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Bürgermeister de- LreiseS Gieße«, betr. das MeffungS- verfahren bei Bau- und Nutzholz, des Inhalts: die Zweite Kammer wolle die Regierung ersuchen, ohne Verzug die durch Amtsblatt Nr. 19 vom 20. Juni 1900 veröffentlichte Maßregel, das MeffungSverfahren bei Bau' und Nutzholz betreffend, alsbald — und zwar sowohl für Staats- als auch für Kowmunalwaldungen zugleich — wieder zurückzunehmen. 2. Eine Vorstellung der Kreiskonferenz der Bürgermeister des Kreises Gießen, betreffend die Unterrichtszeit in der Fortbildungsschule, mit folgendem Wortlaut:
Die neuerliche Anordnung (Vcrf. Großh. M. d. I., Abt. für Schulangelegenhetten, vom 5. Oktober 1900, M. d. I. I- 24525), daß die Fortbildungsschule in der Regel um 7 Ubr abmbd iu ichltehen, hiernach also diese Schule schon mittags abzuhalten sei, hat im ganzen Lande ein solch großes Mißfallen bet den Beteiligten erregt, daß die unterzeichnete Kreiskonferenz der Bürger, meister deS Kreises Gießen eS für ihre Pflicht erachtet, diesem Unwillen, wenigstens soweit der Kreis Gießen in Betracht kommt, hierdurch schärsstm Auvdruck zu verleihen. Wie eS auf vielen anderen Gebieten des StaatSlebenS als ein großer Fehler zu be- trachten ist, die verschieder.tlichsten Verhältnisse, Zustände, Personen u. s. w. nach einer einzigen Schablone zu behandeln, so auch hier. Dem Handwerker, dem Handelstreibenden u. s. w. der Großstädte mag diese, ihren Berufsgenossen in den Kleinstädten eine andere Stunde gelegener sein: da läßt fich nichts generalistcren. Vollends aber muß der Bauernstand und der Landbewohner es notgedrungen ablebnen, nach der großstädtischen Schablone br handelt zu werden. Denn mehr wie jemals, mangeln dem Bauern die Arbeitskräfte. Da wäre es denn gar sehr vom Uebel, wenn ihm auch die Hilfe noch entzogen würde, die ihm beim Viehfüttern und den Hofarbetten des NatzmittagS durch seine Söhne und Kleinknechte angedetht. Die Kreiskonferenz ist gewiß keine Feindin allgemeiner Volksbildung, aber ste erachtet eS doch auch dringend an der Zett, warnend den Ruf zu erheben, dm Guten nickt zu viel zu thun. Besonders dringend bittet sie die Schulbehörden, wie geschehen, nickt kurzerhand zu verfügen, ohne wenigstens berufene Vertretungen des Volkes vorher befragt zu baben- In diesem vor- lieaenden speziellen Fall aber bittet die Kreiskonferenz: Hohe Zweite KEmer der S ände des Großherzogtums Hessen wolle tilcnbB die Großberzogltche Negierung ersuchen, es in die freie Entschließung der örtlichen Schulbehörden und der Gemeindeverwaltungen zu legen, zu welcher Tageszeit die Fortbildungsschule ab- -u b a 3/ ©in* 2(ntrag der-Abgg. Molthan und Genossen, betreffend die Errichtung einer Handelshochschule in Hessen, und zwar in Mainz. 4. Eine Anfrage der Abgg. Schill und Diehl betreffend die Fortbildungsschule:
Die Unterzeichneten erlauben sich nachfolgende Anfrage an tote Regierung zu richten: Durch die Bestimmung der oberen Schulbehörde ist bei der Fortbildungsschule die Einrichtung getroffen worden, daß die Schule schon nachmittags um 5 Uhr ihren Anfang nimmt, anstatt, wie früher dieselbe erst abends von 7 bis 9 Uhr abgehalten wurde. Ist der Regierung bekannt, welcher Nachteil und welche Unzufriedenheit diese Bestimmung bei Arbeitern, wie Arbeitgebern hervorgebracht hat, da hierdurch die jugendlichen Arbeiter mitten aus der Arbeit heraus- geriffen, und die Arbeitgeber gezwungen werden, auf die Arbeit dieser ärmeren Fortbildungsschüler zu verzichten, die doch diesen Verdienst zur Unterstützung ihrer Familien so nötig haben? In all' den Betrieben, wo diese jugendlichen Arbeiter in Arbeit stehen, als in der Landwirtschaft, im Handwerk, in Fabriken findet dieser Mißstand statt, und fehlt es dadurch den Arbeitgebern an Arbeitern und den Arbeitern an Verdienst. Die Unterzeichneten erlauben sich daher Großherzogliche Negierung zu ersuchen, eine Aenderung bezüglich des Beginnens der Schule eintreten zu lassen, damit der Nachteil und Schaden der Arbeiter wie Arbeitgeber beseitigt, und Zufriedenheit derselben wieder einkehrt.
