I^N Br. 96 Zweites Blatt
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1900
Donnerstag den 26. April
Gießemr Anzeiger
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Amts- und Anzeiseblutt luv den "Aveis Gieren
Berliner Vertrag:
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farbaftwn, Expedition und Druckerei:
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befolgen, sollen volle Freiheit haben, mit ihrer Familie hereinzukommen, zu reisen oder zu wohnen in irgend einem Teile der südafrikanischen Republik, sie sollen berechtigt sein, Häuser, Fabriken, Warenhäuser, Läden und Liegenschaften zu mieten oder zu besitzen, sie können ihren Handel entweder in Person führen oder durch Agenten, die ihnen geeignet erscheinen, sie sollen hinsichtlich chrer Person oder ihres Eigentums, oder hinsichtlich ihres Handels und Gewerbes keinen anderen all-
Art. 2. Die Angehörigen eines jeden der vertragschließenden Telle sollen in dem Gebiete des anderen gleich den Inländern berechtigt sein, ihren Wohnsitz zu nehmen, zu reisen, Groß- und Kleinhandel zu treiben, jede Art von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen zu besitzen.
Art. 5. Sie dürfen weder persönlich noch in Bezug aus ihre beweglichen und unbeweglichen Güter zu anderen Verpflichtungen, Beschränkungen, Taxen oder Abgaben angehalten werden, als denjenigen, welchen die Inländer unterworfen
MoutagS.
Die Gießener i.miktenvlLtter Irtttn dem Anzeiger fri Wechsel mit „Hess- iw)rohrt* u. „Blätter K( Hess. Volkskunde* rtj ll. 4»al beigelegt.
Alle Anzeigen-Dermittlung-stellen de- In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg-, auSwärtS 20 Pfg-
gemeinen oder lokalen Steuern unterworfen sein außer solchen, welche jetzt oder künftig auch von den Bürgern der genannten Republik
Gratisbeilagen: Gießener FamilienbläNer, Der hessische Landwirt, Mittler für hessische Volkskunde.
uns nur dieselben Thatsachen ohne alle Verdrehung vorlägen. Es würde zu viel Raum in Ihrem Blatte verlangen
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Nun Besteuerung ist doch wohl eine innere Angelegen- I heit und hängt ganz von der Volksvertretung ab Das Wahlrecht war in dem! Jahre 1884 noch von einjährigem I Wohnhaftsein abhängig. Das eine Jahr wurde aber sogleich auf fünf Jahre, dann auf vierzehn Jahre erhöht. Ist es I reiner Zufall, daß 90 Prozent der Steuern jetzt auf die Ausländer fielen- Ich wiederhole ein on ditdas aber bisher noch nie als falsch behandelt worden ist. jedenfalls wird zugegeben werden, daß einige inneren Ungelegen- I Heiken, wie Besteuerung und Wahlrecht in 1884 entschieden I von England reserviert wurden. . I
Nun dies ist eine Thatsache. Andere Sachen, die in I der That nicht so sind, wie man sie in deutschen Zeitungen I dargestellt hat, habe ich in meiner Antwort an Professor I Theodor Mommsen, die im nächsten Hefte der Deutschen I Revue erscheinen wird, so kurz als möglich behandelt. I Sind nun die Thatsachen anders, so wird auch .chr Urteil ein anderes werden, denn ich möchte nicht glauben daß die Alldeutschen nach anderen Prinzipien der Politik der Moralität, ja selbst der Menschlichkeit urteilen als ich selbst I und meine Gesinnungsgenossen.
Ich halte den Spruch von Bismarck, den Sie zitieren, I für sehr richtig! Ich habe in meinem Leben, sagt er nur I für England und seine Bewohner Sympathie gehabt und I । bin istundenweis noch nicht frei davon, aber die Leute wollen I sich ja von uns nicht lieben lassen? Nun von deutscher Liebe sollte ich ja auch etwas wissen. Versuchen Sie es aber einmal, statt zu lieben, zuerst zu achten. Glauben Sie ja nicht, daß die Engländer so böse Leute sind, tote Leyds und feine Söldner sie darstellen und daß sie keine Achtung verdienten. Ich bin ja nun schon so lange in England und habe meine Meinung stets ganz offen ausgesprochen und habe immer gefunden, daß man meine ehrliche Meinung geartet hat, auch wenn man nicht damit übereinstimmte. Kratzen Sie den Engländer und Sie finden den Deutschen und je eher | Sie anfangen zu kratzen, statt zu lieben desto besser Glauben Sie mir, wenn ich mich je des alldeutschen Namens schämen müßte, so giebt es keinen Namen auf den ich stolzer wäre, als der eines Engländers. Folgen Sie der Sophroftjne des Kaisers. (Es war wohl ent Druckfehler, wenn Sie sagten, daß ich unehrdtetig von dem Deutschen Kaiser gesprochen und seine offene ritterliche Natur verunglimpft hätte. Ties sollte aber in der Errata korrigiert werden ) Er wird Ihnen sagen, daß Vertrage nicht da sind, um zerrissen zu werden, und daß Sie Ihm keine größere Ehrerbietung beweisen können, als wenn Sie Semem Beispiel nacheifern und Seiner weisen Zurückhaltung folgen.
