Ausgabe 
27.9.1900 Drittes Blatt
 
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** Die Sterbekasse des Bundes Deutscher Gastwirte (Ju­ristische Person, Sitz in Darmstadt) hat im Jahre 1900 nicht nur sehr gute Geschäftsergebnisse, sondern auch einen ganz erheblichen Neuzugang zu verzeichnen, den sie ihrem segensreichen Wirken, besonderen Vorzügen und ausgezeich­neten Stand verdankt. Der sehr günstige Rechnungs­abschluß pro 1899, sowie die gesamte Kaffe wurden von Rechnungsrat Kirchberger von der Badischen Regierung eingehend geprüft, und für richtig und gut geführt be« funden; der 1899er Ueberschuß betrug Mk. 97 460. In ersten Hypotheken wurden Mk. 131 700 neu angelegt. Immer mehr deutsche Gastwirte sichern mit den so unbe­deutenden Beiträgen ihren Familien den so wertvollen Schutz der BundeSsterbekasse, die in den 7 Jahren ihres Bestehens ca. Mk. 1 300 000 an die Hinterbliebenen ver­storbener Bundesmitglieder ausbezahlt hat; dabei ist der Reservefonds jetzt auf mehr als 600 000 Mk. gestiegen. Wem das Wohl seiner Lieben am Herzen liegt, wird sich nicht lange besinnen, und ihnen die in allen ~ '

Drittes Blatt. DomierÄaa de« 27. September 150. Iahraana «MM»

I 2000, 2500 und 3000 Mk.) sichern, und dabei das Be­wußtsein empfinden, ein gutes Werk gethan zu haben.

** 3» Amerika verstorbene Hessen. Piqua, O.: Konrad I Fuhr, 72 Jahre alt, aus Homberg; JohnStown, Pa.: Marie Lichau, geb. Götz, 55 Jahre alt, aus Rodheim:

I Bingham, Township, Mich.: Louis Größer, 66 Jahre I alt, aus Kirtorf.

I H. Friedberg, 23. September. Ihre 15. Sitzung hielt I die hiesige Handelskammer am Donnerstag ab. Betr. die Neugestaltung des Zolltarifgesetzes sprach die Kammer einstimmig die Ansicht aus, daß an dem seitherigen Tarif der langfristigen Handelsverträge feftzuhalten sei.

I Hinsichtlich der Frage, ob die Verzollung nach dem Brutto« oder Nettogewicht geschehen solle, wurde der bisher üblichen

I Verzollung nach dem Bruttogewicht der Vorzug gegeben; I ebenso erachtete die Kammer die Beibehaltung zollfreien

Einganges der Verpackung, sowie die Gewährung von Zoll- I krediteu für durchaus notwendig. Die Kammer nahm von I den wesentlicheren Vorschlägen einzelner hessischer Handels- I kümmern zum Handelskammergesetzentwurf Kenntnis und I delegierte den Vorsitzenden, den Sekretär und Herrn Joutz I Zum demnächst stattfindenden Hessischen Handelskammertag. I Ferner beschloß die Kammer, im Anschluß hieran den An- I Antrag der Handelskammer Gießen auf Einführung einer weiteren Briefbefiellung mit Empfangsbestätigung zu unterstützen; auch den Antrag der Redaktion der Zeit­schriftDer Manufakturist" nebst Genoffen zu unterstützen, wonach durch bundeSratliche Bestimmung zu §§ 41a oder 105b der Gewerbeordnung gestattet sein soll, die bei Ein­tritt der Sonntagsruhe in offenen Verkaufsstellen schon an­wesenden Kunden zu Ende zu bedienen. Zum Antrag der

I sächsischen Handels- und Gewerbekammer auf Ermäßigung I der Kohlentarife, der durch die kürzlich eingetretene

Einführung der Rohftofftarife zum Teil erledigt ist, stellte die Kammer die weitere Forderung, an zuständiger Stelle « &ec Kohlen Ausfuhrtarife zu beantragen.

