Ausgabe 
29.5.1900 Zweites Blatt
 
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1900

Dienstag den 29. Mai

Aints- und Anzeigeblatt für den Areis Gieren

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Gießen, den 26. Mai 1900.

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ßrschetnt täglich ait Ausnahme des

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Die Gießener ssmllienvtStter »erden dem Anzeiger im Wechsel mitHess, iinbroirt* u.Blätter ßr heff. Volkskunde- »dchtl. 4 mal beigelegt.

«edakrian, Expedition und Druckerei:

Achatstraße Ar. 7.

K,nähme »» Anzeige« zu der nachmittag- für bat setzenden Lag erscheinenden Nummer bi- vorm. 10 Uhr. AbbesteLnngen spätesten- abend» vorher.

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Kriegsgerichtliches Erkenntnis.

Durch kriegsgerichtliches, unterm 14. Mai 1900 be­stätigtes Erkenntnis vom 11. Mai 1900 ist der Rekrut Johan« Georg Douges vom Landwehrbezirk Gießen, geboren am 2. September 1876 in Watzenborn, Kreis Gießen, in contumaciam für fahnenflüchtig erklärt, und in eine Geldstrafe von Zweihundert Mark verurteilt worden.

Darmstadt, den 21. Mai 1900.

Gericht der Großherzoglich Hessischen (25.) Division.

Alle Anzcigen-Bermittlmrg-stellen M In« und Ausland«» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger cntgegoi« Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

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so jubelt jdias eine Blatt. Und mit heiterer Resignation versichert eine Gefährtin:

Wir halten unsererseits dafür, daß man bei be-, sonnerer Würdigung aller in Betracht kommenden Ver­hältnisse mit der Erledigung der Sache nicht unzufrieden zu sein braucht, und daß auch in diesem Fall der magere! Vergleich immer noch besser ist, als der lange währenpe- fette Prozeß, dessen Ausgang im höchsten Grade unsicher!

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vorläufige Erledigung gefunden hat-. Der Bund verfolgt: den Zweck, die Freiheit der Kunst und Wissen­schaft im Deutschen Reiche gegen Angriffe jeder Art zu LJ... ' l 4. ..'.Li___ar__mntfl

Sdreffe für Depeschen: Anzeiger Kietz««.

Fernsprecher Nr. 51.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Blätter sür hessische Volkskunde._________________

sieht, jederzeit gewärtig sein'.

Während die Kammer unseres Landes heute «.Eli___ar-r.«;* hat tirfi, h?r öreu fil

Kinder vor vollendeter Pubertät.

Es ist aber nur fürs nächste vorbei mit dem Kampfe um Heinze, dem wackeren Manne im Sonnenburger Zucht­hause. Wir wollen nicht hoffen, daß ihm die Ohren bald wieder klingen werden. Aber dieKreuzztg." hat be­reits für die nächste Session eine neue Lex Heinze und eine Abänderung der Geschäftsordnung gefordert und als Dank und Antwort das lächelnde Augenzwinkern des preußischen Landtagsabgeortzsteten Landesrat Fritzen ertt- qegengetiommen. Dieser Herr hat vor einigen Tagen offen Erklärt, daß er es für die Pflicht seiner Gesinnungsgenossen halte, daß weiter gekämpft werde! Die Lex Heinze- gefahr scheint also keineswegs ein für allemal beseitigt und der dauernde Zusammenschluß unter der StandarteninschriftGoethe" eine dringende Notwendigkeit aller Freunde der Künste- und Wissenschaften. Tie Gründung des Goethe- bundes betrachten wir keineswegs als einen bloßen Tages­vorgang, der nach dem Scheitern der Lex Heinze seine

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JScjugsprcl» vlertelsährl. Mk. 2M monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestell« vierieljährl. Mk. l^G monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljäh«. mit Bestellgeld.

Kr. 123 Zweites Blatt

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

3.

4.

