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28.3.1900 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt.

Nr. 73

Mittwoch den 28» März

1900

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Deutscher Reichstag.

176. Sitzung vom 26. Marz. 1 Uhr.

TaseS-Ordnung: Erste Lesung des Entwurfes eine» Seemannsordnung in Verbindung mit den drei Äebengesetzen: betr. Verpflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mit­nahme heimzuscl-asfender Seeleute, zweitens betr. Stellenver­mittelung für Seeleute, und drittens betr. Abänderung seerecht- licher Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Abg. Frese lfrs. Vg.) geht auf die Vorlagen eingehend ein. Dieselben brächten dem Schifferstande eine Reihe von Ver­bi, sserungen. Was die Petition von Schiffsbediensteten, Ste­wards, welä>e auch den Schiffsofsizieren zugerechnet werden woll­ten, anlange, so werde sich wohl in der Kommission Herausstellen, dah das nicht angängig sei. Für eine wesentliche Verbesserung rite er die Musterung auf Zeit, statt wie bisher, auf eine Reise.

33 regele die Frage der Ueberstunden; im § 34 seien von ter Vergütung für Ueberstunden ausgenommen dieunmittel- fciren" Vorbereitungen für die Abfertigung des Schiffes. Das Wortunmittelbar" müsse wegfallen, weil es zu gummiartig fe i. Wenn es im § 35 jjeifje: Der Bundesrat bestimmt, unter welchen Umständen die Mannschaft an mehr als zwei Wachen zu gehen hat, so meine er, es würde besser sein, wenn das im Gesetz selbst bestimmt werde. Was § 79 anlange, so werde der- v. lbe sicher den Züchtigungen etwas Einhalt thun. Die See- schöffengerichte und das Koalitionsrecht seien in den Entwurf nicht ausgenommen. Daß das Koalitionsrecht auf See nicht statthaft sei, erkenne er als richtig an, wie es aber damit stehe, ob nicht das Koalitionsrecht gegeben werden könne, so lange die Seeleute an Land seien, das werde in der Kommission näher zu erörtern sein. Was die Stellenvermittelungs-Vorlage an- linge, so wäre die völlige Freigabe dieses Gewerbes ebenso zu verwerfen, wie eine Verstaatlichung desselben. Redner be- gvüßt noch die Bestimmungen des letzten Nebengesetzes (seerecht- liche Vorschriften im Handelsgesetzbuche) mit Freuden, nament­lich auch diejenigen über den Bergelohn und über die Beteili­gung der Mannschaften daran. Er beantragt schließlich Ueber- Wetfung der Vorlagen an die Kommission.

Abg. Rettich (fonf.) erkennt die Vorlage als eine vor- tnesflich ausgearbeitete an und meint, sie sei von hoher sozial­politischer Bedeutung.

Abg. Metzger (Soz.) bemerkt, die Seemannsordnung sei, so wie sie vorliege, mehr im Interesse der Rheder gestaltet, als in dem der Seeleute. Sehr zu bedauern sei die Nicht-Anf- n«hme der Seeschöffengerichte. Was dagegen geltend gemacht lüerbe, besonders die hohen Kosten, sei alles ohne Gewicht. Den dorren Rhedern natürlich gefalle das Fortbestehen des jetzigen Zustandes ganz vorzüglich. Ganz unmöglich sei es, daß den kaufmännischen Konsuln im Auslande eine solche Seemanns- aiutliche Macht nach wie vor verbleibe. Wer weiß, wie oft es vorkomme, daß Seeleute mit ihren Beschwerden, gleichviel ob ib>er Verpflegung oder über Behandlung, einfach von der Schwelle ter Konsuln im Auslande weggewiesen würden. Auch die Be­stimmungen über die Sonntagsruhe seien ganz unzulänglich, ferner wird die Anrechnung des Wachdienstes nur bei Ausdeh­nung desselben über zwei Stunden vom Redner bemängelt, wie lemn überhaupt die Arbeitszeit im Hafen zu lang bemessen fei. Durchaus unzulänglich seien die Bestimmungen über die Dis­ziplin. Unbedingt müsse der Kapitän gezwungen fein, jede Be­schwerde, jede Mißhandlung im Schiffsbuch zu protokollieren ini b eine Untersuchung zu veranlassen. Notwenbig sei das Ko- ilötionsrecht für die Schiffsleute, zumal angesichts dessen, baß soeben erst die Hamburg-Amerika-Paketfahrtgesellschaft ihren säintlichen Kapitänen und Offizieren mit Entlassung gedroht habe, falls sie nicht aus dem Verein Hamburger Kapitäne und Oiiiiiere ausschieden. Und weshalb? Weil dieser Verein Ach in einer Versammlung durch Resolution abfällig über diese See- iicmnsorduung ausgesprochen habe! Die Kontrolle der aus- fonfenben Schisse durch die Versicherungsagenten des Nord­deutschen Lloyd sei ganz unzureichend. Auch auf das Wasser und den Proviant müsse sich die Kontrolle erstrecken. Redner ver­breitet sich schließlich noch über Fälle von Mißhandlungen an bord, über Todesfälle und Selbstmorde durch Ueberbordspringen als Folge solcher Mißhandlungen. Seine Freunde würden an den Forderungen ihres 1898 er Entwurfes festhalten. Würden di§ie nicht erfüllt, dann habe seine Partei kein Interesse an vieler Seemannsordnung.