5. ein Antrag des Abg. HaaS-Darmstadt betreffend die Förderung des landwirtschaftlichen Verkaufs des Getreides und anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse, des Inhalts, die Kammer möge die Regierung ersuchen, in das Staatsbudget für das Jahr 1901/1902 den einmaligen Betrag von 500 000 Mk. zum Zweck der Förderung der Errichtung von Genossenschaftlichen Kornlagerhäusern einzustellen. 6. Ein Antrag des Abg. Wolf, betreffend Zusatz zum Artikel 41 des Feldbereinigungsgesetzes vom 28. September 1887. An den Schluß des angeführten Artikels fqö folgender Zusatz ge macht werden:
„Werden Grundstücke so verteilt, daß die neuen Teile mit den Nachbargrundstücken dauernd wirtschaftlich vereinigt werden, so ist die Teilung bis zu jedem beliebigen Flächenmaß zulässig. Die Bestimmung über die zulässige Mindestfläche bei Waldvertetlung findet nur da An-
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November 15. Dem Installateur Karl Belloff ein Sohn. 17. Dem Oberkellner Curt Viehweg eine Tochter, Auguste Martha Johanna Margarethe. 19. Dem Spenglermeister Christian Arnold eine Tochter. 20. Dem Zahlmeister Erich Saxe ein totgeborener Knabe. 21. Dem Kaufmann Bernhard Quink eine Tochter, Marie Josephine Ottilie. Dem Schreiner Karl Peter eine Tochter.
«eftorbene.
November 18. Elisabeth Georgine Feldhaus, 13 Jahre alt, Tochter von Wirt Louis Feldhaus dahier. 19. Katharine Völkner, geb. Nagel, 67 Jahre alt, Privatin dahier. 21. Ernst Möser, 74 Jahre alt, Rentner dahier. .
Heule eingetroffen r 05909 Erffrischungslikör „Brennende Liebe“. Gasthaus- Ritter,Steinbackb.Gießen.
Vermischtes.
• Könitz, 23. November. Dieser Tage stand die Frau Martha Maßloff, die Frau des kürzlich wegen Meineids verurteilten Bernhard Maßloff, vor dem Schöffengericht, um sich wegen Diebstahls zu verantworten. Sie hatte diesen Diebstahl Ende August begangen und gestand ihn während der Verhandlung schließlich ein, worauf sie vom Gericht zu einer Woche Gefängnis verurteilt wurde. Bei dieser Gelegenheit trat durch Bekundung mehrerer Zeugen zu Tage, wie schlecht der Vater der Angeklagten, der Ehemann, der ebenfalls zu Zuchthaus wegen Meineids verurteilten Frau Noß, von Frau und Töchtern behandelt wurde. Unter anderem wurde erwiesen, daß Frau und Kinder den alten Mann längere Zeit gezwungen hatten, in einem Stallraum zu nächtigen. An einem der besten Abende machten die Fortbildungsschüler vor dem Hause des FleischermeisterSAdolph Levy eine antisemitische Demonstration und erfüllten die Straße mit „Hepp Hepp"-Geschrei. Hinzukommende GenSd armen stellten die Ruhe her; anstatt Verhaftungen vorzunehmen, was nur langwierige Prozesse zur Folge gehabt hätte, griffen die GenSdarmen ein Paar der Hauptschreier aus der Menge heraus und applizierten ihnen einige tüchtige Ohrfeigen; die Menge stob auseinander, und die Demonstration hatte binnen zwei Minuten ein Ende gefunden.