Auf Veranlassung des Herrn Karl Vorbach in Okarben beschließt die Kammer, bei der Kaiser!. Ober-Postdirektion vorstellig zu werden, für ftühere Nachmittags-Postbestelluna m Okarben Sorge zu tragen. Zur Umfrage des deutschen Handelstags, betr. Einrichtungen zur Förderung des auswär-

I *T9cnJ)anbelg, beschließt dieKammer sich ablehnend zu verhalten. 11. Betr. Errichtung einer Reichsbanknebenstelle in Friedberg berichtete der Vorsitzende über die seitherigen Schritte und die allgemeinen Bedingungen einer Errichtung ^ner Nebenstelle. Die Kammer beschloß einstimmig mit der Reichsbankhauptstelle in Frankfurt a. M. in Verbindung zu treten. Es wurde hierbei ausdrücklich betont, daß seitens der Handelskammer keine finanzielle Beihilfe oder Garantie geleistet werden könne. 12. Nach einem kurzen Referat des Sekretärs nahm die Kammer die von dem Verbände mittel­deutscher Handelskammern ausgestellte Gebührenordnung für die Revisionen des Gründungsherganges von Aktiengesell­schaften anch für den Bezirk der Kammer an. 13. Zum Schluß brachte Herr Schäfer (Büdingen) einen Antrag gegen die von der Vereinigung deutscher Stearinkerzenfabriken be­fürwortete Erhöhung des Zolles auf Olein, sowie eineu Antrag gegen die Erhöhung auf Wolle, sowie Herr Enge (Schotten) einen Antrag wegen Beförderung von Packeten ein. Diese 3 Anträge sollen in der nächsten Sitz- ung beraten werden, während die Kammer aus «ntraa Engel alsbald beschloß, die Eisenbahndirektion Frankfurt a M. zu ersuchen, die Rückfahrkarten FrankfurtFriedberg Scholten auch aus der Strecke Schotten-Gelnhausen- Frankfurt zuzulassen. * '

M^nz, 24. September. Am Samstag abend fand eine von etwa 60 Weinhändlern besuchte Versammlung statt, m der die Konstituierung eines Vereins Mainzer Weinhandler beschlossen wurde. Der Verein soll die 6b°lelnsamen Interessen Der Mainzer Weinhändler nach allen Richtungen hin vertreten.

f .Homburg v. d. H., 22. September- Die Grund- £et^l%9Un£ SUTtt Neichs-Limes-Museum auf 'h9 Ä bekanntlich am 11. Oktober,vormittags knhorr -cm' ben Vorbereitungen wird fest gearbeitet. ^AEmerster Iwan Sch)ulz leitet den Massenchor von ^O Sangern, dre em griechisches Gebet und ein Weihelieb

Prof. Mommsen weilt zurzeit hier und besuchte dre Saarburg. Intendant von Hülsen trifft am 26. ds. Zur Probe hier ein.

** Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. . m Oktober tritt der langjährige Leiter des Gymnasiums m Marburg, Geheimrat Dr. Buchenau, in den Ruhe­stand. Ihm zu Ehren veranstalteten sämtliche Klaffen des Gymnasiums einen Fackelzug. Der Tagelöhner Peter

Gießen, 26. September 1900.

**«WKtig für Rekruten. Die zur Ableistung ihrer Militärpflicht demnächst einrückenden Rekruten werden gut thun, ihre Quittungskarten über die gezahlten Beiträge zur Alters- un d Invaliditäts- Versicherung, soweit sie solche besitzen, sorgfältig auf­zubewahren, da dieselben nach der Mtlassung und bei Wiedereintritt in versicherungspflichtige Beschäftigung abzugeben sind. Die Militärdienstzeit wird den Ver­sicherten so angerechnet, als hätten sie während dieser Zeit ihre Beiträge bezahlt.

** Der Wetterwitzvold Falb hatte auf den letzten Sonn­tag einen kritischen Termin gelegt. Seine Prophezeiungen für den 18.25. September lauten: Der kritische Termin des 23. macht sich, obgleich er theoretisch zweiter Ordnung ist, durch sehr starke und ausgebreitete Landregen und stellen­weise auch durch starke Stürme vom 24. ab geltend. Die Temperatur geht empfindlich zurück." Der vergangene Sonntag war ein wundervoller Frühherbsttag und der Mon­tag brachte uns bei einer Wärme von 16» R. wiederholt Gewitter.

Verselbständigung der Kirchen.

