Ausgabe 
25.8.1900 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Die vierteljährlich zu zahlende Miete beträgt: für Elektrizitätsmesser biß zu 2 Silowatt . . Mk. 2. ff n » w * H 2.20

* ff H H 10 .....2.45

.. über 10 H . . 3.40

Die Miete wird vom Tage der Inbetriebsetzung dcS ElektrizitätSmesierS oder, sosern der Betrieb des städtischen Elektrizitätswerke- eröffnet ist, von dem Tage der Betriebs- sähigkeit der Anlage an gerechnet, gleichviel, ob elektrische Energie verbraucht wurde oder nicht.

An den Leitungen, welche vom Elektrizitätsmesser für Motoren u. s. w. sichtbar liegend abgehen, dürfen keine Abzweigungen für Beleuchtungszwecke angebracht werden, mit Ausnahme einer Lampe zur Beleuchtung des Motoren- raumes, über deren Anbringung das städtische Elektrizitäts­werk entscheidet.

Das Ablesen der Messer erfolgt monatlich einmal durch Beamte deS städtischen Elektrizitätswerke- und wird dem Abnehmer über den jeweiligen Stand seines Zählers Notiz gegeben.

Bleibt ein ElektrizitätSmeffer stehen, zeigt derselbe un­nötig ober wird er wegen Ausbesserung entfernt, so wird für die Dauer der unrichtigen ober unterbrochenen Messung derjenige Verbrauch in Rechnung gestellt, der mit Rücksicht auf den sonstigen durchschnittlichen Verbrauch nach billigem Ermessen sich ergiebt.

Werden von beteiligter Seite Zweifel über die Richtig­keit der Angaben eines ElektrizitätSmesierS erhoben, so wird letzterer von dem Elektrizitätswerk auf seine Richtigkeit ge­prüft, nachdem der Abnehmer vorher davon in Kenntnis gesetzt und zur Beiwohnung bei der Prüfung eingeladen worden ist. DaS Ergebnis ist für beide Teile maßgebend.

Wenn eine von dem Abnehmer beantragte Prüfung ergiebt, daß der Messer nicht zum Nachteil des Abnehmers gezeigt hat, so hat letzterer die Kosten der Prüfung zu tragen; in allen übrigen Fällen trägt dieselben das städtische Elektrizitätswerk. Ergiebt sich eine Unrichtigkeit von mehr als + 5 Prozent, so wird dem Abnehmer die im vorher- gehenden Kalendermonat zu viel bezahlte elektrische Energie in Abzug gebracht, bezw. die zu wenig angezeigte Energie nachträglich berechnet.

Strompreis.

§ 6. Die elektrische Energie für die verschiedenen Gebrauchszwecke wird zu den nachstehend verzeichneten An­sätzen berechnet:

a. Energie für Beleuchtungszwecke: 65 Psg. pro Kilo­wattstunde;

b. Energie für Motoren, Heizung und elektrochemische Zwecke: 25 Psg. pro Kilowattstunde.

Ausgenommen sind Motoren zum Betrieb von Dynamo­maschinen zur Erzeugung elektrischen Lichtes, sowie die Abgabe von Energie zum Laden der Akkumulatoren für Beleuchtungszwecke. Hierfür gilt der Preis unter a.

Am Jahresschluß wird Rabatt nach folgenden Stufen gewährt, nämlich bei einer Jahreszahlung für Strom verbrauch:

a. von mindestens 201 Mk. bis 500 Mk. 2 pCt.

b. n 501 20005

c..... 2001 10000 7,5

d. n 10001 H 10

Der Rabatt, bezw. der Rabattsatz einer höheren Stufe kommt jedoch nur insoweit zur Anwendung, als dadurch die Jahreszahlung nicht unter den Höchstbetrag der Jahres- zahlung der vorhergehenden Stufe gemindert wird.