Abg. Spahn (Zentr.) erklärt sich mit einer Reihe von rcituninungen der Seemannsorbnung einverstanben. Durchaus notwendig ^seien bessere Vorschriften zu Gunsten der Sonntags- mhe und ^onntagsheiligung für den Seemann im Hafen. Tas llniüefen mit den Heuerbaasen müsse gründlich reformiert wer­ten. Die Erweiterung der Vorschriften über die Disziplin da­hin, daß auch den Schiffsoffizieren die Disziplinargewalt über» tragen werben könne, sei notwenbig. Was bie Seeschöffengerichte «»lange, so begreife er nicht, weshalb man nicht wenigstens im intern solche Gerichte solle bilden können, zumal, nachdem ein» ml gegen die bisherige Rechtsprechung durch Seemannsämter solches Mißtrauen bestehe.

Staatssekretär Graf Posadowsky widerspricht demBer- Imgen nach Seeschöffengerichten. Was die Sonntagsruhe an- kngc, so könne über die Arbeit an Sonntagen keine Vereinbarung Ithrotfen werden, sondern nur über die Arbeit an Wochentagen, kiw Koalitionsrecht aus See, halte er, Redner, für unmöglich; dkn» der Beruf des Seemanns sei ähnlich dem des Soldaten, straffe Disziplin sei nötig, weil der Seemann ebenfalls stets for dem Feinde stehe. Deutschland stehe in Bezug auf die Zahl her Schiffsunfälle günstiger da als fast alle anderen Länder, ras vorliegende Gesetz bedeute einen großen Fortschritt, und er Hill« dringend, dasselbe noch in dieser Session zu erledigen.

Abg. Müller -Duisburg (nL) äußert seine Genua- Auing darüber, daß die heutige Verhandlung über einen so teihrittenen Gegenstand eine so ruhige sei. Das gewährleiste m Zustandekommen dieses Gesetzes. Im einzelnen sei er im

wesentlichen mit dem Abg. Frese einverstanden. Die disziplinäre Zwischeninstanz, die Schiffsossiziere, sei auf den heutigen großen Schiffen unentbehrlich. Auch die Vereinbarung über die Arbeits­zeit, durch Vertrag, sei jetzt noch nicht zu entbehren. Sehr dankenswert seien die Vorschriften über das Heuerbaaswesen. Was Abg. Metzger über mangelnde Kontrolle der Seetüchtig­keit, über Sargschisfe, gemeint habe, treffe doch nicht für Deutsch­land zu. Daß unsere Schisse seetüchtig auslaufen, dafür sorgten schon die Agenten desGermanischen Lloyd".

Abg. Lingens (Zentr.) wünscht, daß das Gesetz noch in dieser Session zustande komme. Er spricht sich für Verkürzung der Arbeitszeit aus.

Abg. Raab (Antis.) ist im großen und ganzen zufrieden nvit der Vorlage, hält sie aber für verbesserungsfähig. Un­erfüllbar bleibe leider eine sehr wichtige Forderung, die der Schriftlichkeit des Heuervertrages. Außerdem werde in gar zu vielen Punkten die freie Vereinbarung zugelassen. Die Aus­dehnung der Disziplinargewalt auf alle Schiffsoffiziere gehe zu weit; höchstens dürfe nchch dem Obermaschinisten für seine Ma­schinenleute eine solche Gewalt übertragen werden. Redner er­klärt sich bann auch gegen Prügel als Disziplinarmittel. Es gebe auf dem Schiffe so viele andere Mittel, die einen Mann geradezu wahnsinnig machen könnten.

