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1900
fit. 280 EMS Blatt
Kmeral-Unzeiger
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Fernsprecher Nr. 51.
den am 3. Dezember ds. Js. m Herborn unb am 6. Dezember ds. IS. in Dillenburg stattfindenden Märkten verboten.
Dillenburg, den 22. November 1900.
Der Königliche Landrat.
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Donnerstag den 29 November 150. Jahrgang
<6 kosten
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erscheint täglich mii Ausnahme deS
Montag».
Die Gießener stamilienßtätter Krke dem Anzeiger V Wechsel mit „Heg. Imtmirr m. Mäkler st hest. DvlkSkunde- Gchtl. 4 mal beigelegt.
Amtlicher Heil.
Gießen, den 26. November 1900.
Aetr.: Den Wiesengang.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen «t die Grotzh. Bürgermeistereien deS KreiseS.
Diejenigen von Ihnen, welche mit der Erledigung illsrrer Verfügung vom 2. Oktober 1900 (Gießener Au° yiger Nr. 234) noch im Rückstände find, werden an deren sofortige Erledigung erinnert.
v. Bechtold.
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Deutscher Reichstag.
B erli n, 27. November.
Das Haus setzt einige Rechnungssachen von der Tagesordnung ab, erledigt einige andere ohne sonderliche Debatte und setzt dann die erste Beratung der See- mannsordnung fort.
Abg. Lenz mann (Freis. Volksp.) hält die Vorlage in vielen Beziehungen für gut, in anderen für verbesserungsbedürftig. Strenge Disziplin müsse walten. Die Bezahlung der Ueberstunden der Offiziere sei der freien Vereinbarung zu überlassen. Redner tadelt die Umwandlung des Namens „Kapitän" in „Schiffer" und will dem Schiffsführer das Recht der.elterlichen Zucht gegen! Schiffsjungen belassen wissen. Redner empfiehlt weiterhin Kon- trollierung der Heuerbase, hält die unbedingte Sonntagsruhe für undurchführbar, will dagegen das Koalitionsrecht der Seeleute uneingeschränkt gesichert haben.
Bundesbevollmächtigter Bürgermeister Dr. Pauli- Bremen tritt für Beibehaltung der notwendigen Sonntagsarbeit in ausländischen Häfen ein.
Abg. Schwartz (Soz.) bezeichnet die Vorlage als unzureichend, da sie einseitig die Interessen der Rheder vertrete, und verlangt vor allem volle Koalitionsfreiheit der Seeleute, unbeschadet der notwendigen Disziplin an Bord, Sonntagsruhe und die Errichtung von See-Schöffenämtern, ferner Beschränkung der Arbeitszeit und schließlich im Interesse ausreichender Unfallverhütung ein unabhängiges Reichskontrollamt für die Klassifizierung der Schiffe.
Abg. Raab (Antis.j polemisiert gegen die Hamburger Rheder wegen der versuchten Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit der Schiffsoffiziere, und verlangt weitgehende Kontrolle, Verkürzung der Arbeitszeit und aus- reick>ende Bestimmungen über die Sonntagsruhe. Die Vorlage biete viel zu wenig.
Staatssekretär Graf Posadowskh verteidigt die Vorlage als auf sozialen Grundanschauungen aufgebaut und bittet, möglichst wenig daran zu ändern. Die Bemannung der deutschen Schiffe sollte ebenso wie in der englischen Mannschaftsordnung geregelt werden. Im übrigen aber stehe die deutsche Mannschaftsmarine auf der Höhe. Die Schiffahrtsgesellschaften haben keinen übergroßen Gewinn. Auf dem Gebiete der Schiffahrt hat allerdings die Sozialpolitik noch große Aufgaben und vielleicht ist einmal eine andere Organisation zu schaffen. Aber die deutschen Rhedereien stehen hinter den ausländischen sozialpolitisch nicht zurück.
Hamburgischer Senator Burchard wendet sich gegen Einzelausführungen von Schwartz und Raab, und polemisiert namentlich gegen letzteren. In Deutschland sei für die Seeleute besser gesorgt als anderswo.
Abg. Kirsch (Z.): Für Seeschöffengerichte werden wir eintreten, ebenso für eine bessere Formulierung der Bestimmungen über die Sonntagsarbeit. Es wird sich auch in der Kommission darum handeln, die sozialen Interessen der Seeleute gerecht abzuwägen mit den ebenfalls sehr gewichtigen Interessen der deutschen Rhederei.