Bekanntmachung.

c>n Allertshausen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und die Aufhebung der Sperre des verseuchten Gehöftes angeordnet worden.

Gießen, den 26. Mai 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

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sche Landtag bereits die ersehnte Pfingstferienrnußef gegönnt nachdem das Abgeordnetenhaus in seiner letzten Sitzung die Warenhaussteuervorlage in einer Form ange­nommen hat, die von der preußischen Regierung durch den Mund des Finanzministers v. Miquel für unannehmbar- erklärt worden ist. Wenn die Regierung, was mehrfach- noch bestritten wird, bei dieser ihrer Erklärung verharren sollte, dann würde mithin diese mit so großem (Sifer unter* nommene Aktion ausgehen wie das Hornberger

Recht undurchsichtig und trostlos sehen die politischen und parlamentarischen Verhältnisse in Oe sterreich aus, wo das begehrliche Tschechentum jetzt völlig feine Maske abgeworfen und den Entschluß kundgegeben hat: Nichts von Verträgen, nichts von Uebergabe! Unter diesen Um­ständen wird dem Kabinett Körber, wenn e» den Gang der politischen Geschäfte in Oesterreich nicht völlig zum Stocken bringen will, nichts übrig bleiben, als zur Auflösung dev Reichsrats zu schreiten. Dieser Entschluß wurde freilich nichts nützen, wenn das Kabinett nicht gleichzeitig ent­schlossen ist, mit allen Mitteln das Tschechentum zu be­kämpfen, dessen Macht durch die falsche Politikber Weten österreichischen Kabinette auf eine so gefährliche Hohe ge-

Politische Wochenschau.

Die Jagd ist vorüber, es wurde Hallali geblasen. Die I Lex öein 3e ist uns eine schöne Erinnerung und der Kampf um d-ie Fleischbeschau gehört, nach der An­nahme des Gesetzes, der Vergangenheit an. Es ist still geworden im Reichstag, nur das Murmeln unendlicher Reden zum U n f a l l g e s e tz wird noch lange vernehmbar sein, bis düe milde Zeit der Pfingstferien auch hier den Groll d,ämpft, und erst wenn das liebliche Fest voruber- gezogen ist, wird noch die letzte große Aktion um das'. Flottengesetz die Gemüter bewegen. Aber auch hier wird die Erregung der Heinzezeit nicht wiederkehren. Man weiß ja, wie bei einem Theaterstück der Birch-Pserffev, schon seit geraumer Zeit, wie der Ausgang sein wird. Die Rollen sind verteilt, das Spiel kann beginnen.

Jetzt, wo der Kampf um die Üble Lex zu Ende ist, streiten sich die Leute herum, wer eigentlich Sieger ge­wesen sei. Es liegt etwas erheiterndes darin. Wenn man ein Reich fordert und sich schließlich mit einer Re­mise begnügt, wenn jemand die Hand nach einer Krone- ausstreckt und wie der jüngere Dionys endet, so wird selbst die äußerste Bescheidenheit nicht von Erfolgen reden. Aber man ist auf jener Seite anderer Meinung.

Es ist doch eine Lex Heinze zu stände gekommen, die nicht von den Obstruktionsparteien diktiert worden ist, die nicht ihren Wünschen und Anschauungen ent-i

Bekanntmachung.

Betr.: Die Mathildenftiftung für die Provinz Oberhesien. Die diesjährige Hauptversammlung der Mathrlden- fiistung für die Provinz Oberhessen findet:

DieuStag, den 158. Juni 1900 vormittags 11 Uhr,

im Regierungsgebäude zu Gießen statt, wozu die verehr- lichen Mitglieder der Stiftung ergebenst eingeladen werden. Tages-Ordnung.

Prüfung der Rechnung pro 1899.

Verteilung des Ueberschusses aus 1899 zur Unter­stützung gemeinnütziger Anstalten.

Feststellung des Voranschlags für 1900. Ergänzungswahl des Vorstandes.

Gießen, den 26. Mai 1900.