Bon Teilen einer Mark wird Rabatt nicht berechnet. ZohlungS- enb Sicherheitsleistung

§ 7. Die Zahlung der vom Werk ausgestellten Rech­nungen für den Stromverbrauch erfolgt monatlich an einen der dazu beauftragten städtischen Beamten, die Zahlung über Anschlußarbeiten, Ausbesserungen und sonstige Arbeiten oder Lieferungen innerhalb 4 Wochen nach Zustellung der Rechnung.

Erachtet das städtische Elektrizitätswerk eine Sicher­heit für erwachsende Forderungen für Stromverbrauch. Elektrizitätsmesiermiete, Arbeiten und Lieferungen für ge­boten, so hat der Abnehmer eine solche je nach Größe der Anlage zu leisten, andernfalls wird der Auftrag nicht ausgesührt.

Material- u. s. w. Lieferungen

§ 8. Die Abnehmer sind nicht gebunden, ihren Be­darf von Apparaten u. s. w. von dem Lager des städtischen Elektrizitätswerkes zu beziehen.

Ueberwachuug elektrischer Einrichtungen.

§ . Der Eintritt in die Räume, in welchen sich

ber Elektrizitätsmesser, sowie elektrische Einrichtungen be­finden, ist den sich ausweisenden Beamten des städtischen Elektrizitätswerkes zwecks Kontrolle ungehindert zu gestatten.

Die Prüfungen und Revisionen der Anlagen und Elektrizitätsmesser finden nur Wochentags in der Zeit von vormittags 9 bis 12 und nachmittags von 3 bis 5 Uhr statt. In dringenden Fällen ist, sobald es die Sicherheit des Werke- erheischt, der Eintritt auch außer den genannten Zeiten zu gestatten.

Sobald eine Störung an einer elektrischen Anlage eintritt, ist dies dem städtischen Elektrizitätswerk sofort mitzuteilen. Bei einer merklichen Erwärmung der Leitungen oder Apparate ist durch Oeffnen des betreffenden Schalters der fragliche Stromkreis, eventuell der Hauptausschalter am Zählerbrett auszuschalten.

Anschluß elektrischer Anlagen mit eigenem Betriebe.

§ 10. Elektrische Anlagen, welche vorher von einer anderen Stromquelle gespeist wurden, oder noch gespeist werden, und Anschluß an baß städtische Elektrizitätswerk erhalten sollen, müssen, bevor fie angeschlosien werden lönnev, auf Grund der JnstallationSdestimmungen des städtischen ElektrizüätSwerkeS untersucht werden. Diesbezüg­liche Anmeldungen haben dann nach §§ 2 und 3 zu erfolgen.

Beendigung deß Sttombezugeß.

§ 11. Die Dauer des Vertrages für Lieferung und Entnahme elektrischer Energie beträgt, vom Tage der In betriebsetzung, bezw. BetriebSsähigkeit einer Anlage an ge rechnet, 3 Jahre, und gilt derselbe demnach, wenn nicht gekündigt, stets aus ein weiteres Jahr verlängert.

Will der Abnehmer den Vertrag lösen, so hat er dies 3 Monate, bei Wohnungswechsel innerhalb der Stadt jedoch einen Monat vorher schriftlich beim städtischen Elektrizitäts­werk anzuzeigen und gilt die Abmeldung stets vom Tage der Ueberweisung oder der Uebergabe der Mitteilung an die Post an.

Strornentziehung.

§ 12. Das städtische Elektrizitätswerk ist berechtigt, die Lieferung elektrischer Energie sofort zu unterbrechen, wenn:

1. der Abnehmer vor erteilter Genehmigung seitens des städtischen Elektrizitätswerkes die Anlage in Betrieb nimmt;

2. die Anlage ohne Genehmigung des städtischen Elek­trizitätswerkes verändert wird;

3. durch Anhängen von Gegenständen an die Leitungen, wie in Schaufenstern beim Dekorieren u. s. w. Feuers- gefahr entstehen kann;

4. der Abnehmer die Anlage durch einen nicht zu- gelasienen Installateur ausführen läßt;

5. die in § 9 angegebene Revision nicht gestattet wird;

6. aus der Art der Verwendung des elektrischen Stromes sich Störungen in den Anlagen benachbarter Ab­nehmer ergeben und den zur Beseitigung der Störungen getroffenen Anordnungen nicht Folge ge­leistet wird;

7. die fälligen Zahlungen nicht pünktlich erfolgen;

8. die Beseitigung deS Elektrizitätsmessers beantragt wurden ist;

9. in der Haushaltung eine gefahrbringende Störung eintritt oder grobe Verstöße gegen die Sicherheits­vorschriften vorliegen;

10. während neun aufeinanderfolgenden Monaten kein Energieverbrauch stattgefunden hat.