Geh. Rat von Jonquieres erklärt gegenüber dem Abg. Metzger, die Hamburg-Amerika-Paketfahrtgesellschaft habe ihre Kapitäne und Offiziere nur davon verständigt, sie würde, wenn sich solche Vorgänge wie letzthin im Verein der Kapitäne und Schiffsossiziere wiederholen würden, in Erwägung ziehen, ob sie das Verbleiben ihrer Offiziere im genannten Verein noch dulden könne. Weiter tritt der Kommissar noch einigen Be­merkungen der Abgg. Metzger und Raab entgegen.

Abg. Schwarze (Soz.) spricht sich besonders gegen die disziplinären Vorschriften und gegen die Verweigerung des Ko­alitionsrechts aus.

Abg. Hahn (Bd. d. L.) bedauert das Vorgehen der Ham- burg-Amerika-Paketsahrtgesellschaft, die keinesfalls berechtigt sei, ihren Angestellten den Beitritt zu dem betreffenden Verein zu verbieten. Zu bemängeln sei an dem Gesetz, daß es zu häufig Vereinbarungen" zulasse. Auch sei die Zulassung von Heuer auf unbestimmte Zeit zu verwerfen.

Die Vorlage wird an eine besondere Kommission verwiesen. Morgen 3 Uhr dritte Lesung des Etats. Schluß 6 Uhr 45 Min.

* Vom Kriegsschauplatz.

London, 26. März. Zu dem in der Nähe von Bloem­fontein am Freitag geschehenen blutigen Vor­fall wird aus London telegraphiert, daß es Mann­schaften der Johannesburger Gendarmerie waren, welche einen englischen Offizier erschossen, und drei andere mehr oder weniger schwer verletzten. Als die Buren der Eng­länder ansichtig wurden, ergriffen fie scheinbar die Flucht, machten dann plötzlich Halt, und schossen auf etwa 300Iards. WieDaily News" melden, sind binnen 5 Minuten alle Engländer in den Sand gestreckt gewesen. Die Buren sollen sich mit größter Freundlichkeit der verwundeten Feinde angenommen haben.

Wie demStandard" telegraphiert wird, haben die Freistaatburen den Telegraph zwischen Bloem- fontein und Kimberley wieder zerstört.

Ein Londoner Telegramm desBerliner Lokal­anzeigers" besagt, daß die Abreise Lord KitchenerS aus dem westlichen Aufftandsgebiet anscheinend das Zeichen zum Wiederausbruch des Afrikanderaufstandes gegeben hat. Zwischen Kenhardt und Van Wyks Blei haben die Kapburen starke Verschanzungen aufgeworfen und Griquatown ist wieder von den Buren besetzt worden.

Nach Depeschen aus Lourenzo Marques be­trägt die Zahl der Europäer, welche daselbst durch­reisen, um sich der Burenarmee anzuschließen, 400 bis 500 monatlich. Französische und deutsche Dampfer landen jede Woche Freiwillige für die Verbündeten. Der französische DampferGironde" landete eine ungewöhnlich große Anzahl Passagiere, zumeist Franzosen, Holländer und Belgier. Eine hier vertretene französische Firma im­portiert mit jedem Dampfer Munition, die als Zement, Oel oder Ziegel signiert ist. Diese Ware wird dann ganz offen nach Pretoria weiterbefördert.

* *

Telegramme desGietzeuer Anzeiger".

London, 27. März. Aus Kimberley wird vom 26. ds. MtS. gemeldet: Die Zahl der Europäer und Eingeborenen, welche sich in schlechten Verhält­nissen befinden, ist sehr bedeutend. Lord Methuen hatte bereits Vorkehrungen getroffen, um Die Bedürf­tigen nach Kapstadt zu senden, aber die Behörden vonKapstadt sträubten sich gegen dieAufnahme derselben, indem sie erklärten, Kapstadt sei bereits über­mäßig mit Flüchtlingen angefüllt.

Loudon, 27. März. Aus Barkley West wird von gestern gemeldet: Ein Buren-Kommando von 400 Mann hat Papkued wieder besetzt und alle Rebellen dieses Distriktes wieder an sich gezogen.

London, 27. März. Trotz aller gegenteiligen Meldungen hat die Proklamation des Marschalls Roberts an die Freistaaller bis jetzt noch keineswegs den gewünschten Erfolg gehabt.

