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Gießen diese Angriffe beantworten mit umso treuerer Unterstützung der so notwendigen Missionsarbeit."

Der neu gewählte Dekan ergriff nun noch einmal das Wort und gab im Namen der Synode dem Bedauern über den Rücktritt des Pfarrers Schlosser von seinem Amte und den allgemeinen Dank für seine während 12 Jahre dem Dekanat geleisteten treuen Dienste Ausdruck. Mit einem Gebete des Pfarrers Weber-Langgöns schloß die Tagung. _________________________

Aus Stadt und Land.

Gießen, den 26. Oktober 1900.

* Persoualuachrichten. Der durch die Dekanatssynode deS Dekanats Hungen für den Rest der im Jahre 1903 ablaufenden Wahlperiode vollzogenen Wahl des evangelischen ersten Pfarrers und Stiftsdechanten Otto Klingelhöffer zu Lich zum Stellvertreter des Dekans des Dekanats Hungen wurde die Bestätigung erteilt.

* Feier des Totenfestes. Das Großh. Oberkonfistorium hat an die evangelischen Pfarrämter des Landes, wie schon kurz mitgeteilt, am 20. Oktober das nachstehende AuS- schreiben, die Feier des Totenfestes betreffend, er­lassen:

Der Geburtstag Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin fällt in diesem Jahre mit dem letzten Sonntag des Kirchenjahres zusammen, an welchem nach Allerhöchster Verfügung von 1855 die evangelischen Geistlichendas An­denken an die Verstorbenen in ihren Predigten zu behandeln" haben. Diese Feier hat sich bei unserem evangelischen Volke mehr und mehr ein­gelebt, und wird fast überall und mit besonderem Ernst im Gottesdienst

und auf sonstige Weise begangen. Um ihre Weihe vor der Unruhe, die mit der Feier des Doppelgeburtstags in Stadt und Land naturgemäß verbunden ist, zu sichern, haben Seine Königliche Hoheit zu bestimmen geruht, daß bei solchem Zusammenfallen beider Tage das Totenfest am Sonntag vor dem Geburtstag gefeiert werde.

In Ausführung dieser Allerhöchsten Entschließung weisen wir Sie an, das diesjährige Totenfest auf den 23. Sonntag nach Trinitatis zu legen, dies rechtzeitig Ihren Gemeinden anzukündigen, und sie zu dessen würdiger Begehung aufzusordern.

Wir haben die Großh. Kreisämter hiervon benachrichtigt, damit gemäß Ausschreiben Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 26. Februar 1889 für den fraglichen Tag an vorwiegend evange­lischen Orten keine Erlaubnis zur Tanzmusik gegeben wird.

* Weihnachtspost nach China. Für die letzte Feld- packetpost vor Weihnachten sind, wie wir nochmals hervorheben wollen, Sendungen im Laufe dieser Woche, spätestens Sonntag früh, zur Poft zu geben. Sie werden dann der Sammelstelle für Feldpostpackete in Bremen zugeführt, um Dienstag von Bremerhaven aus nach Ostasien abzugehen.

** Theaterverein. Ein h ö ch st interessan­ter Theaterabend steht uns am kommenden Diens­tag, den 30. d. M., bevor. An diesem Tage bringt der Theaterverein mit Auguste Prasch-Greven- 6 er g in den Titelrollen zwei Stücke zur Aufführung, die sich in ganz eigenartiger Weise ergänzen.Jephtas Tochter", der Einakter des Italieners Eavalotti, in dem Agnes Sorma auf ihrer jetzigen Gastspielreise Erfolg an Erfolg reiht, zeigt uns eine kluge junge Tran, du; es in der reizendsten Art versteht, in ihrem Manne die Er­innerung an eine frühere Liebe auszulösch^n und ihn unauflöslich an sich zu ketten. Das dann folgende drei­aktige Lustspiel Sardous ist das Gegenstück dazu: Cy­

prien ne, die junge Frau des Herrn von Prunelles, findet die übrigens ganz harmlose Tändelei mit ihrem Vetter Adhemar viel hübscher, als das Leben inber Ehe mit ihrem gesetzten Manne, so daß sie sich mit dem Gedanken an Scheidung der ursprünliche Titel des, Lustspiels ist deshalbDivorcons" ernstlich befaßt, hier gelingt es nun dem Manne durch, ein äußerst amüsant durchgeführtes Komödienspiel seine F-rau auf den rechten Weg zurückzuführen und ihre Achtung und Liebe zu erringen. Den Besuchern der Vorstellung wird es an­genehm sein zu hören, daß beide Stücke für je 20 Pfg. in der Hofbuchhandlung des Herrn Frees erhältlich sind.

sollte ihrer ausgezeichneten Eigenschaften wegen in keiner Haushaltung fehlen. Marke in Dosen.)