Oxford 19.,/4. 1900.
1 Hochachtungsvoll ergebenst
T. Max Müller, P. C.
Auf diese Zuschrift giebt die Ortsgruppe Leipzig des! Alldeutschen Verbandes eine Erwiderung, in der es u. a. heißt „Wir fragen Herrn Professor Müller, wo er feinen Beweis' gelassen hat, wo in dem ganzen Vertrage vom 1884 ein Wort zu finden ist, welches die Erwerbung des Wahlrechtes seitens der Uitlanders regelt? In dem von ihm angeführten Artikel haben wir es nicht gefunden, und haben es auch sonst an keiner anderen Stelle des Vertrages entdecken können. Will aber Herr Professor Müller aus dem Artikel 14 die Suzeränität der englischen Krone begründen, weil, wie er sagt, die Besteuerung eine innere Angelegenheit sei, die ganz von der Volksvertretung ab-" hänge, so bestreiten wir ihm, daß er sich über den Rechts-i inhalt dieser Vortragsformel klar geworden ist. In der großen Sammlung internationaler Verträge und Friedensschlüsse von Martens und Hopf, Nouveau recueü general de traites, findet man außer den Verträgen Englands auch die der anderen Staaten, wie Deutschland, Frankreichs Portugal usw. mit der Südafrikanischen Republik. Da findet sich nun in allen diesen Verträgen eine verblüffende! llebereinstimmung mit dem Artikel 14 des Londoner Vertrages vom 27. Februar 1884. Als Beispiel wählen wir den Freundschafts- und Handelsvertrag Deutschlands mit
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von 1884:
Artiole XIV: All persona, other than natives, con- forming themaelves to the laws of the South African Republic will not be subject in reapect of their peraons or property or in respoct of their commerce or industry to any taxes, wether general or local, other than those which are or may be impoaed upon the citizena of the
Professor Müller in Oxford und der Burenkrieg.
Droscsfor Mar Müller von der UniBerfität Orford mir, Wie unsere Leser wissen, in Bezug auf den sudasrt- tanifdjen Krieg sehr lebhaft zu Gunsten der Engender und für Ihre angeblich durch die Buren gekrankten Rechte em- »etreten läirauf hatte die Ortsgruppe Leipzig de» Alldeutschen Verbandes eine sehr scharfe Erklärungveröffentlicht, gegen die sich nun Prosessor Muller wendet.
Antwort von Professor A. Max Müller
an d" Herausgeber der Leipziger Neuesten Nachrichten.
Verehrter Herr!
Erlauben Sie, daß ich Ihnen meinen aufrichtigen T-ank iE Mr die in Ihrem Blatte erschienene und von so »üelen ausgezeichneten Namen unterzeichnete Adresse. Es Ä mrp nW zu, dem Beispiele der Unterzeichner zu folgen frlen ob ihre Stimme in Teutfchland mehr gilt TkiWnd. Ich nehme ihren offenen Bries als ehrlich md äl^utfch gemeint mit Freude an. Ich glaube sogar^ Sft ihre Schlüsse uud ihre Ansichten unbeeinflußt durch Ltische trter midere Gründe, ganz mit den meinigen und mit denen meiner Freunde in England und Deutschland, üi scmar in Oesterreich, Ungarn, Italien, der Schmelz und Ungereinigten Staaten übereinstimmen würden, wenn
Deutscher Reichstag.