London, 27. März. Lord Salisbury sandte sofort nach dem Eintreffen der Nachricht über die Verzögerung des Urteilsspruches des Berner Schiedsge­richtes in der Delaaoa-Bay-Frage ein Tele­gramm an den englischen Vertreter in Bern, in welchem er diesen aufforderte, sich sofort an zuständiger Stelle über die Ursachen dieser neuen Verzögerung zu informieren. Gestern »abend «empfing das Auswärtige,9lmt dieAntwort des englischen Gesandten in Bern. Hierin erklärt dieser, daß die Verzögerung durch unwichtige Veränderungen des Urteilsspruches verursacht worden ist. Das Urteil selbst ist, was die Hauptsache und sogar, was die Nebensachen an» langt, unverändert geblieben, und in gut informierten! Kreisen versichert man, daß der Urteilsspruch am Donners­tag oder spätestens am Freitag erfolgen wird. In gut unterrichteten Kreisen erklärt man es für unrichtig, daß die Verzögerung durch eine Erhöhung der Entschädigungs­summe hervorgerufen worden ist, welche an die englische Eisenbahn-Gesellschaft seitens Portugals gezahlt werden soll. Die Höhe der betreffenden Entschädigungssumme ist bereits seit langer Zeit festgestellt und wird nicht mehr geändert werden. »

London, 27. März. TieTimes" meldet aus Bloemfontein: Der Zustand, der in dem okkupierten Teile des Landes obwaltet, macht einen längeren Auf­enthalt der Hauptarmee dortselbst not­wendig, damit sich die Wirkung der Proklamation all­mählich geltend machen kann. Es droht die Gefahr einer ernsthaften Belästigung unserer Kommunikationswege, falls das Gebiet im Rücken der vorrückenden Truppen nicht absolut pacifiziert ist. Das beweist die Thatsache, daß der Feind vielfach in fliegenden Departements über das Land verteilt ist, wie dasjenige, dem am Freitag die Garde-Offi­ziere zum Opfer fielen. Ein Bericht derDaily News" be­tont ausdrücklich, es sei grundfalsch, die Freistaat-Buren als halb gegen ihren Willen vom Präsidenten Steijn in den Krieg verwickelt hinzustellen. Die Freistaatler sind in Wirklichkeit schon von dem Augenblicke an, wo die Frage sich erhob, in corpore für den Krieg gewesen, namentlich auf Betreiben ihrer Frauen, welche die Ärgländer noch mehr hassen, als die Männer.

Deutsches Reich.

Berlin, 26. März. Der Kaiser hatte heute vor­mittag im Auswärtigen Amt eine Besprechung mit dem Staatssekretär Grafen Bülow und hörte alsdann im König­lichen Schlöffe die Vorträge des Chefs des Civilkabinets v. Lucanus, des Chefs des MarinekabinetS, Frhr. v. Senden- Bibran und des Staatssekretärs Tirpitz.

Der Besuch der kaiserlichen Familie auf Schloß Urville in Lothringen ist, wie derPost" mit­geteilt wird, auf den 15. Mai festgesetzt.

Zu den bereits bekannt gewordenen Nachrichten von dem Mißgeschick der Strafexpedition unter Hauptmann v. Besser in Kamerun wird in einem aus­wärtigen Blatte mitgeteilt, daß der Führer der Expedition v. Besser nicht blos verwundet, sondern tot sei, ebenso höchst wahrscheinlich noch einer der Leutnants; auf jeden Fall sei kein Offizier mehr kampffähig. Auch viele von den Hauffa- Mannschaften seien tot oder verwundet. Zu diesen neuesten Meldungen sprach sich Kolonialdirektor v. Buchka einem Mitarbeiter desLok.-Anz." gegenüber dahin aus, daß nach den der Regierung bis heute vorliegenden Nachrichten für eine d erartige Auffassung jeder Anhalt fehle. Die letzte amtliche Nachricht besage, daß es den Verwundeten besser gehe und daß soweit sich dies vom Gouvernementssitz aus übersehen lasse, sich die Ex­pedition in einer Bedrängnis nicht befinde. Die Truppe habe die Mörder des Kaufmanns Conrau bestraft.

DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: Gegenüber wiederholt auftauchenden Gerüchten über einen angeblich bevorstehenden Wechsel auf dem Posten des deutschen Bot­schafters in St. Petersburg sind wir in der Lage, festzu­stellen, daß es sich dabei um falsche Ausstreuungen handelt und von einer Abberufung des Fürsten Radolin nicht die Rede ist.

Eine fürstliche Verlobung, die eine gewisse politische Bedeutung hat, ist die des Prinzen Max von Baden mit der Prinzessin Marie Luise von Cu mber­land. Der am 10. Juli 1867 geborene Prinz ist ein Neffe des regierenden Großherzogs, dessen am 27. April 1897 verstorbener Bruder Wilhelm mit Herzogin Marie von Leuchtenberg vermählt war. Man erinnert sich noch des