Aus Stadt und Fand.
Gießen, 24. November.
•• Der Zweiten Kammer der Laudstande gingen folgende
Klagen zu: 1. eine Vorstellung der Kreiskonferenz der
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können die Widerstandsfähigkeit eines guten Sckub- lederS kaum zerstören, so lange dasselbe gut gepflegt und vor allen Dingen mit
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Th. Brück,
Auszug aus den Standesamtsregistern der Stadt Gießen.
«ufgevote. . .
November 3. Heinrich Haberkorn, Sergeant in Butzbach mit Mane Bolpert Hierselbst. 20. Wilhelm Rieß, Schneider dahier mit Lmse Elisabeth Johanna Helene Heck Hierselbst. Karl Martin Schäfer, Eisen- dreher dahier mit Margarethe Katharine Simon hrerselbst. 22. Georg Schambach, Lokomotivführer in Biblar mit Wilhelmine Heinrich « Heppenheim a. d. W. Georg Bernhard Hill, Gerber in Eberstadt mit Margarethe Schmitt in Eberstadt. Karl Heinrich Dietz, Postbote m Darmstadt mit Wilhelmine Elisabeth Katharine Henriette Weber hierselvst.
Sheschlietzungen.
November 17. Georg Karl Kreuder, Prokurist dahier mit Elisabeth Sophie Raabe Hierselbst. Johannes Friedrich Wenzel, Hausbursche dahier mit Johanna Keil, Witwe Hierselbst. Heinrich Karl Mart« Christian Wilke, Bürgermeisterei-Gehilfe in Bad-Nauheim mit Marie
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W bitten, dem Vorstände st 'i, welches die Deutsche <oL- felung von Deutscheste, ringt, den Ausdruck wem llm. Die Gründe, mfy von dem Anerbieten!tu t Wi die die fiolonialüffiL-. oockezenden Frage in n Schoße der Lersam-^ 1C? 1. Ich knüpfe im übcha ni daß ich in voller UekmnM. den Bau von tifatajira für mialvttwaltung für btl ostch ich bii iiffimmtt Envackm? für Ärrchsühnmz W\a I
wenbxeg, xee ei sich e* B*Ib, im engsten Sinne bei Wortes, handelt. Bei Verteilung von Hecken und Holzwuchs, wie solcher häufig in Rhetn- heffen vorhanden und im Grundbuch als .Wald" bezeichnet ist, findck die für Wald geltende Bestimmung keine Anwendung."
7. Ein Antrag des Abg. Wolf, betreffend Abänderuu- des Artikel 30 der Landgemeinde-Ordnung, der lautet:
„Das Geschäft eines Wirtes ist neben der Ausübung des vürg«- meisteramtes nur mit Zustimmung des Kreisausschuffes gestattet/
8. Ein Antrag deS Abg. Wolf, betreffend Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze „bte Land- gerneindeordnung für das Großherzogtum Hessen". 9. Ei« Antrag des Abg. Wolf, betreffend Besichtigung und Neber- wachung der Feuerstellen und Kamine in den Bauerndörfern. 10. Ein Antrag des Abg. von Brentano und Genoffen, betreffend daS Eisenbahnunglück bei Offenbach.
** Auszeichnung. Dem Geh. Kommerzienrat Emtl Ladenburg zu Frankfurt a. M., dem Schatzmeister des Vereins zur Beschäftigung Arbeitsloser im Großherzogtum Hessen und der Provinz Hessen Nassau, wurde das Ehrenkreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen ver- liehen. ___________ __________________
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1,1 bei Ange kl. Schweding ihr eines Tages gemacht Hat, uj sich nach der Frieda zu erkundigen. Frieda habe ihr ej wiederholtes Befragen immer gesagt, daß es ihr bei z-r Masseuse Fischer sehr gut gefalle. Was bei der Fischer Mainq, habe Frieda nie erzählt. R.-A. Dr. Werthauer tiontragt die Vorladung der drei betreffenden Mädchen «iz Zeuginnen Staatsanw. Braut widerspricht diesem imrafle. Schließlich lade man Fioch die ganze Sä,ule vor.
wirklich Frieda Woyda nach dem ersten Sternberg- Pkvzeß unanständige Redensarten gemacht haben sollte, i.iuäre das ja kein Wunder. Ein Mädchen, das solche Verhandlung mit anhört, muß ja verdorben werden. R.-A. 2t Werthauer: Dann muß festgestellt werden, ob die «eusjerungen nach oder vor dem Sternbera^Prozeß ge- Htn sind. Der Gerichtshof behält sich den Be- |6u§ über den Antrag vot. Frieda Woyda bestreitet «^schieden die behaupteten unanständigen Redensarten gemilcht zu haben. , „ ...
