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Sonntag den 29 April
Zweites Blatt
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
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Die Gießener
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Amtlicher Teil
solchen Steuergesetzes ins Leben treten lassen wolle, so würde das ganze Flottengesetz in der Luft schweben. Die Steuern unter 1 würden etwa 40 Millionen bringen.
Abg. Frese: Die Projekte seien nicht alle einwandfrei, namentlich gelte dies für die Zigarettensteuer. Man möge sich mit einer Resolution begnügen.
Die Fortsetzung der Beratung wird auf Dienstag anberaumt, damit inzwischen die Parteien sich über die vorliegenden Anträge schlüssig machen können.
§4. Personalbestand: Au Deckosfizieren, Unter- I Offizieren und Gemeinen der Matrosendivisionen, Werst- I divifionen und Torpedo Abteilungen sollen vorhanden sein: I 1) volle Besatzungen für die zur aktiven Schlachtflotte ge- I hörigen Schiffe, für die Hälfte der Torpedoboote, die I Schulschiffe und die Spezialschiffe. 2) Besatzuugsstämme I (Maschinenpersonal a/9 übriges Personal, 1/i der vollen I Besatzungen) für die zur Reserve-Schlachtflotte gehörigen I Schiffe, sowie für die zweite Hälfte der Torpedoboote. I 3) 1'/,fache Besatzungen für die im Auslande befindlichen I Schiffe. 4) Der erforderliche Landbedarf. 5) Ein Zuschlag I von 5 Prozent zum Gesarutbedarf.
§ 5. Bereitstellung der Mittel: Die Bereit- I stellung der erforderlichen Mittel unterliegt der jähr- I licheu Festsetzung durch den Reichshaushalts- I Etat.
§ 6. Beschaffung der Mittel: Soweit die Summe I der fortdauernden und einmaligen Ausgaben der Marine- I Verwaltung in einem Etatsjahr den Betrag von 117525 494 I Mark übersteigt und die eigenen Einnahmen, welche dem Wunsch aufgrund der am 1. April 1900 geltenden Gesetze I zufließen, zur Deckung des Mehrbedarfs nicht ausreichen, wird der Mehrbetrag gedeckt: 1. Durch Erhöhung der Stempelabgaben auf Wertpapiere und Lotterie-Lose, sowie durch Einführung einer Stempelabgabe auf Kuxe, Schiffs- konnossamente und Seefahrkarten, 2. durch Einführung einer Abgabe auf Schaumwein, sowie durch Erhöhung der Zollsätze auf ausländische Schaumweine, Liqueure, Zigarren und Zigaretten, 3. sowie die unter 1 und 2 bezeichneten ! Abgaben und Zölle nicht genügen durch Einführung einer : ergänzenden, den Massenverbrauch nicht belastenden Reichssteuer, deren Höhe für die einzelne Finanzperiode nach Bedarf festgesetzt wird.
§ 7. Schlußbestimmung. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit den im § 6 erwähnten, noch in dieser Gesetzgebungsperiode zu erlassenden Steuer- und Zollgesetzen inkraft. Das Gesetz über die deutsche Flotte vom 10. April 1898 wird aufgehoben.
Staatssekretär Tirpitz gab die Erklärung ab, daß er heute namens der verbündeten Regierungen zu dem Anträge noch keine bestimmte Stellung nehmen könne. Die Frage sei vom Bundesrat gestreift worden, I und die einstimmige Annahme sei dahin gegangen, I daß ein Verzicht auf den Bau der Auslandskreuzer bis 1916 ganz ausgeschlossen sei. Da- I gegen liege die Möglichkeit einer Erwägung vor, daß die I Entscheidung über den Bau so lange hinausgeschoben werde, I bis die Regierung den Bau der kleinen Kreuzer für I nötig halte.
Es folgte eine Debatte, die keine wesentlich neuen I Gesichtspunkte zutage förderte. Bei der Abstimmung I wird zunächst § 1 der Regierungsvorlage gegen die I 8 Stimmen der Konservativen, Nationalliberalen und des | Abg. Frese (freis. Vgg.) abgelehnt.
§ 1 des Zentrumsantrages wird sodann gegen I diese 8 Stimmen angenommen, ebenso die §§ 2, 3, 4 I und 5 des Zentrumsantrages.
Eg folgt die Beratung des § 6 (Beschaffung der I Mittel). Abg. Müller-Fulda (Zentr.): Der Mehr- I bedarf infolge der Flottenvorlage sei noch nicht ganz Har» I gestellt. Eine Ergänzungssteuer sei event. ins Auge zu I fassen. Er halte Vorschläge deS Reichsschatzamts für er» I wünscht.