In diesen Fällen hat der Abnehmer die Kosten zu tragen, welche auß der Unterbrechung der Stromzuführung entstehen.

Streitigkeiten.

§ 13. Entstehen zwischen dem städtischen Elektrizitätß- werk und dem Abnehmer über die Außlegung und An­wendung vorstehender Bestimmungen Meinungsverschieden­heiten, so ist zunächst die Entscheidung der Stadtverordneten- Versammlung anzurufen. Wird durch die Entscheidung ber Stadtverordneten Versammlung eine (Einigung nicht erzielt, so hat über die strittigen Punkte unter Ausschluß des Rechts­weges ein Schiedsgericht in Gemäßheit des X. Buches der Reichszivilprozeßordnung zu entscheiden.

§ 14. Die Großherzogliche Bürgermeisterei behält sich daß Recht vor, mit Zustimmung der Stadtverordneten-Ver- sammlung Aenderungen oder Zusätze an vorstehenden Be­stimmungen jederzeit vorzunehmen.

Auf Antrag deß Beigeordneten Georgi wird be­schlossen, daß in der Neumühle befindliche Bureau deß Elektrizitätßwerkß telephonisch mit der Bürgermeisterei zu verbinden.

Nachdem ber Versuch, baß im Gießener Stabtwalbe ansallende Nutzholz durch gemeinschaftliche Submission zu verwerten, sich alß vorteilhaft erwiesen, wirb beschlossen, baß gleiche Verfahren auch bezüglich beß für 1901/1902 zu fällenden Holzeß einzuschlagen.

Der behufs Ausführung beß Giebels am Dr. Koeppe- schen Neubau in ber verlängerten Alicestraße ersorber- liche DiSpenß von ber Bestimmung beß § 18 beß Orts- bauftatutß wirb befürwortet, bie Errichtung eines Stall- gebäubeß in Holzarchitektur bei dem Neubau beß Stabt- vcrordneten Kirch in berfelben Straße genehmigt, und bezüglich beß Neubaues beß Bankier Kurz ebenba befür- wortet baß Gesuch um Gestattung eineß bie vorgeschrieoene Höhe um zwei Meter überfteigenben Giebelbaueß. Weiter stimmt die Versammlung für Außführung einzelner Teile beß Dachgeschosseß in Holzkonstruktion am Neubau ber Firma Birkenstock u. Schneiber am Brandplatz und für Dißpenß von den Bestimmungen beß § 56 ber Auß- führungßverorbnung zur Allgemeinen Sauorbnung (Anlage von Durchfahrten betreffenb).

Die Errichtung eineß Erkerß am Neubau beß Balthasar Pitz, Ecke Löberßhof unb Sanbgasse, wirb befürwortet.

Dem Gesuche um Abgabe von Baugelänbe an ber Crebnerstraßezur Erbauung eineß Hauseß für bebürftige Professoren Witwen bezw. -Töchter war burch früheren Be­schluß ber Stabtverorbnetenversammlung ftattgegeben wor­ben. Ein nachträgliche Gesuch um Vergrößerung beß ab­getretenen Gelänbeß nach ber Tiefe konnte wegen barauß sich ergebenber Stückelung anberer Bauplätze nicht genehmigt werden, dagegen genehmigte die Versammlung die Dergröße- rung der Front von 15 auf 20 Meter.