Äbg. Stockmann (Rp.): Meine Freunde werden für unsere seefahrende Bevölkerung an der Verabschiedung der Vorlage mitwirken. Im großen und ganzen trifft die Vorlage das Richtige und kommt auch den Wünschen unserer Seeleute in weitem Maße entgegen, ohne die Interessen der Rhederei außer Acht zu lassen. Es zeigt von einem zu weitgehenden Mißtrauen gegen die Rhedereien, wenn man jede freie Vereinbarung neben der Seemannsordnung ausschließen will. Die Sonntagsruhe werden wir direkt in das Gesetz aufnehmen müssen. Von der äußersten Linken sind hier Bestrebungen hervorgetreten, die darauf hinausgehen, die Disziplin auf den Seeschiffen zu untergraben' Diesen Bestrebungen werden wir entgegentreten.
Hamburgischer Senator Dr. B u r ch a r d giebt zu, daß auch heute noch im Hamburger Hafen englische Kohlenschiffe am Sonntag gelöscht würden; es hat sich indes bei einer ziemlichen Zunahme der ein- und auslaufenden Schiffe eine stetige Abnahme der Sonntagsarbeit bemerkbar gemacht. . .
Äbg. Dr. Hahn (wild) hofft, daß die Sonntagsarbeit im Hamburger Hafen immer mehr abnehmen wird. Er habe eine sehr hohe Achtung vor der Fürsorge der Seeberufsgenossenschaft für die Seeleute, möchte aber nicht, daß diese in sozialer Hinsicht ihr allein zufällt. Für die Sicherheit des Schiffmanns ist in den letzten Jahren nicht überall ausreichend gesorgt worden; die Tiefladelinie wird sich ohne weiteres nicht durchführen lassen.
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Hierbei machen wir Sie auf Ihre Obliegenheiten der Itr Unfallunterfuchung erneut aufmerksam. Die gesetzlichen Hstimmungen hierüber sind in den neuen Nnfallverfiche- mmgSgesetzen zum Teil geändert.
I. V.: Dr. Wagner.
Gießen, den 26. November 1900. tetr.: Ausführung deS Gewerbe-UnfallversichernngSgesetzes. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 16. Ok- teber l. I. (Anzeiger Nr. 244) beauftragen wir Sie, da kt gesetzte Frist vom 15. November abgelaufen ist, und bis jetzt noch wenige Anmeldungen unfallverficherungspfiich- tigec Betriebe bei uns eingelangt find, die nach der fraglichem Bekanntmachung anmeldepflichtigen Betriebsunter- ichmer zur sofortigen Einreichung ihrer Anmeldungen in zwei Exemplaren aufzufordern.
Auch wollen Sie uns innerhalb 8 Tagen ein Verzeichnis Iber sämtliche in Ihrer Gemarkung belesenen versiche- nmczspflichtigen Betriebe einsenden.
I. V.: Dr. Wagner._____________
Gießen, den 24. November 1900. verr.: Unfallanzeigen.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gietzen an die Grotzh. Bürgermeistereien der Land- gemeinden des Kreises
Der Kopf des Formulars für Unfallanzeigen, welcher lit den Worten „Zur Beachtung" überschrieben ist, hat one veränderte Fassung erhalten, welche durch das Gesetz ktt. die Abänderung der Nnfallversicherungsgesetze vom 30. Juni 1900 (R.-G.-B. Seite 573) veranlaßt ist. Behufs Acrbrauchs der alten Bestände ist die Benutzung deS alten Formulars noch bis zum 1. Januar 1902 zugelassen.
DaS neue Formular kann, wie das alte von der C. Z. Winter'schen Buchdruckerei in Darmstadt bezogen werden.
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Gießen, 27. November.
Detrr. Die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler in 1901.
DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen
t» die Grotzh. Bürgermeistereien des Streifti.
Wir sehen Ihrem. Berichte darüber entgegen, wieviel ßch eine Sie für voraussichtlich im Jahre 1901 zur Bedeckung kommende Stuten nötig haben werden.
»I. V.: Dr. Wagner.
Bekanntmachung.
Die Abhaltung von Viehmärkten im Stadt- und Landkreis Hanau ist von mir unter Aufhebung des Verbots vom 16. v. Mts. — P. 8990 — mit dem heutigen Tage wieder Mattet worden. _ . _ c x
Der nächste Viehmarkt in der Stadt Hanau findet am k. MtS. statt.
Hanau, den 24. November 1900.
Kgl. Polizeldrrektor.
Bekanntmachung.
Zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und «auienseuche wird der Auftrieb von Rindvieh, Schweinen mb Schafen aus den Kreisen Gießen und Wetzlar zu
Abg. Bargmann (Frf. Vgg.) erttärt sich für eine ausgedehnte Sonntagsruhe der Seeleute. Die Ausnahmefälle zu bestimmen, sollte man int Gesetz spezialisieren. Ein Entgelt für die Ueberstundenarbeit der Offiziere ließe eine Schmälerung ihrer Autorität nicht befürchten. Auch! gegen eine Herabsetzung der Arbeitszeit in den Tropen auf acht Stunden habe er nichts einzuwenden. Rednev schließt sich dem Anträge auf Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern an.