Der Vorstand der Mathildenftiftung für die Provinz Oberhesien.

v. Bechtold.

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Bttr.- Gesuch des Christian P°HU lm ^ul|ujul .....

Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen schützen, und derartigen Angriffen müssen wir, wie matt au die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises. I ficht jederzeit gern artig fein!

Sie wollen feststellen und berichten ob ein gewisser ^särnmentritt,' hat sich der preußi^

Christian Pohl, Sohn von Reinhold Pohl und Elisabethe | HW hQn be5rc'it^ bic ersehnte Pfingstferienmuß geb. Franz, der sich jetzt etwa im militärpflichtigen Alter befinden muß, aus Ihrer Gemeinde gebürtig ist.

v. Bechtold.

Politische Tagesschau.

Gegen die Obstruktion im Reichstage wendet sich jetzt die im preußischen Ministerium des Innern h-rausg-geb-n- B-rliner Korrespondenz, indem sie stz«»:

Sie Dppofrtion bet

Beratung bet fogenannten les Seini' bie Sorm ei Bc,

genommen, von ber ba6 '^gVtungen bie Mehrheit wahrt geblieben war. Es ist dieser Obst 0 ». Gesetzentwurf

m einem Zurückweichm g-Andm h-'. bie non der

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Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß l.x.Hnn des 1 Zieles der direkten Staats- Lu® Skber®-werbspatent ft em p° I V« 1900/01 'iit die Stadt Gießen bis zum 2<k. Jnui l. 36. ohne Äßen bei uns an den bekannten Zahltagen erfolgen kann.

Ki-ki-n den 26. Mai 1900.

Grobherzoglich- Distrikts-Einnehmerei Gießen I. Hansult.

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Tas ist ganz richtig. Hat man keine Auster, so begnügt man sich mit einer Pfahlmuschel, und fehlt der Wein, so schmeckt auch wohl ein kleiner Kümmel. Erreicht haben, die Heinzemänner gar nichts. Denn mit den Kuppel- Mch Dirnenparagraphen war alle Welt einverstanden, )ie hatten feit langem unter Dach! und Fach gebracht wevden tönnem. Aber das, was den langen und erbitterten Streit hervor­rief, lag in einem ganz anderen Felde. Und von alledem ist nichts erhalten geblieben als die schöne Begriffsbestim­mung von der Schamhaftigkeit, die auch durch, nicht un­züchtige Dinge gröblich verletzt wird, und diese schöne Be­griffsbestimmung tritt nur in Geltung bei Vorkommnissen,, die gleichfalls von fast allen Seiten mit Recht gleichmäßig, verurteilt werden, bei der Ueberlassung von Nubttaten an

I ^g^Vbem Mittel der Kammerauflösung mußte auch das ' italienische Kabinett Pelloux wohl oder übel feine

I Zuflucht nehmen, obwohl Pelloux dem Ausfall der Neu- I wählen, die bereits in nächster Zeit stattfinden, mit schwerem 1 Bangen entgegensieht. Denn mag auch der Einflug der Opposition gering sein, so ist doch auf die regierungS» freundlichen Parteien wenig Verlaß, und die ichig^ 9ic< gierungsmehrheit kann sich wenn nicht über Nacht, so doch über die Neuwahlen in eine Minderheit verwandeln. Vor diesem Geschick ist das französische Kabinett Wal­deck-Rousseau, das dem am 22. d. M. erfolgten Meder- wfammentritt der Kammer mit starker Sorge entgegen^ gesehen hatte, glücklich bewahrt geblieben. Der Sieg, den es über die nationalistische Opposition davongetrageu hat, ist nicht überwältigend groß, aber er genügt vielleicht, um ein Leben für die Dauer der Weltausstellung zu sichern. Diese Annahme ist um so wahrscheinlicher, als die Stellung der Regierung durch die Erfolge der marokkanischen Er- oberungsexpedition eine wesentliche Stärkung erfahren hat.