Die dea Lesern des

Gießener Anzeigers

verhietzeue

mehrfarbige Kriegsschauplatzkarte von China ist uuuMehr fertiggestellt und liegt der Nr. 252 unseres Blattes bei.

Verlag des Gießener Anzeigers Brühl'sche Druckerei.

Bekanntmachung.

Nachdem der seitherige Unternehmer der Touuenabfuhr in der Stadt Gießen den mit der Stadt abgefchlosienen Vertrag gekündigt hat und diese Abfuhr anderweit zu vergeben ist, bringen wir dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß die Bedingungen hierfür auf un­terem Amtszimmer Nr. 15 offen gelegt sind. Reflektanten werden aufge­fordert, ihre Meldungen unter Angabe der näheren Bedingungen für den Eintritt in den derzeitigen Vertrag bis längstens 1. November er. ver­schlossen bei uns einzureichen.

Gießeu, den 23. Oktober 1900. 7031

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

_________________________I. V.: Wolff._________________________

Bekanntmachung,

betreffend: Iekdörreinigung des auf dem rechten Lahnufer liegenden Keils der Hemarkung Hießen.

Nachstehende Bekanntmachung des Großh. Bereinigungskommiffärs wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Gießen, den 22. Oktober 1909. 7007

GroßhrrAosttche Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Wolff.

Bekanntmachung,

betreffend: Feldbereinigung des auf dem rechten Lahnufer liegenden Teils der Gemarkung Gießen.

Auf Grund des Artikel 19 des Feldbereinigungsgesetzeü vom 28. Sep- tember 1887 fordere ich hiermit die beteiligten Grundbesitzer auf, die Ein­träge der Eigentums- und der sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffent­lichen Büchern, insoweit dieselben den bestehenden Verhältnissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von drei Monaten bei dem Großh. Amtsgericht Gießen berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit die be­stehenden Rechtsverhältnisse beim Bereinigungsverfahren berücksichtigt werden können.

Die Aufforderung ergeht:

1. an diejenigen, welche Grundstücke im Bereinigungsbezirk erworben, aber ihren (Antrag im Grund- oder Flurbuch bezw. im Mutaiions- verzeichnis noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und Jn- grossation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Einträge zu erwirken;

2. an diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen, aber weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren, ohne Beifügung des Erwerbtitels, um letzteren nach Maßgabe des Artikel 28 des Gesetzes vom 2 l. Februar 1852 eintragen lassen, indem sonst, abgesehen von dem Hindernisse bei der Feldbereinigung, demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigen­tumsurkunde ausgestellt werden wird;

3. an diejenigen, welche an ein auf fremden Namen im Grundbuch ein­getragenes Grundstück einen Vindikations- oder einen unter gewissen Umständen zu rectlifterpttben An- und Mckfallsanspruch weqm einer vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1652 vertragsmäßig gemachten Eigentumsvorbehalts oder wegen einer bei der Veräußerung beigefügten auflösenden Bedingung eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den Vermerkstreitig" oderbeschränkt" im Grundbuch gesichert zu haben, sowie an diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen die Bemerkunggehemmt" wollen eintragen lassen;

4. an die Obereigentümer und Fideikommisberechtigten, welche ihre Heimfalls- oder SuccessionSrechte nicht durch Eintrag der Lebens-, Erb- und Landsiedel-, Leih- oder Fideikommisqualität eines Grund­stücks im Grundbuch haben eintrugen lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Artikel 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen;

5. an diejenigen, welche Pfandrechte, Eigentumsvorbehalte, Revokations-, Resolutions- oder Nichtigkeit»-, Seperations- oder andere Sicherheits« rechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Bereinigung bestimmten Grundstücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken;

an diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Bereinigung vorzunehmende neue. Weg- und Wäfferungsregttlierung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen find, z. B. Weg. und Wasserleitungs-Gerechtigkeiten zu Gunsten von Grundstücken,

die nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon-, Sandgrube- und Kellerberechtigungen auf zur Bereinigung gehörigem Gelände anzu- spcechen haben, ferner an die, welche solche Grundstücke zu lebrns- länglicher Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Teilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Letb- zuchts- oder Auszugsberechtigung anzusprechen haben;

7. an diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffentlichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nötigen Beweise hierzu zu erwirken.