Abg. Raab : Durch das Koalitionsverbot haben sich, die Hamburger Rheder in sozialer Beziehung um den letzten Rest von Achtung gebracht. Unerhört ist es, daß ein Mann wie Schiff, der die Depesche sandte: „Schiff und Ladung verloren, Mannschaft leider gerettet!" noch im Vorstande der Seeberufsgenossenschaft sitzt. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Schließlich, kann ich zur Stellung der Seeberufsgenossenschaft zur Fragender Unfallverhütungs-Vorschriften ein Schreiben des Vorstandes an die Mitglieder der Berufsgenossenschaft vom, 18. Februar 1896 anführen. In diesem Schreiben wird gesagt, daß die Unfallverhütungsvorschrifterr weniger einen direkten praktischen Zweck hätten, als nur zur Dekoration dienen. (Hört, hört!) Wir wollten, meine ich, jede auftauchende Frage durch eine hübsche Unfallverhütungsvorschrift zu lösen versuchen. Je harmloser, desto besser (hört, hört!), mundus vult decipi? (Hört, hört!) Ich wäre vielleicht von selbst nicht so weit in meinen Angriffen gegangen; wenn man aber so gereizt wird, dann packt man nicht blos dies aus, sondern vielleicht noch mehr. (Bravo!)
Staatssekretär Graf Posadowskh : Abg. Raab hat ein Schreiben verlesen, das, wenn es authentisch ist, von großer Bedeutung ist. Ich kann nur erklären, daß uns dieses Schreiben absolut unbekannt ist. Ich bitte den Abg. Raab um eine Abschrift.
Hiermit ist die Diskussion geschlossen.
Abg. Lenzmann will in persönlicher Bemerkung gegen den Senator Burchard sein Mißtrauensvotum gegen den Bundesrat mit Hinweis auf die Debatte über die 12 000 Mark-Affaire begründen, wird aber vom Präsidenten Grafen Ballestrem daran gehindert.
Nach weiteren persönlichen Bemerkungen der Abgg. M o l k e n b u h r und Schwartz wird die Seemannsordnung einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.
Nächste Sitzung: Donnerstag 1 Uhr. (Erste Beratung des Gesetzentwurfs betr. die privaten Versicherungsunternehmungen. Reiche ungs fachen.)
Koloniales.
Grenzregulierung in den Schutzgebieten. Zwischen dem Gouverneur von Kamerun I. v. Puttkamer und dem Gouverneuer des englischen Calabar - Protektorates Sir Ralph Moor finden jetzt Unterhandlungen stot über die endgültige örtliche Festlegung der Grenze der beiderseitigen Gebiete am Croß- oder Calabar-Flusse. Darüber wurden schon 1895 örtliche Untersuchungen und Vermessungen angestellt, an denen deutscherseits der jetzige Hauptmann v. B e s s e r teilnahm. Jetzt wird diese Grenzfrage zum Austrage gebracht und wohl bald ihre Erledigung finden. Gegenwärtig sucht das Auswärtige Amt möglichst in allen Schutzgebieten die Grenzfragen zu berichtigen. Nach den bisherigen Vereinbarungen mit fremden Regierungen steht ein endgültiger Ausgleich hinsichtlich Ostafrikas, Kameruns und Togos bevor. Dann bleibt nur die Ordnung zweier Grenzfeststellungen übrig. Zunächst imNordenvonSüd- westafrika, wo nach den Untersuchungen des Majors v. Franyois die alten Bestimmungen über die Abgrenzung von 1890 nicht aufrecht zu erhalten sind. Ein neues Abkommen ist nötig. Endlich fehlt noch eine Verständigung mit England über die genaue Abgrenzung der beiderseitigen Anteile von Neu-Guinea. Diese Abmachung wäre um so dringlicher, als die Goldfunde daselbst schon zu Versuchen englischer Goldsucher Anlaß gegeben haben, ihre Gerechtsame vom englischen auf das deutsche Gebiet auSzu- dehnen. Zur Vermeidung vieler späterer Streitigkeiten müßte die Grenze völlig genau festgestellt werden. Holland hat schon vor mehreren Jahren sich mit England über die gemeinsame Grenze auf Neu-Guinea verständigt.
Aus Kiantschou wird amtlich gemeldet: Das deutsche Kabel Tschifu-Tsingtau hat eine Länge von rund 380 Kilometer. ES landet im Kiautschougebiet an der nordwestlichen Ecke der Klarabucht. Von dem dort aufgestellten Kabelhaufe führt eine oberirdische Leitung zum deutschen Postamt. In Tschifu ist außer der Station der Nordischen Telegraphengesellschaft noch das dortige deutsche Postamt in die Leitung eingeschaltet.
Ostaftikanische Centralbahn. Ueber die Rentabilität der geplanten ostafrikanischen Centralbahn urteilt Oberstleutnant
D W vierltljährl. Mk. 2,29
Gießener Anzeigers