Die Versteigerung von drei Bauplätzen am Riegel- Pfad und zwei Bauplätzen an ber Liebigstraße ergab im einzelnen 25 768 Mk. Auf erfolgteß AuSbieten aller fünf Plätze zusammen legte Bauunternehmer Winn ein Gebot von 26 150 Mk. ein. wirb beschlossen, auf letztereß Gebot den Zuschlag zu erteilen, soferu Käufer sich verpflichtet, innerhalb ber ihm gesetzten Frist an ber Liebigstraße einen Platz, am Riegelpfad zwei Plätze zu bebauen.

An Stelle der veralteten, feit 1877 gültigen Polizei­verordnung über baß Droschkenwesen, sowie beß ebensallß für miftonßbebürftig erachteten Droschken- tarifß sollen neue Bestimmungen treten. U. A. soll bie Bestimmung, daß die Droschken viersitzig sein müffen, ge­strichen werden; anstatt einer Laterne sollen deren zwei an der Droschke angebracht fein; ferner soll den Droschken­

kutschern verboten werden, sich auf den Halteplätzen im Innern der Droschken aufzuhalten; eine weitere Bestimmung besagt, daß die Droschken in den Monaten Mai biß ein- schließlich September von morgen- 6% biß abends 9 Uhr, in den übrigen Monaten von 7*/, morgen- bis 8*/a Uhr abend- in Dienst zu stellen sind. Bei Fahrten nach außer halb tritt an die Stelle der Berechnung von Zeitfahrt die Berechnung nach Streckenfahrten. Die Versammlung beschloß im Sinne ber gestellten Anträge.

Da- Gesuch de- Architekten Kockerbeck um Erlaubnis zur Herstellung eine- Bohlenbelag- über ben Stabtbach in ber Sonnenstraße wird nicht beanstandet.

Infolge Umbau- der Neumühle muß der dort befind liche Krankenstall entfernt werden; wird beschlossen, denselben hinter den neuen Viehmarktplatz zu verlegen.

Auf Gesuch der Omnibu-gesellschaft soll in der von ihr gepachteten HofraiteZum Pfau" eine Dunggrubc angelegt, sowie eine Waschküche errichtet werden.

Die Gesuche von Joh. Gg. Bauer um (Erlaubniß zum Wirtschastßbetrieb im Hause Wallthorstraße 28, Otto Luft um Erlaubnis zur Au-dehnung seines Wirtschaft-- betrieb- auf feinen Garten am Neuenweg, PH. Mank um (Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein in dem Hause An den Bahnhöfen" Nr. 20 werden befürwortet; baß Gesuch ber Firma Kölner Konsumanstalt um Er­laubnis zum Kleinhanbel mit Branntwein im Hause Bahn- hosstraße 27 wird beanstandet.

Aus Stadt und Kand.

Gießen, ben 24. August 1900.

♦♦ Finauzmiuister Knauth. Wir lesen in berFrkf. Ztg.": Von einer Seite, bie unterrichtet fein könnte, er­fahre ich, baß ber neue Präsibent beß Finanzministerium- Gnauth bie Ansichten feineß Amt-vorgängerS Küchler über bie Finanzlage beß GroßherzogturnS unb bie Neben- bahnf rage vollstänbig teilt. Er wirb also bie Neben­bahnvorlage im wesentlichen in ber seitherigen Gestalt aufrecht erhalten.

! Grimberg, 23. August. In einer von Bürgermeister Zimmer einberufeneh, im GasthausZur Pinn" gestern abenb abgehaltenen Versammlung ber Geistlichen, Lehrer unb Vereinsoorstände beschloß man, auch in biefem Jahre roieber baS Seb anfest alß Jugend- und Volkßsest in her­kömmlicher Weise zu feiern. Die Festrede übernahm Rektor Dr. Busch von der hiesigen höheren Bürgerschule.