Staatssekretär Frhr. v. Thielmann: Er könne den I Mehrbedarf selbstverständlich nicht auf Heller und Pfennig I berechnen. Im allgemeinen stelle sich die Sache so: 1. Die I Steuer auf Wertpapiere, Lotterielose, Connoffamente, und I Schifffahrtkarten (ohne Kuxe) sei soweit vorbereitet, daß sie I zugleich mit der Flottenvorlage in Kraft treten könne; sie I werde etwa 40 Millionen mehr ergeben. 2. Schaumwein- I steuer, Saccharinsteuer, erhöhte Zölle auf Champagner bieten I noch bedeutende technische Schwierigkeiten. Eine Vorlage I könnte frühestens bis zum Herbst fertiggestellt werden. I Die Genehmigung der verbündeten Regierungen sei aber I festgestellt. Eine Erhöhung der Zölle auf Zigarren I und Zigaretten sowie auf Liköre verspreche dagegen I kein en Erfolg, weil die Verminderung der Einfuhr die I Zollerhöhungen wett machen würde. Zu Nr. 3 der Forder- I ung des Zentrums in § 6: Einführung einer ergänzen- I den Reichssteuer, deren Höhe für die einzelne Finanz- I Periode nach Bedarf festgesetzt wird, könne er für heute I noch keine Erklärung geben. Wenn man eine solche Steuer I für eine entfernte Zukunft in Aussicht nehme und gleich- I wohl das Flottengesetz erst mit dem in Kraft treten eines
Verständigung über die Flottenvorlage?
In der Budget-Kommission des Reichstages ist gestern uit großer Mehrheit ein von der Zentrumspartei ein» gebrachter Gesetzentwurf bis auf einen noch nicht liachberatenen Paragraphen angenommen worden, der ion der Regierungsvorlage in wesentlichen Punkten ab- »eicht, aber nach den Erklärungen des Staatssekretärs lirpitz Aussicht zu haben scheint, vom Bundesrate unter kn Vorbehalte späterer Erweiterungen acceptiert zu werden.
Abg. Müller-Fulda war folgender Gesetzentwurf >ein<s Flottengesetzes eingegangen, der von den übrigen fjiiben Zentrumsmitgliedern, die der Kommission angehören, mterstützt ist:
§ 1. Schiffsbestand: Es soll bestehen
1. die Schlachtflotte: aus zwei Flottenflaggschiffen, inte Geschwadern zu je acht Linienschiffen, acht großen ckeuizern und 24 kleinen Kreuzern als Aufklärungsschiffen.
2. die Auslandflotte: aus drei Kreuzern und zehn Keinen Kreuzern.
3. die Materialreserven: aus vier Linienschiffen, frei großen Kreuzern und vier kleinen Kreuzern.
Auf diesen Sollbestand kommen die am 1. April 1900 Mhandenen und bewilligten Schiffe in Anrechnung.
§ 2. Ersatzbauten: Ausgenommen bei Schiffs- Mzisten sollen ersetzt werden: Linienschiffe nach 25 Jahren, Heu er nach 20 Jahren. Die Fristen laufen vom Jahre fct Bewilligung der ersten Rate des zu ersetzenden Schiffes Liz zur Bewilligung drr ersten Rate des Ersatzschiffes. Für Zeitraum von 1901 bis 1917 werden die Ersatzbauten 116, dee Maßgabe der Anlage B geregelt.
§3. Jndiensthaltungen: Bezüglich derJndienst- W-ngen der Schlachtflotte gelten folgende Grundsätze: 2) Das 1. und 2. Geschwader bilden die aktive Schlacht- Mir, das 3. und 4. Geschwader die Reserve-Schlachtflotte. 8) öon der aktiven Schlachtflotte sollen sämtliche, von der Nkse:rve-Schlachtflotte die Hälfte der Linienschiffe und Kreuzer Idiieirnb in Dienst gehalten werden. 3) Zu Manövern jeden einzelne außer Dienst befindliche Schiffe der Reserve- «Echllachtflotte vorübergehend in Dienst gestellt werden.
Deutscher Reichstag.
182. Sitzung vom 27. April. 1 Uhr.
Ter Reichstag trat htzute in die Verhandlung der Interpellation Deinhard ein, der anfragt, bis SU welchem, Zeitpunkt die Regierung die Vorlage betreffend Abander-, ung des Weingesetzes dem Reichstag vorzulegen gedenke
Der Antragsteller Abg. De inHardt begründet die Interpellation mit dem Hinweis auf die Dringlichkeit der Weingesetzreform, deren Grundzüge er darlegt.
Staatssekretär Graf Posadowsky: Gegen den auf Grund der Beratung des Weinparlaments auSgearbeitetm Gesetzentwurf feien nicht unerhebliche Bedenken geltend, gemacht worden, so daß ein Notgesetz ausgearbeitet wor- 'den ist, welches zur Zeit dem preußischen StaatsmiNiste- rium vorliege. Die preußische Regierung, aber auch andere Regierungen hätten Bedenken, dem überlasteten Reichstag ein solches Gesetz jetzt noch vorzulegen. Wenn die Regierung das Seuchengesetz, welches verabschiedet! werde und das Postdampfergesetz, welches erneut werden müsse, vorgelegt habe, so sei das die Folge der Verhältnisse. Auch er sei zweifelhaft, ob ein so umstrittenes Gesetz, auch wenn es nur den Charakter eines Notgesetzes trage, jetzt noch beraten werden könne. Er wolle aber darauf Hinweisen, daß das Nahrungsmittelgesetz und das jetzige Weingesetz manche Handhabe gegen die Verfälschung biete, wenn" blos eine ausreichende Anzahl technisch eingebildeter Nahrungschemiker vorhanden sei. Das sei aber Sache der Einzelstaaten.
