MV. 72 Zweites Blatt Dienstag den 27. März
1900
MeßmerAnzeiger
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Fernsprecher Nr. 51.
An John Aull.
Fürwahr, empörend ist'S zu nennen, 1 Daß immer völlig noch verkennen Dich mancher kann zu dieser Frist. Hat nicht in ungezählten Jahren Mehr als genügend schon erfahren Die Welt, weß Geistes Kind du bist? Man traut dir zu, es ist zum Lachen, Als Starker könntest du dem Schwachen Nun mild dich zeigen und gerecht, Du könntest zur Erkenntnis kommen, Daß Schändliches du unternommen — Wer das erwartet, kennt dich schlecht!
Hast du in deinem ganzen Leben Den kleinsten Anlaß je gegeben Zu diesem kränkenden Verdacht? Ich nehme dich in Schutz und spreche Dich frei davon; denn keiner Schwäche Hast je du schuldig dich gemacht.
Beim Himmel, eine freche Lüge Jst's, daß gezeigt du jemals Züge Bon Großmut und von Edelsinn. Was ist damit auch zu verdienen? Nur eins ist lockend dir erschienen Z» allen Zeiten: der Gewinn.
Nun solltest, hörend auf die Bitte Von Schwärmern, hemmen du die Schritte, Da näher schon dir winkt das Ziel? Nein, das Begonnene vollbringen Wirft du, es scheint ja zu gelingen Der Räuberzug in großem Stil.
Mit unerschüttertem Vertrauen Darf ich auch ferner auf dich schauen Und ohne Sorge um dich sein; Nicht wirst bereun du, nicht dich schämen. Du wirft dich ferner auch benehmen, Wie du dich stets benahmst: gemein.
Kladderadatsch.
Sitzung der Stadtverordneten
am 22. März 1900.
Schluß.
Herr Beigeordneter Wolff bemerkt in feinem Referat über „Die Fürsorge für die städtischen Arbeiter und Bedien st eten und für deren Hinterbl ieben c", daß die Stadt als Besitzerin des Gas- und Wasserwerkes, Schlachthauses, und nachdem sie biie Straßenreinigung in eigene Regie übernommen, die Eigenschaft eines großen Arbeitgebers besitze, welcher 150 Arbeiter beschäftige; hierzu kommen noch Turmwächter, 1 Hilfsschutzmann, welcher, da er mehr wie 10 Jahre im
Dienst, ebenfalls pensionsbcrechtigt sei, dann 15 Laterncn- wärter, sodaß nach Einführung der Kanalisation die Anzahl der Arbeiter 200 betrage. Es sei Pflicht der Stadt, diesen Arbeitern ebenso wie den Beamten eine Pension zu gewähren, damit die Arbeiter nicht allzuhäufig wechseln und die Stadt ein gutes Personal erhalte. Referent verweist. hierbei auf die Pensionskasse der Firma Heyligen- staedt & Co., sowie betr. der Fürsorge für die Arbeiter auf die dem Satzungsentwurfe beigefügte Uebersicht. Die Notlage sei um so empfindlicher, je länger die Arbeits- unfähigkeit dauere. Es sei zwar für den Fall der Not ein Dispositionsfond vorhanden, jedoch solle diese Pension nicht als eine Armenunterstützung gelten, da dies immer deprimierend auf die Arbeiter wirke. Einzelne Städte hätten Ortsstatuten, Gießen habe Grundsätze, mit denen noch nicht viel Erfahrungen gemacht worden seien. Die Berechtigung zum Bezüge der Pension trete nach ununterbrochener 10 jähriger Dienstzeit, nach Ablauf des vollendeten 21. Lebensjahres, ein, da der Arbeiter dann mündig und möglichst früh in den Dienst der Stadt trete. Die Rente betrage nach 10 Jahren 40 Prozent, steigend von Jahr zu Jahr um 1 Prozent, sodaß Arbeiter, welche mit 21 Jahren in den Dienst der Stadt getreten, mit 61 Jahren 70 Prozent des Arbeitsverdienstes als Rente erhalten. Bezüglich der Witwen- und Waisen-Unterstützung verweise er ebenfalls auf die Uebersicht, danach betrage das Witwengeld 20 Prozent des Diensteinkommens des Mannes, das Waisengeld 10 Prozent. Höchste Rente 200 Mark. Ein klagbares Recht sei dem Arbeiter nicht gegeben, da dasselbe zu vielen Differenzen führen könne. Ein Widerruf könne nicht durch den Bürgermeister, sondern nur durch die Stadtverordneten-Versammlung erfolgen, jedoch würde den Pensionsansprüchen mit möglichstem Wohlwollen entgegengetreten. Nm Verhandlungen in der Kommission der Stadtverordneten-Versammlung zu vermeiden, sei als höhere Instanz nicht der Bürgermeister, sondern die Stadtverordneten-Versammlung allein zuständig. Von den 160 bis 170 angestellten Arbeitern seien jetzt 34 Arbeiter pensionsberechtigt, und zwar auf dem Gas-und Wasserwerk 18 und auf dem städtischen Bauamt 16, ferner 1 Hilfsschutzmann. Die Aufwendungen seien nicht sehr große, man müsse erst 2—3 Jahre abwarten, jedoch hoffe man, mit dem Betrage von 1000 Mark auszukommen. An der hierauf folgenden Debatte beteiligen sich die Herren Huhn, Krumm, Oberbürgermeister Gnauth, Haubach, Beigeordneter Wolff, Hanau und Gutfleisch. Der von Herrn Hanau gestellte Abänderungsantrag zu § 2 statt„desgleichen" zu sagen „Einberufungen im Mobilmachungsfalle bilden keine Unterbrechung" wird angenommen, ebenso der Antrag Gutfleisch, den § 5 dahin abzuändern, daß derselbe nunmehr lautet: „Von dem Bezüge des Ruhegehaltes sind in der Regel diejenigen auszuschließen, welche sich die Arbeitsunfähigkeit durch eigenes grobes Verschulden zugezogen haben." Herr Oberbürgermeister Gnauth konstatiert hierauf, daß die Grundsätze mit Abänderung der §§ 2 und 5 angenommen seien.