Diese Erfolge gereichen den Engländern, die sich dadurch in ihren eigenen Interessen aufs schwerste bedroht sehen, zu bitterer Betrübnis, über die sich durch die un­bestreitbaren Erfolge auf dem s ü d a f r i k a n i s ch e w Kriegsschauplatz hinwegzutrösten suchen, ^n der That erscheint die Lage für die Buren von Tag zu -tag hoffnungsloser. Wenn sich dieser unselige Krieg auch noch lange Seit hinzieht und viel Opfer auf beiden Setten er­fordern wird, so kann doch, nachdem die Hoffnung auf eine Intervention der Vereinigten Staaten von Amerika zu nichte geworden ist, über das Ende des blutigen Dramas leider keinerlei Zweifel mehr bestehen.

Mit dem Kongostaat hat das Deutsche Reich un­längst eine Auseinandersetzung gehabt, über ber längere Zeit der Schleier des Geheimnisses hmg. Den Abmach­ungen zwischen beiden Teilen über die Grenzen des Kongos staates gegen Deutsch-Ostafrika lag eine irrige Karte zu Grunde: dieser Karte zufolge fiel dem Kongostaat amKivu- fee mehr Gebiet zu, als nach den allgemeinen Grenzbe­stimmungen zutraf. Von deutscher Sette wurde dies herausgefunden, und nun zog m aller Stille eine Expe dition aus, uim das bisher entbehrte Gebiet zu besetzen Der Kongostaat hielt entweder ständig Truppenchort oder ter« hatte Wind von der Absicht der Deutschen bekommen, unb, als die deutsche Expedition erschien, stieß sie aus militäri­schen Widerstand.' Es soll zu einem Kampfe gekommen, fein über 'bien aber an amtlichen Stellen geflissentliches. Stillschweigen beobachtet wird 9hm ift ein vorläufiges Abkommen getroffen worden, dem sich nach Feststellung' der Sachlage durch eine SoiMrkommission an Ort und Stelle ein endgiltiges Abkommen anschließen wird.

Polizei Verordnung

sür den KreiS Gieße«.

Betreffend: Das Verbot des Besuchs von. Wirtshäufern uud öffentlichen Tanzlokalen von f-it-n schulpflichtiger Kinder.

Auf Grund des Art. 78 der Kreisordnung, unter Zu­stimmung des Krei-ausfchuffe- »nd mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 17. Mar 1900 wird hier­durch das Nachstehende verordnet:

Schulpflichtigen Kindern ist der Besuch von Wirts­häusern und öffentlichen Tanzlokalen ohne Begleitung ihrer Eltern oder derjenigen, welche deren Stelle vertreten, toi Pflegeeltern, Vormündern u. ^gl. untersagt.

Mit Geldstrafen bis zu 30 Mark werden bestraft, Be­sitzer oder Verwalter von Gast- und Schankwirtschaften owie öffentlichen Tanzlokalen, welche gestatten, daß f^uh fllchtige Kinder dem § 1 zuwider sich * ^ »«* «* Tanzlokalen aufhalten, bezw. dieselben nicht alsbald aus filchen entfernen. § 3

Gegenwärtige Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung Gießener Anzeiger in Kraft.

Gießen, den 25. Mai 1900.

Großherzogliches Krelsamt Gießen.

v. Bechtold.

Gießen, den 25. Mai 1900.

Betr.: Wie oben. i ,

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

a« Großh. Polizeiamt Gieße«, die Grotzh.

Vürgermeiftereien der Laudgemeiudeu uud die Gendarmerie des Kreises.

^nbetn wir Sie auf die vorstehende Polizeiverordnung, non der ^hnen noch besondere Abdrücke zugehen werden, msdrücklich Hinweisen, beauftragen wir Großh. Polizemmt, die Bürgermeistereien und das Polizeipersonal hwrnach zu ebeuten und anzuweisen, Zuwiderhandlungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Auch sind die Wirte entsprechend i 8erftänbi3en' v. B-chtold.