Darauf trat das Haus in eine Besprechung der Inter-
Bekanntmachung.
Am Sonntag, 29. b. M., nachmittags 3 Uhr findet eine Versammlung beS landwirtschaftlichen SezirkSvereins in LangSborf in ber Wirtschaft von Adam Roth l. statt, zu ber die Mitglieber des Ber- ckt- unb jebermanu, ber sich dafür interesfiert, freundlichst ring Hoben ist.
Tagesorbnung:
1. Vortrag bes Gr. Direktors Herrn Dr. v. Peter von Friebberg über: „Die lanbwirtschaftliche Fach- ausbilbung ber jungen Bauernsöhne, ihre Notwem digkeit unb beren Wirkung in technischer, sozialer unb allgemeiner politischer Beziehung."
2. Ueberreichung ber einigen Ackerbauschülern vom lanbwirtschaftlichen Bezirksverein als Anbenkcn gewidmeten landwirtschaftlichen Lehrbücher durch den Herrn Direktor der Gr. Landwirtschaftsschule in Friedberg.
3. Beratung über sonstige Gegenstände.
Gießen, den 25. April 1900.
Der Direktor de- landwirtschaftlichen Bezirksvereins, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Umpflasterungen am Kirchenplatz mrd die Straßenstrecke vom Lindenplatz nach dem Kirchen» plaj Montag den 30. l. MtS. für den Fuhrwerksverkehr -(sperrt.
Gießen, den 28. April 1900.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Hechler.
trinken bekommt.
Abg. Wallenborn (Ztr.) bedauert das laue Tempo, in dlern die verbündeten Regierungen sich seit acht Jahren bewegen, während der deutsche Winzerstand inzwischen schon zu Grunde gerichtet geworden ist.
Abg. fliösicke-Kaiserslautern (B. d. L.): Ohne eine wirksame Kellerkontrole ist kein wirksames Weingesetz denkbar. Aus diesem Grunde ist auch wohl das bisherige Zögern der verbündeten Regierungen 5^ erklären ^sve sehen immer dieselbe Rücksichtnahme auf den ' n b 58
rrerBSssasöfe
pellation ein.
Abg. Titz (nl.): Trotzdem die Weinproduktion indem Weinparlament so zurückstand, sind doch Beschlüsse desselben, abgesehen von der Frage der Kontrole, mit Freude zu begrüßen, und es bleibt nur zu wünschen, daß die; Regierungen sich ihnen wohlwollend gegenüberstellen. Das Verbot der Kunstweine wurde einstimmig gefordert. Fast einstimmig sprach man sich auch für das Verbot des blos der Vermehrung dienenden Zuckerwassers aus: man wollte 25 Prozent zulassen. Die völlige Freigabe des Zuckerns muß tzu wahren Schleuderpreisen für den Wein führen. Die unglaubliche Verlängerung des Weines, namentlich des Rotweines, die zahllosen Verschnitte mit deutschen Kunstweinen haben die trostlose Lage des deutschen Weinbaues verschuldet. Auf den Ausdruck „Naturwein" ist kein großer Wert zu legen. Allerdings gestehen die Chemiker ihre Ohnmacht auf diesem Boden nicht gern ein, und setzen! ihre Versuche fort, den Wein in der Hand zu behalten.
Abg. Schmidt-Elberfeld (frf. Vp.): Die Thatsache,
Gesunde«: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Brosche, 1 Arbeitsbeutel und 1 Fläschchen Byrolin.
Zugelaufen: 1 Zwerghuhn
Gießen, den 28. April 1900.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Hechler.
ihre Versuche fort, den Wein in der Hand zu behalten.
Abg. Schmidt-Elberfeld (frf. Vp.): Die Thatsache, daß eine künstliche Vermehrung des Weines in Deutschland, stattfindet, steht fest, und die Grenzzahlen, die in dem! bestehenden Gesetze gegeben sind, haben auf diese Vermehrung direkt hingewirkt, und eine Schädigung des Weinbaues verursacht. Mir scheinen gegen die Kunstwein-Fa- brifation, wenn eine solche wirklich nachzuweisen ist, die bestehenden Vorschriften zu genügen. (Sine scharfe Konkurrenz wird dem deutschen Weinbau durch die sogenannte Verbesserung des Weins gemacht. Um hier vorzubauen, wäre vor allem eine gründlichere Ausbildung und die Vermehrung der Nahrungsmitteltechniker erforderlich. Die schlimmste Verbesserung ist die durch Zusatz von mit Sprit versetztem Wasser. Jedenfalls müssen wir hoffen, daß ein Gesetz zu stände kommt, das Gewähr dafür bietet, daß man überall einen guten und bekömmlichen Tropfen zu