Das „,Gesuch von städtischen Arbeitern um anderweite Regelung ihrer Lohnverhältnisse" wird, nachdem Herr Oberbürgermeister Gnauth ausgeführt, daß keine Veranlassung hierzu vorliege, nach kurzer Debatte abgelehnt, ebenso die Vergütung von
3 0 0 Mark ein die Ortskrankenkasse, da dieselbe von der Jnvaliditäts- und Altersversicherung in Darmstadt bereits 360 Mark erhalten, und sonach eine Unterstützung seitens der Stadt nicht berechtigt sei. — Herr- Krumm tritt für Bewilligung des Betrages ein, indem er darauf hinwies, daß man in der Finanzdeputation nicht so ängstlich sei, wenn es sich um Bewilligung von Gelderri für Feierlichkeiten, z. B. Einweihung des Kriegerdenkmals, handle. Er habe überhaupt den Eindruck, als ob Denkmäler weniger zu Ehren derjenigen, die sich verdient ge- mack)t, errichtet würden, als für diejenigen, die sie errichten. — Hierauf wird die Sitzung auf Freitag nachmittag vertagt.
Sitzung vvm 22. März.
Anwesend Herr Oberbürgermeister Gnauth, die Herren Beigeordneten Georgi und Wolff, von feiten der Stadtverordneten die Herren Brück, Euler, Faber, Flett, Dr. Gutfleisch, Hanau, Haubach, Helfrich, Huhn, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, Leib, Löber, Loos, Petri, Dr. Schäfer, Scheel, Schiele, Schmall und Wallenfels.
Vor Eintritt in die Beratungen fragt Herr Hanau an, ob in den im Voranschlag verzeichneten Kosten für Feierlichkeiten auch diejenigen für das diesjährige Jugend- fest enthalten seien. — Herr Oberbürgermeister Gnauth bemerkt, daß die Stadt in der Regel nur einen verhältnismäßig kleinen Zuschuß leiste; die Kosten würden zum größten Teile durch Eintrittsgeld u. s. w. gedeckt.
Hierauf nahm Herr Kirch das Wort, um zu erklären, daß am Schlüsse der gestrigen Sitzung Herr Krumm ohne jeden Grund und ohne von ihm oder sonst einer Seite provoziert worden zu sein, in beleidigender Weise den Ausschuß für die Errichtung eines Kriegerdenkmals angegriffen habe. Herr Krumm habe sich unter dem Schutze der Redefreiheit als Stadtverordneter, wenn auch nicht dem Worte, so doch dem Sinne nach zu sagen erlaubt, der Ausschuß errichte das Denkmal nicht zu Ehren der am Feldzug beteiligten oder gefallenen Söhne der Stadt oder des hiesigen Regiments und der großen Zeit 1870/71, sondern lediglich um sich selbst zu ehren. Abgesehen von seiner (Kirchs) Person, gehörten dem Ausschuß ein großer Teil der anwesenden Stadtverordneten, sowie Herren aus allen Berufsklassen der Bürgerschaft an, im öffentlichen Leben stehende, hochgeachtete Männer, die bereits für das Wohl und Ansehen unserer Stadt erfolgreich gewirkt; denselben derartige Motive nur zuzumuten, sei unerklärlich. Als Vertreter und Vorsitzender dieses Ausschusses weise er diesen Vorwurf entschieden zurück, dem Urteil seiner Kollegen und der öffentlichen Meinung es überlassend, sich ein Urteil über das Vorgehen des Herrn Krumm zu bilden. Bedauern müsse er nur, daß Herr Krumm die Stadtverordneten-Versammlung zum Tummelplatz politischer Gegensätze benutze. — Herr Krumm erklärte hierauf, er habe Herrn Kirch nicht gemeint, seine Meinung habe einem andern Herrn gegolten, und er habe nach der Sitzung privatim eine diesbezügliche Erklärung abgegeben; auch habe es ihm ferngelegen, jemand zu be-
Feuilleton.