Wir erhalten aus Kreisen der evangelischen Geistlichkeit den nachstehenben Artikel, den wir, ohne die Ansichten des Herrn Verfassers zu den unsrigen zu machen, der Oeffentlichkeit übergeben, weil er eine .neue Verfügung des Großh. Ministeriums zum Gegenstände hat, die unseres Wissens nach von keinem Blatte, selbst nicht in der Fachpresse, behandelt worden ist. Der Artikel lautet:

Die Selbständigkeit der Kirchen ist schon seit längerer Zeit ein Hauptthema der kirchenpolitischen Erörterungen. Besonders lebhaft wurde Pas Für und Wider int Parlament und in der Landessynode besprachen, seitdem die iGehalts- erhohung der katholischen und evangelischen Geistlichen auf der Tagesordnung steht. Auf der einen Seite ist man der dw Kirche völlig vom Staate zu trennen, diese stch selber überlassend, daß sie allein für ihre Bedürfnisse Sorge trage. Hier übersieht man völlig den historischen Zusammenhang zwischen Kirche und Staat und zieht pabei ntcht m Anrechnung, daß die Kirche so viele klagbare Forderungen an den Staat hat, daß es einen Akt brutalster Gewalt bedeutete, wollte man sich über die der Kirche zustehenden RechMitel ohne weiteres Hinwegsetzen. Diese Art der Gesetzesgebung käme Napoleonischer Praxis nahe. Auf per anderen Seite soll der Staat der despotische Herr der Magd Kirche sein, dem letztere stets tzu Diensten stehen und alle seine Befehle ausrichten und begründet diese Stellungnahme einmal dnvch die Superiorität des Staates über die Kirchs und dann durch die Gewährung staatlicher Subventionen an dieselbe. Auch, nach dieser Richtung acht man gewiß zu weit. Diese beiden Vorsprünge des Staates vor der Kirche berechtigen ersteren noch lange Nicht, in die innersten kirchlichen Angelegenheiten sich einmischen zu dürfen. Als ob auch durch staatliche Subventionen jede .wissenschaftliche, industrielle u. dergl. Genossenschuft ihrer Selbständigkeit sich begebe!

, Wahrheit liegt auch, hier in der Mitte. Wir können Streben nach größerer Unabhängigkeit und Selbständigkeit nicht verdenken und glauben es ihr gerne, wenn sie behauptet, zur besseren Entfaltung ihrer Lebens­kräfte, zur intensiveren Einwirkung derselben auf das Volksleben einer größeren Freiheit zu bedürfen. Es scheint ja allerdings die Zeit, da sich die Kirche der Fesseln des Staates entledigen kann, noch sehr weit hinausgerückt, wenn auch Anzeichen vorhanden sind, daß die Zeit doch rroch einmal kommen werde.

Thatsächlich ist die Lage der Kirche fast unerträglich. Zu einer jeden Ausgabe des Lokalkirchenfonds ist die Ge­nehmigung des zuständigen Kreisamtes erforderlich das die Vorschläge prüft und genehmigt. In der Vermögens­verwaltung ist das Kreisamt die dem Kirchenvorstand I vorgesetzte Behörde. Dadurch ist die Stellung des Pfarrers I zum Kreisrat gar oft eine recht merkwürdige. Bezüglich! I der kirchlichen Vermögensangelegenheit hat er als Unter- I gebener die Entscheidungen des Kreisrats entgegenzu- I nehmen, während er in seiner Haupteigenschaft als In- I Haber des geistlichen Amtes dem Kreisamte koordiniert I ist und beide Aemter vermittels Dienstschreiben miteinan- I der verkehren. Und es ist nicht als selten vorkommende | Ausnahme zu berichten, wenn fast mit derselben Post zwei I Schreiben eintreffen, von denen das eine an den Kirchen- I Vorstand mit der üblichen Befehlsform beginnt, während I das andere dem Pfarramt inergebenster" Weise seine I Anträge und Ersuchen übermittelt. Doch dies nur nebenbei I «ls Kuriosum.