179. Sitzung vom 24. April. 1 Uhr.
Der deutsche Reichstag, der heute zum elften Male nach dem Osterfeste wieder zusammemrat, hat während der vierwochentltchen Ferien sein AlltagsauSsihm nicht verändert; die Tribunen waren wenig, die Bänke der Abgeordneten noch weniger gut besucht. Kein Wunder; der erste Gegenstand der Tagesordnung war zwar sachlich von grotzer Bedeutung, ließ aber allgemein interessierende Debattm nicht erwarten das Uebereinkommen zwischen dem Reiche und Oesterreich-Ungarn zum Schutze der Urheberrechte an Werken der Lttteratur, Kunst und Photographie.
Der Direktor im Auswärtigen Amte, v. Korner, empsiehlt den Entwurf kurz zur Annahme
Abg. Esche (netl.) ist im allgemeinen für das Abkommen, hat aber einige Bedenken, so namenUich, daß Ungarn zu sehr bevor- iUßt Abg. Müller-Metnlngm (frs. Bolksp.) schließt sich dem Vorredner an, und meint, es wäre wohl bester gewesen, mit dem Vertrage bis zum El laß des Gesetzes, betresiend daS Urheberrecht im Deutschen Reiche, zu warten. . <
Damit schließt die erste Beratung. In zweiter Lesung werden die Konvention und das Schlußprotokoll im einzeln'n genehmigt.
ES folgt die eiste Beratung deS Gesetzentwurfs, betr-ffend die Bekämpfung gemetngefährlichee Krankheiten.
Abg. Gamp (Retchsp) kann sich mit dem Vorgehen der verbündeten Regierungen einverstanden erklären, in vielen Etnzelpunktm hat er fketltch Bedenken. Er beantragt, die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. n ,
Abg. Endemann (natlO steht dem Entwurf sehr wohlwollend gegenüber, und hält deshalb im Jntereste des Zustandekommens deS- friocn eine Kommission von 14 Mitgliedern für ausreichend. Die Vorlage läßt auch die schweren Krankheiten, AbdomtnaltyphuS, Scharlach, fe ner die von den Tieren aus die Menschen üdertragbaie Wut- krankheil, Rotz und MUzbrand, endlich die Tuberkulose und die Geschlechtskrankheiten ganz außer Acht, oder beläßt doch nut beo bestehenden weitergehenden landesrechtlichen Vorschriften, die hinsichtlich dieser Krankheiten eine Anzeigepflicht anordnen, ihre Geltung. Das schein» ein erheblicher Mangel der Vorlage. Andererseits können die Foi schungen der Fachgelehrten über die Natur der seuchenarttgm I Krankheiten, als welche die Vorlage nur Lepra, Cholera, Flecktyphus, gelbes Fieber, Pest und Pocken austührt, aufs schwerhe geschädigt werden, wenn z. B. angeordnet werden kann, daß zum Schutze gegm Pest Ratten, Mäuse und anderes Ungeziefer vertilgt oder ferngehalte» werden foll.
Abg. Müller-Sagan (frs. Vo.) sieht in der Vorlage etoen ersten Schritt, dem die Wucht der Thatsachen bald weitere folgen lasten wird, aber er erwartet auch, daß keine Knauseret am unrichtigen Orte getrieben wird; daß die Opfer gebracht werden, btc Im Interesse des Gemeinwohles von der Allgrmeinh-tr gebracht werden müssen. DaS Richtige wäre die Anordnung der obligatorifchen Leichenschau für das ganz- Deutsche Reich, eine solche würde erst unsere ganze, bisher so mangelhafte Medizinalstai stik aus Zuverlässig Grundlagen stellen. Auch wir wünschen die Vorlage an em Mission von 14 Mitgliedern zu verweisen. Bebeuctn, wenn die Staatssekretär Graf Posadowskywürde s verabschiedet Vorlage wegen der ”°.r6ef^tcng" J? e die Cholera in unser Ba-
werden sollte. Wenn eme große^Se che wr^ aId Kriegszustand zu I «L daß man das, °a- man g-g-n°b°. d-rn
"6°^.aroftägen mir Herrn Pr!ftfso" Müller ob er einen Unterschied zwischen dem Inhalt beider Artikel entdecken kann, ob nicht die Zugeständnisse Trar^vaals an England dieselben sind, wie die Transvaals an Deutschland? Wenn die es aber der Fall ist, dann folgt nach Herrn Professov Müller unweigerlich die Thatsache daraus, daß Deutschland ebensogut toie England ein Recht der Suzeramtat über Transvaal ausübt'. Dies aber ist eine Auffassung der wir glauben, die englischen Staatsmänner sich mit Energie widersetzen würden. Wir haben hier also von neuem dem. Beweis, daß die juristisch gefärbten Behauptungen von Herrn Professor Müller, mit denen er unsere öffentliche Meinung einer leichtsinnigen Verblendung zieh, nichts als luftige Hypothesen sind, die vor dem Ernfte einer genauem Prüfung nicht stand halten".