Morituri.
Drei Einakter von Hermann Sudermann.
^Gastspiel von Willy Loehr im Theaterverein, Mittwoch, den 28. März.)
Als im Jahre 1890 im Lessingtheater in Berlin „Die Ehre" zum ersten Male aufgeführt wurde, und einen großartigen Erfolg hatte, da war mit einem Schlage der Name Ludermann überall bekannt. Seine früheren Schöpfungen nicht dramatischer Art hatten es nicht vermocht, die allgemeine Aufmerksamkeit auf ihn zu lenken, und doch hatte er als Verfasser der Novellen „Geschwister", des Romans „Der Katzen st eg" und vor allem des Romans „Frau Serge" schon Proben bedeutenden Talents abgelegt. In letzterem zittern offenbar Eindrücke seiner eigenen Kindheit irmb Jünglingszeit nach, die von der Sorge um das tägliche Brot nicht frei war. Sudermann ist geborener Ostpreuße, in dem kleinen Flecken Matziken kam er 1857 als Lohn eines Brauers zur Welt. Die Elbiuger Realschule verließ er schon mit 14 Jahren, um möglichst bald sein Brot verdienen zu können. Nach einer kurzen Lehrzeit als Ipeotheker hatte er indes das Glück, wieder die Mittel zur Fortsetzung des Schulbesuchs zu erlangen. 1875 bezog er
die Universität Königsberg, zwei Jahre später Berlin, um germanistischen Studien obzuliegen. Die zum Studium nötigen Geldmittel verschaffte er sich zum Teil durch gewöhnliche Schreiberarbeiten, bis er 1881 als Redakteur einer Wochenschrift eine bescheidenen Ansprüchen genügende Stellung fand. Seit dem Erscheinen seiner „Ehre", die sich jetzt sogar Hoftheater, wie das Darmstädter erobert hat, ist bei Sudermann natürlich keine Rede mehr von Sorge. Auf die „Ehre" folgte „Sodoms Ende" — das Drama wird, beiläufig bemerkt, ebenfalls vom Hoftheater tn Darmstadt gegeben, und Herr Loehr spielt darin, an dem der Theatervereins-Vorstellung folgenden Tage, die Hauptrolle des Malers Willy Janikow —, dann die allbekannte „Heimat", „Die Schmetterlings- schlacht" und „Das Glück im Winkel". Zwischen dieses Schauspiel und seine letzten Dramen „Johanne s" und „Die drei Reiherfedern" fallen die drei Einakter, welche am Mittwoch zur Aufführung gelangen, und die Sudermann unter der Kollektivbezeichnung „M o r i - turi" zusammengefaßt hat. „Dem Tode geweiht" ist in dem ersten Einakter der Gotenkönig Teja, der samt seinen Goten am Vesuv von den Feinden umringt, beschließt, sich durch die Reihen der Gegner durchzuschlagen und lieber den Tod im Kampfe zu finden, als langsam zu verhungern. Am Tage vvorher hat er den Goten noch eine .Königin gegeben, die rührend gezeichnete Bathildis. Letztere wird von Fräulein Hammer gegeben werden, den Teja spielt Herr Loehr.
„Dem Tode geweiht" ist in dem nun folgenden Einakter „Fritzche n" auch der junge preußische Leutnant Fritz von Drosse, dem sein Vater, der alte pensionierte Major (von Herrn Walther dargestellt) früher einmal den Rat gegeben hatte: „Ehe Du Dich verlobst, erlebe etwas". „Fritzchen ist ein außerordentlich packendes Stück. Tie Hauptrolle wird wiederum von Herrn Loehr gegeben.
„Dem Tode geweiht" ist endlich auch der junge romantische Maler in dem dritten Einakter „D a s e w i g M ä n n - l i ch e". Sudermann bezeichnet diesen Einakter als „Spiel", und ein heiteres Spiel ist er, wenn auch darin ein Zweikampf zwischen dem Maler und dem Marschall stattfindet. Denn der Zweikampf ist lustiger Art. Die Hauptrolle des Malers spielt wiederum Herr Loehr, die der angebeteten Königin Fräulein Haussig.
Ein abwechselungsreicher Abend wird also, die Vorstellungen des Theater-Vereins für diesen Winter ab- schließen, und Herrn Loehr, dessen Spiel in der „Jugend von heute" so warmen Beifall fand, wird damit ein Wunsch erfüllt, den er damals äußerte, nämlich, sich dem Gießener- Publikum einmal in einer recht großen Aufgabe zeigen zu können. Es ist in der That eine Leistung, die Hauptrollen in allen drei Einaktern zu spielen. Nur Künstler von großem Anpassungsvermögen können das; Josef Kainz z. B., der diese Eigenschaft im höchsten Grade besitzt, zählt Teja, Fritzchen unb Maler zu seinen Bravourrollen und spielt sie regelmäßig auf feinen Gastspielreisen.