Daß die Kirche in der Lage und im stände wäre, die I Vermögensverwaltung selbständig in die Hand zu nehmen, I sollte doch jeder Einsichtige verstehen. Und schon in der I im Jahre 1894 geschlossenen vierten evangelischen Landes- I synode war von dem Synodalen Rieger ein Antrag über I die anderweitige Regelung der kirchlichen Vermögensver- I waltung eingegangen, der ein lebhaftes und berechtigtes I Interesse hervorrief und in der Tagung auch eine an- I gemessene Behandlung erfuhr. Die ganze Materie wurde 1 einer Kommission übergeben, die für spätere Zeiten ae- I eignete Vorschläge bringen solle. Leider ist von den Ar- I beiten und praktischen Erfolgen nichts mehr in die Oeffent- I lichkeit gedrungen. Ungefähr 7 Jahre sind darüber hin- I gegangen. Bvr kurzem wurde nun ein Ausschreiben des I Ministeriums an die Kreisämter folgenden Inhalts ver- I öffentlich!:

Auf Antrag des Großh. Oberkonsistoriums und in I sachlicher Uebereinstimmung mit diesem und dem Bischöf- I liehen Ordinariat haben wir zunächst probeweise und bis I ans weiteres die nachstehenden Aenderungen der hin- I sichtlich der Verwaltung des Vermögens der I evangelischen und katholischen Kirche bestehenden Be- I stimmungen beschlossen: ' | ,

1. Wir empfehlen Ihnen, die Dekanate in allen den- I ;

jem^en auf die kirchliche Vermögensverwaltung be- I glich en Fällen zu hören, in welchen nicht etwaige I Gründe entgegenstehen. | 1

GratisbrilagenI GiekemrchüNlMenkiätte^ Der hessische Kandwirt, __Mittler für hessische Volkskunde

M. 226

Erscheint täglich v ä x, - -----

mit Ausnahme des Ä

M Kreßener A msmer

Henerat-Iii^eiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Areis Glichen.

2. In denjenigen nicht dringenden Fällen, in welchen die Dekanate zu hören sind, berichten die Kirchen­vorstände nicht an das Kreisamt, sondern an das Dekanat, und das Kreisamt antwortet dem De­kanat, nicht den Kirchenvorständen.

Indem wir Ihnen empfehlen, hiernach zu verfahren, sehen wir bis zum 15. Oktober 1901 Ihrem Berichte darüber entgegen, ob sich die vorstehenden Anordnungen bewährt haben, oder welche Anordnungen Sie zu be­antragen veranlaßt sind."

Dies ist die erste Wellenbewegung des ins Wasser geworfenen Steines, ein ganz kleiner Anfang, der an sich völlig.wertlos ist, wenn nicht darauf ein größerer Fort­gang folgt. Denn dieses Ausschreiben beläßt das Schwer- ! gewicht der Entscheidung den Kreisämtern, während den Dekanaten nur gestattet ist, ihre Meinung zu äußern, die aber von den Kreisämtern kurzer Hand verworfen werden kann. Eine selbständige Entscheidung ist den Dekanaten nicht zugebilligt. In der Praxis wird sich das Aus­schreiben so ausnehmen, daß den Dekanaten nur die Vermittlerrolle zugestanden ist- sagen wir besser, die De­kanate sind Briefträger, und in allen Fällen, in denen Kreisamt und Dekanat verschiedenerlei Meinung sind, wird dieses jenem sich bereitwilligst unterzuordnen haben.

Anders wäre es gewesen, wenn den Dekanaten die selbständige Entscheidung bis zu gewissen Beträgen einge­räumt worden wäre; dann wäre ein kleiner Erfolg zu verzeichnen gewesen. So wie die Sachlage jetzt ist, hat sre für sich keinen Wert, ihre alleinige Bedeutung besteht darin, daß die Materie überhaupt einmal in Angriff ge­nommen und.wenigstens eine Veränderung der Bericht­erstattung der Kirchenvorstände herbeigeführt ist.

Auffallend ist, daß bei diesem Ausschreiben das Mi- ntstermm in s a ch l i ch e r U e b e r e i n st i m m u n g mit J^nt Ober - Konsistorium gehandelt hat. Hat die oberste Kirchenbehörde nicht gewagt, einen weiter gehenden, etwa m der Richtung des oben angeführten sich bewegenden Antrag bei dem Ministerium zu stellen?

Die Lage ist eine provisorische. Bis zum Oktober nächsten Jahres haben die Kreisämter ihre Erfahrungen nebst etwaigen Berbesserungsvorschlägen der Staats-Re- ' Sprung zu unterbreiten. Wir sind gespannt darauf I was für das Jahr 1902 bezüglich, der kirchlichen Vermögens- Verwaltung zu erwarten steht.