Die nächste Zeugin, die 16 fahrige Flo ter, ist von •it Callis mit zur Fischer genommen worden, um sich -um Modellstehen zu melden. Sie haben dort einen Herrn oiiqctroffen, der ihnen 2 Mark zur Fahrt gegeben und bemcrkt habe, er habe keine Zeit. Dieser Herr sei, wie die Zeugin bestimmt behauptet, Herr Sternberg gewesen. Sie sei mit dem Mädchen Spuermann noch ein zweitesmal bei der Fischer gewesen, höbe den Herrn aber nicht angetroffen. — Auf Befragen W R.-A. Werthaü er giebt die Zeugin, die sich jetzt keinem Erziehungsstift befindet, zu, trotz ihres jugendliche:, Alters schon viel mit Männern sich Herumgetrieben zu taben. Kriminalkommissar v. Tresckow teilt mit, oaß das Mädchen eine Kostgängerin der alten Kupplerin Äitjfcben gewesen sei. r . c
Der Angeklagte Sternberg macht Darauf auf- mrkiam, daß die Zeugin mit der Ehlert bekannt sei, mi ihr in einem Stift zusammensitze und sich natur- ßtiniiß viel mit ihr über diese Dinge unterhalte. Daß bie Ehlert dabei auch seinen Namen nenne, sei doch eben- jiiDenig wunderbar; denn diese habe ihm ja in der ersten Verhandlung 14 Tage lang gegenüber gesessen. Der llMklagte behauptet ferner, daß die Aussage der Zeugin doch ganz unlogisch sei. Sie behaupte, daß der betr. Starrn, auf den sie etwa zwei Stunden gewartet haben 2oill, extra zu der Fischer hingekommen sei und es sei Loch ganz unlogisch, daß derselbe Mann sich einige Zeit »ort aufgehalten, um dann den Mädchen zp sagen, er Habe keine Zeit. Jedenfalls sei er der angebliche Mann mcht. — Die Zeugin wird vereidigt.
Ms Belasttingszeugin wird die 16jährige Elise Ludwig vernommen. Sie erklärt, daß sie von keiner ■Idtr beeinflußt, ihr auch von keiner Seite Geld gegeben .Her geboten worden sei. Sie soll in der Photographie Sternbergs diesen als einen Mann wiedererkannt haben, mit dem sie mehrfach verkehrte. Sie bekundet bestimmt, -aß sie mit Herrn Sterrnberg nie etwas zu thun gehabt inb nie mit ihm unsittlich verkehrt habe. Sie bleibt Itoben trotz ernster Vorhaltungen, auch nachdem Herr Stier- jübtrr ihr vorgehalten, daß sie in der Photographie -ja den Mann wiedererkannt habe, der bei den Mädchen Iben Namen „Nuttenjäger" trage. Die Zeugin behauptet, ;«ur gesagt zu haben, das Bild könnte vielleicht den tenjäger" darstellen, der gleichfalls einen Spitzbart «nb ein Pineenez trage und in der Passage herumzu- Ilmieren pflege. Jetzt sehe sie aber bestimmt, daß Herr Remberg mit diesem „Nuttenjäger" nicht identisch sei, Ifcnr letzterer trage einen rötlichen Spitzbart, habe volleres Saar und sei etwa 10 Jahre jünger als Herr Sternberg, toterer erklärt, daß er das größte Interesse daran habe, liefern „Nuttenjäger" herauszubekommen, und richtet des- |afb an die Zeugin eine ganze Reihe darauf bezüglicher gragen, die jedoch zu keinem Ergebnis führen.
Die Zeugin wird vereidigt und die Sitzung bis auf »instag^ halb zehn Uhr vertagt.
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