten gegenüber er als Reichskanzler Mr die gesamte innere mw a were R ch Politik allein verantwortlich sei, sowohl nach der NeichSvers s