S. Darmstadt, 22. August. Heute abend kam die 9. Rompaguie des (auf der Reise nach China uoroußgc- eilten) 4. ostasiatischen Infanterie Regiments unter dem Kommando des Hauptmanns und Kornpagniechefs Otto, seither im Inf. Regiment Nr. Bl, hier an, und würbe von dem Division^ Kommandeur, dem Stadtkommandenr unb zahlreichen Offizieren unb der Kapelle des Großh. Ar­tillerie Regiments empfangen unb marschierte alsbald nach dem Uebuugsplatz ab. Die Soldaten wurden in Frankfurt am Main eingekleidet. Die Kompagnie ist speziell ans An­gehörigen des 18. Armeecorps zusammengesetzt. 17 Mann, die im Großh. Hess. Jns.-Regirncnt Nr. 115 gedient haben, sind darunter. Außer dem erwähnten Kommandeur ge­hören der Kompagnie noch folgende Offiziere an: Ober­leutnant Schneider, seither im Jnf.-Regt. Nr. 117, Leutnant Fiedler, seither im Jnf.-Regt. Nr. 37, Leutnant Fanro, seither im Ins.-Regt. Nr. 47, Leutnant v. Seebach, seither im Inf. Regt. Nr. 117, ferner die Offizier Aspiranten Bi^c- feldtvebel Eichentler ans Mainz und Wernicke, Kompagnie- jeldwebel ist der seitl-erige Sergeant Weingärtner vom Jnf.-Regt. Nr. 118. Die Kompagnie hat 25 Unteroffiziere, 18 Gefreite und 162 Mann, außerdem, 2 Radfahrer. Die Leute sind mit Khakianzügen io. ausgerüstet und erhalten morgen Gewehr unb Seitengewehr, um nach en. 10 tägiger Hebung am 3. September von hier im Bataillonsverband nach Bremerhaven verlaben zu werden. Am 4. September erfolgt die Verladung auf dem Dampfer. Die Leute waren alle in bester Stimmung und wurden von allen Seiten herzlichst gegrüßt. heute abenb um 10 einhalb Uhr kam das nur aus Baiern bestehende 2. Bataillon, 5., 6. und 7. Kompagnie des 6. Ostasiatischen Ins. Regts. unter dem Kommando des Majors Rühl von Würzburg hier an, wurde von dem Stadtkommandanten, zahlreichen Of­fizieren und der Kapelle des Dragvner-Regiments Nr. 24 begrüßt und begab sich gleichfalls nach dem Schießplatz. Die Baiern tragen nicht Khakianzüge, sondern Liteivken.

Gim-el *ni Verkehr. Volkswirtschkst.

Frankfurter Börse vem 88. August.

Wechsel auf New-York zu 0.00-00.

Prluilee auf Kredit per ult Ang. O.951/o, do. per ult Sept. 2.300/$, Diekonto-Kommandit per ult, Ang. 0.80 %, do. per ult. Sept 1.90 %, Lombarden per ul*. Aug. 0.40%, do. per ult. Sept. 0.80 %. Deutsche Bank per ult. Aug. 0.00%.

JVotleruegeu : Kredit aktien 205.80-50-00, Diakonto- Kommandit 173.80-50-70.0000, Staatsbahn 187.50, Lombarden 25.20., Italiener 94 50-C0 Spanier 72.30, Bproa Mexikaner 25.20, Bochumer 184,70-185.40-80-40 bz., Laura 199.50-200 bz. Harpencr 175.90.00 bz., G. Gelsenkirchen 188.50-00-00-00 bz., Prlvat- Dtskont 4 Ve 0 o 6.

1% bis 2% Uhr: Kreditaktien 205.20-204.70,90 bx., Di»- konto-Kommaridlt 173.50-173.80.60 bz., Berliner Handelsgesellschaft 000 bz., Staatabahr 187 40 bz., Lombarden 25.20-00 b., Laura 00-00 3proz. Mexikaner 25 30 bz

Schistsnachrichle«

Der PostdampferFrießland der .Red Star Linie", in Ant­werpen, ist laut Telegramm am 20. August wohlbehalten in Rew-Aork angekommen.

P. P.

Den Eingang Amtlicher Saigon-Neuheiten in ^Puch und PfUCkttkl'H -w für Herbst und Winter 187

tei9« »rgtbenat an Hochachtungsvoll

Markus Bauer.

Anfertigung nach Mast in eigener Werket Ulte.