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen
IÄ die Ortspolizeibehörden und die Gendarmerie
des KreiseS.
Sie wollen wandernden Schafherden Ihre besondere «wfmerksamkeit zuwenden, sich die in obiger Bekanntmachung crilvähnten Zeugnisse vorzeigen taffen, und, im Falle Zeugnisse nicht vorgelegt werden können, die sofortige Em. Imruna der Herde und ihre Bewachung insolange an- wdnen, bis die Seuchefreiheit der Herde durch kreisvelermär. amtliches Zeugnis nachgewiesen ist, und uns sofort Nachricht neben. Wird die Verseuchung festgestellt, so ist den> An- otimungen des Großh. Kreisveterinärarztes aufs pünktlichste ju entsprechen.
v. Bechtold.
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Adresse für Depeschen: Anzeiger Hießen. Fernsprecher Nr. 51.
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Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Maul- nnb Klauenseuche.
Da nunmehr die Schafherden wieder auf die Sommer- I Deinen getrieben werden, so bringen wir unsere Anordnung I nm 10. Mai v. IS. nachstehend in Erinnerung, mit dem bemerken, daß wir die Sperre des ganzen Kreises gegen l ben Durchtrieb von Schafherden herbeiführen werden, wenn die Bestimmungen dieser Anordnung nicht pünktlich befolgt I werden; die Schafbefitzer würden dann genötigt, die Schafe I ult der Eisenbahn zu besördern.
Da durch die Rubrik der Bekanntmachung vom 10. suat 185*9 in Nr. 93 des .Gießener Anzeiger" der Irrtum tnwedt worden ist, daß die Seuche wieder in Hof-Aldach unter einer fremden Schafherde ausgebrochen sei, so bemenen »iir daß die Bekanntmachung aus 1899 datiert und em | lliil'bruch der Seuche dort nicht erfolgt ist.
Gießen, den 19. April 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
Nachdem in zwei Fällen die Einschleppung der Maul- unb- Klauenseuche in den Kreis durch wandernde Schaf- hrrden festgestellt worden ist, ordnen wir hiermit gemäß 8 K des Ausschreibens Großh. Ministeriums des Innern vow 3. Juli 1897 an, daß wandernde Schafherden tm greife Gießen nur die Kreisftraßen benutzen dürfen, und btt Führer derselben mit dem Zeugnis etne8 beamteten Tierarztes versehen sein muß, in welchem das Freisein der Herde von Maul- und Klauenseuche bescheinigt ist. Em solches Zeugnis ist 8 Tage lang gütig und muß dem Mizeiaufsichtspersonal, in allen Fällen aber unaufgefordert bei Ortspolizeibehörde desjenigen Ortes vorgezeigt werden, in dessen Gemarkung die Herde zum Aufenthalt emgefühtt »kb. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung in 8 66,4 des Reichsgesetzes vom 23. Ium 1880.
Gießen, den 10. Mai 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
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- I der Sübafrikanischen Republik vom 22. Jan. 1885 und tonen. ES touroe zu viel muum in mm geben den Wortlaut beider Verträge bez. dieses Punktes
wollte ich von allen diesen Thatsachen sprechen und Ihnen I hier zum Vergleiche nebeneinander^ zu beweisen suchen, wie das deutsche Publikum geflissentlich I Londoner Vertrag: Berliner Vertrag. ,
irre geleitet worden ist. Nehnien wir instar omnium die I Art. 14. »tte Thatsache, welche die alldeutschen Herren selbst zitieren, den ^ublii sollen'
Sie sagen, daß die Konvention von 1884 nichts bestimme, I sollen volle Freiheit haben, gleich d als daß die Transvaal-Republik keinen Vertrag mit ' befolgen,iou-n fremden Mächten schließen dürfe und daß alle inneren Angelegenheiten von England freigegeben worden feien. Ist das wahr? Es heißt ausdrücklich in dem Vertrage