Rechte der unter Pos. 17 genannten Art, welche nach Ablauf von drei Monaten weder in den öffentlichen Grund- und Hypothcken- büchern, bezw. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutationsverzeichniffen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen aufzustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bleiben bet der statt findenden Feldbereinigung unberücksichtigt, ebenso werden erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbsftehend behandelt.

Friedberg, den 13. Oktober 1900.

Der Großherzogltche Bereinigungskommissär:

I. V.: S p a m e r, Kreisamtmann.

Die Lieferung

des

Bedarfs an:

7029

Kg

sowie

6984

650 250 100

30

30 1000 2300 1000

30 1900

50 1400

800 800 850 100

400

6000

80 3600

100 700

1800

300

1000 100 700

50

82600

1000

Gießen, am 18. Oktober 1900. Der Aufsichtsrath:

L. Heyligeuftaedt.

6900

Die Schulleitung:

Traber.

i.

Kg. Linsen,

Mim friußr Cemlatmlst, Mo. Mettwurst,

Nudeln, Maccaroni, Weizengries, Gerstengrütze, Kaffee, gebrannt, Sauerkraut, eingemachte Bohnen, Sago, Salz, Kaffee-Essenz, Zucker, Handkäse, Limburger Käse, Weizenmehl, Salatoel, Essig, Heringe, Pflaumen, getrocknet, eingemachte Gurken, II.

Meerettig, Zwiebeln, Wirsing, gelbe Rüben, Weißkohl, Kohlrabi, Rotkohl, Lauck, Kartoffeln, (Salat.

III.

hochseiuk Frankfurt» Würstchen

per Paar 25, 80 und 35 Pfennig

emvsiehlt

Fr. Schreiner

SelterSweg 65.

Samstag, den 17. November, nachmittags 2 Uhr, sollen auf dem hiesigen Ortsgerrckt die der Konkursmaffe des Hermann Thiele in Gießen gehörigen Immobilien:

Flur 26 Nr. 295«/100 509 qm Hofraite am untersten Riegelpfad,

Flur 26 Nr. 29538/1(0 369 qm Grab­garten daselbst,

Flur 26 Nr. 29561/JW 308 qm Hof­raite, Gartenhaus daselbst,

Flur 26 Nr. 29t5</100 550 qm Grab­garten daselbst,

Flur 26 Nr. 295w/ioo 165 qm Hof­raite daselbst

öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 5. Oktober 1900. Großh. Ortsgerichl Gießen.

6557________I. A.: Vogt.___________

Großh. Gewerbeschule Gießen.

Das Wintersemester der unter Oberaufsicht Großherzoglicher Zentralstelle für die Gewerbe stehenden Gewerbeschule mit Fachunterricht für Maurer, Zimmerer, Schreiner, Glaser, Baufchlosser, Maler und Weiß­binder beginnt am 29. Oktober d. I und schließt Gude März d. k. I. Nähere Auskunft über Programm und Lehrplan durch die Schulleitung. Anmeldungen haben schriftlich zu geschehen.

700 Liter Milck, für die Unteroffizier- und Mannschafts­küche des III. Bataillons Infanterie- Regiments Kaiser Wilhelm Nc. 116 soll für die Zeit vom 1. November 1900 bis Ende Oktober 1901 in einzelnen Losen oder zusammen vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen können in Kaserne II, Zimmer 69, eingesehen oder gegen Erstattung der Schreibgebühren bezogen werden.

Angebote mit der Aufschrift:Lieferung von Küchenbedürfmssen" sind versiegelt und portofrei nebst Proben bis spätestens den 30. Oktober d. I. einzureichen an die «üchenverwaltung

des III. Bataillons Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm (2. Gr. Hess.) Nr. 116.

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